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Kritik an geplanter Afghanistan-Abschiebung

PRO ASYL kritisiert in einer Pressemitteilung die für den 6.7. geplante Afghanistan-Abschiebung sowie das Verhalten der Bundesregierung. Im Zentrum der Kritik steht die Äußerung von Außenminister Heiko Maas, Abschiebungen nach Afghanistan seien weiterhin vertretbar. Auch müsse der Lagebericht des Auswärtigen Amtes dringend aktualisiert werden, die letzte Version sei von Juni 2020 und somit völlig veraltet, so Günter Burkhardt von PRO ASYL. Auch Amnesty International bezeichnet die beabsichtigte Abschiebung als unverantwortlich und fordert einen Abschiebungsstopp nach Afghanistan.


Diskussionsveranstaltung: „Asyl- und Migrationspolitik auf dem Prüfstand“

Medico international lädt zu einer Diskussionsveranstaltung am 06. Juli 2021 von 19 bis 21 Uhr im Haus am Dom, Frankfurt und online ein. Diskutiert werden soll, inwiefern die kommende Bundestagswahl im September die Chance bietet, die Migrations- und Asylpolitik auch im europäischen Kontext human zu gestalten.

Anwesend sein werden unter anderem Grigorius Aggelidis, MdB FDP, Mitglied im Unterausschuss »Bürgerschaftliches Engagement«, Gökay Akbulut, MdB, integrations- und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion »Die Linke«, Lars Castellucci, MdB, Sprecher für Migration und Integration der SPD-Fraktion, Deborah Düring, Bundestagskandidatin für Frankfurt, Bündnis 90/Die Grünen, sowie Bettina Margarethe Wiesmann, MdB CDU, Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Veranstaltung ist Teil der dreiteiligen Reihe zur Bundestagswahl 2021 „Wahlprüfsteine Friedens- und Migrationspolitik“.
Die jeweiligen Zugangslinks finden Sie hier. Wenn Sie vor Ort teilnehmen möchten, schreiben Sie bitte eine Nachricht an friedensarbeiter@pax-christi.de


VG Berlin: BAMF-Handydatenauswertungen ist rechtswidrig

Die Klage einer afghanischen Asylsuchenden gegen die Auswertung ihrer Handydaten durch das BAMF war erfolgreich (VG Berlin, Urteil v. 1.6.21, Az: VG 9 K 135/20 A). Mithilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hatte die Afghanin vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Üblicherweise liest das BAMF Handys von Asylsuchenden zu Beginn des Asylverfahrens und auf Vorrat aus, ohne mildere Mittel zu prüfen. Doch das VG Berlin hat nun als erstes Gericht festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Auslesung rechtswidrig ist, weil es zur Feststellung der Identität und Herkunft nicht erforderlich ist. Zwei weitere Verfahren sind noch bei den Verwaltungsgerichten Hannover und Stuttgart anhängig.

Zum Hintergrund: Das BAMF darf seit 2017 Handys auswerten (§ 15a AsylG, § 48 AufenthG), wenn Asylsuchende keine Pässe/Passersatzpapiere besitzen. Ziel ist es, über die ausgewerteten Handydaten Identität und Staatsangehörigkeit zu klären. Analysiert werden Kontakte, ein- und ausgehende Anrufe sowie Nachrichten, Browserverläufe, Geodaten aus Fotos, verwendete Emailadressen und Benutzernamen auf Plattformen wie Facebook, booking.com oder Tinder.

Die Entscheidung des VG Berlin ist wichtig, denn sie stellt die gesamte Praxis der Handydatenauswertung des BAMF in Frage. Außerdem stärkt sie die Privatsphäre geflüchteter Menschen, die sowohl in der Unterbringung als auch in behördlichen Verfahren wenig Beachtung findet.


Bericht: 30 Jahre antiziganistisch geprägte Asylpolitik

Sinti*ze und Rom*nja, die nach Deutschland flüchten/geflüchtet sind, erleben antiziganistische Diskriminierung auf vielen Ebenen. Der Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus beschäftigt sich nicht nur mit der Situation von nach Deutschland geflohener Sinti*ze und Rom*nja, sondern untersucht allgemein die Ausmaße gegenwärtiger und historischer Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppe. Diskriminierung ist nach wie vor weit verbreitet und zahlreiche Anstrengungen von Seiten der Politik sind nötig, um Antiziganismus zu bekämpfen.

