VG Berlin: Bundesregierung muss Afghanen mit BAP-Zusage Visa ausstellen

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat mit Beschluss vom 07.07.2025 – VG 8 L 290/25 V die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, Zugesagten aus Afghanistan aus dem Bundesaufnahmeprogramm (BAP) ein Visum zu erteilen.

„Die Bundesrepublik Deutschland kann bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beenden oder fortführen möchte. Sie kann während dieses Entscheidungsprozesses insbesondere von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide hat sie sich jedoch rechtlich zu Aufnahmen gebunden. Von dieser freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindung kann sich die Bundesrepublik Deutschland nicht dadurch lösen, dass sie die Beendigung des Aufnahmeprogramms prüft.“

(Amtlicher Leitsatz)


Willkürliche Inhaftierungen in Bulgarien

Geflüchtete müssen oftmals nach ihrer Flucht vor Krieg und Verfolgung erneut mit Unterdrückung durch die Aufnahmeländer rechnen. Gerade in Bulgarien berichten Geflüchtete von willkürlichen Inhaftierungen, rassistischen Vorfällen und der Missachtung von Gerichtsurteilen.

In einem Artikel von BalkanInsight werden die Einzelschicksale von mehreren Geflüchteten näher thematisiert. Insbesondere die Situation eines inhaftierten palästinensischen Geflüchteten, der von Abschiebung bedroht ist, obwohl ein Gericht seine Freilassung angeordnet hat, illustriert auf eindrückliche Art und Weise, mit welcher behördlicher Willkür man in Bulgarien kämpfen muss. Die beschriebenen Vorfälle und Zustände erinnern daran, dass nicht in jedem EU-Land menschenrechtswürdige Aufnahmebedingungen herrschen und somit Dublin-Abschiebungen nach Bulgarien beispielsweise fraglich sind.



Ulm: Vorträge im Rahmen des Festivals gegen Rassismus

Die Situation von Geflüchteten in Deutschland verschärft sich immer weiter. Mit welchen Entwicklungen ist unter der neuen Bundesregierung zu rechnen? Und wie ist die Situation geflüchteter Studierender in Deutschland?

Die studentische Initiative festival contre le racisme (Festival gegen Rassismus) organisiert zu diesen Themen eine Veranstaltung, die sich an Haupt- und Ehrenamtliche sowie geflüchtete Studierende richtet. Es wird folgende zwei Vorträge mit anschließender Diskussion geben:

  • „Das flüchtlingspolitische Programm der neuen Bundesregierung und Einordnung im politischen Kontext“
    Referentin: Dr. Anja Bartel, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
  • „Zur Situation geflüchteter Studierender in Deutschland“
    Johannes Glembek, Bundesverband ausländischer Studierender

Die Veranstaltung findet im Verschwörhaus Ulm, Salon, Weinhof 9, Ulm statt, eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich. Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie auf der Webseite der Stadt Ulm.


Sprachbarrieren in der Gesundheitsversorgung

Die medizinische Versorgung für Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte bleibt oftmals aufgrund von Sprachbarrieren mit dem medizinischen Personal unzulänglich. Dieser Befund ist das Ergebnis einer neuen Studie, welche sich intensiv mit diesem Thema befasst und zukunftsweisende Schlussfolgerungen liefert.

Die Studie basiert auf einer qualitativen Methode, in welcher Interviews mit Betroffenen und Beteiligten in Baden-Württemberg die Datengrundlage bilden. Unter anderem werden gravierende Unterschiede zwischen Stadt und Land festgemacht. Außerdem berichten einige Mitarbeitenden von Möglichkeiten, wie sie sich in schwierigen Situationen selbst aushelfen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es an der Zeit wäre, konsequente finanzielle und strukturelle Änderungen vorzunehmen, um in Zukunft auch Menschen unabhängig ihrer Sprachkenntnisse eine angemessene Versorgung zu gewährleisten.



Racial Profiling an den Binnengrenzen

Die rechtswidrigen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen führen vermehrt zu racial profiling, sprich die polizeiliche Kontrolle aufgrund äußerlicher Merkmale statt eines konkreten Verdachts. Um gegen diese rassistischen Maßnahmen vorzugehen, werden betroffene Personen als Kläger*innen gesucht.

Eine Initiative von drei Vereinen möchte in einem Eilverfahren und einem Hauptsacheverfahren gegen die rechtswidrigen Grenzkontrollen und dem racial profiling juristisch vorgehen. Dafür suchen sie potentielle Kläger*innen die entweder:

  1. als Person of Colour wahrgenommen werden und somit potenziell von racial profiling betroffen sind.
  2. Und/oder regelmäßig die Grenze zwischen Deutschland und einem Nachbarland überqueren, z. B. weil man in einem Land lebt und in dem anderen arbeitet/studiert.

Sie können sich an laura.kuttler@freiheitsrechte.org wenden, wenn Sie selbst klagen oder eine geeignete Person vermitteln wollen. Weitere Informationen zu dieser Aktion finden Sie auf dem Steckbrief.


Identität als Schlüssel zum Recht

Die Menschenrechte gelten für alle – doch in der Praxis scheitert ihre Umsetzung allzu oft an bürokratischen Hürden, wie etwa der Identitätsklärung.  Gerade Geflüchtete haben es schwer, ihre Identität nachweisen und dadurch ihre grundlegende Rechte wahrnehmen zu können. Welche Barrieren gibt es in der Praxis zur Identitätsklärung? Wie kann man diese weitestgehend beseitigen?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine ausführliche Analyse zur Beantwortung dieser Fragen veröffentlicht. Die Publikation gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen der Identitätsklärung und seinem engen Zusammenhang zum Zugang zu Menschenrechten. Die Publikation gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen von Identitätsklärung, der damit verbundene enge Zusammenhang zum Zugang zu Rechten und die oft drastischen Folgen einer ungeklärten Identität. Zum Schluss befasst sich die Analyse mit Empfehlungen, wie langwierige Identitätsklärungsprozesse verkürzt und bürokratische Sackgassen verlassen werden können.



