Menschenrechte sind nicht verhandelbar: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan muss bleiben

Die Bundesregierung plant, das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) im Bundeshaushalt 2025 drastisch zu kürzen. Der Tübinger Verein move on – menschen.rechte Tübingen e.V. und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen betonen die Wichtigkeit des Programms, warnen vor den Folgen und fordern dessen Fortsetzung. Dazu veröffentlichte der Tübinger Verein folgende Pressemitteilung.

Der Tübinger Verein move on – menschen.rechte Tübingen e.V. kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung, das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan vorzeitig zu beenden, indem die finanziellen Mittel für das Programm im Bundeshaushalt 2025 gestrichen werden sollen. In der gestrigen Bundespressekonferenz stellte die Bundesregierung den geplanten Bundeshaushalt für das Jahr 2025 vor. Neben massiven Streichungen bei der Entwicklungshilfe, bei Sozialleistungen oder den Integrationskursen beabsichtigt die Ampelregierung auch eine vorzeitige Beendigung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan. Der Verein move on, der eine von bundesweit 70 Meldestellen im BAP ist, ist entsetzt über dieses Vorhaben. „Es darf nicht geschehen, dass ein so wichtiges Menschenrechtsprogramm auf dem Altar der Migrationsdebatte, des Rechtsrucks und der „Zeitenwende“ geopfert wird“, sagt Andreas Linder, Geschäftsführer des Vereins und aktiv im Afghanistan-Hilfsprojekt „save our families“.

In einem offenen Brief schrieb der Verein an den Tübinger SPD-Bundestagsabgeordneten Martin Rosemann: Wir möchten Sie dringend auffordern, in Ihrer Partei umgehend darauf hinzuwirken, dass das Bundesaufnahmeprogramm wie im Koalitionsvertrag versprochen, mindestens bis zum Ende der Legislaturperiode weiterfinanziert und politisch durchgeführt und verteidigt wird.“

Der Verein arbeitet an etwa 250 Anträgen in diesem Programm. Etwa die Hälfte der eingebrachten Anträge, darunter für viele von den Taliban bedrohte Frauen, sind angenommen worden, doch von diesen gefährdeten Menschen ist noch niemand tatsächlich in Deutschland angekommen. „Wir können sagen, dass jeder einzelne Antrag, der in diesem Programm bewilligt wird, zur Rettung von Menschen führt, die sich in verschiedener Weise und häufig in intensiver Zusammenarbeit mit deutschen und westlichen Organisationen für Frieden, Menschenrechte, Rechtsstaat und Demokratie eingesetzt haben. Das darf nicht vorzeitig über Bord geworfen werden“, sagt Andreas Linder. Doch offenbar plant die Regierung unter dem Druck der Opposition bis ganz rechts, das Programm noch vor Ende der Legislaturperiode durch Geldentzug ins Leere laufen zu lassen. „Dies hätte fatale Folgen für mehrere tausend Menschen, die in dem Programm bereits ausgewählt wurden, darunter viele Frauen. Diese sind im islamistischen Talibanstaat nicht nur jeglicher Rechte beraubt, sondern können aufgrund ihrer früheren Tätigkeiten oder ihrer oppositionellen Haltung zum Regime nur noch versteckt und ausgeschlossen von allem öffentlichen Leben dahinvegetieren. Es darf nicht geschehen, dass diese Menschen im Stich gelassen werden“  sagt Anna Mayer, Mitglied des Vorstands und aktiv bei der „Seebrücke“. Seit der Machtübernahme durch die Taliban hat sich die Menschenrechtslage in Afghanistan ständig verschlechtert. Dies dokumentiere sich auch an den Inhalten der immer noch zahlreich neu eingehenden Aufnahmeanfragen.

Fazit: Die Menschenrechte werden auch in Afghanistan verteidigt – oder zu Grabe getragen.


BSG: Übernahme von Krankenversicherungsbeiträge auch im AsylbLG

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 10. März 2022 (B 1 KR 30/20 R) entschieden, dass Personen, die Grundleistungen nach § 3 und 4 Asylbewerberleistungsgesetz  (AsylbLG) beziehen und zuvor gesetzlich versichert waren, unter die sogenannte „obligatorische Anschlussversicherung“ nach § 188 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V fallen. Dies bedeutet, dass Grundleistungsberechtigte, die beispielsweise aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren oder über die Familie versichert waren, weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Sie fallen also nicht in die Notfallmedizin gemäß § 4 AsylbLG zurück.

