Beiträge

Hinweise des BMI zu §24 AufenthG bei Schutzsuchenden aus der Ukraine

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat in einem Schreiben vom 14. März 2022 wichtige Hinweise zur Umsetzung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine gegeben.

Hier eine Zusammenfassung mit den wichtigsten praxisrelevanten Punkten:

  • Einbezogen in die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG werden: 

 o   Ukrainische Staatsangehörige sowie nicht-ukrainische Staatsangehörige mit einem internationalen oder gleichwertigem nationalen Schutzstatus in der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten und ab diesem Datum geflüchtet sind, 

 o   Deren Familienangehörige, wenn die familiäre Gemeinschaft bereits in der Ukraine bestand (das sind Ehegatt*innen, nicht-verheiratete Partner*innen in dauerhafter Beziehung, minderjährige ledige Kinder und Stiefkinder sowie andere enge Verwandte in einem schon vorher bestehenden Abhängigkeitsverhältnis, das durch Unterhaltsgewährung oder durch Pflege und Betreuung zum Ausdruck kommt). 

 o   Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die sich vor dem 24. Februar 2022 mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben und die nicht „sicher und dauerhaft“ in ihr ursprüngliches Herkunftsland zurückkehren können. Das Kriterium, ob eine „sichere und dauerhafte“ Rückkehr ins ursprüngliche Herkunftsland nicht möglich ist, soll sein, ob ohne den § 24 zumindest eine Duldung in Deutschland erteilt werden _müsste_. 

 o   Nicht ukrainische Drittstaatsangehörige, die sich vor dem 24. Februar 2022 mit einem befristeten Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und die nicht „sicher und dauerhaft“ in ihr ursprüngliches Herkunftsland zurückkehren können. Es muss sich um einen nicht nur vorübergehenden Aufenthalt gehandelt haben, der für mehr als 90 Tage vorgesehen war. Ausdrücklich einbezogen in den § 24 werden damit auch Studierende und Menschen, die für die Arbeit in der Ukraine waren – allerdings immer unter der Bedingung, dass sie nicht ins ursprüngliche Herkunftsland zurückkehren können. Hier gibt es weiterhin Unklarheiten, wie die Ausländerbehörden dies prüfen werden. 

 o   Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar bereits in Deutschland waren und hier einen anderen Aufenthaltstitel hatten (z. B. als Studierende in Deutschland, Fachkraft, Familienangehörige), werden ebenfalls in den § 24 einbezogen, wenn der ursprüngliche Aufenthaltstitel nicht verlängert werden kann (z. B. Scheitern des Studiums, Trennung). 

 o   Ukrainische Staatsangehörige und andere Drittstaatsangehörige, die „nicht lange“ vor dem 24. Februar schon in der EU waren (z. B. als Tourist*innen) unter den oben genannten Bedingungen.


  • Für einen Familiennachzug zu Menschen mit § 24 ist der gesicherte Lebensunterhalt keine Voraussetzung. Die nachgezogenen Familienmitglieder erhalten dann auch § 24.  

  • Ein Antrag auf § 24 ist bei der örtlichen Ausländerbehörde zu stellen; die Aufenthaltserlaubnis wird nicht automatisch ohne Antrag erteilt. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss die ABH nach Antragstellung eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG ausstellen.

  • Es besteht Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG. Dieser besteht auch schon vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und auch schon, bevor der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der ABH gestellt wurde. Das Nachsuchen um Leistungen beim Sozialamt gilt als Schutzgesuch (nicht: Asylantrag!), und damit beginnt der Anspruch auf Leistungen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1a AsylbLG. 

  • Es kann statt der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 auch unmittelbar eine andere Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (z. B. als Fachkraft, für das Studium usw.). 

  • Nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis § 24 AufenthG ist der Spurwechsel in grundsätzlich jede andere Aufenthaltserlaubnis möglich. Das BMI schreibt dazu, es gebe dafür „keine Beschränkungen“. Dies entspricht jedoch nicht der Rechtslage, denn gem. § 19f Abs. 1 Nr. 2 AufenthG sind einige Aufenthaltserlaubnisse für den Spurwechsel gesetzlich gesperrt (u. a. § 16b Abs. 1 und 5 – Studium, § 17 Abs. 2 – Studienbewerbung, § 18 Abs. 2 – Blaue Karte, § 18d – Forschung). 

  • Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 wird gebührenfrei und immer bis zum 4. März 2024 erteilt. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG ebenfalls gebührenfrei ausgestellt werden. 

