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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Am 23. Juni 2023 hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen und der Bundesrat hat auch bereits zugestimmt. Das Gesetz wurde am 18.08.23 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ziel ist nach wie vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können. Aber es gibt auch Schnittmengen für Personen, die als Asylsuchende nach Deutschland gekommen sind. Unter anderem:

  • Die Ausbildungsduldung wird zu einer Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG). Inktrafttreten: 1.März 2024
    Hier gibt es noch massive Kritikpunkte, da u.a. die Lebensunterhaltischerung der Auszubildenden als Voraussetzung hinzugekommen ist, was für viele ein Ausschlussgrund sein wird (v.a. für Auszubildende in der Pflege). Es besteht Hoffnung, dass die Bundesregierung dies in anderen Gesetzesvorhaben im Herbst abändern wird.
  • Spurwechsel für vor März 2023 eingereiste Fachkräfte im Asylverfahren: Die Rücknahme eines Asylantrags sperrt nicht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Visumsverfahren muss nicht nachgeholt werden (§ 10 Abs. 3 AufenthG). Inktrafttreten: 1.März 2024
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG nun auch für Personen, die eine nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften geregelte, staatlich anerkannte Ausbildung in einer Pflegehilfstätigkeit absolviert haben. Inktrafttreten: 1.März 2024

Weitere Änderungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.



Sinsheim: Frauen auf der Flucht – Ursachen, Bedürfnisse und Folgen

Rund 50 Prozent aller geflüchteten Menschen weltweit sind Frauen und Mädchen. Viele von ihnen müssen ihre Herkunftsländer aufgrund von geschlechtsspezifischer Verfolgung verlassen. Sowohl auf der Flucht als auch bei der Ankunft in Deutschland stehen Frauen häufig vor ganz besonderen Herausforderungen.

Der Workshop wirft einerseits einen Blick auf besonders häufig vorkommende frauenspezifische Fluchtgründe und thematisiert die Herausforderungen ihrer asylrechtlichen Geltendmachung. Andererseits soll den Teilnehmenden ein Überblick über die besonderen Bedarfe von geflüchteten Frauen sowie eine Orientierung zu weiteren relevanten Aspekten des Asyl- und Aufenthaltsrechts geboten werden.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Tagung „Vielfalt öffnet Räume“ in Sinsheim statt.

Referentin: Meike Olszak, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Ort: Dr.-Sieber-Halle, Friedrichstraße 17, 74889 Sinsheim

Die Anmeldung ist bis zum 24. September 2023 digital über folgenden Link möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.

Der Workshop findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ statt, das von der Aktion Mensch gefördert wird.


Deutschland hat mal wieder eine Abschiebungsdebatte…

Das Bundesinnenministerium hat einen „Diskussionsentwurf“ zu gesetzlichen Veränderungen zum Oberbegriff „Rückführungen“ vorgelegt. Dieser beinhaltet im Wesentlichen Verschärfungen des Asylrechts im Bereich Abschiebehaft und hat mal wieder eine Diskussion über Abschiebungen entfacht.

Was dabei außer Acht gelassen wird? 71% der Menschen, deren Asylgründe vom BAMF geprüft werden, erhalten zu Recht Schutz in Deutschland. Die Quote liegt damit auf Rekordniveau.

Statt realitätsferner Stimmungsmache sollte also mehr darüber gesprochen werden, wie wir ausreichend Unterkünfte schaffen, wie wir Plätze und Personal für Sprachkurse organisieren, wie wir die Menschen in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt einbinden können.

Statt Abschiebungen zu forcieren – die schon jetzt mit einer unmenschlichen Praxis einhergehen – sollten daher Bleiberechtsmöglichkeiten besser genutzt werden.



Macht und Ohnmacht der Integrationskurse

Als Reaktion auf das Eingeständnis Deutschlands, ein Einwanderungsland zu sein, wurde erstmals die Notwendigkeit für staatliche Maßnahmen der Integrationsförderung anerkannt. Die in der Folge von der Bundesregierung eingeführten Integrations- und Orientierungskurse, die aus einem Sprachkurs, sowie einem wertevermittelnden Orientierungskurs bestehen, stellen seit der Einführung im Jahr 2005 das Kerninstrument deutscher Integrationspolitik dar. Doch inwiefern werden auch durch Integrationskurse Machtasymmetrien reproduziert?

