Beiträge

Herbsttagung des BumF

Vom 08.11 bis 09.11.2021 findet die Herbsttagung des BumF (Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) unter dem Titel „Gut vernetzt – wo steht die Arbeit mit jungen Geflüchteten?“ statt. Neben aktuellen Themen aus der Praxis der Arbeit mit (unbegleiteten) minderjährigen Geflüchteten steht vor allem die Vernetzung im Vordergrund. Die Veranstaltung wird hybrid durchgeführt – Interessierte, die digital über Zoom teilnehmen möchten, können sich noch bis zum 20.10.2021 anmelden.
Weitere Informationen zum Programm sowie zu den Anmeldemodalitäten finden Sie auf der Website des BumF.


OVG NRW: Keine Rückführung von Anerkannten nach Italien

Geflüchtete, die in Italien eine Schutzberechtigung erhalten haben und dann nach Deutschland weiterwanderten, dürfen nicht nach Italien abgeschoben werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), mit dem Urteil vom 20.07.2021 (Az: 11 A 1674/20.A) entschieden. Ausschlaggebend ist die Tatsache, dass Anerkannte bei einer Rücküberstellung keinen Anspruch auf eine Unterbringung haben.

Das OVG legt detailliert dar, unter welchen Umständen ein Unterbringungsanspruch im italienischen Aufnahemsystem verloren geht und wie schwierig es sei, wieder Zugang zu Unterbringung zu erhalten. Auch sei es außerhalb des Aufnahmesystems kaum möglich, in absehbarer Zeit eine menschenwürdige Unterkunft zu finden. Geflüchtete müssten längere Zeit in Obdachlosigkeit leben. Darüber hinaus sei es Geflüchteten nicht möglich, eine Erwerbstätigkeit zu finden, um sich selbst zu versorgen. Dies liege an der angespannten Arbeitsmarktlage durch die Corona-Pandemie.


Infoschreiben Beschäftigungsduldung und Härtefallkommission

English version below, version française ci-dessous, türkçe versiyonu aşağıda, النسخة العربية أدناه, از جانب

Viele Geduldete erhalten in diesen Wochen Informationsschreiben über die Beschäftigungsduldung und teilweise auch über die Härtefallkommission. Haben auch Sie von diesem Brief gehört oder ein solches erhalten und sind daher verunsichert, was Sie nun tun sollten? Die folgenden Erläuterungen sollen zur Aufklärung beitragen:

Beschäftigungsduldung

Was steht in dem Brief?
Der Brief informiert Sie über das Aufenthaltsrecht. Es hat sich nichts am Aufenthaltsrecht geändert.
Der Brief bedeutet NICHT, dass Sie jetzt abgeschoben werden.
Der Brief informiert über die Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung. Mit einer Beschäftigungsduldung darf man in Deutschland bleiben.

Wer bekommt diesen Brief?
Alle Personen mit einer Duldung, die eine Arbeit haben.

Was sollten Sie nun tun?
1. Wenn Sie eine Ausbildungsduldung haben, müssen Sie nichts tun. Die Informationen in dem Brief sind nur wichtig, wenn Sie Ihre Ausbildung abbrechen möchten/müssen.
2. Wenn Sie noch keine Beschäftigungsduldung beantragt haben und in Deutschland bleiben möchten, lassen Sie sich beraten. Sie können beim Flüchtlingsrat anrufen oder eine Email schreiben (0711-5532834 / info@fluechtlingsrat-bw.de). Sie können die Sozialarbeiter*innen fragen. Sie können hier Beratungsstellen bei Ihnen vor Ort finden

Härtefallkommission

Was steht in dem Brief?
Der Brief informiert Sie über das Aufenthaltsrecht. Es hat sich nichts am Aufenthaltsrecht geändert.
Der Brief bedeutet NICHT, dass Sie jetzt abgeschoben werden.
Der Brief informiert über den Härtefallantrag. Stellt man einen Antrag bei der Härtefallkommission, kann man bis zur Entscheidung nicht abgeschoben werden. Gibt es eine positive Entscheidung darf man in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis bleiben.

