Beiträge

Online-Talk: Integrationsbegriff revisited!

Der „Kompetenz Kommunale Integrationsarbeit“-Online-Talk ist ein interaktives Dialogformat des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ). Unter dem Motto „Wissenschaft trifft Praxis“ kommen hier in regelmäßigen Abständen Expert*innen aus Wissenschaft und kommunaler Integrationsarbeit ins Gespräch, um aktuelle Studien und Forschungsergebnisse zu Themen wie Integration und Demokratie gemeinsam zu beleuchten und für die Praxis nutzbar zu machen.

In der Ausgabe des Online-Talks am 27. Oktober stellt Anja Bartel das Positionspapier des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg zum Integrationsbegriff vor.

Weitere Informationen, den Link zur Teilnahme sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Universität Konstanz.


EuGH: Sichere Herkunftsstaaten müssen für alle sicher sein

Der Europäisch Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 1. August (Rs. C-758/24, C-759/24, Alace) bestimmt, dass sichere Herkunftsstaaten nur dann als sicher gelten dürfen, wenn alle Personengruppen in diesem Land sicher sind. Geklagt hatten zwei Staatsangehörige der Volksrepublik Bangladesch, nachdem ihr Antrag auf internationalen Schutz als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden war.

„[…] Art. 37 der Richtlinie 2013/32 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie [ist] dahin auszulegen[…], dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, einen Drittstaat als sicheren Herkunftsstaat zu bestimmen, der für bestimmte Personengruppen die in Anhang I der Richtlinie genannten materiellen Voraussetzungen für eine solche Bestimmung nicht erfüllt.“

(Absatz 109 des Urteils Rs. C-758/24, C-759/24, Alace)


Online-Fachtagung: Psychische Gesundheit in der Arbeit mit geflüchteten Menschen in Unterkünften

Die psychische Gesundheit von geflüchteten Menschen in Unterkünften ist ein zentrales Thema, das in der Praxis oft mit großen Herausforderungen verbunden ist. Traumatische Erfahrungen, rechtliche Unsicherheiten und strukturelle Barrieren erschweren den Zugang zu angemessener Unterstützung. Gleichzeitig sind Fachkräfte gefordert, mit begrenzten Ressourcen und komplexen Bedarfen umzugehen.

Das Team der Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen (DeBUG) lädt hierzu zur bundesweiten Fachtagung zum Thema psychische Gesundheit in der Unterbringung geflüchteter Menschen ein. Im Laufe der Veranstaltung wird Expertise aus der Wissenschaft, der Praxis und der Betroffenenperspektive geteilt und gesammelt um am Schluss möglichst einprägsame Impulse für die Arbeit mitzunehmen. Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Unterkünften, Trägervertretungen, psychosoziale Dienste, Ehrenamtliche sowie Akteur:innen aus Politik und Verwaltung, die im Themenfeld Schutz von geflüchteten Menschen tätig sind. Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie online.


Online-Arbeitskreis: Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten in Geflüchtetenunterkünften

Um in den Unterkünften von Geflüchteten den Gewaltschutz weiter zu garantieren, benötigt es die Entwicklung von einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzepten. Dabei kann z.B. das Austauschen von best-practices im Rahmen eines Online-Arbeitskreises hilfreich sein.

Die Caritas Karlsruhe bietet hierfür eine Plattform. Folgende inhaltliche Punkte werden im Zoom-Arbeitskreis gemeinsam diskutiert:

  • Die Forderungen zu internen Strukturen und externen Kooperationen aus den ,,Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften‘‘
  • Umsetzung des Themas in veröffentlichten Gewaltschutzkonzepten
  • Austausch über Erfahrungen aus der Praxis
  • Gegenseitige Unterstützung bei der Erarbeitung des Themas im Gewaltschutzkonzept

Die Veranstaltung richtet sich primär an Hauptamtliche. Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der Caritas Karlsruhe.


VG Düsseldorf: §24 AufenthG nach Aufenthalt in Drittstaat doch möglich

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat mit dem Urteil vom 18. Juni 2025 (24 K 7223/24) entschieden, dass Vertriebene aus der Ukraine nach Aufenthalt und Schutz in einem Drittstaat Anspruch auf Schutz in Deutschland nach §24 AufenthG haben.

Das VG begründet dies folgendermaßen (Vgl. S.9):

„Unschädlich ist auch, dass die Kläger ab Januar 2023 über ein Jahr in der Republik Moldau verbrachten und dort auch einen Schutzstatus erhielten.

Zunächst ist festzustellen, dass ein Wegfall der Vertriebeneneigenschaft bei längerem Aufenthalt bzw. Schutzgewährung in einem Drittstaat weder in der Richtlinie noch im Durchführungsbeschluss noch nach deutschem Recht geregelt ist.