Doch dann stellt sich oft die Frage, wer die monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernimmt. In Baden-Württemberg übernehmen die Sozialämter die Beiträge nicht. Das Justizministerium ist nämlich der Auffassung, dass die Übernahme der GKV-Beiträge nach § 6 AsylbLG weder zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sein würde. Im Gegensatz dazu werden in Rheinland-Pfalz die Beitragszahlungen über § 6 AsylbLG übernommen, „da diese Leistung zur Sicherung der Gesundheit – mit Rücksicht auf die überragende Bedeutung des Schutzes der Gesundheit als zentrale Teilkomponente des Soziokulturellen Existenzminimums (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10 – , Rn. 64) – unerlässlich ist.“

Damit sich Grundleistungsbezieher*innen nicht verschulden, um die GKV-Beiträge zu zahlen, müssen sie rechtliche Schritte einleiten: Antrag auf Übernahme bei der Leistungsbehörde, Widerspruch nach der Ablehnung einlegen und bei erneuter Ablehnung vor den Sozialgerichten klagen. Dabei hilft dieser Musterschriftsatz (auch als Widerspruch nutzbar, wenn er angepasst wird).



Online-Vortrag: Dublin Kroatien

Mit Vertreter*innen zweier NGOs aus Kroatien, möchte der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz die Situation in Kroatien erörtern, ihre Perspektiven kennenlernen und in den Austausch kommen.

Bei der Veranstaltung sollen Themen wie die Gegebenheiten in Kroatien, die Funktionsweise des Asylsystems, der Umgang mit vulnerablen Personen, die medizinische Versorgung und Unterbringung sowie der Zugang zu Sozialleistungen und Grundversorgung behandelt werden.

Die Veranstaltung wird auf Englisch stattfinden. Es wird deutsche Untertitel geben. Die Veranstalter*innen können Personen, die selbst etwas sagen möchten beim Formulieren behilflich sein.

Die Veranstaltung ist kostenlos, Programm und mehr Infos folgen in Kürze.

Veranstalter: Netzwerk Kirchenasyl Rheinland-Pfalz/Saar und der Flüchtlingsrat RLP e.V.

Referierende: Croatian Law Center und areyousyrious


Forderungen zur Umsetzung der GEAS-Reform aus der Zivilgesellschaft

Am 16. Juli 2024 haben 26 Bundesorganisationen ein gemeinsames Statement zu den zivilgesellschaftlichen Prioritäten für die gesetzliche Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland veröffentlicht.

Die GEAS-Reform wird von der Zivilgesellschaft als eine Verschärfung des europäischen Asylrechts kritisiert, die den Schutz von fliehenden Menschen in der EU gefährdet. Die unterzeichnenden Organisationen fordern von der Bundesregierung, die Menschenrechte bei der Umsetzung der Reform zu achten.

Die Anwendung des EU-Rechts muss stets im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta menschenrechtskonform erfolgen. Dies beinhaltet auch das Recht auf Asyl, Freiheit und einen effektiven Rechtsbehelf. Auch internationale Verträge wie die UN-Kinderrechts- und Behindertenrechtskonvention sind zu beachten.

 Die Hauptanliegen der unterzeichnenden Organisationen sind:

  • Starkes Menschenrechts-Monitoring: Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung von Menschenrechten.
  • Identifizierung und Schutz vulnerabler Gruppen: Gewährleistung besonderer Unterstützung für Minderjährige, Menschen mit Behinderungen und andere gefährdete Gruppen.
  • Faire und sorgfältige Asylverfahren: Sicherstellung hoher Standards im Asylverfahren zur Vermeidung von Überlastungen der Gerichte.
  • Unabhängige und durchgängige Asylverfahrensberatung: Gesetzliche Verankerung und ausreichende Finanzierung unabhängiger Rechtsberatung.
  • Stärkung des Rechtsschutzes: Anpassung der Rechtsschutzfristen und Verbesserung der personellen Ausstattung der Gerichte.
  • Keine Inhaftierung schutzsuchender Menschen: Vermeidung von Freiheitsentzug und Sicherstellung menschenwürdiger Bedingungen.
  • Schutz und Unterstützung von Kindern: Berücksichtigung des Kindeswohls und vorrangige Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Menschenwürdige Versorgung: Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards und voller Zugang zu Gesundheitsleistungen.

