Ehrenamtliche Unterstützung bei der Anhörungsvorbereitung von LSBTI* Geflüchteten

Lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen (LSBTI) Geflüchteten kann in Deutschland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden. Allerdings stehen die Betroffenen im Rahmen des Asylverfahrens vor besonderen Herausforderungen und sind daher oft auf ehrenamtliche Unterstützung angewiesen. Für viele LSBTI* Geflüchtete ist die eigene Identität mit Scham besetzt und die Angst, offen über diese zu sprechen, groß. Mangelndes Vertrauen in staatliche Strukturen erschwert es den Betroffenen zusätzlich, in der Anhörung offen über ihre Fluchtgründe zu sprechen.

Im Fokus dieses Online-Seminars steht die Anhörungsvorbereitung von LSBTI* Asylsuchenden. In diesem Rahmen kann es unter anderem helfen, zu wissen

  • was dazu beitragen kann, ein vertrauensvolles Verhältnis herzustellen,
  • wie vor und bei der Anhörung aktiv unterstützt werden kann,
  • welche besonderen Verfahrensgarantien den Betroffenen im Asylverfahren zustehen können,
  • welchen Rahmen die Rechtsprechung für die Geltendmachung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität feststeckt.

Aufgrund der schlechten Erfahrungen in ihren Herkunftsländern und aus Angst vor Gewalt und Anfeindungen in Deutschland entscheidet sich die große Mehrheit der LSBTI* Geflüchteten unsichtbar zu bleiben und auch den Behörden die wahren Fluchtgründe zu verschweigen. Daher stehen Ehrenamtliche bei der Unterstützung von LSBTI* Geflüchteten außerdem regelmäßig vor der Frage

  • ob ein verspätetes Outing etwas an einer negativen Entscheidung über den Asylantrag ändern kann,
  • wann es sich lohnen kann, gegen eine Entscheidung des BAMF gerichtlich vorzugehen.

All diese Fragen sowie weitere wichtige Aspekte der rechtlichen, politischen und sozialen Situation von LSBTI-Geflüchteten in Deutschland und in den Herkunftsländern sollen in dem Online-Seminar aufgegriffen und gemeinsam diskutiert werden.

Referentin: Meike Olszak, Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates BW

Das Online-Seminar richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit, die schon erste Grundkenntnisse des Asylverfahrens besitzen. Ziel ist es, die Handlungs- und Verweisungskompetenz der Teilnehmenden im Umgang mit LSBTI* Geflüchteten zu stärken.

Fragen können gerne vorab an olszak@fluechtlingsrat-bw.de geschickt werden.

Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt. Anmeldeschluss ist der 3. Juni. Die Zugangsdaten erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung.

Die kostenlose Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, statt.


Afghanistan: Bundesaufnahmeprogramm wird zur Alibi-Veranstaltung

Auf die vom Spiegel bekanntgemachten Pläne des Bundesinnenministeriums für ein Aufnahmeprogramm Afghanistan reagiert PRO ASYL empört. 

„Ein Bundesaufnahmeprogramm für 5.000 Menschen aus Afghanistan ist lächerlich“, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL. „So wird ein Bundesaufnahmeprogramm zur Alibiveranstaltung. Das sind gerade einmal rund 1.000 Fälle, mit Familienangehörigen 5.000 Personen.“

Die Ministerialbürokratie des BMI  unterläuft mit ihren Finanzplanungen den Koalitionsvertrag. Ministerin Faeser und Ministerin Baerbock haben wiederholt öffentlich deutlich gemacht, dass die Aufnahme aus Afghanistan für sie eine hohe politische Priorität hat. Bei einem Gespräch mit der Zivilgesellschaft am 9. März wurden von beiden Ministerinnen klare politische Willensbekundungen abgegeben, in Afghanistan Bedrohte zu schützen. Diese werden nun nicht eingelöst. Der Finanzrahmen ist so eng gestrickt, dass die Ziele des Koalitionsvertrages nicht erreicht werden.

