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BVerfG: Prüfung aktueller Lebensbedingungen vor Abschiebung

Das Bundesverfassungsgericht beschließt eine Verschärfung der Abschieberegelung, die eine zwingende Evaluation der humanitären Lage im Herkunftsland voraussetzt. Die Behörden und Gerichte sind nun dazu verpflichtet sicherzustellen, dass das Überleben der betroffenen Person im Zielland möglich ist.

Wird ein Asylantrag abgelehnt oder gibt es grobe Verstöße, gegen die Aufenthaltsbestimmungen darf eine Person nicht mehr einfach in ihr Heimatland abgeschoben werden. Oftmals lassen wirtschaftliche und gesundheitliche Bedingungen in den jeweiligen Herkunftsländern nicht zu, dass das Überleben des aus Deutschland abgeschobenen Menschen gesichert werden kann. Deshalb wurde am Freitag dem 9. Februar 2021 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Beschluss gefasst, dass es vor einer Abschiebung zunächst zu einer sinnvollen Evaluation der möglichen Lebensqualität im Zielland kommen muss, welche dann im Urteil berücksichtigt wird (AZ: 2 BvQ 8/21). Hierbei müssen die zuständigen Behörden und Gerichte vor allem die Sicherheitslage sowie die politische und gesundheitliche Gesamtsituation vor Ort analysieren. Zudem kommt auch der sozialen Situation, unter anderem der Frage nach der Existenz eines familiären Netzwerkes, der Einzelperson im Zielstaat eine große Bedeutung zu.

Die Abschiebung kann demnach nur dann erfolgen, wenn sicher ist, dass die Person im Zielland langfristig überleben kann. Hierbei spielt unter anderem der Pandemieverlauf im jeweiligen Land eine erhebliche Rolle. Wer aufgrund einer eingebrochenen Wirtschaft im Zuge von Corona-Maßnahmen seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann darf also nicht abgeschoben werden. Auch wird gewichtet wie die Zukunftsaussichten sich im jeweiligen Land entwickeln könnten. Nimmt beispielsweise die Sicherheitslage im Zielland zunehmend ab, sodass das Überleben der Person nicht mehr gewährleistet werden kann, darf keine Abschiebung stattfinden. Besonders an diesem Beschluss ist, dass die persönliche Meinung des*r Geflüchteten* in Bezug auf die Lebensbedingungen im Herkunftsland eine Rolle bei der Evaluation spielt und sich letzten Endes auf das eigene Urteil auswirkt.


