Forderungen an die Innenminister*innen-Konferenz in Rust

Anlässlich der Konferenz der Innenminister*innen von Bund und Ländern von 16. bis 18. Juni in Rust richtet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg flüchtlingspolitische Forderungen an die Konferenz. „Wir erleben aktuell, wie geflüchtete Menschen in verschiedener Hinsicht besonders unter den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie leiden, und wie trotz Pandemie und trotz Verschlechterung der Situation in vielen Herkunfts- und Transitstaaten Abschiebungen und Abschottung weiter forciert werden“, so Lucia Braß, Erste Vorsitzendes des Flüchtlingsrats.

Forderungen

Corona: Gleicher Schutz für alle, keine Benachteiligung für Geflüchtete!

  • Dezentrales und selbstbestimmtes Wohnen anstatt der Massen- und Sammelunterkünfte
  • Ungehinderter Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle geflüchteten und illegalisierten Menschen
  • Aufsuchende und niedrigschwellige Impfangebote und vorherige muttersprachliche Aufklärung durch Vertrauenspersonen
  • Personen, deren Aufenthaltsrecht an ihre Erwerbstätigkeit geknüpft ist, dürfen keinen aufenthaltsrechtlichen Nachteil haben, wenn sie wegen der Pandemie ihre Arbeits- oder Ausbildungsstelle verlieren
  • Allgemeiner Abschiebungsstopp während der Pandemie, da die Gesundheitssysteme in vielen Ländern überfordert sind und die Pandemie bestehende wirtschaftliche und politische Krisen verschärft

Afghanistan: Pandemie-Auswirkungen und drohende Gewalteskalation machen Abschiebungsstopp erforderlich

  • Abschiebungsstopp für Afghanistan und sicheres Bleiberecht für Afghan*innen in Deutschland
  • Ein Aufnahmeprogramm für die nach dem Abzug westlicher Truppen besonders gefährdeten Ortskräfte
  • Schnelle und unbürokratische Ermöglichung des Familiennachzugs für afghanische Geflüchtete in Deutschland

Sri Lanka: Tamil*innen sind nach wie vor gefährdet

  • Neubewertung der Sicherheits- und Menschenrechtslage entsprechend der Empfehlung der UN-Menschenrechtsbeauftragten Michelle Bachelet
  • Abschiebungsstopp für Tamil*innen und sicheres Bleiberecht für sri-lankische Tamil*innen in Deutschland

Syrien: Gefährliche Vorstöße zur Ermöglichung von Abschiebungen

  • Wiedereinführung des Abschiebungsstopps für Syrien, da niemandem eine sichere Rückkehr garantiert werden kann, die humanitäre Lage katastrophal ist und es weiterhin zu willkürlichen Inhaftierungen und Folter kommt
  • Schluss mit der gefährlichen Rhetorik zu Abschiebungen von „Straftätern“ und „Gefährdern“, die lediglich als Einfallstor für einen Start der Abschiebungen nach Syrien dienen. Wem eine Straftat vorgeworfen wird, soll sich in einem rechtsstaatlichen Verfahren verantworten müssen und im Schuldfall nach dem Strafrecht verurteilt werden. Eine solche Verurteilung führt nicht dazu, dass die Person ihre Menschenrechte verwirkt.

Griechenland: Situation von Asylsuchenden und Anerkannten erfordert dringendes Handeln

  • Keine Abschiebungen von Personen mit Schutzstatus in Griechenland – dort droht ihnen Obdachlosigkeit und Verelendung!
  • Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen für Anerkannte aus Griechenland beenden, denn derzeit liegen die Asylverfahren von in Griechenland Anerkannten auf Eis, sodass Betroffene ohne Perspektive in Erstaufnahmeeinrichtungen festsitzen
  • Ermöglichung von Landesaufnahmeprogrammen für Menschen an den Außengrenzen der EU, wie im Koalitionsvertrag von Baden-Württemberg vereinbart. Die Blockade seitens des Bundesinnenministeriums darf von den Ländern nicht widerstandslos hingenommen werden

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Protestaktion des zivilgesellschaftlichen Bündnisses unter dem Motto „Menschenrechte sind unverhandelbar“ und ruft zur Teilnahme an der Kundgebung auf, die am Freitag, 18. Juni um 11.30 Uhr am Bahnhof Ringsheim stattfinden wird.


