Gesucht: Kläger*innen gegen die Bezahlkarte


Suche nach Kläger*innen, um gerichtliche Verfahren gegen die Bezahlkarte zu führen.

Pro Asyl und die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. möchten 3-4 Verfahren gegen die Bezahlkarte unterstützen, um gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen, die die Deckung des Existenzminimums durch die Bezahlkarte kritisch hinterfragen. Der kostengünstige Einkauf von Waren und Dienstleistungen ist mit der Karte nicht ausreichend möglich.

Es werden Personen gesucht, die

  • nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen und unter massiven Einschränkungen leiden, etwa weil kein Onlineeinkauf und keine Überweisung möglich sind und der Barbetrag reduziert ist.
  • ein Kind haben, dem Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 3 Abs. 4 AsylbLG) oder sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG) auf eine Bezahlkarte gebucht bekommt, ohne dass diese bar abgehoben werden können.
  • Überweisungsmöglichkeiten einzeln bewilligt bekommen haben (IBANs auf Antrag einzeln/individuell freizuschalten).

Weitere Informationen finden sich in dem Informationsschreiben „Kläger*innensuche für Verfahren gegen Bezahlkarte“.


Online-Vortrag: Klima & Flucht

Die Klimakrise zwingt Millionen Menschen zur Flucht und verschärft Konflikte um Ressourcen, was zu einer wachsenden Zahl von Klimaflüchtenden führt. Katherine Braun untersucht in ihrem Vortrag die Verbindung zwischen Klimagerechtigkeit und Schutzbedarfen, sowie die Möglichkeiten und Herausforderungen von Klimaasyl.

Oft sind nicht allein die direkten Folgen des Klimawandels wie Dürre, Waldbrände oder andere immer häufiger auftretende Naturkatastrophen der Grund für eine Flucht. Menschen werden zur Migration gezwungen und geraten auf ihren Wegen und Etappen nicht selten in Überlebenskonkurrenz mit anderen in ebenso prekärer Lage lebenden Bevölkerungen. So entstehen z.B. mit Gewalt ausgetragene Verteilungskonflikte, die sich in erneuten Vertreibungen zuspitzen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Zahl der in Europa und in Deutschland Schutz suchenden Klimageflüchteten dynamisch. Die geltenden grund- und völkerrechtlichen Asylrechts- und Verordnungslagen werden allerdings bis dato dem Schutzanspruch von Klimageflüchteten nicht gerecht.

Veranstalter: Projekt Schleswig-Holstein Ahoi! beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

Referentin: Dr. Katherine Braun (Referentin Flucht und Menschenrechte beim Ökumenewerk der Nordkirche)

Datum: 24.07.2024, 18:00-20:00 Uhr

Anmeldung: https://eveeno.com/458845658


Einbürgerungskampagne

Die Einbürgerungskampagne soll den Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit durch eine zentrale Website mit Erklärvideos, digitalen Quick-Checks und umfassenden Informationen zum Antragsverfahren erleichtern.

Im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat sich einiges im Einbürgerungsverfahren geändert. Unter www.einbürgerung.de werden Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragsstellung und zum Einbürgerungsverfahren bereitgestellt. Dazu gehören ein Erklärvideo und ein digitaler Quick-Check, mit dem Interessierte überprüfen können, ob sie die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen.

Zusätzlich gibt es eine Broschüre mit umfassenden Informationen zur Einbürgerung und zum Verfahren sowie eine Kurzversion als Flyer.


Infobroschüre: Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Die mehrsprachige Infobroschüre zum Schwerbehindertenausweis verschafft einen Überblick zu allen wichtigen Informationen und gibt praktische Hinweise zur Beantragung und Nutzung des Ausweises.

Die Broschüre ist durch das AMBA+ Projekt von der Caritas Osnabrück entstanden.


Einreise aus der Ukraine

Die visumsfreie Einreise und Aufenthalt für 90 Tage für Geflüchtete aus der Ukraine war seit dem 04.03.2024 unterbrochen. Nur bestimmte Personengruppen konnten dann noch visumsfrei einreisen. Seit dem 28.5.2024 gilt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 05.03.2024.

