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Seebrücke: Aktionen rund um den Weltflüchtlingstag am 20.06.

In den nächsten Wochen finden in ganz Baden-Württemberg zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen der Seebrücke statt. Gründe für den Protest gibt es viele. Am 08.06.2022 haben die Innenminister*innen der EU die schärfsten Asylreformen seit Jahrzehnten beschlossen und damit den freien Zugang zum Menschenrecht auf Asyl in Europa faktisch abgeschafft. Gleichzeitig agiert die Taliban in Afghanistan weiter ungehemmt und geht immer brutaler gegen Frauen, Mädchen, queere Menschen, Oppositionelle und ethnische Gruppen vor. Verstöße gegen die Menschenrechte und humanitäre Grundsätze sind an der Tagesordnung. Auch die Seenotrettung auf dem Mittelmeer wird weiter kriminalisiert und das Auswärtige Amt blockiert die Unterstützung der zivilen Seenotrettung.

Die Seebrücke trägt daher in ganz Baden-Württemberg und bundesweit ihren Protest rund um den World Refugee Day, den 20.06., und in den Wochen danach auf die Straßen und sagt: Eine solidarische und menschenwürdige Aufnahme ALLER Menschen auf der Flucht ist möglich! Wir fordern eine antirassistische Migrationspolitik, für ein offenes und solidarisches Europa für alle! Stoppt die GEAS-Reform! Rettet die Menschenrechte!

Aktionen und Veranstaltung finden zwischen dem 17.06. und 08.07. in Böblingen, Konstanz, Heidelberg, Mannheim, Stuttgart und Tübingen statt. Es finden Kundgebungen, Filmvorführungen, Diskussionsrunden und Ausstellungen statt.

Hier eine Liste der Aktionen:

Freiburg:

Heidelberg:

  • 20.06., 18 Uhr, Schwanenteichanlage bei der Stadtbücherei Heidelberg: Demo gegen die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – Weg mit Stacheldraht und Knast

Tübingen:

  • 22.06: gemeinsam mit „German Solidarity with Myanmar Democracy e.V.“: 11:00 – 15:00 Uhr am Marktplatz, Tübingen: Wanderausstellung „Körperationen“ / Abends zwei Kostenlose Filmvorführungen im Arsenal Kino: 17:00 Uhr „Padauk – Myanmar spring“ / 18:45 Uhr „Midwives“,
  • 23.06.: gemeinsam mit ECCRE und GMA: 18 Uhr, im Arsenal Kino: kostenlose Filmvorfürhung „Sara Mardini-gegen den Strom“ mit anschließender Podiumsdiskussion
  • 27.06.: gemeinsam mit Verein Move.On und weiteren: 19 Uhr, Gemeindehaus St. Michael, Hechingerstr. 45, 72072 Tübingen: Informations- und Diskussionsabend zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

Mannheim:

  • 01.07.: Kundgebung „Don’t forget Afghanistan!“ 16 Uhr Marktplatz

Ravensburg:

  • 17.06.: „Erst strirbt das Recht, dann der Mensch – VERTEIDIGT DAS RECHT AUF ASYL!“, 10:30 – 13:30 h, Aktionen des Bündnis für Bleibercht (ble!b) in der Bachstraße/Seelhaus

Konstanz:

  • 17.06.: Demo „Die EU trägt die Menschenrechte zu Grabe!“, Start 13 Uhr im Herosé-Park

Stuttgart:

  • 01.07. Kundgebung mit Stacheldraht-Bauzaun-Installation und Musik, 15-17 Uhr Schloßplatz Stuttgart

Kreis Böblingen:

  • 06.07. 20 Uhr Filmvorführung „Picknick in Moria“ im Filmzentrum Bären Böblingen mit Frage-/Diskussionsrunde
  • 08.07. 14 Uhr Kundgebung gegen die GEAS Reform in Herrenberg (mit OSA Herrenberg) 
  • 08.07. 16 Uhr Öffentliche Aufstellung Wegweiser, Jugenhaus Herrenberg 

Sprache finden! Rassismus benennen und Handlungsstrategien entwickeln

Dieser Workshop hat Einstiegscharakter und vermittelt Grundlagen rassismuskritischer und diskriminierungssensibler Selbstbezeichnungen und Konzepte. Anhand eigener Fallbeispiele werden gemeinsame Handlungsstrategien für eine rassismuskritische politische Bildungsarbeit entwickelt.

Referent: Jeasuthan Nageswaran (er/ihn) ist Pädagoge, Diversity-Trainer & Antidiskriminierungsberater aus Mannheim. Mehr über ihn auf: machtkritisch.de.