Wer bekommt diesen Brief?
Alle Personen mit einer Duldung, die keine Arbeitserlaubnis haben.

Was sollten Sie nun tun?
1. Ein Härtefallantrag bedeutet viel Arbeit. Nicht immer ist es sinnvoll, einen Härtefallantrag zu stellen, deshalb lassen Sie sich beraten. Sie können beim Flüchtlingsrat anrufen oder eine Email schreiben (0711-5532834 / info@fluechtlingsrat-bw.de). Sie können die Sozialarbeiter*innen fragen. Sie können hier Beratungsstellen bei Ihnen vor Ort finden.
2. Sagt die Beratung, dass es sinnvoll ist, einen Härtefallantrag zu stellen? Wenn ja, dann suchen Sie sich Hilfe für den Antrag. Helfen können Freund*innen, Kolleg*innen, Nachbar*innen, Sozialarbeiter*innen und viele mehr. Ein*e Rechtsanwält*in kann nicht helfen. Hier gibt es Informationen wie man einen Härtefallantrag stellt.

English Version

Many refugees with a duldung are receiving information letters these weeks about the Beschäftigungsduldung and sometimes also about the Härtefallkommission. Have you also heard about this letter or received one and are therefore unsure what to do now? The following explanations are intended to help to clarify:

Beschäftigungsduldung

What does the letter say?
The letter informs you about the German law. The law has not been changed.
The letter does NOT mean that you are about of being deported.
The letter informs you about the requirements for the Beschäftigungsduldung. With a Beschäftigungsduldung, you are allowed to stay in Germany.

Who receives this letter?
All persons with a Duldung who have a job.

What should you do?

  1. If you have an Ausbildungsduldung, you do not have to do anything. The information in the letter is only important if you want or need to stop your Ausbildung.
  2. If you have not yet applied for a Beschäftigungsduldung and you would like to stay in Germany, get further advice. You can call or email the Refugee Council (0711-5532834 / info@fluechtlingsrat-bw.de). You can ask social workers. You can find counselling centers in your region here.

Härtefallkommission

What does the letter say?
The letter informs you about the German law. The law has not been changed.
The letter does NOT mean that you are about of being deported.
The letter informs you about the Härtefallkommission. If you apply to the Härtefallkommission, you cannot be deported until a decision is made. If the decision is positive, you can stay in Germany with a residence permit.

Who receives this letter?
All persons with a Duldung who do not have a work permit.

What should you do?

  1. A application with the Härtefallkommission means a lot of work. It does not always make sense to apply at the Härtefallkommission, so get further advice. You can call or email the Refugee Council (0711-5532834 / info@fluechtlingsrat-bw.de). You can ask social workers. You can find counselling centers in your region here.
  2. Does the social worker advice that it makes sense to apply at the Härtefallkommission? If so, seek help for the application. Friends, colleagues, neighbours, social workers and many more can help. A lawyer cannot help. Here you can find information on how to apply at the Härtefallkommission.

version française

De nombreux réfugiés avec une Duldung (statut administratif précaire des étrangers tolérés sur le territoire) ont reçu au fil de ces dernières semaines des fiches d’information concernant la Beschäftigungsduldung et parfois également sur la Härtefallkommission (Commission pour cas de dureté exceptionnelle). Avez-vous également entendu parler de cette lettre ou en avez-vous reçu une et ne savez donc pas quoi faire?

Les explications suivantes sont destinées à clarifier :

Beschäftigungsduldung

Que dit la lettre ?

La lettre vous informe sur la loi allemande. La loi n’a pas été modifiée. La lettre ne signifie PAS que vous êtes sur le point d’être expulsé. La lettre vous informe sur les exigences de la Beschäftigungsduldung. Avec un Beschäftigungsduldung, vous êtes autorisé à rester en Allemagne.

Qui reçoit cette lettre ?

