Zwei Online-Workshops: Erfahrungen im Umgang mit der Bezahlkarte

Die Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ lädt alle Bezahlkarten-Initiativen zu zwei Online-Workshops auf Grundlage ihres Berichtes „Erfahrungen im Umgang mit der Bezahlkarte“ ein.

Im Rahmen eines von der GFF angestoßenen und von der Robert-Bosch-Stiftung geförderten Projekts haben Mitarbeitende des Vereins „Multitude“ und die Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ letzten Oktober ein Beschwerdeprojekt für Nutzerinnen der Bezahlkarte aufgebaut. In diesem Projekt leistet die Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ einerseits direkte Unterstützung bei Problemen rund um die Bezahlkarte und erfasste andererseits aus Umfragen und Gesprächen systematisch die Erfahrungen und Probleme der Nutzerinnen. Diese wurden anschließend in einem Bericht veröffentlicht.

Die Initiative, „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“, möchte sich in einem zweiteiligen Workshop über die Ergebnisse dieses Berichts austauschen, aber auch über die Erfahrungen sprechen, die im Rahmen des Beschwerdeprojekts gesammelt wurden, welche zu dem Bericht geführt haben.
Ziel ist es, diese Erfahrungen zu diskutieren und die Ausweitung möglicher weiterer regionaler Beschwerdeprojekte zu planen.

Warum?

Die Herausforderungen, vor die Menschen im Alltag durch die Bezahlkarte gestellt werden, sind vielerorts ähnlich, auch wenn es natürlich regionale Unterschiede gibt. Daher möchte die Initiative ihr bislang erlangtes Wissen teilen und mit euch und euren jeweiligen Erfahrungen in einen Austausch kommen. Gleichzeitig kann die Dokumentation von Problemen sehr hilfreich für strategische Prozessführungen oder andere Anknüpfungspunkte sein. Sie stellt zudem ein deutliches Gegennarrativ zur politischen Erzählung dar, dass es mit der Bezahlkarte keine Probleme gäbe und alles super laufe.

Die Workshops

Die Workshops sind in zwei Teile aufgeteilt, damit sich fokussiert ausgetauscht werden kann, ohne zeitlich auszuufern.

Teil 1: Ergebnisse des Berichts und Erfahrungen aus dem Beschwerdeprojekt. 22.06.2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Im vollständigen Bericht oder im kurzen Handout für eine erste Übersicht finden sich die relevanten Themen und Fakten.

Teil 2: Aufbau einer bundesweiten Vernetzung von lokalen Beschwerdeprojekten – Anleitung, Toolkit, Austausch, erste Schritte. 09.07.2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Den Link zur jeweiligen Veranstaltung wird nach einer formlosen Anmeldung bei hamburg@bezahlkarte-nein.de geschickt.


275 Organisationen fordern zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!

Zum Weltflüchtlingstag stellt sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

„Die aktuelle Asyl- und Migrationspolitik setzt bewusst auf Abschreckung, Kriminalisierung und Entrechtung, auf Kosten der Menschen, die Schutz brauchen. Wir setzen uns dagegen ein. Das Memorandum zeigt: Ein Schutz für geflüchtete Menschen, der auf Solidarität und Menschenrechten gründet, ist nicht nur möglich, er ist notwendig,“ Sadiq Zartila vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

Das heute veröffentlichte Memorandum„Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Handicap International und PRO ASYL herausgegeben und von 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

“Verfolgte Men­schen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

„Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

In dem Memorandum geben die Organisationen konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Aufgeteilt auf fünf Handlungsfelder, haben sie Themen identifiziert, über die Politik und Gesellschaft reden sollten:

  1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.
  2. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.
  3. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.
  4. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzmini­mum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.
  5. Teilhabe und Mitbestimmung Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommu­nalen Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.


Pro Asyl und Landesflüchtlingsräte fordern den Stopp von Arbeitsverboten für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsländern!

Arbeitsverbote sind das Ende der Integration! Pro Asyl und die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Bremen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern fordern deswegen: Es darf keine Arbeitsverbote für Gestattete und Geduldete aus „sicheren Herkunftsländern“ nach der EU-Liste geben.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, eine Gesetzesänderung(1) beschlossen, die die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten massiv behindern wird, indem noch mehr Menschen als bisher Arbeitsverbote bekommen werden.