Aktionstage: Menschenrechte sind #unverhandelbar

An den europäischen Außengrenzen werden alltäglich Menschenrechte missachtet. Zehntausende Menschen leben unter unwürdigen und lebens-bedrohlichen Bedingungen in Lagern. Seenotrettung wird regelmäßig verweigert, immer wieder ertrinken geflüchtete Menschen im Mittelmeer oder werden an den Grenzen illegal zurückgewiesen – der Zugang zur EU und zum Recht auf Asyl wird systematisch blockiert.

Das möchten zivilgesellschaftliche Akteure nicht länger hinnehmen: „Wir klagen diese Menschenrechtsverletzungen an! Wir dulden die Untätigkeit der Politik nicht länger, denn: Menschenrechte sind #Unverhandelbar!“. Daher organisiert die bundesweite Seebrücke in Kooperation mit anderen flüchtlingspolitischen Initiativen zwei Aktionstage am 19. und 20 Juni. Lokale Organisationen sind dazu aufgerufen, sich mit verschiedenen Protestaktionen an den Aktionstagen zu beteiligen. Der Flüchtlingsrat unterstützt in diesem Rahmen einige Aktionen in Baden-Württemberg:

  • Gemeinsam mit der Freiburger Seebrücke und weiteren lokalen Intiativen ruft der Flüchtlingsrat bereits am 18. Juni zu einem Demozug zum Tagungsort der Innenminister:innenkonferenz im Europapark Rust auf: Dieser startet um 11.30 Uhr am Bahnhof Ringsheim. Weitere Infos finden Sie hier.
  • Vom 19. auf den 20. Juni veranstaltet der Flüchtlingsrat gemeinsam mit der Stuttgarter Seebrücke und weiteren lokalen Organisationen ein Protestcamp (mit Kundgebungen, Simulation einer Fluchterfahrung mit VR-Brille, Fotoausstellungen und Workshops) auf dem Stuttgarter Kronprinzenplatz. Weitere Infos finden Sie hier.
  • Weitere Protestaktionen, die im Rahmen der bundesweiten Aktionstage stattfinden finden Sie hier.


Online-Seminar „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“

Dieses Online-Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Dazu gehören die neue Beschäftigungsduldung und Änderungen bei der Ausbildungsduldung, außerdem Neuerungen aus den Themenbereichen Abschiebung und Erstaufnahme, im Asylbewerberleistungsgesetz und beim Arbeitsmarktzugang.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat BW

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Definition: Ausreichender Wohnraum

Das Justizministerium BW hat endlich klargestellt, ab wann Personen in Anschlussunterbringung über ausreichenden Wohnraum „verfügen“. Für die Erteilung einiger Aufenthaltserlaubnisse schreibt das Gesetz vor, dass über ausreichenden Wohnraum „verfügt“ werden muss. Das betrifft insbesondere Geflüchtete in einer Duldung, die nach abgeschlossener Ausbildung, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG erhalten können und einige Geflüchtete mit einer Anerkennung, die ihre Familien nachholen möchten.

Wie groß „ausreichender Wohnraum“ sein muss, ist in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz
geregelt und steht außer Frage: „Ausreichender Wohnraum ist … stets vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche
zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa zehn Prozent ist unschädlich.“

Allerdings war bislang ungeklärt, inwieweit Geflüchteten im Rahmen der Anschlussunterbringung über ausreichenden Wohnraum „verfügen“. Diesen haben sie nämlich zugewiesen bekommen haben und eben nicht selbstständig angemietet. Laut Ziff. 2.4.0 der Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums zum Ausländerrecht (VwV-AuslR-IM) Vom 2. November 2010 – Az.: 4-1310/131 – (Stand: 28. April 2015) genügt die Unterbringung in Anschlussunterbringungen „sofern die Kosten aus eigenen Mitteln bestritten werden (Mietzahlungen)“. Da Mietverträge in Anschlussunterbringungen eher unüblich sind, hat das Justizministerium in einem entsprechenden Schreiben an die Regierungspräsidien klargestellt, dass auch das Bestreiten der kompletten Nutzungsgebühren genügt. Damit „verfügen“ Geflüchtete in Anschlussunterbringung also über ausreichenden Wohnraum, den sie für bestimmte Aufenthaltserlaubnisse benötigen. Nicht ausreichend sei es, wenn die Person nur reduzierte Gebühren bestreiten könne. Das Justizministerium verweist hier auf eine entsprechende Regelung in der Satzung der Stadt Tübingen (§ 15 https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/satzung_unterkuenfte_wohnungslose_gefluechtete.pdf).

