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Praktikant*innen gesucht: Du möchtest dich aktiv für die Rechte von Geflüchteten einsetzen?

Dann bist Du bei uns genau richtig. Ab April 2025 suchen wir noch engagierte Praktikant*innen, die unsere Arbeit unterstützen, und in Baden-Württemberg auf eine menschlichere Flüchtlingspolitik hinwirken wollen.

Während Deines Praktikums bei uns erhältst Du nicht nur spannende Einblicke in die Arbeit einer NGO, die sich leidenschaftlich für die Rechte von Geflüchteten einsetzt, sondern kannst auch aktiv in verschiedenen Bereichen mitwirken. Ob eine Hospitation in der Beratung und die Teilnahme an Fortbildungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht oder die kreative Gestaltung von Social-Media-Posts und dem Verfassen von Artikeln für unser Magazin „Perspektive“ – bei uns kannst Du wertvolle Erfahrungen sammeln. Dich erwarten zudem flache Hierarchien, ein junges, engagiertes Team und die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte je nach Interessen und Fähigkeiten zu setzen.

Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt für ein mindestens 6-wöchiges Praktikum.

Aufgabenprofil

  • Arbeit im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht: Hospitation in der Beratung, Rechercheaufgaben, Unterstützung bei und Teilnahme an Fortbildungen und Tagungen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Teilnahme an Lobbytermine, Mitarbeit bei Pressemitteilungen und Social Media-Veröffentlichungen sowie Verfassen von Artikeln auf der Homepage und im Magazin „Perspektive“
  • Büroorganisation & administrative Aufgaben
  • Flexible Schwerpunktsetzung nach Deinen Interessen und Fähigkeiten

Anforderungen

  • Interesse an Migrationsrecht, Asylpolitik und sozialen Themen
  • Bereitschaft zur Unterstützung im Büromanagement und -verwaltung
  • Gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Erfahrung im Verfassen von Texten
  • Eigeninitiative, Teamgeist und Engagement
  • Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
  • Rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse (v.a. Asyl- und Aufenthaltsrecht) von Vorteil, aber nicht notwendig

Rahmenbedingungen

  • Aufwandsentschädigung von 400€ pro Monat für Vollzeitpraktika
  • Teilzeitpraktika nach Absprache möglich
  • Mindestdauer von 6 Wochen (bis maximal 3 Monate bei freiwilligen Praktika, bei Pflichtpraktika gerne auch länger) 
  • Präsenzpraktikum im Herzen des schönen Stuttgarter Westens mit Möglichkeit zum Homeoffice
  • Weiterbildungsmöglichkeiten, inklusive monatlichem rassismuskritischen Austausch
  • Einblicke in die Arbeitsweise und Abläufe einer NGO

Bewerbung

Interesse geweckt? Bewirb Dich jetzt mit Anschreiben, Lebenslauf und relevanten Zeugnissen unter info@fluechtlingsrat-bw.de mit dem Betreff ‚Praktikum (gewünschter Zeitraum)‘. Der Flüchtlingsrat behandelt alle Bewerbungen vertraulich und freut sich besonders über Bewerbungen von migrantisierten Menschen, People of Colour und Menschen mit Fluchtgeschichte.

Lass uns gemeinsam für eine menschlichere Flüchtlingspolitik aktiv werden – werde Teil unseres Teams!


Heidelberg: Buch-Release: Geflüchtete und Sicherheit in der Stadt

Im Kontext der Fluchtmigration 2015 analysiert das Buch folgende Fragen: Welche Rolle nimmt die Polizei bei der Aufnahme von Geflüchteten im städtischen Raum ein? Welche Relevanz hat die Stadtpolitik im Bereich Flucht? Und welche Bedeutung haben stadtgesellschaftliche Akteur*innen, Netzwerke und Diskurse?

