Webseminar: Rassismuskritische Haltung in der Migrationsarbeit

Gut gemeint ist leider nicht gleich gut gemacht. Dies gilt überall, auch in der Arbeit mit migrierten Menschen. Denn so sehr Begleiter*innen, Berater*innen und Beamt*innen sich Augenhöhe wünschen, diese ist schwer zu erreichen, wenn Personen unterschiedliche Zugänge zu Teilhabe und verschiedene Lebenschancen haben. Als Beraterin oder Begleiter die eigenen Vorannahmen und Stereotype zu reflektieren, ist daher elementar, um eine professionelle und empathische Arbeit machen zu können. Dazu gehört es, sich mehr mit Themen wie ungleichen Machtverhältnissen, Diskriminierung und Rassismus auseinanderzusetzen und deren Hintergründe besser zu verstehen. Unser Ziel ist es, in dem Webseminar gemeinsam an der Entwicklung einer klaren rassismuskritischen Haltung zu arbeiten.

Das Webseminar nimmt sich der Frage an, wie rassismuskritisches Handeln in der Migrationsarbeit gelingen kann und bietet Hilfestellungen, um die eigene pädagogische Arbeit zu reflektieren. Im Vordergrund steht ein Perspektivwechsel hinsichtlich der eigenen Vorstellungen von Rassismus und Narrativen über Migration. Nach einem inhaltlichen Input wird es Raum für Austausch, Diskussionen und kritische Selbstreflexion geben. Wir freuen uns daher über Ihre aktive Teilnahme.

Referentinnen: Anisa Abdulaziz, Tinka Greve (VNB, Fachstelle vielgestaltig*2.0)

Die Veranstaltung richtet hauptsächlich sich an Haupt- und Ehrenamtliche, die mit geflüchteten Menschen arbeiten. Sie ist jedoch ebenso offen für alle Interessierten an dem Thema. Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie fest vorhaben, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Das Webseminar findet am 26. März 2026 von 10 bis 13 Uhr über die Plattform zoom statt – vor der Veranstaltung bekommen Sie einen Link zur Teilnahme zugeschickt. Alles, was Sie brauchen, ist ein internetfähiges Gerät, ein Headset und eine Webcam.

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist notwendig.


Stuttgart: Workshop „Person des Vertrauens in Abschiebehaftverfahren“

In Deutschland werden Menschen inhaftiert, ohne eine Straftat begangen zu haben, allein um ihre Abschiebung zu sichern. Die Haft kann Monate dauern, teils über ein Jahr. Besonders erschütternd: Die Arbeit vergleichbarer Gruppen in Deutschland zeigt, dass etwa die Hälfte aller Haftentscheidungen rechtswidrig sind. Personen des Vertrauens sind selbst Verfahrensbeteiligte. Sie treten vor Gericht auf und legen Rechtsmittel gegen Haftanordnungen ein. Sie widersprechen der Inhaftierung und kämpfen juristisch für die Freiheit der Betroffenen. Das ist keine symbolische Begleitung, sondern eine reale Möglichkeit, Haft zu beenden.

Vom 10. April 2026 18 Uhr bis 12. April 2026 16 Uhr findet in Stuttgart der Workshop „Person des Vertrauens in Abschiebehaftverfahren“ statt, organisiert vom Abschiebehaftsupport BW. Frank Gockel vom Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ wird mit den Teilnehmenden zusammen konkret zur Rolle der Person des Vertrauens als ehrenamtliche Unterstützung im Abschiebehaftverfahren arbeiten.

Bislang konnten Inhaftierte im Abschiebehaftverfahren auf einen Pflichtanwalt zurückgreifen. Diese Regelung endet im Sommer diesen Jahres. Das bedeutet: Menschen können künftig in Haft genommen werden, ohne dass ihnen automatisch eine anwaltliche Vertretung zur Seite gestellt wird. Wer die Sprache nicht spricht, das Rechtssystem nicht kennt und in Haft sitzt, hat faktisch kaum eine Chance, sich selbst wirksam zu verteidigen. Umso wichtiger ist es, dass wir solidarische Strukturen stärken und Menschen als Personen des Vertrauens rechtlich unterstützen.