Zielgruppe: Dieser Workshop richtet sich an entwicklungspolitisch aktive BIPoC* (Black*Indigenous*People of Color)/Akteur*innen von Migrant*innenselbstorganisationen, die sich noch nicht intensiv mit rassismuskritischen Themen auseinandergesetzt haben.

Information und verbindliche Anmeldung bis 22. Juni bei: Dr. Rajya Karumanchi-Dörsam Interkulturelle Promotorin Regierungsbezirk Karlsruhe, E-Mail: rajya.ikp@simama-stehauf.de| Tel: 01590 / 675279


Willkommen statt Stacheldraht! Grundrecht auf Asyl verteidigen

Der Friedensrat Markgräflerland protestiert gegen die Beschlüsse der EU-Innenminster*innen am 8. Juni, die zu eine faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl führen, und ruft zu einer Mahnwache zum Erhalt dieses Grundrechts am Weltflüchtlingstag, Dienstag, 20. Juni um 17.00 Uhr vor der Evangelischen Stadtkirche in Mülllheim auf.  



Mühsame Passbeschaffung Afghanistan

Bereits seit September 2022 ist klar, dass die afghanische Botschaft keine neuen Pässe ausstellen kann. Nur alte Pässe können verlängert werden. Immer wieder fordern Ausländerbehörden, Afghan*innen auf neue Pässe bei der Botschaft zu beantragen. Nun hat das Justizministerium gegenüber dem Flüchtlingsrat auf Nachfrage klargestellt:

Aufgrund von Informationen der afghanischen Botschaft ist die Beschaffung neuer Reisepässe derzeit auf absehbare Zeit nicht möglich und daher nicht zumutbar. Pässe können jedoch für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren verlängert werden. Dessen ungeachtet kann es in Einzelfällen Konstellationen geben, die eine Botschaftsvorsprache erfordern, beispielsweise zum Zwecke einer notwendigen Identitätsklärung.

Sollten Afghan*innen pauschal aufgefordert werden, bei der Botschaft vorzusprechen, so sollte von der Ausländerbehörde eine einzelfallbezogene Erklärung verlangt werden. Das ganze Hin und Her zwischen Ausländerbehörden, den Betroffenen und der afghanischen Auslandsvertretung zermürbt, frisst Ressourcen und läuft doch auf das gleiche Ergebnis heraus. Melden Sie sich gerne bei uns und dem Justizministerium sollten Betroffene pauschal zur Botschaftsvorsprache aufgefordert werden.


An Schulungen teilnehmen und Multiplikator*in werden

Im Rahmen unseres neuen Projekts „START KLAR – Mein Leben in Deutschland“ werden geflüchtete Menschen in einer Reihe von Online-Schulungen zu Multiplikator*innen fortgebildet.

Als Multiplikator*in sollen sie besser in der Lage sein, andere Menschen in ihrem Umfeld beispielsweise über aufenthaltsrechtliche Aspekte und Fragen des Alltagslebens in Deutschland zu beraten. Neben den Schulungen werden auch Austauschtreffen angeboten. Dabei geht es vor allem um den gegenseitigen Austausch von den Teilnehmenden zu unterschiedlichen Anliegen aus dem Alltag.

Wir möchten durch das Projekt die Mitarbeit und das Engagement von geflüchteten Menschen stärken und fördern. Dieses Vorhaben hat einen empowernden Charakter, da es sowohl die Fähigkeit zur Selbsthilfe und der gegenseitigen Hilfe unter Geflüchteten fördert, als auch fachliche Kompetenz stärkt.

Zielgruppe sind demnach Geflüchtete – vor allem mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. Allerdings sollen auch Geflüchtete mit anderem Aufenthaltsstatus Zugang zum Projekt erhalten.

Wichtig: Wir werden diesmal auch eine Gruppe nur für Frauen starten.

Die Fortbildungen werden voraussichtlich auf Deutsch und auf Englisch stattfinden.

Mehr Informationen finden Sie im Zielgruppenflyer.

Interessierte können sich bei uns melden:

Eylem Ög: oeg@fluechtlingsrat-bw.de

Ebou Sarr: sarr@fluechtlingsrat-bw.de

Projektverbund
Das Diakonische Werk Breisgau-Hochschwarzwald bildet als Projektträger zusammen mit den Projektpartnern der Diakonischen Werke Freiburg und Lörrach und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen Projektverbund. Es besteht ein enger fachlicher Austausch.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds finanziert.

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As part of our new project „START KLAR – Mein Leben in Deutschland“, refugees are trained as multipliers in a series of online training courses.