Landespressekonferenz „Sicherer Hafen Baden-Württemberg“

In der Schlussphase des Landtagswahlkampfs hat das Bündnis „Sicherer Hafen Baden-Württemberg“ im Rahmen einer Landespressekonferenz eine Bewertung der flüchtlingspolitischen Positionen der Parteien vorgenommen und auf die bevorstehenden Aktionstage am kommenden Wochenende unter dem Motto: „Menschlichkeit wählen. Ein sicherer Hafen zum Kommen & Bleiben“ hingewiesen.
Die von den Seebrücken Baden-Württemberg und dem Flüchtlingsrat initiierte Kampagne, die von 177 Organisationen unterstützt wird, hatte einen Fragebogen an die Parteien Bündnis 90 / Grüne, CDU, SPD, FDP und Linke verschickt, mit Bitte um Stellungnahme zu verschiedenen flüchtlingspolitischen Themen, unter anderen Seenotrettung, Landesaufnahmeprogramme, Bleiberechtsregelungen, gesellschaftliche Teilhabe sowie Abschiebungen und Abschiebungshaft.
„Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass Parteien wie Grüne, SPD und Linke sich dezidiert für ein Landesaufnahmeprogramm einsetzen und hoffen, dass der Situation an den Außengrenzen Europas dadurch dann tatsächlich nach den Wahlen Rechnung getragen wird“ – so Ines Fischer von der Seebrücke.
Seán McGinley vom Flüchtlingsrat begrüßte, dass sich alle angesprochenen Parteien positiv auf die existierenden Bleiberechtsoptionen für gut integrierte Geduldete bezogen, merkte aber an, dass es weiterhin regelmäßig zu Abschiebungen von Personen kommt, die seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten in Deutschland leben und dass auch Personen abgeschoben werden, für die es Optionen für einen rechtmäßigen Aufenthalt gegeben hätte. „Hier scheint oft der Wille seitens Politik und Behörden zu fehlen. In der Praxis wirkt es manchmal so, als sei die wichtigste Priorität die Erhöhung der Abschiebungszahlen“, so Seán McGinley.
Enttäuscht ist das Bündnis über die Antworten der Parteien auf die Frage zum Thema Abschiebungshaft. Als einzige Partei spricht sich Die Linke für eine Abschaffung der Abschiebungshaft aus. „Obwohl verschiedene Fachleute von massiven Rechtsverstößen und rund 50% rechtswidrige Inhaftierungen berichten, drücken sich die im Landtag vertretenen Parteien vor einer klaren Positionierung. Dieser fortwährende rechtsstaatliche Skandal scheint den selbsternannten ‚Rechtsstaatsparteien‘ egal zu sein“, so Seán McGinley.
Henri Dubois von den Seebrücken Baden-Württemberg sagt: „Leider spielt das Thema geflüchteter Menschen kaum eine Rolle im bisherigen Wahlkampf, dabei hat die Landesregierung verschiedene Möglichkeiten die Situation geflüchteter Menschen erheblich zu verbessern. Daher sagen wir heute nicht nur Menschlichkeit wählen, sondern auch Abschottung abwählen.“
Um flüchtlingspolitische Themen und die Forderungen der Kampagne kurz vor der Wahl nochmal an die Öffentlichkeit zu bringen, ruft die Kampagne am kommenden Wochenende zu Aktionstagen auf. Diese finden nach aktuellem Stand an 13 Orten im Land statt. Teilweise wird dabei mit Protestcamps symbolisch auf die Situation von Geflüchteten an den Außengrenzen Europas aufmerksam gemacht. Diese Protestcamps finden am Wochenende bundesweit unter dem Motto „EvacEUate now“ statt.

Die vollständigen Antworten der Parteien auf die Fragen des Bündnisses „Sicherer Hafen Baden-Württemberg“ können im Internet eingesehen werden.

Alle Aktionen des Bündnis „Sicherer Hafen Baden-Württemberg“:

Bad Waldsee, 06.03. 11-12.30 Uhr & 07.03. 09-11 Uhr, Kirchplatz, Ausstellung.

Esslingen, 09.03. 19.30 – 21 Uhr, Diskussion mit lokalen Landtagskandidat*innen.

Fellbach, ab dem 06.03. – Landtagswahlen, dezentrale Banneraktionen.

Freiburg, 06. – 07.03. (Start ab 15 Uhr), Rathausplatz, Kundgebung anschließend Protestcamp.

Gerlingen, 06.03. 09 – 12.30 Uhr, Neuer Platz, Infostand.

Heidelberg, 05.- 07.03., Marktplatz, Mahnwache & Protestcamp.

Herrenberg, 06.03. 16-19 Uhr, Marktplatz, Kerzenaktion.

Karlsruhe, 06.03. – 07.03., Schlossvorplatz, Protestcamp.

Mannheim, 04. – 07.03., Schlossvorplatz, Protestcamp.

Ravensburg, 06.03. 10-13 Uhr, Marienplatz, Mahnwache.

Reutlingen, 07.03. 15-18 Uhr, Marktplatz, Stationenparcours.

Stuttgart, 06. – 07.03. (Start ab 14 Uhr), Marienplatz, Kundgebung und Protestcamp.

Tübingen, 06. – 07.03. Markt, Infostände, Kundgebungen und Protestcamp.

Ulm, 06.03. 10.30 Uhr Hans-und-Sophie-Scholl-Platz,


Afghanistan Urteil VGH BW: Folgeschutzanträge

Angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie sind auch im Falle eines leistungsfähigen, erwachsenen Mannes ohne Unterhaltsverpflichtungen bei Rückkehr aus dem westlichen Ausland die hohen Anforderungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK derzeit regelmäßig erfüllt, wenn in seiner Person keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen.“

