Beiträge

Petition für die Anerkennung der besonderen Asylgründe für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+-Personen

Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis hat eine europaweite Petition für die konsequente Anerkennung der besonderen Asylgründe für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+-Personen sowie ihren wirksamen Schutz auf den Weg gebracht. Zentrale Foderungen an die europäischen Institutionen sowie die nationalen Regierungen sind

  1. das Recht auf internationalen Schutz durch die konsequente Anerkennung spezifischer Asylgründe für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+ Personen zu gewährleisten,
  2. eine europäische Überwachungsstelle, die die konsequente Umsetzung der Artikel 60 und 61 der Istanbul-Konvention und der Artikel 10 bis 16 der Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels gewährleistet, einzurichten,
  3. den Zugang zu Asyl in EU-Mitgliedsländern für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+ Personen zu gewährleisten.

Detaillierte Informationen sowie die Möglichkit, die Petition online zu unterzeichnen finden sichauf er Ptitionswebsite feministasylum.org.


Arbeitshilfe zu Ausbildungsduldung und Identitätsklärung

Arbeitshilfe zu Ausbildungsduldung und Identitätsklärung

Für die Erteilung der Ausbildungsduldung gilt grundsätzlich, dass die Personen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen müssen, um ihre Identität zu klären. Was ist unter der Identitätsklärung zu verstehen? Welche Bemühungen sind bei der Identitätsklärung „zumutbar“?

Die Arbeitshilfe des Bundesfachverbands Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geht diesen Fragen nach und gibt einen Überblick über die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausbildungsduldung. Sie erläutert den Zusammenhang zwischen dem Erfordernis der Identitätsklärung sowie der Berücksichtigung von Kindeswohlinteressen für die Gruppe der unbegleiteten Minderjährigen bei der Erteilung einer Ausbildungsduldung.
Die Arbeitshilfe finden Sie hier


Info-Video: Studienberatung für junge Zugewanderte 

Junge Zugewanderte, welche in Deutschland die Hochschulreife erwerben möchten, ihr Studium fortsetzen möchten oder ihren bereits fertigen Hochschulabschluss nutzen wollen, erhalten bei der “Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule” Beratung und Unterstützung. Das Info-Video “Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule”, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, vermittelt kompakt die Inhalte und Ziele des Programms. Das Programm richtet sich an Zugewanderte unter 30 Jahren, ist kostenfrei und ist bundeslandübergreifend angelegt. Unterstützt wird bei der Einschreibung an Universitäten, der Anerkennung von Abschlüssen oder bei behördlichen Auflagen und finanziellen Fragen wie Bafög oder Stipendien. Auch wird Orientierungshilfe in der Deutschen Bildungs- und Studienwelt gegeben, so dass sich junge Zugewanderte einfacher zurecht finden können.

  • Youtube Video Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule, November 2021


„Wir brauchen eine Luftbrücke für Afghanistan!“

Mehr als 100 ehemalige Regierungsmitarbeiter*innen und Ortskräfte der internationalen Truppen wurden seit der Machtübernahme im August von den Taliban ermordet. Diese neuen Erkenntnisse eines UN-Berichts verdeutlichen die Zuspitzung der Lage in Afghanistan. Angesichts dessen und im Kontext der beginnenden Afghanistan-Konferenz im Europäischen Parlament fordert PRO ASYL in einer Pressemitteilung vom 01.02.2022, dass die schutzbedürftigen Afghan*innen, die bereits eine Aufnahmezusage erhalten haben, nach Europa gebracht und dass weitere Zusagen gemacht werden. Ausgehend vom aktuellen UN-Bericht und Berichten von Afghan*innen ist die Zahl der tatsächlich Bedrohten weitaus höher als die 40 000 Aufnahmezusagen der EU.

PRO ASYL appelliert an die EU, dass gehandelt werden muss. Es muss „schnell und unbürokratisch“ Schutz geboten werden und Praktische Lösungen, in Bezug auf Visa und Dokumente, sind von Nöten. Zusätzlich setzt sich PRO ASYL für eine „doppelte Luftbrücke“, also das Einfliegen von Hilfsgütern und die Mitnahme von bedrohten Personen aus Afghanistan, ein.


