Basisinformationen zum freiwilligen Engagement für Schutzsuchende

Der Informationsverbund Asyl & Migration hat die Ausgabe ihrer Reihe „Basisinformationen für die Beratungspraxis“ zum Thema „Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende“ in überarbeitetet und in sechs weiteren Sprachen veröffentlicht. Die Handreichung umfasst die Themen

  • Pflichten und Standards des freiwilligen Engagements (Rechtsdienstleistungsgesetz, Datenschutz, Selbstreflexion beim Engagement, Sorgfaltspflichten etc.)
  • Rechte, Versicherungsschutz und Entgelt im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten
  • Umgang mit Anfeindungen

Informationsverbund Asyl & Migration 2022: Basisinfirmationen Nr. 4: Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende (Deutsch) (3. Aufl., aktualisiert Juli 2023)


Pro Asyl: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf sichere Herkunftsstaaten

Pro Asyl fordert in einer Stellungnahme das Bundesinnenministerium auf, den Gesetzesentwurf zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten zurückzuziehen. In Georgien werde die LGBTIQ+-Community stark unter Druck gesetzt und der Staat schütze sie nicht vor gewaltsamen Übergriffen. Auch die Lage der Pressefreiheit sei sehr kritisch zu bewerten. In Moldau würden Rom*nja stark ausgegrenzt und diskriminiert. Dies könne eine kumulative Verfolgung darstellen. Die gesamte Stellungnahme ist online verfügbar.


12.08.23 Kundgebung „Don’t forget Afghanistan“ in Stuttgart

Zusammen mit einem Bündnis ziviligesellschaftlicher Initiativen und Organisationen rufen Jugendliche ohne Grenzen (JoG) und der Füchtlingserat BW unter dem Motto „Don’t forget Afghanistan“ zu einer Kundgebung am Samstag, dem 12.08.2023, ab 14.30 Uhr am Rotebühlplatz in Stuttgart auf. Seit der Machtübernahme der Taliban vor zwei Jahren ist die Lage für viele Menschen dort nach wie vor verheerend. Mit der Kundgebung wollen wir ein Zeichen gegen die Unterdrückung von Frauen, Mädchen, queeren Menschen, Oppositionellen und ethnischen Gruppen durch das Taliban-Regime setzen und unsere Solidaritat mit den Menschen in Anfghanistan ausdrücken.


Free Homayoun: Kampagne zur Freilassung von Homayoun Sabetara

Am 25. August 2021 wurde Homayoun Sabetara, ein aus dem Iran geflohener Migrant, von der griechischen Polizei festgenommen, nachdem er ein Auto über die türkisch-griechische Grenze gefahren hatte. In einem unfairen Verfahren wurde Homayoun Sabetara am 26. September 2022 wegen “Menschenschmuggels” zu 18 Jahren Haft verurteilt. Am Abfahrtsort nahe der türkisch-griechischen Grenze, wurde er unter Druck gesetzt, das Steuer zu übernehmen, wobei er sieben weitere Personen transportieren musste. Seit seiner Verhaftung im August 2021 sitzt er im Gefängnis in Korydallos, Griechenland. Zum Zeitpunkt seiner Flucht aus dem Iran hatte Homayoun Sabetara keine legale und sichere Möglichkeit, nach Deutschland zu gelangen, wo seine Töchter leben.

Mindestens 1’374 Migrant*innen wurden 2022 in Griechenland wegen vermeintlichen Schmuggels festgenommen. Ihre Prozesse dauern im Schnitt 37 Minuten – und enden mit 46 Jahren Haft. Das zeigt eine aktuelle Studie von Borderline Europe auf. 

„Es wäre die Aufgabe der EU-Kommission, Druck auf Griechenland auszuüben, damit dort wieder rechtsstaatliche Standards eingehalten werden“, sagt Erik Marquardt, Europaabgeordneter, der die Studie in Auftrag gegeben hat. „Leider hat die Kommission sich bislang auf die Seite Griechenlands gestellt.“ Sie unterstütze die Abschreckungs- und Abschottungspolitik der Außengrenzstaaten, obwohl das „eher dem Vorgehen einer kriminellen Mafia-Organisation entspricht und viele Leben zerstört werden“.

