Enttäuschung nach dem Koalitionsvertrag

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg zeigt sich enttäuscht vom neuen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg. Statt den Kurs hin zu einer menschlichen Flüchtlingspolitik im Bundesland einzuschlagen, ist im migrationspolitischen Kapitel vor allem von Abschiebungen zu lesen.

Migration „ordnen, steuern und begrenzen“, heißt es direkt in der Einleitung des Kapitels 7 „Justiz und Migration“ des neuen Koalitionsvertrags für Baden-Württemberg. Das gibt den Ton an für eine Migrationspolitik, die den Fokus neben der Fachkräfteeinwanderung vor allem auf Abschreckung, Abschottung und Abschiebung richten soll.

So bekennt sich die neue Landesregierung z.B. zur Notwendigkeit der aktuellen Kontrollen an den deutschen Grenzen, möchte nur noch Asylsuchende mit Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilen und außerdem die „Rückkehrberatung“ intensivieren. Darüber hinaus soll es zusätzliche Mittel geben für den Sonderstab mit dem rassistischen Titel „gefährliche Ausländer“, die Abschiebungshaft in Pforzheim soll weiter ausgebaut und eine zusätzliche Abschiebungshaft am Stuttgarter Flughafen eingerichtet werden. „Es ist schockierend, welche Hebel die neue Landesregierung in Bewegung setzen möchte, um Menschen aus Baden-Württemberg zu entfernen. Abschiebungshaft ist bereits jetzt häufig rechtswidrig, extrem teuer und es bleibt einfach grundfalsch, Menschen einzusperren, nur weil sie durch migrationsrechtliche Raster fallen“, kommentiert Lara Böllhoff vom Flüchtlingsrat.

Nur wenige positive Maßnahmen haben es in dieses Kapitel des Koalitionsvertrags geschafft: Kleine Trostpflaster sind die Versprechen, endlich 20 bis 35 Familienangehörige zu den im Rahmen des Sonderkontingents in Baden-Württemberg aufgenommenen Jesid*innen nachziehen zu lassen, ein gemeinsames Gewaltschutzkonzept für Landeserstaufnahmeeinrichtungen zu erarbeiten, den „Runden Tisch Abschiebungshaft“ fortzuführen sowie Versicherungsbeiträge im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung zu übernehmen.

Doch nicht nur mit Blick auf die angekündigten Maßnahmen lässt der Koalitionsvertrag aus der Perspektive des Flüchtlingsrats zu wünschen übrig. Zum Teil schürt er außerdem faktenferne Vorurteile gegenüber geflüchteten Menschen und bedient sich dabei einer Sprache, die die Spuren der sich zunehmend brutalisierenden öffentlichen Debatte über Flucht und Migration der letzten Monate aufweist. So folgt beispielsweise dem grundsätzlich wünschenswerten Bekenntnis zum Grundrecht auf Asyl und den Menschenrechten die Ansage: „Wir unterscheiden klar zwischen Asyl und Zuwanderung. Die Zuwanderung von Fachkräften […] fördern wir, während wir die Migration in die Sozialsysteme verhindern […].“ „Es traurig, dass die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag das Narrativ schürt, geflüchtete Menschen würden in die Sozialsysteme einwandern und damit üble Vorurteile gegenüber geflüchteten Menschen verbreitet – und das in einem Kontext, in dem es wichtiger denn je wäre, sich für eine offene, gleichberechtigte, rassismuskritische Gesellschaft einzusetzen“, kommentiert Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.


Spendenaufruf: Schutzwohnung für Abgeschobene in Nigeria

Seit 2019 unterstützt der Verein Refugees4Refugees das Projekt Deportees Emergency Reception and Support (DERS) als wichtigen Ausdruck von Solidarität für Menschen, die von Abschiebungsgewalt betroffen sind. Viele werden unter schwierigen Umständen festgenommen und in Charter-Abschiebeflüge gesetzt – nur um schließlich am Flughafen von Lagos (Nigeria) ohne jegliche Unterstützung anzukommen.