The aim of the project is to train refugees as multipliers, so that they can better advise others in their environment on residence rights and daily life in Germany. In addition to the training courses, we offer exchange meetings to promote mutual exchange between the participants.

Our aim is to strengthen and promote cooperation and engagement among refugees, empowering them to help themselves and each other, while enhancing their professional skills.

The target group of the project is refugees, especially those with a residence or settlement permit. However, refugees with other residency statuses are also welcome to participate.

In addition, we are starting a group specifically for women to provide a comfortable learning environment.

The training sessions will be held in German and English.

You can find more information in the flyer.

Interested persons can contact us:

Eylem Ög: oeg@fluechtlingsrat-bw.de

Ebou Sarr: sarr@fluechtlingsrat-bw.de

Project network
The Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald, as project sponsor, forms a project network together with the project partners of the Diakonische Werke Freiburg and Lörrach and the Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. There is a close professional exchange.

This project is financed by the Asylum, Migration and Integration Fund.


PLUS e.V. sucht Asylverfahrensberater*in für LSBTIAQ* Geflüchtete

PLUS for Refugees, der Geflüchtetenberatung von Plus Rhein-Neckar e.V wird dringend eine qualifizierte und engagierte Person (soziale Arbeit, Rechtswissenschaften, Psychologie etc.) für die Beratung von queeren Geflüchtete während des Asylverfahrens gesucht.


Sommertagung 2023

Informationen auf Englisch

Herzliche Einladung zur Sommertagung am Samstag, den 15. Juli 2023, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Der Hauptvortrag geht den Fragen nach, was Rassismus mit Betroffenen macht und wie man gegen Rassismus vorgehen kann. In den Arbeitsgruppen können Sie wählen zwischen den Themen Kriminalisierung von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen, der Lage von Geflüchteten in der Türkei, dem Chancen-Aufenthaltsrecht und zwei Austauschgruppen zu rasssismuskritischen Handeln und Ungleichbehandlung von Geflüchteten. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Beteiligten, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und die Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung

10:15 Uhr: Hauptvortrag: Auswirkungen von Rassismus und warum es so wichtig ist, dagegen anzugehen

Rassismus hat ganz unterschiedliche Formen, die überall vorkommen: Manchmal ist er versteckt und kaum ersichtlich und manchmal total offensichtlich und beabsichtigt. Jegliche Form hinterlässt Spuren, Verletzungen und Misstrauen im Leben von rassifizierten Menschen. Als nicht von Rassismus betroffene Person ist es wichtig zu verstehen, was Rassmismus in anderen auslöst. Das wiederum hilft gegen Rassismus vorzugehen, ihn zu erkennen und anzusprechen. Es braucht gemeinsame Handlungsstrategien, um gegen Rassismus vorzugehen. Nach dem Vortrag wird es ausreichend Zeit für Fragen und Austausch geben.

Referentin: Vera Sompon (Sompon Socialservices Baden-Württemberg e.V.)

12.00 – 13.00 Uhr: Mittagessen

13:00 15:00 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase I

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus. Die Arbeitsgruppen Flucht als Verbrechen?, Geflüchtete in der Türkei und Chancen-Aufenthaltsrecht werden in der Arbeitsgruppen-Phase II wiederholt. Die Arbeitsgruppe 4 zu rasssismuskritischen Handeln findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase I statt. Arbeitsgruppe 5 zu Ungleichbehandlung findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase II statt.

Arbeitsgruppe 1: Flucht als Verbrechen?

Am Rande der öffentlichen Wahrnehmung werden derzeit Tausende von Geflüchteten in Italien und Griechenland zu drakonischen Haftstrafen von teilweise 100 Jahren und mehr verurteilt. Diese Prozesse dauern durchschnittlich 38 Minuten und enden für die Angeklagten mit durchschnittlich 44 Jahren Haft. Das Verbrechen ist ihre Flucht, der offizielle Vorwurf „Beihilfe zu illegalem Grenzübertritt“ durch Geflüchtete am Motor eines Schlauchbootes oder am Steuer eines PKW.
In der Arbeitsgruppe werden Bespiele vorgestellt, ein aktueller Überblick über die Kriminalisierung Geflüchteter und der zivilen Seenotrettung vermittelt, die Verfahren in den Kontext europäischer Abschottungspolitik gestellt sowie mit den Teilnehmenden diskutiert und Handlungsperspektiven im Umgang mit dieser Kriminalisierung erarbeitet.

