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Online-Workshop: Die Toolbox „Unbegleitete Minderjährige & Asyl“ kennenlernen

Die Toolbox „Unbegleitete Minderjährige & Asyl“ unterstützt Vormund*innen und rechtliche Vertreter*innen sowie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Beratungsstellen bei der Begleitung unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren. Sie bündelt praxisnahes Fachwissen zur GEAS-Reform ab Juni 2026 sowie mehrsprachige Materialien für eine verständliche und zielgerichtete Anhörungsvorbereitung beim BAMF.

Aufgrund der großen Nachfrage wird die Online-Veranstaltung wiederholt. Am 22.09.2026 findet von 13:00 bis 14:00 Uhr online via Zoom ein Workshop statt, der einen kompakten Einblick in die Toolbox und ihre Einsatzmöglichkeiten in der Praxis bietet. Vorgestellt werden das Praxishandbuch, die mehrsprachige Broschüre für Jugendliche sowie die Infoposter. Zudem wird aufgezeigt, wie sich die Materialien wirkungsvoll in Beratung, Vormundschaft und Jugendhilfe einsetzen lassen.

Die Teilnahme am Workshop ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Zugangsdaten zur Online-Veranstaltung

Die Toolbox kann ab sofort kostenfrei vorbestellt werden und wird ab Anfang Oktober kostenfrei versendet. Sie wird darüber hinaus auch online zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zur Toolbox gibt es auf der Homepage des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt e.V.

Die Toolbox Unbegleitete Minderjährige & Asyl wurde vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. und Flüchtlingsrat Thüringen e.V. im Rahmen des Projektes „SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ entwickelt.


Online-Informationsveranstaltung Qualitätszirkel Migration, Flucht und seelische Gesundheit

Die Behandlung von Patient*innen mit Fluchterfahrung stellt Therapeut*innen immer wieder vor besondere Herausforderungen. Ein Aspekt, der dabei mitunter übersehen wird: Viele Menschen müssen ihre Heimat, ihre Familien und ihr soziales Umfeld auch aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität verlassen.

Doch wie kann über solch sensible Themen ins Gespräch gekommen werden? Wie gelingt es, in Therapie und Behandlung einen sicheren Raum zu schaffen und Gespräche offen, entstigmatisierend und diskriminierungssensibel zu gestalten?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich die nächste Informationsveranstaltung im Rahmen des Qualitätszirkels Migration, Flucht und seelische Gesundheit.

In einem Impulsvortrag zum Thema „Behandlung von queeren Geflüchteten“ werden spezifische Belastungsfaktoren und Versorgungsbedarfe queerer Geflüchteter in den Blick genommen. Ziel der Veranstaltung ist es, für die besonderen Lebensrealitäten und Herausforderungen dieser Patient*innengruppe zu sensibilisieren und Impulse für eine diskriminierungssensible, vertrauensvolle und bedarfsgerechte Behandlung zu vermitteln.

Wann: 24.09.2026 von 18:00 bis 19:30

Wo: Zoom

Referentin: Kristin Pelzer, Leiterin der Abteilung PLUS for Refugees und Psychologische Psychotherapeutin

Das Angebot richtet sich an alle psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychologischen Fachkräfte in der Rhein-Neckar Region und im Norden Baden-Württembergs.

Anmeldung bis zum 18.09.2026 bei: team@plus-rheinneckar.de

Geben Sie gerne bei der Anmeldung an, ob Sie gerne einen Fall vorstellen wollen

Der Qualitätszirkel ist ein Projekt des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) Mannheim und der Beratungsstelle für queere Geflüchtete PLUS for Refugees von PLUS e.V. zur Reduktion von Zugangs- und Versorgungshürden und der Förderung von Austausch, Vernetzung und gegenseitiger Weiterbildung.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer zur Veranstaltung.


VG Göttingen: Weiterwanderung von Ukrainer*innen

Das Verwaltungsgericht Göttingen (VG) hat in seinem Beschluss vom 07.08.2026 (1 B 66/26) entschieden, dass der Verzicht auf einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz in einem anderen EU-Mitgliedstaat der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Abs.1 AufenthG in Deutschland nicht entgegensteht.

„Ziel dieser Richtlinie [ist es], […] eine ausgewogene Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten zu fördern […]. Dieses Ziel wird auch dann erreicht, wenn eine Person vom Mitgliedstaat der ersten Titelerteilung nach Verzicht auf dieselbe in einen anderen Mitgliedstaat weiterzieht, um dort einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz zu beantragen.“


FRBW(Arabisch): Einer arabischsprachige Telegram-Kanal

Als ersten Versuch Mehrsprachigkeit in unserer Arbeit zu etablieren, hat der Flüchtlingsrat BW im Rahmen des Projekts „I know my rights“ ein Informationsprojekt für junge Geflüchtete, einen arabischsprachigen Telegram-Kanal @FRBWAR eingerichtet und bespielt diesen regelmäßig mit diversen Informationen und relevanten Neuigkeiten.