Der Flüchtlingsrat unterstüzt die Kampagne #FreeHomayoun, um auf dieses Unrecht aufmerksam zu machen. Zusammen mit weiteren Initiativen fordern wir die Freilassung von Homayoun Sabetara sowie der über 2’000 Migrant*innen, die derzeit mit dem Vorwurf des Schmuggels in griechischen Gefängnissen festgehalten werden. Die Tochter des Inhaftierten wendet sich in einer aktuellen Petition an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Katerina Sakellaropoulou, Präsidentin von Griechenland, mit der Forderung, sich ebenfalls für die Befreiung ihres Vaters und aller anderen unschuldigen geflüchteten Menschen, die inhaftiert sind, einzusetzen.


Asperg: LEAs abschaffen – Unterbringung von Geflüchteten verbessern

Das Land Baden-Württemberg prüft den Bau einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für geflüchtete Menschen auf dem Schanzacker zwischen Tamm und Asperg. Seit dem Bekanntwerden gibt es öffentliche Diskussionen über den Standort der LEA und durch rassistische Vorurteile geprägte Proteste einer Bürgerinitiative. Die Perspektive von Betroffenen fehlt gänzlich. LEAs sind geprägt von Besuchsverboten, keiner Selbstversorgung, kaum Privatsphäre und willkürlichen Security-Kontrollen. Was bedeutet es in einer LEA untergebracht zu sein? Darüber wird Rex Osa vom Verein Refugees4Refugees sprechen. Danach gibt es Zeit für Austausch

Die Veranstaltung findet in Kooperation zwischen dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg und dem Verein „Asperg Anders“ statt.

Der Vortrag findet auf Englisch statt und wird in bei Bedarf vor Ort übersetzt.

Ort: Schillerstraße 3, 71679 Asperg


Sommertagung 2023

Informationen auf Englisch

Herzliche Einladung zur Sommertagung am Samstag, den 15. Juli 2023, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Der Hauptvortrag geht den Fragen nach, was Rassismus mit Betroffenen macht und wie man gegen Rassismus vorgehen kann. In den Arbeitsgruppen können Sie wählen zwischen den Themen Kriminalisierung von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen, der Lage von Geflüchteten in der Türkei, dem Chancen-Aufenthaltsrecht und zwei Austauschgruppen zu rasssismuskritischen Handeln und Ungleichbehandlung von Geflüchteten. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Beteiligten, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und die Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung

10:15 Uhr: Hauptvortrag: Auswirkungen von Rassismus und warum es so wichtig ist, dagegen anzugehen

Rassismus hat ganz unterschiedliche Formen, die überall vorkommen: Manchmal ist er versteckt und kaum ersichtlich und manchmal total offensichtlich und beabsichtigt. Jegliche Form hinterlässt Spuren, Verletzungen und Misstrauen im Leben von rassifizierten Menschen. Als nicht von Rassismus betroffene Person ist es wichtig zu verstehen, was Rassmismus in anderen auslöst. Das wiederum hilft gegen Rassismus vorzugehen, ihn zu erkennen und anzusprechen. Es braucht gemeinsame Handlungsstrategien, um gegen Rassismus vorzugehen. Nach dem Vortrag wird es ausreichend Zeit für Fragen und Austausch geben.

Referentin: Vera Sompon (Sompon Socialservices Baden-Württemberg e.V.)

12.00 – 13.00 Uhr: Mittagessen

13:00 15:00 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase I

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus. Die Arbeitsgruppen Flucht als Verbrechen?, Geflüchtete in der Türkei und Chancen-Aufenthaltsrecht werden in der Arbeitsgruppen-Phase II wiederholt. Die Arbeitsgruppe 4 zu rasssismuskritischen Handeln findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase I statt. Arbeitsgruppe 5 zu Ungleichbehandlung findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase II statt.