  • In die Aufenthaltserlaubnis muss die ABH eintragen: „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Es muss kein zusätzlicher Antrag auf Beschäftigungserlaubnis gestellt werden. 

  • Auch mit der Fiktionsbescheinigung ist bereits jede Erwerbstätigkeit erlaubt. Auch dies muss in die Fiktionsbescheinigung eingetragen werden. 

  • Die Änderung bzw. Streichung einer möglichen Wohnsitzauflage richtet sich analog nach § 12a Abs. 5 AufenthG (Streichung bei versicherungspflichtiger Beschäftigung eines Familienmitglieds mit mind. 15 Wochenstunden und 785 Euro Nettoeinkommen / bei Ausbildung oder Studium eines Familienmitglieds / wenn Angehörige an einem anderen Ort wohnen / Änderung in weiteren Härtefällen). 

  • Mit § 24 ist die Zulassung zum Integrationskurs möglich. Dies soll auch schon mit der Fiktionsbescheinigung gelten.

Baden Württemberg muss auf EuGH-Urteil zur Abschiebungshaft reagieren

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem dieser erstmalig Leitplanken vorgegeben hat für die Unterbringung von Menschen, die abgeschoben werden sollen. Die Landesregierung muss nun aus Sicht des Flüchtlingsrats Konsequenzen ziehen.

Die Luxemburger Richter sind zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Abschiebung Mindeststandards zu beachten sind. So dürfen Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Doch genau eine solche ist die Baden-Württembergische Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim, die sich in einer ehemaligen Jugendstrafanstalt befindet. Die Einrichtung ist von meterhohen, stacheldrahtbewehrten Mauern und Zäunen umgeben, die Inhaftierten dürfen sich in der Regel nur auf dem eigenen Stockwerk aufhalten und werden nachts in ihren Hafträumen eingeschlossen. „Niemand kann ernsthaft behaupten, dass sich die Bedingungen für die Inhaftierten wesentlich von denen in Strafhaft unterscheiden. In bestimmten Punkten – etwa die Untersagung gemeinsamer religiöser Feierlichkeiten – sind sie sogar noch restriktiver“, sagt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, und fordert die Landesregierung auf, schnell zu handeln, um die Vorgaben des EuGH umzusetzen.

2019 hatte die damalige Bundesregierung aus Union und SPD beschlossen, dass Abschiebungshaft auch in Strafhaftanstalten vollzogen werden dürfe. Zwar hatte der EuGH schon 2014 entschieden, dass dies nicht geht, doch um sich nicht an diese Vorgabe halten zu müssen, hatte die Bundesregierung pauschal einen „vorübergehenden Notstand“ ausgerufen, der eine Aufweichung des sogenannten Trennungsgebotes bis zum 30.6.2022 vorsah. Dass das so nicht geht, hat der EuGH nun klargestellt. „Es ist gut, dass die Baden-Württembergische Landesregierung schon frühzeitig klargestellt hat, dass sie aufgrund von europarechtlichen Bedenken diese Möglichkeit nicht nutzen wollte. Es ist aber beschämend für die damalige Bundesregierung, dass sie die massiven Bedenken, die von Menschenrechtsorganisationen und Jurist*innen und schließlich auch vom Baden-Württembergs konservativen Innenminister gehegt wurden, und die sich jetzt nach zweieinhalb Jahren rechtswidriger Praxis bewahrheiten, ignoriert hat“, so Seán McGinley abschließend.


Der Internationale Frauentag in Afghanistan? – Ein Lagebericht

Zum internationalen Frauentag wollen wir über den Tellerrand hinaus unseren Blick auf Frauen und Mädchen in Afghanistan richten. Nach der Machtübernahme der Taliban im vergangenen Jahr hat sich für Frauen in Afghanistan alles verändert.

Referentinnen:
• Friederike Stahlmann, geboren in Deutschland, aufgewachsen in Österreich. Hat in Afghanistan gelebt und geforscht und arbeitet als Sachverständige für Afghanistan.
• Masomah Regl, gebürtige Afghanin, wurde als kriegsverletztes Kind in Österreich adoptiert. Sie arbeitet als Dolmetscherin und Integrationsreferentin. Ihre Familie lebt noch in Kabul und konnte trotz aller Bemühungen nicht evakuiert werden. Sie engagiert sich in der afghanischen Diaspora sowie in der Öffentlichkeitsarbeit.

Veranstalter*innen aus Reutlingen: AK Flüchtlinge, Evangelische Bildung – Haus der Familie, Katholische Erwachsenenbildung, Asylpfarramt, attac, Soroptimist International e.V., Ferda International, Citykirche, pax christi, Solidarity with Afghanistan e.V.