Eine visumsfreie Ersteinreise bis zum 31.12.2024 ist nach wie vor möglich für:

  • Ukrainer*innen, die sicham 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben
  • Ukrainer*innen, die am 24.02.2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben
  • Drittstaatsangehörige, die am 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
  • Drittstaatsabgehörige, die am 24.02.2022 in der Ukraine einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten

Für Staatenlose und Drittstaatsangehörige gibt es nun weniger legale Einreisemöglichkeiten. Bis zum 04.03.2024 konnten auch Drittstaatsangehörige visumsfrei erstmalig einreisen, wenn sie in der Ukraine einen befristeten Aufenthaltstitel haben. Dies gilt nun nicht mehr – diese Personengruppe reist seit dem 05.03.2024 illegal ein.



Fortbildung: Anwaltliche Pflichtvertretung im Abschiebungshaftrecht

Eine der wenigen positiven Neuerungen des Rückführungsverbesserungsgesetzes ist, dass gemäß § 62d AufenthG jeder in Abschiebungshaft genommenen Person bei Haftanordnung während des Verfahrens eine anwaltliche Pflichtvertretung bestellt wird. Damit diese Regelung auch positive Wirkung für die Betroffenen entfalten kann, bedarf es fachkundiger Rechtsanwält*innen.

Aus diesem Grunde organisieren RA Fahlbusch und RA Stahmann deutschlandweit Fortbildungen mit dem Thema „Abschiebungshaft: Was tun?“. Konzipiert sind die Fortbildungen für fachkundige Rechtsanwält*innen aus dem Migrationsrecht, aber auch Einsteiger*innen, die Unterbringungs- und Strafrecht machen, können teilnehmen.

Zu den Terminen:

Im März: 20.03. Magdeburg; 21.03. Berlin; 25.03. Rostock; 26.03. Kiel; 27.03. Hamburg

Im April: 02.04. Bremen; 03.04. Osnabrück; 04.04. Paderborn; 05.04. Hannover; 08.04. Dortmund; 09.04. Köln; 10.04. Kassel; 11.04. Erfurt; 12.04. Dresden; 22.04. Würzburg; 23.04. Nürnberg; 24.04. München; 25.04. Regensburg; 26.04. Hof

Im Mai: 06.05. Frankfurt/Main; 07.05. Karlsruhe; 08.05. Koblenz; 10.05. Freiburg

Zur Anmeldung


Protestcamp und Vortrag Stop GEAS

Die geplanten Änderungen am „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“(GEAS) sollen die Rechte Geflüchteter stark einschränken. Bis zum Ende ihrer Asylverfahren sollen sie künftig unter haftähnlichen Bedingungen an den EU-Außengrenzen festgehalten werden. Mit einem finalen Beschluss dieser menschenverachtenden Reform wird am 11.04.2024 gerechnet.

Als Protestaktion im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus veranstaltet das Stop-GEAS-Bündnis von Freitag dem 22.03. bis Samstag dem 23.03. von 15-15 Uhr ein Protestcamp vor dem Tübinger Rathaus. Zum Programm des Protestcamps gehören unter anderem der gemeinsame Aufbau, eine Filmvorführung und Lesung, kreative Bastelaktionen und eine Abschlusskundgebung.
Mitzubringen sind: Zelte, Schlafsäcke, Isomatten und warme Sachen.

Außerdem findet am Abend zuvor, Donnerstag 21.03., um 18:30 Uhr im Schlatterhaus in der Österbergstraße 2 ein Vortrag zur GEAS-Reform statt.


Kampagne: Noch kannst Du

Noch kannst Du anders sein und trotzdem gleichberechtigt. Noch kannst Du in für deine Meinung auf die Straße gehen. Noch kannst Du für Flüchtlinge und ein offenes Europa eintreten.

Im Rahmen der Aktion „Noch kannst Du“, entwickelt von der Stiftung gegen Rassismus in Zusammenarbeit mit dem Initiativausschuss für Migrationspolitik Rheinland-Pfalz und der Diakonie Hessen, werden Materialien und Sharepics zum Download zur Verfügung gestellt, um Online und im öffentlichen Raum auf die Bedrohung durch Rechtsaußenparteien hinzuweisen.