Arbeitsgruppe 1: Flucht als Verbrechen?

Am Rande der öffentlichen Wahrnehmung werden derzeit Tausende von Geflüchteten in Italien und Griechenland zu drakonischen Haftstrafen von teilweise 100 Jahren und mehr verurteilt. Diese Prozesse dauern durchschnittlich 38 Minuten und enden für die Angeklagten mit durchschnittlich 44 Jahren Haft. Das Verbrechen ist ihre Flucht, der offizielle Vorwurf „Beihilfe zu illegalem Grenzübertritt“ durch Geflüchtete am Motor eines Schlauchbootes oder am Steuer eines PKW.
In der Arbeitsgruppe werden Bespiele vorgestellt, ein aktueller Überblick über die Kriminalisierung Geflüchteter und der zivilen Seenotrettung vermittelt, die Verfahren in den Kontext europäischer Abschottungspolitik gestellt sowie mit den Teilnehmenden diskutiert und Handlungsperspektiven im Umgang mit dieser Kriminalisierung erarbeitet.

Referent*innen: Anne Noack (Seebrücke Schweiz) und Jürgen Weber (Seebrücke Baden-Württemberg)

Arbeitsgruppe 2: Geflüchtete in der Türkei – diskriminiert, perspektivenlos und von Abschiebung bedroht

Etwa vier Millionen Geflüchtete leben in der Türkei. Sie kommen mehrheitlich aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und dem Iran und versuchen, sich ein neues Leben aufzubauen. Das ist nicht leicht – der Zugang zu Arbeit, Wohnung und Bildung ist erschwert. Die allgemeine wirtschaftliche und politische Lage heizt die Stimmung gegen Geflüchtete auf. So brüsteten sich während der Wahlen um die Präsidentschaft die Kandidaten mit Abschiebeplänen der unliebsamen Gestrandeten. Die Betroffenen machen auf allen Ebenen Rassismuserfahrungen. Ihre aufenthaltsrechtliche Situation kann sich jederzeit ändern. Auch die Situation der Binnengeflüchteten, die vor dem Krieg in den kurdischen Gebieten der Türkei in den Westen des Landes fliehen mussten, ist prekär. Die EU hält weiterhin an ihrem Türkei-Abkommen von 2016 fest und so werden Asylsuchende in Griechenland abgelehnt und in die Türkei abgeschoben. Dass dort eine Abschiebung in ihre Herkunftsländer droht, spielt in der europäischen Debatte um den Schutz der Außengrenzen keine Rolle. Über die komplexe Lage der Geflüchteten informiert diese Arbeitsgruppe.

Referentin : Amke Dietert (Amnesty International)

Arbeitsgruppe 3: Sechs Monate Chancen-Aufenthaltsrecht – eine erste Bestandsaufnahme

Zum Jahreswechsel ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Mit ihm will die Bundesregierung Ausländer*innen, die sich seit langem in Deutschland aufhalten, eine Bleibeperspektive ermöglichen. Seit rund sechs Monaten ist es nun in Kraft – Zeit für eine erste Bestandsaufnahme.
In der Arbeitsgruppe sollen die verschiedenen Praxiserfahrungen ausgetauscht, aktuelle und zukünftige Probleme identifiziert und mögliche Lösungen diskutiert werden. Die Voraussetzungen des Chancenaufenthaltsrechts werden vorgestellt, mögliche Fallstricke benannt und praktische Tipps gegeben, wie die Chance im Einzelfall möglichst effektiv genutzt werden kann. Dabei besteht auch Raum für Austausch und Fragen, die darüber hinaus gehen.

Referent: Sebastian Röder (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Arbeitsgruppe 4: Austausch zu rassismuskritischen Handeln

In der Arbeitsgruppe reden wir über den Umgang mit Rassismen in unserem Alltag. Selbstkritisch wollen wir fragen, wie wir uns für rassismuskritisches Denken öffnen, eigene Denkmuster hinterfragen und Rassimus erkennen können. Und wie man das eigene Denken und Handeln verändern kann. Aber es soll auch um Handlungsstrategien gehen – wie man Rassismus ansprechen und rassifizierte Menschen unterstützen kann.