Das Buch ist im Internet frei verfügbar und fasst die wichtigsten Ergebnisse des DFG-Forschungsprojekts „Polizei, Politik, Polis – Zum Umgang mit Geflüchteten in der Stadt“ zusammen. Kern der Forschung ist die Rolle der Polizei in städtischen Kontexten im Umgang mit fluchtbedingter Vielfalt.

Zunächst werden die Forschungsergebnisse vorgestellt und dann diskutieren Prof. Dr. Bernd Belina (Humangeograph, Goethe-Universität Frankfurt) und Dr. Jill Poeggel (Sozialwissenschaftlerin, Goethe-Universität Frankfurt).

Ort: P18, Grabengasse 14-18, 69117 Heidelberg (Universität Heidelberg)

Flyer zur Veranstaltung


Pro Asyl: Kritik am Gesetzesentwurf zur GEAS-Umsetzung

PRO ASYL kritisiert den am heutigen Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) scharf. Der Entwurf überschreitet die von der Europäischen Union geforderten Mindeststandards erheblich, entrechtet Geflüchtete massiv und verhindert faire Asylverfahren.

„Die Bundesregierung hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verpasst, die Menschenrechte zu achten und rechtsstaatliche Standards zu wahren. Der Entwurf beinhaltet die größten Asylrechtsverschärfungen seit Jahrzehnten, es droht Haft von Familien und Kindern – wie weit soll die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen noch gehen?“, kritisiert Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL fordert: „Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf im Lichte der Menschenrechte überarbeiten, die von der EU gewährten Ermessensspielräume im Sinne des Schutzes von Asylsuchenden nutzen sowie faire und rechtsstaatliche Verfahren unter menschenwürdigen Bedingungen gewährleisten.“

Freiheitsbeschränkungen und neue Haftformen

Obwohl die EU-Vorgaben bereits eine deutliche Verschärfung der Asylpraxis vorsehen, geht der deutsche Gesetzentwurf noch weiter und führt unter dem Deckmantel der GEAS-Umsetzung neue Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkung und De-facto-Inhaftierung von Schutzsuchenden ein.

Es drohen geschlossene Zentren, wie es sie bisher in Deutschland noch nicht gibt: Die Flüchtlinge dürfen diese nicht verlassen, teilweise nur, weil sie aus einem bestimmten Herkunftsland kommen. Besonders besorgniserregend ist, dass durch diese Maßnahmen auch Kinder während ihres Asylverfahrens eingesperrt werden könnten.

Schutzsuchende sollen durch Maßnahmen wie die sogenannte Asylverfahrenshaft massiven Freiheitsbeschränkungen unterworfen werden, die mit internationalen Menschenrechtsstandards nicht vereinbar sind. „Diese Haftformen sind unverhältnismäßig und psychisch extrem belastend. Sie erhöhen das Risiko von Suizidversuchen. Ein faires Asylverfahren ist so kaum möglich, da Betroffene unter diesen Bedingungen oft nicht in der Lage sind, ihre Fluchtgründe umfassend darzulegen“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL lehnt geschlossene Zentren und die Asylverfahrenshaft entschieden ab und fordert die Bundesregierung auf, menschenrechtliche Standards zu wahren.

Ausweitung der „sicheren Staaten“-Konzepte

Mit dem Gesetzentwurf sollen zudem die Konzepte „sicherer Herkunftsstaaten“ und „sicherer Drittstaaten“ massiv ausgeweitet werden, was durch die Vorgaben aus Brüssel nicht zwingend geboten ist.

PRO ASYL sieht in der Ausweitung der „sicheren Staaten“-Konzepte eine unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts auf ein faires Asylverfahren. Die Einstufung eines Landes als „sicher“ muss einer gründlichen menschenrechtlichen Prüfung unterzogen werden, die durch die geplanten Änderungen nicht mehr gewährleistet ist. Statt der angestrebten Harmonisierung droht ein Labyrinth paralleler Verfahren zur Einstufung als „sicher“, wobei die strengeren Vorgaben des Grundgesetzes unterlaufen werden können.