Bewerbungsaufruf für „Politik Akademie der Vielfalt“

Für das Projekt „Politik Akademie der Vielfalt“ werden auch 2022 wieder Teilnehmende gesucht. Es zielt darauf ab, Menschen mit Migrationsgeschichte vertrauter mit der politischen Landschaft zu machen. Zu diesem Zweck möchte das Programm, das von April bis November 2022 läuft, Menschen mit Migrations- oder Fluchtbezug vernetzen und zusammenbringen. Geboten wird den Teilnehmenden Unterstützung und Weiterbildung für das eigene politische Engagement und politische Teilhabe. Zusätzlich arbeitet man aktiv an den Projektideen der Teilnehmenden. Vermittelt werden die Inhalte durch Workshops, digitale Treffen mit Politikschaffenden, gemeinsames Netzwerken und Praktika. Bewerben können sich interessierte Personen mit Migrations- oder Fluchtbezug bis zum 28.02.2022 über das Online Bewerbungsformular.


Mehrsprachige Erklär-Videos zum Asylverfahren

Da Asylsuchende in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen nur sehr eingeschränkt Zugang zu Beratung und Informationen haben, wurden in einer Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen und dem Münchner Flüchtlingsrat eine Reihe von mehrsprachigen Erklär-Videos zum Thema Asylverfahren entwickelt. Das erste Video mit dem Titel „Verfahrensplan“ gibt allgemeine Informationen zu den Fragen: Wo sollen Asylsuchende ihren Asylantrag stellen, was sollten sie im Prozess beachten und welche persönlichen Informationen sind für die Asylantragstellung besonders wichtig. Das Video ist bereits auf 8 verschiedenen Sprachen verfügbar (Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Arabisch, Türkisch und Farsi). Mit der Zeit werden auch noch die anderen Erklärvideos in 12 Sprachen übersetzt.

In der Video-Reihe werden allgemeine Tipps und Auskünfte zu folgenden Themen geben:

  • Ablauf des Asylverfahren
  • Wie bereite ich mich auf die Anhörung vor
  • Was ist ein Asylbescheid und wie läuft das Klageverfahren ab

Natürlich ersetzten die Videos keine ausführliche Beratung, können aber als erste Informationsgrundlage dienen, damit Flüchtlinge gut über Ihre Rechte informiert sind, ihr Asylverfahren eigenständig durchlaufen und erhebliche Fehler vermieden werden können.
Die Videos finden Sie hier


VGH BW: Keine Unzulässig-Ablehnung für in Griechenland Anerkannte

Asylanträge von Personen, denen bereits in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt wurde, dürfen derzeit nicht nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig abgelehnt werden. Vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls besteht nach aktuellen Erkenntnissen die ernsthafte Gefahr, dass solchen Personen wegen des „real risks“ von Obdachlosigkeit eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK droht (im Anschluss an OVG Bremen, Urteil vom 16.11.2021 – 1 LB 371/21 -, Juris). Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) am 27.01.2022 (Az: A 4 S 2443/21) entschieden.


Austauschtreffen für Mitglieder des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg

Bei diesem neuen Veranstaltungsformat haben Mitglieder des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg die Gelegenheit, mit Vertreter*innen der Geschäftsstelle und des Sprecher*innenrats und miteinander ins Gespräch zu kommen. Es wird über die aktuellen Themenschwerpunkte und Projekte des Flüchtlingsrats informiert.

Bitte melden Sie sich mit dem untenstehenden Formular an. Sie erhalten die Zugangsdaten am Tag vor der Veranstaltung.


Online-Infoveranstaltung: Impfen für Integrationsakteur*innen

Der Impfstab des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg lädt herzlich ein zu einer digitalen Informationsveranstaltung im Rahmen der Landesimpfkampagne ein. Denn „auch ehrenamtlich Engagierte haben oftmals ein Vertrauensverhältnis zu Geflüchteten und können mit Fragen rund um das Thema Impfen konfrontiert werden.“ Das Ministerium möchte gerne mit Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in der Geflüchtetenarbeit ins Gespräch kommen. Zudem wird es Informationen zu Argumenten für das Impfen sowie über die derzeitigen Abläufe und medizinischen Hintergründe der Impfkampagne geben.

Interessierte melden sich bitte unter Angabe ihres Namens, ihrer Funktion und ihrer E-Mail-Adresse bis zum 7. Februar 2022 unter diesem Anmeldelink an, der Einwahllink wird dann rechtzeitig vor der Veranstaltung versendet.

Das Programm finden Sie hier.