Moderatorin: Vera Sompon (Sompon Socialservices Baden-Württemberg e.V.)

15:00 – 15:15: Pause

15:15 17:15 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase II

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus. Wiederholung der Arbeitsgruppen 1-3. Die Arbeitsgruppe 5 zu Ungleichbehandlung findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase II statt.

Arbeitsgruppe 1: Flucht als Verbrechen?

Arbeitsgruppe 2: Geflüchtete in der Türkei – diskriminiert, perspektivenlos und von Abschiebung bedroht

Arbeitsgruppe 3: Sechs Monate Chancen-Aufenthaltsrecht – eine erste Bestandsaufnahme

Arbeitsgruppe 5: Ungleichbehandlung

Mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine wurde sehr stark deutlich, dass nicht alle Geflüchteten gleich behandelt werden. Allein rechtlich gibt es diverse Privilegien für bestimmte ukrainische Geflüchtete, auf die Geflüchtete im Asylverfahren, aber auch sog. Drittstaatsangehörige aus der Ukraine vergeblich hoffen. Auch die gesellschaftliche und politische Akzeptanz ist eine völlig andere. Wer Geflüchtete unterstützt, bekommt diese Ungleichbehandlung zu spüren. Der Frust, die Enttäuschung und die Resignation wachsen. In der Arbeitsgruppe wollen wir uns austauschen, vernetzen und gemeinsam Problemfelder der Ungleichbehandlung analysieren. Aus dem Austausch sollen wichtige Impulse für die politische Arbeit des Flüchtlingsrats entstehen und eventuell weitere Schritte eingeleitet werden.

Moderatorinnen: Eylem Ög (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) und Nana S. Boahene (Kollektiv Lemonade Stuttgart)

Die Anmeldung ist geschlossen. Kommen Sie gerne spontan vorbei.


Angriff auf Menschenrechte, statt „historischer Erfolg“

Flüchtlingsrat entsetzt über Pläne zur faktischen Abschaffung des europäischen Asylrechts. Presse-Statement zum europäischen Asylkompromiss vom 8. Juni 2023

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Pläne zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, auf die sich die europäischen Innenminister*innen gestern in Luxemburg geeinigt haben, aufs Schärfste. Durch Maßnahmen wie die Auslagerung der Asylverfahren an die EU-Außengrenzen sowie die Ausweitung der „sicheren Drittstaaten“ droht eine faktische Aushebelung des Asylrechts auf europäischer Ebene. „Die diskutierten Maßnahmen zeugen davon, dass der Abschottungswahn Europas ein neues Ausmaß angenommen hat“, kommentiert Anja Bartel, Geschäftsleiterin des Flüchtlingsrats. „Fliehende Menschen sollen daran gehindert werden, von ihrem Recht auf Asyl Gebrauch zu machen. Sie sollen in angeblich sichere Drittstaaten abgeschoben werden und ihre Asylgründe nur noch in rechtlich zweifelhaften Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen geprüft werden, während sie in Grenzlagern festgehalten werden“, so Bartel weiter. Noch im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung angekündigt, sich dafür einsetzen zu wollen, das Leid an den EU-Außengrenzen zu beenden. „Wir sind entsetzt darüber, wie skrupellos die Bundesregierung ihren humanitären Versprechen aus dem Koalitionsvertrag den Rücken zukehrt und nun gemeinsam mit rechtspopulistischen Regierungen Pläne schmiedet, wie Europa noch weiter in eine Festung verwandelt werden kann“, so Bartel weiter. „Bei den verabschiedeten Plänen handelt es sich keinesfalls um einen ‚historischen Erfolg‘, wie Innenministerin Nancy Faeser behauptet, sondern um einen massiven Angriff auf Menschenrechte in Europa.“ Statt ihre Energie mit Abschottungspolitik zu verschwenden und die Entrechtung geflüchteter Menschen voranzutreiben hatte der Flüchtlingsrat die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich für eine solidarische Aufnahme Geflüchteter in Europa einzusetzen.

weitere Informationen:


Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden

Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten.