Im Koalitionsvertrag heißt es jedoch: „Wir wollen diejenigen besonders schützen, die der Bundesrepublik Deutschland im Ausland als Partner zur Seite standen und sich für Demokratie und gesellschaftliche Weiterentwicklung eingesetzt haben.“

Es ist skandalös, dass nun das Bundesinnenministeriums dem Deutschen Bundestag mitteilt, dass aufgrund der noch fehlenden politischen Einigung auf eine Größenordnung für 2022 und die Folgejahre eine Planung bei einer Kostenkalkulation von 5.000 Personen ansetzt und nur hierfür die finanziellen Mittel fordert.

„Deutschland  zeigt großartige Solidarität mit den Menschen, die aus der Ukraine vor dem Krieg fliehen. Aber die Menschen, die sich in Afghanistan für Menschenrechte und Demokratie eingesetzt haben, werden nun von Deutschland im Stich gelassen, sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen“, warnt Burkhardt. Burkhardt appelliert an Bundesinnenministerin Faeser, „diese Pläne ihres Hauses einzukassieren“.

Dem Auswärtigen Amt wurden im vergangenen Sommer viele tausend gefährdete Personen gemeldet. Bei Nichtregierungsorganisationen liegen zehntausende von Emails vor, die Anträge der Betroffene auf Schutz wurden vielfach ministeriell nicht bearbeitet. Nur ein Bruchteil wurde für die sogenannte Menschenrechtsliste berücksichtigt. Was zu tun ist, wurde im  Zehn-Punkte-Plan von PRO ASYL, Kabul Luftbrücke und dem Patenschaftsnetzwerk Afghanistan zur Aufnahme und Evakuierung Verfolgter Mitte Februar formuliert.

Eine Zusammenfassung des Zehn-Punkte-Plans finden Sie hier.


Broschüre „Gambia nach der Diktatur“

2019 veröffentlichte der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eine viel beachtete, zweisprachige (Deutsch und Englisch) Broschüre unter dem Titel „Gambia nach der Diktatur“. In dieser schrieben Expert*innen aus Gambia über die aktuelle Lage in dem Land, das sich gerade in einem Transformationsprozess nach der Abwahl des langjährigen Diktators Jammeh befindet. Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe wurde die Broschüre vorgestellt, und ihre Inhalte sowie weitere Themen rund um Gambia, gambischen Geflüchteten und Fluchtursachen diskutiert.

Mittlerweile sind drei Jahre vergangen, und es hat sich im Gambia einiges weiterentwickelt. Die Broschüre ist natürlich nicht mehr ganz aktuell, aber in vielerlei Hinsicht dennoch weiterhin interessant. Wir veröffentlichen deshalb die Broschüre (die ursprünglich gegen eine kleine Schutzgebühr bestellt werden konnte) nun als frei zugängliche PDF-Datei. Falls Sie noch gedruckte Exemplare haben möchte, schreiben Sie uns gerne an: info@fluechtligsrat-bw.de.


119 Ukrainer*innen aus Moldau aufgenommen

Baden-Württemberg hat am 28. April 119 geflüchtete Ukrainer*innen aus Moldau aufgenommen. Die Personen wurden per Flugzeug nach Stuttgart gebracht. Die Ministerin für Justiz und Migration, Marion Gentges, MdL, informierte darüber, dass sich unter den Aufgenommenen auch viele besonders Schutzbedürftige befinden.

Meldung auf der Website der Landesregierung


Auftakt im Prozess um Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gambia

Am Montag, 25. April um 9 Uhr, beginnt vor dem Oberlandesgericht Celle ein Strafprozess, in dem es um Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Morde) in Gambia in der Zeit des mittlerweile im Exil lebenden ehemaligen Staatspräsidenten Yahya Jammeh geht. Angeklagt ist ein Mann, der daran beteiligt gewesen sein soll und 2021 in Hannover festgenommen worden ist. Es handelt sich um das weltweit erste Strafverfahren gegen ein mutmaßliches Mitglied ehemaliger gambischer Spezialkräfte im Ausland. Unter Zugrundelegung des Völkerstrafgesetzbuches können diese Taten auch vor deutschen Gerichten verhandelt werden.   Für die Angehörigen der Opfer und die Zivilgesellschaft in Gambia ist dies ein sehr wichtiger Prozess.
Mehrere internationale NGOs (u.a. Human Rights Watch, the International Commission of Jurists, TRIAL International, Reporters Without Borders) begleiten den Prozess eng und haben den Kontext dieses Strafprozesses in einer FAQ-Übersicht näher beschrieben:
(…)“Under Yahya Jammeh’s 22-year rule, there was a policy of systematic oppression of any of his real or perceived opponents in an effort to maintain his political power. The government targeted journalists; human rights defenders; student leaders; religious leaders; political opposition members; judiciary officials; lesbian, gay, bisexual, and transgender (LGBT) people; and security force personnel, among others. This resulted in serious human rights violations, including torture, extrajudicial killings, enforced disappearance, and sexual violence.“(…)