Der Begriff der Vertreibung ist auch nicht dahingehend auszulegen, dass die Länge des Aufenthalts als auch eine eventuelle Schutzgewährung in einem Drittstaat eine Vertreibung ausschließen.“


Stuttgart: Solidarität statt Abschottung – für eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik

Das Umsonst & Draußen ist das größte nichtkommerzielle Musik-Polit-Kultur-Festival in Stuttgart. Dieses Jahr legt es den inhaltlichen Schwerpunkt auf konkrete Utopien einer solidarischen Gesellschaft. Neben dem Musikprogramm finden zu diesem Thema zahlreiche Workshops statt.

In diesem Rahmen bietet der Flüchtlingsrat BW einen Workshop zum Thema „Solidarität statt Abschottung“ an.

In diesem Workshop sollen aktuelle migrationspolitische Entwicklungen kritisch eingeordnet werden. Dabei werden häufig auftauchende Fake News dekonstruiert und Argumente für eine humanitäre Flüchtlingspolitik geschärft. Wir möchten uns gegenseitig ermutigen und bestärken, uns weiterhin für eine solidarische und diverse Gesellschaft einzusetzen. Optimismus und Utopien trotz aller Rückschläge und Widerstände setzen Hoffnung und Energie für einen Kampf für eine gerechtere Welt voraus. Daher soll der Workshop mit einer kleinen Übung, inspiriert durch das Konzept des nachhaltigen Aktivismus, abgeschlossen werden.

Referentin: Meike Olszak

Am Sonntag wird der Flüchtlingsrat außerdem mit einem Info-Stand vertreten sein.

Weitere Informationen zum Festival und zu den anderen Workshops finden Sie auf der Webseite vom U&D.

Ort: Festplatz an der Krehlstraße in Stuttgart-Vaihingen


Mosbach: Frauen auf der Flucht

Rund 50 Prozent aller geflüchteten Menschen weltweit sind Frauen und Mädchen. Viele von ihnen müssen ihre Herkunftsländer aufgrund von geschlechtsspezifischer Verfolgung verlassen. Was sind frauenspezifische Fluchtursachen und wie kann man diese asylrechtlich geltend machen? Wie ist die Lage von Frauen in Afghanistan?

Zur Beantwortung dieser Fragen lädt die Diakonie Neckar-Odenwald zu einem kostenfreiem Infoabend in Mosbach ein. Inhaltliche Beiträge leisten Meike Olszak (Flüchtlingsrat BW) und Atefa Zafari, die bis zur Machtergreifung der Taliban als Staatsanwältin für Menschenrechte in Kabul arbeitete. Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der Diakonie.

Ort: Dienststelle Mosbach, Neckarelzer Straße 1, 74821 Mosbach


Mannheim: Rechtliche Unterstützung für Inhaftierte in der Abschiebehaft

Werden Personen in Abschiebehaft genommen, dann ist die Not der Betroffenen meist groß. Viele fragen sich, warum sie überhaupt inhaftiert sind und ob das rechtlich richtig ist. Es macht Sinn, Inhaftierungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Bei der gerichtlichen Überprüfung brauchen die Betroffenen Hilfe. Hast du Lust, dich rechtlich in das Themengebiet einzuarbeiten und Betroffene in der Abschiebehaft Pforzheim als sogenannte Person des Vertrauens zu unterstützen?

Es sind keine Vorkenntnisse notwendig. Die Fortbildung richtet sich an alle Interessierte, die sich vorstellen können, als Personen des Vertrauens tätig zu werden. Die Personen des Vertrauens in Baden-Württemberg sind untereinander vernetzt und unterstützen sich. Möchtest du mehr Informationen zu der Tätigkeit als Person des Vertrauens, dann schreib an info@fluechtlingsrat-bw.de oder info@probono-mannheim.de.

Referent: Frank Gockel (Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.)

Ort: Universität Mannheim (genaue Adresse erhaltet ihr zeitnah zur Veranstaltung)

Uhrzeiten: Freitag: 18:00 – 20:00 Uhr, Samstag: 10:00 – 13:00 und 14:00 – 18:00 Uhr, Sonntag: 10:00 – 13:00 Uhr

Die Fortbildung ist begrenzt auf 18 Personen. Es sind leider bereits alle Plätze vergeben. Bei einer Anmeldung setzen wir euch auf die Warteliste. Für Übernachtungsmöglichkeiten wird eine Bettenbörse organisiert.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit Pro Bono Mannheim und Heidelberg statt. Sie wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ veranstaltet, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Versorgungsbericht: Geflüchtete mit Traumafolgestörungen

Wie sieht es mit einer menschenwürdigen Gesundheitsversorgung für Geflüchtete in Deutschland aus? Es gibt schätzungsweise 950 000 Geflüchtete mit Traumafolgestörungen und es mangelt an dringend benötigten Therapieplätzen. Was ist der Stand der Versorgungslage und worauf ist in Zukunft besonders zu achten?

