Neue Broschüre „Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Geflüchteten“

Der Informationsverbund Asyl & Migration sowie das Deutsche Rote Kreuz haben die Broschüre „Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Geflüchteten“ aktualisiert und in einer neuen Auflage herausgegeben.

Die Broschüre beinhaltet Informationen über Voraussetzungen und Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende, Menschen mit Schutzstatus und Menschen mit einer Duldung.

Die Broschüre richtet sich vor allem an Menschen, die in der Beratungspraxis arbeiten.

Sie kann kostenlos digital gelesen werden, oder gedruckt gegen eine Versandkostenpauschale bestellt werden.


Freiburg: Infoveranstaltung: Die Einbürgerung

Welche Voraussetzungen gibt es für den deutschen Pass? Wie läuft das Verfahren zu Einbürgerung ab? Wie stellt man einen Antrag?

Diese Fragen werden in einer Informationsveranstaltung der Caritas beantwortet. Melanie Skiba und Aimee Marana machen die Veranstaltung. Sie sprechen einfaches Deutsch.

Wo?  Franz-Hermann-Haus, Sundgauallee 8, 79110 Freiburg

Wann? 5. November 2025, 17:00 – 19:30 Uhr

Wer? Menschen aus Freiburg mit Migrationserfahrung

Wie? Kostenfrei, Anmeldung bis zum 28. Oktober 2025 an melanie.skiba@caritas-freiburg.de


Stuttgart: Fachtag Partizipation in Geflüchteten-Unterkünften

Wie kann das Recht geflüchteter Menschen auf Partizipation und Mitentscheidung in Unterkünften umgesetzt werden? Kann Partizipation ein Erfolgsfaktor für effektiven Gewaltschutz sein? Um diesen und weitergehenden Fragen Raum zu bieten und einen multi-perspektivischen Austausch zu ermöglichen, veranstalten die Kontaktstellen des Projekts Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften (DeBUG 2.0) einen Fachtag.

Vertreter*innen aus Wissenschaft, Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden, Unterkünften für Geflüchtete, sowie geflüchtete Personen selbst werden ihre Perspektiven und Erfahrungen teilen. Zudem werden Einblicke in Projekte zur Teilhabe und Partizipation mit geflüchteten Kindern, Erwachsenen und Frauen gegeben, sowie Perspektiven von queeren Geflüchteten aufgezeigt. Dabei stehen Gelingensbedingungen sowie Lösungsansätze bei auftretenden Herausforderungen im Fokus der Vorträge und Workshops. Das gesamte Vortrags- und Workshop-Programm können Sie der Einladung entnehmen.

Der Fachtag richtet sich vor allem an Mitarbeiter*innen in Unterkünften für geflüchtete Menschen sowie an Mitarbeiter*innen und Leitungskräfte in kommunalen Behörden, Landesbehörden und Beratungsangeboten für geflüchtete Menschen.

Ort: Evangelisches Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart

Anmeldung: Die Teilnahme ist kostenlos. Anmelden können Sie sich auf der Website des DeBUG 2.0 Projekts unter Veranstaltungen.

Kontakt für Rückfragen: gewaltschutz@caritas-karlsruhe.de oder DeBUG.Nord-West@diakonie-os.de


Arbeitshilfe: Basisinformationen Ausbildungsduldung

Einen Überblick über betriebliche und schulische Ausbildungen in Deutschland und die Ausbildungsduldung (§ 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c AufenthG) bietet eine neue Arbeitshilfe. Sie soll Personen mit Duldung, die eine Ausbildung machen (möchten), und Unterstützer*innen eine erste Orientierung bieten.

Herausgegeben wird die Broschüre von der Werkstatt PARITÄT gGmbH, dem Diakonieverbund Dornahof und Erlacher Höhe e. V. sowie vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V.

Gefördert wurde die Überarbeitung der Arbeitshilfe durch das Projekt „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat, eine Koförderung durch die Deutsche Postcode Lotterie sowie durch die Projekte „NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten“ und „CHAI – Coaching.Arbeit.Integration“ im Rahmen des Programms „WIR − Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).



Stuttgart: Spenden-Yoga

Schenke Dir und anderen Kraft – mit einer von sechs solidarischen Yoga-Stunden, die an einem Sonntag im Stuttgarter Yoga-Studio Heaven’s Healthy Hub (H3) angeboten werden. Alle Einnahmen werden an den Flüchtlingsrat-Baden-Württemberg gespendet – du zahlst so viel, wie du magst.