Diese Forderungen sollen sicherstellen, dass die Umsetzung der GEAS-Reform menschenrechtskonform erfolgt und die grundlegenden Bedürfnisse und Rechte geflüchteter Menschen gewahrt bleiben.


1356 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024

Im ersten Halbjahr 2024 wurden insgesamt 1356 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Das entspricht einem Anstieg von fast 44 % im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres. Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist Nordmazedonien mit jeweils 229 und 228 abgeschobenen Personen. Das zweithäufigste Herkunftsland ist die Türkei mit 170 Personen. Davon wurden 54 Personen in die Türkei abgeschoben. Die Differenz erklärt sich damit, dass die verbliebenen Personen in andere Länder, vermutlich im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgeschoben wurden. An dritter Stelle steht Georgien als Herkunfts- und Zielland mit jeweils 131 und 130 Personen.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan71
Albanien32
Algerien71
Armenien2
Bosnien-Herzegowina26
Brasilien2
Bulgarien5
China15
Elfenbeinküste2
Eritrea5
Estland1
Frankreich2
Gambia97
Georgien131
Ghana3
Griechenland3
Großbritannien1
Guinea3
Indien19
Irak71
Iran4
Italien2
Jordanien2
Kamerun17
Kasachstan1
Kosovo28
Kroatien5
Libanon4
Litauen3
Marokko28
Moldawien3
Montenegro6
Nigeria30
Nordmazedonien229
Österreich1
Pakistan22
Paraguay1
Polen15
Rumänien32
Russische Föderation19
Schweiz1
Senegal1
Serbien46
Sierra Leone1
Slowakische Republik5
Somalia5
Spanien2
Sri Lanka9
Syrien44
Thailand1
Togo9
Tschechische Republik1
Tunesien23
Türkei170
Ukraine3
Unbekannt13
Ungarn2
USA2
Venezuela1
Vietnam3
Gesamtergebnis1356
ZiellandAbschiebungen
Albanien32
Algerien49
Armenien2
Belgien9
Bosnien-Herzegowina26
Brasilien2
Bulgarien54
China12
Estland1
Finnland1
Frankreich47
Gambia94
Georgien130
Ghana3
Griechenland18
Großbritannien1
Guinea3
Indien10
Irak54
Italien19
Jordanien2
Kamerun14
Kasachstan1
Kosovo28
Kroatien66
Lettland2
Litauen4
Malta1
Marokko14
Moldawien3
Montenegro6
Niederlande10
Nigeria19
Nordmazedonien228
Österreich93
Pakistan18
Paraguay1
Polen19
Portugal5
Rumänien38
Schweden7
Schweiz31
Senegal1
Serbien46
Sierra Leone1
Slowakische Republik5
Slowenien1
Somalia2
Spanien29
Sri Lanka2
Thailand1
Togo7
Tschechische Republik6
Tunesien17
Türkei54
Ungarn2
USA2
Venezuela1
Vietnam2
Gesamtergebnis1356

Jahresbericht DIMR kritisiert GEAS und deutsche Asylpolitik

Das Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)warnt, mahnt und kritisiert angesichts der asylpolitischen Debatten und Gesetzgebungen auf europäischer und deutscher Ebene.

Die EU setze zunehmend auf Abschottung und Begrenzung statt auf Unterstützung von Schutzsuchenden. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) werde den Schutz von Geflüchteten in den kommenden Jahren europaweit verschlechtern. Die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der EU sei damit nicht gewährleistet.

