Beiträge

Der Flüchtlingsrat BW sucht neue Büroräume!

Wir sind auf der Suche nach neuen Büroräumen, die weniger temperaturanfällig und weniger Außenlärm ausgesetzt sind, mehr Platz haben, bezahlbar, hell und gut angebunden sind.

Wichtig ist uns vor allem, eine stadtnahe Lage (max. 15-20 Minuten vom HBF bis zu den Büroräumen), ausreichen Platz für ca. 5 Büroräume mit 2 bis 3 Arbeitsplätzen pro Raum und einen extra Besprechungsraum für 15-20 Personen. Außerdem benötigen wir eine Küchenzeile oder eine kleine separate Küche. Der Quadratmeterpreis sollte nach Möglichkeit unter 12€/qm, maximal bei 13€/qm liegen.

Wir freuen uns über passende Angebote!


Digitale Gesprächsrunde: Eine Schande für Europa! Zur aktuellen Situation in den Flüchtlingslagern

Die Stimmen sind leiser geworden, doch die Lage der geflüchteten Frauen, Kinder, Männer jeden Alters in den Flüchtlingslagern an Europas Grenzen schreit weiterhin zum Himmel. Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind die Flüchtlingslager nicht nur Orte von Elend und Leid sondern eine zusätzliche Gefahrenquelle für die zusammengedrängten
Menschen. Doch die europäischen Staaten, ihre verantwortlichen Politiker*innen und weite Teile der Bevölkerung sind mit der internen Krisenbewältigung beschäftigt. Europäische Solidarität ist eine Mangelware, wenn es um diejenigen geht, die sowieso schon unerwünscht sind und an den Rand geschoben werden. Das Podiumsgespräch wird geführt zwischen Blanca Balassa (Bundesfreiwillige in Sizilien),Thomas Bormann (ARD-Radiokorrespondent, Griechenland) und Robert Nestler („Equal Rights Beyond Borders“) und moderiert von Lucia Braß vom Flüchtlingsrat BW.


Die Beschäftigungsduldung

Seit Januar 2020 besteht für Geduldete, die schon lange arbeiten und weitere Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, eine Beschäftigungsduldung zu erhalten. Die neu aufgelegte Broschüre des Flüchtlingsrats BW erklärt, was die Beschäftigungsduldung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie erteilt werden kann, und wie die Beschäftigungsduldung zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Bisherige Erfahrungen mit der Beschäftigungsduldung wurden in die 2. Auflage der Broschüre eingearbeitet. Die Broschüre liegt nur in deutscher Sprache vor und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte.


VG Münster: Unverzügliche Entlassung aus der Erstaufnahme bei „einfach unbegründetem“ Asylantrag aufgrund aufschiebender Wirkung der Klage gegen die BAMF-Ablehnung

Das Verwaltungsgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 06. August (Aktenzeichen 6a L 601/20) entschieden, dass Personen, deren Asylantrag „einfach“ abgelehnt wurde und die dagegen geklagt haben, auf Antrag unverzüglich aus der EA zu entlassen sind, da die Klage aufschiebende Wirkung hat.

Der Asylantrag der beiden Antragsteller wurde als „einfach unbegründet“ abgelehnt, durch die Klage gegen die Entscheidung des BAMF entsteht bereits kraft Gesetz eine aufschiebende Wirkung. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AsylG sieht dagegen nur in Fällen, in denen „das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Entscheidung des Bundesamts angeordnet hat“ eine unverzügliche Entlassung aus der EA vor. Der Fall der Antragsteller ist von § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AsylG bisher also nicht erfasst. Das VG hat seine Entscheidung aber mit einer analogen (=entsprechenden) Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AsylG begründetet. Eine Analogie setzt eine vergleichbare Interessenlage und eine planwidrige Regelungslücke voraus. Beide Voraussetzungen sind nach Ansicht des VG Münster erfüllt. Die Ungleichbehandlung von Fällen, in denen die aufschiebende Wirkung kraft Gesetz eintritt und in Fällen, in denen das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags anordnet, sei nicht vom Gesetzgeber gewollt.

Für die Praxis bedeutet das, wer bei „einfach unbegründeten“ Ablehnungen bereits Klage erhoben hat und aus der Erstaufnahme raus möchte, sollte die Entlassung beim Regierungspräsidium beantragen und bei Ablehnung bzw. Untätigkeit Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht mit Verweis auf die Entscheidung des VG Münster erheben.


Handreichung: Die Rolle von traumatischen Ereignissen und Traumafolgen für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Broschüre „Die Rolle von traumatischen Ereignissen und Traumafolgen für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ des Hessischen Flüchtlingsrats soll bei der Unterstützung von traumatisierten Menschen im Hinblick auf die arbeitsmarktrechtliche Integration helfen. Ziel ist es, Geflüchtete mit psychischen Belastungen bedürfnisorientiert beraten zu können und auch mit eigenen Belastungen, beispielsweise der erlebten Hilflosigkeit und Ohnmacht, besser umgehen zu können. Die Broschüre richtet sich hauptsächlich an Mitarbeiter*innen von Behörden und Berater*innen, die mit geflüchteten Menschen arbeiten.


