Befragung Unterbringung: Lage der Kommunen hat sich verbessert

Laut einer Befragung der Universität Hildesheim und des Mediendienst Integrations hat sich die Situation der Kommunen bzgl. der Aufnahme von Geflüchteten verbessert. Die Forscher*innen hatten sowohl im Herbst 2023 als auch im April 2024 deutschlandweit Kommunen zur Situation der Aufnahme von Geflüchteten befragt.

Dabei ergab sich u.a. das folgende Bild:

  • 71,2 Prozent der Kommunen sehen die Situation als herausfordernd, aber machbar an. 22,9 Prozent der Kommunen geben an, im Notfallmodus zu arbeiten – im Herbst 2023 waren es noch 40 Prozent.
  • Ostdeutsche Kommunen kommen tendenziell besser zurecht – hier sind nur rund 7,7 Prozent der Kommunen im Notfallmodus. Sie müssen etwa deutlich seltener auf Notunterkünfte zurückgreifen.  
  • Viele Kommunen haben zusätzliche Kapazitäten für Geflüchtete aufgebaut und bereiten sich auf weitere Aufnahmen vor.  
  • Andere Bereiche der Aufnahme und Integration scheinen stärker belastet zu sein als die Unterbringung. Dazu gehören besonders die Ausländerbehörden und Kitas. 

Eine ausführlichere Zusammenfassung des Mediendienstes Integration finden Sie hier.


Universität Hildesheim & Mediendienst Integration / Boris Kühn, Franziska Ziegler, Mai 2024: Expertise – Weiter am Limit? Zur Lage der Kommunen bei der Aufnahme Geflüchteter



Europawahl: Das sagen die Parteien zum Flüchtlingsschutz

Am 9. Juni wird ein neues Europaparlament gewählt. Die Wahl wird auch dafür wegweisend sein, ob fliehende Menschen künftig Schutz in der EU finden oder nicht. PRO ASYL zeigt deswegen die Positionen zum Flüchtlingsschutz aus den Wahlprogrammen von sechs deutschen Parteien. Mit der Darstellung der Parteiprogramme zu acht ausgewählten Themenfeldern möchte PRO ASYL Menschen, die sich für den Flüchtlingsschutz engagieren, einen Eindruck zu der Positionierung relevanter Parteien ermöglichen:


Einreise aus der Ukraine

Die visumsfreie Einreise und Aufenthalt für 90 Tage für Geflüchtete aus der Ukraine war seit dem 04.03.2024 unterbrochen. Nur bestimmte Personengruppen konnten dann noch visumsfrei einreisen. Seit dem 28.5.2024 gilt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 05.03.2024.

Eine visumsfreie Ersteinreise bis zum 31.12.2024 ist nach wie vor möglich für:

  • Ukrainer*innen, die sicham 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben
  • Ukrainer*innen, die am 24.02.2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben
  • Drittstaatsangehörige, die am 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
  • Drittstaatsabgehörige, die am 24.02.2022 in der Ukraine einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten

Für Staatenlose und Drittstaatsangehörige gibt es nun weniger legale Einreisemöglichkeiten. Bis zum 04.03.2024 konnten auch Drittstaatsangehörige visumsfrei erstmalig einreisen, wenn sie in der Ukraine einen befristeten Aufenthaltstitel haben. Dies gilt nun nicht mehr – diese Personengruppe reist seit dem 05.03.2024 illegal ein.



Spendenaufruf: Ausreisen aus Afghanistan

Viele Afghan*innen verstecken sich verzweifelt vor den Taliban und sehnen sich nach einer Möglichkeit, aus Afghanistan zu fliehen. Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan soll besonders gefährdeten Menschen eine Ausreise nach Deutschland ermöglichen. Doch das Programm läuft nur schleppend. Zudem: Selbst nach einer Zusage stehen die Betroffenen vor riesigen Herausforderungen: u.a. müssen sie selbst die sehr teuren Visa von Afghanistan nach Pakistan zahlen.

Deshalb ruft move on – menschen.rechte Tübingen e.V. als eine Meldestelle im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auf, für Menschen mit Aufnahmezusagen zu spenden oder ein Darlehen zu gewähren. Diese werden benötigt damit:

  • Afghan*innen vorübergehend bis zur Ausreise an einem möglichst sicheren Ort untergebracht werden können
  • Reisepässe (Kosten pro Person ca. 200 Euro) und Visa für Pakistan (pro Person Kosten von ca. 1.000 Euro) beantragt werden können
  • Reisekosten und sonstige Kosten, die zum Gelingen der Ausreise beitragen, beglichen werden können

Folgende Möglichkeiten gibt es:

Private Darlehen von 1.000 Euro oder mehr (mehr Infos bei Andreas Linder info@menschen-rechte-tue.org.
Spende: Andreas Linder, GLS Bank, IBAN DE55 4306 0967 7007 8401 00, BIC GENODES1GLS. (Spendenbescheinigung nicht möglich).