Ziel dieses Kanals ist es, ab und zu Informationen zu verbreiten, die für arabischsprachige geflüchtete Menschen in Deutschland nützlich und relevant sein können, insbesondere im Hinblick auf die asyl- und aufenthaltsrechtliche Situation junger Menschen. Darüber hinaus bewirbt der Telegram-Kanal Arbeitshilfen, Infomaterialien und Beratungs- und Unterstützungsangebote auf Arabisch sowie interessante Veranstaltungen für die Zielgruppe.

Wir würden uns freuen, wenn ihr auf den Telegram-Kanal z.B. in euren Kreisen, Netzwerken, Verteilern, Sprachcafés, Vernetzungen, bei Tauschaktionen zur Bezahlkarte oder in Beratungsstellen.. Etc. hinweisen könntet.

Außerdem dürft ihr uns sehr gerne alle Veranstaltungen sowie Beratungs- oder Unterstützungsangebote und arabischsprachige Info-Materialien an info@fluechtlingsrat-bw.de zusenden, die möglicherweise für (arabischsprachige) Geflüchtete interessant sind und wir daher über den Kanal teilen könnten.
Wir übernehmen natürlich auch die Übersetzung von den Texten.

Das Projekt wird gefördert durch die Deutsche Fernsehlotterie.


Arbeitshilfe: Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Im Rahmen des Arbeitsmarktprojektes Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete (AZG) wurde eine umfassende Arbeitshilfe zum Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten erstellt. Sie beinhaltet auch die Neuregelungen der GEAS-Reform nach dem 12.6.2026 und berücksichtigt den Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden, Geduldeten und Anerkannten nach positivem Abschluss des Asylverfahrens.


Fortbildungsangebot des Flüchtlingsrats

Sie haben Interesse an einer Fortbildung oder Schulung zu einem migrationsrechtlichen Thema? Dann fragen Sie uns gerne als Referent*innen an. Unser Schulungsangebot richtet sich in erster Linie an Engagierte in der Geflüchtetenarbeit, kann aber auch zielgruppenspezifisch z.B. für Geflüchtete selbst aufgearbeitet werden. Aktuell können wir Ihnen u.a. zu folgenden Themen Fortbildungen anbieten:

  • Einführung ins Asyl-und Aufenthaltsrecht – Grundlagen für die praktische Arbeit
  • Bleiberechtsoptionen: Von der Duldung zum Bleiberecht
  • Aufenthaltsverfestigung:
    • Niederlassungserlaubnis
    • Einbürgerung
  • Arbeitsmarktzugang
  • Vorträge und Workshops zu aktuellen politischen Entwicklungen im Bereich Flucht und Migration

Im Rahmen des Projekts „I Know My Rights“ gefördert durch die deutsche Fernsehlotterie Stiftung können wir außerdem rechtliche Schulungen („Legal Power Hours“) und Empowerment-Workshops für junge Geflüchtete anbieten

  • Legal Power Hours und Beratung per Messenger-Dienst
    Im Rahmen der Legal Power Hour-Workshops wird jungen geflüchteten Menschen Wissen zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Themen vermittelt (z.B. Bleiberechtsoptionen, Zugang zur Niederlassungserlaubnis, …). Dabei folgen wir einem innovativen Ansatz aus Mehrsprachigkeit, Niedrigschwelligkeit und kreativen Vermittlungsformaten. Über den Workshop hinaus gibt es für die Teilnehmenden die Möglichkeit, Beratung per Messenger-Dienst (z.B. WhatsApp, …) in Anspruch zu nehmen.
  • Empowerment-Workshops
    In den Empowerment-Workshops berichten externe Referierende mit eigener Fluchtbiografie über eigene Erfahrungen in Deutschland und legen dabei unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte 

Unser Fortbildungsangebot ist KOSTENFREI.

Ihr Thema ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne per Mail, vielleicht können wir Ihrer Anfrage trotzdem nachkommen und eine Fortbildung in Zusammenarbeit mit externen Referent*innen zu organisieren.


kontaktieren Sie uns gerne per Mail: info@fluechtlingsrat-bw.de


Unabhängiger Monitoring-Mechanismus bei Grenzverfahren nimmt Arbeit auf

Mit der im Juni 2026 in Kraft getretenen Reform des gesamteuropäischen Asylsystems (GEAS) wurden neue Screening- und Asylgrenzverfahren eingeführt. Das Screeningverfahren, wird an den EU-Außengrenzen, aber auch an den Binnengrenzen durchgeführt und findet vor Beginn des eigentlichen Asylverfahrens statt. Es umfasst eine Identitäts- und Sicherheitsprüfung sowie eine vorläufige Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung. Das Verfahren kann bis zu sieben Tage dauern, in denen die Betroffenen sich an den Orten des Screenings aufhalten müssen. Juristisch stützt man sich auf eine „Fiktion der Nichteinreise“. In Deutschland finden sie insbesondere auf internationalen Flughäfen statt. Auch ein „Inlandsscreening“ kann stattfinden, wenn jemand innerhalb des Staatsgebiets aufgegriffen wird, der noch nicht überprüft wurde. Dafür darf man die Personen bis zu drei Tage festhalten.

