Angriff auf Menschenrechte, statt „historischer Erfolg“

Flüchtlingsrat entsetzt über Pläne zur faktischen Abschaffung des europäischen Asylrechts. Presse-Statement zum europäischen Asylkompromiss vom 8. Juni 2023

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Pläne zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, auf die sich die europäischen Innenminister*innen gestern in Luxemburg geeinigt haben, aufs Schärfste. Durch Maßnahmen wie die Auslagerung der Asylverfahren an die EU-Außengrenzen sowie die Ausweitung der „sicheren Drittstaaten“ droht eine faktische Aushebelung des Asylrechts auf europäischer Ebene. „Die diskutierten Maßnahmen zeugen davon, dass der Abschottungswahn Europas ein neues Ausmaß angenommen hat“, kommentiert Anja Bartel, Geschäftsleiterin des Flüchtlingsrats. „Fliehende Menschen sollen daran gehindert werden, von ihrem Recht auf Asyl Gebrauch zu machen. Sie sollen in angeblich sichere Drittstaaten abgeschoben werden und ihre Asylgründe nur noch in rechtlich zweifelhaften Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen geprüft werden, während sie in Grenzlagern festgehalten werden“, so Bartel weiter. Noch im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung angekündigt, sich dafür einsetzen zu wollen, das Leid an den EU-Außengrenzen zu beenden. „Wir sind entsetzt darüber, wie skrupellos die Bundesregierung ihren humanitären Versprechen aus dem Koalitionsvertrag den Rücken zukehrt und nun gemeinsam mit rechtspopulistischen Regierungen Pläne schmiedet, wie Europa noch weiter in eine Festung verwandelt werden kann“, so Bartel weiter. „Bei den verabschiedeten Plänen handelt es sich keinesfalls um einen ‚historischen Erfolg‘, wie Innenministerin Nancy Faeser behauptet, sondern um einen massiven Angriff auf Menschenrechte in Europa.“ Statt ihre Energie mit Abschottungspolitik zu verschwenden und die Entrechtung geflüchteter Menschen voranzutreiben hatte der Flüchtlingsrat die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich für eine solidarische Aufnahme Geflüchteter in Europa einzusetzen.

weitere Informationen:


Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden

Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten.

Mehr als 700 Rechtsanwält*innen und Jurist*innen haben am einen offenen Brief an die Bundesregierung, die Ministerpräsident*innen der Länder und an Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Europaparlaments veröffentlicht. Genau 30 Jahre nach dem sogenannten Asylkompromiss kritisieren sie die geplanten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts auf nationaler und europäischer Ebene auf das Schärfte und lehnen sie entschieden ab.

Konkret werden vor allem folgende Forderungen erhoben:

  • Der Zugang zum Recht darf nicht durch eine faktische Abschaffung des Asylrechts unterminiert werden.
  • Der effektive Rechtsschutz an den Außengrenzen muss gewährleistet sein.
  • Es darf keine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten geben.
  • Es sollen keine Migrationsabkommen mit Staaten abgeschlossen werden, die Menschen- und Flüchtlingsrechte nicht gewährleisten.
  • Das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ darf nicht durch eine Senkung der völkerrechtlichen Standards ausgeweitet werden.
  • Es muss ein echter Solidaritätsmechanismus in Europa etabliert werden.

Der offene Brief im Wortlaut steht u.a. auf der Website des RAV.


Pforzheim: Fachtvortrag Grundlagen Asyl

Wie läuft das eigentlich ab, wenn Personen nach Deutschland fliehen und Asyl beantragen? In dieser Grundlagenschulung beschäftigen wir uns mit dem Asylverfahren, Folgen von Anerkennung und Ablehnung im Asylverfahren, Unterbringungsformen, sowie dem Zugang zu Sozialleistungen, Arbeit und Ausbildung. Die Fortbildung richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit, die kein Vorwissen vom Asyl- und Aufenthaltsrecht haben und sich für die Themenbereiche interessieren. Es wird ausreichend Zeit für Fragen geben.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Adresse: Cantina Familienzentrum Au, Calwer Straße 2-6, 75175 Pforzheim

Die Veranstaltung ist kostenlos. Bitte melden Sie sich rechtzeitig per E-Mail (beratung@familienzentrum-au.de) oder Telefon (07231 4408352) an.

Veranstaltet vom Interkulturellen Familienzentrum in der Au in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Frühjahrstagung 2023

Die Anmeldung ist geschlossen.