Auch im Bereich Asyl und Bleiberecht stellt die Kommission erhebliche antiziganistische Diskriminierungen fest. So zeigt sich Antiziganismus als Konstante in Debatten zum Asylrecht. Dort werden Roma und Sinti mit „Asylmissbrauch“ gleichgesetzt und somit erhebliche Vorurteile in der Bevölkerung und Verwaltung verstärkt. Außerdem werden im Asylverfahren und in der deutschen Rechtspraxis antiziganistische Diskriminierung und Verfolgung als asylrechtlicher Verfolgungsgrund oftmals nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei sind Sinti*ze und Rom*nja in all ihren Herkunftsländern massiven rassistischen Diskriminierungen und damit einhergehenden sozialen wie ökonomischen Ausgrenzungen ausgesetzt.

Die Autor*innen ziehen als Fazit, dass es „nach 30 Jahren antiziganistisch geprägter Asylpolitik und damit einhergehenden Restriktionen auch im Aufenthaltsrecht an der Zeit [ist], ein klares Bekenntnis für eine Verantwortung gegenüber den in der Bundesrepublik lebenden Rom_nja abzugeben. Die Perspektivlosigkeit der Betroffenen, die aktuell in Deutschland besteht und die sich durch die Abschiebungen nochmals steigert, ist zu beenden. Dies bedeutet, dass bestehende rechtliche und tatsächliche Barrieren beim Zugang zum Recht abgebaut werden müssen und eine Kehrtwende in der Anwendung des Asyl- und Aufenthaltsrechts erfolgen muss, die der besonderen Schutzbedürftigkeit von Rom_nja gerecht wird.“


Programm: Interkulturelle Promotor*innen

Das Programm „Interkulturelle Promotor*innen“ fördert das Potential von migrantischen Organisationen in Baden-Württemberg und verknüpft die Themen Eine Welt und Integration.

In dem Modellprojekt werden fünf Interkulturelle Promotor*innen bei entwicklungspolitischen migrantischen Organisationen angestellt. Sie arbeiten mit verschiedenen Zielgruppen und Kooperationspartnern zusammen, informieren, beraten, vernetzen, bieten Fortbildungen an, organisieren öffentliche Veranstaltungen, bauen Plattformen auf oder unterstützen andere dabei.

Der Dachverband Entwicklungspolitik Baden-Württemberg e.V. (DEAB) koordiniert das Programm und begleitet und unterstützt die Trägerorganisationen sowie die Interkulturellen Promotor*innen. Es wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert.

Weitere Informationen zum Projekt, sowie die einzelnen Kontaktdaten finden Sie hier.


Das Dublin-Verfahren

Die Nr. 2 der „Basisinformationen für die Beratungspraxis“ des Informationsverbunds Asyl & Migration ist in einer neuen Auflage erschienen. Erläutert werden zunächst die Zuständigkeitskriterien, die im Dublin-Verfahren zur Anwendung kommen. Anschließend führt die Basisinformation durch die einzelnen Abschnitte des Dublinverfahrens von der Zuständigkeitsprüfung bis zur Frage, was geschieht, wenn ein Dublin-Bescheid ergangen ist. Die Darstellung wird ergänzt durch Fallbeispiele, eine schematische Darstellung sowie einen Überblick zu den Fristen im Verfahren. Auch die Situation von Personen, die in einem anderen europäischen Staat einen Schutzstatus erhalten haben („Anerkannte“), wird beleuchtet.


Online-Seminar: Beschäftigungsduldung

Die Beschäftigungsduldung wurde zum 1. Januar 2020 eingeführt und stellt eine neue Möglichkeit dar, von der Duldung in einen festen Aufenthalt zu kommen. Man muss jedoch viele Voraussetzungen erfüllen, um die Beschäftigungsduldung zu erhalten. Mit den Voraussetzungen und der Praxis in Baden-Württemberg beschäftigen wir uns in dem Online-Seminar.

