Stuttgart: Fachtag Menschenhandel und Arbeitsausbeutung

Im Haus der Wirtschaft in Stuttgart findet einen Fachtag Gemeinsam gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung statt. In den Praxisforen werden folgende interessante Fragen zum Thema bearbeitet: Wo treffen wir in unserem Alltag Betroffene von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung an? Wie können wir sie erkennen und was können wir dann tun? Wie können die Ratsuchenden bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt werden?
Anmeldung bis zum 23. Mai unter:
fachtag.menschenhandel-arbeitsausbeutung@faire-mobilitaet-mannheim.de
Das Programm und weitere Informationen finden Sie hier.


Online-Seminar: Kinder und Jugendliche als Opfer von Menschenhandel

Die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung  ECPAT Deutschland e.V. bietet ein kostenfreies Online-Seminar zur Identifizierung von und dem Umgang mit betroffenen Kindern an.

Menschenhandel, auch mit Kindern, ist eines der am schnellsten wachsenden Delikte weltweit. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen. Das Online-Seminar richtet sich an Praktiker*innen unterschiedlicher Berufsgruppen und vermittelt grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und den Betroffenen. Sie lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie Sie Betroffene erkennen und unterstützen können.

Referentin: Andrea Hitzke
Anmeldung und weitere Informationen


Kinderhandel und Ausbeutung im Migrations- und Asylkontext

Die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung  ECPAT Deutschland e.V. bietet ein ein kostenfreies Online-Seminar an, das zusätzlich zu der Einführung in das Thema Handel mit Kindern auch besondere Vulnerabilitäten sowie rechtliche Bestimmungen im Migrations- und Asylkontext beleuchten.
Menschenhandel, auch mit Kindern, spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle im Migrations- und
Asylkontext. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen
sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen. Das
Online-Seminar vermittelt grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und den Betroffenen. Sie
lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und
wie Sie Betroffene erkennen können.
Referent*innen: Andrea Hitzke und Tobias Hinz
Anmeldung und weitere Informationen.



Kinderhandel und Ausbeutung im Migrations- und Asylkontext

Die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung  ECPAT Deutschland e.V. bietet ein ein kostenfreies Online-Seminar an, das zusätzlich zu der Einführung in das Thema Handel mit Kindern auch besondere Vulnerabilitäten sowie rechtliche Bestimmungen im Migrations- und Asylkontext beleuchten.
Menschenhandel, auch mit Kindern, spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle im Migrations- und
Asylkontext. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen
sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen. Das
Online-Seminar vermittelt grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und den Betroffenen. Sie
lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und
wie Sie Betroffene erkennen können.
Referent*innen: Andrea Hitzke und Tobias Hinz
Anmeldung und weitere Informationen.


Fördermittel BW: lokale Integrationsprojekte

Mit dem Förderaufruf „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ unterstützt das Land lokale und regionale Integrationsprojekte. Damit sollen die Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiter verbessert werden. Die Antragsfrist für die Förderrunde 2022 endet am 3. Juni 2022.

Für eine finanzielle Unterstützung kommen zahlreiche Projekte von Kommunen und teilweise auch von freien Trägern in Frage. Eine Förderung von ehrenamtlichen Behördenlotsinnen und -lotsen oder kommunalen Migrantenvertretungen ist genauso möglich wie beispielsweise die Einrichtung von Begegnungsräumen und Willkommenstreffpunkten. Aber auch Initiativen zur psychosozialen Unterstützung von Geflüchteten, die physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind, können eingereicht werden.

Integration findet insbesondere vor Ort in den Kommunen statt“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha.  „Die vor uns liegenden Herausforderungen sind vielfältig. Deshalb unterstützen wir unsere Partnerinnen und Partner vor Ort weiterhin tatkräftig bei der Integration und haben uns bei der Ausgestaltung des Förderprogramms bewusst an den momentanen Bedarfen vor Ort orientiert. Wir möchten gezielt dort unterstützen, wo der Schuh drückt. Gerade die psychosoziale Versorgung der Geflüchteten ist derzeit natürlich ein wichtiges Thema.“

Gefördert werden Kommunen und freie Träger wie zum Beispiel Verbände, Vereine, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften aus den Genannten, die einen anteiligen Zuschuss zu ihren Maßnahmen in Höhe von bis zu 75 beziehungsweise bis zu 90 Prozent erhalten können. Der Höchstfördersatz beträgt 40.000 Euro pro Kalenderjahr.

