Nach einer Meldung des Bundesinnenministeriums werden bis auf Weiteres keine Dublin-Überstellungen nach Italien vollzogen werden, um die Ausbreitung des Corona Virus einzudämmen. Dies bedeutet vor allem für Personen, deren Überstellungsfrist nach der Dublin III Verordnung im März enden würde, dass ihre Asylanträge im nationalen Verfahren bearbeitet werden müssen. Wir raten allen Betroffenen sich an Beratungsstellen zu wenden, wenn sie weitere Bescheide vom BAMF erhalten.
Autor: Fluechtlingsrat_Schweinfurth
„Places of Safety in the Mediterranean in the Context of the European Policy of Outsourcing Responsibility”
In dieser Studie beleuchten Prof. Dr. Anuscheh Farahat and Prof. Dr. Nora Markard Fragen rund um die Seenotrettung von Flüchtenden auf dem Mittelmeer. Dürfen diese nach internationalem und europäischen Recht in nordafrikanische Staaten gebracht werden? Kann von Ägypten, Algerien, Marokko, Libyen und Tunesien als sichere Orte für gerettete Flüchtende gesprochen werden? Falls nein, dürfen Schiffe, die Flüchtende gerettet haben, angeordnet werden diese in die nordafrikanischen Staaten zu bringen? Diesen und vielen weiteren spannenden Fragen gehen die Autorinnen im Hinblick auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach.
- Prof. Dr. Anuscheh Farahat and Prof. Dr. Nora Markard, Februar 2020: Places of Safety in the Mediterranean: The EU’s Policy of Outsourcing Responsibility
Mehr als 120 Einzelpersonen und Initiativen fordern Landesregierung zum Handeln auf
Die Situation auf den griechischen Inseln an der Grenze zur Türkei sorgt europaweit für Entsetzen. Die Europäische Union vernachlässigt ihre Verpflichtung gegenüber schutzsuchenden Menschen und beschädigt den solidarischen Gedanken einer gemeinsamen Werteunion nachhaltig. Deshalb haben 122 Erstunterzeichner*innen auf Initiative der „Global Initiative on Health, Migration and Development“ ein Forderungspapier an die Landesregierung Baden-Württemberg unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann versendet.
Aufgrund der katastrophalen und menschenunwürdigen Situation in Griechenland wenden sich verschiedene Organisationen und Erstunterzeichner*innen an die Landesregierung Baden-Württemberg, um diese zu sofortigem Handeln aufzufordern. Die Situation auf den griechischen Inseln an der Grenze zur Türkei sorgt europaweit für Entsetzen. Die Europäische Union vernachlässigt ihre Verpflichtung gegenüber schutzsuchenden Menschen und beschädigt den solidarischen Gedanken einer gemeinsamen Werteunion nachhaltig. Daher fordern die Erstunterzeichner*innen Ministerpräsident Winfried Kretschmann, die Landesregierung und die obersten Landesbehörden dazu auf, mit sofortigem politischen Handeln Einfluss zu nehmen und zumindest 5.300 unbegleitete Minderjährige vor drohender und bereits dokumentierter körperlicher, psychischer und sozialer Misshandlung zu beschützen. Die körperliche und die psychische Gesundheit dieser unbegleiteten minderjährigen Kinder und Jugendlichen ist akut gefährdet.
Situation auf Lesbos nicht tragbar
Die Situation in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln ist außer Kontrolle. Ein Beispiel ist der sogenannte „Hotspot Moria“ auf Lesbos, wo ständig neue Geflüchtete ankommen, für die schlicht kein Platz ist. Ende Januar 2020 lebten in diesem Lager, das für 2.840 Flüchtlinge angelegt war, 19.411 Menschen. Die Situation der unbegleiteten Minderjährigen ist besonders dramatisch: In ganz Griechenland registrierten die Behörden Ende 2019 über 5.300 unbegleitete Minderjährige, für die es aktuell in 52 Heimen nur 1.352 Plätze gibt (vgl. Le Monde diplomatique, Februar 2020).