Menschenrechte müssen Priorität haben

Bereits im Juli 2024 hatte PRO ASYL gemeinsam mit 25 Organisationen Vorschläge für eine menschenrechtskonforme Umsetzung der GEAS-Reform unterbreitet. Im Oktober reichte PRO ASYL zudem eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf beim Bundesinnenministerium ein, die verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Probleme benennt.


VGH BW: Reueerklärung unzumutbar bei der Passbeschaffung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) hat mit Beschluss vom 05.06.2024 – 12 S 871/22 – entschieden, dass im Rahmen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, die Unterzeichnung einer Reueerklärung zwecks Passbeschaffung für Eritreer*innen unzumutbar ist. Dies entspricht auch der Auffassung des Bundesinnenministeriums, des Justizministeriums BW und des Innenministeriums BW zur Passbeschaffung Eritrea.

„Keine Pflicht zur Abgabe einer „Reueerklärung“ zwecks Passbeschaffung für Niederlassungserlaubnis

Die Abgabe einer so genannten Reueerklärung ist auch im Hinblick auf die Erteilungsvoraussetzungen einer Niederlassungserlaubnis unzumutbar, trotz des gesteigerten Interesses der Behörde an einer verlässlichen Identitätsklärung.“

(Leitsätze von asyl.net; unter Bezug auf: BVerwG, Urteil vom 11.10.2022 – 1 C 9.21)


„Sicherheitspaket“ in Kraft

Zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende sind im Gesetz zur Verbesserung der Inneren Sicherheit und des Asylsystems („Sicherheitspaket“) enthalten. Dieses ist am 31.10.24 in Kraft getreten.

Verschärfungen gibt es in diesen Bereichen:

  • Leistungsausschluss für Dublin-Fälle, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, keine Duldung haben, die Abschiebung angeordnet wurde und das BAMF festgestellt hat, dass eine Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist(§ 1 Abs. 4 AsylbLG)
  • Widerruf des Schutzstatus bei Reisen in das Herkunftsland (Staatenlose = Reisen in das Land des gewöhnlichen Aufenthalts) es sei denn, die Reise ist „sittlich zwingend geboten“ (§ 73 Abs. 7 AsylG)
  • Anzeigepflicht für Reisen ins Herkunftsland (§ 47b AufenthG)
  • Lichtbilder von Asylsuchenden dürfen in bestimmten Fällen mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet durch das BAMF abgeglichen werden (§ 15b AsylG)
  • weitere Ausweisungsgründe (§ 54 AufenthG)
  • neue Ausschlussgründe für die Anerkennung als Asylberechtige oder Flüchtling (§ 60 Abs. 8, 8a, 8b AufenthG)

Viele dieser neuen Regelungen sind europarechtswidrig und es bestehen enorme verfassungsrechtliche Bedenken. Wie sie umgesetzt werden ist derzeit noch völlig unklar.



Freiburg: Vielfalt leben

Eine Einladung zum kritischen Hinterfragen der eigenen Position im vielfältigen ehrenamtlichen Kontext.

Das Hinterfragen der eigenen Position, ein Perspektivwechsel und das kritische Betrachten des eigenen Handelns ist in einer ehrenamtlichen Tätigkeit, welche in einem vielfältigen Umfeld stattfindet, essentiell. Diese Selbstreflexion soll in dem Workshop angestoßen werden.

Der Workshop richtet sich in erster Linie and ehrenamtlich Engagierte.

Ort: Caritasverband Freiburg-Stadt, Herrenstraße 6, 79098 Freiburg

Die Anmeldung erfolgt bis Montag, den 04.11.2024 über folgende Mailadresse: ilona.mueller@caritas-freiburg.de.


