SG Heilbronn: Verpflichtung zur Übernahme obligatorischer Anschlussversicherungbeiträge

Das Sozialgericht (SG) Heilbronn hat mit Beschluss vom 23.06.2025 – S 15 AY 1361/25 ER die Leistungsbehörde vorläufig verpflichtet, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der obligatorischen Anschlussversicherung nach § 6 AsylbLG zu übernehmen.

„1.) Ein Empfänger von Grundleistungen nach dem AsylbLG hat nach § 6 Abs 1 S 1 AsylbLG einen Anspruch auf Übernahme von Beiträgen zur freiwilligen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung im Rahmen der sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung.

2.) Die Übernahme der Versicherungsbeiträge ist zur Sicherung des Lebensunterhalts unerlässlich.“

(Amtliche Leitsätze)


Arbeitshilfe: (keine) Sozialleistungen für Dublin-Fälle

Die Ampelregierung hatte im Herbst 2024 ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den vollständigen Leistungsausschluss für sogenannte Dublin-Fälle vorsieht. Nun erhalten immer mehr Geflüchtete, für deren Asylverfahren ein anderer europäisches Land zuständig ist, keine Sozialleistungen mehr. Das heißt, sie stehen vor dem Nichts: Keine Unterkunft und kein Geld für das Allernötigste wie Essen. Gegen den Leistungsausschluss muss sich jede betroffene Person selbstständig wehren.

Die Arbeitshilfe der Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V. gibt einen sehr guten Einblick in das Thema, verschiedene Fallkonstellationen und in die Rechtswege. Unterstützen Sie Betroffene, gegen die Leistungsausschlüsse vorzugehen. Es gibt bereits etliche positive Beschlüsse von Sozialgerichten. Hier finden Sie anwaltliche Hilfe.



Anerkannte Griechenland

Viele Geflüchtete, die in Griechenland internationalen Schutz (Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz) erhalten, finden dort keine Lebensgrundlage und fliehen weiter innerhalb der EU. In Deutschland stellen etliche einen Asylantrag – wie diese entschieden werden hat sich in den letzten Jahren immer wieder geändert. Alle aktuellen Entwicklungen, inklusive einer kleinen Historie zur Entscheidungspraxis des BAMF finden Sie hier.

2026

  • Das Verwaltungsgericht Hannover geht in seinem Urteil vom 20. Januar (2 A 9746/25) davon aus, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Situation junger und gesunder schutzberechtigter Männer in Griechenland nicht ohne Weiteres auf die Personengruppe der alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen Frauen übertragen werden kann. Gesunde, alleinstehende und erwerbsfähige weibliche Schutzberechtigte wären im Falle ihrer Überstellung nach Griechenland angesichts der dort vorzufindenden Lebensbedingungen einer Situation extremer materieller Not ausgesetzt. Dieser Auffassung stimmt auch das Verwaltungsgerichtshof München zu (Beschluss vom 22. Januar, 24 ZB 26.30096).