Zudem solle das neue Rückführungsverbesserungsgesetz Schutzsuchende abschrecken und ihre Zahl begrenzen. Eine solche Gesetzgebung basiere auf einer asylpolitischen Debatte, die die Rechte von Schutzsuchenden beeinträchtige und gesellschaftliche Vorurteile befeuere. Die stark polarisierende politische Debatte über den Umgang mit Schutzsuchenden blockiert somit Reformvorschläge, die auf Menschenrechten basieren.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Umsetzung der Menschenrechte in und durch Deutschland zu beobachten. Welche Menschenrechtsthemen es im vergangenen Jahr begleitet und überprüft hat, erfahren Sie im Jahresbericht 2023.


Gesucht: Kläger*innen gegen die Bezahlkarte


Suche nach Kläger*innen, um gerichtliche Verfahren gegen die Bezahlkarte zu führen.

Pro Asyl und die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. möchten 3-4 Verfahren gegen die Bezahlkarte unterstützen, um gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen, die die Deckung des Existenzminimums durch die Bezahlkarte kritisch hinterfragen. Der kostengünstige Einkauf von Waren und Dienstleistungen ist mit der Karte nicht ausreichend möglich.

Es werden Personen gesucht, die

  • nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen und unter massiven Einschränkungen leiden, etwa weil kein Onlineeinkauf und keine Überweisung möglich sind und der Barbetrag reduziert ist.
  • ein Kind haben, dem Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 3 Abs. 4 AsylbLG) oder sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG) auf eine Bezahlkarte gebucht bekommt, ohne dass diese bar abgehoben werden können.
  • Überweisungsmöglichkeiten einzeln bewilligt bekommen haben (IBANs auf Antrag einzeln/individuell freizuschalten).

Weitere Informationen finden sich in dem Informationsschreiben „Kläger*innensuche für Verfahren gegen Bezahlkarte“.


Online-Vortrag: Klima & Flucht

Die Klimakrise zwingt Millionen Menschen zur Flucht und verschärft Konflikte um Ressourcen, was zu einer wachsenden Zahl von Klimaflüchtenden führt. Katherine Braun untersucht in ihrem Vortrag die Verbindung zwischen Klimagerechtigkeit und Schutzbedarfen, sowie die Möglichkeiten und Herausforderungen von Klimaasyl.

Oft sind nicht allein die direkten Folgen des Klimawandels wie Dürre, Waldbrände oder andere immer häufiger auftretende Naturkatastrophen der Grund für eine Flucht. Menschen werden zur Migration gezwungen und geraten auf ihren Wegen und Etappen nicht selten in Überlebenskonkurrenz mit anderen in ebenso prekärer Lage lebenden Bevölkerungen. So entstehen z.B. mit Gewalt ausgetragene Verteilungskonflikte, die sich in erneuten Vertreibungen zuspitzen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Zahl der in Europa und in Deutschland Schutz suchenden Klimageflüchteten dynamisch. Die geltenden grund- und völkerrechtlichen Asylrechts- und Verordnungslagen werden allerdings bis dato dem Schutzanspruch von Klimageflüchteten nicht gerecht.

Veranstalter: Projekt Schleswig-Holstein Ahoi! beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

Referentin: Dr. Katherine Braun (Referentin Flucht und Menschenrechte beim Ökumenewerk der Nordkirche)

Datum: 24.07.2024, 18:00-20:00 Uhr

Anmeldung: https://eveeno.com/458845658


Einbürgerungskampagne

Die Einbürgerungskampagne soll den Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit durch eine zentrale Website mit Erklärvideos, digitalen Quick-Checks und umfassenden Informationen zum Antragsverfahren erleichtern.

Im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat sich einiges im Einbürgerungsverfahren geändert. Unter www.einbürgerung.de werden Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragsstellung und zum Einbürgerungsverfahren bereitgestellt. Dazu gehören ein Erklärvideo und ein digitaler Quick-Check, mit dem Interessierte überprüfen können, ob sie die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen.

Zusätzlich gibt es eine Broschüre mit umfassenden Informationen zur Einbürgerung und zum Verfahren sowie eine Kurzversion als Flyer.


Infobroschüre: Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Die mehrsprachige Infobroschüre zum Schwerbehindertenausweis verschafft einen Überblick zu allen wichtigen Informationen und gibt praktische Hinweise zur Beantragung und Nutzung des Ausweises.

Die Broschüre ist durch das AMBA+ Projekt von der Caritas Osnabrück entstanden.