Tübingen und online: Das Recht auf Bewegungsfreiheit verteidigen

Flucht und Migration werden immer mehr als Verbrechen dargestellt und Schutzsuchende kriminalisiert. An den Außengrenzen Europas werden die verbalen Attacken physisch umgesetzt und die Gewalt nimmt zu. Geflüchtete landen vor Gerichten und in Gefängnissen.

Dagegen richtet sich der Fonds für Bewegungsfreiheit, der konkrete Hilfe für die von Kriminalisierung Betroffenen bietet. Denn das Recht auf Bewegungsfreiheit gehört ganz wesentlich zu demokratischen Gesellschaften.

Die Tübinger Gruppe von medico international in Kooperation mit der Universität Tübingen, Institut für Erziehungswissenschaft (Prof. Barbara Stauber) und dem Netzwerk Rassismuskritische Migrationspädagogik laden zu dieser spannenden Veranstaltung ein.

Mit dabei sein werden:

Gilda Sahebi und Christian Jakob (Journalist*innen)
Moctar Dan Yayé (Alarme Phone Sahara (Niger))
Emmanuel Mbolela (Aktivist in Marokko)
Valeria Hänsel und Leonie Jantzer (medico international)

Musik von: Florian Dohrmann und Aleksi Rajala und Música con Señas

Uhrzeit: 19 Uhr
Ort: Alte Aula Tübingen | Münzgasse 30 | 72070 Tübingen
Livestream: medico YouTube Kanal
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und die Teilnahme ist kostenlos. Hier finden Sie weitere Informationen zu dieser Veranstaltung.


Pro Asyl: Minusrunde für Geflüchtete

Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sollen 2025 weniger Unterstützung bekommen. Bei Sozialhilfe und Bürgergeld wird es dagegen »nur« eine Nullrunde geben. Mit der Minusrunde für Geflüchtete setzen Bund und Länder ihre antisoziale Politik auf dem Rücken der Allerschwächsten fort.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Regelbedarfe für die Sozialleistungen jährlich an die Entwicklung von Preisen und Löhnen anzupassen. Am 18. Oktober 2024, zeitgleich mit der Abstimmung über das Sicherheitspaket im Bundestag, hat der Bundesrat der diesjährigen Verordnung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zugestimmt. Sie führt jedoch nicht zu einer Steigerung, sondern zur Kürzung der Grundleistungen für Geflüchtete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Kürzung dürfte vermutlich um die 20 Euro monatlich für eine erwachsene Person betragen.

Die vom BMAS verantwortete und vom Bundesrat beschlossene Verordnung ist die vierte binnen zwölf Monaten, mit der die Verantwortlichen schutzsuchende Menschen tiefer in die existenzielle Not treiben. In diese Reihe gehören schon die diskriminierende Bezahlkarte, verlängerte Grundleistungen im AsylbLG und die infame Leistungsstreichung im Sicherheitspaket.

Diskriminierende Ungleichbehandlung

Als Grund für die Minusrunde gibt das zuständige BMAS an, die aktuelle Neuberechnung des Statistischen Bundesamtes hätte für das Jahr 2025 ein Minus ergeben. Allerdings sehe § 28a Absatz 5 SGB XII einen Bestandsschutz vor, so dass die Bürgergeld- und Sozialhilfe-Regelsätze unverändert bleiben. Für Asylsuchende hingegen bestreitet das BMAS die Anwendbarkeit des Bestandschutzes.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die aktuelle Berechnungsmethode für die Anpassung bemängelt und kritisiert, dass auch die Nullrunde für Sozialhilfe- und Bürgergeldempfänger*innen angesichts gestiegener Preise und Löhne nicht sachgerecht ist. Arme Menschen verlieren damit an Kaufkraft. Für Asylsuchende gilt eigentlich dieselbe Berechnungsmethode. Schon jetzt sind die Leistungen nach dem AsylbLG geringer als die Bürgergeldsätze, nun geht die Schere noch weiter auf.