Spenden für sonstige Afghanistan-Hilfe im Rahmen von save our families nimmt menschen.rechte Tübingen e.V. auf dem Vereinskonto an: menschen.rechte Tübingen e.V. ,Volksbank in der Region,
IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02, BIC: GENODES1VBH, 
ggf. Verwendungszweck: Afghanistan-Hilfe


Gemeinsam für eine offene und solidarische Gesellschaft

Die Seebrücke ist eine internationale zivilgesellschaftliche Initiative, die sich für sichere Fluchtwege, ungehinderte Seenotrettung und ein Ende des Sterbens an den Grenzen Europas einsetzt. Mit einem offenen Brief im Kontext der baden-württembergischen Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni zeigt sie sich solidarisch mit allen Menschen auf der Flucht. Die Seebrücke erinnert: „Niemand flieht freiwillig: Kriege, Verfolgung, Gewalt, Armut und die Klimakrise führen dazu, dass Menschen ihr Zuhause verlassen müssen“ . In ihrem Brief greift die Seebrücke einige Beispiele auf, um zu zeigen, wie komplex das Thema Migration ist. Sie ruft dazu auf, sich bei den anstehenden Wahlen zu informieren und für Menschlichkeit und Miteinander zu stimmen.


Pro Asyl: Rechtsruck und Angriffe auf Flüchtlingsrechte

Anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes wurde am 23.5.24 der „Grundrechte-Report 2024. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. PRO ASYL gehört seit vielen Jahren zum Kreis der Herausgeber*innen. 

Schwerpunkte des 28. Grundrechte-Reports sind die Gefährdung von Grundrechten durch den Aufstieg der radikalen Rechten sowie die Angriffe auf die Rechte von geflüchteten Menschen und anderen marginalisierten Gruppen infolge des gesellschaftlichen Rechtsrucks. Diskutiert werden zudem Einschränkungen bei liberalen Kernthemen wie der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Fragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung. Betont werden auch die sozialen Grundrechte, etwa beim Thema Kindergrundsicherung, dem Recht auf Wohnen und der Überwachung am Arbeitsplatz.

Der Report versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.

Dr. Gerhart Baum, ehemaliger Bundesminister des Inneren, präsentierte den Grundrechte-Report heute per Zuschaltung in Berlin. Er betonte die Bedeutung der Verteidigung von Grundrechten: „Wir kritisieren heftig die Menschenrechtsverletzungen überall auf der Welt. Aber nur dann sind wir dabei glaubwürdig, wenn wir solche Verletzungen auch in unserer Demokratie benennen und bekämpfen. Das tut der Grundrechte-Report in jedem Jahr.“

Stefanie Tiepelmann-Halm ist bei schrankenlos e.V. im Thüringischen Nordhausen aktiv und betreibt ein interkulturelles Café. Sie beschrieb ihre Situation vor Ort: „Die Bedrohung von rechts greift lokal ganz subtil um sich, zum Beispiel in Gesprächen, Blicken auf der Straße. Der Hass gegen Minderheiten ist alltagstauglich geworden. In Kommunalparlamenten wird die Arbeit von Vereinen bereits erschwert, sogar offene Drohungen werden ausgesprochen. Dagegen müssen wir uns stellen.“

Hedi Tounsi, Vertrauensmann von ver.di und Betriebsratsmitglied bei Amazon, berichtete von der Dauerüberwachung im Logistik-Unternehmen und resümierte: „Amazon interessiert der Schutz der Kolleg*innen nicht wirklich, für das Unternehmen zählt nur: Wie viele Pakete schaffst du in der Stunde? In dieser Situation müssen wir jeden Tag für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen.“

Marie Volkmann, die Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und Mitglied im Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen ist, verdeutlichte die Ziele der Redaktion des Grundrechte-Reports: „Der Report will eine Brücke schlagen. Indem er über die Lage der Menschenrechte informiert, soll er zugleich Grundlage und Bestärkung für die aktivistische Arbeit sein.“

Der Grundrechte-Report 2024 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte



650 Abschiebungen im ersten Quartal 2024

Im ersten Quartal des Jahres wurden insgesamt 650 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Mit Abstand betraf dies am häufigsten Menschen aus Nordmazedonien (151), gefolgt von Personen aus der Türkei (85) und Gambia (48). Am häufigsten abgeschoben wurde nach Nordmazedonien (151), aber auch nach Österreich (57) und Gambia (48).

