Gutachten: Zur Lage der Justiz in der Türkei

Folgt die türkische Justiz in Strafverfahren mit politischem Bezug rechtsstaatlichen Kriterien? Diese Frage steht oft im Zentrum von Asylverfahren türkischer Staatsbürger*innen.

Um eine Antwort zu erhalten, hat PRO ASYL ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag
gegeben.

Es befasst sich mit dem Zustand der türkischen Strafjustiz im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit sowie die Wahrung von Verfahrensrechten, insbesondere im Hinblick auf Verfahren mit Terrorismusvorwürfen. Die Untersuchung beruht auf der Auswertung unter anderem von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Berichten des Europarats und der Europäischen Kommission, Urteilen türkischer Gerichte sowie auf Befragungen von in der Türkei praktizierenden Anwält*innen.


Pro Asyl, 12.09.24: Gutachten: Zur Lage der Justiz in der Türkei – Rechtsunsicherheit in Strafverfahren mit politischem Bezug


Mehrsprachiges Infoblatt: Fragenkatalog Bleiberecht

Für Menschen mit Duldung stellt sich immer wieder die Frage: Wie kann ich meinen Aufenthalt in Deutschland sichern? Dafür müssen viele verschiedene Informationen eingeholt werden. Welche Fragen dabei relevant sind, haben wir in einem Dokument zusammengefasst. Dies soll dabei helfen, mögliche Bleiberechtsoptionen zu prüfen.



Infoblatt: Unterschiede zwischen Duldung und Aufenthaltserlaubnis

Was unterscheidet eine Duldung von einer Aufenthaltserlaubnis? Welche Vor-und Nachteile gibt es dabei? Wie wirkt sich der jeweilige Status z.B. auf die Erwerbstätigkeit, den Familiennachzug und die Sozialleistungen aus?

Diese Fragen beantwortet das Infoblatt in einer tabellarischen Gegenüberstellung.



Backnang: Inklusives Ehrenamt

Im Rahmen des Projekts „ganz barrierefrei ganz freiwillig ganz engagiert“ lädt die Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e.V. herzlich zum Workshop “Inklusives Ehrenamt – Erfahrungen im Ehrenamt mit Behinderung und Fluchterfahrung“ ein.

Die Veranstaltung richtet sich an Vereine und Organisationen, welche ihre Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements inklusiver gestalten möchten, um so mehr Menschen mit Behinderungen und Migrations-/Fluchterfahrungen in ihre Vereins- und Organisationsarbeit zu inkludieren.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis zum 27.09.2024 möglich.

Ansprechperson: nina.geldmache@tgbw.de


Mehrsprachige Arbeitshilfe: LSBTIQ*-Geflüchtete im Asylverfahren

Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung ist in Deutschland ein Asylgrund. Wer in Deutschland Asyl sucht, muss bei einer persönlichen Anhörung die Asylgründe ausführlich darlegen können. Dies ist oft sehr herausfordern – vor allem für queere Geflüchtete. Daher ist eine sorgfältige Vorbereitung auf die Anhörung besonders wichtig.

Um LSBTIQ*-Geflüchtete im Asylverfahren zu unterstützen, hat der Flüchtlingsrat Köln einen mehrsprachigen Leitfaden erstellt. Dieser hilft bei der Vorbereitung und bietet einen umfassenden Überblick darüber, wie eine Anhörung in Deutschland abläuft und welche besonderen Aspekte queere Menschen dabei berücksichtigen sollten.


Flüchtlingsrat Köln, Juli 2024: LSBTIQ*-Geflüchtete im Asylverfahren: Ein Leitfaden zur Anhörung


Online-Seminar: Was hat sich bei der Einbürgerung geändert?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht u.a. kürzere Fristen für die Einbürgerung und die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft vor. Es gibt allerdings auch Verschärfungen, u.a. bei der Lebensunterhaltssicherung. Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Menschen mit Fluchtgeschichte.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Sie ist kostenfrei und findet online als Videokonferenz über Zoom statt. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Studie: Syrien in keiner Region sicher

Die fortwährende Gewalt in weiten Teilen Syriens sowie die anhaltende Herrschaft des Assad-Regimes zeigen klar, dass kein Ort im Land sicher ist. Vor diesem Hintergrund sind Überlegungen, syrische Geflüchtete zwangsweise aus den Nachbarstaaten oder aus Europa zurückzuschicken, entschieden abzulehnen. Stattdessen sollten Deutschland und andere europäische Staaten klar Stellung gegen flüchtlingsfeindliche Rhetorik beziehen und ihre humanitäre Unterstützung für die besonders betroffenen Regionen im Nordwesten und Nordosten Syriens verstärken.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie des GIGA-Instituts (German Institute for Global and Area Studies) verdeutlicht, dass keine Region Syriens als sicher eingestuft werden kann. Das gesamte Land bleibt von Unsicherheit und Menschenrechtsverletzungen geprägt.

In Gebieten, die von der Assad-Regierung kontrolliert werden, herrschen weiterhin brutale Unterdrückung, Korruption und eine verheerende wirtschaftliche Krise. Dies führt dazu, dass die Bevölkerung in ständiger Angst vor staatlicher Willkür lebt. In den von der Türkei besetzten Gebieten Nordsyriens sind gravierende Menschenrechtsverletzungen, insbesondere gegen die kurdische Bevölkerung, an der Tagesordnung. Zudem verschärfen die Rückführungen von syrischen Geflüchteten aus der Türkei die ohnehin schwierigen Bedingungen in diesen Regionen.