Geförderte Maßnahmen

Im Einzelnen können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Förderung von kommunalen Migrantenvertretungen
  • Maßnahmen zur Förderung des Verständnisses der zentralen Bereiche der Gesellschaft sowie der gesellschaftlichen und politischen Mitgestaltungsmöglichkeiten vor Ort  
  • Maßnahmen zur Förderung von ehrenamtlichen Behördenlotsinnen und -lotsen 
  • Maßnahmen zur Einrichtung von Begegnungsräumen und Willkommenstreffpunkten 
  • Maßnahmen zur Förderung von vulnerablen Personen mit Fluchtgeschichte 

Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsberatung. Dort sind die Anträge mit dem vorgesehenen Antragsformular bis zum 3. Juni 2022 einzureichen. 

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen


Anerkannte Griechenland: BAMF entscheidet wieder

Seit 2019 entschied das BAMF nicht mehr über Asylanträge von Geflüchteten, die bereits in Griechenland internationalen Schutz (Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz) zuerkannt bekommen hatten. Diese sogenannte „Rückpriorisierung“ wurde zum 1. April 2022 aufgegeben. Nun entscheidet das BAMF wieder und zwar zuerst die Anträge von besonders schutzbedürftigen oder vulnerablen Asylsuchenden und in „sicherheitsrelevanten Fällen“.

Die meisten Anerkannte aus Griechenland haben bis jetzt in Aufenthaltsgestattung auf die Entscheidung ihres Asylantrags gewartet. Nun entscheidet das BAMF ganz neu und orientiert sich nicht an der in Griechenland getroffenen Entscheidung. Dies könnte im schlimmsten Fall für einige in Griechenland Anerkannte bedeuten, dass sie in Deutschland einen schlechteren oder womöglich gar keinen Schutzstatus mehr bekommen.

Als „unzulässig“ dürften jedoch die wenigstens Asylanträge abgelehnt werden. Zwar wurden bisher ganz generell Anträge von Geflüchteten mit einer Anerkennung in einem anderen europäischen Staat als unzulässig abgelehnt (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG). Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes 2019 (C-540/17 und C-541/17) sollten diese Anträge nicht mehr als unzulässig abgelehnt werden dürfen. Das BAMF müsste also inhaltlich prüfen, ob ein Schutzstatus zuerkannt wird. Doch seit ca. 2,5 Jahren hat das BAMF über gar keine Anträge von in Griechenland Anerkannten mehr entschieden – somit auch keine Unzulässigkeitsentscheidung getroffen. Nun kündigt das BAMF an, nur noch in Einzelfällen den Asylantrag gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig abzulehnen. Allerdings „nur“ wenn es keine Gefahr einer Verletzung von Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh gibt, z.B. weil Geflüchtete unter menschenrechtwidrigen Bedingungen in Griechenland lebten.


392 Abschiebungen im ersten Quartal 2022

Im ersten Quartal des Jahres wurden insgesamt 392 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Das häufigste Zielland war dabei Nordmazedonien, wohin 76 Abschiebungen durchgeführt wurden (1. Quartal 2021: 15). Deutlich angestiegen ist auch die Anzahl der nach Pakistan abgeschobenen Personen, und zwar von 11 im ersten Quartal des Vorjahres auf nunmehr 44. Damit war Pakistan das zweithäufigsten Zielland. Im ganzen Jahr 2021 wurden 58 Personen nach Pakistan abgeschoben. Nach Gambia wurde eine Person abgeschoben. Im Vergleich zum ersten Quartal 2021, wo es insgesamt 244 Abschiebungen gab, wurden 148 Personen mehr abgeschoben. Das ergibt ein Plus von über 60% gegenüber dem Vorjahr.

