Online-Seminar „Überblick über die rechtliche Situation von Geflüchteten aus der Ukraine“

In ihrem Vortrag geben Manfred Weidmann und Wolfgang Armbruster einen allgemeinen Überblick über die rechtlichen Fragen, die aktuell in der Beratung von geflüchteten Personen aus der Ukraine relevant sind. Im Anschluss besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus.

Die Anmeldung ist geschlossen.

Dieses Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, in Kooperation mit Diakonischen Werk Göppingen und gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Justiz und Migration.

Referenten: Manfred Weidmann (RA in der Tübinger „Kanzlei in der Südstadt“ / Mitglied des Sprecher*innenrats des Flüchtlingsrats BW), Wolfgang Armbruster (Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Sigmaringen a.D.)


Einmalzahlung von 100 Euro für Juli angekündigt

In ihrer Pressemitteilung vom 16.03.2022 kündigte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Einmalzahlung an Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, an. Diese erfolgt zum 01.07.2022 in der Höhe von 100 Euro. Diese dienen dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben.


Kindersofortzuschlag von 20 Euro monatlich ab Juli 2022

In einer Pressemitteilung vom 16.03.2022 erklärte das BMSFJ, dass es ab dem 01.07.2022 einen Kindersofortzuschlag in der Höhe von 20 Euro pro Monat geben wird. Dies betrifft alle Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben. Durch diese Leistungen sollen hilfsbedürftige Familien unterstützt werden.


Einladung zur Online-Abendveranstaltung: Jeder Krieg kennt nur Verlierer?! Putins Angriff auf die Ukraine und seine Folgen

Die völkerrechtswidrige Invasion Russlands in der Ukraine im Februar markiert nicht nur eine Zäsur in den russisch-westlichen Beziehungen, sondern hat dramatische Konsequenzen für Millionen von Menschen. Wie stellt sich aktuell die Lage der Menschen in der Ukraine dar sowie derjenigen, die bereits aus dem Land geflohen sind? Wie gestaltet sich die Situation der Zivilgesellschaft sowie der politischen und wirtschaftlichen Eliten in Russland, welche Auswirkungen hat der Ukraine-Krieg auf diese? Welche Möglichkeiten der internationalen Einflussnahme auf das Putin-Regime gibt es noch? Welche Perspektiven der Deeskalation oder auch Eskalation zeichnen sich ab?

Der Online-„Nachgefragt“-Veranstaltung „Jeder Krieg kennt nur Verlierer! Putins Angriff auf die Ukraine und seine Folgen“ findet am Mittwoch, 13. April 2022, ab 19 Uhr statt.

Diese Online-Veranstaltung ist durch die Kooperation mit der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg und einer Förderung durch den Akademieverein für Sie kostenfrei.

Anmeldungen sind bis zum 9. April 2022 auf unserer Homepage möglich: www.akademie-rs.de/vakt_24835

ReferentInnen: Dr. Regina Heller (Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik), Ljudmyla Melnyk (Institut für europäische Politik) und Prof. Dr. Michael Rochlitz (Universität Bremen).


Bericht: Aufnahme ukrainischer Geflüchteter

Die Aufnahme würde zügiger und reibungsloser verlaufen, als bei früheren Fluchtbewegungen. So heißt es im aktuellen Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, bezogen auf die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter. Positiv auf Integration und Teilhabe wirkt sich aus, dass die Menschen auf Ihre bisherigen Netzwerke zurück greifen können, da sie ihren Wohnsitz in der EU bisher frei wählen dürfen. Es gibt jedoch auch Verbesserungsbedarf: Der Aufenthalt müsse über ein Jahr hinaus gesichert sein und Ukrainer*innen sollten Sozialleistungen anstatt Asylleistungen erhalten. So würden Sie mehr Geld erhalten und zugleich besser von Integrationsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt profitieren.