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) hat einen neuen Versorgungsbericht für das Jahr 2023 veröffentlicht. In diesem Jahr konnten so viel traumatisierte Geflüchtete und Folterüberlebende wie noch nie versorgt werden, 96% der Betroffenen bleiben jedoch weiterhin außen vor. Abgesehen von der Versorgungslage in Deutschland widmet sich der Bericht Gewalterfahrungen an der polnisch-belarussischen EU-Außengrenze. Die Opfer von brutalen Pushbacks bräuchten in Deutschland entsprechende Anlaufstellen, wo sie medizinisch-psychologische Hilfe erhalten könnten.

Den Versorgungsbericht können Sie auf der Webseite der Refugio Stuttgart herunterladen.



Flüchtlingsrat fordert Schutz für Jesid*innen

Am 3. August jährt sich der Völkermord an den Jesid*innen im Nordirak zum elften Mal. Zu diesem Anlass fordert der Flüchtlingsrat die baden-württembergische Landesregierung auf, die Abschiebungen von Jesid*innen auszusetzen. Den Überlebenden des vom Bundestag anerkannten Völkermordes muss Schutz geboten werden.

Ein Bericht der Vereinten Nationen zeigt, dass die Lage der Jesid*innen im Irak düster ist. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht davon aus, dass die Versorgungslage und die Lebensbedingungen für die rund 200.000 Jesid*innen in den Flüchtlingslagern im Nordirak prekär sind. Die Lage für Binnenvertriebene außerhalb der Lager sei teilweise noch schlechter. Ungeachtet dessen schiebt Baden-Württemberg Jesid*innen in diese prekäre Lebenslage ab und überlässt sie dort ihrem perspektivlosen Schicksal

Die baden-württembergische Landesregierung hat 2021 im Koalitionsvertrag angekündigt, ein weiteres Sonderkontingent für besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere Frauen und Kinder, die Opfer traumatisierender Gewalt durch den IS geworden sind, ins Leben zu rufen. Doch das versprochene Sonderkontingent wird nicht mehr kommen. Mindestens das Versprechen der Landesregierung, Familien aus dem ersten Sonderkontingent zu vereinen, muss dringend erfüllt werden. Während mehrere Bundesländer in der Vergangenheit Abschiebestopps in den Irak für jesidische Frauen und Minderjährige erlassen haben, schiebt die baden-württembergische Landesregierung trotz eigener Handlungsspielräume die Verantwortung auf den Bund und bleibt untätig. 

 „Wir sehen einen klaren Widerspruch zwischen den Schutzversprechen auf Landes- und Bundesebene und der aktuellen Anerkennungs- und Abschiebepraxis. Den Überlebenden des Genozids sollte eine Bleibeperspektive geboten werden. Stattdessen werden sie trotz des kollektiven Traumas zurück an den Ort des Völkermords geschickt, wo sie ehemaligen Tätern begegnen, sich ständig bedroht fühlen müssen und keine Zukunft haben. Das ist grausam und unmenschlich”, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Sicherheitslage in Sinjar, der Hauptheimat der Jesid*innen, ist noch immer instabil. Dies hindert viele Jesid*innen daran, die Flüchtlingslager zu verlassen. Ein weiteres Problem sind die vom IS zerstörten Häuser. Gleichzeitig haben die Kürzungen der US-Hilfsprogramme 2025 die Jesid*innen im Stich gelassen. Im vergangenen Jahr endete außerdem auf Ersuchen des irakischen Parlaments die UN-Mission UNITAD. Sie wurde gegründet, um wichtige Beweise für die Verbrechen des IS, insbesondere gegen Minderheiten wie Jesid*innen, zu sammeln. Trotz vereinzelter erfolgreicher Strafverfahren bleibt ein Großteil der Überlebenden des Völkermordes nun ohne Hoffnung auf Gerechtigkeit und eine baldige Verbesserung ihrer Lebenslage zurück. 

„Es ist und bleibt unverantwortlich, jesidische Männer, Frauen und Kinder in ein Land abzuschieben, in dem sie keine Lebensgrundlage haben und ihre Sicherheit fundamental bedroht ist. Daher fordern wir, dass die baden-württembergische Landesregierung Abschiebungen aussetzt und sich für einen bundesweiten Abschiebestopp für Jesid*innen einsetzt“, so Naser Atu Qasim, Mitglied im Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Unsere Gedanken gehören den Opfern des Völkermords, den Tausenden Männern, Frauen und Kindern, die vor elf Jahren vom IS systematisch ermordet, verschleppt und vergewaltigt wurden. Wir möchten an sie erinnern und den überlebenden Familienangehörigen, Freund*innen und Bekannten unser tiefstes Mitgefühl ausdrücken.