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Online-Seminar: Der Härtefallantrag

Der Informationsbedarf zum Thema Härtefallgesuch hat in den letzten Monaten stark zugenommen und dieses Thema wird uns auch im Jahr 2021 begleiten. Deshalb bietet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eine weitere Online-Fortbildung zu diesem Thema an. Diese findet am Mittwoch, 7. April um 18.30 Uhr statt.

Die Online-Fortbildung beschäftigt sich mit Fragen rund um die Erstellung eines Härtefallgesuchs:

  • Was sind die rechtlichen Grundlagen des Härtefallverfahrens?
  • Was ist die Härtefallkommission und wie setzt sich zusammen?
  • Wie läuft das Härtefallverfahren im Detail ab?
  • Welche Voraussetzungen sollten für ein Gesuch vorliegen?
  • Wie kann ein gelungenes Anschreiben aussehen?
  • Welche Formalien gilt es zu beachten?
  • Tipps aus der Praxis

Referent: Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates BW

Den Zoom-Link zur Veranstaltung erhalten Sie ein paar Tage vorher per Email.

Eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration“ mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, den Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis die Person hat. In diesem Online-Seminar werden die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis, die je nach „Ausgangslage“ gelten, vorgestellt und erklärt.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

HINWEIS: Die Veranstaltung ist ausgebucht, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat BW

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar: „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“

Dieses Online-Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Dazu gehören die neue Beschäftigungsduldung und Änderungen bei der Ausbildungsduldung, außerdem Neuerungen aus den Themenbereichen Abschiebung und Erstaufnahme, im Asylbewerberleistungsgesetz und beim Arbeitsmarktzugang

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt.

HINWEIS: Die Veranstaltung ist voll, Anmeldungen sind leider nicht mehr möglich.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat BW

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie


Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung. Vorbild Deutschland?

Die Asylkoordination Österreich stellt in ihrem Magazin die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung vor. Autorin ist Veronika Faller, die ein Praktikum beim Flüchtlingsrat BW absolviert hat und bei Pro Bono Mannheim tätig ist.


Rechtshilfefonds von PRO ASYL

Der Förderverein PRO ASYL betreibt einen Rechtshilfefonds, über den Anwalts- und Verfahrenskosten von Flüchtlingen bezuschusst werden können. Über den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg können Asylinitiativen oder Einzelpersonen aus Baden-Württemberg Anträge an diesen Rechtshilfefonds stellen. Bitte senden Sie die Anträge NICHT direkt an PRO ASYL, sondern an den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, wir leiten die Anträge an PRO ASYL weiter. In den folgenden Dokumenten finden Sie weitere Detailinformationen. Bitte beachten Sie diese Hinweise, lesen Sie die unten verlinkten Dokumente sorgfältig durch und füllen Sie den Antrag entsprechend digital (nicht handschriftlich) aus. Gerne erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats weitere Auskünfte und Informationen, melden Sie sich gerne per E-Mail oder Telefon bei uns.


Klage gegen Kinderabschiebung eingereicht

Die umstrittene Abschiebung von zwei unbegleiteten Minderjährigen aus einer Jugendhilfeeinrichtung der Waldhaus Jugendhilfe gGmbH im Landkreis Böblingen wird nun auch die Gerichte beschäftigen. Am frühen Morgen des 14. Dezember letzten Jahres waren die 16-jährige Dana und ihr zwölfjähriger Bruder Edi (Namen geändert) von der Polizei aus der Einrichtung geholt und nach Albanien abgeschoben worden.

Für den Freiburger Rechtsanwalt Ruben Hoffmann, der die Vertretung der Kinder übernommen hat, ist klar, dass die Abschiebung rechtswidrig war, weil die Behörden ihre gesetzlichen Pflichten zur Sicherstellung einer Übergabe der Kinder an eine geeignete Person in Albanien missachtet haben. „Das Gesetz erlaubt Abschiebungen von unbegleiteten Minderjährigen nur unter sehr engen Voraussetzungen. Hierzu gehört die Verantwortung für die Übergabe an sorgeberechtigte Personen oder eine entsprechende Einrichtung im Zielland. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und das Bundesverwaltungsgericht haben eine klare Vorgabe formuliert, wonach die Behörden dem Vormund mitteilen müssen, an wen die Übergabe erfolgen soll, damit dieser die Gelegenheit hat, eventuelle Einwände vorzubringen und Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. In einer aktuellen Entscheidung hat auch der Europäische Gerichtshof dies erst kürzlich bekräftigt“, erklärt der Anwalt.