Zusätzlich zu den aktuellen sicheren Herkunftsstaaten sollen nun auch Menschen Arbeitsverbote erhalten, wenn sie aus einem von der EU definierten sicheren Herkunftsstaat kommen. Das betrifft u.a. Menschen aus Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien aber auch alle EU- Beitrittskandidaten(2) wie z.B. die Türkei. Das bedeutet, dass allen Geduldeten per se die Erwerbstätigkeit verboten werden wird, wenn sie aus einem der genannten Länder kommen, und auch bereits bestehende Ausbildungen abgebrochen werden müssten.

Zunächst war die Änderung so eingebracht, dass sie auch bereits arbeitenden Geduldeten die bestehenden Arbeitserlaubnisse entzogen hätte, ob absichtlich oder ausversehen bleibt offen. Nun wurde jedoch verkündet, dass es sich dabei um einen handwerklichen Fehler gehandelt habe, der nun korrigiert werden soll. Die Korrektur darf sich jedoch keinesfalls nur auf eine Stichtagsregelung beziehen. Arbeitsverbote für Menschen aus den EU-sicheren Herkunftsstaaten dürfen nicht umgesetzt werden!

Weitere angeblich geplante Änderungen vom BMI würden zusätzliche Arbeitsverbote auch für Gestattete aus sicheren Herkunftsländern nach der EU-Liste nach sich ziehen. Auch hier würde das bedeuten, dass bestehende Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse beendet werden müssten. Die Konsequenz hiervon werden willentlich verhinderte Integrationsbiographien, geringeres Wirtschaftswachstum und höhere Kosten für die Steuerzahler*innen sein.

Dieser gesetzgeberische Chaos-Prozess hat für massive Verunsicherung bei Geflüchteten und Betrieben gesorgt und ist Auswuchs einer realitätsfremden und rassistischen Politik. Das gesamte Vorhaben untergräbt den Entschließungsantrag des Bundesrates, der auf Initiative von Schleswig- Holstein am 6.03.2026 gefasst wurde. Der Bundesrat hat sich dort deutlich für die Vereinfachung von Bleiberechten von Personen in Arbeit und Ausbildung ausgesprochen.(3)

Die Arbeitsverbote stellen eine unnötige Verschärfung der GEAS-Umsetzung dar und beruhen nicht auf europäischen Vorschriften, sondern werden explizit von der Bundesregierung eingebracht. Von den einen mehr Arbeitszeit, weniger „Life-Style-Teilzeit“ und mehr Engagement für die Wirtschaft zu verlangen, während anderen verboten wird zu arbeiten, das passt nicht zusammen!

Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt muss priorisiert und nicht durch Arbeitsverbote verhindert werden!

Wir fordern alle beteiligten Akteure, insbesondere die Regierungen der Bundesländer, auf, das Inkrafttreten des Gesetzes in dieser Form zu verhindern. Eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss bietet hierfür eine Möglichkeit.

Wir fordern außerdem die Abschaffung aller Arbeitsverbote für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Weder Geflüchtete in Duldung noch in Gestattung dürfen von Arbeitsverboten betroffen sein. Arbeitsverbote sind das Ende jeglicher Integration, denn die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit ist eine zentrale Säule für soziale Teilhabe.

Die PDF zur Pressemitteilung finden Sie hier.


(1) Versteckt im Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

(2) insofern dort kein Krieg herrscht wie aktuell in der Ukraine.

(3) https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0001-0100/14-26(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1


Arbeitshilfen: Drei Broschüren zur GEAS-Reform für die Beratungspraxis

Mit Inkrafttreten der GEAS-Reform am 12. Juni 2026 kam es zu einer Vielzahl von Verschärfungen im Asylverfahren, die im starken Spannungsverhältnis mit Grund- und Menschenrechtsgarantien fliehender Menschen stehen und die Beratung grundlegend verändern.

Die Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V. (IBIS) hat drei neue Broschüren für Fachkräfte in der Beratung herausgebracht, die zentrale rechtliche Grundlagen aufbereiten und konkrete Impulse für die Praxis bieten. Die Inhalte befassen sich mit vulnerablen Asylsuchenden im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), der psychosozialen Beratung und Identifizierung von vulnerablen Asylsuchenden und den Teilhabemöglichkeiten und Rechten von Familien, Kindern und Jugendlichen im Asyl-, Aufnahme- und Versorgungssystem.



Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für geflüchtete Ukrainer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

Obwohl der vorübergehende Schutz und die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für einen Großteil der ukrainischen Geflüchteten bis zum 04. März 2027 verlängert wurden, stellen sich viele die Frage, wie es danach weitergeht. Wie kann der Aufenthalt in Deutschland unabhängig vom Fortbestand des vorübergehenden Schutzes dauerhaft gesichert werden?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) liefert in ihrer aktualisierten Arbeitshilfe „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ konkrete Antworten auf die in der Beratungspraxis aufkommenden relevanten Fragen.  Die Arbeitshilfe ist auf der Webseite der BAGFW downloadbar.



Sommertagung 2026

Herzliche Einladung zur Sommertagung am Samstag, den 11. Juli 2026, in den Bürgerräumen in Stuttgart-West (Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart). Dieses Mal werden wir uns einem gemeinsamen Thema widmen, das zurzeit alle, die im Bereich Flucht und Asyl aktiv sind, beschäftigt: Die GEAS-Reform. Im Hauptvortrag wird Dr. Anja Bartel vom Flüchtlingsrat BW Aktuelles zum Thema Flucht und Migration aus der Landespolitik präsentieren und dabei einen Fokus auf den Koalitionsvertrag legen. In zwei Themenphasen können Sie Ihr Wissen zu unterschiedlichen Aspekten der GEAS-Reform vertiefen. Dazwischen werden neue Initiativen aus Baden-Württemberg vorgestellt und es wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich an Interessierte und Engagierte im Bereich Flucht und Asyl.

Es gibt veganes Mittagessen, Kinderbetreuung und Dolmetscher*innen in Englisch, Dari und Arabisch. Die Bürgerräume sind barrierefrei zugänglich.

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Teilnehmenden, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

PROGRAMM

ab 09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung mit Kaffee und Gebäck

10:30 Uhr: Hauptvortrag

Was plant die neue Landesregierung? – Flucht und Migration im Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg

Im Mai 2026 hat die neue baden-württembergische Landesregierung ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Auf 166 Seiten schildern Bündnis 90/Die Grünen und CDU ihre Vorhaben für Baden-Württemberg für die nächsten fünf Jahre. Doch was plant die Landesregierung eigentlich mit Blick auf Flucht und Migration? Der Vortrag untersucht relevante Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag und ordnet diese kritisch ein. Außerdem wird beleuchtet, welche Bilder von Flucht und Migration dabei durch die Landesregierung gezeichnet werden.

Referentin: Dr. Anja Bartel, Flüchtlingsrat BW

11:45 Uhr: Themenphase I

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus.

1. Vortrag:

Externalisierungstendenzen der GEAS-Reform

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird die Auslagerung migrations- und asylpolitischer Aufgaben an Staaten außerhalb der EU weiter vorangetrieben. Dies zeigt sich in den geplanten sogenannten „Return Hubs“, in welchen Personen ohne Schutzstatus untergebracht werden sollen, deren Abschiebung in die Herkunftsländer derzeit nicht möglich ist. Darüber hinaus wird diskutiert, Asylverfahren künftig vollständig in Zentren außerhalb der EU durchzuführen. Der Vortrag gibt einen Überblick über diese Entwicklungen und ordnet die damit verbundenen Externalisierungstendenzen kritisch hinsichtlich menschenrechtlicher und völkerrechtlicher Verpflichtungen ein.

Referent: Christian Jakob, Autor und Journalist

Änderungen im Asylverfahren

Durch die GEAS-Reform sollen die Asylverfahren europaweit weiter vereinheitlicht werden. Welche Auswirkungen hat das auf die Antragstellung auf Asyl und den Verfahrensablauf? Was ändert sich bei den Zuständigkeiten, Fristen und Mitwirkungspflichten? Inwieweit ist weiterhin effektiver Rechtsschutz möglich? Und welche Punkte sind bislang in der Praxis ungeklärt?
Der Workshop gibt eine grundlegende Einführung zu diesen Fragen und richtet sich vor allem an Personen, die sich noch nicht eingehend mit der GEAS-Reform beschäftigt haben. Es wird dabei auch genügend Zeit für Fragen und Diskussion geben.