Toutes les personnes avec une Duldung qui ont un emploi.

Que devriez-vous faire?

Si vous avez une Ausbildungsduldung, vous n’avez rien à faire. Les informations contenues dans la lettre ne sont importantes que si vous souhaitez ou devez arrêter votre Ausbildung. Si vous n’avez pas encore demandé de Beschäftigungsduldung et que vous souhaitez rester en Allemagne, obtenez des conseils supplémentaires. Vous pouvez appeler ou envoyer un e-mail au Conseil pour les réfugiés (0711-5532834 / info@fluechtlingsrat-bw.de). Vous pouvez demander aux assistants sociaux. Vous pouvez trouver des centres de conseil dans votre région ici.

Härtefallkommission

Que dit la lettre ?

La lettre vous informe sur la loi allemande. La loi n’a pas été modifiée. La lettre ne signifie PAS que vous êtes sur le point d’être expulsé. La lettre vous informe sur la Härtefallkommission. Si vous vous adressez à la Härtefallkommission, vous ne pouvez pas être expulsé tant qu’une décision n’a pas été prise. Si la décision est en votre faveur, vous pouvez rester en Allemagne avec un permis de séjour.

Qui reçoit cette lettre ?

Toutes les personnes avec un Duldung qui n’ont pas de permis de travail.

Que devriez-vous faire?

Une candidature auprès de la Härtefallkommission signifie beaucoup de travail. Il n’est pas toujours conseillé de postuler à la Härtefallkommission. Au lieu de cela, procurez-vous des conseils supplémentaires. Vous pouvez appeler ou envoyer un e-mail au Conseil pour les réfugiés (0711-5532834 / info@fluechtlingsrat-bw.de). Vous pouvez demander aux assistants sociaux. Vous pouvez trouver des centres de conseil dans votre région. L’assistant social conseille-t-il de postuler à la Härtefallkommission ? Si c’est le cas, sollicitez de l’aide pour la demande. Amis, collègues, voisins, assistants sociaux et bien d’autres peuvent vous aider. Un avocat en revanche ne peut pas vous aider. Vous trouverez ici des informations sur la façon de postuler à la Härtefallkommission.

türkçe versiyon

Duldung’lu birçok mülteci bu haftalarda Beschäftigungsduldung ve bazen de Härtefallkommission hakkında bilgi mektupları alıyor. Siz de bu mektubu duydunuz mu veya aldınız mı ve bu nedenle şimdi ne yapacağınızdan emin değil misiniz? Aşağıdaki açıklamalar açıklığa kavuşturmaya yardımcı olmayı amaçlamaktadır: Açıklama Mektup ne diyor? Mektup sizi Alman hukuku hakkında bilgilendirir. Kanun değiştirilmemiştir. Mektup, sınır dışı edilmek üzere olduğunuz anlamına gelmiyor.

Mektup,Beschäftigungsduldung’un gereklilikleri hakkında sizi bilgilendirir. Beschäftigungsduldung ile Almanya’da kalmanıza izin verilir. Bu mektubu kim alır?

Duldung’u olan ve bir işi olan tüm kişiler. Ne yapmalısın? Ausbildungsduldung’unuz varsa, hiçbir şey yapmanız gerekmez. Mektuptaki bilgiler yalnızca Ausbildung’unuzu durdurmak istiyorsanız veya buna ihtiyacınız varsa önemlidir. Henüz bir Beschäftigungsduldung başvurusunda bulunmadıysanız ve Almanya’da kalmak istiyorsanız, daha fazla tavsiye alın. Mülteci Konseyi’ni arayabilir veya e-posta gönderebilirsiniz (0711-5532834 / info@fluechtlingsrat-bw.de). Sosyal hizmet uzmanlarına sorabilirsiniz. Bölgenizdeki danışma merkezlerini burada bulabilirsiniz.

Härtefallkommission Mektup ne diyor?

