Ukraine: Verlängerung Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine wird immer nur für ein Jahr verlängert und jedes Jahr ist unklar, ob es zu einer erneuten Verlängerung kommt. Nun haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine geeinigt. Die Verlängerung geht bis zum 4. März 2027. Sobald die Entscheidung formell angenommen ist, wird sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Vielleicht gelten die deutschen Aufenthaltstitel wieder als automatisch verlängert auch ohne erneute Verlängerung der Plastikkarte. So hatte es die deutsche Bundesregierung in den letzten Jahren veranlasst.

Eine dauerhafte aufenthaltsrechtliche Lösung wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Wann und wie es dazu kommt, ist noch unklar. Mögliche Wege zur Aufenthaltsverfestigung nach deutschem Recht finden sich in dieser Arbeitshilfe.



VG Düsseldorf: § 24 AufenthG nach Aufenthalt in anderem EU-Land

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 7. Februar 2025 (6 L 2667/24.DA) entschieden, dass ein geflüchteter Ukrainer auch nach zwischenzeitlichem Aufenthalt in Polen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum vorübergehenden Schutz erhalten muss.

  1. „Ein ukrainischer Staatsangehöriger, der Vertriebener im Sinne von Art. 1 und 2c) der Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-RL) ist, verliert nicht die Vertriebeneneigenschaft, wenn er sich nach Verlassen der Ukraine zunächst für einen längeren Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufgehalten hat und sich dann entschließt in das Bundesgebiet einzureisen.
  2. Weder der Aufenthalt noch die vorläufige Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft steht einem Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG entgegen.
  3. Insbesondere enthalten weder die Richtlinie 2001/55/EG noch die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2022/382, (EU) 2023/2409 und (EU) 2024/1836 Regelungen, die eine Weiterwanderung vorläufig Schutzberechtigter verbietet.“

(amtliche Leitsätze)


LSG NDS: Kein Leistungsausschluss von Dublin-Fällen

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 13. Juni 2025; L 8 AY 12/25 B ER festgestellt, dass der Leistungsausschluss in Dublinfällen nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG unzulässig ist. Der Leistungsausschluss sei wahrscheinlich unionsrechtswidrig. Zudem, so das LSG, sei die Voraussetzung für den Ausschluss, nämlich dass die „Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist“ nicht erfüllt:

Dem Überstellungsverfahren ist damit das reguläre Institut der freiwilligen Ausreise unbekannt und die Überstellung erfolgt stets im Rahmen eines behördlich überwachten Verfahrens, selbst bei einer Initiative der betreffenden Person (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.8.2021 – 1 C 26.20 – juris Rn. 22 m.w.N.; Wittmann, Ausschuss-Drs. 20(4)493 A neu, S. 81; Lincoln, Ausschuss-Drs. 20(4)493 G, S. 3 m.w.N.).

Weitere Sozialgerichte haben in Eilverfahren, den Leistungsausschluss für unzulässig erklärt. Auch in Baden-Württemberg müssen wir vermehrt mit Leistungsausschlüssen rechnen, nachdem nun Dublin-Fälle keine Duldungen mehr erhalten (Justizministerium BW, 20.5.25: Änderung der Praxis bei Dublin-Fällen). Betroffene Personen sollten unbedingt Widerspruch und Eilantrag einreichen, wenn ihnen Leistungen gestrichen werden. Rechtsanwaltliche Hilfe gibt es bei mit Recht zum Recht. Tipps zum Widersprüche und Klagen selbst zu verfassen, gibt es in dieser Arbeitshilfe.



Sommertagung 2025

Information in English I Dari/Persisch

Herzliche Einladung zur Sommertagung am Samstag, den 5. Juli 2025, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. In einem Live-Podcast geht es um Rassismus und Antirassismus. In zwei Themenphasen können Sie wählen zwischen Informationen zu Flüchtenden in Libyen, Fragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht, die Situation von Frauen in Afghanistan sowie was von der neuen Bundesregierung im Bereich Flucht und Migration zu erwarten ist. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich an Engagierte im Bereich Flucht und Asyl.