Referent*innen: Anne Noack (Seebrücke Schweiz) und Jürgen Weber (Seebrücke Baden-Württemberg)

Arbeitsgruppe 2: Geflüchtete in der Türkei – diskriminiert, perspektivenlos und von Abschiebung bedroht

Etwa vier Millionen Geflüchtete leben in der Türkei. Sie kommen mehrheitlich aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und dem Iran und versuchen, sich ein neues Leben aufzubauen. Das ist nicht leicht – der Zugang zu Arbeit, Wohnung und Bildung ist erschwert. Die allgemeine wirtschaftliche und politische Lage heizt die Stimmung gegen Geflüchtete auf. So brüsteten sich während der Wahlen um die Präsidentschaft die Kandidaten mit Abschiebeplänen der unliebsamen Gestrandeten. Die Betroffenen machen auf allen Ebenen Rassismuserfahrungen. Ihre aufenthaltsrechtliche Situation kann sich jederzeit ändern. Auch die Situation der Binnengeflüchteten, die vor dem Krieg in den kurdischen Gebieten der Türkei in den Westen des Landes fliehen mussten, ist prekär. Die EU hält weiterhin an ihrem Türkei-Abkommen von 2016 fest und so werden Asylsuchende in Griechenland abgelehnt und in die Türkei abgeschoben. Dass dort eine Abschiebung in ihre Herkunftsländer droht, spielt in der europäischen Debatte um den Schutz der Außengrenzen keine Rolle. Über die komplexe Lage der Geflüchteten informiert diese Arbeitsgruppe.

Referentin : Amke Dietert (Amnesty International)

Arbeitsgruppe 3: Sechs Monate Chancen-Aufenthaltsrecht – eine erste Bestandsaufnahme

Zum Jahreswechsel ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Mit ihm will die Bundesregierung Ausländer*innen, die sich seit langem in Deutschland aufhalten, eine Bleibeperspektive ermöglichen. Seit rund sechs Monaten ist es nun in Kraft – Zeit für eine erste Bestandsaufnahme.
In der Arbeitsgruppe sollen die verschiedenen Praxiserfahrungen ausgetauscht, aktuelle und zukünftige Probleme identifiziert und mögliche Lösungen diskutiert werden. Die Voraussetzungen des Chancenaufenthaltsrechts werden vorgestellt, mögliche Fallstricke benannt und praktische Tipps gegeben, wie die Chance im Einzelfall möglichst effektiv genutzt werden kann. Dabei besteht auch Raum für Austausch und Fragen, die darüber hinaus gehen.

Referent: Sebastian Röder (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Arbeitsgruppe 4: Austausch zu rassismuskritischen Handeln

In der Arbeitsgruppe reden wir über den Umgang mit Rassismen in unserem Alltag. Selbstkritisch wollen wir fragen, wie wir uns für rassismuskritisches Denken öffnen, eigene Denkmuster hinterfragen und Rassimus erkennen können. Und wie man das eigene Denken und Handeln verändern kann. Aber es soll auch um Handlungsstrategien gehen – wie man Rassismus ansprechen und rassifizierte Menschen unterstützen kann.

Moderatorin: Vera Sompon (Sompon Socialservices Baden-Württemberg e.V.)

15:00 – 15:15: Pause

15:15 17:15 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase II

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus. Wiederholung der Arbeitsgruppen 1-3. Die Arbeitsgruppe 5 zu Ungleichbehandlung findet nur in der Arbeitsgruppen-Phase II statt.

Arbeitsgruppe 1: Flucht als Verbrechen?

Arbeitsgruppe 2: Geflüchtete in der Türkei – diskriminiert, perspektivenlos und von Abschiebung bedroht

Arbeitsgruppe 3: Sechs Monate Chancen-Aufenthaltsrecht – eine erste Bestandsaufnahme

Arbeitsgruppe 5: Ungleichbehandlung

Mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine wurde sehr stark deutlich, dass nicht alle Geflüchteten gleich behandelt werden. Allein rechtlich gibt es diverse Privilegien für bestimmte ukrainische Geflüchtete, auf die Geflüchtete im Asylverfahren, aber auch sog. Drittstaatsangehörige aus der Ukraine vergeblich hoffen. Auch die gesellschaftliche und politische Akzeptanz ist eine völlig andere. Wer Geflüchtete unterstützt, bekommt diese Ungleichbehandlung zu spüren. Der Frust, die Enttäuschung und die Resignation wachsen. In der Arbeitsgruppe wollen wir uns austauschen, vernetzen und gemeinsam Problemfelder der Ungleichbehandlung analysieren. Aus dem Austausch sollen wichtige Impulse für die politische Arbeit des Flüchtlingsrats entstehen und eventuell weitere Schritte eingeleitet werden.