Der Workshop richtet sich sowohl an Menschen ohne Vorkenntnisse als auch an Aktive, die ihr Wissen vertiefen wollen und sich vorstellen können, sich in unserer Gruppe zu engagieren. Der Workshop ist kostenlos. Am Samstag und Sonntag wird sowohl morgens als auch mittags ein gemeinsames veganes Essen angeboten, dafür werden pro Person ca. 25 € eingesammelt. Wer diesen Betrag nicht aufwenden kann, darf selbstverständlich trotzdem teilnehmen. An- und Abmeldeschluss ist der 05. April 2026.

Anmeldung per E-Mail an: veranstaltung@abschiebehaftsupport-bw.de

Dabei bitte folgende Informationen angeben:
-Vor- und Nachname
-E-Mail-Adresse
-Telefonnummer
-Organisation oder Stadt
-Ob ein Schlafplatz benötigt wird
-Unverträglichkeiten
-Unverbindliche Bereitschaft, künftig als Person des Vertrauens zu unterstützen


Zahlen zu Abschiebungen und Abschiebehaft 2025

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Karlsruhe um Zahlen rund um Abschiebungen und Abschiebehaft aus dem Jahr 2025 gebeten. In beiden Bereichen geschieht Vieles im Verborgenen, da die Betroffenen nach einer Abschiebung meist nicht mehr die Möglichkeit haben, darüber zu sprechen. Mit der Abfrage soll mehr Transparenz geschaffen werden. Ergebnisse zu der Anfrage aus den Jahren 2024 und 2022 und 2023 sind in den jeweiligen Artikeln zu finden.

Eine Vielzahl der Fragen wurde aus unterschiedlichen Gründen leider nicht oder nur unvollständig beantwortet. Hier ein Überblick:

Informationszugang nach § 9Abs.3 Nr.3 LIFG BW abgelehnt:

  • Wie viele Personen mit diagnostizierten Erkrankungen (sowohl psychisch als auch physisch) wurden inhaftiert?
  • Wie viele Fälle von Suizidversuchen und/oder Suizidandrohungen gab es? Bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Zielland der Abschiebung.

Es liegen keine amtlichen Informationen vor:

  • Bei wie vielen Personen wurden während der Abschiebung sog. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt angewandt?
  • Wie viele Personen bekamen Beruhigungsmittel während der Abschiebung?
  • Bei wie vielen Personen wurde das Handywährend der Durchführung der Abschiebung beschlagnahmt?
  • In wie vielen Fällen wurden Entschädigungen für rechtswidrige Haftzeiten an vormals Inhaftierte gezahlt?

Informationen werden statistisch nicht erhoben (Auswahl):

  • Wie viele Personen waren zum Zeitpunkt der Abschiebung im Besitz einer Duldung, wie viele im Besitz einer Grenzübertrittsbescheinigung und wie viele waren zur Fahndung ausgeschrieben?
  • Wie viele Kinder unter 6 Jahren wurden abgeschoben? Wie viele unter 3 Jahren?
  • Wie viele Personen über 60 Jahre wurden abgeschoben?
  • Aus welchen Gründen gab es medizinische Begleitungen während den Abschiebungen?
  • Wie viele Personen wurden aus stationären Einrichtungen, also Krankenhäusern, Wohngruppen, Pflegeheimen, Altenheimen, Einrichtungen der Jugendhilfe, abgeschoben?
  • In wie vielen Fällen wurde ein Antrag auf freiwillige Ausreise aus A-Haft abgelehnt?
  • Wie viele Kinder wurden unbegleitet abgeschoben?

Zudem gibt es zahlreiche Fragen, die vom Regierungspräsidium kommentarlos unbeantwortet blieben, beispielsweise wie viele Frauen im Jahr 2025 abgeschoben wurden sowie wann, wie und wo die Abschiebungen stattfanden. Auch die Frage, in wie vielen Feststellungsverfahren nach der Abschiebung/Freilassung festgestellt wurde, dass die Haftanordnung rechtswidrig war, wurde nicht beantwortet.

Die kommentarlos unbeantworteten Fragen haben wir in der Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe blau hinterlegt. Sensible Daten haben wir geschwärzt.

