Flyer und Plakate zur Bundestagswahl 2025

Mit flüchtlings- und migrationsfeindlichen Parolen versuchen leider auch viele demokratische Parteien, Wähler*innen zu gewinnen. Doch es gibt auch viele Wähler*innen, die gegen Abschottung, Ausgrenzung und Abschiebung sind. Die Demokratie ganz stark mit Rechten für Geflüchteten und Migrant*innen verbinden. Die eine Zukunft für alle in Deutschland lebenden Menschen wollen.

Deshalb nutzt gerne diese Materialien für die Bundestagswahl, um auf Menschen-, Geflüchteten- und Migrant*innenrechte aufmerksam zu machen. Die Materialien können auch mit den eigenen Logos versehen und verteilt werden. Sie wurden vom Initiativausschuss und dem Flüchtlingsrat RLP e.V. u.a. zusammen mit der Stiftung gegen Rassismus, Pro Asyl und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erarbeitet.

„Menschlichkeit. Ganz leicht erklärt.“:

Auch die ökumenische Initiative „Wählen – für alle. Mit Herz und Verstand“ hat tolle Materialien und Infos zusammengestellt. Wenn ihr nicht zu den aufgeführten Kirchen gehört oder keine kirchliche Einrichtung seid, beachtet bitte die Nutzungsbedingungen.

Das Bündnis „Zusammen für Demokratie“ hat ebenfalls wichtige Materialien entworfen, die im Shop teils kostenpflichtig bestellt, teils kostenlos heruntergeladen werden können.


Recherchebericht: Abgeschoben nach Bulgarien

Geflüchtete, die über Bulgarien nach Deutschland weiterfliehen sind, berichten oft von Menschenrechtsverletzungen. Gewalt durch staatliche Akteur*innen ist keine Seltenheit, systematische Inhaftierung von Schutzsuchenden ist Normalität und es gibt kein Existenzminimum, das sich an der Menschenwürde orientiert.

Der Bericht soll die Entscheidungspraxis von BAMF und Verwaltungsgerichten hinsichtlich Abschiebungen nach Bulgarien hinterfragen. Die Autor*innen fordern, dass Abschiebungen nach Bulgarien eingestellt werden.

Der Bericht enstand im Rahmen einer Recherchereise von Mitarbeitenden von Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg, dem Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche NRW und matteo – Kirche und Asyl.



Schwäbisch Hall: Klimastreik

Der Zusammenhang zwischen Klimawandel und Flucht wird immer stärker. Weltweit nimmt der Anteil an Menschen zu, deren Lebensgrundlage aufgrund des Klimawandels entfällt. Sei es durch den steigenden Meeresspiegel, Desertifikation, Naturkatastrophen und dadurch entstehende Kämpfe um Nahrungsmittel. Bis 2050 könnten bis zu 143 Millionen Menschen zu „Klimaflüchtlingen“ werden.

Gehen wir auf die Straße und fordern Maßnahmen gegen den Klimawandel!

Ort: Dietrich-Bonhoeffer-Platz Schwäbisch Hall

Bild mit streikenden Menschen.
Klimastreik! Dietrich-Bonhoeffer-Pkatz SHA
14.2. 16 Uhr
Auf die Straße vor der Wahl!
Logos der unterzeichnende Organisationen

Flüchtlingspolitische Positionen der Parteien zur Bundestagswahl 2025

Irgendwie ahnt man schon welche Partei wie zu bestimmten migrations- und flüchtlingspolitischen Themen steht, aber die Parteiprogramme durchforsten tun wahrscheinlich die wenigsten von uns. Zu den Themen (Auslagerung von) Asylverfahren, Integration und Arbeit, Sozialleistungen für Schutzsuchende, Familiennachzug und Aufnahmeprogramme sowie Abschiebung und Ausreise finden sich Hinweise in den Parteiprogrammen bzw. deren Entwürfen.

Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen hat in seiner Handreichung die Positionen von der Alternative für Deutschland (AfD), Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Christlich Demokratische Union/Christlich-Soziale Union (CDU/CSU), Die Linke, Freie Demokratische Partei (FDP) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aufgelistet.



Tabelle: Für welche Aufenthaltstitel braucht es eine Lebensunterhaltsicherung?

Es gibt unglaublich viele Aufenthaltstitel, von denen etliche nichts direkt mit den Bereichen Flucht und Asyl zu tun haben. Trotzdem kommen immer wieder Fragen unter Geflüchteten auf, mit welchen Aufenthaltserlaubnissen/Visa nach Deutschland eingereist werden kann. Oder ob zusätzlich zu einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis noch eine andere möglich ist.

Die Übersicht der GGUA ist sehr hilfreich, um zu prüfen für welche Aufenthaltstitel der Lebensunterhalt gesichert sein soll und welche Ausnahmen es gibt.



Übersicht zur Bezahlkarte in den Bundesländern

Wie wird die Bezahlkarte eigentlich in den Bundesländern umgesetzt? Die Bezahlkarte als „Bürokratiemonster“ ist Ländersache und so gibt es einen Flickenteppich bei der Handhabung. Viele Bundesländer haben inzwischen Erlasse herausgegeben, um die Umsetzung zu regeln.

Die Tabelle der GGUA soll die bislang zugänglichen Informationen übersichtlich darzustellen.