von Iris Trauner

Sobald von Einwanderung die Rede ist, kann man sich fast sicher sein, dass der Begriff Integration fällt und es dabei ein vermeintlich klares Verständnis über die Bedeutung des Begriffs gibt, wie die Aussage Volker Bouffiers exemplarisch veranschaulicht: »Die, die hierbleiben, müssen gut integriert werden. Wer in unser Land kommt, muss nach den Werten und Normen dieses Landes leben. Da dürfen wir keinen Rabatt geben. Wir werden kein islamisches Land. Wir bekommen keine Verhältnisse wie in den arabischen Staaten1

Integration wird oftmals im Sinne einer Forderung nach einseitiger kultureller Anpassung der Migrant*innen – also einer Bringschuld – verwendet. Eng damit verbunden ist die implizite Forderung nach Spracherwerb. Aufgrund dieses weit verbreiteten Verständnisses von Integration ist es umso wichtiger, das Kerninstrument der deutschen Integrationspolitik, die Integrationskurse, kritisch zu hinterfragen. Hierbei spielen die machtkritischen Perspektiven des sogenannten Otherings, der soziokulturellen Hegemonie und der Umgang mit Differenzen eine Rolle.

Othering beschreibt die Aufteilung sozialer Gruppen in Zugehörige und Nicht-Zugehörige – also in ein Wir und ein Ihr. Othering beschäftigt sich also mit dem Prozess des Fremdmachens und hat zum Ziel, ein Fremdbild und dadurch auch ein Selbstbild zu erschaffen und zu erhalten.

Dabei wird häufig das Bild von Nationen als Containern verwendet: Menschen werden nach Nationalitäten und Ethnien unterschieden, wobei ihnen jeweils einheitliche Werte und Eigenschaften zugeschrieben werden. Elementar dabei ist, dass die Einteilung von Individuen basierend auf Nationalitäten nicht folgenlos bleibt, denn sie zieht reale Konsequenzen nach sich: die Annahme einer westlichen Überlegenheit durch soziokulturelle Hegemonie. Denn in Fortsetzung der Unterscheidung in Wir und Ihr wird mit dem Begriff der soziokulturellen Hegemonie die Vorstellung von höher- beziehungsweise minderwertigen Kulturen beschrieben. Im einfachen Sinne bedeutet Hegemonie Vorherrschaft und erklärt die auf der Vorstellung von homogenen Kulturen basierende Annahme der kulturellen Überlegenheit beziehungsweise Rückständigkeit. Spannend ist daher auch ein Blick darauf, wie sich der Umgang mit vermeintlicher Differenz gestaltet. Durch die Einteilung von Individuen in Gruppen und die Bewertung dieser wird eine gewisse Norm geschaffen, wobei Abweichungen und Differenzen davon oft negativ bewertet werden. Was bedeutet das mit Blick auf Integrationskurse?

Zielsetzung von Integrationskursen

Bereits in der Formulierung der Zielsetzung der Integrationskurse lässt sich eine auf Herkunft basierende Einteilung in homogene Gruppen erkennen. Dass »den Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte2« Deutschlands nähergebracht werden sollen, zeigt: Aus Migrant*innen wird eine homogene Masse der Anderen gemacht, wodurch sie von der vermeintlich ebenfalls homogenen Masse der deutschen Dominanzgesellschaft unterschieden werden. Nicht zuletzt darin, wer ein Mitspracherecht bei der Bedarfsermittlung und Konzeption der Kurse hat – nämlich zumeist nicht die Teilnehmenden selbst –, zeigt sich eine klare Machtasymmetrie zwischen Migrant*innen und Dominanzgesellschaft. Zwar wird kulturelle Differenz oftmals als bereichernd dargestellt; jedoch suggeriert die Forderung nach einer einseitigen Anpassung die Annahme eines Bildungsdefizits auf Seiten der Migrant*innen. Das Ziel von Integrationskursen scheint es demnach zu sein, diesen Defiziten Herr zu werden und die zwischen Migrant*innen und Deutschen angenommene Differenz aufzuheben. So soll der Normalzustand wiederhergestellt werden.