Die folgenden Tabellen sind ein kleiner Ausschnitt der erfragten Zahlen. Mehr Informationen und Zahlen sind in der Abfrage selbst zu finden.

Anfragen in diesem Umfang sind unter dem Landesinformationsfreiheitsgesetz leider nicht umsonst. Wenn Sie unsere politische Arbeit unterstützen möchten freuen wir uns über eine Spende.



„Bürgergeld“ soll „Grundsicherungsgeld“ werden  

Am 5. März 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende verabschiedet. Nun muss der Bundesrat das Gesetz billigen, sodass es ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten kann.

Damit kommt nicht nur zur formalen Namensänderung, sondern zu weiteren zahlreichen Änderungen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II):

Durch den Vermittlungsvorrang soll eine Person vorrangig an eine Arbeit vermittelt werden, bevor Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden. Zudem soll im maximal zumutbaren Umfang gearbeitet werden, damit keine staatliche Unterstützung notwendig ist. Personen mit Kind(ern) sollen bereits nach Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes mit der Erwerbstätigkeit oder einer Eingliederungsmaßnahme beginnen. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie Jugendliche sollen besser unterstützt und beraten werden. Bei Nichteinhaltung des Kooperationsplans werden die Betroffenen von den Jobcentern zur Mitwirkung verpflichtet. Bei Abbruch oder Nichtbewerben einer Fördermaßnahme fallen stärkere Kürzungen an, der Regelbedarf darf dabei um 30 % für jeweils drei Monate gekürzt werden. Wenn Personen zweimal oder mehrmals in Folge einen Termin versäumt, kommt es zu Kürzungen sowie im schlimmsten Fall aufgrund von Nichterreichbarkeit der Person zu einer kompletten Leistungsstreichung, auch bei den Kosten der Unterkunft. Sogenannte „Arbeitsverweigerer“ sollen zudem schneller durch Leistungskürzungen bestraft werden.

Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung Sozialleistungsmissbrauch bekämpfen. In Relation zu der Anzahl an leistungsberechtigten Menschen gibt es allerdings nur sehr wenig Fälle von „bandenmäßigem“ Leistungsmissbrauch – der allerdings in den Medien stark überrepräsentiert wird, so der AWO Bundesverband e.V. Es wird folglich durch diesen angeblich enormen Sozialleistungsmissbrauch viel weniger Geld eingespart werden, als die Bundesregierung zuvor dachte.

Der AWO Bundesverband bewertet diese Reform als Rückschritt und kritisiert, dass sich darin ein grundlegendes Misstrauen gegenüber den Betroffenen äußert, obwohl eigentlich deren Menschenwürde in den Mittelpunkt gestellt werden sollte. Eine Studie von Sanktionsfrei e.V. zeigt außerdem, dass sich 74 % der Bürgergeldempfänger*innen wünschen, unabhängig von den Sozialleistungen leben zu können. Es handelt sich demnach nicht um fehlenden Willen, sondern um körperliche Einschränkungen, psychische Erkrankungen sowie strukturelle Hürden, die den Zugang zu Arbeit erschweren oder unmöglich machen.



Online-Veranstaltung: Rückblick und Status quo des Afghanistan-Aufnahmeprogramms

Im Rahmen der Nachgefragt-Reihe lädt die Fachstelle Migration der Diakonie Leipzig herzlich zu dieser digitalen Infoveranstaltung am 17. März 2026 um 19 Uhr ein.

Was bedeutet es, wenn eine erteilte Aufnahmezusage plötzlich nicht mehr gilt? In der Online-Veranstaltung spricht Eva Beyer von Kabul Luftbrücke über die dramatische Situation gefährdeter Afghan*innen. Seit 2021 setzt sich die Initiative dafür ein, Menschen in Sicherheit zu bringen, die sich für Werte wie Demokratie und Gleichstellung in Afghanistan engagiert haben. Rechtsanwalt Matthias Lehnert, welcher Betroffene in Verfahren gegenüber deutschen Behörden vertritt, erläutert, wie Betroffene gegen ausbleibende Visa juristisch vorgehen – und welche Erfolge es vor Gericht bereits gab. Tausende Menschen warten weiterhin in Pakistan auf ihre Einreise nach Deutschland, während das Aufnahmeprogramm von der schwarz-roten Bundesregierung seit Anfang Mai ausgesetzt ist. Gemeinsam wird diskutiert, welche Verpflichtungen sich für die Bundesregierung ergeben und was Betroffene tun können, wenn das Auswärtige Amt nicht handelt.

