Wie in so vielen Lebensbereichen ist gerade im Kontext der Gesundheitsversorgung Sprachmittlung unabdingbar für geflüchtete Menschen, die die deutsche Sprache noch nicht beherrschen. Selbst wenn man eine*n qualifizierte Dolmetscher*in findet, kann es Probleme geben, wenn die Frage der Kostenübernahme nicht geklärt werden kann. Je nachdem, welchen aufenthaltsrechtlichen Status die geflüchteten Menschen haben, und je nachdem, ob sie Sozialleistungen beziehen (und ggf. welche Leistungen), gibt es unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, wie in den folgenden beiden Texten erklärt wird.
Beiträge
Online-Fortbildung: Familienzusammenführung – rechtliche Grundlagen und Praxisinformationen
Familienzusammenführung ist ein komplexes und oft schmerzliches Thema, das Geflüchtete, Ehrenamtliche und Hauptamtliche vor langwierige und belastende Geduldsproben stellt. Julia Fopp zeigt die rechtlichen Grundlagen für den Familiennachzug sowie aktuelle Entwicklungen in diesem Themenbereich auf und gibt Tipps zum praktischen Vorgehen. Auch das Thema Familienasyl wird in Grundzügen behandelt werden.
Referentin: Julia Fopp (Migrationsberatung Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz)
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.
Aktueller Hinweis: Die maximale Teilnehmendenzahl ist erreicht, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. Wenn Sie sich auf die Warteliste setzen lassen möchten, schreiben Sie uns bitte eine Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de.
Das Online-Seminar ist Teil des Schulungsangebots für ehrenamtliche Engagierte im Rahmen des Hohenloher Integrationsbündnis 2025 des Landratsamts Hohenlohekreis. Es findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie. Die Veranstaltung ist offen für Engagierte aus ganz Baden-Württemberg.
Fachtag: Endstation Erstaufnahme?!
Herzliche Einladung zur ersten Tagung in Präsenz im Jahr 2021! Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt alle Interessierten ganz herzlich zum Fachtag „Endstation Erstaufnahme?!“ am Samstag, den 11. September in Karlsruhe ein. Sie erwartet ein vielseitiges Programm zu Problemfelder im Bereich Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylverfahren. Mit dabei sind spannende Referent*innen aus der Praxis und Theorie.
Das Programm finden Sie anbei und ebenso das Anmeldeformular.
Bitte beachten Sie: Der Anmeldeschluss ist der 6. September. Aufgrund der Corona-Krise können leider nur angemeldete Teilnehmende zugelassen werden. Des Weiteren ist aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die Teilnahme nur für vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Personen erlaubt. Die entsprechenden Nachweise werden am Eingang kontrolliert. Wichtige Hinweise zu den aktuellen Hygienevorschriften schicken wir Ihnen zeitnah zur Veranstaltung per E-Mail zu. Teilnehmende, die eine Übersetzung benötigen, müssen dies im Anmeldeformular angeben.
Der Fachtag richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche. Er findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.
FACHTAG „Endstation Erstaufnahme?!“
Samstag, den 11.09.2021, 10:00-17:00 Uhr
Evangelische Kirchengemeinde Neureut-Nord, Neureuter Hauptstraße 260, 76149 Karlsruhe
10:00 Uhr Begrüßung
10:15 Uhr Kurzvortrag: Historie der Erstaufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs
Das Aufnahmesystem für Geflüchtete in Baden-Württemberg war nicht immer so, wie es heute ist. Das System der zentralen Unterbringung in großen Einrichtungen entstand in den 1980er Jahren und wurde seitdem stetig fortentwickelt. Diese Entwicklung wird im Kurzvortrag skizziert.
Referent: Walter Schlecht (Antirassistisches Netzwerk Baden-Württemberg)
10:45 Uhr Kurzinputs und Gesprächsrunden zur Situation von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen
In Erstaufnahmeeinrichtungen arbeiten verschiedenste Personengruppen mit Geflüchteten und es entstehen wichtige Schnittstellen zwischen diesen sehr unterschiedlichen Akteur*innen. Der Programmpunkt bietet die Möglichkeit miteinander ins Gespräch zu kommen und lädt Akteur*innen ein, sich vorzustellen und zu ihrer Rolle im Rahmen des Systems der Erstaufnahme Stellung zu beziehen. Nach einer Vorstellungsrunde sind Sie eingeladen, in unterschiedlichen Räumen mit den Akteur*innen in einen offenen Austausch zu treten.
Referent*innen: Fabien Dushimirimana (BAMF), Sebastian Lemke (Sozial- und Verfahrensberatung für Flüchtlinge Caritas Karlsruhe), Carolin Wälz-Fabregon (Geschäftsführerin ORS Deutschland GmbH), Jochen Winter (Kath. Flüchtlingsseelsorge Heidelberg), Klaus Danner (Ombudsstelle Erstaufnahme), Eva Kampmann (ehrenamtlich Aktive bei den Stadtpiraten Karlsruhe) und ein*e Bewohner*in einer LEA
12:45 Uhr Mittagessen
13:30 Uhr Arbeitsgruppen-Phase
Hier können Sie sich für eine der folgenden Arbeitsgruppen anmelden.
- Standards in der Erstaufnahme: Rechte, Rechtsstaat, Rechtlosigkeit ?
Wie steht es um die Achtung der Grundrechte in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg? Diese Frage ist seit geraumer Zeit Gegenstand verschiedener Rechtsgutachten und Gerichtsverfahren. In diesem Workshop wird eine Person, die in einer LEA untergebracht ist, erklären, was die geltenden Grundrechtseinschränkungen für den Alltag der Betroffenen bedeuten. Die Initiative LEA-Watch aus Freiburg, die sich seit längerer Zeit mit diesem Thema auseinandersetzt, wird ihre Kritik an den Verhältnissen in der LEA und ihre Aktivitäten zum Thema vorstellen.
Referent*innen: Vertreter*in von LEA-Watch und ein*e Bewohner*in der Erstaufnahme Freiburg - Schnelle und effektive Asylverfahren? Ein Abgleich zwischen Wunsch und Realität
In den Jahren nach 2015 wurde das Asylverfahren politisch und gesellschaftlich heiß diskutiert und kritisiert. Als Folge davon kam zu etlichen Gesetzesänderungen, die das Verfahren schneller, effektiver, kostengünstiger und irgendwie auch humaner gestalten sollten. Die beiden Referent*innen gleichen in dieser Arbeitsgruppe die gesetzlichen Vorgaben und politischen Wunschvorstellungen mit der Realität von Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen ab. Wie fair und human sind die reformierten Asylverfahren für neu ankommende Asylsuchende? Welche Vorgaben wurden umgesetzt und was hat sich verbessert bzw. verschlechtert? Gerade angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie drängen sich diese Fragen sowie die Frage, inwiefern das Recht auf Asyl gewährleistet werden kann, besonders auf.
Referent*innen: Wiebke Judith (Pro Asyl) und Sebastian Lemke (Sozial- und Verfahrensberatung für Flüchtlinge Caritas Karlsruhe) - Integration unerwünscht? Kinder in der Erstaufnahmeeinrichtung
Das Leben in Erstaufnahmeeinrichtungen geht mit vielen Einschränkungen für neu ankommende Geflüchtete einher. Dies betrifft Kinder ganz besonders, die nach einer oft traumatisierenden Flucht und ohne ein Sicherheit spendendes Zuhause, in Massenunterkünften leben müssen. Die Rechte dieser Kinder sind beschnitten und eingeschränkt. In der Arbeitsgruppe geht es zum einen um das Recht auf Schule, Kindertagespflege und Kinder- und Jugendhilfe und wie der Zugang zu diesen Bereichen in der Praxis durchgesetzt werden kann. Zum anderen wird das Konzept der Felsschule in Karlsruhe vorgestellt, eine Schule für Kinder und Jugendliche in den Karlsruher Erstaufnahmeeinrichtungen. Eine Lehrerin wird berichten, und wie sich dort Schulalltag und Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen gestalten (lassen).
Referentinnen: Susanne Achterfeld (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.) und Catarina Kögele (Felsschule Karlsruhe) - Ehrenamt im Spiegel der (Corona-)Zeit
Ehrenamtliche spielen eine wichtige Rolle, in der Begleitung von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen. Der Zugang zur Erstaufnahme ist für Ehrenamtliche steinig und wurde insbesondere während der Corona-Pandemie vielerorts auf Eis gelegt. Zwei Ehrenamtliche berichten wie sie ihr Ehrenamt vor/während Corona und aktuell ausgestalten (konnten), welche Wege sich hier als hilfreich erwiesen haben und wo Veränderungen notwendig sind. Im Austausch mit den Teilnehmenden gibt es die Möglichkeit, über Veränderungen durch Corona, Zugänge zur Erstaufnahme, Wahrnehmung der Angebote, (ungenutzte) Spielräume usw. zu diskutieren.
Referent*innen: Sigrid Zweygart-Pérez (Café Talk Heidelberg) und Eva Kampmann (Stadtpiraten Karlsruhe)
16:00 Uhr Podiumsdiskussion
Nach einem Tag rund um die Probleme und Herausforderungen im System Erstaufnahme kommen vier Diskutant*innen zusammen und diskutieren die Gestaltung von Erstaufnahmeeinrichtungen in der Zukunft. Dass das System so wie es momentan besteht, nicht so bleiben muss, zeigt der Blick in die Vergangenheit und auch in die Gegenwart woanders in Europa (In Irland beispielsweise). Somit stehen im Fokus der Podiumsdiskussion die folgenden Fragen: Welche Entwicklungen waren positiv/negativ in der Vergangenheit und was können wir daraus lernen? Welche Verbesserungen oder Veränderungen sind notwendig, um das System der Erstaufnahme zukünftig positiv(er) zu gestalten?
Diskussionsteilnehmer*innen: Bewohner*in der Erstaufnahme Freiburg, Sebastian Lemke (Sozial- und Verfahrensberatung für Flüchtlinge Caritas Karlsruhe), Klaus Danner (Ombudsstelle Erstaufnahme) und Carolin Wälz-Fabregon (Geschäftsführerin ORS Deutschland GmbH).
Online-Seminar: Widerruf und Rücknahme des Schutzstatus
In dieser Veranstaltung wird erklärt, unter welchen Umständen ein humanitärer Schutzstatus, der im Asylverfahren zuerkannt wurde, widerrufen oder zurückgenommen werden kann und wie das entsprechende Verfahren abläuft. Dabei wird auch auf die gesetzliche Mitwirkungspflicht der Schutzberechtigten im Widerrufsverfahren sowie auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzes im Rahmen des Widerrufs- und Rücknahmeverfahrens eingegangen.
Referent: Seán McGinley (Flüchtlingsrat BW)
Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.
Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.
Die Anmeldung ist geschlossen
Online-Seminar: „Asylantrag abgelehnt – und jetzt?
In dieser Veranstaltung geht es um die rechtlichen Möglichkeiten von Geflüchteten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, von der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis zu wechseln. Fünf mögliche Formen der Bleiberechtssicherung schauen wir uns an: Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, den Härtefallantrag und die Bleiberechtsoptionen nach §§ 25a und 25b AufenthG. Dabei beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen: Was sind die Voraussetzungen? Welche Rolle spielen Identitätsklärung und Passbeschaffung? Welche Unterstützung brauchen die Geflüchteten?
Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.
Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.
Die Anmeldung ist geschlossen.
Dolmetsch- und Übersetzungsdienste zur Kommunikation mit Behörden
Leider ist der Kontakt mit Jobcentern und Arbeitsagenturen aufgrund von Corona immer noch kaum persönlich möglich. Die Behörden bestehen weiterhin in den meisten Fällen auf telefonische oder digitale Kommunikation. Das stellt insbesondere für Menschen, die nicht Deutsch sprechen, eine große Barriere dar. Deshalb sind Dolmetsch- und Übersetzungsdienste für die Verständigung mit Behörden meist unabdingbar.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat daher eine Handreichung erstellt, in der sie über bestehende Möglichkeiten der Inanspruchnahme solcher Dolmetsch- und Übersetzungsdienste informiert. Diese Handreichung finden Sie hier als PDF zum Download.
Finanzielle Entlastung für Familien mit Kindern
Um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Familien mit niedrigem Einkommen zu mildern, wird im August 2021 der sogenannte Kinderfreizeitbonus ausgezahlt. Der einmalige Bonus von 100 Euro pro Kind kann ganz individuell für die Freizeitgestaltung ausgegeben werden.
Damit möchte der Staat Familien unterstützen, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Der Bonus wird im Normalfall automatisch und ohne Antrag ausgezahlt.
Aber Achtung: Familien, die keinen Kinderzuschlag, sondern nur Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, müssen einen formlosen Antrag stellen. Das geht ganz einfach mit diesem PDF.
Weitere Informationen zum Kinderfreizeitbonus finden Sie auch auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums. Außerdem gibt es auf der entsprechenden Seite der Arbeitsagentur einen Überblick über diese Leistungen.
LSG Niedersachsen: Grundleistungen AsylbLG womöglich verfassungswidrig
Bereits im Januar hat das Landessozialgericht Niedersachsen mit dem Beschluss vom 26.01.2021 (Az.: L 8 AY 21/19) die Frage aufgeworfen, ob Grundleistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Das Gericht ist überzeugt, dass eine an die Aufenthaltsdauer geknüpfte Leistungskürzung durch die Gewährung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG statt sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Gesetzgeberin habe nicht hinreichend belegt, dass sich die Aufenthaltsdauer konkret auf existenzsichernde Bedarfe auswirkt und inwiefern dies die gesetzlich festgestellte Höhe der Geldleistungen tragen könnte. Deshalb hat das LSG Niedersachsen dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt.