Am Sonntag, dem 13. Dezember, finden sechs verschiedene Klassen statt, um mit Bewegung und Achtsamkeit ein Zeichen für Solidarität mit geflüchteten Menschen zu setzen. Wer möchte, kann sich an einem kleinen Infostand über die Arbeit des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg informieren.

Ob Anfänger*in oder erfahrene*r Yogi– jede*r ist willkommen, um gemeinsam den Körper zu stärken und das Herz zu öffnen!

Termine: 6 Klassen zwischen 9 und 18 Uhr (Kursübersicht unter dem Datum vom 13. Dezember)

  • Pilates Gentle Awakening Flow
  • Kundalini Soul Glow
  • Yoga Dance Flow
  • Yin Yoga
  • Yoga Essentials
  • Vinyasa Yoga Open

Teilnahme: Bei einer Voranmeldung über eversports ist dein Platz garantiert. Du kannst auch gerne spontan kommen, wir bitten dann aber um Verständnis dafür, dass es nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen gibt.

Teilnahmegebühr: Bargeld-Spende vor Ort (Spendenempfehlung: ca. 15 €), alle Einnahmen gehen an den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Ort: H3 Yoga-Studio (3. OG), Theodor-Heuss-Straße 26, 70174 Stuttgart (Eingang neben dem Restaurant, die Tür öffnet sich automatisch, wenn du im 3. OG klingelst)



Stuttgart: Premiere Dokumentarfilm „SOLIDARITY“

Muss „globale Solidarität“ neu erfunden werden? Diese Frage stellt David Bernet sich selbst und den Protagonist*innen seines Dokumentarfilms „SOLIDARITY“, der 5 Akteur*innen bei ihrem solidarischen Einsatz für Menschenrechte und Zusammenarbeit in verschiedenen Regionen der Welt begleitet.

Eine Menschenrechtsaktivistin und eine Migrationsberaterin in Polen, Vertreter*innen des UNHCR sowie ein Philosoph in Beirut zeigen die hellen und dunklen Seiten der Solidarität. Der Film führt von der menschenverachtenden Grenzpolitik zwischen Polen und Belarus über die Fluchtbewegung aus der Ukraine direkt nach der russischen Invasion schließlich in den Nahen Osten. Er beschreibt Solidarität dabei als zutiefst widersprüchlich: sie könne als universeller Anspruch wirken, aber auch als ausgrenzende und gewaltsame Kraft. Einblicke in den Film können Sie im Trailer gewinnen.

Zum ersten Mal wird der Film in Stuttgart vorgeführt: Regisseur David Bernet und Protagonist*innen des Films werden vor Ort sein. Außerdem wird der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg mit einem kleinen Stand über seine solidarische Arbeit in Baden-Württemberg informieren.  

Ort: Atelier am Bollwerk, Hohe Str. 26, 70176 Stuttgart

Zeit: Di, 23.09.2025, 19:30

Ticketverkauf: über das Atelier am Bollwerk, zum Beispiel im online-Vorverkauf


Lauffen: Ausstellung „Angekommen in Lauffen“ mit Begleitveranstaltungen

Welche Geschichten haben Menschen zu erzählen, die aus ihren Herkunftsländern geflüchtet sind und nun in Lauffen angekommen sind? 15 Porträts von Lauffener*innen mit Fluchterfahrung geben eine Antwort.

Der Integrationsausschuss der Stadt Lauffen lädt ab dem 19. September 2025 zu einer besonderen Ausstellung ein. Präsentiert werden 15 eindrucksvolle Portraits von Menschen, die aus der Ukraine, Afghanistan, Syrien, Irak, Gambia und weiteren Ländern geflüchtet sind und nach Lauffen kamen. Mit dieser Ausstellung soll allen die Gelegenheit geboten werden, mehr über Menschen zu erfahren, die ihre Heimat verlassen mussten, meist eine sehr belastende Flucht hinter sich haben und nun dabei sind, sich in einer neuen Umgebung einzufinden.

Zwei Begleitveranstaltungen umrahmen die Ausstellung: ZEIT-Journalist Wolfgang Bauer, bekannt für seine eindringlichen Reportagen, wird am 23. Oktober Einblicke in die aktuellen Entwicklungen in Afghanistan, Syrien und in der Ukraine geben. Farhad Alsilo, Maschinenbaustudent, Autor und Menschenrechtsaktivist, liest am 13. November aus seinem Buch „Der Tag, an dem meine Kindheit endete“ und wirbt für Gerechtigkeit und Schutz für Geflüchtete.