Es gibt veganes Mittagessen, Kinderbetreuung und Dolmetscher*innen für Englisch und Dari/Persisch.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart (barrierefrei)

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Teilnehmenden, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

PROGRAMM

09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung

10:15 11:30 Uhr: migranTEA – eine Tasse Antirassmismus mit einem Schuss Gegen-Rechtsruck, bitte

Fragst du dich auch, ob politisiche Maßnahmen wie Grenzkontrollen nicht total rassistisch sind? Wurdest du schonmal gelobt, weil du den Müll richtig getrennt hast und fragtest dich dann, ob du als weiß gelesene Person auch gelobt worden wärst? Stolperst du immer wieder über rassistische Äußerungen von Politiker*innen, Kolleg*innen, vielleicht in der Familie und ganz womöglich auch von dir selbst? Faisal Osman und Mersedeh Ghazaei geben im Gespräch Einblicke in ihre Leben als migrantisierte Menschen und unterhalten sich über Flucht, Politik und (Anti)Rassismus. Der Vortrag wird als Live-Podcast gestaltet.

Referierende: Faisal Osman (Black Community Foundation) und Mersedeh Ghazaei (Migrantifa Stuttgart)

11:45 – 13:15 Uhr: Themenphase I

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus.

1. Vortrag: Flüchtende in Libyen – Gefangen in der Gewalt

Tausende flüchtende Menschen sitzen in Libyen fest, während sie versuchen, sicherere Länder zu erreichen. Dort sind sie schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, darunter Inhaftierung, Vergewaltigung, Menschenhandel und Aussetzung in der Wüste – oft mit tödlichen Folgen. Seit 2021 haben Flüchtende begonnen, sich gegen diese Menschenrechtsverletzungen zu wehren und die Einhaltung ihrer Rechte zu fordern. Ein besonders eindrücklicher Moment war der Sitzprotest vor dem UNHCR-Büro in Tripolis, der Hunderte von Flüchtlingen mobilisierte, um Druck auf die UNO auszuüben. Unsere Referierenden haben Menschenrechtsverletzungen in Libyen persönlich erlebt. Sie sind zu engagierten Fürsprecher*innen für die oft unsichtbaren und weitgehend vergessenen Flüchtenden geworden, die in Libyen leiden. Sie werden Einblicke in die aktuelle Situation vor Ort geben und über ihr Engagement für Flüchtende in Libyen berichten.

Referierende: David Yambio und N.N. (Refugees in Libya)

In unserer Beratung erreichen uns viele Anfragen zum Asyl- und Aufenthaltrecht. Das liegt nicht nur an der Komplexität des Themas, sondern auch an den ständigen Neuerungen. Deshalb wollen wir in dieser Arbeitsgruppe einen Raum für Ihre Fragen anbieten. Sie haben die Möglichkeit, die Inhalte der Arbeitsgruppe direkt mitzubestimmen.
Im Anmeldezeitraum zur Tagung sammeln wir vorab Ihre Fragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht in diesem digitalen Dokument. Oder schreiben Sie eine E-Mail an loeffler@fluechtlingsrat-bw.de. Bitte verzichten Sie auf Einzelfallschilderungen und personenbezogene Daten. Die Fragen werden wir im Vorfeld zu Themenblöcken zusammenfassen. Maria Kalin wird in der Arbeitsgruppe eine juristische Einordnung der Fragen vornehmen. Selbstverständlich haben Sie auch dann noch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Referierende: Maria Kalin (Rechtsanwältin Ulm)

3. Vortrag: Frauen in Afghanistan

Bald jährt sich die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan zum vierten Mal. Seit vier Jahren werden Frauen und Mädchen in ihren Rechten massiv eingeschränkt und müssen unter menschenunwürdigen Bedingungen leben. Schaffen sie es nach Europa zu flüchten, erhalten sie deshalb hier den Flüchtlingsstatus. Doch viele können keine Flucht riskieren. Wie ist ihre Lage in Afghanistan? Was haben sie für Perspektiven? Welche legalen Einreisemöglichkeiten nach Deutschland gibt es bezüglich Ausbildung, Sprachkurse, Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Arbeit? Diesen Fragen gehen die Referentinnen nach. Es wird nicht um Familiennachzug, humanitäre Visa und Asyl gehen.