Mektup sizi Alman hukuku hakkında bilgilendirir. Kanun değiştirilmemiştir. Mektup, sınır dışı edilmek üzere olduğunuz anlamına gelmiyor. Mektup, sizi Härtefallkommission hakkında bilgilendirir. Härtefallkommission’a başvurursanız, bir karar verilinceye kadar sınır dışı edilemezsiniz. Karar olumlu ise oturma izni ile Almanya’da kalabilirsiniz. Bu mektubu kim alır? Çalışma izni olmayan Duldung sahibi tüm kişiler. Ne yapmalısın?

Härtefallkommission ile bir başvuru çok iş demektir. Härtefallkommission’a başvurmak her zaman mantıklı değildir, bu nedenle daha fazla tavsiye alın. Mülteci Konseyi’ni arayabilir veya e-posta gönderebilirsiniz (0711-5532834 / info@fluechtlingsrat-bw.de). Sosyal hizmet uzmanlarına sorabilirsiniz. Bölgenizdeki danışma merkezlerini burada bulabilirsiniz. Sosyal hizmet uzmanı, Härtefallkommission’a başvurmanın mantıklı olduğunu tavsiye ediyor mu?

Eğer öyleyse, uygulama için yardım isteyin. Arkadaşlar, meslektaşlar, komşular, sosyal hizmet uzmanları ve daha pek çoğu yardımcı olabilir. Bir avukat yardım edemez. Burada Härtefallkommission’a nasıl başvurulacağı hakkında bilgi bulabilirsiniz.

از جانب

النسخة العربية


Rechtsgutachten: Grundsicherungs-Regelbedarfe sind verfassungswidrig

Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1.1.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze nach SGB II und SGB XII verfassungswidrig. Das Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber, die Sätze der Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen, um eine Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende zu verhindern. Schon 2014 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe in Verbindung mit der anziehenden Inflation kommt einer faktischen Kürzung der existenzsicheren Leistungen wie z.B. Hartz IV gleich. Dies läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätische Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hat.

Das Fazit der Rechtswissenschaftlerin: Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstößt er damit gegen die Verfassung.

Allerdings hat der Bundesrat bereits am 08.10.2021 dem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, die Regelsätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzupassen.

Mehr dazu und zum Gutachten hier: https://t1p.de/9fz0


Podiumsdiskussion: Familiennachzug für geflüchtete Menschen

Die Mannheimer Flüchtlingsinitiative „Save Me“ läd zu einer Podiumsdiskussion mit anschließendem Kulturbeitrag unter dem Titel „Familiennachzug für geflüchtete Menschen“ ein. Diese findet am Sonntag, 17. Oktober um 15.30 Uhr in der Kunsthalle Mannheim, Friedrichsplatz 4, statt.

Vielen Menschen, die vor Kriegen, Verfolgung und Armut aus ihrer Heimat fliehen müssen, bedeutet Familie Geborgenheit, Schutz und Zughörigkeit. Obwohl der Schutz der Familie in internationalen Abkommen wie auch im Grundgesetz rechtlich verankert ist, liegen die Hürden für eine Familienzusammenführung hoch. In einem Podiumsgespräch mit Fachleuten werden Probleme und mögliche Lösungen diskutiert. Umrahmt wird das Gespräch durch musikalische Beiträge und Gedichte zu Flucht und Migration.

Darüber diskutieren Jürgen Blechinger, Jurist und Leitung des Bereichs Flucht und Migration beim Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe / Diakonie Baden, Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und Lawand Hasan, der als Minderjähriger nach Deutschland kam und seitdem für den Nachzug seiner Eltern kämpft – er sich engagiert bei „Helping Hands“ (Viernheim).

Eingeladen sind außerdem: Melis Sekmen MdB (Die Grünen), Boris Weihrauch MdL (SPD)

Es gibt künstlerische Beiträge von der Musikerin Cham Saloum und der Schauspielerin Bettina Franke.