Forderungen entsprechen rechtlichen Möglichkeiten
Die Unterzeichner*innen fordern die obersten Landesbehörden dazu auf, Kontakt zu den Akteur*innen vor Ort aufzunehmen. Neben staatlichen Behörden ist dies insbesondere die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen. Unter der Berücksichtigung der dort bereits seit Jahren geleisteten Hilfe soll ein Krisenstab einberufen werden, der Sofortmaßnahmen einleitet. Die Unterzeichner*innen fordern weiterführend eine sofortige Übernahme der unbegleiteten Minderjährigen aus humanitären Gründen gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG. Darin kann “die oberste Landesbehörde […] aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird” (§ 23 Abs. 1; Zustimmung des Bundesministeriums des Inneren
regelt § 23 Abs. 2). Die Erstunterzeichner*innen dieses Dokuments fordern dazu auf, sich auf
Basis der bereits vorliegenden Rechtsgutachten über den Handlungsspielraum Kenntnis zu verschaffen.
Die Global Initiative on Health, Migration and Development ist die erste gemeinnützige Denkfabrik, die sich mit aktuellen Fragen aus den Bereichen Global Health, Migration und gesellschaftlicher Entwicklung auseinandersetzt. Gemeinsam mit der Schöpflin Stiftung und Bildung für alle e.V. konnte ein vielfältiges Netzwerk an Erstunterzeichner*innen gewonnen werden. Mehr Informationen unter www.global-initiative.org
Nicht einmal der Minimalkonsens wird erfüllt
Die Visaerteilungen für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten schleppen sich über Jahre hin. Nach 18 Monaten Gnadenkontingent ist klar: Die Bundesregierung kommt nicht einmal dem veranschlagten Minimalkonsens nach. Tausende geflüchtete Familien leben seit Jahren getrennt und warten weiter auf ein Visum. Eineinhalb Jahre nach der de facto Abschaffung des Rechtsanspruchs und der Einführung eines Gnadenrechts bei der Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten (sog. »Familiennachzugsneuregelungsgesetz«) wird deutlich: Die Bundesregierung hält nicht einmal den politisch getroffenen Minimalkonsens ein. Die Große Koalition hatte sich nach einem langen Streit in einem Kompromiss auf ein monatliches Gnadenkontingent nach Ermessen von 1.000 Visa für Angehörige dieser Personengruppe geeinigt.
VG Köln: Botschaftskontakt im Einzelfall auch für subsidiär Schutzberechtigte unzumutbar
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden (Urteil vom 04.12.2019 – 5 K 7317/18), dass es im Einzelfall auch für Menschen mit subsidiärem Schutz unzumutbar ist, die Botschaft ihres Heimatstaates zwecks Passbeschaffung aufzusuchen. Im vorliegenden Fall ging es um einen syrischen Wehrdienstverweiger. Das bedeutet, dass es sich für syrische Wehrdienstverweigerer mit subsidiärem Schutz lohnen kann, mit dieser Argumentation gegenüber den Behörden die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung geltend zu machen. Ob andere Gerichte die Auffassung des VG Köln teilen werden, ist noch nicht absehbar.
Begleitung bei Delegationsvorführungen „Grundsätzlich möglich“
Bei Vorführungen vor Delegationen der Republik Gambia ist es grundsätzlich möglich, dass eine Begleitperson und der oder die Anwält*in der vorgeführten Person anwesend sind. Das hat das Regierungspräsidium Karlsruhe nun schriftlich gegenüber dem Anwalt eines Betroffenen klargestellt. Die Begleitperson muss hierzu einen gültigen Ausweis und eine Vollmacht vorlegen. Das Regierungspräsidium würde dann bei der gambischen Delegation anfragen, ob die Begleitperson teilnehmen darf. Bisher, so das Regierungspräsidium, habe die Delegation jede Begleitperson zugelassen, die sich während dem Gespräch der Delegation mit dem oder Anzuhörenden ruhig verhalten hat.
Der Flüchtlingsrat empfiehlt, die gewünschte Begleitung bereits vor dem Termin der Vorführung beim Regierungspräsidium anzumelden. Sollte es Fälle geben, in denen trotz der Einhaltung der oben genannten Verhaltensweise die Teilnahme eines Beistandes verweigert wird, bittet der Flüchtlingsrat um Mitteilung.
Hürden bei ambulanter Psychotherapie für Geflüchtete beseitigen
Die fehlende Verfügbarkeit von qualifizierten Sprachmittler*innen und die fehlende Finanzierungsregelung für Sprachmittlung in der ambulanten kassenfinanzierten Psychotherapie stellen eine bedeutende Hürde in der Psychotherapie für Geflüchtete in Baden-Württemberg dar. Dies ist das Ergebnis einer Befragung niedergelassener psychologischer und ärztlicher Psychotherapeut*innen, die im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 insgesamt 215 Patient*innen mit Fluchthintergrund behandelt haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die Landesärztekammer Baden-Württemberg und refugio stuttgart e.v. erwarten deshalb eine durch das Land geförderte Übergangsregelung zur Finanzierung von Sprachmittlung in der ambulanten Psychotherapie bis zu einer Entscheidung über Sprachmittlung als Kassenleistung.