Das Zitat stammt aus dem Urteil des VGH BW v. 17.12.2020, Az. A 11 S 2042/20, das Anfang Februar zugestellt wurde und mit dem der VGH BW seine bisherige Rechtsprechung zu Afghanistan ändert. Afghanen, deren Asylantrag bestandskräftig abgelehnt wurde, sollten deshalb unbedingt die Möglichkeit eines isolierten Wiederaufgreifensantrags prüfen lassen. Wiederaufgreifensanträge sind beschränkt auf die Prüfung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG (siehe Arbeitshilfe „Der Asylfolgeantrag“). Für Wiederaufgreifenanträge muss ein neuer Grund – hier ist es eine veränderte Sachlage im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG – vorliegen. Als veränderte Sachlage sind die neuen Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie in Afghanistan zu sehen, die dem Urteil des VGH BW zugrunde lagen. Die Wiederaufgreifensanträge müssen unbedingt drei Monate ab Kenntnisnahme über die veränderte Sachlage beim BAMF gestellt werden. Afghanen, die von dem Urteil profitieren könnten, sollten unverzüglich Wiederaufgreifensanträge stellen (siehe auch Infos von Pro Asyl)!

Sollte das BAMF die Wiederaufgreifensanträge ablehnen, so sollten die Antragsteller dagegen klagen.

Der sächsische Flüchtlingsrat hat Muster für einen Wiederaufgreifensantrag und einen (im Fall einer drohenden Abschiebung zu stellenden) Eilantrag an das
Verwaltungsgericht erstellt: https://fluechtlingsratberlin.
de/wiederaufgreifensantrag/
und https://fluechtlingsrat-berlin.de/eilantrag/ . Ein Eilantrag ist für Afghanen notwendig, die in Baden-Württemberg als Straftäter, Identitätsverweigerer oder Gefährder geführt sind. Nur Personen aus diesen drei Kategorien werden derzeit von Baden-Württemberg nach Afghanistan abgeschoben. Auch sie können ggf. von der Entscheidung des VGH BW profitieren.


Corona-Impfungen auch für Ehrenamtliche

Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben oder dort tätig sind – dazu gehören Hauptamtliche, Personal externer Dienstleister sowie auch Ehrenamtliche – können sich jetzt mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen. Als Nachweis wird eine Bestätigung der Einrichtung gebraucht. Mehr Informationen dazu auf der Website des Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg


Integration mit Perspektive – Individuell. Kultursensibel. Nachhaltig.

English version below

Das Projekt „Integration mit Perspektive“ fördert mit einem gender- und geschlechtsspezifischen Ansatz die nachhaltige Integration und Chancengleichheit von Zuwander*innen, denen verschiedene Hürden das Ankommen in Deutschland bisher erschwert haben. Dazu zählen Bildungsbenachteiligung, aber auch kulturelle, sprachliche, familiäre sowie gesundheitliche Barrieren. In ländlichen Regionen kommt die geringe Mobilität hinzu.

Mit intensiver Einzelberatung und zielgruppenspezifischen Gruppenangeboten an den Projektstandorten setzt „Integration mit Perspektive“ an den Ressourcen der Teilnehmenden an und begleitet sie in ihrer persönlichen Entwicklung. Das Projekt fördert die Chancengleichheit, vor allem in den Bereichen Bildung und Arbeit. Schrittweise werden Interessierte angesprochen und an bestehende Hilfeangebote herangeführt. Außerdem werden Zuwander*innen zu Multiplikator*innen ausgebildet, um ehrenamtliches Engagement und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in ihrem sozialen Umfeld zu stärken.

Projektlaufzeit

Januar 2021 – September 2022

Zielgruppe

Fokus des Projektes sind Personen, welche einen dauerhaften und beständigen Aufenthalt in Deutschland haben: Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr bzw. seit über 18 Monaten

Aufgaben des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg im Rahmen des Projekts

Im Rahmen des Projekts wird der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ein Programm entwickeln und durchführen, um Menschen mit Fluchthintergrund zu Multiplikator*innen fortzubilden. Das Fortbildungsprogramm wird unter Beteiligung von Menschen, die selbst einen Fluchthintergrund haben, konzipiert und durchgeführt. Die Multiplikator*innen sollen in die Lage versetzt werden, andere Geflüchtete beispielsweise über aufenthaltsrechtliche Aspekte und Fragen des Alltagslebens in Deutschland zu informieren. Zudem soll der kritische Umgang mit Informationen und Informationsquellen gefördert werden. Diese Maßnahmen haben einen empowernden Charakter, da sie sowohl die Fähigkeit zur Selbsthilfe und der gegenseitigen Hilfe unter Geflüchteten fördern, als auch fachliche Kompetenz stärken. Dies ermöglicht eine selbstwirksame Gestaltung des individuellen Integrationsprozesses. Dabei wird das Augenmerk gleichzeitig auf inhaltliche, als auch auf methodische Kompetenz gelegt.