Für viele dieser Menschen ist Nigeria längst kein vertrauter Ort mehr. Einige haben Jahrzehnte im Ausland verbracht und stehen nun vor der großen Herausforderung, sich in einer fremd gewordenen Stadt zurechtzufinden und wieder Kontakt zu Familie oder Freund*innen aufzubauen. Andere – darunter auch Kinder – kommen in äußerst verletzlichen Zuständen an: körperlich geschwächt, emotional belastet oder mit erheblichen psychischen Problemen. All dies erschwert die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erheblich.

Seit seiner Gründung im Jahr 2019 ist DERS auf Spenden aus der Zivilgesellschaft angewiesen, um Nothilfe zu leisten. Dazu gehören kurzfristige Unterbringung, Unterstützung bei der Wiederherstellung des Kontakts zu Angehörigen, medizinische Erstversorgung, Transport sowie weitere grundlegende Hilfen – mit dem Ziel, das Trauma und die Verzweiflung infolge gewaltsamer Abschiebungen zu lindern.

Im Jahr 2022 konnte DERS mit Unterstützung der Omid Foundation eine Vier-Zimmer-Wohnung in Flughafennähe anmieten. Dieses wichtige Projekt – bekannt als „Schutzwohnung“ – schuf einen verlässlichen und leicht zugänglichen Anlaufpunkt. Seitdem dient der Ort als Raum für Sicherheit, Solidarität und kollektive Selbstermächtigung für abgeschobene Personen.

Die Schutzwohnung bietet mehr als nur ein Dach über dem Kopf – sie vermittelt ein Gefühl von Zuhause. Die Bewohner*innen werden ermutigt, sich gegenseitig zu unterstützen und eine Gemeinschaft der Fürsorge aufzubauen. Durch das Engagement von freiwilligen Helfer*innen, die selbst Abschiebung erlebt haben, entsteht ein Raum für gegenseitiges Verständnis, Heilung und Resilienz im Umgang mit traumatischen Erfahrungen.

Doch wie jeder intensiv genutzte Raum zeigt auch diese Wohnung im Laufe der Zeit deutliche Abnutzungserscheinungen. Sie benötigt nun dringend eine sorgfältige Renovierung. Materialien und Strukturen, die bisher zuverlässig funktioniert haben, reichen für die aktuellen Anforderungen nicht mehr aus. Verschleiß und Umwelteinflüsse machen Reparaturen und Erneuerungen unvermeidbar. Dabei geht es nicht nur um Instandhaltung, sondern um den Erhalt einer würdevollen und sicheren Umgebung – insbesondere angesichts zunehmender Abschiebungsmaßnahmen.

Um weiterhin eine sichere, funktionale und einladende Umgebung bieten zu können, muss die Wohnung instand gehalten und weiter verbessert werden. Dazu gehören umfangreiche Renovierungsarbeiten. Angesichts der schlechten Situation der Stromversorgung und der mit den Benzin-Generatoren verbundenen Umweltverschmutzung, soll nun auf Solarenergie umgestiegen werden. Die Frage der Elektrizität ist auch wegen der extremen Hitze, die für viele Abgeschobene ungewohnt ist, sehr wichtig.

Darüber hinaus wird grundlegende Ausstattung wie Matratzen, Bettwäsche, Vorhänge, Moskitonetze, Hygieneartikel, Basismedikamente, Küchenutensilien sowie langlebiges Spielzeug für Kinder benötigt.

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Mit Ihrer Spende kann die Schutzwohnung erhalten bleiben und gestärkt werden, sodass sie weiterhin als Grundlage für Stabilität, Hoffnung und Neuanfang für Menschen dient, die von ungerechten Migrationssystemen betroffen sind. Jeder Beitrag zu dieser Renovierung ist eine direkte Investition in Menschen. Er trägt dazu bei, dass abgeschobene Personen Zugang zu einem Ort haben, der nicht nur bewohnbar, sondern sicher, unterstützend und würdevoll ist.

Was bereits ein Ort der Zuflucht ist, kann noch widerstandsfähiger, inklusiver und wirkungsvoller werden – besonders für diejenigen, die ihn am dringendsten brauchen.

