Landesflüchtlingsräte entsetzt über heutige Abschiebung nach Afghanistan

Laut Pressemeldungen ist am frühen Freitagmorgen eine Sammelabschiebung von 28 Menschen, die Straftaten begangen haben sollen, mit dem Ziel Afghanistan gestartet. Die Flüchtlingsräte der Bundesländer verurteilen die Abschiebung scharf. Es ist anzunehmen, dass dieser Vollzug in Zusammenarbeit mit den Behörden in Katar, die selbst vielfältiger Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden, stattfand. Aber auch eine über Bande organisierte Abschiebung ist nicht ohne Kooperation mit dem islamistischen Regime der Taliban möglich.

“Mit diesem Flug hat Deutschland die Kooperationen mit den Taliban salonfähig gemacht, einem menschenrechtsverachtenden Regime, das zuletzt Mädchen und Frauen qua Gesetz aus dem öffentlichen Raum verbannt hat und Menschen willkürlich einsperrt, foltert und tötet”, betonen die Landesflüchtlingsräte.

Keine Straftat rechtfertigt in Deutschland das Abschieben von Menschen in Folter und unmenschliche Behandlung. Hierbei handelt es sich um einen klaren Völker- und EU-Rechtsbruch sowie um eine unzulässige Doppelbestrafung. “Auch Straftäter*innen müssen in Deutschland nach rechtsstaatlichen Prinzipien behandelt werden. Das gehört zu den Grundfesten unseres demokratischen Systems”, mahnen die Landesflüchtlingsräte. Dieser Flug ist ein Dammbruch in der deutschen Außenpolitik, trägt zur Legitimation des Kabuler Unrechtsregimes bei und macht alle Beteuerungen der Bundesaußenministerin, nicht mit den Taliban zu kooperieren, zur Farce.

Die Landesflüchtlingsräte fordern: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!


EuGH: Familiennachzug zu Minderjährigen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 30.01.2024 – C-560/20 entschieden, dass ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (UMF) sein Recht auf Familienzusammenführung nicht verliert, wenn er während des Verfahrens zur Familienzusammenführung mit seinen Eltern volljährig wird. Dieses Recht darf nicht von der Geschwindigkeit der Antragsbearbeitung abhängig gemacht werden.

1. Der Familiennachzug zu als Flüchtling anerkannten unbegleiteten Minderjährigen gemäß Art. 10 Abs. 3 Bst. a RL 2003/86/EG [Familienzusammenführungsrichtlinie] darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Antrag innerhalb einer bestimmten Frist nach der Flüchtlingsanerkennung gestellt wurde. Das gilt auch, wenn das Kind während des Verfahrens auf Familiennachzug volljährig wird; maßgeblich ist die Minderjährigkeit zum Zeitpunkt des Antrags auf Familienzusammenführung. Etwas anderes gilt, wenn das Kind während des Asylverfahrens, also noch vor der Anerkennung als Flüchtling, volljährig geworden ist.

2. Volljährigen Geschwistern eines als Flüchtling anerkannten Kindes ist der Familiennachzug zu diesem zu ermöglichen, wenn sie aufgrund einer schweren Krankheit vollständig und dauerhaft auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind. Andernfalls würde einem als Flüchtling anerkannten Kind nämlich faktisch das Recht auf Familiennachzug aus Art. 10 Abs. 3 Bst. a RL 2003/86/EG genommen werden, denn es wäre den Eltern nicht möglich, ohne ihr volljähriges, vollständig von ihnen abhängiges Kind nachzuziehen.

3. Für die Familienzusammenführung der Eltern zu ihrem als Flüchtling anerkannten Kind darf weder von dem Kind noch von den Eltern verlangt werden, dass sie die Voraussetzungen gemäß Art. 7 Abs. 1 RL 2003/86 erfüllen, d.h. über ausreichenden Wohnraum für alle Familienangehörigen, eine Krankenversicherung für alle Familienangehörige sowie über feste und regelmäßige Einkünfte zur Deckung des Lebensunterhalts verfügen. Das Gleiche gilt für einen Geschwisternachzug, wie in Ls. 2 beschrieben.