Referent: Sebastian Röder, Flüchtlingsrat BW

3. Vortrag:

Das neue Dublin-System

Seit dem 12. Juni 2026 regelt die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMVO) die Zuständigkeiten der EU-Staaten im Asylverfahren – nicht wie zuvor die Dublin-III-Verordnung. Inwiefern verändert sich das bisher bekannte Dublin-System dadurch?  Welche neuen Mitwirkungspflichten gibt es? Wie wird die Überstellung geregelt? Neben der Möglichkeit von sogenannten „Sekundärmigrationszentren“ gibt es auch einen neuen Solidaritätsmechanismus, der die gerechtere Verteilung von Asylsuchenden garantieren soll. Wird dies allerdings wirklich gelingen?

Referent*in: N. N.

4. Vortrag:

Sogenannte „sichere“ Herkunftsländer

Seit Februar 2026 gibt es neben der nun erweiterten nationalen Liste an sogenannten „sicheren“ Herkunftsstaaten auch eine EU-weite Liste. Außerdem gelten auch EU-Beitrittskandidaten als „sicher“. Asylgesuche aus „sicheren“ Herkunftsländern werden im beschleunigten Verfahren durchgeführt, deren Prüfung maximal drei Monate dauern darf. Schutzsuchende müssen dabei die gesetzliche Vermutung, dass im Herkunftsland keine staatliche Verfolgung drohe, widerlegen. Was bedeutet das für die Asylverfahren und den Rechtsschutz?  Welche Einschränkungen haben Geflüchtete aus „sicheren“ Herkunftsstaaten?

Referent*in N. N.

13.15 Uhr: Mittagessen

14:15 Uhr: Aktivistisches Engagement – Vernetzungsrunde

Drei unterschiedliche Initiativen zum Thema Flucht und Migration stellen ihre Projekte und Ideen vor, in denen sie aktiv sind. Im Anschluss daran gibt es Zeit, sich zu vernetzen und auszutauschen.

  • Amnesty Activism BW
  • Flüchtlingskonferenz
  • Next Afghan Generation

15:15 Uhr: Pause

15:30 Uhr: Themenphase II

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus. Es handelt sich um eine Wiederholung der Themenphase I.

1. Vortrag: Externalisierungstendenzen der GEAS-Reform
2. Vortrag: Änderungen im Asylverfahren
3. Vortrag: Das neue Dublin-System
4. Vortrag: Sogenannte „sichere“ Herkunftsländer

17:00Uhr: Ende

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die Deutsche Postcode Lotterie.


Neue Fachstelle für besondere Schutzbedarfe

Der Bundesverband der Psychosozialen Zentren hat eine neue Fachstelle zur Identifizierung und Umsetzung besonderer Schutzbedarfe eingerichtet. Diese richtet sich vor allem an Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft sowie an Landes- und Bundesbehörden und soll dabei unterstützen Schutzbedarfe frühzeitig zu identifizieren. So wird Vernetzung zwischen unterschiedlichen Akteur*innen angekurbelt, um Zusammenarbeit und Dialog zu fördern.

Hierfür ist die Fachstelle in einer Vielzahl von Arbeitsfeldern aktiv. Neben Vernetzungsangeboten durch vielseitige Veranstaltungen und Fortbildungen ist die fachliche Beratung und Begleitung von Fachstellen und -behörden zur Förderung einer bedarfsgerechten Aufnahme und Begleitung von Schutzsuchenden zentrales Ziel. Darüber hinaus werden Wissenstransfer, Materialentwicklung und die Aufarbeitung von Informationen, Advocacy-Arbeit sowie Monitoring mithilfe eines eigens entwickelten Monitoringtools, geleistet.

Frei verfügbares Praxismaterial und spannende Veranstaltungen finden sich auf der Webseite der Fachstelle.


Schutz gewähren statt Haft ausbauen

Ab dem 12. Juni 2026 findet die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) überall in der Europäischen Union Anwendung. Während die deutsche Bundespolitik bei der Umsetzung einen restriktiven Kurs eingeschlagen hat, verbleiben Spielräume auf der Ebene der Länder. Der Flüchtlingsrat appelliert an die neue baden-württembergische Landesregierung, diese Spielräume im Sinne einer menschlichen Flüchtlingspolitik zu nutzen. Statt die Bewegungsfreiheit geflüchteter Menschen weiter einzuschränken und neue Hafteinrichtungen zu bauen, sollte der Fokus auf dem Schutz vulnerabler Personen liegen.