Referierende: Lida Hazrat (Hazara International Einheitszentrum) und Anita Sauer-Nagel und Lisa Hauff (Fachtstelle Migration Stuttgart)

4. Vortrag: Was ist von der neuen Regierung im Bereich Flucht- und Migration zu erwarten?

Nach einem rhetorisch stark aufgeladenen Winterwahlkampf mit vielen Versprechen wollen die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD ihren Worten Taten folgen lassen. Der Koalitionsvertrag enthält dementsprechend harte Verschärfungen in der Migrationspolitik, gleichzeitig wurden neue Maßnahmen angekündigt oder umgesetzt, wie das Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und die Kontrollen an den deutschen Grenzen. Mit welchen weiteren Maßnahmen ist zu rechnen und was sind die Folgen für Geflüchtete und die Arbeit von Unterstützer*innen für Geflüchtete? Diese und andere Fragen werden im Rahmen dieser Themengruppe erörtert.

Referierender: Peter von Auer (Pro Asyl)

13.15 Uhr: Mittagessen

14:15 15:15 Uhr: Aktivistisches Engagement – Projekte & Vernetzung

Drei unterschiedliche Initiativen zum Thema Flucht und Migration stellen ihre Projekte und Ideen vor, in denen sie aktiv sind. Im Anschluss daran gibt es Zeit, sich zu vernetzen und auszutauschen.

  • Duleem Ameen Haji gibt Einblicke in die von ihm mitherausgegebene Zeitschrift ÇÎYA, die Raum für ‚unsichtbare‘ Stimmen schafft und die Vielfalt migrantischer Perspektiven zu gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Debatten abbildet.
  • David Löw stellt den Abschiebehaft-Support vor – eine sich neu gründende Gruppe von Ehrenamtlichen, die Inhaftierten helfen möchten, ihre gerichtlichen Verfahren zu überprüfen.
  • Naser Atu berichtet über die aktuelle Situation der Jesid*innen und einer von ihm initiierten Petition an den Landtag von Baden-Württemberg gegen Abschiebungen von Jesid*innen in den Irak.

15:15 Uhr: Pause

15:30 17:00 Uhr Themenphase II

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus. Es handelt sich um eine Wiederholung der Themenphase am Vormittag.

1. Vortrag: Flüchtende in Libyen – Gefangen in der Gewalt
2. Arbeitsgruppe: Strukturierte Fragerunde zum Asyl- und Aufenthaltsrecht
3. Vortrag: Frauen in Afghanistan
4. Vortrag: Was ist von der neuen Regierung im Bereich Flucht und Migration zu erwarten?

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die Deutsche Postcode Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen. Kommen Sie gerne spontan vorbei.


Straßenfußball-Team in BW gesucht

Ihr habt Lust auf inklusiven Fußball ohne Leistungsdruck? Dann seid ihr richtig beim Straßenfußball! Hier spielen Teams miteinander, die Vielfalt repräsentieren. Klassischerweise sind es Teams aus Einrichtungen der Wohnungslosen-, Drogen- und Straffälligenhilfe, der Hilfe für Geflüchtete und
Straßenzeitungen.

2025 soll es vier Turniertage in BW geben. Gesucht werden soziale Organisationen und engagierte Gruppen, die ein eigenes Straßenfußball-Team aufbauen oder/und ein Turnier ausrichten möchten. Alles findet im Rahmen eines informelles Netzwerks statt, bei dem alle Teams so mitmachen,
wie sie können und wollen.

beneFit e.V. steht euch beratend zur Seite und organisiert selbst Trainings, Spieltreffs und Turniere und möchte ein Netzwerk für den Straßenfußball aufbauen.



Verwaltungsgerichte: Rechtsantragsstellen

Wird der Asylantrag durch das BAMF abgelehnt, geraten Betroffene schnell in Stress: Wo, wie und wann kann eine Klage eingereicht werden? Wo finden sich geeignete Anwält*innen? Wer kann vor einer Klage rechtlich gut beraten? Bei der ersten großen Frage zur Einreichung einer Klage helfen Rechtsantragsstellen, die es bei jedem der vier Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg gibt.