Teilnahmeberechtigung und -verpflichtung

Abgesehen von der Art des Aufenthaltstitels entscheiden in der Praxis zumindest für die Dauer des Asylverfahrens auch das Einreisedatum sowie die Herkunft darüber, wer an einem Integrationskurs teilnehmen darf oder gar muss. Neben der Teilnahmeberechtigung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen nämlich auch eine Teilnahmeverpflichtung. Verpflichtet wird unter anderem, wer nach Meinung der Behörden vermeintlich besonderen Integrationsbedarf aufweist. Besonders die Verpflichtung zur Teilnahme – gewissermaßen ein Zwang zur Anpassung – stellt dabei ein im Aufenthaltsgesetz verankertes Machtinstrument dar. Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, hat durchaus mit relevanten aufenthaltsrechtlichen und finanziellen Sanktionen zu rechnen – so können beispielsweise die Sozialleistungen gekürzt werden3. Damit wird erneut suggeriert, dass Differenzen als problematisch bewertet werden und der Integrationskurs als Kontrollinstrument dazu dienen soll, diese Differenzen einseitig aufzuheben.

Inhalt von Integrationskursen

Auch bei genauerer Betrachtung des Inhalts, dessen Festlegung dem BAMF obliegt, lässt sich vielfach die Verwendung eines nationalen Narrativs beobachten: »die Deutschen«, »die Ausländer«, »unsere Regeln und Werte«– Beispiele lassen sich zuhauf in den zugelassenen Kurswerken4 finden. Auch die ausgewählten Themen des wertevermittelnden Orientierungskurses konstruieren sowohl die Deutschen als auch die Anderen als homogene Gruppen. So wird durch Zuschreibungen von positiven deutschen Eigenschaften wie Pünktlichkeit und Gleichberechtigung ein positives Selbstbild geschaffen – mit der Folge einer indirekten Abwertung Nicht-Deutscher, die etwa unpünktlich und paternalistisch erscheinen.

Durch die Annahme, dass die Behandlung von Themen wie Gleichberechtigung, Erziehung und Rollenverteilung notwendig wäre, wird Migrant*innen ein flächendeckendes Unwissen bezüglich dieser vermeintlich deutschen Werte unterstellt. Dies setzt voraus, dass Gleichberechtigung als ein westliches Monopol angesehen wird und den nicht-westlichen Teilnehmenden deshalb erklärt werden müsse. Die Behandlung dieser und ähnlicher Themen ist demnach als Zeichen der Annahme der kulturellen Überlegenheit des zivilisierten Westens zu werten. Nur so lässt sich erklären, warum sich die deutsche Integrationspolitik anmaßt, Migrant*innen – ungeachtet ihrer Heterogenität – im Sinne der Integration Themen wie Erziehungsstile, Gleichberechtigung und Familienformen beibringen zu wollen. Aufgrund der durch die Inhalte des Orientierungskurses geschaffenen Selbst- und Fremdbilder von Deutschen und Migrant*innen wird Differenz problematisiert. Die Belehrung über Verhaltensweisen zeigt eine gewisse Anspruchshaltung gegenüber Migrant*innen im Sinne einer Umerziehung und zielt auf die Angleichung an die »Norm« der Dominanzkultur ab.

Plädoyer

Die Einführung bundesweiter Sprachkurse wird gemeinhin als Bereicherung aufgefasst. Trotz der – durchaus berechtigten – positiven Stimmen zur Einführung der Integrations- und Orientierungskurse schließt dies keineswegs aus, ebendiese in Bezug auf die Reproduktion von Machtasymmetrien als problematisch zu betrachten. Denn: Sprache stellt denjenigen Bereich dar, in welchem Machtverhältnisse am wenigsten hinterfragt werden. Was wäre also eine alternative Herangehensweise? Ein dringend notwendiges Aufbrechen von Machtasymmetrien in Integrations- und Orientierungskursen lässt sich zweifelsohne nicht mithilfe einer einzigen Veränderung erreichen. Ein guter Start für eine Reform könnte jedoch die Aushandlung des gesellschaftlichen Miteinanders zum Ziel machen. Keinesfalls besteht nämlich in Anspruch auf ein Aufgeben der eigenen kulturellen Praxen, lediglich weil sie im (deutschen) Handlungsraum nicht vorherrschend sind. Vielmehr kann die Aufnahmegesellschaft durch den Orientierungskurs Angebote schaffen, zusätzliche Kenntnisse zu erlangen, um die Handlungsfähigkeit von Migrant*innen zu erhöhen. Wo Zwang ausgeübt wird, regt sich Widerstand. Sanktionen und Verpflichtungen werden nicht nur als kontraproduktiv, sondern auch als überflüssig erachtet, denn Spracherwerb und Integration lassen sich nicht erzwingen – stattdessen sollte Freiwilligkeit die Basis darstellen.