Das Recht auf eine Geburtsurkunde

„Eine Geburtsurkunde belegt die Existenz eines Menschen und ermöglicht, zahlreiche Rechte wahrzunehmen“


Daher ist es essentiell, Kinder unmittelbar nach der Geburt in ein Register einzutragen, um Hürden bei medizinischer Versorgung oder dem Erhalt von Sozialleistungen auszuschließen. Denn obwohl nach Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention, jedes Kind unverzüglich nach der Geburt zu registrieren ist, gibt es in Deutschland viele Kinder, die ihre Geburtsurkunde erst spät oder auch gar nicht erhalten. Oft liegt das Problem daran, dass die Eltern des Kindes Ihre Identität nicht nachweisen können – zum Beispiel, weil sie geflüchtet sind. Deshalb hat das Deutsche Institut für Menschenrechte eine neue Website erstellt, welche über die kinder- und menschenrechtlichen Vorgaben informiert. Außerdem wurde ein FAQ rund um die Geburtenregistrierung von Kindern, deren Eltern ihre Identität nicht nachweisen können, erstellt


Digitale Frühjahrstagung und Mitgliederversammlung

Auch in diesem Jahr laden wir alle Interessierten herzlich zu unserer Frühjahrstagung ein, die vom 21. April 2022 bis zum 27. April 2022 als digitale Veranstaltungsreihe angeboten wird. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe findet auch die diesjährige Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg statt.

Alle Veranstaltungen werden mit Zoom durchgeführt und sind kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor der jeweiligen Veranstaltung.

Die digitale Frühjahrstagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

PROGRAMM

Donnerstag, 21. April 2022

18.00 – 19.30 Uhr Hauptvortrag: Europas Grenzen – Zwischen Abschottung und Willkommenskultur

An den Außengrenzen der EU werden vielfach Menschenrechte gebrochen: Geflüchtete werden oft ohne Zugang zu Asylverfahren brutal zurückgeschoben, eingesperrt, auf dem Meer ausgesetzt oder misshandelt. Auf der anderen Seite hat die EU nun eine Richtlinie angewendet, die es Ukrainer*innen ermöglicht, unkompliziert als Schutzsuchende in die EU zu kommen und viele Rechte in Anspruch zu nehmen, die Geflüchteten aus anderen Staaten lange verwehrt bleiben. Vor dem Hintergrund seiner persönlichen Erfahrungen vor Ort und seiner politischen Arbeit als Mitglied des Europaparlaments (Bündnis 90/Die Grünen) erörtert Erik Marquardt die aktuellen Entwicklungen an der europäischen Außengrenzen und in der EU-Asylpolitik.

Referent: Erik Marquardt (Bündnis 90/Die Grünen)

Die Anmeldung ist geschlossen.

Samstag, 23. April 2022

10.00 – 12.00 Uhr Arbeitsgruppe: Familiennachzug Eritrea: Hindernisse, Hürden und Herausforderungen

Familiennachzug ist bei kaum einem Herkunftsland so schwer und problembehaftet wie bei Eritrea. In dieser Arbeitsgruppe geht es um die aktuellen Herausforderungen von Eritreer*innen und ihren Unterstützer*innen beim Familiennachzug. Es wird nur ein kurzer Überblick über die Grundlagen des Familiennachzugs geben, dann richten wir den Blick direkt auf die Praxis der involvierten Behörden und die Rechtsprechung in diesem Rahmen. In Fokus genommen werden die Beschaffung notwendiger Dokumente und die damit verbundene Problematik der Reueerklärung und Aufbausteuer, sowie der Zugang zu deutschen Auslandsvertretungen. Die Teilnehmenden sollten bereits Grundkenntnisse über Familiennachzug besitzen.

Die Teilnehmenden erhalten einen Tag vor der Veranstaltung das Skript des Referenten per Mail.

Referent: Jens Dieckmann (Rechtsanwalt Bonn)

Die Anmeldung ist geschlossen.

12.00 – 13.00 Uhr Mittagspause

13.00 15.00 Uhr Mitgliederversammlung

Die Anmeldung ist geschlossen.

Dienstag, 26. April 2022

18.00 – 20.00 Uhr Arbeitsgruppe: Arbeitsrecht für Geflüchtete – Was gilt? Wo sind Stolperfallen?

Welche Rechte haben Geflüchtete, die eine Arbeit aufnehmen wollen? Welche Rahmenbedingungen gelten? Anhand von Praxisbeispielen rund um Themen wie Arbeitsverträge, Leiharbeit, Kündigung, Urlaubsabgeltung und Aufhebungsverträge werden rechtliche Stolperfallen aufgezeigt, die insbesondere Geflüchtete betreffen.

Referent*innen: Tülay Güner (mira – Mit Recht bei der Arbeit. Beratung für Geflüchtete) und Sadiq Zartila (Sprecher*innenrat Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Die Anmeldung ist geschlossen.