Ein Vorgespräch für Interessierte findet auf Anfrage statt. Anmeldung kann über die unten angegebenen Kontaktadressen erfolgen.

Zielgruppenflyer: https://fluechtlingsrat-bw.de/wp-content/uploads/2022/06/2022-06-22-Flyer-DE.pdf

Des Weiteren wird der Flüchtlingsrat im Rahmen des Projekts ein Konzept für eine Fachtagung zum Thema „Integration und innovative Konzepte“ erarbeiten und die Tagung in zwei verschiedenen Städten durchführen. Bei der Tagung für Hauptamtliche der Flüchtlingsarbeit soll thematisiert werden, was wir überhaupt meinen, wenn wir von „Integration“ sprechen. Zudem werden praxisnahe Workshops zu integrationsfördernden und –hemmenden Aspekten durchgeführt.

Ansprechpersonen beim Flüchtlingsrat

Eylem Ög: oeg@fluechtlingsrat-bw.de
Ebou Sarr: sarr@fluechtlingsrat-bw.de

Whatsapp: 01575 2898436

Projektkonsortium

Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg und Lörrach und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und der Heidehof Stiftung kofinanziert.

English version

Integration with perspective – Individual. Culturally sensitive. Sustainable.

The project „Integration with Perspective“ uses a gender-specific approach to promote the sustainable integration and equal opportunities of immigrants who have encountered various obstacles in adjusting to life in Germany. These include lack of education, but also cultural, linguistic, family and health-related barriers. In rural regions, this is compounded by low mobility.

With intensive individual counseling and culturally specific group activities at the project locations, „Integration with Perspective“ focuses on people’s resources and supports them in their personal development. The project promotes equal opportunities, especially in the areas of education and employment. Step by step, project participants who have hardly been visible so far are addressed and introduced to existing offers of help. In addition, immigrants are trained as multipliers in order to strengthen voluntary commitment and participation in social life in their social environment.

Project duration

January 2021 – September 2022

Target group

The project focuses on people who have a permanent residence permit in Germany: Permanent Residence Permit (Niederlassungserlaubnis) or Temporary Residence Permit (Aufenthaltserlaubnis) of at least one year or since at least 18 months.

What we do

Within the framework of the project, the Refugee Council of Baden-Württemberg will develop and implement a program to train people with a refugee background to become multipliers. The training program will be designed and implemented with the participation of people who have a refugee background themselves. The multipliers should be able to inform other refugees, for example, about aspects of residence law and questions of everyday life in Germany. In addition, the critical handling of information and information sources is to be promoted. These measures have an empowering character, as they promote both the ability for self-help and mutual assistance among refugees, as well as strengthen professional competence. This makes it possible to shape the individual integration process in a self-effective way. At the same time, attention is paid to both content-related and methodological competence.

A preliminary talk for interested persons will be held on request. Registrations can be made via the contact adresses given below.

Target group flyer: https://fluechtlingsrat-bw.de/wp-content/uploads/2022/06/2022-06-22-Flyer-EN.pdf

Furthermore, the Refugee Council will develop a concept for a conference on the topic of „Integration and Innovative Concepts“ and hold the conference in two different cities. The conference for professionals who work with refugees will focus on what we mean when we talk about „integration“. In addition, practical workshops will be held on aspects that promote and hinder integration.

Contact persons at the Refugee Council

Eylem ög: oeg@fluechtlingsrat-bw.de

Ebou Sarr: sarr@fluechtlingsrat-bw.de

Whatsapp: 01575 2898436

Project Consortium

Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg and Lörrach and the Refugee Council Baden-Württemberg

This project is co-financed by the Asylum, Migration and Integration Fund and the Heidehof Foundation.


Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“

ab dem 25. März bieten Mitarbeitende des Flüchtlingsrats im Rahmen des Projekts NIFA die Online-Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“ an. An vier Vormittags-Terminen werden die unterschiedliche Bleibeoptionen für geduldete Menschen vorgestellt:

Donnerstag, 25. März 2021, 09:30-11:30 Uhr: Ausbildungsduldung

Donnerstag, 1. April 2021, 09:30-11:30 Uhr: Beschäftigungsduldung

Donnerstag, 15. April 2021, 09:30-11:00 Uhr: Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und § 25b

Mittwoch, 21. April 2021, 09:30-11:00 Uhr: Aufenthaltserlaubnis nach § 19d

Die Teilnahme ist kostenfrei und ist an einzelnen, oder auch an allen Terminen möglich. Nähere Informationen zu den Terminen und Inhalten sowie zum Anmeldeverfahren finden Sie im Flyer zur Veranstaltungsreihe.


Kostenerstattung medizinischer Masken

Das Bundesarbeitsministeriums (BMAS) empfiehlt, dass über das Asylbewerberleistungsgesetz Kosten für Schutzmasken über § 6 Abs. 1 AsylbLG übernommen werden sollen. Dies betrifft allerdings nur Leistungsempfänger*innen im Grundleistungsbezug nach § 3 AsylbLG. Personen, die gekürzte Leistungen nach § 1a AsylbLG erhalten, sollen die Kosten ebenfalls erstattet bekommen, da medizinische Masken unter den Begriff der „Gesundheitspflege“ nach § 1a Abs. 1 S. 2 AsylbLG fallen. Die Kosten müssen beim Sozialamt geltend gemacht werden. Diese Einschätzung hat das Innenministerium Baden-Württemberg ohne Einschränkung an die Aufnahmebehörden weitergegeben. 

Für Personen im Analogleistungsbezug nach § 2 AsylbLG (und Leistungsberechtigte nach SGB 12) sei laut dem BMAS und Innenministerium BW keine Kostenübernahme möglich, da diese Kosten im Regelsatz enthalten seien.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden medizinische Masken bei Bedarf an Bewohner*innen ausgegeben, so das Innenministerium BW. Medizinische Masken müssen dort in allen Gebäuden, auf Verkehrsflächen, in Wartebereichen und auch auf Freiflächen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, getragen werden.

Ob medizinische Masken in der Vorläufigen und Anschlussunterbringung getragen werden müssen und ausgegeben werden, ist dem Innenministerium BW nicht bekannt, da die Zuständigkeiten regional geregelt sind.


EuGH-Generalanwalt kritisiert deutsche Rechtsprechung zum subsidiären Schutz

Am 11. Februar stellte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Priit Pikamäe, eine Unvereinbarkeit der deutschen Asylrechtsprechung zur Gewährung von subsidiärem Schutz mit dem Unionsrecht fest.

Hintergrund war die Klage zweier Afghanen aus der umkämpften Provinz Nangarhar im Osten Afghanistans. Ihre Asylanträge wurden vom Bundesamt abgelehnt und die Klagen vor den zuständigen Verwaltungsgerichten blieben erfolglos. Daher beantragten die Kläger anschließend subsidiären Schutz vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg.

Der Klage lag die Frage zugrunde, wie schlimm die Verhältnisse im Heimatland sein müssen, damit die bloße Anwesenheit als lebensgefährlich angesehen und somit subsidiärer Schutz gewährt würde (i.S. d. Art. 15 Buchst. c i.V.m. Art. 2 Buchst. f EU-Richtlinie 2011/95). Diese Frage wurde bisher von deutschen Gerichten regelmäßig mit einer rein quantitativen Prüfung beantwortet. Demnach müsse die Zahl der Bürgerkriegstoten in der entsprechenden Region mindestens 0,125 Prozent der Gesamtbevölkerung beantragen, ansonsten seien weitere Kriterien erst gar nicht zu prüfen. Der VGH Mannheim hinterfragte die Vereinbarkeit dieser Rechtspraxis mit dem Unionsrecht und legte den Fall in diesem Zusammenhang dem EuGH vor.