Ein Anmeldung ist erforderlich.


Freiburg: Vortrag & Diskussion „Die autoritär-populistische Grenze“

Das europäische Grenzregime radikalisiert sich: Rechtsverstöße wie Pushbacks sind systemische Praxis, Gerichtsurteile werden ignoriert und illiberale Praktiken in Recht gegossen. Gleichzeitig erleben wir europaweit einen massiven Rechtsruck, begleitet von aggressiven anti-migrantischen Debatten und Politiken. Mit Sabine Hess (Direktorin des Centers for Global Migration Studies, Universität Göttingen) zeichnet Aktion Bleiberecht nach, wie beides die autoritären Entwicklungen befeuert.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Reihe Solidarisches Handeln im Dreiländereck. Gegen den autoritären Umbau des Asyl- & Grenzsystems statt. Der Eintritt ist frei.

Wann? 13. März 2026, 20 Uhr 

Wo? Mensa der Hebelschule, Engelbergerstr. 2, 79106 Freiburg


Online-Austausch: Alterseinschätzung und GEAS

Diese Veranstaltung richtet sich explizit an Mitarbeitende der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter, Ministerien, Landesjugendämter). Aufgrund der hohen Nachfrage nach der Online-Austauschveranstaltung für Jugendämter zum Thema Alterseinschätzung und GEAS findet diese Veranstaltung am 15. April 2026 von 11.00 bis 12.30 Uhr zum zweiten Mal statt.

Die Alterseinschätzung unbegleiteter junger Menschen gem. § 42f SGBVIII ist eine Regelaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die vorrangige Methode der qualifizierten Inaugenscheinnahme ist gesetzlich verankert und dient der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine (vorläufige) Inobhutnahme vorliegen.

Auch im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bleibt diese Zuständigkeit bestehen. Die vorläufige Inobhutnahme muss – wie bisher – unmittelbar nach der Einreise erfolgen und parallel zum neuen Screening-Verfahren durchgeführt werden. Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass Altersangaben künftig häufiger als bisher durch das BAMF angezweifelt und erneut geprüft werden. Grundlage hierfür ist Artikel 25 der Asylverfahrensverordnung. Damit würden Alterseinschätzungen parallel zu bereits durchgeführten Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen.

Vor diesem Hintergrund lädt der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht zu einer Austauschveranstaltung ein, die sich exklusiv an Jugendämter, Landesjugendämter und zuständige Ministerien richtet.

Ziel der Veranstaltung ist es, frühzeitig über absehbare Veränderungen zu informieren, fachliche Positionen der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und Möglichkeiten einer abgestimmten Zusammenarbeit zu diskutieren.

Geplante Inhalte:

  1. Vorstellung der geplanten Veränderungen im Kontext von GEAS (Stand der Kenntnisse)
  2. Fachlicher Austausch zur Rolle der Alterseinschätzung durch die Jugendämter:
    • Welche Auswirkungen haben zusätzliche Alterseinschätzungen durch das BAMF auf die Arbeit der Jugendämter?
    • Wie können Jugendämter ihre fachliche Expertise in der Alterseinschätzung künftig wirksam positionieren?
    • Wie könnte aus Sicht der Jugendämter ein sachgerechtes und koordiniertes Zusammenwirken mit dem BAMF gestaltet werden?

Die Teilnahme kostet 10€, eine Anmeldung ist notwendig.


Projektmitarbeiter*in mit Schwerpunkt Beratung gesucht

Wir suchen ab sofort eine*n engagierte*n Mitarbeiter*in zur Verstärkung unseres Beratungsteams. Die Stelle ist im Rahmen einer Krankheitsvertretung befristet. Der Arbeitsort ist Stuttgart. Präsenz im Büro wird bevorzugt; teilweises oder vollständiges Remote-Arbeiten ist nach Absprache möglich.