(Leitsätze von asyl.net)

Die Bedeutung des Urteils für die Praxis ist in der Fachinformation des DRK-Suchdienstes zusammengefasst. Hier geht es u.a. um die Einhaltung der drei Monatsfrist und den Kriterien für die Einreise von schwer erkrankten Geschwistern.


Projekt: Gegenrechtsschutz

Eine langjährige migrantisierte Mitarbeiterin einer Behörde wird bei einer Beförderung übergangen, stattdessen wird ein Berufsanfänger bevorzugt. Trotz vorhandener Plätze bekommt ein geflüchteter Jugendlicher keinen Schulplatz. In einer öffentlichen Sitzung äußert sich ein Landrat abfällig über Geflüchtete – Gegenrechtsschutz berät, vernetzt und finanziert bei Bedarf anwaltliche Vertretung.

Menschen und Organisationen, die sich in den Bereichen Journalismus, Wissenschaft, Kunst, Kultur und Aktivismus gegen Rechtsextremismus und Rassismus sowie für die Rechte von Geflüchteten und Asylsuchenden einsetzen, sehen sich häufig rechtlichen Angriffen ausgesetzt.

Das Projekt Gegenrechtsschutz bietet in solchen Fällen sowohl finanzielle als auch ideelle Unterstützung. Es koordiniert juristische Verfahren, fördert den Austausch von Erfahrungen und vernetzt Betroffene.

Gegenrechtsschutz ist ein Projekt von von FragDenStaat, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Verfassungsblog.


BAMF versus Gerichte: Asylentscheidungen zu Gaza

Das BAMF entscheidet seit Januar 2024 bis dato über keine Asylanträge von Asylsuchenden aus Gaza mehr, wenn sich die Asylgründe auf die Lage in Gaza beziehen und nicht auf individuelle Verfolgungsschicksale oder Familienasyl betrifft. Die Lage im Gaza sei unübersichtlich und dynamisch, sodass eine Rückkehrgefährdung derzeit nicht belastbar eingeschätzt werden könne. Etliche Verwaltungsgerichte geben seitdem Untätigkeitsklagen statt und verpflichten das BAMF zu entscheiden.

Die Gerichte nehmen keine nur mehr „vorübergehende“ ungewisse Lage im Gaza nach mehreren Monaten gewaltsamer Auseinandersetzungen an. Der „bewaffnete Konflikt hat inzwischen längst ein Ausmaß erreicht, das den Anspruch auf internationalen subsidiären Schutz unabhängig von einzelnen Ereignissen trägt.“ Ob und wann sich die Lage dort bessern könne, sei nicht absehbar, so das VG Dresden (Urteil v. 24.4.24 – 11 K 104/24.A).

Viele Verwaltungsgerichte gehen davon aus, dass der subsidiäre Schutz anzuerkennen sei (VG Berlin, Urteil v. 26.2.24 – 34 K 5/23 A; VG Sigmaringen, Urteil v. 7.3.24 – A 5 K 1560/22; VG Dresden, Urteil v. 24.4.24 – 11 K 104/24.A; VG Hamburg, Bescheid v. 3.6.24 – 14 A 789/24)



    Stuttgart: Filmvorführung „Samia“ – Eine Ausnahmeläuferin zwischen Flucht und Traum

    Schon als junges Mädchen erkennt Samia Yusuf Omar, dass sie eine außergewöhnliche Begabung im Laufen hat. Gemeinsam mit ihrem besten Freund Ali schmiedet sie ehrgeizige Pläne, ihr Talent zu nutzen, um Ruhm und Erfolg zu erlangen. Doch der Ausbruch des Bürgerkriegs in Somalia stellt ihr Leben auf den Kopf. Trotz der dramatischen Veränderungen lässt sich Samia nicht von ihrem Ziel abbringen und kämpft entschlossen weiter – sowohl in ihrer Heimat als auch im Exil.

    Im Rahmen der Kinotour mit der Regisseurin Yasemin Şamdereli wird am 08.09.24 auch eine Filmvorführung im Arthaus Kino Stuttgart stattfinden. Der Flüchtlingsrat wird mit einem Infostand vertreten sein.