Die GEAS-Reform verspricht europäische Solidarität, schränkt in der Praxis aber an vielen Stellen die Rechte geflüchteter Menschen ein. Seit Monaten warnen Menschenrechtsorganisationen vor beschleunigten Grenzverfahren, haftähnlicher Unterbringung und höheren Hürden beim Rechtsschutz. Trotz der europäischen Texte und der nationalen Anpassungsgesetze verbleiben jedoch Spielräume bei der Umsetzung und Anwendung der Reform in den Bundesländern. „Wir fordern die neue Landesregierung dazu auf, verbleibende Spielräume dafür zu nutzen, Schaden zu begrenzen und sich bei der Umsetzung Grund- und Menschenrechte ernst zu nehmen“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.  

Zum Beispiel ermöglicht es das GEAS-Anpassungsgesetz den Ländern, sogenannte „Sekundärmigrationszentren“ einzurichten. Dort sollen Menschen festgehalten werden, für deren Asylantrag eigentlich ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist. Außerdem gibt es mit der Reform weitreichende Möglichkeiten, Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen in ihrer Bewegungsfreiheit noch weiter einzuschränken, als dies in Deutschland ohnehin schon der Fall ist, zum Beispiel durch das Verhängen von sogenannten „Nacht- und Tagzeitverfügungen“. „Wir fordern die Landesregierung auf, von der Einrichtung von Sekundärmigrationszentren abzusehen – weder in Form eigenständiger Einrichtungen noch durch die Hintertüre in bereits bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen“, so Lara Böllhoff vom Flüchtlingsrat.

Außerdem schafft die GEAS-Reform neue Asylverfahren an der Grenze – auch in Deutschland. Ähnlich wie aktuell beim Flughafenverfahren sollen Menschen hierbei in haftähnlichen Einrichtungen festgehalten werden, wobei juristisch so getan wird, als seien die Betroffenen gar nicht eingereist („Fiktion der Nichteinreise“). Tatsächlich ist Baden-Württemberg rechtlich dazu verpflichtet, 15 Plätze für derartige Verfahren einzurichten. Dass die Landesregierung allerdings bereits angekündigt hat, in diesem Zuge eine neue Abschiebungshaft am Stuttgarter Flughafen einrichten zu wollen, ist aus der Perspektive des Flüchtlingsrats dramatisch: „Es ist und bleibt falsch, Menschen aus aufenthaltsrechtlichen Gründen einzusperren. Wir fordern die Landesregierung auf, die gesetzlich vorgeschriebenen Plätze auf das absolute Minimum zu beschränken und GEAS nicht zum Anlass zu nehmen, neue Haftkapazitäten zu schaffen, die weit über diese Verpflichtung hinausgehen“, so Lucia Braß vom Flüchtlingsrat.

Bislang hat die baden-württembergische Landesregierung noch kaum zur GEAS-Umsetzung im Bundesland kommuniziert. Schon seit Monaten fordert der Flüchtlingsrat mehr Transparenz bei der Umsetzung der Reform sowie eine Einbindung relevanter Akteur*innen, wie zivilgesellschaftlicher Organisationen, Verbänden oder Selbstorganisationen. Im Koalitionsvertrag heißt es lediglich, GEAS solle „konsequent und menschenrechtskonform“ umgesetzt werden. Bleibt zu hoffen, dass sich die Konsequenz auf die Menschenrechte bezieht.


Stellungnahme zum Koalitionsvertrag

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat eine Stellungnahme zum neuen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg veröffentlicht und kritisiert darin den migrationspolitischen Kurs der neuen Landesregierung. Einzelne positive Ansätze im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe werden von sprachlichen Entgleisungen und einem starken Fokus auf Abschiebungen überlagert. 