Pro Asyl: Gesetzlich beschlossen: Dauerhafte Familientrennung für subsidiär Schutzberechtigte

Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte beschlossen – ein politischer Akt mit verheerenden Folgen für Tausende Familien. 

„Heute hat der Bundestag nicht nur ein Gesetz verabschiedet – er hat Tausenden Menschen bewusst weitere Jahre Trennung und Leid auferlegt”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Das ist kein politischer Kompromiss, das ist ein Bruch mit humanitären Werten und dem Grundrecht auf Familie sowie eine Missachtung des Kindeswohls. Die Maßnahme betrifft insbesondere Frauen und Kinder, denen ein weiterer sicherer Fluchtweg genommen wird – viele werden sich alternativ auf lebensgefährliche Fluchtrouten begeben“, so Alaows weiter.

Rechtliche Bedenken bezüglich des Rückwirkungsverbots

Das Rückwirkungsverbot ist ein Grundprinzip des deutschen Rechtssystems. Es besagt, dass Gesetze grundsätzlich keine rückwirkende Kraft haben dürfen. Gesetze dürfen nur zukünftige Sachverhalte und Verhaltensweisen neu regeln, aber keine Änderungen in Bezug auf vergangene Sachverhalte vornehmen.

Das Gesetz bedeutet für die Betroffenen eine faktische Trennung für mehrere Jahre – obwohl viele von ihnen bereits seit Jahren auf ein Wiedersehen mit ihren Kindern, Partner*innen, Geschwistern oder Eltern warten. Viele stehen längst auf Wartelisten für Botschaftsvorsprachen zur Familienzusammenführung und warten bereits monate- oder jahrelang auf einen Vorsprachetermin. Selbst für sie soll das Verfahren zum Familiennachzug ausgesetzt werden. Dabei ist es nicht ihre Schuld, dass sich diese Verfahren über Jahre hinziehen, sondern eine langsame und überforderte Bürokratie, für die sie nun bestraft werden. PRO ASYL wird rechtliche Schritte prüfen und wenn nötig die Betroffenen darin unterstützen, gegen Rechtsverletzungen zu klagen. 

Verzweiflung als ständiger Begleiter

Was das für die Menschen bedeutet, wurde in den zutiefst bewegenden Redebeiträgen von Betroffenen bei der gestrigen Kundgebung vor dem Bundestag deutlich. Eltern und Ehepartner*innen berichteten von schlaflosen Nächten, Depressionen und Verzweiflung. Das neue Gesetz nimmt ihnen die Hoffnung, ihre Familienmitglieder in die Arme zu schließen. Viele sorgen sich um das Leben und die Gesundheit ihrer Angehörigen in den Herkunftsländern. 

Familien gehören zusammen – das muss ausnahmslos für alle Familien gelten. Sie dürfen nicht auseinander gerissen werden, auch nicht aufgrund von migrationspolitischen Ansichten und flüchtlingsfeindlichen Debatten.



Tübingen: Fest der Begegnung

Eine Woche nach dem Weltgeflüchtetentag findet das Fest der Begegnung statt, um weiterhin eine solidarische und informative Plattform für die Rechte der Geflüchteten zu schaffen. Es wird Podiumsdiskussionen, Vorträge und sowie Musik und Tanz vom Nachmittag bis in den Abend hinein geben.

Die Veranstaltung wird vom Heval Netzwerk, Amnesty Internation Activism BW und dem SUEDHANG Café organisiert. Mehr Informationen zum Ort und zum Programm finden Sie auf dem Flyer oder auf der Instagramm-Seite des Heval-Netzwerks.


SG Karlsruhe: Bürgergeld-Leistungen der Jahre 2021 bis 2023 eventuell zu niedrig

Während der pandemie- und inflationsgeprägten Jahren 2021 bis 2023 seien die Regelbedarfsstufen nach §20 SGB II unzureichend angepasst worden. Derartige Zweifel an der Verfassungsrechtlichkeit äußert das Sozialgericht (SG) Karlsruhe mit dem Beschluss vom 17. April 2025 – S 12 AS 2069/22.

Das SG Karlsruhe hat einen ausführlichen Fragekatalog entworfen und verlangt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dessen Beantwortung. Zudem wurde am 24.06.25 ein Referatsleiter des BMAS vernommen. Dieser Amtsermittlung könnte eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht folgen.

Eine solche Vorlage wäre von großer Bedeutung. Sie könnte zu einer Neubewertung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem SGB II und SGB XII durch das Bundesverfassungsgericht führen. 2025 gab es beispielsweise eine Nullrunde – sprich die Sozialleistungen wurden aufgrund einer Neuberechnung nicht erhöht.



Freiburg: Familien und Kinder mit einer Behinderung

Welche zusätzlichen Herausforderungen haben fliehende Familien mit Kindern, die eine Beeinträchtigung haben? Woran muss man arbeiten, um den Eltern und Kindern ein Ankommen in Deutschland zu erleichtern?

Diese Fragen werden im Rahmen einer Podiumsdiskussion, organisiert vom Arbeitskreis Behinderte an der Christuskirche (ABC), behandelt. Die Podiumsdiskussion wird vielfältige Perspektiven aus den Bereichen Recht, Wissenschaft und Bildung, aus der Praxis und aus Sicht der Familien beinhalten.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des ABC.