Eine intrinsische (von innen kommende) Motivation könnte dadurch erreicht werden, Teilnehmende bei der Konzeption der Kurse einzubinden. Hierzu gehört nicht nur die Einbindung in die entscheidenden Gremien, sondern auch die individuelle, flexible und der Heterogenität der Zielgruppe Rechnung tragende Anpassung der Inhalte. Dies würde beispielsweise bedeuten, nicht mehr nur diejenigen Inhalte zu thematisieren, die von Seiten der Aufnahmegesellschaft gewünscht sind. Einzig und allein die Teilnehmenden können ihre Ziele festlegen – und sie müssen endlich als Expert*innen für sich selbst und ihren individuellen Integrationsprozess verstanden werden. Denn die Frage der Zielsetzung, Konzeption und Teilnahmeregelung von Integrationskursen wirft im Kern die Frage auf: wer darf dazugehören? – Womit aus machtkritischer Perspektive gleich noch eine zweite Frage hinzukommt: Wer entscheidet darüber, wer dazugehören darf und was dazu notwendig ist?

Dazu müsste jedoch zunächst das hegemoniale Selbstverständnis der deutschen Dominanzgesellschaft aufgegeben werden. »Solange aber Integration in Deutschland vorrangig als ein Instrument zur Sicherstellung des Vorrechtes der Mehrheitsgemeinschaft begriffen wird« – so Politikwissenschaftler Ha und Schmitz – »bleibt eine Kritik notwendig, die […] eine Gegenbewegung […] unterstützt: Die Kunst nicht auf diese Weise, nicht um diesen Preis, nicht dermaßen integriert zu werden5.«_


1 Zitiert nach Kammholz, Karsten und Vitzthum, Thomas (2015): Wir werden kein islamisches Land. Online verfügbar unter: https://www.welt.de/politik/deutschland/article147745313/Wir-werden-kein-islamisches-Land.html

2 Siehe § 43 Absatz 2 Satz 2 AufenthG (Hervorhebungen durch Autorin)

3 Siehe unter anderem § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG in Verbindung mit §§ 15 und 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b SGB II; § 9 Absatz 2 Satz 2 AufenthG; § 98 Absatz 2 Nummer 4 AufenthG; § 10 Absatz 3 StAG.

4 Beispiele zitiert nach Buchwald-Wargenau, Isabel (2018): Mein Leben in Deutschland. Der Orientierungskurs.

5 Siehe Ha, Kien Nghi und Schmitz, Markus (2006): Der nationalpädagogische Impetus der deutschen Integrations(dis)kurse im Spiegel post-/kolonialer Kritik.


Dieser Artikel erschien in Ausgabe 3/2021 unseres Magazins Perspektive, das hier kostenlos bestellt und heruntergeladen werden kann.


Stuttgart: Vernetzungstreffen für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt

In den letzten Jahren haben wir eine bedauerliche Zunahme rechter Gewalttaten und Übergriffe erlebt. Diese Ereignisse haben nicht nur eine tiefgreifende Wirkung auf die direkt Betroffenen, sondern bringen auch die Gefahr, Menschen zu isolieren.

Um dem gemeinsam zu begegnen und der Vereinzelung der Betroffenen entgegen zu wirken lädt Leuchtlinie – Beratungsstelle für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in BW –  zu einem ersten Betroffenen-Vernetzungstreffen ein. Das Treffen wird Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und der Netzwerkbildung, sowie viel Raum für eigene Ideen und Wünsche bieten.

Die Veranstaltung findet in einem vertrauensvollen Rahmen statt und richtet sich darum ausschließlich an Betroffene.

Weitere Informationen sind auf der Website und auf Instagram zu finden.

Ort: Stuttgart, der genaue Ort wird nach Anmeldung mitgeteilt.

Anmeldung ist über folgenden Link möglich, Anmeldefrist ist der 29.09.2023


Mitmachaktion zum Tag der Geflüchteten 2023

English, Turkish and Arabisch below

Am 29. September ist der Tag der Geflüchteten. Wir wollen gemeinsam ein Zeichen setzen: für ein offenes und solidarisches Miteinander, für eine menschliche Flüchtlingspolitik und eine rassismuskritische Gesellschaft.