2873 Abschiebungen aus Baden-Württemberg 2024

2873 Menschen wurden 2024 aus Baden-Württemberg abgeschoben. Die Zahl stieg im Vergleich zu 2023 deutlich (um 774 Personen). Erstmals seit der Machtergreifung der Taliban wurden Menschen nach Afghanistan abgeschoben (5). Zudem wurden Abschiebungen in den Irak extrem vorangetrieben: 126 (2023: 29). In den Iran wurden keine Menschen abgeschoben (2023: 2).

Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist erneut Nordmazedonien mit jeweils 458 abgeschobenen Personen (2023: 311). Auf Platz zwei folgt Georgien (281) – das seit Ende 2023 als sog. sicheres Herkunftsland gilt (2023: 118). Das dritthäufigste Zielland ist Gambia mit 154 Personen (2023: 301).

Nicht alle Menschen wurden in ihr Herkunftsland abgeschoben. Einige wurden in Länder abgeschoben, die sich für ihre Aufnahme bereit erklärt haben (z.B. Überstellungen von Dublin-Fällen oder Personen mit Schutzstatus in anderen europäischen Ländern). Dies wird am Beispiel Syrien deutlich: 112 Syrer*innen wurden abgeschoben, aber keine einzige Abschiebung erfolgte nach Syrien.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan131
Ägypten1
Albanien65
Algerien150
Armenien2
Äthiopien2
Bosnien-Herzegowina43
Brasilien4
Bulgarien13
China29
Elfenbeinküste2
Eritrea7
Estland2
Frankreich4
Gambia163
Georgien283
Ghana8
Griechenland6
Großbritannien2
Guinea12
Indien51
Irak147
Iran5
Italien12
Jordanien3
Kamerun29
Kap Verde3
Kasachstan1
Kenia1
Kolumbien3
Kosovo141
Kroatien7
Kuba1
Kuwait1
Lettland1
Libanon5
Litauen7
Mali2
Marokko59
Moldawien8
Mongolei1
Montenegro16
Nigeria100
Nordmazedonien459
Österreich3
Pakistan36
Paraguay1
Polen25
Portugal2
Rumänien46
Russische Föderation37
Schweiz1
Senegal3
Serbien117
Sierra Leone1
Slowakische Republik5
Slowenien2
Somalia17
Spanien5
Sri Lanka29
Syrien112
Thailand1
Togo22
Tschechische Republik2
Tunesien50
Türkei323
Ukraine3
Unbekannt21
Ungarn6
USA4
Venezuela1
Vietnam5
Weißrussland1
Gesamtergebnis2873

ZiellandAbschiebungen
Afghanistan5
Albanien65
Algerien108
Armenien2
Äthiopien2
Belgien20
Bosnien-Herzegowina43
Brasilien4
Bulgarien82
China21
Dänemark2
Estland2
Finnland2
Frankreich114
Gambia154
Georgien281
Ghana8
Griechenland30
Großbritannien2
Guinea3
Indien32
Irak126
Italien44
Jordanien4
Kamerun22
Kasachstan1
Kenia1
Kolumbien1
Kosovo141
Kroatien113
Lettland3
Litauen8
Mali1
Malta2
Marokko31
Moldawien8
Mongolei1
Montenegro16
Niederlande35
Nigeria78
Nordmazedonien458
Österreich124
Pakistan27
Paraguay1
Polen43
Portugal11
Rumänien60
Schweden16
Schweiz83
Senegal1
Serbien117
Sierra Leone1
Slowakische Republik5
Slowenien6
Somalia4
Spanien88
Sri Lanka11
Thailand1
Togo16
Tschechische Republik10
Tunesien32
Türkei124
Ungarn6
USA4
Venezuela1
Vietnam4
Gesamtergebnis2873

Pro Asyl: Syrien zwischen Unsicherheit und Hoffnung

Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL, ist Ende Dezember 2024 nach Syrien gereist, um sich vor Ort einen Überblick der Lage zu verschaffen. Er berichtet von seinen Erfahrungen und stellt Forderungen auf, was die Bundesregierung nun tun sollte.



Arbeitshilfe: Mögliche Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Geflüchtete aus der Ukraine

Für viele Geflüchtete aus der Ukraine, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben, endet die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum 5. März 2025. Dies hatte die Bundesregierung Mitte 2024 entschieden. Es betrifft nicht Geflüchtete, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine besessen hatten bevor sie nach Deutschland geflüchtet sind.

Alle Geflüchtete, deren Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert werden, müssen andere aufenthaltsrechtliche Optionen suchen. Ein Asylantrag sollte als letzte Option in Betracht gezogen werden. Mögliche Optionen zeigt die Arbeitshilfe der GGUA auf.



WeCare: Digitale psychosoziale Beratung für Geflüchtete

Viele Geflüchtete leiden unter starkem Stress und psychischen Problemen und finden nur schwer professionelle Hilfe und Unterstützung in ihrer Sprache. WeCare ist ein kostenloses, mehrsprachiges, psychosoziales Angebot für Menschen mit Fluchtgeschichte in Deutschland.

Kontakt per WhatsApp: +49 178 87 96 870

Nach einem Vorgespräch werden weitere Termine vereinbart und unterstützende Angebote vor Ort gesucht. Die Beratung findet auf Arabisch, Farsi/Dari, Deutsch, Englisch, Französisch, Kurmanji, Ukrainisch und Russisch statt.

Mehrsprachiger Flyer zum Ausdrucken und Verbreiten.