„Der Vormund wurde in diesem Fall nicht informiert. Das hat auch das Innenministerium in seinen bisherigen Verlautbarungen zum Fall nicht bestritten“, stellt Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fest. Er steht seit dem Tag der Abschiebung mit verschiedenen am Fall beteiligten Akteuren in Kontakt.

„Dass diese rechtlichen Vorgaben keine bedeutungslosen Formalien sind, sondern essenziell für die Gewährleistung des Kindeswohls sind, hat sich im vorliegenden Fall leider gezeigt, weil die Missachtung gesetzlicher Pflichten seitens der Behörden tatsächlich zu Verwirrung und einer Kindeswohlgefährdung geführt hat“, so McGinley weiter. „In den öffentlichen Stellungnahmen des Innenministeriums ist davon die Rede, dass die Kinder am Flughafen von einem kommunalen Kinderschutzbeauftragten empfangen und in eine Einrichtung gebracht werden sollten. Das ist allerdings nicht geschehen. Stattdessen wurden die Kinder von der Polizei mit auf die Wache genommen. Dort erschienen zunächst ein Halbbruder, danach der Großvater, mit denen die Kinder allerdings nicht mitgehen wollten. Erst nachdem die Polizei damit drohte, die Kinder mit Kriminellen einzusperren, sind sie mitgegangen“, berichtet der Geschäftsführer des Flüchtlingsrats auf Basis der Schilderungen der Kinder gegenüber ihren Bezugspersonen in Deutschland.

Genau diese Bezugspersonen machen sich angesichts der aktuellen Situation der Kinder große Sorgen um ihr Wohl. Cordula Breining, Koordination für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge beim Waldhaus sagt:„Die Kinder hatten keine Chance, sich von Bezugs- und Bindungspersonen zu verabschieden. Sie können noch nicht realisieren, dass sie jetzt in Albanien und nicht mehr in Deutschland sind. Edis Antwort auf die Frage, ob er schon weiß, wann er in die Schule gehen kann, war: „Eigentlich möchte ich hier gar nicht in die Schule gehen. Ich habe Angst, dann mein ganzes Deutsch zu verlernen.“ Diese Aussage macht für uns deutlich, dass die Kinder mit dem Herzen noch in Deutschland sind. Auch Dana sagt bei jedem Telefonat: „Ich möchte wieder nach Hause, ich möchte nicht hierbleiben. Ich habe hier niemanden.“ Die Kinder haben aktuell keine Tagesstruktur, keine gesicherte Aufsicht und keine Perspektive (mehr). Auch finanziell sind sie nach unserem Kenntnisstand nicht abgesichert. Es ist unklar, wer die Personensorge ausübt.“

Nach Kenntnis des Flüchtlingsrats war dies nicht die erste Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen aus einer Jugendhilfeeinrichtung im Jahr 2020. Die Verantwortlichen des Jugendhilfeträgers haben für dieses Vorgehen kein Verständnis. Cordula Breining berichtet: „Die Abschiebung von Dana und Edi ist unfassbar für uns Kollegen und für die anderen Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung. Inwieweit dies mit dem Kindeswohl vereinbart werden kann, ist äußerst fraglich.“ Michael Weinmann, Bereichsleiter stationäre Hilfen beim Waldhaus, ergänzt: „Wohngruppen sollen einen sicheren Lebensort und Schutzraum für (traumatisierte) Kinder und Jugendliche bieten. Eine Abschiebung aus Jugendhilfeeinrichtungen ist mit diesem Gedanken nicht vereinbar. Beide Kinder haben bereits Brüche in Ihrer Biographie erlebt und dadurch Belastungsreaktionen im Alltag gezeigt. Die Abschiebung und die Art, wie diese stattgefunden hat, stellt eine weitere Traumatisierung beider Kinder dar und könnte schwerwiegende Folgen für die Bewältigung des weiteren Lebenswegs nach sich ziehen.“

Alle Beteiligten hoffen nun auf eine rasche und positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, um den zuständigen Behörden klarzumachen, dass auch sie sich an Gesetze halten müssen. Und vor allem, um Dana und Edi so schnell wie möglich nach Deutschland zurückzuholen.


Geduldete Personen – Herausforderungen der Städte

Der Deutsche Städtetag spricht sich in seinem Positionspapier u.a. für einen besseren Zugang von Geduldeten zu alltagsstrukturierenden Angeboten sowie Bildung/Beschäftigung und für eine großzügige Auslegung der Bleiberechtsregelungen aus. Arbeitsverbote sowie die sog. „Duldung light“ sieht der Städtetag kritisch, da durch den Ausschluss von Teilhabemöglichkeiten Probleme für die Städte und für die Betroffenen einhergehen.


Mahnwache „Aufnahme statt Abschottung“ in Konstanz

Rund 80 Menschen folgten am 30.01.2021 dem Aufruf der „Konstanzer Seebrücke“ zu einer Mahnwache im Herosé-Park anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Aufnahme statt Abschottung. Kein Pushback ist legal“. Die Demonstrantinnen und Demonstranten wollten damit ein Zeichen setzen für einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten.

Dazu zählt für sie, dass die Lager an den Außengrenzen der Europäischen Union zügig aufgelöst werden und die dort untergebrachten Menschen auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden. Aufgerufen wurde auch dazu, eine Petition zu unterstützen, dass Baden-Württemberg sich zum sicheren Hafen erklärt, Geflüchtete bevorzugt aufnimmt und sich gegenüber der Bundesregierung für eine humanere Aufnahmepolitik einsetzt.

Bei einer Spendensammlung im Rahmen der Veranstaltung kamen knapp 200 Euro zusammen. Diese gehen an die Organisation „Search and Rescue for all human beeings“ (SARAH). Diese will die Mittel für den Bau eine neuen Schiffs einsetzen, das die zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer unterstützen soll.


Abschiebungen in den Westbalkan während der Pandemie

Eine neue Veröffentlichung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg beschäftigt sich mit Abschiebungen in die Westbalkan-Region (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien) vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie. Die Pandemie hat in all diesen Staaten bestehende Probleme im Gesundheitssystem und Probleme großer Teile der Bevölkerung beim Zugang zu Gesundheitsversorgung verschärft. Ungeachtet dieser Umstände und der weitreichenden Reisebeschränkungen und -Warnungen haben (abgesehen von einer Unterbrechung zwischen Anfang März und Ende Mai) regelmäßig Sammelabschiebungen von Deutschland aus in diese Länder stattgefunden. Die Durchführung dieser Abschiebungen in den aktuellen Umständen ist aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen werden alle beteiligten Personen – sowohl die Abgeschobenen als auch das Flugpersonal, die begleitenden Polizeibeamt*innen und alle, die mit ihnen in Kontakt kommen, einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Zum anderen stellt sich die Frage, inwiefern die abgeschobenen Personen im Falle einer Covid-19-Erkrankung Zugang zu gegebenenfalls erforderlichen medizinischen Behandlungen haben werden. Im Folgenden wird dargelegt, warum dieser Zugang höchst fraglich ist – einerseits aufgrund der Überlastung des Gesundheitswesens in allen fraglichen Ländern, und andererseits aufgrund von finanziellen Hürden, die sich unter anderem aus fehlender Krankenversicherung und hohen selbst zu tragenden Eigenanteilen (selbst für Personen mit Krankenversicherung) ergeben. Gepaart mit dem Wegfall zahlreicher Möglichkeiten der Erwerbsarbeit entsteht eine große Gefahr, im Bedarfsfall keinen Zugang zu medizinischer Versorgung zu haben.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg (Februar 2021): Abschiebungen in die Westbalkan-Region während der Covid-19-Pandemie (PDF)

Diese Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projekts „Balkan-Migrations-Trialog“, das im Rahmen des Programms „Erasmus+“ der Europäischen Union gefördert wird. Die Unterstützung der Europäischen Kommission für die Erstellung dieser Veröffentlichung stellt keine Billigung des Inhalts dar, welcher nur die Ansichten der Verfasser wiedergibt, und die Kommission kann nicht für eine etwaige Verwendung der darin enthaltenen Informationen haftbar gemacht werden.