Die bis ins Jahr 2023 anberaumten weiteren Termine des Strafprozesses lassen sich einer Übersicht des Oberlandesgerichts Celle entnehmen.


Verbände warnen vor Ungleichbehandlung

Angesichts des Vorschlages von Bauministerin Nicole Razavi nach einer gesonderten Förderung für die Vermietung von Wohnraum an Geflüchtete aus der Ukraine warnen der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, die Landesarmutskonferenz Baden-Württemberg, Zusammenleben Willkommen und der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg davor, unterschiedliche Gruppen von bedürftigen Menschen auf dem Wohnungsmarkt zu hierarchisieren und gegeneinander auszuspielen.

„Es gibt geflüchtete Menschen in Baden-Württemberg, die seit 2015 in Containern und anderen Provisorien leben und dafür teilweise horrende Gebühren bezahlen müssen, die manchmal um ein Vielfaches höher sind als ortsübliche Mieten. Diese Menschen ärgern sich zu Recht, wenn Sie von Wohnungsangeboten und staatlicher Unterstützung hören, die sich nur an Menschen aus der Ukraine richten“, so Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Die Initiative „Zusammenleben Willkommen“ unterstützt seit vielen Jahren geflüchtete Menschen unabhängig von der Herkunft bei der Suche nach Wohnraum und wendet sich dezidiert gegen jede Ungleichbehandlung: „Der solidarische Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine ist super – nur sollte dieser für alle Menschen auf der Flucht gelten! Im Vergleich zu anderen Menschen auf der Flucht, werden Geflüchtete mit ukrainischer Staatsbürgerschaft auf allen Ebenen bevorzugt behandelt. Dies jetzt noch mit der angesprochenen Mietausgleichszahlung zu vertiefen während Menschen, die anderen Geflüchteten privaten Wohnraum anbieten, ständig Steine in den Weg gelegt werden, verfestigt die rassistische Ungleichbehandlung“, so Jonas Kakoschke von „Zusammenleben Willkommen“.

Auch Roland Saurer, Sprecher der Landesarmutskonferenz, beobachtet diese Entwicklung mit Sorge und fordert, alle bedürftigen Menschen mit und ohne Fluchthintergrund in den Blick zu nehmen: „Nicht nur ukrainische Geflüchtete brauchen eine Wohnung, sondern alle Geflüchteten. Ebenso benötigen Erwerbslose, Altersrentner*innen, Alleinerziehende, Kranke und behinderte Menschen Wohnraum. Die Lösung kann jetzt nicht sein, diese Gruppen gegeneinander auszuspielen, sondern der Wohnungsbau muss massiv befördert, Erleichterung bei der Bauplanung müssen geschaffen und die Angemessenheitsregeln für Unterkunftskosten für alle Gruppen zumindest vorübergehend ausgesetzt werden, bis der Wohnungsmarkt sich wieder entspannt hat.“ DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg fordert darüber hinaus ein grundlegendes Umdenken und Umsteuern bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen: „Die Herausforderungen bei der Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten, zeigen nur die Spitze des Problems. Die äußerst prekäre Situation von Menschen in Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften ist seit Jahren bekannt. Deshalb fordern wir grundsätzlich, Sammel- und Gemeinschaftsunterkünfte abzuschaffen und durch dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten und integrierende Nachbarschaften zu ersetzen“, so Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg.