458 Abschiebungen im dritten Quartal

Im dritten Quartal des Jahres hat Baden-Württemberg 458 Menschen abgeschoben. Das waren fast so viele wie im gesamten ersten Halbjahr (518). Besonders die Abschiebungen nach Spanien (37 gegenüber 3 im ersten Halbjahr), Italien (55 gegenüber 27 im ersten Halbjahr), Georgien (64 gegenüber 43 im ersten Halbjahr) sowie Pakistan (32 gegenüber 20 im ersten Halbjahr) und Tunesien (24 gegenüber 15 im ersten Halbjahr) sorgten für den Anstieg. Nach Gambia wurden fünf Personen abgeschoben – im ersten Halbjahr waren es 18 gewesen. Insgesamt wurden im Jahr 2021 stand 30. September 976 Personen aus Baden-Württemberg abgeschoben.

Hier die Zahlen für das dritte Quartal und für das bisherige Jahr, aufgeschlüsselt nach Herkunfts- und nach Zielland:

Herkunftsland3. Quartal1.-3. Quartal
Afghanistan1230
Ägypten12
Albanien2057
Algerien1927
Armenien710
Aserbaidschan01
Bosnien-Herzegowina728
Brasilien01
Bulgarien26
Chile01
China01
Ecuador12
Eritrea26
Frankreich310
Gambia2149
Georgien64111
Ghana1015
Griechenland33
Guinea35
Indien11
Irak1427
Iran27
Italien210
Jordanien11
Kamerun44
Kirgisistan02
Kolumbien02
Kosovo3777
Kroatien04
Lettland11
Litauen411
Marokko89
Moldawien01
Montenegro14
Niederlande03
Nigeria2143
Nordmazedonien1240
Pakistan3454
Polen523
Portugal34
Rumänien1440
Russische Föderation1527
Schweden01
Senegal34
Serbien534
Slowenien11
Somalia1018
Spanien01
Sri Lanka321
Syrien2537
Togo45
Tunesien3249
Türkei1837
Ukraine03
Unbekannt22
Ungarn02
USA11
Gesamtergebnis458976
Zielland3.Quartal1-3. Quartal
Afghanistan114
Ägypten12
Albanien1855
Armenien710
Aserbaidschan01
Belgien12
Bosnien-Herzegowina728
Brasilien01
Bulgarien914
Chile01
Dänemark01
Ecuador12
Finnland11
Frankreich1935
Gambia523
Georgien64107
Ghana914
Griechenland35
Guinea02
Iran02
Italien5582
Jordanien11
Kirgisistan02
Kolumbien02
Kosovo3170
Kroatien16
Lettland12
Litauen411
Luxemburg01
Moldawien01
Montenegro14
Niederlande414
Nigeria1228
Nordmazedonien1240
Norwegen02
Österreich1023
Pakistan3252
Polen527
Portugal56
Rumänien1439
Russische Föderation1522
Schweden1320
Schweiz1025
Senegal01
Serbien534
Slowenien12
Somalia02
Spanien3740
Sri Lanka318
Tunesien2439
Türkei1431
Ukraine03
Ungarn15
USA11
Gesamtergebnis458976

Fortbildung: Passbeschaffung und Identitätsklärung

„Hilfe, die Behörde hat mich aufgefordert einen Pass zu beschaffen. Was muss ich jetzt machen?“ Vor dieser Fragen stehen etliche Geflüchtete. Inwieweit sie verpflichtet sind, bei der Beschaffung eines Passes mitzuwirken, hängt allerdings von ihrem Aufenthaltsstatus ab. In dieser Veranstaltung geht es sowohl um Personen mit Aufenthaltsgestattung als auch mit Duldung und Aufenthaltserlaubnis. Welche Rolle die Passpflicht, Passbeschaffungspflicht und Identitätsklärung in diesen drei Aufenthaltskategorien spielt, werden wir uns genauer anschauen. Dabei werden wir uns auch damit beschäftigen, ab wann eigentlich eine Mitwirkung bei der Passbeschaffung unzumutbar ist.