Einige Kommunen weisen Geflüchtete Anschlussunterbringungen zu, die eigentlich Obdachlosenunterkünfte sind. Personen in Obdachlosenunterkünften erfüllen die Wohnraumerfordernis nicht, da die Unterkunftsart vorübergehender Natur ist. Wenn die Zuweisung allerdings in eine Obdachlosenunterkunft, die als Anschlussunterbringung dient, erfolgt, dann gilt dieser Ausschluss nicht. Denn sonst wären Geflüchtete in Kommunen besser gestellt, die keine Obdachlosenunterkünfte als Anschlussunterbringen nutzen.

Geht es allerdings um die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist die Wohnraumerfordernis, nach Meinung des Justizminsteriums, nie mit Wohnraum in einer Anschlussunterbringung erfüllt. Eine Niederlassungserlaubnis belohne besondere Integrationsleistungen und dazu gehöre eigenständig angemieteter Wohnraum. Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass das Justizministerium damit die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt außer Acht lässt und sehr wohl gut integrierte Geflüchtete, die Wohnraum suchen und weiterhin notgedrungen in Anschlussunterbringen leben müssen, von der Niederlassungserlaubnis ausgeschlossen sind.


Aktualisierte Arbeitshilfe „Aufenthaltsverfestigung“

Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben stellt sich oft irgendwann die Frage, wie sie ihren Aufenthalt verfestigen können. Diese Arbeitshilfe erklärt, unter welchen Umständen welche Personengruppen einen unbefristeten Aufenthaltstitel – zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, und unter welchen Umständen ein unbefristeter Aufenthaltstitel erlöschen oder widerrufen werden kann. Die Ende 2019 erstmals erschienene Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats ist nun in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht worden.


Keine Sicherheit für Abgeschobene in Afghanistan

Eine aktuelle Studie der Ethnologin Friederike Stahlmann zeigt, dass so gut wie alle nach Afghanistan abgeschobene Personen das Land wieder verlassen oder zumindest konkrete Pläne dazu haben. Für die Studie hat die Forscherin mit rund zehn Prozent der aus Deutschland abgeschobenen Person Interviews geführt. Die Abgeschobenen berichten auch, dass sie zur Zielscheibe von Gewalt werden, und dass selbst die, die Angehörige im Land haben, den Kontakt zu diesen meiden, um sie nicht zu gefährden. Das Vorliegen familiärer Netzwerke, denen eine Fähigkeit zur Unterstützung unterstellt wird, ist nach der aktuellen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg ein Grund, um die Rückkehr nach Afghanistan für alleinstehende, gesunde junge Männer als zumutbar zu erachten.

Studie „Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen“

Pressemitteilung von Pro Asyl: Eskalierende Lage in Afghanistan – neue Studie bestätigt: Rückkehrer gefährdet

Bericht der Tagesschau: Die meisten Abgeschobenen flüchten wieder


Online-Seminar:„Neue Asylgründe nach beendetem Asylverfahren? Der Asylfolgeantrag“

In dieser Veranstaltung geht es um den Asylfolgeantrag, als Möglichkeit für Geflüchtete neue Asylgründe geltend zu machen, wenn das vorangegangene Asylverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist. Dabei wird nicht nur der Asylfolgeantrag, sondern auch der isolierte Wiederaufgreifensantrag vorgestellt. Es wird eine Einführung zu den Verfahren und ihren Voraussetzungen geben und überblicksartig auf verschiedene Konstellationen eingegangen.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar. Datenschutzhinweise für das online-Seminar via „Zoom“ finden Sie hier.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.


Online-Seminar: Passbeschaffung

„Hilfe, die Behörde hat mich aufgefordert einen Pass zu beschaffen. Was muss ich jetzt machen?“ Vor dieser Fragen stehen etliche Geflüchtete. Inwieweit sie verpflichtet sind, bei der Beschaffung eines Passes mitzuwirken, hängt allerdings von ihrem Aufenthaltsstatus ab. In dieser Veranstaltung geht es sowohl um Personen mit Aufenthaltsgestattung als auch mit Duldung und Aufenthaltserlaubnis. Welche Rolle die Passpflicht, Passbeschaffungspflicht und Identitätsklärung in diesen drei Aufenthaltskategorien spielt, werden wir uns genauer anschauen. Dabei werden wir uns auch damit beschäftigen, ab wann eigentlich eine Mitwirkung bei der Passbeschaffung unzumutbar ist.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Fragen können gerne vorab bei der Anmeldung gestellt werden.