Festnahme zwecks Dublin-Haft bis August 2019 rechtswidrig: Klagen noch möglich

Mehrere Gerichte haben festgestellt, dass es bis zum Inkrafttreten des sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ am 21. August 2019 keine Rechtsgrundlage gab, um Betroffene zwecks Sicherstellung einer Dublin-Rückführung festzunehmen. Da Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit solcher Festnahmen keinen Fristen unterliegen, kann auch jetzt noch jede Person, die vor dem 21.8.2019 zur Sicherung einer Dublin-Überstellung inhaftiert wurde, einen solchen Antrag stellen. Rechtswidrige Freiheitsentziehungen ziehen Schadensersatzansprüche nach sich. Die Landesregierung hat gegenüber dem Flüchtlingsrat mitgeteilt, dass es in Baden-Württemberg keine solche Fälle gegeben habe, da Festnahmen zwecks Dublin-Überstellungen in dieser Zeit immer auf Grundlage von einstweiligen Anordnungen erfolgten. Falls es doch Personen gibt, die eine solche Klage erwägen, werden sie gebeten, den Flüchtlingsrat zu informieren.

Bisherige Entscheidungen zum Thema:


Pressemitteilung: PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte fordern menschenwürdige Sozialleistungen für alle!

PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte fordern zum Bund-Länder-Gipfel zur Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine: Menschenwürdige Sozialleistungen für alle sicherstellen!

Heute trifft sich Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Ministerpräsident:innen der Bundesländer, um über die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine und die Finanzierungsverteilung zwischen Bund und Ländern zu sprechen. Bislang sieht das Gesetz vor, dass sie auch mit dem Status des „vorübergehenden Schutzes“ Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, die geringer ausfallen als die reguläre Sozialhilfe. Auf der Ministerpräsident:innenkonferenz soll nun diskutiert werden, die ukrainischen Geflüchteten schneller in die normale Sozialhilfe einzugliedern.

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte unterstützen diesen Vorschlag, fordern aber, alle Menschen sozialrechtlich gleich zu behandeln, auch Geflüchtete. Denn der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Menschenwürde gilt für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel. Es ist deswegen richtig, dass über einen leistungsrechtlichen Systemwechsel gesprochen wird – aber dieser muss grundsätzlich und für alle nach Deutschland geflüchteten Menschen erfolgen. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss endlich abgeschafft werden, fordern PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte. Die finanzielle Unterstützung durch das Asylbewerberleistungsgesetz ist niedriger als in der normalen Sozialhilfe und garantiert kein menschenwürdiges Leben, zu dem auch eine ausreichende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehört.

Hintergrund zum Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 als vermeintliche Abschreckungsmaßnahme eingeführt. Es ist verfassungsrechtlich höchst umstritten. In einem wegweisenden Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz stellten die Verfassungsrichter:innen im Jahr 2012 fest, dass der Anspruch auf das aus der Menschenwürde abgeleitete Existenzminimum deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen zusteht. Ein besonders relevantes Fazit aus dem Urteil ist: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“. Das heißt, dass Sozialleistungen nicht zur Abschreckung von Migrant:innen besonders niedrig gehalten werden dürfen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Regeln in dem Gesetz, die trotz der ohnehin schon geringen Leistungen weitergehende Kürzungen vorsehen. Deren Verfassungsmäßigkeit ist insbesondere seit dem Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 mehr als fraglich. Aktuell ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu der 2019 von der letzten Regierung eingeführten Änderung anhängig, nach der alleinstehende Asylsuchende und Geduldete, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, als „Schicksalsgemeinschaft“ zählen, deswegen wie Ehepartner:innen behandelt werden und geringere Leistungen bekommen.

Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zum Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen: „Wir werden das Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln. Wir wollen den Zugang für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zur Gesundheitsversorgung unbürokratischer gestalten. Minderjährige Kinder sind von Leistungseinschränkungen bzw. -kürzungen auszunehmen.“ Doch selbst zu dieser Minimallösung sind bislang keine Umsetzungsvorschläge bekannt.