Moderatorinnen: Eylem Ög (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) und Nana S. Boahene (Kollektiv Lemonade Stuttgart)

Die Anmeldung ist geschlossen. Kommen Sie gerne spontan vorbei.


Gewalt an EU-Grenzen: Menschen auf der Flucht streamen brutale Pushbacks auf TikTok

Mehr als 25.000 Fälle von Gewalt an den Außengrenzen der EU, dokumentiert das Border Violence Monitoring Project. Flüchtende müssen sich nackt ausziehen, werden in Wälder zurückgelassen und in Gewässer gedrängt, sie werden beschossen und ihre Smartphones werden zerstört. Die Gewalt wird von staatlicher Seite ausgeübt, es sind Grenzbeamt*innen, die im Namen von nationalen Behörden oder Frontex agieren. Von den Menschenrechtsverletzungen berichtet Milena Zajović, sie leitet die Abteilung für politische Interessenvertretung des Border Violence Monitoring Network. Netzpolitik.org veröffentlicht und übersetzt das Interview mit ihr, das von Brot für die Welt geführt wurde.



Grundrechtsschutz in Geflüchteten-Unterkünften

Am 15. Juni um 9:30 Uhr verhandelt das Bundesverwaltungsgericht zwei Revisionsverfahren zusammen, in denen es um den Schutz der Privatsphäre in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete geht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) begleitet die Verfahren juristisch gemeinsam mit einem Bündnis, dem PRO ASYL, Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt einerseits ein Verfahren gegen die Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg. Die Hausordnung regelt u.a., dass das Personal der LEA und der private Sicherheitsdienst Zimmerkontrollen durchführen können – auch nachts und gegen den Willen der Bewohner*innen – sowie Einlass- und Taschenkontrollen. Dieses Verfahren wird über den Rechtshilfefonds von PRO ASYL gefördert. Das zweite Verfahren richtet sich gegen die gängige Polizeipraxis, Bewohner*innen ohne gerichtlichen Beschluss nachts aus ihrem Zimmer zu holen, um sie abzuschieben.

Im Rahmen der Revision muss das Bundesverwaltungsgericht in beiden Verfahren entscheiden, ob die Zimmer in Erstaufnahmeeinrichtungen „Wohnungen“ im Sinne des Art. 13 GG sind und den vollen grundrechtlichen Schutz genießen. Das bevorstehende Urteil hat weitreichende Auswirkungen – z.B. für die Hausordnungen anderer Bundesländer und für die Abschiebepraxis.

Es gibt keinen Zweifel: Die Zimmer in Geflüchtetenunterkünften sind Wohnräume und damit nach dem Grundgesetz unverletzlich. Gleichzeitig werden im politischen Diskurs die Stimmen immer lauter, die für migrationspolitische Forderungen über die Rechte von Geflüchteten hinweggehen wollen. Die anstehende Entscheidung ist daher eine wichtige Gelegenheit für das Bundesverwaltungsgericht klarzustellen: Das Grundgesetz kennt keinen Grundrechtsschutz zweiter Klasse für geflüchtete Menschen.

In einem FAQ werden alle relevanten Fragen zu beiden Revisionsverfahren beantwortet.


Pro Asyl: Griechische Verhältnisse – bald überall in Europa?

Auf den Ägäis-Inseln ist seit Jahren real, was mit der EU-Asylrechtsverschärfung flächendeckend droht: Haftlager, Schnellverfahren ohne Prüfung der Fluchtgründe und gewaltvolle Zurückweisungen. Ein Bericht unserer Partnerorganisation Refugee Support Aegean (RSA) zur Situation auf den Ägäis-Inseln verrät, auf was wir uns gefasst machen müssen.

Die Bundesregierung stimmte in Brüssel einer Asylrechtsverschärfung zu, durch die das Asylrecht auf europäischer Ebene faktisch ausgehebelt wird. PRO ASYL hat ausführlich dargestellt, was die Vorhaben im Kern bedeuten werden: In Lagern an den EU-Grenzen sollen Schutzsuchende unter Haftbedingungen massenhaft abgefertigt werden. Dabei geht es nicht um die inhaltliche Prüfung der Fluchtgründe. In erster Linie beschränkt sich das Verfahren auf die Frage, ob ein Asylantrag als unzulässig abgewiesen werden kann oder nicht. Das ist immer dann der Fall, wenn die schutzsuchende Person über einen angeblich »sicheren« Drittstaat in die EU geflohen ist. Parallel sollen die Kriterien, wann ein Staat als sicher gilt, dafür weiter heruntergeschraubt werden.