Die Minusrunde für Geflüchtete ist ein bislang einmaliger Vorgang. Die Idee jedoch, Geflüchtete über den Hebel der jährlichen Anpassungen zu benachteiligen, ist nicht neu: Das Bundesverfassungsgericht hat die Leistungen nach AsylbLG bereits in seinem wegweisenden Urteil von 2012 als »evident unzureichend« bezeichnet, weil sie, anders als die Sozialhilfe, über viele Jahre nicht an die Preisentwicklung angepasst worden waren und dadurch eine erhebliche Differenz entstanden war. Von 2017 bis 2019 kam es drei Mal in Folge erneut zu gesetzgeberischen Versäumnissen bei der Anpassung.

Pauschal niedrigere Leistungen sind nicht erlaubt

Aufgrund der Ungleichbehandlung der verschiedenen Gruppen bedürftiger Personen darf man erhebliche Zweifel haben, dass die nun beschlossene Regelung verfassungskonform ist. Das Verfassungsgericht hielt 2012 grundsätzlich fest, dass die Sozialleistungen für Geflüchtete nicht pauschal niedriger bemessen sein dürfen als die regulären Sozialleistungen. Der Gesetzgeber darf, wie es in den Leitsätzen des Urteils heißt »nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren«. Abweichende Leistungen sind nur möglich, sofern der Bedarf an existenznotwendigen Leistungen einer bestimmen Gruppe von Menschen »von dem anderer Bedürftiger signifikant abweicht und dies folgerichtig in einem inhaltlich transparenten Verfahren anhand des tatsächlichen Bedarfs gerade dieser Gruppe belegt werden kann«.

Eine solche empirisch belegte, transparente Berechnung hat der Gesetzgeber allerdings seit mehr als zwölf Jahren nicht geliefert.  Das ist nicht überraschend: Auch Geflüchtete im AsylbLG-Bezug sind Menschen, die alle Bedarfe haben, die Menschen nun einmal haben. Dass die Asylbewerberleistungen nicht bedarfsdeckend sind, haben PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin 2022 ausführlich analysiert. Zahlreiche Organisationen kritisieren das Asylbewerberleistungsgesetz insgesamt als verfassungswidrig und fordern seine Abschaffung.



Statement: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weiterführen

Im gemeinsamen Statement anlässlich 2 Jahre Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) wird gefordert: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weiterführen! „Haushaltskollateralschaden“ vermeiden und der humanitären und menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden! Das Statement für die Weiterführung des BAP wird getragen von move on – menschen.rechte Tübingen e.V., dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. und Afghanische Frauen Verein Stuttgart e.V..

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern:
 
Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) sollte besonders gefährdeten Afghan*innen Schutz in Deutschland über einen geregelten Zufluchtsweg ermöglichen. Mit dem Programm verpflichtete sich die Bundesregierung zu ihrer humanitären Verantwortung gegenüber der afghanischen Zivilbevölkerung nach dem ungeordneten Abzug 2021. Genau zwei Jahre nach dem Beginn droht jedoch das vorzeitige Aus. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind im Budget des Bundesinnenministeriums keine Mittel mehr für das BAP vorgesehen.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Verbände, darunter auch mehrere Organisationen aus Baden-Württemberg, fordern die Weiterführung und Weiterfinanzierung des BAP gemäß den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der Ampelregierung – denn ein vorzeitiges Ende hätte fatale und nicht verantwortbare Konsequenzen für die Betroffenen. Baden-Württemberg gehörte zu den ersten Landesregierungen, die das BAP bereits kurz nach Beginn in Frage stellten und ein Ende forderten. Wir fordern die grünschwarze Landesregierung auf, diese Haltung zu überdenken und das BAP und die Aufnahme von gefährdeten und schutzbedürftigen Menschen über dieses Programm im Land zu unterstützen.