In seiner frisch veröffentlichten Stellungnahme „Abschiebung statt Teilhabe?“ untersucht der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Pläne der neuen Landesregierung im Bereich Flucht und Migration. Hierfür hat der gemeinnützige Verein einen tiefen Blick in den Koalitionsvertrag geworfen, welchen Bündnis 90/Die Grünen und die CDU knapp acht Wochen nach den Landtagswahlen im März 2026 veröffentlicht hatten. Nun ordnet der Flüchtlingsrat wesentliche Regierungsvorhaben aus den Bereichen Asylrecht und humanitäre Aufnahme, Aufnahme und Unterbringung, Soziales, Arbeit und Aufenthalt, Abschiebung sowie gesellschaftliche Teilhabe kritisch ein.

Sprache schafft Realitäten, befördert Vorurteile und beeinflusst letztendlich unser Handeln. Vor diesem Hintergrund ist es besorgniserregend, wie präsent Erzählungen von „gefährlichen Ausländern“ und „irregulärer Migration“ im Koalitionsvertrag vertreten sind. Immer wieder wird „Asyl“ im Gegensatz zu „Zuwanderung von Fachkräften“ als unerwünschte Art der Migration konstruiert und Geflüchteten zum Beispiel pauschal unterstellt, dass sie aufgrund von Sozialleistungen nach Deutschland fliehen würden. „Diese stereotypen negativen Bilder, die der Koalitionsvertrag an vielen Stellen zeichnet, befördern Rassismus und vertiefen gesellschaftliche Spaltung“, kommentiert Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.

Zwar gibt es mit Blick auf gesellschaftliche Teilhabe geflüchteter Menschen auch positive Ansätze im Koalitionsvertrag, diese werden jedoch durch die angekündigten abschottungspolitischen Maßnahmen stark relativiert. Ein klarer inhaltlicher Fokus wird auf Abschiebung gelegt. Unter anderem ist zum Beispiel geplant, eine zweite baden-württembergische Abschiebungshaft am Stuttgarter Flughafen einzurichten.

So bleibt unterm Strich ein ernüchterndes Gesamtbild: Statt den Fokus auf die wirksame Unterstützung von Menschen zu legen, die vor Gewalt, Verfolgung und Krieg fliehen, führt die neue Landesregierung an vielen Stellen das Narrativ des Sicherheitsrisikos fort, das angeblich von geflüchteten Menschen ausgeht. „Leider hat es die Landesregierung verpasst, einen klaren solidarischen menschenrechtsorientierten Kurs in der baden-württembergischen Migrationspolitik einzuschlagen“, so Lucia Braß vom Flüchtlingsrat.


EuGH: Leistungskürzungen und Leistungsstreichungen in Dublin-Fällen sind unzulässig

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 4. Juni 2026 (C-621/24) in Klarheit festgestellt, dass die deutschen Leistungskürzungen in Dublin-Fällen auf das rein physische Existenzminimum unionsrechtswidrig waren. Diese Entscheidung hat eine erhebliche Bedeutung, die weit über die konkrete Fallkonstellation hinausreicht und auch nach Inkrafttreten der GEAS-Regelungen am 12. Juni 2026 relevant bleiben wird.

Die Rechtsprechung des EuGH bedeutet:

  1. Die früheren Leistungskürzungen nach § 1a Abs. 7 AsylbLG a. F. für Gestattete und vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung im Dublin-Verfahren auf das rein physische Existenzminimum waren unionsrechtswidrig.
  2. Die bisherigen Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG für denselben Personenkreis sind erst recht unionsrechtswidrig.
  3. Die Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG bleiben auch nach Inkrafttreten der neuen GEAS-Regelungen am 12. Juni 2026 unionsrechtswidrig.
  4. Auch die sonstigen Leistungskürzungen für andere Personengruppen (§ 1a AsylbLG) sowie die Leistungsstreichungen in sogenannten „Anerkannten-Fällen“ (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 AsylbLG) dürften jedenfalls in ihrer derzeitigen Ausgestaltung ebenfalls unionsrechtswidrig sein.

Das EuGH-Urteil bietet einen wichtigen Ansatzpunkt, um für Klient*innen die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durchzusetzen.

In einer Arbeitshilfe von der GGUA werden die Argumentation des EuGH und die praktischen Auswirkungen der Entscheidung detailliert dargestellt. So finden Sie hilfreiche Anweisungen für die Beratung von Personen im Dublin-Verfahren, bei denen Leistungskürzungen oder -streichungen angewandt wurden oder werden.

Hier finden Sie die Arbeitshilfe.