Das Seminar richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen mit Grundkenntnissen über die Beschäftigungsduldung. Gerne kann das Einführungs-Online-Seminar „Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung – Grundlagen“ als Vorbereitung genutzt werden.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Die Veranstaltung wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar. Datenschutzhinweise für das online-Seminar via „Zoom“ finden Sie hier.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration“ mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Online-Veranstaltung: „Die Abrechnung mit Frontex“ – ein Tribunal“

Am 1. Juli von 17.00 bis 20.00 Uhr laden drei Mitglieder des europäischen Parlaments der Fraktion THE LEFT zu der Online-Veranstaltung „Die Abrechnung mit Frontex“ – ein Tribunal“ ein. Die Veranstaltung selbst soll nach dem Prinzip eines Tribunals „Anklage – Beweise – Urteil“ strukturiert werden und besteht somit, neben Einführung und Schlussdiskussion zu Alternativen aus drei grundlegenden Panels. Zusammen mit den Gästen und Teilnehmenden soll am Ende zudem über Alternativen für ein menschenwürdiges Asylsystem in Europa diskutiert werden.

Anwesend sind unter anderem Internationale Gäste wie Iftach Cohen, Menschenrechtsanwalt und ein Mitankläger gegen Frontex vor dem EUGH, Vertreter*innen von Seawatch, Border Violence Monitoring, Legal Centre Lesvos, der European Council on Refugees and Exiles (ECRE) sowie Pro Asyl. Abgeordnete aus der eigens im Europaparlament gegründeten so genannten „Frontex Scrutiny Working Group“ berichten über Ihre Recherchen und politische Initiativen, um den Vorfällen beizukommen.

Es wird eine Übersetzung (Englisch/Deutsch) geben.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Anmeldungen unter europa@cornelia-ernst.de


Online-Aktionstag: 70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention

Anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) findet die online Veranstaltung statt. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist bis heute das wichtigste internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz. Sie legt klar fest, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten soll. In einer Mischung aus Tagung und Aktionstag wird die Konvention gewürdigt und Raum für kritische Fragen geöffnet. Vor allem wird es darum gehen, ob die Konvention angesichts neuartiger Fluchtursachen (Klimawandel/ Disaster Displacement) einen erweiterten Flüchtlingsbegriff braucht.

Am Vormittag spricht der Autor Bjön Bicker und mit Prof. Dr. Walter Kälin und Dr. Constantin Hruschka. Am Nachmittag liegt der Fokus auf der Frage, warum die Europäische Politik in der Flüchtlingsfrage so offensichtlich versagt. Eine große Runde mit Fachjournalist*innen, Menschen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren, Künstler*innen und einem Politiker wird dazu Stellung nehmen und Erfahrungsberichte u.a. aus Lesbos vorstellen. Musiker*innen des Heim- und Fluchtorchesters gestalten den Abschluss des Tages, bei dem Schauspieler*innen Texte aus dem Buch »Illegal. Wir sind viele. Wir sind da.« von Björn Bicker lesen werden.

Die Veranstaltung wird organisiert von der Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, dem Theater Freiburg, dem Theater im Marienbad und dem Literaturhaus Freiburg.

Zur Anmeldung und zum Programm.


Pforzheim: Handys und Adapter für Inhaftierte in der Abschiebehafteinrichtung

Personen in der Abschiebehafteinrichtung Pforzheim dürfen keine Smartphones benutzen. Dementsprechend schwierig gestaltet sich der Kontakt mit Freunden, Familie und Unterstützer*innen außerhalb des Gefängnisses. Handys, die sich nicht mit dem Internet verbinden lassen und keine Kamera besitzen, dürfen benutzt werden. Gerne rufen wir dazu auf, funktionstüchtige Handys, ohne Internet-und Kamera-Funktion, mit Akku und Aufladekabel entweder an uns – im Rahmen von Veranstaltungen – zu übergeben, oder an folgende Adresse zu schicken. Die Handys werden an Betroffene weitergegeben.

Außerdem werden aktuell vor allem SIM-Karten-Adapter gebraucht, weil die SIM-Karten-Fächer der alten Handys größer sind als die aktuell übliche Nano-SIM-Karten eines Smartphones. Die Menschen brauchen die Adapter, um ihre Nano-SIM-Karte im alten Handy zu verwenden. Einen solchen Adapter erhalten Sie in der Regel immer, wenn Sie eine SIM-Karte kaufen.

Falls Sie Adapter oder Handys haben, die Sie nicht brauchen, schicken Sie diese bitte per Post an:

Markus Schütz
Pastoralreferent in der Katholischen Kirchengemeinde Pforzheim und Dekanatsmännerseelsorger
Röm.-Kath. Kirchengemeinde Pforzheim
c/o Pfarrei St. Elisabeth
Römerstr. 70
75175 Pforzheim

Vielen Dank!