Bleiberecht muss auf die Tagesordnung

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert Umsetzung von Koalitionsbeschlüssen und eine Vorgriffsregelung für Baden-Württemberg

Anlässlich des Gesprächs zwischen Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihren Kolleg*innen aus den Ländern am 28.01.22 appelliert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg an die Bundes- und an die Landesregierung, das Thema Bleiberecht auf die Agenda zu setzen und dafür zu sorgen, dass die Bleiberechtsregeln aus dem Koalitionsvertrag zügig umgesetzt werden. Eine Vorgriffsregelung ist aus Sicht des Flüchtlingsrats nötig, damit bis dahin nicht diejenigen abgeschoben werden, die nach dem Willen des Bundes künftig bleiben dürften. Eine solche Regelung hat es in Baden-Württemberg schon einmal gegeben. Für den Flüchtlingsrat ist klar: An dieser Frage wird sich zeigen, ob die Landesregierung ihre Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag ernst meint oder nicht.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, bestimmten Gruppen wie etwa gut integrierten Jugendlichen bessere Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht einzuräumen. Zudem soll es für Menschen, die seit dem 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, unter niedrigschwelligen Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht auf Probe geben. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt dies, fordert aber die zügige Umsetzung und eine sogenannte Vorgriffsregelung. Eine solche hatte die damalige (grün-rote) Landesregierung 2015 eingeführt, als sich die Einführung der Bleiberechtsregelungen für gut integrierte Geduldete abzeichnete. Die Regelung ist immer noch Bestandteil der weiterhin gültigen Abschiebungsleitlinien des Landes Baden-Württemberg.

„In dieser Situation wird sich zeigen, ob die Landesregierung das tun wird, was sie im Koalitionsvertrag angekündigt hat, nämlich alle Möglichkeiten nutzen, um gut integrierten, geduldeten Flüchtlingen ein Bleiberecht zu ermöglichen, oder ob sie – wie teilweise in der Vergangenheit passiert – eher alle Möglichkeiten ausnutzt, um schnell noch so viele wie möglich abzuschieben, bei denen ein Bleiberecht ‚droht‘ “, sagt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Denn eine vorzeitige Abschiebung nimmt Betroffenen die ihnen zugedachte Chance auf einen legalisierten Aufenthalt. Dies kann bis zur tatsächlichen Gesetzesänderung durch Vorgriffsregelungen verhindert werden. Nötig ist hierfür, dass das Justizministerium das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Behörde anweist, all jenen, die potentiell von den angekündigten Bleiberechtsregelungen profitieren, Ermessensduldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG zu erteilen und sie so vor Abschiebung zu schützen.

In Bezug auf das angekündigte Aufenthaltsrecht auf Probe hat das Innenministerium Rheinland-Pfalz mit einem Schreiben vom 23.12.2022 reagiert und den Ausländerbehörden darin zumindest nahegelegt, Abschiebungen des begünstigten Personenkreises im Hinblick auf das anstehende Gesetzgebungsverfahren auszusetzen.

„Die von einer positiven Bleiberechtsregelung Betroffenen dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn der Bundestag die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen nicht schnell genug beschließt“, sagt McGinley.

Hintergrund zu den im Koalitionsvertrag beschlossenen Neuerungen zum Bleiberecht

Gut integrierte Jugendliche sollen nach § 25a AufenthG künftig bereits nach drei anstatt wie bislang erst nach vier Jahren geduldeten Aufenthalts in Deutschland ein Bleiberecht erhalten können und den diesbezüglichen Antrag bis zum Abschluss des 27. anstatt wie bisher nur bis zum Abschluss des 21. Lebensjahres stellen können.

Besondere Integrationsleistungen Geduldeter sollen im Rahmen des § 25b AufenthG dadurch gewürdigt werden, dass diesen in Zukunft bereits nach sechs anstatt wie aktuell noch nach acht Jahren ein Bleiberecht zu Teil werden soll. Personen mit minderjährigen ledigen Kindern sollen das Bleiberecht nach dieser Vorschrift künftig schon nach vier statt wie bisher erst nach sechs Jahren erwerben können.

Das neu zu schaffende Chancen-Aufenthaltsrecht auf Probe soll für die Dauer eines Jahres gelten und Menschen, die nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, die Möglichkeit verschaffen, während dieser Zeit die Voraussetzungen für eine der oben genannten Bleiberechtsregelungen zu erfüllen, wie beispielsweise die Identitätsklärung oder Lebensunterhaltssicherung.