Für die Teilnahme kann der dazu gehörige Link angefordert werden unter:
Pfarramt.Reutlingen.Asyl@elkw.de


Online Veranstaltung zur Ukraine: Der „vorübergehende Schutz“ und weitere aktuelle Rechtsfragen

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine wurden bereits über zwei Millionen Menschen aus der Ukraine vertrieben. Neben Ukrainer*innen gehören hierzu auch Menschen aus anderen Ländern, die in der Ukraine Schutz fanden, studiert oder gearbeitet haben. In einem historischen Beschluss wurde zum ersten Mal am 03. März 2022 durch den Rat der EU der sogenannte „vorübergehende Schutz“ für aus der Ukraine fliehende Menschen beschlossen.

Was es mit diesem Schutz auf sich hat, wer voraussichtlich umfasst sein wird und welche Rechte und Ansprüche sich aus dem Status ergeben und welche anderen rechtlichen Fragen sich aktuell stellen, das wird bei dieser Infoveranstaltung von PRO ASYL erklärt und diskutiert.

Zielgruppe: Ehrenamtliche und Hauptamtliche, die in der Beratung tätig sind

Sprache: Deutsch

Referent*innen: Wiebke Judith und Peter von Auer von PRO ASYL, Claudius Voigt von der GGUA, Projekt Q

Bitte beachten: Die Veranstaltung wird aufgezeichnet.

ZUGANGSDATEN:
Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/87951661568?pwd=bVdzRU9DNWJuYWR2YmErL3VpQnp4UT09

Meeting-ID: 879 5166 1568
Kenncode: 631860

Die Veranstaltung wird parallel live auf YouTube und Facebook gestreamt.


Spotlight on the Roma communities in Serbia and North Macedonia

Online-Veranstaltung in englischer Sprache zur aktuellen Lage der Rom*nija in Serbien und Nordmazedonien, mit Gästen aus diesen beiden Ländern.

The coronavirus pandemic has had a disproportionate impact on the Roma community in many countries of Eastern and South-Eastern Europe. Precarious working conditions, lack of social security and poor housing conditions that make it impossible to comply with hygiene rules characterise the lives of many minority members. The same applies to the danger of attacks from the majority population or the police. Many people in the Western Balkans still see their only chance for a future worth living abroad, but for many this wish does not become reality. People continue to be regularly deported to these countries from Germany and especially from Baden-Württemberg – sometimes after many years or decades in Germany.
We want to talk about these issues at this event. For this purpose, we have invited two guests who work in the Roma communities in Serbia and Northern Macedonia – among others also with people who have been deported.

Speakers:
Jovana Mihajlovic Mijovic works for the organisation URI (Association of Roma Intellectuals) based in southern Serbia, which provides advice, support and projects for the local Roma community.

Albert Memeti is programme director at Romalitico in Skopje/North Macedonia – an NGO founded by young Roma academics that provides analysis, lobbying, policy advice and does grassroots work to promote political engagement in the Roma community through the AVAJA civic movement.

Please register using the form below, and we will send you the link for the online event the day before it takes place.

Diese Online-Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Justiz und Migration.


Großdemo für den Frieden

Stoppt den Krieg! Frieden und Solidarität für die Menschen in der Ukraine

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der russischen Führung im Herzen Europas wird immer brutaler. Sie droht mit Atomwaffen. Das Leiden der Menschen in der Ukraine wird immer dramatischer. Wir fühlen mit ihnen und stehen an ihrer Seite. Wir halten unsere Türen offen für jede*n, der*die aus Kriegen entkommen kann – unabhängig von Hautfarbe, Staatsangehörigkeit und Identität und ohne rassistische Zurückweisung. Solidarität mit den Ukrainer*innen ist das Gebot der Stunde – und diese tragen wir am Sonntag, den 13. März in Stuttgart auf die Straße.

Gemeinsam mit ihnen streiten wir dafür, dass Putin sofort alle Angriffe einstellt, sich aus der Ukraine zurückzieht und deren territoriale Integrität wieder herstellt. Unser Ziel sind Friedensverhandlungen, die in einem atomwaffenfreien Europa gemeinsamer Sicherheit, des Friedens und der Abrüstung unter Einschluss von Ukraine und Russland münden.

Nicht der Breite der russischen Bevölkerung, sondern der politischen und wirtschaftlichen Führungsriege gilt unsere Forderung, dem Krieg den Geldhahn zuzudrehen. Wir befürworten scharfe wirtschaftliche Sanktionen, die gezielt darauf ausgerichtet sind, die Kanäle zur Finanzierung des Krieges zu kappen.