Laut Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums (BMI) sollten Aufnahmezusagen für monatlich bis zu 1.000 gefährdeten Afghan*innen erteilt werden. Mit einer angekündigten Laufzeit bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode war eine Aufnahme von bis zu 36.000 schutzbedürftigen Menschen geplant. Doch das BAP wurde bis jetzt nicht voll umfänglich umgesetzt: Statt den ursprünglich geplanten 1.000 Personen pro Monat sind bislang insgesamt lediglich 682 Personen nach Deutschland eingereist (Stand Oktober 2024). Seit Juli 2024 wurde die Bearbeitung tausender Anträge durch die zuständigen Behörden unterbrochen. Das betrifft etwa 17.000 Personen, die bereits von den Stellen der Bundesregierung vorausgewählt und kontaktiert wurden.
 
Seit August 2021 hat sich die Situation für die afghanische Zivilbevölkerung kontinuierlich verschlechtert. Insbesondere Frauen und Mädchen werden aufgrund ihres Geschlechts systematisch diskriminiert und sind von schwerwiegenden Verletzungen ihrer grundlegenden Freiheiten und Menschenrechte betroffen. Für diese Menschen ist das BAP die einzige Überlebensperspektive. Ein vorzeitiger und ungeordneter Abbruch des Programms hätte für alle diese Menschen fatale Konsequenzen.
Mit dem BAP getätigte Investitionen in die Umsetzung von Aufnahmeprogrammen wie der Aufbau der Koordinierungsstelle würden einfach abgewürgt werden. Mit einem Abbruch des Programms würde die Bundesregierung letztlich weder ihrer humanitären Verantwortung noch einer feministischen Außenpolitik gerecht zu werden und den gegenüber der Europäischen Union gemachten Zusagen für humanitäre Aufnahmen in 2025 zuwider handeln.

Für die am BAP mitwirkenden zivilgesellschaftlichen Organisationen (ca. 60 NGOs und Dachverbände) würde der Abbruch des Programms einen herben Vertrauensbruch darstellen. Sie haben durch ihre – zum größten Teil ehrenamtliche – Mitwirkung gezeigt, dass eine Aufnahmebereitschaft in der Gesellschaft vorhanden ist. Ihnen liegen zudem weiterhin zahlreiche Anfragen von besonders gefährdeten Menschen vor und jede Woche kommen neue  Hilferufe von bedrohten Menschen, insbesondere Frauen und queeren Personen aus Afghanistan hinzu: Obwohl es ein offizielles Versprechen bis mindestens zum Ende der Legislaturperiode gibt, könnten keine neuen Schutzanträge für das Programm mehr gestellt werden.

Zivilgesellschaftliche und Menschenrechtsorganisationen appellieren an die Bundesregierung sowie die Mitglieder des Bundestags:  
1. das BAP wie geplant mindestens bis Ende der Legislaturperiode vollumfänglich weiterzufinanzieren. 
2. das gesteckte Ziel der Aufnahme von bis zu 1.000 gefährdeten Personen im Monat – also insgesamt bis zu 36.000 Personen in der gesamten Laufzeit – weiterzuverfolgen und umzusetzen.
3. die Auswahlrunden, die Bearbeitung der Anträge, die Visumverfahren und die Umsetzung der Ausreisen umgehend fortzusetzen

„Es darf nicht geschehen, dass ein so wichtiges Menschenrechtsprogramm auf dem Altar der Migrationsdebatte, des Rechtsrucks und der „Zeitenwende“ geopfert wird.“ (Andreas Linder, Geschäftsführer des Vereins move on Tübingen und aktiv im Afghanistan-Hilfsprojekt „save our families“)

„Das Aufnahmeprogramm ist die einzige Hoffnung für uns afghanische Frauen. Sie sollten die afghanischen Frauen im Kampf gegen die gender apartheid nicht allein lassen und die Taliban hart sanktionieren.“ (Aktivistin des Afghanistan Women Movement for Justice)