Abschiebungen nach Zielland

Albanien13
Algerien13
Bosnien-Herzegowina1
Bulgarien6
Estland1
Frankreich8
Gambia1
Georgien19
Ghana2
Griechenland3
Irak2
Italien43
Kolumbien1
Kosovo23
Kroatien4
Libanon1
Litauen4
Luxemburg10
Moldawien2
Montenegro1
Niederlande2
Nigeria7
Nordmazedonien76
Österreich3
Pakistan44
Polen7
Portugal6
Rumänien18
Russische Föderation1
Schweden2
Schweiz3
Senegal2
Serbien12
Slowenien5
Spanien5
Sri Lanka8
Tschechische Republik4
Tunesien15
Türkei14
Gesamtergebnis392

Abschiebungen nach Herkunftsländern

Afghanistan12
Albanien13
Algerien18
Bosnien-Herzegowina1
Eritrea2
Gambia5
Georgien19
Ghana2
Griechenland1
Irak9
Iran2
Italien2
Kamerun5
Kolumbien1
Kosovo23
Kroatien4
Libanon1
Litauen2
Marokko1
Moldawien2
Montenegro1
Nigeria15
Nordmazedonien76
Pakistan44
Polen7
Portugal1
Rumänien14
Russische Föderation1
Senegal3
Serbien22
Somalia8
Spanien1
Sri Lanka8
Syrien21
Togo2
Tschechische Republik4
Tunesien19
Türkei17
Unbekannt3
Gesamtergebnis392

Arbeitshilfe: Unterstützung geflüchteter Frauen

Rund 50 Prozent aller geflüchteten Menschen weltweit sind Frauen und Mädchen. Viele von ihnen müssen ihre Herkunftsländer aufgrund von geschlechtsspezifischer Verfolgung verlassen. Sowohl auf der Flucht als auch bei der Ankunft in Deutschland stehen Frauen häufig vor ganz besonderen Herausforderungen. Diese ausführliche Online-Arbeitshilfe will ehrenamtlichen Unterstützer*innen von geflüchteten Frauen eine Orientierung zu relevanten Aspekten des Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrechts bieten. An einigen Stellen wird zunächst auf allgemeine Informationen, die unabhängig vom Geschlecht der geflüchteten Person gelten, eingegangen. Somit kann diese Arbeitshilfe auch für ehrenamtlich Engagierte, die nicht ausschließlich Frauen unterstützen, interessant sein. An einigen Stellen wird auf vertiefende Arbeitshilfen zum jeweiligen Thema verwiesen. Neben den rechtlichen Informationen enthält die Arbeitshilfe auch einige Impulse zu Fragestellungen, die Handeln und Haltung im ehrenamtlichen Engagement betreffen.

  • Flüchtlingsrat BW, April 2022: Arbeitshilfe: Unterstützung geflüchteter Frauen


Online Seminar – Schutz und Asyl bei Kriegsdienstverweigerung und Desertion

Connection e.V. und PRO ASYL veranstalten am Mittwoch den 27.04 von 14.00 – 15.30 Uhr ein Online Seminar zum Thema „Schutz und Asyl bei Kriegsdienstverweigerung und Desertion im Rahmen des Ukraine-Krieges“. Als Referent*innen werden Rudi Friedrich (Connection e.V.), Peter von Auer (PRO ASYL) und der RAin Antje Becker die Veranstaltung begleiten.

Noch ist nicht bekannt, wie viele Kriegsdienstverweigerer und Deserteure der im Ukraine-Krieg beteiligten Länder nach Deutschland kommen werden. Relevant wird die Frage, ob die Verweigerung eines völkerrechtswidrigen Krieges die Flüchtlingseigenschaft zur Folge haben kann, jedoch auch wie es für ukrainische Kreigsdienstverweigerer nach dem einjährigen Aufenthalt nach der Massenzustromsrichtlinie weitergehen wird, wobei die Frage einer möglichen Verfolgung wegen ihrer Verweigerung ebenfalls Bedeutung haben wird.


„Die Würde des Menschen ist abschiebbar“

Ende April gibt es mehrere Lesungen mit dem Autor Sebastian Nitschke, in welchen es um das Buch „Die Würde des Menschen ist abschiebbar“ geht, welches von Sebastian Nitschke, Lina Droste und Oumar Mamabarkindo verfasst wurde.

Das Buch vereint politische Berichte und Wissenschaft rund um das Thema Abschiebungshaft, und es kommen Themen wie Haftbedingungen, Gerichtsakten, Isolationshaft sowie Erfahrungsberichte, Portraits und Gespräche mit Inhaftierten zur Sprache. Ergänzend dazu wird auf die momentane rechtliche Lage und die historische Einordnung der Abschiebungshaft eingegangen.

Die Veranstaltungstermine lauten wie folgt: