Online-Veranstaltung: Abschieben aus der Kirche?

Kirchenasyl als Konzept, als Schutzraum, als oftmals letzte Hoffnung. Doch die Existenz des Kirchenasyls und diesem damit verbundenen Schutzraum, der auf dem Einverständnis zwischen Staat und Kirche basiert, wird vor dem Hintergrund einer immer restriktiver werdenden Asylpolitik in Frage gestellt. Seit 1983 wird Menschen, denen durch eine Abschiebung Gefahr für Leib und Leben oder unmenschliche Behandlung droht, in Kirchenasylen Schutz geboten.

Wie das in der Praxis aussieht, warum es diesen Schutzraum gibt und wie dieser in Zukunft aussehen könnte, wird in diesem Workshop thematisiert.

  • Bischof Dr. Christian Stäblein, Flüchtlingsbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland
  • Pastorin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche und Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche
  • Robert Nestler, Direktor der NGO Equal Rights Beyond Borders
  • Weitere Politische Unterstützer:innen und Kritiker*innen des Kirchenasyls

Die Anmeldung für die Online-Veranstaltung im Vorhinein ist notwendig, die Teilnahme ist kostenlos.

Die Veranstaltung wird organisiert von Europe Calling e.V..


Arbeitshilfe: Beratung von queeren Geflüchteten

Innerhalb der EU- und des deutschen Rechts ist die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität grundsätzlich als Fluchtgrund anerkannt. Im Prozess des Asylverfahrens müssen LSBTIQ*-Geflüchtete ihre Verfolgung in einer Anhörung glaubhaft nachweisen und hierfür die eigene Identität offenlegen. Dies ist jedoch für viele LSBTIQ*-Geflüchtete aus diversen Gründen wie Angst, Scham oder der Konfrontation mit Stereotypen eines der größten Hindernisse, sich als solche zu erkennen zu geben. Die Beratung und Begleitung dieser Geflüchteten bedarf genau deswegen besonderer Sensibilität, Wissen und Beratungskompetenz, um korrekt unterstützen zu können und das nötige Feingefühl zu entwickeln.

Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Es werden praxisnah Beratungsbedarfe und -anlässe von LSBTIQ*-Geflüchteten geschildert und anhand von Fallbeispielen werden anwendungsorientierte Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen vermittelt.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Beratungsstellen, die Geflüchtete beraten und insbesondere an Beratende, die mit Geflüchteten arbeiten, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung Erfolgung erlebt haben oder erleben.

Der paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zur Beratung queerer Geflüchteter veröffentlicht.



Statement: Afghanische Frauen fordern Weiterführung des BAP Afghanistan

16 afghanischen Frauenorganisationen prangern in einem gemeinsamen Statement die systematischen Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen von Frauen und Mädchen seit der Machtübernahme durch die Taliban an. Sie fordern von der deutschen Bundesregierung die Fortsetzung des Bundesaufnahmeprogramms (BAP) Afghanistan. Diese Erklärung ist gerade hinsichtlich neuer Haushaltsverhandlungen und den Neuwahlen in Deutschland ein starkes Zeichen, dass Afghanistan nicht in Vergessenheit geraten darf.


November 2024: Joint statement of Afghanistan women’s protest movements: Please don’t forget Afghanistan! Don‘t forget the human rights! Statement from Afghan women’s rights organizations on the German federal admission program in Afghanistan


Online-Workshop: Prävention und Intervention gegen digitale Gewalt

Fakt ist: Digitaler Hass und digitale Gewalt nehmen zu. Diese Form der Gewalt trifft überdurschnittlich oft Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen und besonders betroffen sind nach wie vor BIPoC, Menschen der LGBtIQ+Community und migrantisierte Menschen. Aus diesem Grund thematisiert der Workshop in erster Linie Schutzstrategien und präventive Maßnahmen gegen digitale Gewalt. Zudem sollen rechtliche Grundlagen aufgezeigt werden, mit denen man Hass und Gewalt im Netz begegnen kann.

Der Workshop richtet sich an bereits engagierte BIPoC bzw. Menschen (bspw. in Vereinen o.ä.) mit eigener oder familiärer Migrations- und/oder Fluchterfahrung. 

Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular bis zum 01.12.2024, die Teilnahme ist kostenlos. Hier geht es zu mehr Informationen zu der Veranstaltung.

Der Workshop wird im Rahmen des Projekts YoungUP!, durchgeführt vom Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat in Kooperation mit der Organisation HateAid.


Online-Workshop: Rassismus gegen Sinti* und Roma*

Die größte Minderheit Europas ist noch heute vielerorts Diffamierung, Diskriminierung und Formen der Marginalisierung ausgesetzt. Was das für Betroffenen bedeutet und wie diese Art von Rassismus abgebaut werden kann, möchte der Workshop alltagstauglich und interaktiv umsetzen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Geschichte der Verfolgung, Ausgrenzung und Vernichtungspläne der Nazis sein.

Ziel der Veranstaltung ist die kritische Reflexion der eigenen Denk- und Verhaltensmuster, um Rassismus gegen Sinti* und Roma* entgegenzuwirken.

Referent*in: Sara Paßquali M.A.; Trainerin und Beraterin zu den Themen Rassismuskritik, Antiziganismus, (Anti)Diskriminierung, Intersektionalität, Diversity Management, Gender und Empowerment.

Diese Fortbildung richtet sich an alle Interessierten im Themenfeld. Eine aktive Teilnahme während der Veranstaltung wird vorausgesetzt. 

Die Veranstaltung ist kostenlos und findet online über Zoom statt. Es wird um eine Anmeldung im Vorhinein gebeten.

Die Veranstaltung wird organisiert von der Fachstelle für diskriminierungskritische Bildungsarbeit vielgestaltig*2.0.


Online: Informationsveranstaltung Programm „Neustart im Team“

Sie wollen Mentor*in werden und über Resettlement ankommende Geflüchtete beim Ankommen in Deutschland unterstützen?

Das Programm Neustart im Team (NesT) bietet diese Möglichkeit. Gemeinsam helfen Sie einer geflüchteten Einzelperson oder Familie, in Deutschland anzukommen und sich eine neue Existenz aufzubauen. Sie organisieren z.B. eine Wohnung vor Ort, unterstützen die Geflüchteten bei Behördengängen, helfen bei der Suche nach einer Ausbildung oder einem Schulplatz.

Interesse geweckt? Dann kommen Sie zur Informationsveranstaltung.

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt bis zum 15. November per Mail an: h.schneider@drk.d.


Freiburg: Vielfalt leben

Eine Einladung zum kritischen Hinterfragen der eigenen Position im vielfältigen ehrenamtlichen Kontext.

Das Hinterfragen der eigenen Position, ein Perspektivwechsel und das kritische Betrachten des eigenen Handelns ist in einer ehrenamtlichen Tätigkeit, welche in einem vielfältigen Umfeld stattfindet, essentiell. Diese Selbstreflexion soll in dem Workshop angestoßen werden.

Der Workshop richtet sich in erster Linie and ehrenamtlich Engagierte.

Ort: Caritasverband Freiburg-Stadt, Herrenstraße 6, 79098 Freiburg

Die Anmeldung erfolgt bis Montag, den 04.11.2024 über folgende Mailadresse: ilona.mueller@caritas-freiburg.de.


Statement: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weiterführen

Im gemeinsamen Statement anlässlich 2 Jahre Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) wird gefordert: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weiterführen! „Haushaltskollateralschaden“ vermeiden und der humanitären und menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden! Das Statement für die Weiterführung des BAP wird getragen von move on – menschen.rechte Tübingen e.V., dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. und Afghanische Frauen Verein Stuttgart e.V..

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern:
 
Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) sollte besonders gefährdeten Afghan*innen Schutz in Deutschland über einen geregelten Zufluchtsweg ermöglichen. Mit dem Programm verpflichtete sich die Bundesregierung zu ihrer humanitären Verantwortung gegenüber der afghanischen Zivilbevölkerung nach dem ungeordneten Abzug 2021. Genau zwei Jahre nach dem Beginn droht jedoch das vorzeitige Aus. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind im Budget des Bundesinnenministeriums keine Mittel mehr für das BAP vorgesehen.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Verbände, darunter auch mehrere Organisationen aus Baden-Württemberg, fordern die Weiterführung und Weiterfinanzierung des BAP gemäß den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der Ampelregierung – denn ein vorzeitiges Ende hätte fatale und nicht verantwortbare Konsequenzen für die Betroffenen. Baden-Württemberg gehörte zu den ersten Landesregierungen, die das BAP bereits kurz nach Beginn in Frage stellten und ein Ende forderten. Wir fordern die grünschwarze Landesregierung auf, diese Haltung zu überdenken und das BAP und die Aufnahme von gefährdeten und schutzbedürftigen Menschen über dieses Programm im Land zu unterstützen.

Laut Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums (BMI) sollten Aufnahmezusagen für monatlich bis zu 1.000 gefährdeten Afghan*innen erteilt werden. Mit einer angekündigten Laufzeit bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode war eine Aufnahme von bis zu 36.000 schutzbedürftigen Menschen geplant. Doch das BAP wurde bis jetzt nicht voll umfänglich umgesetzt: Statt den ursprünglich geplanten 1.000 Personen pro Monat sind bislang insgesamt lediglich 682 Personen nach Deutschland eingereist (Stand Oktober 2024). Seit Juli 2024 wurde die Bearbeitung tausender Anträge durch die zuständigen Behörden unterbrochen. Das betrifft etwa 17.000 Personen, die bereits von den Stellen der Bundesregierung vorausgewählt und kontaktiert wurden.
 
Seit August 2021 hat sich die Situation für die afghanische Zivilbevölkerung kontinuierlich verschlechtert. Insbesondere Frauen und Mädchen werden aufgrund ihres Geschlechts systematisch diskriminiert und sind von schwerwiegenden Verletzungen ihrer grundlegenden Freiheiten und Menschenrechte betroffen. Für diese Menschen ist das BAP die einzige Überlebensperspektive. Ein vorzeitiger und ungeordneter Abbruch des Programms hätte für alle diese Menschen fatale Konsequenzen.
Mit dem BAP getätigte Investitionen in die Umsetzung von Aufnahmeprogrammen wie der Aufbau der Koordinierungsstelle würden einfach abgewürgt werden. Mit einem Abbruch des Programms würde die Bundesregierung letztlich weder ihrer humanitären Verantwortung noch einer feministischen Außenpolitik gerecht zu werden und den gegenüber der Europäischen Union gemachten Zusagen für humanitäre Aufnahmen in 2025 zuwider handeln.

Für die am BAP mitwirkenden zivilgesellschaftlichen Organisationen (ca. 60 NGOs und Dachverbände) würde der Abbruch des Programms einen herben Vertrauensbruch darstellen. Sie haben durch ihre – zum größten Teil ehrenamtliche – Mitwirkung gezeigt, dass eine Aufnahmebereitschaft in der Gesellschaft vorhanden ist. Ihnen liegen zudem weiterhin zahlreiche Anfragen von besonders gefährdeten Menschen vor und jede Woche kommen neue  Hilferufe von bedrohten Menschen, insbesondere Frauen und queeren Personen aus Afghanistan hinzu: Obwohl es ein offizielles Versprechen bis mindestens zum Ende der Legislaturperiode gibt, könnten keine neuen Schutzanträge für das Programm mehr gestellt werden.

Zivilgesellschaftliche und Menschenrechtsorganisationen appellieren an die Bundesregierung sowie die Mitglieder des Bundestags:  
1. das BAP wie geplant mindestens bis Ende der Legislaturperiode vollumfänglich weiterzufinanzieren. 
2. das gesteckte Ziel der Aufnahme von bis zu 1.000 gefährdeten Personen im Monat – also insgesamt bis zu 36.000 Personen in der gesamten Laufzeit – weiterzuverfolgen und umzusetzen.
3. die Auswahlrunden, die Bearbeitung der Anträge, die Visumverfahren und die Umsetzung der Ausreisen umgehend fortzusetzen

„Es darf nicht geschehen, dass ein so wichtiges Menschenrechtsprogramm auf dem Altar der Migrationsdebatte, des Rechtsrucks und der „Zeitenwende“ geopfert wird.“ (Andreas Linder, Geschäftsführer des Vereins move on Tübingen und aktiv im Afghanistan-Hilfsprojekt „save our families“)

„Das Aufnahmeprogramm ist die einzige Hoffnung für uns afghanische Frauen. Sie sollten die afghanischen Frauen im Kampf gegen die gender apartheid nicht allein lassen und die Taliban hart sanktionieren.“ (Aktivistin des Afghanistan Women Movement for Justice)



Ulm: Diskussion zum Rechtsruck in der Asylpolitik

Entzug der Sozialleistungen, Abschiebeoffensive, Grenzsicherung. Das Grundrecht auf Asyl wird in Frage gestellt; Politiker*innen fordern, Asylbewerber*innen an der deutschen Grenze abzuweisen. Aktuell befinden wir uns in einer beispiellosen Zeit von populistischen Forderungen. Geflüchtete Menschen werden zum Sündenbock für strukturelle Probleme gemacht. In der Diskussion geht es unter anderem darum, welche Forderungen seitens einzelner Regierungsparteien und seitens der Opposition haltbar sind und inwiefern sie gegen geltendes Recht verstoßen.

Diskussionsteilnehmer*innen:

  • Ronja Kemmer, Abgeordnete des Bundestags für Ulm/Alb-Donau-Kreis (CDU)
  • Anja Bartel, Geschäftsleitung Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Ort: Diakonie Ulm, Grüner Hof 1, 89073 Ulm

Die Veranstaltung wird organisiert vom Forum Asyl und Menschenrechte des evangelischen Diakonieverbands Ulm/Alb-Donau, vom Flüchtlingsrat Ulm/Alb-Donau-Kreis e.V., von Menschlichkeit Ulm e.V. und der Caritas Ulm-Alb-Donau.


Stuttgart: Psychische Erkrankungen

Kinder, Jugendliche und Familien erleben traumatische Erfahrungen in der Heimat und auf der Flucht. Sie haben spezielle (geschlechtsspezifische) Fluchtgründe. All dies hat Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit. Manche leiden unter posttraumatischen Belastungsstörung. All das wird in der Veranstaltung beleuchtet.

Die Veranstaltung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Fachpersonal, die mit Geflüchteten, traumatisierten Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Referentin: Ann-Cathrin Lanz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Refugio Stuttgart e. V., Regionalstelle Tübingen.

Ort: Frauen*ProjekteZentrum, Weberstraße 8, 72070 Tübingen

Anmeldung für den Vortrag mit anschließender Diskussion- und Fragerunde: info@maedchentreff-tuebingen.com.

Organisiert wird die Veranstaltung von Mädchen*treff e. V. und Refugio Stuttgart e. V., Regionalstelle Tübingen.