Herbsttagung 2024

Arabisch عربي I English

Herzliche Einladung zur Herbsttagung am Samstag, den 16. November 2024, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Im Hauptvortrag geht es um die innerhalb Europas diskutierten und praktizierten Verschärfungen des Asylrechts. In zwei Themenphasen können Sie wählen zwischen der Lage in Syrien, Unterstützung für Geflüchtete mit psychischen Erkrankungen, Kirchenasyl und Rassismus in Ausländerbehörden. Bei einer Podiumsdiskussion wollen wir uns zudem mit der aktuellen Debatte um die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete auseinandersetzen. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Ort: Bürgerräume Stuttgart-West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart (barrierefrei)

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Es gibt ein veganes Mittagessen, Kinderbetreuung und Dolmetscher für Englisch und Arabisch.

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Teilnehmenden, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

Italien errichtet exterritoriale Lager für Geflüchtete in Albanien, in den Niederlanden sollen Leistungen für abgelehnte Asylsuchende komplett gestrichen werden, Polen will das Asylrecht temporär aussetzen und Deutschland weitet Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen aus. Das sind nur einige Beispiele, wie derzeit in Europa eine Abschottungspolitik vorangetrieben und durchgesetzt wird. Dabei wurde auf EU-Ebene erst im April 2024 eine Verschärfung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen, das einerseits auf nationaler Ebene in vielen Punkten noch nicht umgesetzt ist, andererseits den rechtlichen Rahmen für Praktiken bietet, die vor allem an den EU Außengrenzen bereits seit Jahren Realität sind.
Kann mit diesen verschäften Maßnahmen einem Rechtsruck in der Gesellschaft entgegengewirkt werden? Inwieweit sind die angedachten und praktizierten Maßnahmen mit geltendem Recht vereinbar? Und was kann der Abschottungslogik entgegengesetzt werden? Diesen Fragen geht Hannah Sommer in ihrem Vortrag nach. Sie arbeitete zuletzt im Rahmen des SOLiDi (Solidarity in Diversity) Projekts an der Universität Wien.

Referierende: Hannah Sommer (Universität Wien)

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus.

In Deutschland wird Syrien heute vor allem im Zusammenhang mit Abschiebungen thematisiert. Die brutale Niederschlagung der syrischen Revolution und die anhaltende Repression durch das Assad-Regime, die über die Hälfte der Bevölkerung zur Flucht zwangen, sind weitgehend aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden. Gleichzeitig zeichnet die Politik das Bild eines befriedeten Landes, in dem es zumindest einige sichere Gebiete gebe. Mehrere EU-Staaten arbeiten bereits an der Anerkennung solcher Regionen als ’sicher‘. Dem gegenüber stehen Berichte über Menschenrechtsverletzungen, Repression, Verfolgung, Folter und fortgesetzte Bombardierungen. Wie ist die Lage in Syrien wirklich?
Adopt a Revolution (AaR) wurde 2011 angesichts der brutalen Verfolgung des friedlichen Aufstands gegen das Regime von Baschar al-Assad von syrischen und deutschen Aktivist*innen ins Leben gerufen. Die Solidaritäts- und Menschenrechtsorganisation unterstützt seitdem gewaltfreie zivilgesellschaftliche Projekte in Syrien gegen Diktatur und Terror und setzt sich für Gerechtigkeit und Frieden ein.

Referierende: Vertreter*in von Adopt a Revolution

Viele Geflüchtete sind schwer belastet und leiden an psychischen Erkrankungen. Doch die Diagnose und der Zugang zu psychotherapeutischer/medizinischer Versorgung ist extrem erschwert. Sei es durch den Aufenthaltsstatus, Sprachbarrieren, fehlende Fachkräfte oder hochschwellige Strukturen. In der Arbeitsgruppe soll es grundlegend um psychische Erkrankungen gehen und um vorhandene Unterstützungsstrukturen wie Einrichtungen, Beratungsstellen und medizinische Dienste. Exkurse zu Psychosen und Sucht und den Umgang damit sind möglich. Britta Schymura und Jochen Greiner arbeiten mit psychisch erkrankten Geflüchteten in Stuttgart.