Die asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratung von geflüchteten Menschen und (ehrenamtlichen) Unterstützer*innen findet in dem vom Land Baden-Württemberg geförderten Projekt „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt. Sie umfasst die Auseinandersetzung mit komplexen Fallkonstellationen, unter anderem zu Bleiberechtsoptionen, sozialrechtlichen Angelegenheiten, dem Asylverfahren oder zur Aufenthaltsverfestigung. Beraten wird per E-Mail und Telefon.

Zusätzliche Aufgaben können sein:

  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Fortbildungen für verschiedene Zielgruppen und Themen rund um das Asyl- und Aufenthaltsrecht
  • Ggfls. Erstellung von Informationsmaterialien (z.B. Verfassen von Homepage-Artikeln und Aktualisierung und Pflege des Grundlagen-Bereichs des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg auf die Webseite)
  • Übernahme von Aufgaben im Bereich Büroorganisation

Erforderliche Voraussetzungen:

  • Erfahrung in der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Beratung
  • gute Kenntnisse im Migrationsrecht
  • sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache

Wünschenswerte Voraussetzungen:

  • Interesse an der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Fortbildungen
  • Identifikation mit den Zielen und Positionen des Flüchtlingsrates
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit Rassismus
  • Mehrsprachigkeit

Wir bieten:

  • eine abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit in einem engagierten und wertschätzenden Arbeitsumfeld einer angesehenen Menschenrechtsorganisation
  • regelmäßige kollegiale Beratung, u.a. wöchentlicher Austausch mit einem Volljuristen
  • einen Stellenumfang von bis zu 100 %, nach Absprache in geringerem Umfang 
  • eine Entlohnung in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD BUND), Einstufung in Entgeltgruppe 10
  • stellenbezogene Weiterbildungsmöglichkeiten
  • ein Netzwerk haupt- und ehrenamtlich Engagierter
  • eine Vertretungsstelle, deren Fortführung nicht gänzlich auszuschließen ist

Vollständige Bewerbungen (Motivationsschreiben und Lebenslauf ohne Bewerbungsfoto) bitte mit dem Betreff „Bewerbung Vor- und Nachname“ per E‑Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de senden.

Wir möchten ausdrücklich Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte zu einer Bewerbung ermutigen.

Ein Bewerbungsschluss ist nicht vorgesehen. Wir prüfen Bewerbungen fortlaufend und besetzen die Stelle, sobald wir eine geeignete Person gefunden haben.



Umsetzung der GEAS-Reform: Freiheitsbeschränkungen minimieren und Rechte Geflüchteter wahren

Der Bundestag hat am Freitag, 27. Februar 2026, den Weg für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) freigemacht. Der Flüchtlingsrat fordert nun ein klares Signal aus Baden-Württemberg: Die Landesregierung steht in der Verantwortung, ihre Spielräume bei der landesweiten Umsetzung so zu nutzen, dass Schaden begrenzt und Grund- und Menschenrechte konsequent gewahrt werden.

Mit den nun im Bundestag beschlossenen Gesetzen setzt Deutschland die GEAS-Reform um. Der Flüchtlingsrat warnt vor einer weiteren Aushöhlung der Rechte schutzsuchender Menschen: Die Reform droht Schutzstandards abzusenken, Freiheitsrechte weiter einzuschränken und den Zugang zu fairen Verfahren zu erschweren.

„Die Reform verspricht europäische Solidarität, schafft in der Praxis aber ein äußerst kompliziertes System abgestufter Rechte für unterschiedliche Personengruppen. Statt Schutz zu stärken, drohen beschleunigte Grenzverfahren, haftähnliche Unterbringung und höhere Hürden im Rechtsschutz – mit besonders harten Folgen für Kinder und andere schutzbedürftige Menschen“, erklärt Meike Olszak vom Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. „Baden-Württemberg muss bei der Umsetzung von GEAS jetzt Transparenz schaffen, die Zivilgesellschaft einbinden und jede vermeidbare Freiheitsbeschränkung unterlassen.“

Worum geht es?