Die gegenwärtige Krise zeigt, wie dringend wir uns aus der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten befreien müssen, die wir vor allem aus Autokratien beziehen. Wir müssen möglichst schnell raus aus Kohle, Öl und Gas. Mit einem massiven Investitionsprogramm müssen wir in einer ganz neuen Geschwindigkeit als bisher rein in Energieeffizienz, Energiesparen, Erneuerbare Energien und eine Verkehrswende. Für den Frieden, das Weltklima und Millionen neue gute Jobs!

Wir bekennen uns zum Ziel gemeinsamer Sicherheit und fordern eine aktive Friedenspolitik. Eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben Deutschlands um 100 Milliarden Euro weist in die falsche Richtung und wir lehnen sie entschieden ab – genauso wie die Erhöhung der Rüstungsausgaben auf 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Insbesondere dem Kauf neuer Flugzeuge zum Einsatz von Atombomben stellen wir uns entgegen. Wir benötigen vielmehr Geld für eine sozial-ökologische Transformation und einen leistungsfähigen Sozialstaat. Zudem müssen weit mehr Mittel für Krisenprävention, zivile Konfliktbearbeitung und den Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehen.

Wir treten ein für ein Europa des Friedens, der Solidarität und der Abrüstung. Dafür gehen wir am Sonntag, den 13. März ab 12 Uhr in Berlin, Frankfurt, Leipzig und Stuttgart mit Hunderttausenden auf die Straßen.

Sei dabei! Sag deinen Freund*innen, Bekannten und Arbeitskolleg*innen Bescheid! In Solidarität miteinander halten wir die Corona-Hygieneregeln ein und bitten geimpft, getestet und mit Maske an der Kundgebung teilzunehmen.


Von der Duldung zum Bleiberecht und vom Bleiberecht zum deutschen Pass.

Für Menschen in Duldung ist die Sicherung ihres Aufenthalts zunächst das drängendste Anliegen. Aber wie geht es danach weiter? Wann kann man ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis), wann den deutschen Pass erhalten? Diesen Fragen will die Veranstaltung auf den Grund gehen und dabei auch Raum für den praxisbezogenen Austausch bieten.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt. Anmeldeschluss ist der 22. Mai. Wenn Sie sich mit dem untenstehenden Formular anmelden, erhalten Sie die Zugangsdaten am Tag vor der Veranstaltung per Email.

Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus.

Dieses Online-Seminar wird in Kooperation mit dem Landratsamt Hohenlohekreis und findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Justiz und Migration.

Referent: RA Sebastian Röder, Mitarbeiter des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg

Die Anmeldung ist geschlossen.


Zum internationalen Frauentag: Geflüchtete Frauen brauchen gendersensible Asylverfahren!

Geflüchtete Frauen und Mädchen sind in vielen Regionen der Welt verfolgt, von Gewalt und geschlechtsspezifischer Diskriminierung betroffen. Ein Teil von ihnen sucht Schutz in Deutschland. Zum Internationalen Frauentag am 8. März rufen PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte dazu auf, Asylverfahren endlich geschlechtersensibel zu gestalten und den Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen in Deutschland sicherzustellen.

Die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung ist seit 2004 gesetzlich verankert. Gemäß der Istanbul-Konvention haben zudem von Gewalt betroffene geflüchtete Frauen und Mädchen Anspruch darauf, angemessen untergebracht, medizinisch versorgt und vor weiterer Gewalt geschützt zu werden. In der Praxis kommt es dennoch zu erheblichen Problemen.

„Wenn das BAMF 2020 annähernd 60.000 Asylanträge von Frauen und Mädchen inhaltlich prüft und nur in 1.300 Fällen eine geschlechtsspezifische Verfolgung erkennt, dann stimmt etwas nicht“, sagt Andrea Kothen von PRO ASYL. „Es wird oft nicht genau genug hingeguckt, nicht nachgefragt, nicht geglaubt, oder es werden aufwändige Nachweise verlangt. So fallen viele Frauen durch das Raster.“

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung einer flächendeckenden, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und die besondere Unterstützung vulnerabler Personen beschlossen. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist dringend geboten und muss jetzt auch endlich in die Tat umgesetzt werden.

Ein großes Problem ist die fehlende Vorbereitung der Frauen auf die Anhörung. Sie ist nötig, damit die betroffenen Frauen sich öffnen und über sexuelle Gewalterfahrungen oder Traumata sprechen können. Durch beschleunigte Verfahren bleibt zwischen Ankunft und Anhörung kaum Zeit und oftmals keine Gelegenheit für eine Vorbereitung, Beratung oder gar eine kurze Erholungspause nach einer strapaziösen Flucht.