Das wird schnell und ganz konkret benötigt:

  • € 1.250,- für Sanitär-, Reinigung und Schädlingsbekämpfung und Malerarbeiten
  • € 420,- für Wartung der Klimaanlagen und Elektroarbeiten
  • € 650,- für den Austausch von Deckenventilatoren
  • € 1.550,- für Holzarbeiten (Reparaturen an Türen, Betten, Schränken, Küche usw.
  • € 625,- für Erneuerung der Grundausstattung: 5 Matratzen, Bettwäsche, Vorhänge, Moskitonetze, etc.
  • € 1.200,- für Hygieneartikel, Basismedikamente, Handtücher, Küchenutensilien
  • € 800,- für langlebige Gegenstände für Kinder, einschließlich Spielzeug
  • € 1.300,- für Büroausstattung, gerne auch gebraucht (Computer, Drucker und Büromaterial)
  • € 1.900,- Installation und Anschluss von Solarpanelen, Wechselrichter und Batterie

Das Team der DERS-Schutzwohnung bedankt sich im Namen aller Beteiligten für Ihre Unterstützung.

Spendenkonto:

Flüchtlinge für Flüchtlinge e.V / GLS Bank / IBAN: DE80 4306 0967 7033 0742 00

Verwendungszweck: Schutzwohnung in Lagos

Paypal: https://www.paypal.com/donate?hosted_button_id=9VPH22CHYBEWG

Selbstverständlich sind Ihre Spenden steuerlich absetzbar.


Aktualisierter Leitfaden: Abschiebungen im Kontext Schule

Der baden-württembergische Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat eine aktualisierte Version des Leitfadens Abschiebungen im Kontext Schule. Rechtslage und individuelle Handlungsmöglichkeiten veröffentlicht. Es handelt sich dabei um Informationen für Lehrkräfte.



Online-Vortrag: Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) und praktische Änderungen

Ab dem 12.06.2026 tritt mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) die umfassendste Reform des europäischen Asylrechts seit Jahrzehnten in Kraft. Die insgesamt 11 EU-Gesetzgebungsakte bringen tiefgreifende Veränderungen mit sich, die sich unmittelbar auf die Praxis auswirken.

Im Mittelpunkt des Vortrags mit RA.in Claire Deery stehen die konkreten praktischen Änderungen für die tägliche Arbeit sowie deren Auswirkungen auf Schutzsuchende. Dabei wird insbesondere beleuchtet, welche neuen Regelungen für besonders schutzbedürftige Personen gelten und wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Ziel ist es, einen kompakten, praxisnahen Überblick zu vermitteln und Orientierung im Umgang mit den neuen Anforderungen zu geben.

Der Vortrag richtet sich an Sozialarbeiter*innen, Ehrenamtliche, Multiplikator*innen, Interessierte und ist kostenlos.

Datum: 24. Juni 2026
Uhrzeit: 17:00 – 18:30 Uhr
Anmeldeschluss: 19. Juni 2026

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.


Online-Workshop: Grundlagenwissen und Sensibilisierung zu FGM/C

Plan International e.V. organisiert einen zweitägigen digitalen Workshop für Fachkräfte mit dem Thema „Grundlagenwissen und Sensibilisierung zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C)“.

Dieser findet am 09. Juni und 10. Juni 2026, jeweils von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (4 Stunden inklusive Pausen) statt.

Diese praxisorientierte Fortbildung richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit, Pädagogik, Medizin und Schulwesen sowie an weitere Interessierte und vermittelt fundiertes Wissen zum Thema FGM/C. Sie bereitet Sie darauf vor, professionell mit Risiko- und Gefährdungssituationen umzugehen. Der interaktive Workshop bietet Raum für Austausch und Reflexion und verbindet theoretische Grundlagen mit praxisnahen Fallbeispielen. Begleitende Lesematerialien werden zur Verfügung gestellt.

Themen:

  • Einführung in das Thema FGM/C
  • Kulturelle Hintergründe und soziale Dynamiken
  • Rechtliche Aspekte in Deutschland
  • Umgang mit Gefährdungssituationen, einschließlich Verpflichtungen und Handlungsspielräumen für Fachkräfte

Referentin: Edell Otieno-Okoth

Teilnahmegebühr: 65,00 € (inkl. 19 % Ust.), Zahlung per Rechnung.