Der Eintritt für Ausstellung und Begleitveranstaltungen ist frei. Details können dem Veranstaltungsflyer entnommen werden.

  • Ausstellung
    • 19.09. bis 19.10.2025 Hölderlinhaus Lauffen (Fr. 15-18 Uhr, Sa. und So.13-18 Uhr)
    • 26.10. bis 23.11.2025 Regiswindiskirche Lauffen (Mo.-Fr. 8-17 Uhr, Sa. und So. 9-17 Uhr)
  • Gesprächsabend mit Wolfgang Bauer
    • Donnerstag, 23. Oktober 2025 um 20:00 Uhr, Lauffen Klosterhof, Klosterhof 4
  • Lesung mit Farhad Alsilo
    • Donnerstag, 13. November 2025 um 20:00 Uhr, Lauffen Stadbücherei, Bahnhofstr. 54


Regierungsentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform ermöglicht Inhaftierung von Kindern

Der Kabinettsentwurf für eine Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in nationales Recht ist menschenrechtlich höchst problematisch. Er ermöglicht sogar eine Inhaftierung von Kindern.

Die Bundesregierung hat am 03.09.2025 den Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes sowie des GEAS-Anpassungsfolgengesetzes beschlossen. Die Regierungsentwürfe starten das Gesetzgebungsverfahren: sie werden im Bundesrat und in den Ausschüssen des Bundestags diskutiert, bevor es zur Abstimmung im Bundestag kommt.

Hintergrund ist eine im Frühjahr 2024 beschlossene Reform auf EU-Ebene, mit der die Regeln für das gemeinsame Asylsystem aller EU-Staaten erheblich verschärft wurden. Diese Reform muss bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Der hierfür vorgelegte Gesetzentwurf ist aus menschenrechtlicher Sicht höchst problematisch und wird daher von Verbänden, die sich für die Rechte geflüchteter Menschen einsetzen, unter anderem wegen folgender Punkte scharf kritisiert:

  • Alle geflüchteten Menschen, die aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat eingereist sind, sollen zum Wohnen in sog. „Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Sekundärmigration“ verpflichtet werden, wo sie auch de-facto inhaftiert werden können. Ein solches Zentrum mit nächtlicher Ausgangssperre existiert bereits in Brandenburg. Die Bewohner*innen haben sich aufgrund der unzumutbaren Bedingungen vor Ort mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit gewandt.
  • Neu eingeführt wird auch die Möglichkeit der Inhaftierung während des laufenden Asylverfahrens. In diesem Rahmen dürfen auch Kinder gemeinsam mit ihren Eltern oder zu „ihrem Schutz“ inhaftiert werden. Die garantierte Beiordnung eine*r Pflichtanwält*in wird parallel abgeschafft.
  • Das sog. Flughafenasylverfahren bzw. Grenzverfahren soll häufiger angewandt werden dürfen. In diesem Verfahren wird innerhalb von 12 Wochen ein Asylverfahren durchgeführt, während die asylsuchenden Menschen am Flughafen bzw. an der Grenze festgehalten werden. Eine kompetente anwaltliche Vertretung ist unter diesen Bedingungen sehr schwierig.
  • Außerdem werden weitere Möglichkeiten für die Einschränkung von Sozialleistungen während des Asylverfahrens geschaffen. Gleichzeitig soll aber bereits während des Asylverfahrens der Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet werden.

Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL, kritisierte: „Geflüchtete in Sonder-Einrichtungen zu isolieren und auszugrenzen ist unverantwortlich und verursacht bei den Betroffenen Verzweiflung, Stress und Depressionen. Auch nach der UN-Kinderrechtskonvention ist ganz klar: Geflüchtete Kinder sollten nie inhaftiert werden.“

Die Opposition im Bundestag und die Zivilgesellschaft sollten jetzt dringend öffentlichen Druck aufbauen, sodass zumindest die Regelungen, die die schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen nach sich ziehen könnten, noch abgeändert werden können. Vorbild für eine möglichst menschenrechtsfreundliche Umsetzung der GEAS-Reform könnte ein bereits 2024 veröffentlichtes Statement von 26 bundesweit tätigen Verbänden sein.



Bundesregierung verzögert Visaerteilung im Aufnahmeprogramm Afghanistan weiter

Pakistanische Behörden haben begonnen, schutzsuchende Afghan*innen trotz bestehender Aufnahmezusage der Bundesregierung nach Afghanistan abzuschieben oder zu inhaftieren. Die Bundesregierung bleibt trotz Aufnahmezusagen untätig und nimmt damit die Verfolgung dieser besonders gefährdeten Schutzsuchenden durch die Taliban in Kauf.