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

ZiellandAbschiebungen
Albanien8
Algerien26
Belgien8
Bosnien-Herzegowina6
Brasilien2
Bulgarien21
China8
Finnland1
Frankreich20
Gambia48
Georgien1
Georgien24
Ghana1
Griechenland9
Indien3
Irak37
Italien5
Jordanien1
Kamerun14
Kasachstan1
Kosovo6
Kroatien33
Lettland1
Litauen2
Marokko7
Moldawien2
Montenegro5
Niederlande6
Nigeria5
Nordmazedonien151
Österreich57
Pakistan9
Paraguay1
Polen6
Portugal3
Rumänien18
Schweden1
Schweiz5
Serbien24
Slowakische Republik4
Spanien15
Sri Lanka2
Thailand1
Togo5
Tschechische Republik6
Tunesien4
Türkei24
Ungarn2
Vietnam1
Gesamtergebnis650
  
HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan32
Albanien8
Algerien38
Bosnien-Herzegowina6
Brasilien2
Bulgarien2
China11
Elfenbeinküste2
Eritrea2
Frankreich1
Gambia48
Georgien1
Georgien25
Ghana1
Indien8
Irak43
Iran2
Jordanien1
Kamerun16
Kasachstan1
Kosovo6
Kroatien4
Libanon4
Litauen1
Marokko13
Moldawien2
Montenegro5
Nigeria12
Nordmazedonien151
Pakistan13
Paraguay1
Polen4
Rumänien15
Russische Föderation6
Serbien24
Slowakische Republik4
Somalia1
Spanien1
Sri Lanka2
Syrien19
Thailand1
Togo6
Tschechische Republik1
Tunesien7
Türkei85
Ukraine1
Unbekannt7
Ungarn2
Vietnam2
Gesamtergebnis650

Heidelberg: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Diverse Gesetze mit Änderungen im Bereich Asyl und Aufenthalt hat die Bundesregierung seit Mitte 2023 auf den Weg gebracht. Dazu zählen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Bundesvertriebenengesetz, das Rückführungsverbesserungsgesetz und das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Weitere Gesetzesvorhaben stehen kurz vor der Verabschiedung, insbesondere bezüglich Asylbewerberleistungen und der Einführung der Bezahlkarte.

In diesem Seminar wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps zu wichtigen Themen in der Geflüchtetenarbeit.

Vorkenntnisse im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat BW)

Ort: Manfred-Lautenschläger-Hörsaal der Juristischen Fakultät Uni Heidelberg, Friedrich-Ebert-Anlage 6 -10, 69117 Heidelberg

Die Fortbildung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige in der Geflüchtetenarbeit.

Weitere Informationen.

Eine Veranstaltung von Pro Bono e.V. in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration, aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Online-Veranstaltung: Aufenthaltsrechtliche Übergänge bei Geflüchteten: Wie geht es nach dem Chancenaufenthalt weiter?

Die Veranstaltung der überregionalen Fachberatungsstelle NIFA plus – „Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten“und NUiF – „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ richtet sich an Arbeitgebende, Unternehmen oder Betriebe, die Geflüchtete beschäftigen oder einstellen möchten, insb. an Arbeitgebende von Geflüchteten mit Chancenaufenthalt nach §104c AufenthG.

Ende 2022 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Damit wurde für Geduldete, die sich seit mindestens 5 Jahren in Deutschland aufhalten, eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt eingeführt. Während der 18-monatigen Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG sollten die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnisse bei nachhaltiger Integration erfüllt werden.   

In dieser praxisorientierten Online-Veranstaltung erfahren Sie mehr über die Übergänge vom Chancenaufenthalt nach §104c AufenthG zu den Aufenthaltstiteln bei nachhaltiger Integration nach §25a und §25b AufenthG. Es werden die Voraussetzungen der beiden Bleiberechte skizziert und anhand von Praxisbeispielen unterschiedliche Übergangszenarien beleuchtet. Ein besonderer Fokus wird auf die Rolle von Erwerbsarbeit für die Lebensunterhaltssicherung gelegt: Inwieweit können Arbeitgeber*innen aktiv zur Unterstützung eines reibungslosen Übergangs in die beiden Aufenthaltstitel bei nachhaltiger Integration beitragen? Und welche unterstützenden Maßnahmen spielen dabei eine zentrale Rolle? Diese und weitere Fragen rund um den Chancenaufenthalt und die anschließende Bleibeperspektive werden in den Blick genommen

Anmeldung über NIFA plus


Ettlingen: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Mit diesem Seminar bieten wir Ihnen in dieser schnelllebigen Welt des Asyl- und Aufenthaltsrechts die Möglichkeit zu einem „Up-date“. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Gesetzentwürfe und -änderungen wie z.B. Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz, Verschärfung im Bereich Abschiebungen und sich daraus ergebende Neuerungen z.B. im Bereich Arbeit und Ausbildung.

Die Fortbildung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit mit asylrechtlichem Grundlagenwissen.

Ort: K26 der Begegnungsladen, Kronenstrasse 26, 76275 Ettlingen

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Anmeldung an: andrea.baisch-herrmann@diakonie-laka.de

Weitere Informationen.

Eine Veranstaltung der Caritas Ettlingen, Diakonie Landkreis Karlsruhe und Caritas Bruchsal in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration, aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.