Wichtige Hinweise zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Anschluss an abgeschlossene Berufsausbildungen

In dem Schreiben stellt das Innenministerium klar, dass der Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis von Geflüchteten, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, möglichst reibungslos ablaufen soll. So sollen Personen mit Ausbildungsduldung schnell eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1a AufenthG (vor 01.03.2020: § 18 a Abs. 1a AufenthG) erhalten – notfalls ist unverzüglich eine Ermessensduldung mit Beschäftigungserlaubnis als Überbrückung zu erteilen. Zudem wird endlich klar, dass für Personen, die eine Ausbildung noch in Aufenthaltsgestattung abschließen, § 19d Abs. 1a AufenthG analog anwendbar ist!


United against Racism – Für eine Gesellschaft der Vielen!

Am 5. September gehen wir alle zusammen auf die Straßen und zeigen laut und deutlich in was für einer Gesellschaft wir leben wollen: in einer Gesellschaft ohne Rassismus! Genau fünf Jahre nach dem „March of Hope“. Denn der September 2015 war ein Lichtblick. Ein historischer Durchbruch gegen das Grenzregime, nicht nur auf der Balkanroute. Eine Dynamik des Kommens und Willkommens, die wir nicht vergessen werden. Und für die wir weiter streiten: trotz und gegen das anhaltende Rollback der rassistischen Gesetze und Hetze.

Jeden Tag erleben wir es aufs Neue: Rassismus verletzt, Rassismus tötet. Ob mit der Abschottungspolitik an den europäischen Außengrenzen, beim Sterbenlassen im Mittelmeer, beim racial profiling in den Innenstädten, mit der Zwangsunterbringung von Geflüchteten in Lagern, mit Abschiebungen und Abschiebehaft, der Wohnungssuche und der Ungleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt, in Schulen und Universitäten, der Behördenwillkür, am Stammtisch und im Internet. Genau diese Politik legt die Grundsteine für rassistischen Mord und Terror. Rassismus strukturiert und durchzieht unsere Gesellschaft und muss von uns allen gleichermaßen bekämpft und verlernt werden.

Doch überall wehren sich Menschen und kämpfen für eine offene und solidarische Gesellschaft und gegen Rassismus. Jeden Tag, im Kleinen und im Großen, praktisch und politisch. Wir streiten für ein Recht auf Bewegungsfreiheit, für gleiche Rechte für Alle. Wir setzen uns dafür ein, das Menschen aus Seenot gerettet werden und kämpfen mit Black Lives Matter gegen rassistische Kontrollen und Polizeigewalt. Mit der Forderung nach Wohnraum und solidarischen Städten und Sicheren Häfen für Alle. Mit dem Widerstand gegen Abschiebungen, mit Kirchen- und BürgerInnenasyl. Mit Protesten gegen alle Formen rassistischer Diskriminierung und Ausbeutung. Und als MigrAntifa gegen die rechte Gewalt. Wir sind viele und wir sind laut, wir kämpfen in Städten, in Dörfern, auf der Straße und im Privaten und wir geben nicht auf!

Migrantische Kämpfe prägen unsere Gesellschaft seit Jahrzehnten und haben sich in die Geschichte und in die Realität unserer Städte eingeschrieben. Hier und jetzt sind wir bereits auf dem Weg in die Gesellschaft der Vielen und wir sind nicht zu stoppen!

Unser antirassistischer Widerstand ist gleichzeitig konkrete Praxis und lebendige Vision. Wir kämpfen für solidarische Städte in einem offenen Europa. Gegen Ausbeutung und Ausgrenzung. Für das Recht zu bleiben, zu kommen und zu gehen. Für gleiche Rechte. Für Alle.


„Kinderrechte-Check für geflüchtete Kinder“ von Save the Children

Um die Einhaltung und Evaluierung von Mindeststandards in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Kinder und deren Familien zu erwirken, hat die Kinderrechtsorganisation Save the Children den „Kinderrechte-Check“ entwickelt. Anhand von sieben thematischen Checklisten können beispielsweise das Personal sowie die Lage und die Infrastruktur der Unterkünfte untersucht und bewertet werden.


Übersicht: „Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer“

Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetz am 1.März 2020 hat sich die Nummerierung und der Inhalt des Aufenthaltsgesetzes geändert – dabei den Überblick über 100 unterschiedliche Rechtsgrundlagen für Aufenthaltstitel und andere Aufenthaltspapiere zu behalten ist schwer. 

Deshalb hat das IQ Netzwerk Niedersachsen eine aktualisierte Übersicht zum Thema „Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer“ erarbeitet, in der alle Aufenthaltspapiere und der jeweilige Zugang zu einer Beschäftigung, einer Selbstständigkeit und zum SGB II aufgelistet sind. 


„Empowermentarbeit mit geflüchteten Frauen – Bedarf, Praxisansätze und Handlungsempfehlungen“

Die Broschüre „Empowermentarbeit mit geflüchteten Frauen – Bedarf, Praxisansätze und Handlungsempfehlungen“ des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt anhand einer Umfrage unter geflüchteten Frauen auf, wie wichtig Empowermentarbeit ist und welche Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden müssen. Die Broschüre richtet sich vor allem an Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit geflüchteten Frauen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen zusammenarbeiten.