Die kostenlose Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Ort: Globales Klassenzimmer im Welthaus Stuttgart, Charlottenplatz 17.

Zur Anmeldung

Die Fortbildung findet in Kooperation mit Arrival Aid Stuttgart statt und wird gefördert über das Projekt „Aktiv für Flüchtlinge“ durch das Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Aktionstag #NoLagerNowhere

Am 9. Oktober findet der bundesweite Aktionstag #NoLagerNowhere gegen die widrigen Zustände in den deutschen Massenunterkünften für Geflüchtete statt.

Die Demonstration in Freiburg startet am 9. Oktober 2021 ab 11 Uhr bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung, Müllheimer Straße 7. Die Hauptkundgebung findet um 12:30 Uhr in der Kaiser-Joseph-Straße statt.

In Stuttgart gibt es auf dem Rotebühlplatz von 11 Uhr bis 16 Uhr Infostände und Aktionen.

In Karlsruhe findet von 12-13:30 Uhr eine Mahnwache vor der LEA in der Felsstraße statt. Von 14-17 Uhr gibt es verschiedene Aktionen und eine Kundgebung am Kirchplatz St. Stephan.

In folgenden Städten wird es außerdem Aktionen geben: Reutlingen, Berlin, Hannover, Münster, Oldenburg, Osnabrück, Recklinghausen, Siegen, Suhl

Weitere Infos zu den Kundgebungen und den Erstaufnahmeeinrichtungen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Bündnis Lager Watch: https://lager-watch.org/

Informationen zur LEA Freiburg: https://grundrechte-am-eingang-abgeben.de/

Informationen zur Demo in Freiburg: https://tacker.fr/node/9102

Aktion Bleiberecht: https://www.aktionbleiberecht.de/


Online-Seminar: Der Härtefallantrag

Der Informationsbedarf zum Thema Härtefallgesuch hat in den letzten Monaten stark zugenommen und dieses Thema wird uns auch im Jahr 2021 begleiten. Deshalb bietet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eine weitere Online-Fortbildung zu diesem Thema an. Diese findet am Dienstag, 12. Oktober um 19 Uhr statt. Die Online-Fortbildung beschäftigt sich mit Fragen rund um die Erstellung eines Härtefallgesuchs: Was sind die rechtlichen Grundlagen des Härtefallverfahrens? Was ist die Härtefallkommission und wie setzt sich zusammen? Wie läuft das Härtefallverfahren im Detail ab? Welche Voraussetzungen sollten für ein Gesuch vorliegen? Wie kann ein gelungenes Anschreiben aussehen? Welche Formalien gilt es zu beachten? Tipps aus der Praxis

Referenten: Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates BW und Barbara Kloidt, Helferkreis Mengen

Anmeldung: Bis zum 11. Oktober per Email an bastian.raedle@lrasig.de


#StimmenAusKabul

Innerhalben weniger Wochen ist die Situation in Afghanistan weitgehend aus den Nachrichten verschwunden. Während die Taliban weiter ihre Macht ausbauen, sind seit dem Abzug der NATO Truppen, ausländischer Diplomat*innen und Journalist*innen die Menschen vor Ort den Taliban ausgeliefert. Menschen die das Land verlassen wollen, sind darauf angewiesen, in Nachbarstaaten wie beispielsweise in den Iran zu fliehen. Doch diese Flucht ist oft lebensgefährlich, die Grenzen werden für viele verschlossen und in den Nachbarstaaten sind afghanische Geflüchtete oftmals massiver Ausbeutung und Willkür ausgesetzt. Um (legal) nach Europa reisen zu können, müssen Afghan*innen in den Nachbarstaaten europäische Vertretungen aufsuchen und dort ihre Schutzbedürftigkeit vorweisen. Es ist also faktisch kaum machbar.

Nach 20 Jahren Besetzung und Krieg ist Afghanistan ein zerstörtes Land. Während die Bundeswehr schon den nächsten Zapfenstreich plant, sind es die Menschen in Afghanistan die unter der jahrzehntelangen Besatzung und jetzt den Taliban leiden.