Während international durch die Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems die Aushebelung des Asylrechts droht, erfahren Geflüchtete Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung. Anschläge auf Unterkünfte, Verschärfungen im Asylrecht, Hass und Hetze sind die Folgen.

Die menschenverachtende Rhetorik von Rechtspopulist*innen zeigt ihre Wirkung und vergiftet das politische und gesellschaftliche Klima. Wir sagen: Klare Kante gegen Rassismus und Diskriminierung, für eine offene und solidarische Gesellschaft und eine menschliche Flüchtlingspolitik! Beteiligt euch jetzt an unserer Aktion!

Wie könnt ihr mitmachen?

1. Ladet euch eines der Statements herunter & druckt es aus.
2. Macht ein Bild (Hochformat) von euch mit dem Statement.
3. Schickt uns das Bild bis Mittwoch, den 27. September per Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de oder über Social Media. Ihr könnt es auch auf eurem Profil hochladen und uns markieren!

Die Bilder werden wir zum Tag des Flüchtlings in einer Collage auf unseren Kanälen veröffentlichen und in der nächsten Perspektive abdrucken. Lasst uns gemeinsam ein Zeichen setzen!

Statements auf deutsch:

Statements auf englisch:

Statements auf türkisch:

Statements auf französisch:

Statements auf arabisch:

Statements auf Kurmandschi:

Statements auf Sorani:


Join-in action for the Day of Refugees 2023

September 29 is the Day of Refugees. Together we want to set an example: for openness and solidarity, for a humane refugee policy and a society critical of racism.

While internationally the reform of the Common European Asylum System threatens to undermine the right to asylum, refugees experience violence, discrimination and exclusion. Attacks on shelters, tightening of asylum laws, hatred and agitation are the consequences.

The inhuman rhetoric of right-wing populists is having an effect and poisoning the political and social climate. We call for a clear stance against racism and discrimination, for an open and solidary society and a humane refugee policy! Take part in our action now!

How can you participate?

1. Download one of the statements and print it out.

2. Take a picture (portrait format) of yourself with the statement.

3. Send us the picture until Wednesday, 27 September by email to info@fluechtlingsrat-bw.de or via social media. You can also upload it to your profile and tag us!

We will publish the pictures in a collage on our channels on Refugee Day and print them in the next edition of our magazine Perspektive. Let’s make a statement together!


Mülteciler Günü 2023 için eyleme katılın

29 Eylül Mülteciler Günü. Birlikte örnek olmak istiyoruz: açık ve dayanışmacı bir birliktelik, insancıl bir mülteci politikası ve ırkçılığı eleştiren bir toplum için.

Uluslararası alanda Ortak Avrupa Sığınma Sistemi reformu sığınma hakkını baltalama tehdidinde bulunurken, mülteciler şiddet, ayrımcılık ve dışlanma ile karşı karşıya kalmaktadır. Sığınma evlerine yönelik saldırılar, sığınma yasalarının sıkılaştırılması, nefret ve ajitasyon bunun sonuçlarıdır.

Sağcı popülistlerin insanlık dışı söylemleri bir etki yaratıyor ve siyasi ve sosyal iklimi zehirliyor. Irkçılık ve ayrımcılığa karşı net bir duruş, açık bir toplum ve insancıl bir mülteci politikası için çağrıda bulunuyoruz! Şimdi eylemimize katılın!

Nasıl katılabilirsiniz?

1. İfadelerden birini indirin ve çıktısını alın.

2. İfadeyle kendinizin bir fotoğrafını (dikey boyut) çekin.

3. Fotoğrafı 27 Eylül Çarşamba gününe kadar info@fluechtlingsrat-bw.de adresine e-posta ile veya sosyal medya aracılığıyla bize gönderin. Ayrıca profilinize yükleyebilir ve bizi etiketleyebilirsiniz!

Fotoğrafları Mülteciler Günü’nde kanallarımızda kolaj halinde yayınlayacağız ve Perspektive dergimizin bir sonraki sayısında basacağız.



Heidelberg: Flucht, Ausgrenzung und Delegitimierung von Fluchtgründen von Roma aus dem Westbalkan und der Ukraine

Roma-Geflüchtete aus dem Westbalkan und der Ukraine stehen im Vergleich zu Geflüchteten aus der ukrainischen Mehrheitsbevölkerung häufig besonderen Herausforderungen und Schicksalen gegenüber. Was ist die Situation der Menschen, die besondere Lage der Gruppen und welche Perspektiven gibt es?