In der Umfrage gaben 56 Prozent der Befragten an, dass sie Psychotherapien auf Englisch durchführen. 53 Prozent setzen Sprachmittler*innen ein. Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit kann nur ein Drittel dabei ausschließlich auf Sprachmittler*innen zurückgreifen, die explizit für den Einsatz in der Psychotherapie geschult sind. Dies ist bedenklich, da der Erfolg der Therapie eng mit der Sprachmittlung verbunden ist und weil ungeschulte Sprachmittler*innen einem hohen Risiko an Sekundärtraumatisierung ausgesetzt sind. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e.v. setzen sich dafür ein, dass diesbezüglich zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten geschaffen werden, die eine Zertifizierung für den Einsatz in der Psychotherapie beinhalten.
Die Übernahme der Kosten für die Sprachmittlung ist häufig nicht geklärt bzw. sehr aufwändig zu klären. Dies gilt insbesondere für von den Krankenkassen finanzierte Therapien. Die Kosten für Sprachmittlung werden von den Krankenkassen nicht übernommen, und es gibt keine alternative einheitliche Lösung für die Finanzierung des Sprachmittler-Einsatzes. Dies führt dazu, dass Sprachmittler*innen zum Teil nicht bezahlt werden oder dass Psychotherapeut*innen diese Kosten selbst übernehmen. Die Landespsychotherapeutenkammer fordert bereits länger, dass die Kosten für die Sprachmittlung in der Psychotherapie durch die Kassen übernommen werden sollten. Im April 2019 haben sich die Integrationsminister der Bundesländer darauf verständigt, dass sie die Aufnahme von Sprachmittler-Leistungen in den Leistungskatalog nach SGB V befürworten. Eine Finanzierung soll über Steuermittel des Bundes erfolgen. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e.v. unterstützen diesen Vorschlag, eine bundesweite Umsetzung ist jedoch nicht in Sicht. Die Organisationen fordern die Landesregierung daher auf, eine Übergangsregelung zu finden und entsprechende finanzielle Mittel bereit zu stellen.
Caritas-Informationen zu Abschiebungen und Abschiebungshaft
In dieser Publikation werden Hintergrundinformationen zu den Themenbereichen Abschiebung und Dublin-Überstellung, Abschiebungs- und Überstellungshaft sowie Abschiebungsbeobachtung zur Verfügung gestellt sowie Forderungen und Positionen des Deutschen Caritasverbandes zu diesen Themen aufgeführt.
- Deutscher Caritasverband, Dezember 2019: Migration im Fokus 12/2019: Abschiebung und Abschiebungshaft
Neuausgabe „Leitfaden zum Flüchtlingsrecht“
Der Informationsverbund Asyl & Migration und der DRK haben ihre Broschüre „Leitfaden zum Flüchtlingsrecht“ aktualisiert herausgegeben. Diese beinhaltet eine Einführung in die materiellrechtlichen Rahmenbedingungen des Flüchtlingsschutzes. Die Broschüre wurde insbesondere mit Blick auf Personen erarbeitet, die in der Beratungspraxis tätig sind oder tätig werden wollen und sich dafür in das Thema einarbeiten wollen. Zugleich ist die Broschüre aber auch für alle geeignet, die sich mit den neuesten Entwicklungen in dem Rechtsgebiet vertraut machen wollen.
Informationsverbund Asyl & Migration / DRK, Januar 2020: Leitfaden zum Flüchtlingsrecht
Hinweise zur Ausbildungsduldung von „Berlin hilft“
Das Netzwerk „Berlin hilft“ hat ausführliche Hinweise zur Ausbildungsduldung erstellt. Diese stellen die am 1. Januar eingeführten Änderungen an der Ausbildungsduldung vor. In einigen Punkten wird die Erlasslage in Berlin geschildert, die nicht unbedingt mit der Praxis in Baden-Württemberg gleichzusetzen ist. Im Zweifel bitte bei uns nachfragen.
- Berlin hilft, Februar 2020: Ausbildungsduldung. Ausführliche Darstellung Teil 1.