Denn:

Noch kannst Du eine Regierung wählen oder auch abwählen. Noch kannst Du auf die Unabhängigkeit der Gerichte vertrauen. Noch kannst Du Menschenrechte einklagen.

Aber was, wenn Rechtsaußen das Sagen hat? Wenn Antidemokrat*innen im Parlament die Mehrheit bilden, die Justiz unterwandern und so den Rechtsstaat schwächen? Wenn rechtsextreme Kandidat*innen als Verfassungsrichter*innen eingesetzt werden? Wenn die Religionsfreiheit in Art. 4 GG nur noch für ausgewählte Religionen gilt und eine rassistische national-völkische Politik den innersten Kern der Garantie der Menschenwürde aushebelt?

Was, wenn das Recht auf Versammlung nur noch für Deutsche gelten soll? Wenn die Ehe für alle und der CSD abgeschafft werden? Wenn die Geschlechtsidentität von Menschen seitens des Staates nunmehr als gefährliche Ideologie und Bedrohung für Kinder und Jugendliche gesehen wird?

Noch kannst Du in einer offenen Gesellschaft leben.

Aber was, wenn Rechtsaußen das Sagen hat – eine Dystopie oder doch bald Realität, wenn wir nicht aktiv werden? Wir müssen aktiv sein, bleiben und werden für Menschenrechte und alles andere, was unsere Demokratie ausmacht und wogegen sich Rechtsaußen positioniert.



UNICEF Studie: Geflüchtete Kinder in Unterkünften

Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften für Geflüchtete ist nicht kindgerecht und raubt ihnen wertvolle Zeit ihrer Kindheit und Entwicklungsmöglichkeiten. Ihre Kinderrechte werden gravierend eingeschränkt, so leben sie meist ohne hinreichende Privatsphäre und kindgerechte Räume. Zudem sind sie häufig Gewalt ausgesetzt, es herrschen teils schlechte hygienische Bedingungen und der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialen Kontakten außerhalb ist erschwert. Ein richtiges „Ankommen“ in Deutschland ist so nicht denkbar. Vielmehr empfinden die befragten Kinder und Jugendlichen ihre Situation als ein Leben, bei dem die Stopptaste gedrückt wurde.

Zu diesem Ergebnis kommt eine partizipative Studie des UNICEF Deutschland e.V. und des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Von einem Expert*innenbeirat begleitet wurde den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, ihre Perspektiven zu schildern und aufzuzeigen, wie sich die Bedingungen in den Unterkünften auf ihr Leben auswirken. Kinder und Jugendliche sind aufgrund struktureller Defizite immer noch nicht umfänglich geschützt. Gleichzeitig hat jedes Kind ein Recht darauf, dass „nach den Erfahrungen der Flucht endlich eine Kindheit beginnt, die diesen Namen verdient.“



Passbeschaffung im Aufenthaltsrecht – Pflichten und Zumutbarkeit

Die Frage der Passbeschaffung ist für das Leben Geflüchteter von zentraler Bedeutung – dennoch ist rechtlich nicht klar festgelegt, wo die Zumutbarkeitsgrenzen bei der Passbeschaffung liegen. Ohne Pass keine Aufenthaltsverfestigung, keine Reisen außerhalb Deutschlands und im Falle der Duldung potenziell umfassende Sanktionen und Nachteile.

Die Passbeschaffung stellt sich jedoch oft als schwieriges Unterfangen dar. Mitunter hohe finanzielle Hürden müssen überwunden werden, bis der Pass bei der Botschaft des Herkunftslandes ausgestellt wird. Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert hat im Auftrag von PRO ASYL ein Gutachten verfasst, das der Frage nachgeht, welche rechtlichen Pflichten sich für Geflüchtete aber auch Behörden in Bezug auf die Passbeschaffung und Identitätsklärung ergeben und wo die Grenzen der Zumutbarkeit für Geflüchtete liegen.