Auch in den kurdisch-kontrollierten Gebieten im Nordosten Syriens ist die Lage prekär. Hier kommt es häufig zu Gewalteskalationen, in die internationale Akteur*innen involviert sind, was die Sicherheitslage weiter destabilisiert. Neben den bewaffneten Konflikten sind syrische Zivilist*innen landesweit von einer schweren humanitären Krise betroffen. Die meisten Syrer*innen leben unterhalb der Armutsgrenze, haben keinen ausreichenden Zugang zu Nahrung und lebenswichtigen Diensten wie Gesundheitsversorgung und Bildung.

Insgesamt macht die Studie deutlich, dass Rückführungen von syrischen Geflüchteten in ihre Heimat gefährlich sind. Initiativen einiger europäischer Länder, Teile Syriens als sicher zu deklarieren, werden in der Studie scharf kritisiert, da dies im Widerspruch zu den realen Gefahren vor Ort steht.


Übergang vom Chancenaufenthaltsrecht in ein dauerhaftes Bleiberecht

Für tausende Menschen wird in den kommenden Monaten das Chancen-Aufenthaltsrecht enden. Das Chancenaufenthaltsrecht hat in vielen Bundesländern dazu geführt, dass die Anzahl der Menschen mit Duldung spürbar gesunken ist. In Baden-Württemberg betrifft das in der Zukunft 8.864 Personen. Dennoch stehen einige Geflüchtete vor der Herausforderung, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht fristgerecht zu erfüllen. Sollte dies nicht gelingen, droht eine Rückkehr in den Status der Duldung – eine unsichere und belastende Situation für die Menschen.

Die WIR-Netzwerke fordern daher mit ihrem Empfehlungspapier zur erfolgreichen Gestaltung des Übergangs vom Chancen-Aufenthaltsrecht zu den Bleiberegelungen nach §25a/b AufenthG die Politik und Verwaltung auf, diese Herausforderungen aktiv anzugehen und die Weichen für eine nachhaltige Teilhabe zu stellen. Denn der Erfolg des Chancenaufenthaltsrechts wird sich daran messen lassen, wie vielen Menschen der dauerhafte Weg in die Gesellschaft geebnet wird.

Nutzen Sie das Empfehlungspapier und lassen Sie es Ihren Ausländerbehörden vor Ort zukommen.

Die Fachberatungsstelle NIFA plus steht in Stuttgart, Pforzheim sowie den Landkreisen Tübingen, Hohenlohe- und Main-Tauber für Fragen zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten zur Verfügung.


Spätsommerpause: Beratung geschlossen

Bitte beachten Sie: Vom 14.9.24 bis zum 22.9.24 ist unsere Beratung geschlossen. E-Mails und Anrufe können wir in dieser Zeit leider nicht beantworten. In dringenden Fällen können Sie sich an Pro Asyl und gegebenfalls an Migrationsberatungen und an die Jugendmigrationsdienste wenden.

Die Beratung für Hauptamtliche ist davon nicht betroffen.

Ab dem 23.9.24 sind wir wieder für Ihre Anfragen erreichbar.


SG Trier: Keine Leistungskürzung für Dublin-Fälle

Das Sozialgericht (SG) Trier hat einem Eilantrag stattgegeben, sodass Leistungskürzungen für Dublin-Fälle nach § 1a Abs. 7 AsylbLG aufzuheben sind (SG Trier Beschluss v. 30.08.2024 – S 4 AY 136/24 ER). Grund dafür ist, dass das Bundessozialgericht (BSG) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebeten hat zu klären, ob § 1a Abs. 7 AsylbLG europarechtswidrig ist (BSG, Vorlagebeschluss v. 25.07.2024 – B 8 AY 6/23):

Das BSG fragt den EuGH, ob die Gewährung von Unterkunft, Ernährung, Körper- und Gesundheitspflege und Behandlung im Krankheitsfall sowie nach den Umständen im Einzelfall Kleidung und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts mit Europarecht vereinbar ist. Hier gibt es also erhebliche Zweifel, ob die Leistungskürzungen für Dublin-Fälle noch dem europäischen Mindestniveau für Asylsuchende entspricht.

Die Bundesregierung plant derzeit noch weiter zu gehen und sieht im „Sicherheitspaket“ vor, dass „für Schutzsuchende, die ihr Asylverfahren in anderen Mitgliedsstaaten betreiben müssen (Dublin-
Fälle) und für den Fall ihrer Rückkehr dort Leistungsansprüche haben, weil der betreffende Mitgliedsstaat
dem Übernahmeersuchen zugestimmt hat, soll der weitere Bezug von Leistungen in Deutschland
ausgeschlossen werden.“

Diese Pläne widersprechen Europäischen Recht!

Geflüchtete, die von Leistungskürzungen nach § 1a Abs. 7 AsylbLG betroffen sind, sollten dagegen Widerspruch und Klage mit Eilantrag einreichen. Rechtsanwaltliche Hilfe gibt es bei mit Recht zum Recht. Tipps zum selbst aktiv werden, finden sich in dieser Arbeitshilfe.