Mittwoch, 27. April 2022

18.00 – 20.00 Uhr Arbeitsgruppe: AsylbLG: Leistungskürzungen – was lässt sich da machen?

Viele Geflüchtete erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen sind im Regelfall ohnehin schon geringer als die Hartz-IV-Regelsätze. Zahlreichen Betroffenen werden selbst diese Leistungen, z.B. wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten, vorenthalten und sie bekommen nur noch gekürzte und extrem niedrige Leistungen. Dies betrifft besonders oft Geduldete. In dieser Arbeitsgruppe soll es um konkrete Handlungsschritte im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes und vor allem bei gekürzten Leistungen gehen. Dafür ist es wichtig, einen groben Überblick über das Leistungssystem zu haben, um erkennen zu können, dass Leistungen gekürzt worden sind. Im Vordergrund steht dann, wie Unterstützer*innen von Geflüchteten helfen können, rechtlich effektiv gegen Leistungskürzungen vorzugehen.

Referentin: Anja Lederer (Rechtsanwältin Berlin)

Die Anmeldung ist geschlossen.


Schutz und Asyl für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine

In einem gemeinsamen Appell an den Deutschen Bundestag fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis den Bundestag und die Bundesregierung auf, sowohl russischen und belarussischen als auch ukrainischen Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren Schutz und Asyl zu gewähren. Deutschland und alle anderen EU-Länder müssen diese Menschen, die vor dem Kriegseinsatz fliehen, unbürokratisch aufnehmen und ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht ermöglichen – und auch dafür sorgen, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt wird.

„Unser Ziel ist es, dass Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus dem Ukraine-Krieg unkompliziert Schutz und Asyl gewährt wird“, heißt es in dem Brief an die Bundestagsabgeordneten, der von Connection e.V., der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL und rund 40 weiteren Friedens-, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen aus ganz Deutschland, unter anderem vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, unterstützt wird. Das Bündnis bittet die Bundestagsabgeordneten eindringlich, mit einem entsprechenden Antrag – möglichst überfraktionell – die Bundesregierung mit diesem Schutz für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer zu beauftragen. Leider ist dieser Schutz bisher nicht garantiert.

Deserteure aus der Russischen Föderation und Belarus
Nach derzeitigem Stand müssen geflüchtete Deserteure und Verweigerer aus der Russischen Föderation und Belarus ins Asylverfahren gehen – mit ungewissem Ausgang. Denn die Verfolgung wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion gilt in Deutschland nach der Praxis von BAMF und Gerichten nicht ohne weiteres als Asylgrund.
Der Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine ist ein völkerrechtswidriger Krieg, unterstützt durch Belarus. Und deshalb gilt für russische und belarussische Soldatinnen und Soldaten, die sich dem Einsatz im Militär und somit dem möglichen Kriegseinsatz in der Ukraine entzogen haben oder desertiert sind, Artikel 9 der Qualifikationsrichtline der Europäischen Union: Denjenigen Menschen wird flüchtlingsrechtlicher Schutz zugesagt, die sich völkerrechtswidrigen Handlungen oder Kriegen entziehen und deswegen Bestrafung fürchten müssen (Artikel 9 Abs. 2e).

Doch die Erfahrung sieht anders aus: Bisherige Asylverfahren, die sich auf Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie bezogen, haben gezeigt, dass deutsche Behörden und Gerichte sehr hohe Beweisanforderungen stellen, die viele der Betroffenen nicht erfüllen können. Dann droht ihnen Ablehnung und Auslieferung an die Kriegsherren.
So fordern deutsche Behörden und Gerichte von den betroffenen Männern zum Beispiel Einsatzbefehle, die anstehende völkerrechtswidrige Handlungen belegen – was in der Praxis aber schier unmöglich ist. Und auch das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, ist in beiden Ländern eingeschränkt.

Ausreiseverbot aus Ukraine widerspricht Menschenrechtskonvention

Auch in der Ukraine wird nur ein kleiner Teil der Kriegsdienstverweigerer anerkannt – zu ihnen zählen Mitglieder von kleinen Religionsgemeinschaften wie beispielsweise den Zeugen Jehovas. Wer nicht einer solchen Religionsgemeinschaft angehört, dem wird eine Anerkennung versagt. Auch Reservisten und Soldaten haben keine Möglichkeit der Antragstellung. Zudem widerspricht das derzeit geltende Ausreiseverbot für Männer zwischen 18 und 60 Jahren dem 4. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach es jeder Person “freisteht, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen“.