Von diesem Urteil sind alle Grundleistungsempfänger*innen betroffen. Obwohl das Urteil aus Niedersachsen stammt, können auch Betroffenen in Baden-Württemberg Widerspruch gegen laufende Leistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG einlegen und Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X für die Leistungen in der Vergangenheit stellen.
- GGUA Flüchtlingshilfe, Juli 2021: Bundesverfassungsgericht wird sich in drei Fällen mit dem AsylbLG beschäftigen
Justizministerium BW: Erlasse zum Asyl- und Aufenthaltsrecht
Das Justizministerium hat auf seiner Internetseite eine hilfreiche Zusammenstellung über alle relevanten Erlasse und Anwendungshinweise auf Landes- und Bundesebene veröffentlicht. Damit wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt, wonach ausländer- und asylrechtliche Erlasse, Anwendungshinweise etc., soweit dem keine Belange des Geheimschutzes entgegenstehen, transparent veröffentlicht werden.
Der Flüchtlingsrat begrüßt diese Entwicklung, da in der Vergangenheit wichtige Schreiben erst nach gezieltem Nachfragen weitergegeben worden sind.
- Justizministerium BW, Juni 2021: Erlasse und Anwendungshinweise
Die Genfer Flüchtlingskonvention wird 70 Jahre alt
Seit nun mehr siebzig Jahren können sich Menschen auf der Flucht auf geltendes Völkerrecht berufen, wenn sie in einem anderen Staat Schutz vor Verfolgung suchen. Am 28. Juli 1951 unterzeichneten die Mitgliedsstaaten des Völkerbundes, der Vorgängerorganisation der UN, die sogenannte Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Damit legten sie zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Abkommen universell fest, dass Menschen, die vor Krieg, Gewalt oder politischer Verfolgung fliehen, besonderen Schutz genießen. Zuvor gab es, wenn überhaupt, nur bilaterale Abkommen.
Vom Schutz für Europäer*innen zum Schutz für alle
1951 war das Abkommen noch auf den Schutz der europäischen Vertriebenen des zweiten Weltkrieges ausgelegt und wurde über die Jahre zunehmend verallgemeinert: Zeitliche und geographische Begrenzungen der Konvention wurden durch das sogenannte „Protokoll von 1967“ aufgehoben. Inzwischen sind insgesamt 149 Staaten der Konvention oder dem Protokoll beigetreten und haben sich damit verpflichtet, flüchtenden Menschen besonderen Schutz zu gewähren und die Wahrung grundlegender Rechte sicherzustellen. Zu diesen Rechten gehört beispielsweise Religions- und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Arbeit und Bildung. Zentrale Bedeutung kommt außerdem dem Non-Refoulement-Prinzip zu: Dieses Rechtsprinzip legt fest, dass Geflüchtete nicht in Staaten ausgewiesen oder zurückgeschoben werden dürfen, in denen ihnen Folter oder Menschenrechtsverletzungen drohen.
Wer ist denn überhaupt ein „Flüchtling“?
Auch das wurde in der Genfer Flüchtlingskonvention erstmals genau definiert. Ein „Flüchtling“ ist demnach jede Person, die aufgrund persönlicher Verfolgung „wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ aus ihrem Heimatland flüchten musste. In diesem Fall kommt der Heimatstaat nicht mehr seiner grundlegenden Schutzverantwortung gegenüber seinen Staatsbürger*innen nach. Daher springt die internationale Staatengemeinschaft ein und garantiert so für die Rechte der verfolgten Person, wo es der Heimatstaat nicht leisten kann oder möchte.
Zwar bildet demnach die GFK die historische Grundlage für den internationalen Flüchtlingsschutz, inzwischen gibt es aber noch weitere europäische und nationale Schutzformen, die unter anderem über ein Asylverfahren zuerkannt werden können.
70 Jahre alt – und noch immer aktuell?
Weltweit sind 82,4 Millionen Menschen (Stand Ende 2020) auf der Flucht. Allein 2020 flüchteten durchschnittlich 30.684 Menschen pro Tag – das sind mehr als jemals zuvor. Siebzig Jahre nach Unterzeichnung der Genfer Konvention ist wirksamer Flüchtlingsschutz also wichtiger denn je.
Weiterführende Informationen zur Genfer Flüchtlingskonvention:
- Der Schweizer Flüchtlingsrat erklärt in diesem Video weitere Details zur Genfer Flüchtlingskonvention.
- Auf dieser Übersichtsseite beleuchtet der UNHCR die Geschichte der Konvention noch genauer.
- Die Konvention finden Sie außerdem hier zum Nachlesen.