2025

  • Zu Beginn des Jahres werden viele Asylanträge weiterhin als unzulässig abgelehnt, mit der Begründung, dass Geflüchteten in Griechenland eine Lebensgrundlage vorfinden würden.
  • Zudem erhalten Asylsuchende mit einer Anerkennung in Griechenland noch während des laufenden Asylverfahrens Hinweisschreiben des BAMF mit Informationen zu einer „freiwilligen Rückkehr“. Dies versunsichert viele und hat nichts mit der Entscheidung über ihren Asylantrag zu tun.
  • April: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass „alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen“ drohen (BVerwG, Urteil v. 16.4.25, 1 C 18.24 und G 1 C 19.24). Mit dieser Entscheidung wird es vermutlich noch mehr Unzulässigkeitsentscheidungen und Überstellungen nach Griechenland geben. Trotzdem sollten Geflüchtete, die eine Unzulässigkeitsentscheidung erhalten, sich über ein Klageverfahren informieren. Denn die Lebensbedingungen in Griechenland sind immer noch sehr schlecht (Bericht 04/2025 Pro Asyl).
  • April: Aus einem internen Rundschreiben des BAMF v. 25.4.25 geht hervor: :
    • Grundsätzlich sind Asylanträge von alleinstehenden, nicht-vulnerablen, jungen Männern als unzulässig abzulehnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG).
    • Auch Asylanträge von „hinreichend gesunden, arbeitsfähigen, körperlich belastbaren Personen“ können als unzulässig abgelehnt werden (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG).
    • Ein Entscheidungsstopp gibt es weiterhin bei Asylanträgen, wo das BAMF eine Verelendung in Griechenland annimmt.
  • Mai: Das Bundesinnenministerium kündigt an, dass junge, alleinstehende, gesunde und arbeitsfähige Männer mit Schutzstatus in Griechenland:
    • bis zur Abschiebung in Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben und nicht mehr in die Landkreise verlegt werden sollen.
    • zur freiwilligen Ausreise nach Griechenland aufgefordert werden sollen (notfalls Reisekosten über § 1 Abs. 4 S. 7 AsylbLG bereit gestellt werden sollen).
    • Leistungen gekürzt werden müssen. Denjenigen mit Aufenthaltsgestattung nach der Unzulässigkeitsablehnung durch das BAMF nach § 1a Abs. 4 S.2 AsylbLG. Diejenigen, die ausreisepflichtig ohne Duldung sind, sollen gar keine Leistungen mehr bekommen nach § 1 Abs. 4 S.1 Nr.1 AsylbLG. Dagegen muss unbedingt Widerspruch und Eilantrag eingereicht werden, da viele Sozialgerichte einen vollkommenen Leistungsausschluss für rechtswidrig erachten.
  • Das Verwaltungsgericht Hannover geht in seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (15 A 3217/25) davon aus, dass schutzberechtigten Frauen in Griechenland eine menschenrechtswidrige Behandlung droht. Frauen seien im Rahmen von Flucht und Migration geschlechtsspezifischen Herausforderungen und Hindernissen ausgesetzt, die die Vulnerabilität dieser Gruppe gegenüber der Gruppe männlicher Geflüchteter erhöhten.

2024

  • Mai: Entscheidungsstopp des BAMF für Asylanträge von Personen, bei denen vermutet wird, dass sie ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) in Griechenland nicht befriedigen können und somit eine menschenrechtswidrige Behandlung nach Art. 3 EMRK vorliegt.
  • Der Verwaltungsgerichtshof Hessen entscheidet, dass alleinstehende männliche Anerkannte, die jung, gesund und arbeitsfähig sind, keine unmenschliche Behandlung bei einer Rückkehr nach Griechenland drohe (z.B. VGH Hessen, August 2024, 2 A 1131/24.A und 2 A 489/23.A).
  • Zweites Halbjahr: Das BAMF ändert seine Entscheidungspraxis wonach die Asylanträge der meisten Asylsuchenden mit einer Anerkennung in Griechenland nun (wieder) als unzulässig abgelehnt werden.
  • Juni: Der Europäische Gerichtshof entscheidet (18. Juni 2024, Az.: C-753/22), dass keine Verpflichtung für Mitgliedstaaten (hier: Deutschland) besteht, die in einem anderen Mitgliedstaat zuerkannte Flüchtlingseigenschaft (hier: Griechenland) automatisch anzuerkennen. D.h. der Asylantrag einer in Griechenland als Flüchtling anerkannten Person darf in Deutschland nach umfänglicher Prüfung abgelehnt werden.

Ab 2022:

  • Asylanträge von Anerkannten aus Griechenland werden nun unterschiedlich entschieden: Das BAMF unterscheidet zwischen Anträgen, bei denen eine menschenunwürdige Behandlung nach Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh vorliegt (hier muss es inhaltlich entscheiden) und Anträge, wo keine menschenunwürdige Behandlung angenommen wird. Diese werden als unzulässig abgelehnt. Die meisten Anträge werden allerdings inhaltlich geprüft.

2019-2022:


Änderungen bei Dublin-Fällen

Seit Juni 2025 erhalten sogenannte Dublin-Fälle keine Duldungen mehr. Sie sollen stattdessen eine „Dublin-Verfahrensbescheinigung“ erhalten und ihre Aufenthaltsgestattungen als ungültig gestempelt werden. Dies betrifft Geflüchtete, deren Asylanträge aufgrund der Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates in Deutschland als unzulässig abgelehnt wurden, eine Abschiebungsanordnung ergangen ist und keinem Eilantrag gerichtlich stattgegeben wurde.

Zuständig für dieses Vorgehen sind die Ausländerbehörden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist dafür nicht verantwortlich.