Auch wenn das mediale Interesse nachgelassen hat, erreichen uns seit Wochen viele, viele Mails und Anrufe von Menschen die uns ihr oder das Schicksal ihrer Familien und Bekannten mitteilen und um Hilfe bitten. Gerade weil seit Wochen das Schicksal der Menschen ignoriert wird und Europa sich weiter abschottet, wollen wir zumindest den Menschen die sich an uns wenden eine Stimme geben und ihre ganz persönlichen Schicksale bekannt machen.

Originale, anonymisierte Anfragen, die wir bekommen haben:

„Meine Geschwister sind in Afghanistan in Gefahr

sie brauchen Hilfe bitte helfen Sie

Freiheit, das ist ein Fremdwort für die Menschen dort. (…) Ich lebe heute in einem der sichersten Länder der Welt. (Deutschland) Dafür bin ich auch sehr dankbar. 

Aber trotz dieser Sicherheit, lebe ich und meine Familie in totaler Angst. Angst davor meine Kinder in Afghanistan umzubringen.

Ja, meine 3 Kinder  sind noch mit ihren Familien in Afghanistan. 

Alle drei waren aktiv und haben gearbeitet und waren eine Bereicherung für die Menschen in Afghanistan.

Die haben ihr Hab und Gut in Bildung investiert, doch heute wird ihr Wissen zu ihrem Feind.

Seit Tagen befinden sich meine Kinder und ihre Kinder in der schlimmsten Zeit ihres Lebens. Sie stehen kurz vor ihrem Tod.

Die waren in Kunduz und jetzt sind sie in Kabul und können weder raus noch zurück.

Als die deutsche Bundeswehr in Afghanistan war, hatten die deutschen Soldaten in Kunduz einen sehr engen Kontakt zu unserer Familie.

Und auch  das ist der Grund, warum sich heute meine Kinder vor den Taliban verstecken müssen.

Wir bitten Sie darum, dass Sie meine Kinder in Sicherheit bringen, damit sie nicht sterben.

Diese Zeilen hier, schreib ich Ihnen aus Hilflosigkeit,  Verzweiflung, weinenden Augen, gebrochenem Herz und mit meiner letzten Hoffnung.

Der unendliche Krieg in Afghanistan hat uns geographisch getrennt.

Sie werden uns ein Leben Schenken und andere Leben retten, wenn Sie meinen Kindern das Leben retten.“ 


„Sie finden sie und ihre Familie und ich weiß, dass sie ihre drei Kinder töten werden.“

„Derzeit arbeitet Asal* seit mehr als vier Jahren mit WOW (women for afghan women) zusammen. Die Taliban haben das ganze Land unter ihre Kontrolle gebracht, das Leben und das Leben aller ihrer Familienmitglieder sind in Gefahr, weil sie für eine Frauenrechtsorganisation arbeitet.

Eine der Aktivitäten ihres Büros bestand darin, Frauen zu betreuen und zu schützen, die gewalttätig wurden, und sie hat mehrere Fälle von Frauen, die von ihren Männern schwerer Gewalt ausgesetzt waren, persönlich zum Women’s Advocacy Center, Follow-ups gebracht und ihre Verwaltungsarbeit abgeschlossen, um lassen sich scheiden und bestrafen ihren Ehemann.

Deshalb machen ihre Ehemänner sie für den Verlust ihrer Frauen und andere Unglücke verantwortlich. Diese Leute beschwerten sich beim Taliban-Gericht über Asal. Die Taliban betraten die Einrichtung, in der sie arbeitete, und sammelten alle Informationen über ihre Identität.