    Tickets können bereits im VVK erworben werden.


    Practical Guide: Passport requirement and clarification of identity (e.g. Gambia)

    Deutsch siehe unten

    The practical guide contains information on obtaining Gambian identity documents and their recognition by the authorities in Baden-Wuerttemberg. The guide explains the legal terms „passport requirement“, „obligation to cooperate in obtaining a passport“ and „clarification of identity“.

    The original guide in German „Passpflicht, Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia“ was published in March 2021. Hence not all the information is up to date. However, the guide remains relevant in understanding the legal categories and is of interest to all who deal with the procurement of Gambian identity documents.

    Die Arbeitshilfe enthält Informationen zur Beschaffung gambischer Identitätsdokumente und deren Anerkennung durch die Behörden in Baden Württemberg. Der Leitfaden erläutert die Rechtsbegriffe „Passpflicht“, „Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung“ und „Identitätsklärung“. Die deutsche Fassung „Passpflicht, Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia“ wurde im März 2021 veröffentlicht. Daher sind in der englischen Übersetzung nicht mehr alle Informationen aktuell. Der Leitfaden ist aber nach wie vor relevant für das Verständnis der rechtlichen Kategorien und ist für alle interessant, die sich mit der Beschaffung gambischer Identitätsdokumente beschäftigen.



    Online-Fortbildung: Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

    In der Fortbildung werden die Reformen des Staatsangehörigkeitsgesetzes umfassend behandelt. Wir beginnen mit einer kurzen historischen und theoretischen Einordnung des Gesetzes, um ein tieferes Verständnis für seine Entwicklung und die vorgenommenen Änderungen zu ermöglichen. Anschließend beleuchten wir die aktuellen rechtlichen Grundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts, wobei ein besonderer Fokus auf die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gelegt wird. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Fortbildung ist der Austausch von Erfahrungen aus der Beratungspraxis.

    Veranstalter: Flüchtlingsrat Berlin

    Referentin: Magdalena Benavente, Juristische Referentin für Migrationsrecht

    Die Anmeldung erfolgt über den Flüchtlingsrat Berlin.


    Projekt „START KLAR“: Begegnungen, Beratung, Deutschlernen

    Im Rahmen des Projekts „START KLAR – Mein Leben in Deutschland“ bietet das ABC in Freiburg einen Begegnungsort für geflüchtete Menschen mit und ohne Behinderungen an. Es fördert einen inklusiven Ansatz und gibt Geflüchteten eine Möglichkeit, sich in einem sicheren und unterstützenden Umfeld zu treffen und auszutauschen. In der Badischen Zeitung ist hierzu ein spannender Artikel erschienen.

    Träger des Projekts sind das Diakonische Werk in Freiburg, im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach sowie der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

    Hier finden Sie mehr Informationen zum Projekt.


    Kirchzarten: Aktion Lebenswege

    Im Rahmen der interkulturellen Woche lädt der Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald zu Gesprächen in der Einkaufsstraße in Kirchzarten ein.

    Hier können Ehrenamtliche, Menschen mit Fluchtgeschichte und Marktgänger*innen ins Gespräch kommen, zuhören oder einfach nur einen Kaffee und Kuchen bei afghanischer live-Musik genießen.

    Es können für den ganz eigenen Lebensweg symbolisch Fußabdrücke aus Gips hinterlassen werden, die dann in der langen Nacht der Demokratie ausgestellt werden.

    Hier können sich Lebenswege kreuzen – für einen kurzen Moment oder auch länger.

    Weitere Informationen können dem Einladungsflyer entnommen werden.


    Infomaterial: Unterstützung für Kriegsdienstverweiger*innen

    Die #ObjectWarCampaign stellt Materialien zur Unterstützung von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine bereit.

    Connection e.V. ist eine unabhängige Organisation, die Menschen hilft, den Kriegstdienst zu verweigern und Schutz zu finden. Kurze Infos und Kontaktdaten sind auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Belarusisch und Englisch in einem  Flyer zusammengefasst.