„Geschlechtsspezifische Verfolgung und Gewaltbetroffenheit können so weder hinreichend erkannt und gewürdigt werden noch können die Frauen adäquat unterstützt werden“, sagt Laura Müller vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat. „Beschleunigte Verfahren dürfen nicht auf Kosten der Rechtssicherheit und des Schutzes der Frauen durchgeführt werden.“

Die Erfahrungen mit den Sonderbeauftragten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die eigens für Fälle geschlechtsspezifischer Verfolgung herangezogen werden, sind durchwachsen – zumal diese nicht immer die Anhörung selbst durchführen. Teilweise geben sie lediglich eine Entscheidung nach Akteneinsicht frei.

„Immer noch berichten Frauen von unsensiblen, entwürdigenden Befragungen oder davon, dass Dolmetscher*innen ihre Rolle überschreiten und sich mit eigenen Kommentare in die Anhörung einmischen“, sagt Lena Schmid vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Anlässlich des Frauentags 2022 fordern die Organisationen:

  • Die Bundesregierung muss die versprochene gesetzliche Regelung für eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung zügig auf den Weg bringen und langfristig finanziell absichern.
  • Bei der Terminvergabe für die Anhörung ist gegebenenfalls eine längere Pause einzuräumen, um Nachweise beschaffen oder sich emotional auf die Anhörung vorbereiten zu können.
  • Anhörungen müssen gendersensibel und ausschließlich mit geschulten Dolmetscher*innen gestaltet werden; Sonderbeauftragte müssen bei erkennbarem Bedarf frühzeitig und transparent übernehmen, außerdem auf Wunsch der Betroffenen eingesetzt und im Konfliktfall auch ausgetauscht werden.
  • Das BAMF muss bei der Anhörung durch entsprechende Fragen aktiv prüfen, ob geschlechtsspezifische Asylgründe vorliegen könnten. Die Betroffenen brauchen zuvor klare Informationen über mögliche asylrelevante Umstände.
  • Für die spezifischen medizinischen, psychologischen und sozialen Bedarfe von vulnerablen Geflüchteten muss bei der Aufnahme durch die Behörden eine Anbindung an Fachorganisationen (etwa für Opfer von Menschenhandel) und die Übernahme der notwendigen Kosten sichergestellt werden.

Abschließend weisen die Organisationen darauf hin, dass ein geschlechtersensibles Asylverfahren und gute Aufnahmebedingungen in Deutschland dringend notwendig, aber keineswegs ausreichend sind, solange Geflüchtete auf ihrem Weg nach und in Europa mit unvorstellbarer Gewalt – auch europäischer Grenzwächter – konfrontiert sind. Der ungehinderte Zugang Geflüchteter zu einem fairen, regulären Asylverfahren in der EU bleibt oberste Priorität.

PRO ASYL und Flüchtlingsräte unterstützen die europäische Initiative feministasylum, die sich im Sinne der Istanbul-Konvention mit einer europaweiten Petition für einen solchen ungehinderten Zugang und die konsequente Anerkennung spezifischer Asylgründe von Frauen und Mädchen sowie queerer Personen einsetzt.


Online Veranstaltung: Frauen in Afghanistan

Seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan scheinen die Menschen im Land immer mehr in Vergessenheit zu geraten, insbesondere die Frauen, welche unter dem Talibanregime besonders leiden. Aisha Khurram, Frauenrechtlerin welche die Machtübernhame selbst miterlebt hat, berichtet von sich und ihrem Engagement für Frauen in Afghanistan, sowie über die besonderen Lebensbedinungen der Frauen im heutigen Afghanistan. Der Vortrag wird auf Englisch (Übersetzung auf Deutsch und Dari) am 10.03.2022, von 18.00 bis 19.30 stattfinden. Organisiert wurde der Vortrag von der Ökumenischen Fachstelle Asyl, Frauen für Frauen e.V und Courage e.V.


Neue Broschüren: Fragen rund um Arbeitsrecht

Welche Rechte haben Fachkräfte aus Drittstaaten und Geflüchtete, die in Deutschland einer Arbeit nachgehen wollen?

Über diese Fragestellung wird in Bezug auf verschiedene Aufenthaltsstatus in den neuen DGB Broschüren, „Fachkräfte aus Drittstaaten“ und „Geflüchtete“ informiert. Die Informationen sind in Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch zu erhalten.