Nach langjährigen und intensiven Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Mai 2024 auf die GEAS-Reform geeinigt. Die entsprechenden europäischen Gesetzgebungsakte sind bereits im Juni 2024 in Kraft getreten. Die Neuregelungen werden weitreichende Auswirkungen auf die aktuelle Praxis haben. Die heute beschlossene nationale Umsetzung bedeutet: noch mehr Schnellverfahren an Grenzen, strengere Kontrollen sogenannter Sekundärmigration, größere Sammelunterkünfte mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit, mehr Datenerhebung und weniger Zeit für Beratung und Rechtsmittel. Das trifft besonders Kinder, Familien und traumatisierte Menschen.

Spielräume der Länder

Allerdings haben die Bundesländer trotz des nationalen Anpassungsgesetzes bei der Umsetzung der europäischen Reform Spielräume und können somit schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verhindern. Vor allem auf Ausgestaltung der Freiheitsbeschränkungen können die Länder Einfluss nehmen. Diesen Spielraum sollte das Land Baden-Württemberg nutzen, denn sonst drohen langfristige negative Konsequenzen: Ein defacto Inhaftierung tagsüber wie nachts verursacht bei den Betroffenen Verzweiflung, Stress und Depressionen und verunmöglicht das Ankommen in Deutschland. Geflüchtete Menschen zunehmend zu isolieren und auszugrenzen ist unverantwortlich und verhindert gesellschaftliche Teilhabe.

Daher fordert der Flüchtlingsrat BW von der baden-württembergischen Landesregierung:

  • Freiheitsbeschränkungen minimieren: Keine geschlossenen oder haftähnlichen Einrichtungen; vorrangig offene, dezentrale Unterbringung. In Baden-Württemberg darf kein sogenanntes Sekundärmigrationszentrum entstehen!
  • Transparent informieren: Einen öffentlichen, laufend aktualisierten Umsetzungsplan vorlegen – mit Zuständigkeiten, Zeitplan, Auswirkungen auf Kommunen und Rechte der Betroffenen.
  • Zivilgesellschaft einbeziehen: Wohlfahrtsverbände, Fachberatungsstellen, Kommunen, Selbstorganisationen und Betroffene früh und kontinuierlich an der GEAS-Umsetzung beteiligen.
  • Rechte sichern, Schaden begrenzen: Unabhängige Beratung, Dolmetschen und wirksamen Rechtsschutz garantieren; Zugang zu Anwält*innen in allen Einrichtungen; Zugang zu Schule, Kita, Gesundheitsversorgung und psychosozialer Beratung ab Tag eins.
  • Schutz für Kinder und besonders Schutzbedürftige: Besondere Bedarfe konsequent erkennen; kindgerechte Verfahren; Familienzusammenführung priorisieren; keine haftähnliche Unterbringung.

„Baden-Württemberg kann ein Zeichen setzen: Schutz statt Abschreckung, Rechte statt Restriktionen. Wir appellieren an die Landesregierung, die Spielräume zu nutzen, auf ein Sekundärmigrationszentrum zu verzichten und die Zivilgesellschaft als Partnerin einzubeziehen. Systematische Inhaftierungen Schutzsuchender müssen unbedingt verhindert werden.“, so Lucia Brass vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.


Karlsruhe: Film „On the Border – Europas Grenzen in der Sahara“

Tausend Kilometer vor dem Mittelmeer wird die Wüstenstadt Agadez zum Außenposten europäischer Migrationspolitik. Die nomadischen Tuareg transportieren hier seit Jahrhunderten Menschen durch die Wüste – bis neue Gesetze sie zu Schleusern erklären. Deutschland und Europa investieren Millionen in die lokale Sicherheit, die USA stationieren Drohnen. Doch was bringen Grenzkontrollen ohne wirtschaftliche Perspektiven für die Menschen? Ein Bürgermeister, eine Journalistin und ein Händler erzählen – bis ein Militärputsch 2023 alles verändert.

Der Film On the border wird am 23. März 2026 um 18 Uhr in der Kinemathek (Kaiserpassage 6, 76133 Karlsruhe) gezeigt. Danach findet ein Gespräch mit dem Regisseur Gerald Igor Hauzenberger statt.