Eine Anmeldung ist erforderlich, die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt. Anmeldeschluss ist am 30. Mai 2026.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.


Online-Infoabend: Berufliche Orientierung für Ukrainer*innen

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Die Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg lädt am 07. Mai 2026 von 18:00 bis 19:30 Uhr zu einem digitalen Informationsabend zur Beruflichen Orientierung für ukrainische Eltern und ihre Kinder ein. An diesem Abend soll es darum gehen, wie Eltern ihre Kinder auf dem Weg in den Beruf unterstützen können.

Viele junge Menschen in Deutschland entscheiden sich nach der Schule z.B. für eine berufliche Ausbildung, bei der praktische Erfahrungen im Unternehmen mit theoretischem Wissen aus der Berufsschule kombiniert werden. Die berufliche Ausbildung ist hoch anerkannt und führt in allen Branchen zu qualifizierten Berufsabschlüssen. Die Veranstaltung soll Sie darüber informieren, wie eine solche Ausbildung abläuft und welche weiteren Wege und Abschlüsse es gibt.

Zur Unterstützung wird eine Sprachmittlerin die Informationen in die ukrainische Sprache übersetzen.

Das Angebot ist kostenfrei und es ist keine Anmeldung notwendig.

Teilnahme über Zoom: https://us06web.zoom.us/j/82335769703


Plakate: Infos für Kinder in Gemeinschaftsunterkünften

Auch geflüchtete Kinder haben ein Recht auf Information und Selbstbestimmung. Deshalb sind mehrsprachige und kindgerecht gestalteten Plakate super, sodass sich Kinder in ihrer neuen Umgebung besser zurecht finden können. Die Plakate informieren über konkrete Freizeitangebote und Beratungsstellen vor Ort und enthalten einen QR-Code, der zu einer mehrsprachigen Internetseite mit Informationen zu Rechten, Gesundheit, Bildung, Erziehung, Freizeit und psychosozialer Hilfe führt.

Die Plakate können heruntergeladen und kostenlos bestellt werden. Die örtlichen Freizeit- und Beratungsangebote wie Vereine, Bibliotheken usw. können dann selbstständig eingetragen werden. Die Plakate wurden von Save the Children im Rahmen des Projekts „Mitmachen, dazugehören: Wege zur Teilhabe geflüchteter Kinder im Sozialraum“ erstellt.


Online-Seminar: Asylverfahrensberatung für Dublin- und Anerkannten-Fälle

Fälle von Schutzsuchenden, die sich im Dublin-Verfahren befinden oder denen bereits Schutz in einem anderen europäischen Staat zuerkannt wurde (sog. Anerkannte) gehören zu den komplexesten Konstellationen in der Asylverfahrensberatung. Sie stellen besondere Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Beratenden und erfordern fundiertes Wissen über Zuständigkeitsregelungen und Zulässigkeitsprüfungen sowie die Rechte der Betroffenen.

Die Fortbildung beschäftigt sich mit den Fragen:

  • Was sind die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an eine qualifizierte, unabhängige Asylverfahrensberatung und wie gestaltet sich der Zugang zu Rechtsberatung nach der GEAS-Reform?
  • Grundlagen der Zuständigkeitsprüfung: Wie funktioniert die Dublin-Verordnung und welche Änderungen ergeben sich durch die GEAS-Reform?
  • Grundlagen zu sog. Anerkannten-Fällen: Was gilt rechtlich für Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat Schutz erhalten haben?
  • Wo liegen die Möglichkeiten und Grenzen der Asylverfahrensberatung und wann ist die Einbeziehung anwaltlicher Unterstützung erforderlich?

Referentin: Johanna Mantel (Juristin)

Das kostenlose Online-Seminar findet im Rahmen der Qualifizierungsreihe „Einführung Asylverfahren“ des Flüchtlingsrats Thüringen statt. Es richtet sich an an Hauptamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten.

Weitere Informationen und Anmeldung.