Sie haben rechtliche Fragen oder brauchen einen Rat? Wir bieten Ihnen eine Beratung per Telefon und E-Mail an, eine persönliche Beratung vor Ort ist leider nicht möglich. Rufen Sie uns bei Bedarf daher an oder schreiben Sie uns jederzeit eine Nachricht.
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für Rückfragen an. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie Mitglied des Flüchtlingrats sind. Weitere Infos zu unserer Beratung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie bei E-Mailanfragen, dass wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage keine personenbezogenen Daten der Geflüchteten (Name, Aktenzeichen, Adresse, Geburtsdatum, etc.) benötigen. Im Sinne des Datenschutzes bitten wir Sie darum, diese Informationen nicht anzugeben bzw. zu schwärzen.
Mit flüchtlings- und migrationsfeindlichen Parolen versuchen leider auch viele demokratische Parteien, Wähler*innen zu gewinnen. Doch es gibt auch viele Wähler*innen, die gegen Abschottung, Ausgrenzung und Abschiebung sind. Die Demokratie ganz stark mit Rechten für Geflüchteten und Migrant*innen verbinden. Die eine Zukunft für alle in Deutschland lebenden Menschen wollen.
Deshalb nutzt gerne diese Materialien für die Bundestagswahl, um auf Menschen-, Geflüchteten- und Migrant*innenrechte aufmerksam zu machen. Die Materialien können auch mit den eigenen Logos versehen und verteilt werden. Sie wurden vom Initiativausschuss und dem Flüchtlingsrat RLP e.V. u.a. zusammen mit der Stiftung gegen Rassismus, Pro Asyl und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erarbeitet.
Auch die ökumenische Initiative „Wählen – für alle. Mit Herz und Verstand“ hat tolle Materialien und Infos zusammengestellt. Wenn ihr nicht zu den aufgeführten Kirchen gehört oder keine kirchliche Einrichtung seid, beachtet bitte die Nutzungsbedingungen.
Geflüchtete, die über Bulgarien nach Deutschland weiterfliehen sind, berichten oft von Menschenrechtsverletzungen. Gewalt durch staatliche Akteur*innen ist keine Seltenheit, systematische Inhaftierung von Schutzsuchenden ist Normalität und es gibt kein Existenzminimum, das sich an der Menschenwürde orientiert.
Der Bericht soll die Entscheidungspraxis von BAMF und Verwaltungsgerichten hinsichtlich Abschiebungen nach Bulgarien hinterfragen. Die Autor*innen fordern, dass Abschiebungen nach Bulgarien eingestellt werden.
Der Bericht enstand im Rahmen einer Recherchereise von Mitarbeitenden von Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg, dem Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche NRW und matteo – Kirche und Asyl.
Der Zusammenhang zwischen Klimawandel und Flucht wird immer stärker. Weltweit nimmt der Anteil an Menschen zu, deren Lebensgrundlage aufgrund des Klimawandels entfällt. Sei es durch den steigenden Meeresspiegel, Desertifikation, Naturkatastrophen und dadurch entstehende Kämpfe um Nahrungsmittel. Bis 2050 könnten bis zu 143 Millionen Menschen zu „Klimaflüchtlingen“ werden.
Gehen wir auf die Straße und fordern Maßnahmen gegen den Klimawandel!
Irgendwie ahnt man schon welche Partei wie zu bestimmten migrations- und flüchtlingspolitischen Themen steht, aber die Parteiprogramme durchforsten tun wahrscheinlich die wenigsten von uns. Zu den Themen (Auslagerung von) Asylverfahren, Integration und Arbeit, Sozialleistungen für Schutzsuchende, Familiennachzug und Aufnahmeprogramme sowie Abschiebung und Ausreise finden sich Hinweise in den Parteiprogrammen bzw. deren Entwürfen.
Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen hat in seiner Handreichung die Positionen von der Alternative für Deutschland (AfD), Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Christlich Demokratische Union/Christlich-Soziale Union (CDU/CSU), Die Linke, Freie Demokratische Partei (FDP) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aufgelistet.
Es gibt unglaublich viele Aufenthaltstitel, von denen etliche nichts direkt mit den Bereichen Flucht und Asyl zu tun haben. Trotzdem kommen immer wieder Fragen unter Geflüchteten auf, mit welchen Aufenthaltserlaubnissen/Visa nach Deutschland eingereist werden kann. Oder ob zusätzlich zu einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis noch eine andere möglich ist.
Die Übersicht der GGUA ist sehr hilfreich, um zu prüfen für welche Aufenthaltstitel der Lebensunterhalt gesichert sein soll und welche Ausnahmen es gibt.
Wie wird die Bezahlkarte eigentlich in den Bundesländern umgesetzt? Die Bezahlkarte als „Bürokratiemonster“ ist Ländersache und so gibt es einen Flickenteppich bei der Handhabung. Viele Bundesländer haben inzwischen Erlasse herausgegeben, um die Umsetzung zu regeln.
Die Tabelle der GGUA soll die bislang zugänglichen Informationen übersichtlich darzustellen.
2873 Menschen wurden 2024 aus Baden-Württemberg abgeschoben. Die Zahl stieg im Vergleich zu 2023 deutlich (um 774 Personen). Erstmals seit der Machtergreifung der Taliban wurden Menschen nach Afghanistan abgeschoben (5). Zudem wurden Abschiebungen in den Irak extrem vorangetrieben: 126 (2023: 29). In den Iran wurden keine Menschen abgeschoben (2023: 2).
Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist erneut Nordmazedonien mit jeweils 458 abgeschobenen Personen (2023: 311). Auf Platz zwei folgt Georgien (281) – das seit Ende 2023 als sog. sicheres Herkunftsland gilt (2023: 118). Das dritthäufigste Zielland ist Gambia mit 154 Personen (2023: 301).
Nicht alle Menschen wurden in ihr Herkunftsland abgeschoben. Einige wurden in Länder abgeschoben, die sich für ihre Aufnahme bereit erklärt haben (z.B. Überstellungen von Dublin-Fällen oder Personen mit Schutzstatus in anderen europäischen Ländern). Dies wird am Beispiel Syrien deutlich: 112 Syrer*innen wurden abgeschoben, aber keine einzige Abschiebung erfolgte nach Syrien.
In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.
Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL, ist Ende Dezember 2024 nach Syrien gereist, um sich vor Ort einen Überblick der Lage zu verschaffen. Er berichtet von seinen Erfahrungen und stellt Forderungen auf, was die Bundesregierung nun tun sollte.
Für viele Geflüchtete aus der Ukraine, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben, endet die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum 5. März 2025. Dies hatte die Bundesregierung Mitte 2024 entschieden. Es betrifft nicht Geflüchtete, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine besessen hatten bevor sie nach Deutschland geflüchtet sind.
Alle Geflüchtete, deren Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert werden, müssen andere aufenthaltsrechtliche Optionen suchen. Ein Asylantrag sollte als letzte Option in Betracht gezogen werden. Mögliche Optionen zeigt die Arbeitshilfe der GGUA auf.
Viele Geflüchtete leiden unter starkem Stress und psychischen Problemen und finden nur schwer professionelle Hilfe und Unterstützung in ihrer Sprache. WeCare ist ein kostenloses, mehrsprachiges, psychosoziales Angebot für Menschen mit Fluchtgeschichte in Deutschland.
Kontakt per WhatsApp: +49 178 87 96 870
Nach einem Vorgespräch werden weitere Termine vereinbart und unterstützende Angebote vor Ort gesucht. Die Beratung findet auf Arabisch, Farsi/Dari, Deutsch, Englisch, Französisch, Kurmanji, Ukrainisch und Russisch statt.