Der EuGH-Generalanwalt trug in einem Plädoyer zur weiteren Klärung der unionsrechtlichen Kriterien für die Gewährung von subsidiärem Schutz im Fall konfliktbedingter willkürlicher Gewalt zulasten der Zivilbevölkerung bei. Er lehnte das rein quantitative Vorgehen im Sinne der bisherigen deutschen Rechtsprechung eindeutig ab. Vielmehr sei eine „sowohl quantitative als auch qualitative Gesamtwürdigung aller relevanten Tatsachen, die diesen Konflikt kennzeichnen“ notwendig. Die Anzahl der Opfer sei dabei nur einer von vielen Aspekten, wie der Dauer des Konfliktes, dem Organisationsgrad der beteiligten Streitkräfte, etc., die in Betracht gezogen werden müssten.

Für die zukünftige Entscheidungspraxis deutscher Verwaltungsgerichte im Umgang mit Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen könnte dies langfristig positive Auswirkungen haben. Das entsprechende EuGH-Urteil bleibt aber zunächst abzuwarten.

Das vollständige Plädoyer des EuGH-Generalanwalts zur Vorlage des VGH Mannheims finden Sie hier.


Förder-Mitgliedschaft für Organisationen

Organisationen, die Hauptamtliche im Bereich Flucht und Migration beschäftigen, können mit einer „Organisations-Fördermitgliedschaft“ die Arbeit des Flüchtlingsrats unterstützen. Seit einigen Jahren nehmen immer mehr Hauptamtliche das kostenfreie Beratungsangebot des Flüchtlingsrats in Anspruch. Der aller größte Teil der Beratungsarbeit wird jedoch in geförderten Projekten geleistet, die sich nur an Ehrenamtliche richten. Vor allem Anfragen von Hauptamtlichen sind häufig komplex und erfordern immer wieder längere Recherchen, um sie beantworten zu können. Oft stehen die Hauptamtlichen aufgrund von Fristen unter Zeitdruck und manchmal sitzen die betroffenen Geflüchteten bei ihnen im Büro und hoffen auf eine umgehende Antwort auf ihr Anliegen. In dieser Situation bietet der Flüchtlingsrat kompetente und schnelle Unterstützung.


Wir wollen alle beraten!
Grundsätzlich ist es dem Flüchtlingsrat wichtig, alle Personen zu beraten, die seine Beratung in Anspruch nehmen wollen. Dazu muss auch in die Zukunft geschaut werden, und die gesamte Aufgaben- und Angebotspalette auf eine nachhaltige Grundlage gestellt werden. Für Träger und Hauptamtliche mögen die Anfragen eine kaum wahrnehmbare Größe darstellen, für den Flüchtlingsrat summieren sich diese jedoch auf über ein Drittel der Anfragen, die jährlich in vierstelliger Zahl eingehen.
Deshalb haben wir eine Fördermitgliedschaft für Organisationen eingeführt, die Hauptamtliche beschäftigen. Bereits jetzt sind neben Asyl-Arbeitskreisen auch viele Kirchengemeinden, lokale Gliederungen von Wohlfahrtsverbänden und auch einige Kommunen Fördermitglieder. Mit der neu eingeführten Fördermitgliedschaft für Organisationen haben diejenigen Stellen, deren Hauptamtliche von der Arbeit des Flüchtlingsrats profitieren, nun die Gelegenheit dazu beizutragen, dass diese Arbeit auch zukünftig weitergehen kann. Werden auch Sie jetzt Fördermitglied!


Unterstützung ohne Fördermitgliedschaft?
Wer die Arbeit des Flüchtlingsrats unterstützen möchte und von dessen Angebot profitieren möchte, ohne eine Fördermitgliedschaft abzuschließen, kann auch den monatlich speziell für Hauptamtliche erscheinenden Newsletter „Praxis-Info“ abonnieren, zu den gleichen Konditionen und mit den gleichen Vorteilen. Verwenden Sie hierfür einfach die entsprechende Option auf dem unten verlinkten Antragsformular.


Der Flüchtlingsrat wird bis auf Weiteres im Rahmen seiner Kapazitäten alle Anfragen von Hauptamtlichen beantworten – unabhängig davon, ob deren Arbeitgeber eine Organisations-Fördermitgliedschaft hat oder nicht. Der Flüchtlingsrat hofft auf möglichst breiten Zuspruch auf freiwilliger Basis, um auch in Zukunft alle unterstützen und beraten zu können, die sich an ihn wenden.

Formular Organisations-Fördermitgliedschaft FRBW