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 feststellte. Diesem Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung muss in allen Ländern, auch in denen, die sich im Krieg befinden, Geltung verschafft werden. Wer aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnt und dafür verfolgt wird, muss geschützt werden.

Zwar genießen Menschen aus der Ukraine durch den EU-Ratsbeschluss zum vorübergehenden Schutz für zunächst ein Jahr einen sicheren Aufenthalt. „Bezüglich der Kriegsdienstverweigerer ist jedoch zu bedenken, dass mit Auslaufen dieser Regelung die Frage relevant sein wird, ob und wie Kriegsdienstverweigerer in der Ukraine verfolgt werden“, heißt es in dem gemeinsamen Appell der Organisationen.

Denn auch hier zeigt die Erfahrung: In den vergangenen Jahren waren bereits mehrere Hundert Verweigerer aus allen Teilen der Ukraine nach Deutschland gekommen, um hier Schutz zu finden. Die meisten wurden aber in den Asylverfahren abgelehnt.

Der Appell an den Deutschen Bundestag steht hier.


Informationen zur Rechtslage für Kriegsdienstverweigerung und Desertion in Belarus, Russische Föderation und Ukraine sind hier zu finden.

Informationen zu Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure finden Sie hier und hier.


Ukraine: Informationen zu Kindern und Jugendlichen

Viele geflüchtete Kinder und Jugendliche kommen aus der Ukraine in Deutschland an. Sie können Schutzmaßnahmen und unterstützende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII beanspruchen. Bei entsprechendem Bedarf erhalten sie und ihre Familien, sowie geflüchtete Volljährige ambulante und stationäre Hilfen. Für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche (UMA) ist das Jugendamt zur vorläufigen Inobhutnahme berechtigt und verpflichtet. Als UMA gelten alle Kinder und Jugendliche, deren Einreise nicht in Begleitung eines*einer Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten erfolgt.

Das Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V (DIJuF) sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben Informationen rund um die Versorgung von unbegleiteten und begleiteten Kindern und Jugendlichen, die aus der Ukraine einreisen, veröffentlicht.

In Baden-Württemberg organisiert die Landesregierung zusammen mit den Jugendämtern unbürokratische Hilfen. Das Land will abweichend von den gesetzlichen Regelungen die Kosten für die Kinder und Jugendlichen übernehmen, bei denen sich erst nach einer Zeit von bis zu drei Monaten herausstellt, dass sie nicht von Erwachsenen begleitet werden, die für sie die Sorge übernehmen.

Ein kostenloses Willkommensbuch für Kinder in Deutsch/Ukrainisch enthält Informationen zu Deutschland und soll Kindern helfen, in Deutschland anzukommen.

Die Diakonie Deutschland stellt in dieser Handreichung Informationen zu Teilhabeleistungen (Eingliederungshilfe), Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungen zur Pflege für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, zur Verfügung.

Wissenschaftler:innen des Manchester University haben Informationsmaterial für Erwachsene, die Kinder in Konflikt- und Vertreibungssituationen betreuen, entwickelt. Das Informationsmaterial gibt es auch in Ukrainisch.

Der BumF hat einen Flyer für Kinder und Jugendliche, welche aus der Ukraine geflüchtet sind, veröffentlicht. Der Flyer liefert zu verschiedenen Themen wie Rechten, Schule und Gesundheit Orientierung. In wenigen Tagen wird dieser auch in Ukrainisch erhältlich sein.


Dokumentarfilm „Voices from the Camp“

Angesichts der Wochen gegen Rassismus stehen in den nächsten Wochen viele Veranstaltungen an. Die folgende Veranstaltung befasst sich mit dem Alltag und den Bedinungen in Erstaufnahmeeinrichtungen.

Die LEA Watch orgaisiert am 27.03.2022 um 17:30 Uhr eine Veranstaltung, bei welcher der Dokumentarfilm „Voices from the Camp“ gezeigt werden soll. In dieser Filmdokumentation kommen Bewohner*innen zu Wort, welche sich für bessere Lebensbedinungen in den Unterkünften einsetzten. Im Anschluss wird noch über die Kampagne „Grund­rechte am Eingang abgeben“ informiert und diskutiert. Die Veranstaltung findet im DELPHI_space in Freiburg, auf Deutsch und Englisch, statt.