Es ist ziemlich eindeutig, dass mit diesem Vorgehen der Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG in die Wege geleitet werden soll. Der Leistungsausschluss wirkt nur bei Dublin-Fällen ohne Duldung. Bisher wurden in BW i.d.R. allen ausreisepflichtigen Personen Duldungen erteilt. Das jetzige Vorgehen ist neu und unbekannt. Der Leistungsausschluss wird von vielen Sozialgerichten als rechtswidrig eingestuft.

Wichtig: Gibt es Gründe, die gegen eine Abschiebung in ein anderes europäisches Land sprechen, z.B. Krankheit oder Schwangerschaft, muss unbedingt das BAMF (und im CC das Regierungspräsidium Karlsruhe) informiert werden. Ggf. könnte dann eine Duldungserteilung notwendig werden.



Mehrsprachige Infoblätter zu Schulden

Was kann alles auf mich zukommen, wenn ich meine Schulden nicht mehr bezahlen kann? Was sind eigentlich Mahnverfahren, Pfändung und Verbraucherinsolvenz? Kann ich bei Schulden meine Wohnung verlieren und nicht mehr heizen? Was ist zu tun bei Schulden bei Krankenkassen und Leistungsbehörden? Wie kann mir eine Schuldnerberatung und ein Haushaltsplan helfen?

Zu all diesen Fragen und noch viel mehr stellt die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen 16 Informationsblätter auf 16 Sprachen zur Verfügung. Übersichtlich und praxisnah helfen diese Informationen Betroffenen, sich über ihre Rechte, Maßnahmen und Hilfsangebote zu informieren.


Aktion: Ein Herz für Familien

Der Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz soll ausgesetzt werden – so plant es die Bundesregierung. Dadurch wird das Familienleben von sehr vielen Menschen auf lange Sicht verunmöglicht. Dies bedeutet großes Leid für alle betroffenen Kinder, Eltern und Ehepartner*innen. Noch ist das Gesetz nicht im Bundestag verabschiedet worden. Deshalb ist noch Zeit, sich an die Bundestagsabgeordneten zu wenden und sie zu bitten, gegen das Gesetz zu stimmen.

Pro Asyl, Terre des Hommes und der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht haben die Aktion „Ein Herz für Familien“ vorbereitet: Ihr könnt kostenlos ein Aktionspaket bestellen, das ein Lebkuchenherz, eine Postkarte und ein Anschreiben enthält. Dieses Paket könnt ihr dann an eure Bundestagsabgeordneten übergeben.


Ukraine: Verlängerung Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine wird immer nur für ein Jahr verlängert und jedes Jahr ist unklar, ob es zu einer erneuten Verlängerung kommt. Nun haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine geeinigt. Die Verlängerung geht bis zum 4. März 2027. Sobald die Entscheidung formell angenommen ist, wird sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Vielleicht gelten die deutschen Aufenthaltstitel wieder als automatisch verlängert auch ohne erneute Verlängerung der Plastikkarte. So hatte es die deutsche Bundesregierung in den letzten Jahren veranlasst.

Eine dauerhafte aufenthaltsrechtliche Lösung wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Wann und wie es dazu kommt, ist noch unklar. Mögliche Wege zur Aufenthaltsverfestigung nach deutschem Recht finden sich in dieser Arbeitshilfe.



VG Düsseldorf: § 24 AufenthG nach Aufenthalt in anderem EU-Land

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 7. Februar 2025 (6 L 2667/24.DA) entschieden, dass ein geflüchteter Ukrainer auch nach zwischenzeitlichem Aufenthalt in Polen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum vorübergehenden Schutz erhalten muss.

  1. „Ein ukrainischer Staatsangehöriger, der Vertriebener im Sinne von Art. 1 und 2c) der Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-RL) ist, verliert nicht die Vertriebeneneigenschaft, wenn er sich nach Verlassen der Ukraine zunächst für einen längeren Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufgehalten hat und sich dann entschließt in das Bundesgebiet einzureisen.
  2. Weder der Aufenthalt noch die vorläufige Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft steht einem Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG entgegen.
  3. Insbesondere enthalten weder die Richtlinie 2001/55/EG noch die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2022/382, (EU) 2023/2409 und (EU) 2024/1836 Regelungen, die eine Weiterwanderung vorläufig Schutzberechtigter verbietet.“

(amtliche Leitsätze)


LSG NDS: Kein Leistungsausschluss von Dublin-Fällen

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 13. Juni 2025; L 8 AY 12/25 B ER festgestellt, dass der Leistungsausschluss in Dublinfällen nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG unzulässig ist. Der Leistungsausschluss sei wahrscheinlich unionsrechtswidrig. Zudem, so das LSG, sei die Voraussetzung für den Ausschluss, nämlich dass die „Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist“ nicht erfüllt:

Dem Überstellungsverfahren ist damit das reguläre Institut der freiwilligen Ausreise unbekannt und die Überstellung erfolgt stets im Rahmen eines behördlich überwachten Verfahrens, selbst bei einer Initiative der betreffenden Person (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.8.2021 – 1 C 26.20 – juris Rn. 22 m.w.N.; Wittmann, Ausschuss-Drs. 20(4)493 A neu, S. 81; Lincoln, Ausschuss-Drs. 20(4)493 G, S. 3 m.w.N.).

Weitere Sozialgerichte haben in Eilverfahren, den Leistungsausschluss für unzulässig erklärt. Auch in Baden-Württemberg müssen wir vermehrt mit Leistungsausschlüssen rechnen, nachdem nun Dublin-Fälle keine Duldungen mehr erhalten (Justizministerium BW, 20.5.25: Änderung der Praxis bei Dublin-Fällen). Betroffene Personen sollten unbedingt Widerspruch und Eilantrag einreichen, wenn ihnen Leistungen gestrichen werden. Rechtsanwaltliche Hilfe gibt es bei mit Recht zum Recht. Tipps zum Widersprüche und Klagen selbst zu verfassen, gibt es in dieser Arbeitshilfe.



Sommertagung 2025

Herzliche Einladung zur Sommertagung am Samstag, den 5. Juli 2025, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. In einem Live-Podcast geht es um Rassismus und Antirassismus. In zwei Themenphasen können Sie wählen zwischen Informationen zu Flüchtenden in Libyen, Fragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht, die Situation von Frauen in Afghanistan sowie was von der neuen Bundesregierung im Bereich Flucht und Migration zu erwarten ist. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich an Engagierte im Bereich Flucht und Asyl.

Es gibt veganes Mittagessen, Kinderbetreuung und Dolmetscher*innen für Englisch und Dari/Persisch.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart (barrierefrei)

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Teilnehmenden, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

PROGRAMM

09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung

10:15 11:30 Uhr: migranTEA – eine Tasse Antirassmismus mit einem Schuss Gegen-Rechtsruck, bitte

Fragst du dich auch, ob politisiche Maßnahmen wie Grenzkontrollen nicht total rassistisch sind? Wurdest du schonmal gelobt, weil du den Müll richtig getrennt hast und fragtest dich dann, ob du als weiß gelesene Person auch gelobt worden wärst? Stolperst du immer wieder über rassistische Äußerungen von Politiker*innen, Kolleg*innen, vielleicht in der Familie und ganz womöglich auch von dir selbst? Faisal Osman und Mersedeh Ghazaei geben im Gespräch Einblicke in ihre Leben als migrantisierte Menschen und unterhalten sich über Flucht, Politik und (Anti)Rassismus. Der Vortrag wird als Live-Podcast gestaltet.

Referierende: Faisal Osman (Black Community Foundation) und Mersedeh Ghazaei (Migrantifa Stuttgart)

11:45 – 13:15 Uhr: Themenphase I

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus.

1. Vortrag: Flüchtende in Libyen – Gefangen in der Gewalt

Tausende flüchtende Menschen sitzen in Libyen fest, während sie versuchen, sicherere Länder zu erreichen. Dort sind sie schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, darunter Inhaftierung, Vergewaltigung, Menschenhandel und Aussetzung in der Wüste – oft mit tödlichen Folgen. Seit 2021 haben Flüchtende begonnen, sich gegen diese Menschenrechtsverletzungen zu wehren und die Einhaltung ihrer Rechte zu fordern. Ein besonders eindrücklicher Moment war der Sitzprotest vor dem UNHCR-Büro in Tripolis, der Hunderte von Flüchtlingen mobilisierte, um Druck auf die UNO auszuüben. Unsere Referierenden haben Menschenrechtsverletzungen in Libyen persönlich erlebt. Sie sind zu engagierten Fürsprecher*innen für die oft unsichtbaren und weitgehend vergessenen Flüchtenden geworden, die in Libyen leiden. Sie werden Einblicke in die aktuelle Situation vor Ort geben und über ihr Engagement für Flüchtende in Libyen berichten.