Der Verein „Pro Sinti und Roma im Raum Heidelberg“ veranstaltet dazu einen Vortrag mit anschließender Fragerunde und Diskussion, wozu herzlich eingeladen wird.

Referent: Seán McGinley (Politikwissenschaftler, Soziologe und Historiker)

Ort: Forum am Park, Raum 2, Poststr. 11, 69115 Heidelberg

Anmeldung im Voraus per E-Mail an: r.habibullah@srnet.org


Sinsheim: Identifizierung und Begleitung von psychisch belasteten Geflüchteten

Etwa die Hälfte der geflüchteten Menschen leiden unter psychischen Erkrankungen, die man auf den ersten Blick kaum erkennen kann. Erst mit der Zeit zeigt sich ihre schwere Belastung. Dies geschieht häufig gegenüber Menschen, die damit keine Erfahrung haben. Daher stellen sich folgende Fragen: Wie erkennen Begleiter*innen psychisch belastete Geflüchtete? Wie kann man mit den belasteten Geflüchteten umgehen? Wie erhalten Ehrenamtliche selbst Unterstützung? Neben kurzen Infos zu den relevanten Krankheitsbildern gibt es die Gelegenheit, Praxisbeispiele vorzustellen und diese zu diskutieren. Der kultursensible Umgang mit psychisch belasteten Menschen wird thematisiert und die Teilnehmenden erhalten Tipps und Infos dazu.

Referent: Pedram Badakhshan, Abteilungsleitung des Psychosozialen Zentrums Nordbaden, Therapiewissenschaftler M. Sc. und Musiktherapeut B.A.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Tagung „Vielfalt öffnet Räume“ in Sinsheim statt.

Die Anmeldung ist digital möglich bis zum 24. September 2023 über: pretix.eu/Sinsheim/tagung2023

Der Workshop findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ statt, das von der Aktion Mensch gefördert wird.


Factsheet: Staatenlose in Deutschland

Derzeit leben dem Ausländerzentralregister zufolge etwa 125.000 staatenlose Menschen in Deutschland – Tendenz steigend. Doch was bedeutet Staatenlosigkeit überhaupt, warum sind Personen staatenlos, welchen Hürden stehen staatenlose Einwohner*innen im Alltag gegenüber und welche Rechte haben sie?

Der Mediendienst Integration hat in einem Factsheet die wichtigsten Zahlen und Hintergründe zu dem Thema Staatenlosigkeit in Deutschland zusammengestellt.



Stuttgart: Austauschtreffen von Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung

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Am 16. September lädt der Flüchtlingsrat zu einem baden-württembergweiten Austauschtreffen von Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung ein. Gemeinsam möchten wir darüber sprechen, wie wir uns besser vernetzen können, um unsere Interessen politisch durchzusetzen. Ziel ist es, durch Austausch und Vernetzung mehr Solidarität zwischen migrantisierten Menschen entstehen zu lassen.

Das Treffen findet im Linken Zentrum Lilo Hermann in der Böblinger Str. 105 in Stuttgart statt.

Programm:

10:00-10:30 Uhr: Begrüßung

10:30-12:00 Uhr: Gegenseitiges Kennenlernen

12:00-13:00 Uhr: Mittagessen

13:00-14:30 Uhr: Workshops in Kleingruppen

  • Solidarischer Aktivismus: Wie können wir uns gegenseitig besser vernetzen, wenn wir mit politischen Forderungen auf die Straße gehen?
  • Politik gestalten: Welche Hürden gibt es für migrantisierte Menschen, politisch aktiv zu werden? Wie können wir uns dabei gegenseitig empowern?
  • Weibliche Stimmen erheben: Welche Herausforderungen gibt es für geflüchtete Frauen im politischen Engagement? Ein Austausch, der motivieren und ermutigen soll.

14:30-15:00 Uhr: Kaffeepause

15:00-16:00 Uhr: Gemeinsamer Abschluss

Anmeldung: Du möchtest teilnehmen? Bitte schreibe bis zum 10. September eine E-Mail an partizipation@fluechtlingsrat-bw.de.

Fragen: Du hast Fragen zum Austauschtreffen? Schreibe gerne eine E-Mail an partizipation@fluechtlingsrat-bw.de.