Das Asylgrenzverfahren das darauf folgt, ist wiederum verpflichtend für Personen, denen vorgeworfen wird, die Behörden über ihre Identität getäuscht zu haben; bei der Annahme, dass sie eine Gefahr darstellen; bei Personen, die aus einem Staat kommen bei der die Anerkennungsquote europaweit unter 20 Prozent liegt und außerdem für Asylsuchende aus von der Bundesregierung ausgewählten, „sicheren Herkunftsstaaten“, wie Ghana, Kosovo und dem Senegal. Während das Asylgesuch geprüft wird, müssen sich die Menschen in geschlossenen Zentren aufhalten. Diese de-facto Haft darf bis zu zwölf Wochen andauern. In Deutschland werden außerdem die ersten sogenannten Sekundärmigrationszentren eröffnet und weitere sind in Planung. In diese Zentren sollen Menschen gebracht werden, die zuvor schon durch einen anderen EU-Mitgliedsstaat eingereist sind. Ihre Bewegungsfreiheit kann dort ebenfalls eingeschränkt werden, wenn man ihnen Fluchtgefahr unterstellt. Die Beweislast, dass eine Fluchtgefahr nicht besteht, liegt bei den Betroffenen selbst. Dieser Zustand kann bis zu 24 Monate dauern und auch Familien mit Kindern können dort bis zu sechs Monate festgehalten werden. Eine Ausnahme gilt nur für unbegleitete Minderjährige.

Die EU hat bei der Reform des GEAS auch die verpflichtende Einführung eines unabhängigen Kontrollmechanismus vorgesehen, der insbesondere bei diesen Verfahren die Einhaltung von Menschen- und Grundrechten überprüft (Art.10 Screening-VO). Dass ein solcher Mechanismus, neben diversen Einschränkungen des Rechts auf Asyl, ausgehandelt wurde, zeigt auch, dass die Mitgliedsstaaten sich über den rechtlich und moralischen Drahtseilakt, auf dem sie sich mit diesen Maßnahmen befinden, von Anfang an bewusst waren.

In Deutschland übernimmt die europarechtliche Umsetzung das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter. Betroffene können ihr Anliegen in Form eines Beschwerdeformulars einreichen. Die Beschwerde wird, bei Einverständnis der betroffenen Person, an die zuständige Stelle weitergeleitet. Teil ihrer Aufgaben ist es, die behördliche Nachverfolgung der Beschwerde zu überprüfen. Außerdem werden die Zentren besucht und Betroffene können ihre Anliegen vor Ort mitteilen. Der Monitoring-Mechanismus wird jährliche Empfehlungen an Bund und Länder weiterleiten und sie in einem Bericht veröffentlichen.

Ob dieser Kontrollmechanismus, der nun Mitte August 2026 seine Arbeit aufgenommen hat, tatsächlich Wirkung entfaltet und berücksichtigt wird, wird sich wohl noch zeigen. In Anbetracht der diversen Rechtsverstöße rund um Migration, die schon jetzt von der deutschen Bundesregierung bewusst in Kauf genommen werden (wie beispielsweise: EuGH Entscheidung- Kontrollen an Binnengrenzen nur bei ernsthafter Bedrohung), besteht wohl keine große Hoffnung.



Rechtsgutachten: Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren

Handicap International e. V. – Crossroads hat ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-BRK ausgestaltet und getroffen werden müssen. Denn die Bedarfe und Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen werden im Asylverfahren noch häufig nicht ausreichend berücksichtigt.

Das Gutachten zeigt, welche Anforderungen sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für Asylverfahren und Schutzentscheidungen ergeben, von barrierefreien Verfahren bis zur behinderungssensiblen Prüfung von Verfolgung und Rückkehrgefahren.

Die Veröffentlichung enthält rechtliche Argumentationsansätze, einschlägige Rechtsprechung sowie behinderungsspezifische Herkunftslandinformationen zu Afghanistan, Irak und Syrien. Sie richtet sich insbesondere an Beratungsstellen, Anwaltschaft, Gerichte und Behörden.


Handicap International e.V. – Crossroads, August 2026: Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren. Schutzgewährung im Einklang mit der UN-BRK


Flyer: psychische Gesundheit und Unterstützung für geflüchtete Jugendliche

Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF e.V.) hat einen neuen Flyer zum Thema „Psychische Gesundheit und Unterstützung für geflüchtete Jugendliche“ veröffentlicht, der kostenlos auf Deutsch, Englisch, Dari und Arabisch heruntergeladen werden kann.

Der Flyer richtet sich direkt an junge geflüchtete Menschen und informiert in einfacher Sprache über wichtige Fragen, wie: Was bedeutet psychische Gesundheit? Und wann kann es helfen, Unterstützung zu suchen? Außerdem informiert er über Unterstützungsmöglichkeiten bei Diskriminierung und erklärt, was Empowerment bedeutet.