Referierende: David Yambio und N.N. (Refugees in Libya)

In unserer Beratung erreichen uns viele Anfragen zum Asyl- und Aufenthaltrecht. Das liegt nicht nur an der Komplexität des Themas, sondern auch an den ständigen Neuerungen. Deshalb wollen wir in dieser Arbeitsgruppe einen Raum für Ihre Fragen anbieten. Sie haben die Möglichkeit, die Inhalte der Arbeitsgruppe direkt mitzubestimmen.
Im Anmeldezeitraum zur Tagung sammeln wir vorab Ihre Fragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht in diesem digitalen Dokument. Oder schreiben Sie eine E-Mail an loeffler@fluechtlingsrat-bw.de. Bitte verzichten Sie auf Einzelfallschilderungen und personenbezogene Daten. Die Fragen werden wir im Vorfeld zu Themenblöcken zusammenfassen. Maria Kalin wird in der Arbeitsgruppe eine juristische Einordnung der Fragen vornehmen. Selbstverständlich haben Sie auch dann noch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Referierende: Maria Kalin (Rechtsanwältin Ulm)

3. Vortrag: Frauen in Afghanistan

Bald jährt sich die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan zum vierten Mal. Seit vier Jahren werden Frauen und Mädchen in ihren Rechten massiv eingeschränkt und müssen unter menschenunwürdigen Bedingungen leben. Schaffen sie es nach Europa zu flüchten, erhalten sie deshalb hier den Flüchtlingsstatus. Doch viele können keine Flucht riskieren. Wie ist ihre Lage in Afghanistan? Was haben sie für Perspektiven? Welche legalen Einreisemöglichkeiten nach Deutschland gibt es bezüglich Ausbildung, Sprachkurse, Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Arbeit? Diesen Fragen gehen die Referentinnen nach. Es wird nicht um Familiennachzug, humanitäre Visa und Asyl gehen.

Referierende: N.N. und Anita Sauer-Nagel und Lisa Hauff (Fachtstelle Migration Stuttgart)

4. Vortrag: Was ist von der neuen Regierung im Bereich Flucht- und Migration zu erwarten?

Nach einem rhetorisch stark aufgeladenen Winterwahlkampf mit vielen Versprechen wollen die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD ihren Worten Taten folgen lassen. Der Koalitionsvertrag enthält dementsprechend harte Verschärfungen in der Migrationspolitik, gleichzeitig wurden neue Maßnahmen angekündigt oder umgesetzt, wie das Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und die Kontrollen an den deutschen Grenzen. Mit welchen weiteren Maßnahmen ist zu rechnen und was sind die Folgen für Geflüchtete und die Arbeit von Unterstützer*innen für Geflüchtete? Diese und andere Fragen werden im Rahmen dieser Themengruppe erörtert.

Referierender: Peter von Auer (Pro Asyl)

13.15 Uhr: Mittagessen

14:15 15:15 Uhr: Aktivistisches Engagement – Projekte & Vernetzung

Drei unterschiedliche Initiativen zum Thema Flucht und Migration stellen ihre Projekte und Ideen vor, in denen sie aktiv sind. Im Anschluss daran gibt es Zeit, sich zu vernetzen und auszutauschen.

  • Duleem Ameen Haji gibt Einblicke in die von ihm mitherausgegebene Zeitschrift ÇÎYA, die Raum für ‚unsichtbare‘ Stimmen schafft und die Vielfalt migrantischer Perspektiven zu gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Debatten abbildet.
  • David Löw stellt den Abschiebehaft-Support vor – eine sich neu gründende Gruppe von Ehrenamtlichen, die Inhaftierten helfen möchten, ihre gerichtlichen Verfahren zu überprüfen.
  • Naser Atu berichtet über die aktuelle Situation der Jesid*innen und einer von ihm initiierten Petition an den Landtag von Baden-Württemberg gegen Abschiebungen von Jesid*innen in den Irak.

15:15 Uhr: Pause

15:30 17:00 Uhr Themenphase II

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus. Es handelt sich um eine Wiederholung der Themenphase am Vormittag.

1. Vortrag: Flüchtende in Libyen – Gefangen in der Gewalt
2. Arbeitsgruppe: Strukturierte Fragerunde zum Asyl- und Aufenthaltsrecht
3. Vortrag: Frauen in Afghanistan
4. Vortrag: Was ist von der neuen Regierung im Bereich Flucht und Migration zu erwarten?

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die Deutsche Postcode Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen. Kommen Sie gerne spontan vorbei.