Die Aufgabe von Rechtsantragstellen ist es, bei der schriftlichen Einreichung von Klagen und Anträgen an das zuständige Gericht zu unterstützen. Sie bieten nie Rechtsberatung und Rechtsauskunft an.

Auf dem ablehnenden Bescheid des BAMF steht ganz hinten das zuständige Verwaltungsgericht und die Frist zur Einreichung der Klage. Diese muss unbedingt eingehalten werden. Zur Klageeinreichung bei der Rechtsantragstelle muss der Bescheid mitgebracht werden und alle unterstützenden Dokumente. Bestimmte Herkunftsländer werden nur von einzelnen Gerichten entschieden, andere Herkunftsländer von allen. Eine Auflistung der bestimmten Herkunftsländer findet sich in § 30b ZuVOJu.

Anwält*innen im Migrationsrecht finden Sie unter Kontaktadressen auf unserer Internetseite.

Rechtliche Beratung können Sie bei uns per E-Mail oder Telefon erhalten.

Informationen der Rechtsantragstellen der einzelnen Verwaltungsgerichte:

  • VG Freiburg: Die Öffnungszeiten finden sich auf der Internetseite. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Freiburg entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Äthiopien, Belarus, Eritrea, Guinea und Somalia.
  • VG Karlsruhe: Auf der Internetseite stehen Musterformulare für Asylangelegenheiten Klage/Antrag, Klage, Antrag, Formulare Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Karlsruhe entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Albanien, Algerien, Äquatorialguinea, Argentinien, Armenien, Australien, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Cabo Verde, Costa Rica, Demokratische Volksrepublik Korea, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea-Bissau, Indien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Komoren, Kosovo, Kuba, Macau, Madagaskar, Marokko, Mauritius, Mongolei, Montenegro, Namibia, Nepal, Niger, Nordmazedonien, Panama, Peru, Republik Korea, Republik Moldau, Russische Föderation, Sambia, Samoa, São Tomé und Príncipe, Senegal, Serbien, Südafrika, Suriname, Taiwan, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Turkmenistan, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Volksrepublik China und Zentralafrikanische Republik.
  • VG Sigmaringen: Es stehen lediglich die Öffnungszeiten auf der Internetseite.
    Das VG Sigmaringen hat keine Zuständigkeit für bestimmte Herkunftsländer.
  • VG Stuttgart: Auf der Internetseite stehen Musterformulare für Asylangelegenheiten Klage/Antrag, Klage, Antrag, Formulare Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Stuttgart entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Aserbaidschan, Kamerun, Pakistan und Sri Lanka.


Stuttgart: Hazara Kultur Nacht

Herzliche Einladung zur Hazara Kultur Nacht am Samstag, den 31. Mai 2025 in Stuttgart.

Es wird Essen, Musik und Tanz geben sowie einen Input zum Thema Asyl „Asylanträge und Entscheidungen Afghanistan“ (Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat BW).

Ort: Schlossplatz 2, Stuttgart

Um einen kleinen Unkostenbeitrag und Anmeldung wird gebeten.


Änderungen in Visaverfahren

Visaverfahren sind für Geflüchtete vor allem im Rahmen des Familiennachzugs relevant und hier mit vielen Emotionen verbunden. Die jahrelangen Trennungen von Familien und Verfahrensverzögerungen zehren an der Substanz. Zum 1. Juli 2025 gibt es eine Verfahrensänderungen bei Visaanträgen: Bei Ablehnungen wird das sogenannte Remonstrationsverfahren abgeschafft, in dem die Auslandsvertretungen die Ablehnungen auf Antrag nochmals überprüfen. Bald muss direkt beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht werden, um eine Ablehnung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Das Auswärtige Amt teilte mit, dass die die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens, dazu führt, dass mehr Mitarbeitende Visumsanträge bearbeiten können und sich damit Wartezeiten in Visumsverfahren verkürzen. Dies wurde in einer Pilotphase erprobt. Damit werden sich für die Betroffenen aber längere Verfahren ergeben, da sie nun direkt beim Verwaltungsgericht Berlin klagen müssen. Hier dauern die Verfahren sehr lange und weren künftig wahrscheinlich noch länger dauern.