Ca. 2200 schutzsuchende Afghan*innen, deren Aufnahme die Bundesregierung im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan zugesagt hat, warten derzeit in Pakistan auf ihr Visum für eine Einreise nach Deutschland. Darunter befinden sich ehemalige Ortskräfte und ihre Familien, aber auch Menschen, die durch ihr Engagement für ein demokratisches Afghanistan oder ihre Identität besonders gefährdet sind. Ihnen hatte die Bundesregierung rechtsverbindlich die Aufnahme zugesichert.

Daher hatte das VG Berlin auf Klage einer Afghanin hin die Bundesregierung dazu verpflichtet, ihr und ihren Familienangehörigen nach der Aufnahme in das Aufnahmeprogramm nun auch Visa zu erteilen. Nach Verzicht der Bundesregierung auf eine Beschwerde in der nächsten Instanz ist dieses Urteil rechtskräftig geworden. Inzwischen waren mehr als 20 ähnliche Eilanträge ebenfalls erfolgreich. In einigen Fällen hat das Gericht sogar ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000€ angedroht, sollte die Bundesregierung binnen drei Wochen nicht über die Visaanträge entscheiden bzw. Visa erteilen.

Die anderen mehr als 2.000 Afghan*innen mit Aufnahmezusage warten jedoch in Pakistan weiterhin auf ein Visum. Im Fall der Abschiebung droht ihnen besonders intensive Verfolgung durch die Taliban bis hin zu willkürlichen Inhaftierungen und Hinrichtungen. 210 Menschen wurden bereits nach Afghanistan abgeschoben; 245 von 450 durch pakistanische Behörden verhafteten Afghan*innen kamen nach Intervention des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft wieder frei.

 Die Bundesregierung bricht nicht nur ihre rechtswirksam erteilten Aufnahmezusagen, sondern auch ihr Wort gegenüber ehemaligen Ortskräften und besonders vulnerablen Menschen, denen sie Schutz zugesichert hatte. Indem sie die Visaerteilung weiterhin verschleppt, liefert sie Schutzsuchende der lebensgefährlichen Verfolgung durch die Taliban aus.  

Die Zusage der Bundesregierung, sich um eine Rückkehr der bereits abgeschobenen Menschen nach Islamabad zu bemühen, reicht nicht aus. ProAsyl und das Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte haben daher Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen Außenminister Wadephul und Innenminister Dobrindt gestellt. Letzterer kündigte jetzt an, dass nun wieder Aufnahmeverfahren inklusive Sicherheitsüberprüfungen vor Ort in Pakistan durchgeführt würden. Es werde aber mehrere Monate dauern, alle Verfahren zu bearbeiten und gegebenenfalls Visa zu erteilen.

Zahlreiche Organisationen haben sich jetzt mit einem offenen Brief an Wadephul und Dobrindt gewandt, in dem sie eine drastische Beschleunigung der Verfahren, die schnellstmögliche Evakuierung gefährdeter Personen mit Aufnahmezusage und eine bessere Zusammenarbeit mit den pakistanischen Behörden fordern. Die Bundesregierung müsse jetzt handeln, bevor es für viele Betroffene zu spät sei.



Stuttgart: Internationales Fest zum Tag des Flüchtlings

Der Arbeitskreis Asyl Stuttgart, der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und weitere Organisationen laden herzlich zu einem interkulturellen Fest mit internationalen Essenstischen, einem vielfältigen Musik- und Kunstprogramm, Bücher- und Infotischen und Kinderprogramm ein! Der Eintritt ist frei, es locken leckeres Essen, gute Unterhaltung, Möglichkeiten zum Lernen und vor allem freundschaftliches Beisammensein.

Im Rahmen der 50. Interkulturellen Woche unter dem Motto „Dafür – jeder Intoleranz und Ausgrenzung zum Trotz“ wollen wir am Tag des Flüchtlings eine offene, vielfältige Gesellschaft feiern und uns für gemeinsames Wachsen, Lernen und Zusammenhalt einsetzen. Neugierige finden mehr Informationen über die auftretenden Künstler*innen auf unserem Plakat oder dem Programmzettel.

Wir freuen uns auf alle Gäst*innen!

Ort: Alten Feuerwehrhaus am Erwin-Schöttle-Platz in Stuttgart-Heslach