Informationen auf Englisch | Informationen auf Farsi

Herzliche Einladung zur diesjährigen Frühjahrstagung am Samstag, den 01. April 2023, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Der Hauptvortrag geht der Fragen nach, inwieweit Menschen, die solidarisch mit und für Geflüchtete arbeiten rassistisch sein/handeln können. In den Arbeitsgruppen können Sie wählen zwischen den Themen Empowerment für PoC, Bleiberechtsoptionen, Arbeit der Ausländerbehörden und Iran. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben. Am Nachmittag schließt sich die Mitgliederversammlung, einschließlich der Wahlen der Vorsitzenden und des erweiterten Vorstands an.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

09:30 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung

10:30 Uhr: Vorstellung der Kampagne „30 Jahre sind genug – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“

10:45 Uhr: Hauptvortrag: „Ich kann doch nicht rassistisch sein; ich unterstütze Flüchtlinge seit 30 Jahren“ oder?

Können Menschen, die solidarisch mit und für Geflüchtete arbeiten rassistisch sein/handeln? Diese Frage beschäftigt in den letzten Jahren viele zivilgesellschaftliche Akteur*innen individuell aber auch als Organisationen. Im Rahmen des Vortrages wird diese Frage aus einer rassismuskritischen menschenrechtlichen Position erörtert.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

12.15 – 13.45 Uhr: Mittagessen, Ausstellung und Anstoßen

Der Flüchtlingsrat wird 35 Jahre alt. Wir laden Sie zu einem kleinen Umtrunk in der Mittagspause ein neben Musik, Mittagessen und der Ausstellung „Herz ohne Kammer“ von Hasan Malla.

13:45 15:15 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus.

Arbeitsgruppe 1: Empowermentworkshop für People of Color

People of Color erleben auch in flüchtlingssolidarischen Netzwerken Rassismus. Der Workshop bietet Raum für Austausch, Vernetzung und Stärkung untereinander. Der Workshop soll einen sicheren Rahmen bieten, sich über Rassismuserfahrungen austauschen zu können und ist daher ausschließlich für Menschen mit Rassismuserfahrungen.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

Arbeitsgruppe 2: Von der Duldung in die Aufenthaltserlaubnis

Geflüchtete mit einer Duldung leben mit einer großen Unsicherheit und in ständiger Angst vor Abschiebung. Es gibt einige Bleiberechtsoptionen für Geduldete mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ebnen zum Beispiel den Weg in eine Aufenthaltserlaubnis. Oder die Aufenthaltserlaubnisse § 25a und § 25b AufenthG sollen nachhaltige Integration belohnen. Ganz neu gibt es seit 2023 das Chancen-Aufenthaltsrecht. Ein Härtefallantrag kann als letzte Möglichkeit ein Bleiberecht erwirken. Für manche kommt aber auch ein § 25 Abs. 5 AufenthG in Frage. Durch den Dschungel der Bleiberechtsoptionen führt die Anwältin Maria Kalin. Die Arbeitsgruppe gibt einen Überblick über alle Möglichkeiten und bietet Raum für Nachfragen und Austausch.

Referentin: Maria Kalin (Rechtsanwältin, Ulm)

Arbeitsgruppe 3: Black Box Ausländerbehörde

Ausländerbehörden sind als untere Verwaltungsbehörde für Aufenthaltstitel aller Art, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen (im Auftrag für das Regierungspräsidium Karlsruhe) zuständig. Sie kümmern sich um die Einhaltung der Passpflicht und dem Feststellen der Unmöglichkeit der Passbeschaffung und der damit einhergehenden Ausstellung von Passersatzpapieren. Darüber hinaus geht es aber auch um die Ablehnung der oben genannten Verwaltungsakte, um die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, sowie die Feststellung des Erlöschens der Aufenthaltstitel bei längerem Aufenthalt im Ausland. In der Arbeitsgruppe wird es um die Arbeit der Ausländerbehörden gehen, ihre Strukturen, Entscheidungsspielräume und Handlungskompetenzen. Es wird ausreichend Zeit für Fragen und Austausch geben.

Referentin: Dr. Maria Smolin (Geschäftsteilleiterin Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen im Landratsamt Ludwigsburg)

Arbeitsgruppe 4: Im Iran kämpfen sie für Freiheit. In Deutschland um Asyl.

Seit Herbst 2022 protestieren die Menschen im Iran für Menschenrechte und erleben Verfolgung, Inhaftierungen, Vergewaltigungen, Folter und Hinrichtungen. Insbesondere Frauen sind in ihrem Kampf um Freiheit davon betroffen. In der Arbeitsgruppe berichtet Farnaz Schaefer über die aktuelle Lage im Iran aus Sicht der Frauen und wirft einen Blick in Vergangenheit und Gegenwart. Anschließend geht es um die Entscheidungspraxis des BAMF und die Rechtsprechung der Gerichte zur Schutzgewährung von Iraner*innen in Deutschland. Rechtsanwältin Laura Noethe analysiert die behördliche und gerichtliche Bewertung der Ereignisse im Iran. Es wird Raum für Fragen und Austausch geben.