Sie haben sogar ein Bild von Asal dabei. Sie hat mehrere Drohungen und telefonische Warnungen von den Taliban und diesen Leuten erhalten. Sie griffen sogar ihr Haus in Kunduz an und griffen es an und plünderten ihr gesamtes Eigentum. Die Taliban gingen sogar zum Haus unserer Verwandten und nahmen sie mit. Asal kann also nicht in diesem Land bleiben und derzeit gibt es selbst in Kabul keinen sicheren Ort für sie. Sie finden sie und ihre Familie und ich weiß, dass sie ihre drei Kinder töten werden.“

*Name geändert


Mein Vater wurde trotz seines hohen Alters sehr geschlagen und verletzt von der Taliban Polizei.“

„Meine Familie lebt in Herat in Afghanistan. Ich habe jetzt erfahren, dass es meiner Familie sehr  schlecht geht, sie werden schwerst Bedroht und mein Vater wurde trotz seines hohen Alters sehr  geschlagen und verletzt von der Taliban Polizei. Dieser Übergriff war am Tag und ganz öffentlich.  Meine 2 Schwestern (12 Jahre und 9 Jahre alt) sind noch minderjährig und durften die Schule  besuchen. Das ist für diese Gegend nicht selbstverständlich Ich mache mir große Sorgen, was mit  ihnen und meinem 16 Jahre alten Bruder geschieht, wenn die Taliban sie zuhause aufsuchen. Alle  können das Haus nicht mehr verlassen, weil der Volksstamm Hassara besonders auffällig ist  ( Optisch Erkennbar), nur mein Vater ging zur Arbeit. Das kann er jetzt auch nicht mehr. ?  Es ist mir schon bewußt, dass Sie diese Tage viele solche Nachrichten erhalten. Aber nicht doch  noch ein bißchen Hoffnung zu haben, heißt den Glauben zu verlieren und jeder einzelne Fall ist ein  persönliches Schicksal.  

Ich bitte Sie dringend mir zu helfen“


Dies sind nur wenige Beispiele für die Zuschriften, die uns seit fast zwei Monaten mehrmals am Tag erreichen. Hinter jedem Politikum, hinter jedem Krieg und jeder Abschottung stehen Schicksale und ganze Existenzen von Menschen und ihren Geschichten. Pro Asyl hat ebenfalls beispielhafte einige #StimmenAusKabul veröffentlicht. Im Gespräch mit der Kontext-Wochenzeitung hat Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg davon berichtet, wie es ist, täglich mit diesen Anfragen verzweifelter Menschen zu tun zu haben. Leider müssen wir diesen Menschen in der Regel sagen, dass es keine realistische Chance gibt, sie in Sicherheit zu bringen. Denn die Bundesregierung und alle anderen westlichen Staaten haben ihre Evakuierungsflüge beendet. Bundesinnenminister Seehofer hat sein Veto gegen das von Thüringen geplante Landesaufnahmeprogramm für Afghan*innen eingelegt. Wenigstens hat die Thüringische Landesregierung es versucht – das ist mehr, als man für unsere Landesregierung in Baden-Württemberg sagen kann.

Diese politische Blockade kann nur durch Druck aus der Bevölkerung aufgebrochen werden. Der neu zu bildenden Bundesregierung muss klar werden, wie viele Menschen in diesem Land von ihr erwarten, alles dafür zu tun um gefährdete Menschen aus Afghanistan in Sicherheit zu bringen – und dass die Hauptsorge eben nicht – wie etwa der gescheiterte Kanzlerkandidat Armin Laschet behauptete – darin besteht, dass sich „2015 sich nicht wiederholen“ dürfe. Deshalb ruft der Flüchtlingsrat für Samstag, den 2. Oktober gemeinsam mit der afghanischen Community, dem AK Asyl und dem Offenen Treffen gegen Krieg und Militarisierung zu einer Kundgebung um 14 Uhr auf dem Marienplatz in Stuttgart auf. Eine zahlreiche Beteiligung wäre ein starkes Signal der Solidarität an die afghanische Community und auch ein deutliches Zeichen in Richtung der politisch Verantwortlichen, dass entschlossenes Handeln zu Gunsten der gefährdeten Afghan*innen längst überfällig ist!