Mehr als 700 Rechtsanwält*innen und Jurist*innen haben am einen offenen Brief an die Bundesregierung, die Ministerpräsident*innen der Länder und an Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Europaparlaments veröffentlicht. Genau 30 Jahre nach dem sogenannten Asylkompromiss kritisieren sie die geplanten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts auf nationaler und europäischer Ebene auf das Schärfte und lehnen sie entschieden ab.

Konkret werden vor allem folgende Forderungen erhoben:

  • Der Zugang zum Recht darf nicht durch eine faktische Abschaffung des Asylrechts unterminiert werden.
  • Der effektive Rechtsschutz an den Außengrenzen muss gewährleistet sein.
  • Es darf keine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten geben.
  • Es sollen keine Migrationsabkommen mit Staaten abgeschlossen werden, die Menschen- und Flüchtlingsrechte nicht gewährleisten.
  • Das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ darf nicht durch eine Senkung der völkerrechtlichen Standards ausgeweitet werden.
  • Es muss ein echter Solidaritätsmechanismus in Europa etabliert werden.

Der offene Brief im Wortlaut steht u.a. auf der Website des RAV.


Pforzheim: Fachtvortrag Grundlagen Asyl

Wie läuft das eigentlich ab, wenn Personen nach Deutschland fliehen und Asyl beantragen? In dieser Grundlagenschulung beschäftigen wir uns mit dem Asylverfahren, Folgen von Anerkennung und Ablehnung im Asylverfahren, Unterbringungsformen, sowie dem Zugang zu Sozialleistungen, Arbeit und Ausbildung. Die Fortbildung richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit, die kein Vorwissen vom Asyl- und Aufenthaltsrecht haben und sich für die Themenbereiche interessieren. Es wird ausreichend Zeit für Fragen geben.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Adresse: Cantina Familienzentrum Au, Calwer Straße 2-6, 75175 Pforzheim

Die Veranstaltung ist kostenlos. Bitte melden Sie sich rechtzeitig per E-Mail (beratung@familienzentrum-au.de) oder Telefon (07231 4408352) an.

Veranstaltet vom Interkulturellen Familienzentrum in der Au in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Frühjahrstagung 2023

Die Anmeldung ist geschlossen.

Informationen auf Englisch | Informationen auf Farsi

Herzliche Einladung zur diesjährigen Frühjahrstagung am Samstag, den 01. April 2023, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Der Hauptvortrag geht der Fragen nach, inwieweit Menschen, die solidarisch mit und für Geflüchtete arbeiten rassistisch sein/handeln können. In den Arbeitsgruppen können Sie wählen zwischen den Themen Empowerment für PoC, Bleiberechtsoptionen, Arbeit der Ausländerbehörden und Iran. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben. Am Nachmittag schließt sich die Mitgliederversammlung, einschließlich der Wahlen der Vorsitzenden und des erweiterten Vorstands an.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

09:30 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung

10:30 Uhr: Vorstellung der Kampagne „30 Jahre sind genug – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“

10:45 Uhr: Hauptvortrag: „Ich kann doch nicht rassistisch sein; ich unterstütze Flüchtlinge seit 30 Jahren“ oder?

Können Menschen, die solidarisch mit und für Geflüchtete arbeiten rassistisch sein/handeln? Diese Frage beschäftigt in den letzten Jahren viele zivilgesellschaftliche Akteur*innen individuell aber auch als Organisationen. Im Rahmen des Vortrages wird diese Frage aus einer rassismuskritischen menschenrechtlichen Position erörtert.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

12.15 – 13.45 Uhr: Mittagessen, Ausstellung und Anstoßen

Der Flüchtlingsrat wird 35 Jahre alt. Wir laden Sie zu einem kleinen Umtrunk in der Mittagspause ein neben Musik, Mittagessen und der Ausstellung „Herz ohne Kammer“ von Hasan Malla.