Referentinnen: Farnaz Schaefer (psychologische Beraterin und Aktivistin aus Schwäbisch Hall) und Laura Noethe (Rechtsanwältin aus Mannheim)

15:15 – 15:30: Pause

15:30 17:30 Uhr: Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg e.V.

Herzliche Einladung an alle Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Dieses Jahr stehen wieder die Wahlen der Vorsitzenden und des erweiterten Vorstands an. Auch Sie können kandidieren!


Pro Asyl und Flüchtlingsräte zum Flüchtlingsgipfel: Kein „Weiter so“ in der Unterbringungspolitik

Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte fordern zum Flüchtlingsgipfel am Donnerstag eine pragmatische und lösungsorientierte Unterbringungspolitik für alle Schutzsuchenden. Der knappe Wohnraum in Deutschland ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nicht nur geflüchtete Menschen betrifft. Die Lösung darf nicht darin bestehen, Geflüchtete auszugrenzen und zu diskriminieren. Zudem müssen die Ausländerbehörden entlastet werden – dafür hat Pro Asyl einige Vorschläge.

„Die Krise der Unterbringungspolitik besteht seit Jahren und nicht erst, seitdem Schutzsuchende aus der Ukraine aufgenommen wurden. Lösungsansätze dafür beginnen mit einer Debatte über die Aufhebung der Wohnpflicht in Sammelunterkünften und enden mit einem Kurswechsel mit dem Ziel: Wohnungen statt Lager“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Debatten über Abschiebungen sind hier nicht zielführend und befeuern nur eine diskriminierende und ausgrenzende Stimmung.“

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern zudem, dass sich die Politiker*innen beim Flüchtlingsgipfel auch mit der Überlastung der Ausländerbehörden befassen. Die monatelangen Wartezeiten auf einen Termin sind eine enorme Belastung für die betroffenen Menschen, da sie in der Zeit Jobangebote verlieren und Angst vor der Abschiebung haben.

Ausländerbehörden entlasten

Mit diesem Maßnahmenkatalog, der in der vergangenen Woche an die Innenministerien von Bund und Ländern geschickt wurde, schlägt PRO ASYL konkrete Schritte vor, die zu einer kurzfristigen Entlastung führen würden. Darüber hinaus sind mehr Personal und ein Mentalitätswechsel nötig, um den von der Bundesregierung angekündigten Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik auch in den Behörden umzusetzen.

Für die Unterbringung sollen Asylsuchende von Anfang an dabei unterstützt werden, bei Verwandten, Freund*innen oder in eigenen Wohnungen unterzukommen, statt in Sammelunterkünften leben zu müssen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, die Menschen gemäß Paragraf 49 Absatz 2 Asylgesetz „insbesondere zur Gewährleistung der Unterbringung und Verteilung“ von der Wohnpflicht in Asylaufnahmeeinrichtungen zu befreien. „Berlin hat mit der Aufhebung der Wohnverpflichtung für Asylsuchende Ende Januar einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Weitere Bundesländer müssen diesem Beispiel folgen“, so Alaows.

Wohnungen statt Sammelunterkünfte Nach dem Vorbild der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine muss auch für Asylsuchende eine flexible Unterbringungspolitik umgesetzt werden, die eine Entlastung für Kommunen und Bundesländer darstellen würde. Asylsuchende, die bei privaten Gastgeber*innen oder bei Angehörigen unterkommen können, müssen, ebenso wie Ukrainer*innen, von der Verteilung auf andere Länder und Kommunen ausgenommen werden.

Keine Lösung ist, die Aufnahmequoten der Flächenstaaten zu erhöhen: Fläche schafft noch keine Integration, in Städten sind die Teilhabechancen meist besser als bei isolierter Unterbringung auf dem Land. Zentral für das Ankommen und die Eingliederung in Wohnung und Arbeit sind für die Schutzsuchenden am Ort lebende Angehörige, ehrenamtliche Helfer*innen sowie eine Infrastruktur mit Beratungsstellen, Anwält*innen, Ärzt*innen und anderen.