Online-Seminar: Umgang mit und Unterstützung von geflüchteten Frauen mit Gewalterfahrungen

Am 19. April veranstaltet der Flüchtlingsrat BW ein Online-Seminar zum Thema „Umgang mit und Unterstützung von geflüchteten Frauen mit Gewalterfahrungen“. Das Seminar findet von 18 bis 20 Uhr statt und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Es wird von Luam Okbamicael vom Fraueninformationszentrum Stuttgart geleitet.

Im Fokus stehen Fragen, die sich rund um das Engagement für geflüchtete Frauen mit Gewalterfahrungen stellen. Es wird Einblicke in die unterschiedlichen Formen von Gewalt an Frauen und deren Folgen geben, insbesondere für Frauen im Asylverfahren. Die Hintergründe frauenspezifischer Fluchtgründe sowie die besonderen Herausforderungen für die Frauen werden näher beleuchtet und dabei konkrete Handlungsmöglichkeiten für Unterstützer*innen gezeigt.

Konkrete Fragestellungen und Themenwünsche können an olszak@fluechtlingsrat-bw.de geschickt werden. Im Anschluss an den Input von Frau Okbamicael gibt es Raum für ein Austauschgespräch mit den Teilnehmenden.

Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt. Anmeldeschluss ist der 13. April. Wenn Sie sich mit dem untenstehenden Formular anmelden, erhalten Sie die Zugangsdaten am Tag vor der Veranstaltung per Email.


Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, statt.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Hungerstreik und Gewaltvorwürfe in der Abschiebungshaft

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist in hohem Maße besorgt über die aktuellen Entwicklungen in der Abschiebungshaftanstalt Pforzheim. Am Donnerstag berichtete die Nachrichtenagentur dpa, dass sich einige Gefangene im Hungerstreik befinden. „Das deckt sich mit Informationen, die Gefangene an uns und andere Personen, mit denen sie in Kontakt stehen, in den letzten Tagen kommuniziert haben“, kommentierte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Des Weiteren berichten Gefangene über gewaltsame Übergriffe und Beleidigungen seitens des Vollzugspersonals sowie über den Entzug von dringend benötigten Medikamenten.

Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass es bereits 2019 und 2020 ähnliche Vorwürfe gab. „Wir können schon vorwegnehmen, was die Verantwortlichen – die Anstaltsleitung, das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Justizministerium – sagen werden: Genau wie damals werden sie sagen, dass die Vorwürfe nicht stimmen und das in der Abschiebungshaft Grundrechte respektiert werden. Das Gleiche haben sie auch jahrelang in Bezug auf die Landeserstaufnahmeeinrichtungen behauptet. Dem war nicht so, wie wir jetzt wissen. Warum sollte ihnen jetzt jemand glauben, wenn sie blindes Vertrauen einfordern und Vorwürfe routinemäßig abstreiten? Das grundlegende Problem ist, dass es weiterhin null Transparenz und null unabhängige Kontrolle dessen gibt, was in der Abschiebungshaft passiert. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig“, kritisiert Seán McGinley.

Die Berichte der Gefangenen machen deutlich, dass die repressiven Zustände sich nicht nennenswert von einem „normalen“ Gefängnis unterscheiden, und dazu führen, dass die Gefangenen ihre eigene Abschiebung oder sogar ihren Tod herbeiwünschen. Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden hat, dass genau diese Zustände nicht zulässig sind, weil sich die Bedingungen in Abschiebungshaft grundlegend von denen in Strafhaft unterscheiden sollen. „Die Reaktion des Justizministeriums auf diese Entscheidung – die schmallippige Behauptung, es seien keine Änderungen an der Vollzugspraxis nötig – passt in das Bild der totalen Gleichgültigkeit gegenüber Grund- und Menschenrechten der Gefangenen, die selbe totale Gleichgültigkeit, mit der über Jahre die Grundrechte von Geflüchteten in Landeserstaufnahmeeinrichtungen verletzt wurden. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung beginnt, sich nicht nur dann für die Durchsetzung des Rechts zu interessieren, wenn es um Entscheidungen zum Nachteil von Geflüchteten geht. Konkret würde das heißen: Schluss mit diesem inhumanen, gefängnisähnlichen und völlig intransparenten Abschiebungshaftregime!“, so Seán McGinley abschließend.