Wer nun eine Ablehnung in einem Visumsverfahren erhält, sollte sich anwaltlich beraten lassen, ob es nicht doch noch die Möglichkeit einer Remonstration oder Fachaufsichtsbeschwerde parallel zu einer Klage gibt. Wichtig ist, eine Klage immer fristgerecht einzureichen. Auch kann ein erneuter Visumsantrag gestellt werden.



Freiburg: Syrien – Zwischen Perspektivlosigkeit und Aufbruch

In Syrien hat sich die Lage seitdem Sturz des Diktaturs Ende 2024 ganz wesentlich verändert und bleibt doch unsicher. Viele syrische Geflüchtete in Deutschland sind ebenfalls verunsichert durch politische Forderungen nach Rückkehr und Abschiebungen.

In der Veranstaltung der Caritas geht es sowohl um die Lage in Syrien als auch um die aufenthaltsrechtliche Situation von Syrer*innen in Deutschland. Zudem gibt es ausreichend Zeit zum gemeinsam Diskutieren und Netzwerken.

Adresse: Weihbischof-Gnädinger-Haus; Alois-Eckert-Straße 6, 79111 Freiburg

Weitere Informationen


1003 Abschiebungen aus BW im ersten Quartal 2025

Im ersten Quartal 2025 wurden insgesamt 1003 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Dies entspricht einer Steigerung von 54 % im Vergleich zum ersten Quartal von 2024 (650 Abschiebungen). Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist Nordmazedonien mit jeweils 106 abgeschobenen Personen. Das zweithäufigste Herkunftsland ist die Türkei mit 102 Personen. Davon wurden 59 Personen in die Türkei abgeschoben. Die Differenz erklärt sich damit, dass die verbliebenen Personen in andere Länder, eventuell im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgeschoben wurden. An dritter Stelle steht Georgien als Zielland mit 93 und Herkunftsland mit 94 Personen.

Erstmals seit dem Krieg in der Ukraine wurde eine Person nach Russland abgeschoben! Das Regierungspräsidium Karlsruhe teilte uns mit, dass Abschiebungen nach Russland nun wieder möglich sind.

Bei den abgeschobenen Personen nach Italien handelt es sich um keine Dublin-Überstellungen, teilte uns das Regierungspräsidium Karlsruhe mit.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

ZiellandErgebnis
Albanien24
Algerien22
Äthopien1
Belgien2
Bosnien-Herzegowina12
Bulgarien15
China1
Dominikanische Republik1
Estland2
Frankreich47
Gambia48
Georgien93
Ghana2
Griechenland17
Guinea2
Indien3
Irak41
Italien20
Kamerun11
Kasachstan1
Kosovo87
Kroatien59
Lettland3
Litauen3
Luxemburg1
Malta2
Marokko21
Moldawien2
Niederlande8
Nigeria34
Nordmazedonien106
Österreich13
Pakistan14
Polen14
Portugal4
Rumänien16
Russische Föderation1
Schweden6
Schweiz37
Serbien74
Slowenien6
Somalia1
Spanien33
Sri Lanka5
Togo2
Tschechische Republik6
Tunesien15
Türkei59
Ungarn2
USA1
Venezuela2
Vietnam1
Gesamtergebnis1003
HerkunftslandErgebnis
Afghanistan40
Albanien24
Algerien41
Armenien1
Äthopien1
Belgien1
Bosnien-Herzegowina14
Bulgarien5
China3
Dominikanische Republik1
Gambia53
Georgien94
Ghana2
Griechenland2
Guinea7
Indien11
Irak51
Iran8
Italien2
Kamerun18
Kasachstan1
Kosovo87
Kroatien1
Litauen3
Marokko41
Moldawien2
Nigeria51
Nordmazedonien106
Pakistan14
Polen8
Portugal1
Rumänien14
Russische Föderation6
Serbien74
Somalia9
Spanien1
Sri Lanka8
Sudan5
Syrien44
Togo5
Tschechische Republik1
Tunesien22
Türkei102
Ukraine1
Unbekannt12
USA1
Venezuela2
Vietnam2
Gesamtergebnis1003