Wohnsitzauflagen abschaffen

„Besonders absurd ist, dass Kriegsflüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge nicht jedes Wohnungsangebot annehmen dürfen, sondern wegen der Wohnsitzauflage auf eine bestimmte  Kommune festgelegt sind. Geflüchtete, die beispielsweise in einer Sammelunterkunft wohnen und eine Wohnung im Nachbarort finden, dürfen dort nicht hinziehen. Es muss gesetzlich verankert werden, dass das Angebot einer passenden Wohnung stets zur sofortigen Aufhebung der Wohnsitzauflage führt“, fordert Alaows.

Selbst Geflüchtete, die innerhalb der ihnen zugewiesenen Kommune eine Wohnung finden, treffen immer wieder auf eine willkürliche Behördenpraxis. Betroffene berichten, dass ihnen auch nach jahrelangem Aufenthalt nicht erlaubt wurde, aus Gemeinschaftsunterkünften in eine Wohnung zu ziehen. Begründet wurden die Ablehnungen mit der Wohnverpflichtung nach Paragraf 53 Asylgesetz, der im Ermessenswege die jahrelange Einweisung Asylsuchender in Sammelunterkünfte ermöglicht. „Paragraf 53 Asylgesetz muss gestrichen werden“, so Alaows.

Statt den alten Ruf nach vermehrten Abschiebungen als vermeintliche Lösung zu präsentieren, würde es helfen, wenn Bund, Länder und Kommunen bereits bestehende rechtliche Möglichkeiten effektiver nutzen und, wo nötig, die Gesetze ändern würden.

„Die Krise der Unterbringungspolitik besteht seit Jahren und nicht erst, seitdem Schutzsuchende aus der Ukraine aufgenommen wurden. Lösungsansätze dafür beginnen mit einer Debatte über die Aufhebung der Wohnpflicht in Sammelunterkünften und enden mit einem Kurswechsel mit dem Ziel: Wohnungen statt Lager“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von Pro Asyl. „Debatten über Abschiebungen sind hier nicht zielführend und befeuern nur eine diskriminierende und ausgrenzende Stimmung.“

Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte fordern zudem, dass sich die Politiker*innen beim Flüchtlingsgipfel auch mit der Überlastung der Ausländerbehörden befassen. Die monatelangen Wartezeiten auf einen Termin sind eine enorme Belastung für die betroffenen Menschen, da sie in der Zeit Jobangebote verlieren und Angst vor der Abschiebung haben.

Ausländerbehörden entlasten
Mit diesem Maßnahmenkatalog, der in der vergangenen Woche an die Innenministerien von Bund und Ländern geschickt wurde, schlägt Pro Asyl konkrete Schritte vor, die zu einer kurzfristigen Entlastung führen würden. Darüber hinaus sind mehr Personal und ein Mentalitätswechsel nötig, um den von der Bundesregierung angekündigten Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik auch in den Behörden umzusetzen.

Für die Unterbringung sollen Asylsuchende von Anfang an dabei unterstützt werden, bei Verwandten, Freund*innen oder in eigenen Wohnungen unterzukommen, statt in Sammelunterkünften leben zu müssen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, die Menschen gemäß Paragraf 49 Absatz 2 Asylgesetz „insbesondere zur Gewährleistung der Unterbringung und Verteilung“ von der Wohnpflicht in Asylaufnahmeeinrichtungen zu befreien. „Berlin hat mit der Aufhebung der Wohnverpflichtung für Asylsuchende Ende Januar einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Weitere Bundesländer müssen diesem Beispiel folgen“, so Alaows.

Wohnungen statt Sammelunterkünfte
Nach dem Vorbild der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine muss auch für Asylsuchende eine flexible Unterbringungspolitik umgesetzt werden, die eine Entlastung für Kommunen und Bundesländer darstellen würde. Asylsuchende, die bei privaten Gastgeber*innen oder bei Angehörigen unterkommen können, müssen, ebenso wie Ukrainer*innen, von der Verteilung auf andere Länder und Kommunen ausgenommen werden.

Keine Lösung ist, die Aufnahmequoten der Flächenstaaten zu erhöhen: Fläche schafft noch keine Integration, in Städten sind die Teilhabechancen meist besser als bei isolierter Unterbringung auf dem Land. Zentral für das Ankommen und die Eingliederung in Wohnung und Arbeit sind für die Schutzsuchenden am Ort lebende Angehörige, ehrenamtliche Helfer*innen sowie eine Infrastruktur mit Beratungsstellen, Anwält*innen, Ärzt*innen und anderen.