Referierende: Britta Schymura und Jochen Greiner (Caritasverband für Stuttgart)

Besonders bei Dublin-Ablehnungen im Asylverfahren suchen viele Geflüchtete verzweifelt nach einem Kirchenasyl. Sie haben (häufig leider sehr berechtigt) die Sorge, bei der Überstellung in ein anderes europäisches Land kein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren zu bekommen. In diesen Härtefällen können Kirchenasyle eine Option sein, damit das BAMF den Einzelfall erneut und genauer prüft. Doch wie bekommt man ein Kirchenasyl organisiert? Welche Schwierigkeiten und Fragen gibt es dabei?
Zwei Initiativen berichten aus ihrer Praxis, wie sie erfolgreich Kirchenasyle umsetzen, welche Motivation sie antreibt, welche Herausforderungen es gibt und wo man sich Unterstützung holen kann. Kirchenasyle sind umsetzbar – hier können Sie sich vernetzen, Erfahrungsberichte einholen, Bedenken teilen und viele Tipps bekommen.

Referierende: Theresa Lennartz & Markus Klumpp (Freiburg), Bärbel Neef & Gabriele Koch (Lahr)

Lange Warteschlangen, überarbeitete Mitarbeitende und ein oft rauer Umgangston charakterisieren (leider) die Situation in Ausländerbehörden. Für Geflüchtete wird der Gang zur Ausländerbehörde zum Alptraum. Das liegt auch an institutionellem Rassismus. Was ist unter institutionellem Rassismus zu verstehen? Wie zeigt er sich speziell bei Ausländerbehörden? Was bedeutet das für von Rassismus betroffene Menschen? Und gibt es Möglichkeiten, Rassismus entgegenzuwirken und die Betroffenen zu unterstützen? In der Arbeitsgruppe wird es auch Raum geben, über eigene Erfahrungen ins Gespräch zu kommen und sich auszutauschen. Johannes Siegel und Josephin Wandt forschen zum Thema Institutionen und Rassismus (InRa).

Referierende: Johannes Siegel (Jurist & Mitbegründer der Refugee Law Clinic Konstanz) und Josephin Wandt (Soziologin & Lehrbeauftragte an der Akademie der Polizei Hamburg)

Kontrovers diskutiert, rechtlich anfechtbar, aus praktischer Sicht problembehaftet: Die Bezahlkarte für Geflüchtete soll eine verwaltungsentlastende Alternative zur Bankkarte und Bargeldauszahlung darstellen und demnächst landesweit eingeführt werden. Doch schon erste Umsetzungsversuche stehen in der Kritik, benachteiligend und dikriminierend zu sein, die ersten Klagen landen vor Gericht. Bargeldauszahlungen sind mit der Bezahlkarte limitiert, manchmal örtlich beschränkt und in bestimmten Fällen mit anfallenden Gebühren verbunden.
Aus unterschiedlichen Perspektiven wollen wir die rechtlichen Grundlagen, die praktische Umsetzung und die Kritik an der Bezahlkarte diskutieren.

Diskutierende: Andrea Kothen (Pro Asyl); Jürgen Kraft (ehemaliger Leiter des Amts für Flüchtlinge und Integration Biberach); Anja Bartel (Flüchtlingsrat BW)
Moderation: Joachim Glaubitz (Flüchtlingsrat BW)

Die Podiumsdiskussion findet in Kooperation mit der Seebrücke Stuttgart statt.

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus. Es handelt sich um eine Wiederholung der Themenphase am Vormittag.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und die Deutsche Postcode Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen, kommen Sie spontan vorbei! Registration is closed, pass by spontaneously!