Anmeldung bitte bis zum 05.07.2021 an: Integrationsbegleiter@dwhd.de

Das Online-Seminar ist Teil der Veranstaltungsreihe „Informiert. Engagiert. Qualifizierung für ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe“ des Asylarbeitskreises Heidelberg e.V. und des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Heidelberg. Es findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar: Umgang mit Verschwörungsmythen – Praktisches für die Geflüchtetenarbeit

Die Corona-Pandemie war und ist ein fruchtbarer Nährboden für Verschwörungsmythen. Besonders mit Beginn der Impfaktionen treffen Haupt- und Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit oftmals auf erstaunliche Verschwörungsmythen.

Wie funktionieren Verschwörungsmythen? Wieso ist es so schwierig, dagegen zu argumentieren? Und vor allem: wie kann man darauf reagieren, wenn das Gegenüber bereits an solche glaubt? Um diese Fragen wird es unter anderem in dem Online-Seminar gehen. Insbesondere wird der Referent Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, die in der Arbeit mit Geflüchteten hilfreich sind.

Die kostenlose Veranstaltung richtet sich vor allem an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

In dieser Veranstaltung wird nicht explizit auf einzelne Verschwörungsmythen rund um die Corona-Pandemie eingegangen. Fokus sind allgemeine Wirkmechanismen und Handlungsmöglichkeiten.

Die Veranstaltung wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

Referent: Dr. Jochen Kramer (Psychologe und Mitarbeiter der Türkischen Gemeinde Baden-Württemberg e.V.)

Die Anmeldung zu diesem Online-Seminar wurde geschlossen.


Baden-Württemberg muss bevorstehende Abschiebung nach Sri Lanka stoppen!

In Baden-Württemberg sind in den vergangenen Tagen (seit dem 31. Mai) mehrere tamilische Menschen in Abschiebungshaft genommen worden. Auch aus Nordrhein-Westfalen wurden Inhaftierungen gemeldet. Alles deutet darauf hin, dass eine erneute Sammelabschiebung vorbereitet wird.

Ende März wurden 24 Tamil*innen abgeschoben, darunter einer aus Baden-Württemberg. Vier weitere Tamilen aus Baden-Württemberg waren in Abschiebungshaft, ihre Abschiebungen konnten allerdings nach Protesten aus der tamilischen Community, der Politik und der Zivilgesellschaft kurzfristig gestoppt werden.

Nach Informationen, die dem Flüchtlingsrat vorliegen, hat sich ein Tamile bei seiner Verhaftung selbst Verletzungen zugefügt und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg erklärt dazu: „Wir hatten gehofft, dass die neue Landesregierung nach den Protesten und den abgesagten Abschiebungen im März eine Neubewertung der Menschenrechtslage der Tamil*innen in Sri Lanka vornimmt. Eine solche hat die UN-Menschenrechtsbeauftragte Michelle Bachelet empfohlen, nachdem ihr Bericht im Januar dieses Jahres festgestellt hatte, dass eine massive Militarisierung des Landes stattgefunden hat, dass es zu Todesfällen in Polizeihaft gekommen ist, und dass es glaubwürdige Berichte über erneute Entführungen, Folter und sexualisierte Gewalt durch  Sicherheitskräfte gibt. Doch eine solche Neubewertung hat offensichtlich nicht stattgefunden. Unter diesen Umständen sind Verunsicherung und die Angst in der tamilischen Community verständlicherweise sehr groß. Wir fordern deshalb die Landesregierung von Baden-Württemberg und die Innenminister*innen, die sich in zwei Wochen im baden-württembergischen Rust treffen, dazu auf, einen Abschiebestopp für Tamil*innen aus Sri Lanka zu erlassen.“

Von Montag, 7. Juni bis Mittwoch, 9. Juni findet im Oststadtpark in Pforzheim ein Protestcamp statt. In diesem Rahmen wird am Montag. 7. Juni um 19 Uhr vor dem Abschiebungsgefängnis Pforzheim, Rohrstraße 17, eine Kundgebung statt, die sich auch gegen die drohende Sammelabschiebung nach Afghanistan richtet. Darüber hinaus rufen tamilischen Organisationen zu Kundgebungen am Montag, 7. Juni um 10 Uhr in Karlsruhe (Marktplatz) und Dienstag, 8. Juni um 11 Uhr in Bruchsal (Marktplatz vor dem Rathaus) auf.

Ein Kurzfilm des Internationalen Menschenrechtsvereins Bremen gibt Hintergründe über die Kritik an den Abschiebungen nach Sri Lanka.