Wohnsitzauflagen abschaffen
„Besonders absurd ist, dass Kriegsflüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge nicht jedes Wohnungsangebot annehmen dürfen, sondern wegen der Wohnsitzauflage auf eine bestimmte  Kommune festgelegt sind. Geflüchtete, die beispielsweise in einer Sammelunterkunft wohnen und eine Wohnung im Nachbarort finden, dürfen dort nicht hinziehen. Es muss gesetzlich verankert werden, dass das Angebot einer passenden Wohnung stets zur sofortigen Aufhebung der Wohnsitzauflage führt“, fordert Alaows.

Selbst Geflüchtete, die innerhalb der ihnen zugewiesenen Kommune eine Wohnung finden, treffen immer wieder auf eine willkürliche Behördenpraxis. Betroffene berichten, dass ihnen auch nach jahrelangem Aufenthalt nicht erlaubt wurde, aus Gemeinschaftsunterkünften in eine Wohnung zu ziehen. Begründet wurden die Ablehnungen mit der Wohnverpflichtung nach Paragraf 53 Asylgesetz, der im Ermessenswege die jahrelange Einweisung Asylsuchender in Sammelunterkünfte ermöglicht. „Paragraf 53 Asylgesetz muss gestrichen werden“, so Alaows.

Statt den alten Ruf nach vermehrten Abschiebungen als vermeintliche Lösung zu präsentieren, würde es helfen, wenn Bund, Länder und Kommunen bereits bestehende rechtliche Möglichkeiten effektiver nutzen und, wo nötig, die Gesetze ändern würden.


Kampagne: 30 Jahre sind genug – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen soziale Ausgrenzung, Ungleichheit und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn: obwohl das hiesige Existenzminimum bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger. Der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg fordert die Abschaffung des rassistischen Asylbewerberleistungsgesetzes  und ruft zu einer Kampagne mit einer bundesweiten Aktionswoche vom 20. – 26. Mai 2023 auf.

Auf der Kampagnenwebsite finden sich dazu aktuelle Informationen und Materialien. Es gibt die Möglichkeit, einen offenen Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitzuunterzeichnen, lokale Aktionen für die Aktionswoche zu publizieren und sich zu den laufenden Vernetzungstreffen anzumelden.


Fortbildung: Wer profitiert vom Chancenaufenthaltsrecht?

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht will die Bundesregierung Ausländer*innen, die sich seit langem in Deutschland aufhalten, eine Bleibeperspektive ermöglichen. In der Fortbildung werden die Voraussetzungen des Chancenaufenthaltsrechts vorgestellt, mögliche Fallstricke benannt und praktische Tipps gegeben, wie die Chance im Einzelfall möglichst effektiv genutzt werden kann. Dabei besteht auch Raum für Fragen und Austausch.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Adresse: Seidenstraße 35, Paulinenpark, 70174 Stuttgart

Die Fortbildung findet im Rahmen des Plenums des Arbeitskreises Asyl Stuttgart statt. Das Plenum startet um 19 Uhr. Um 20 Uhr beginnt die Fortbildung. Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Veranstaltet vom Arbeitskreis Asyl Stuttgart in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Olileanya Kalender 2023

Der Verein Olileanya, verfolgt das Ziel Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen und hilfebedürftige Kinder und Jugendliche im Südosten von Nigeria zu unterstützen und zu fördern. 2014 hat Gabi Ayivi, ehemalieges Mitglied im Sprecher*innerat des Flüchtlingsrats, in dieser Region ein Waisenhaus gebaut und ist selbst dorthin gezogen, um sich für die Kinder und Jugendlichen direkt vor Ort einsetzen zu können. 2015 wurde sie mit dem „Sonderpreis Lebenswerk“ des Ehrenamtswettbewerbs des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet.

Der Olileanya Kalender steht dieses Jahr unter dem Motto „Die Zukunft, die kommen wird“ mit Bildern von Kindern und Jugendlichen aus Emene/Nigeria mit traditioneller Bemalung. Voller Würde präsentieren sie sich in der Hoffnung, dass sich die Lebensumstände in ihrem Land in eine positive Zukunft hinein verändern.


Informationsflyer für Geflüchtete und freiwillige Helfer*innen

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Deutschland hat verschiedene Materialien erstellt, um Geflüchtete insbesondere aus der Ukraine und ehrenamtliche Helfer*innen zu unterstützen. Sie stehen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch online zur Verfügung.


Broschüre: Die Situation geflüchteter junger Menschen in Deutschland

Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) verschafft sich mithilfe einer Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder-und Jugendhilfe jährlich einen Überblick über die Situation von jungen Geflüchteten in Deutschland. In der nun vorliegenden Auswertung für 2021 wird neben der Situation der unbegleiteten Minderjährigen und jungen Erwachsenen auch auf die Situation von Jugendlichen in Familienbegleitung eingegangen.