13:45 15:15 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus.

Arbeitsgruppe 1: Empowermentworkshop für People of Color

People of Color erleben auch in flüchtlingssolidarischen Netzwerken Rassismus. Der Workshop bietet Raum für Austausch, Vernetzung und Stärkung untereinander. Der Workshop soll einen sicheren Rahmen bieten, sich über Rassismuserfahrungen austauschen zu können und ist daher ausschließlich für Menschen mit Rassismuserfahrungen.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

Arbeitsgruppe 2: Von der Duldung in die Aufenthaltserlaubnis

Geflüchtete mit einer Duldung leben mit einer großen Unsicherheit und in ständiger Angst vor Abschiebung. Es gibt einige Bleiberechtsoptionen für Geduldete mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ebnen zum Beispiel den Weg in eine Aufenthaltserlaubnis. Oder die Aufenthaltserlaubnisse § 25a und § 25b AufenthG sollen nachhaltige Integration belohnen. Ganz neu gibt es seit 2023 das Chancen-Aufenthaltsrecht. Ein Härtefallantrag kann als letzte Möglichkeit ein Bleiberecht erwirken. Für manche kommt aber auch ein § 25 Abs. 5 AufenthG in Frage. Durch den Dschungel der Bleiberechtsoptionen führt die Anwältin Maria Kalin. Die Arbeitsgruppe gibt einen Überblick über alle Möglichkeiten und bietet Raum für Nachfragen und Austausch.

Referentin: Maria Kalin (Rechtsanwältin, Ulm)

Arbeitsgruppe 3: Black Box Ausländerbehörde

Ausländerbehörden sind als untere Verwaltungsbehörde für Aufenthaltstitel aller Art, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen (im Auftrag für das Regierungspräsidium Karlsruhe) zuständig. Sie kümmern sich um die Einhaltung der Passpflicht und dem Feststellen der Unmöglichkeit der Passbeschaffung und der damit einhergehenden Ausstellung von Passersatzpapieren. Darüber hinaus geht es aber auch um die Ablehnung der oben genannten Verwaltungsakte, um die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, sowie die Feststellung des Erlöschens der Aufenthaltstitel bei längerem Aufenthalt im Ausland. In der Arbeitsgruppe wird es um die Arbeit der Ausländerbehörden gehen, ihre Strukturen, Entscheidungsspielräume und Handlungskompetenzen. Es wird ausreichend Zeit für Fragen und Austausch geben.

Referentin: Dr. Maria Smolin (Geschäftsteilleiterin Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen im Landratsamt Ludwigsburg)

Arbeitsgruppe 4: Im Iran kämpfen sie für Freiheit. In Deutschland um Asyl.

Seit Herbst 2022 protestieren die Menschen im Iran für Menschenrechte und erleben Verfolgung, Inhaftierungen, Vergewaltigungen, Folter und Hinrichtungen. Insbesondere Frauen sind in ihrem Kampf um Freiheit davon betroffen. In der Arbeitsgruppe berichtet Farnaz Schaefer über die aktuelle Lage im Iran aus Sicht der Frauen und wirft einen Blick in Vergangenheit und Gegenwart. Anschließend geht es um die Entscheidungspraxis des BAMF und die Rechtsprechung der Gerichte zur Schutzgewährung von Iraner*innen in Deutschland. Rechtsanwältin Laura Noethe analysiert die behördliche und gerichtliche Bewertung der Ereignisse im Iran. Es wird Raum für Fragen und Austausch geben.

Referentinnen: Farnaz Schaefer (psychologische Beraterin und Aktivistin aus Schwäbisch Hall) und Laura Noethe (Rechtsanwältin aus Mannheim)

15:15 – 15:30: Pause

15:30 17:30 Uhr: Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg e.V.

Herzliche Einladung an alle Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Dieses Jahr stehen wieder die Wahlen der Vorsitzenden und des erweiterten Vorstands an. Auch Sie können kandidieren!