Aktionstage: Menschenrechte sind #unverhandelbar

An den europäischen Außengrenzen werden alltäglich Menschenrechte missachtet. Zehntausende Menschen leben unter unwürdigen und lebens-bedrohlichen Bedingungen in Lagern. Seenotrettung wird regelmäßig verweigert, immer wieder ertrinken geflüchtete Menschen im Mittelmeer oder werden an den Grenzen illegal zurückgewiesen – der Zugang zur EU und zum Recht auf Asyl wird systematisch blockiert.

Das möchten zivilgesellschaftliche Akteure nicht länger hinnehmen: „Wir klagen diese Menschenrechtsverletzungen an! Wir dulden die Untätigkeit der Politik nicht länger, denn: Menschenrechte sind #Unverhandelbar!“. Daher organisiert die bundesweite Seebrücke in Kooperation mit anderen flüchtlingspolitischen Initiativen zwei Aktionstage am 19. und 20 Juni. Lokale Organisationen sind dazu aufgerufen, sich mit verschiedenen Protestaktionen an den Aktionstagen zu beteiligen. Der Flüchtlingsrat unterstützt in diesem Rahmen einige Aktionen in Baden-Württemberg:

  • Gemeinsam mit der Freiburger Seebrücke und weiteren lokalen Intiativen ruft der Flüchtlingsrat bereits am 18. Juni zu einem Demozug zum Tagungsort der Innenminister:innenkonferenz im Europapark Rust auf: Dieser startet um 11.30 Uhr am Bahnhof Ringsheim. Weitere Infos finden Sie hier.
  • Vom 19. auf den 20. Juni veranstaltet der Flüchtlingsrat gemeinsam mit der Stuttgarter Seebrücke und weiteren lokalen Organisationen ein Protestcamp (mit Kundgebungen, Simulation einer Fluchterfahrung mit VR-Brille, Fotoausstellungen und Workshops) auf dem Stuttgarter Kronprinzenplatz. Weitere Infos finden Sie hier.
  • Weitere Protestaktionen, die im Rahmen der bundesweiten Aktionstage stattfinden finden Sie hier.


Impfungen Geflüchteter in BW laufen langsam an

Bin ich impfberechtigt? Wann und wo bekomme ich einen Impftermin? Welche Nebenwirkungen haben die Covid-19 Impfstoffe? Solche Fragen stellen sich wohl viele Menschen in Deutschland in letzter Zeit. Für Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit liegt natürlich auch die Frage, welche Rechte und Möglichkeiten Geflüchtete im Hinblick auf die Covid-19 Impfungen in Baden-Württemberg haben, nahe.
Es ist nicht möglich, einen kompletten Überblick über den derzeitigen Impfstand Geflüchteter im Bundesland zu erhalten. Die Zahlen geimpfter Geflüchteter werden nicht überall erfasst, da die Impfentscheidung auf Freiwilligkeit beruht und kein zentrales Datensystem existiert. Außerdem ändern die Zahlen sich täglich, sodass maximal eine kurzfristige Momentaufnahme möglich wäre. Durch eine Anfrage an die zuständigen Ministerien, die Landkreise und die Sozialberater*innen in den Unterkünften hat der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg aber zumindest versucht, ein ungefähres Bild der derzeitigen Lage zeichnen zu können.

Impfanspruch seit Ende Februar

Bereits seit Ende Februar haben Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, einen Anspruch auf eine Impfung gegen das Covid-19 Virus (§3 Abs. 1 Nr. 11 CoronaImpfV). Die Einstufung in die entsprechende Priorisierungsgruppe ist der erhöhten Ansteckungsgefahr durch die Art der Unterbringung geschuldet. Denn Bewohner*innen sind aufgrund der sozial beengten Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften besonders von einer Infektion mit dem Coronavirus bedroht.

Verzögerter Start der Impfungen

Trotzdem haben die für die Impfung Geflüchteter in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen zuständigen Ministerien sich erst Mitte März auf eine entsprechende Impfstrategie geeinigt. Für die Impfung von Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, sind die jeweiligen Landkreise verantwortlich. Die Impfungen der Betroffenen in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie Gemeinschaftsunterkünften liefen größtenteils erst Anfang Mai an. Dementsprechend werden die Bewohner*innen der Unterkünfte trotz ihrer Zugehörigkeit zur Priorisierungsgruppe 2 faktisch parallel zur Priorisierungsgruppe 3 geimpft.

Informationen aus den Landkreisen

Grundlage für das Vorgehen der meisten Landkreise ist der Anfang des Jahres erschienene „Handlungsleitfaden zur aufsuchenden COVID-19-Impfung durch Mobile Impfteams in stationären Einrichtungen“ des Landes. Während die Impfungen in Gemeinschaftsunterkünften in den meisten Landkreisen im Mai begonnen haben sind sie in einigen Landkreisen bis heute lediglich in Planung. In der Regel erfolgen Impfungen nur in größeren Unterkünften mit einer ausreichenden Impfbereitschaft durch den Einsatz von mobilen Impfteams oder durch Sammeltermine in Impfzentren. Alternativ zu Sammelterminen können Betroffene eigenständig einen Impftermin in einem Impfzentrum oder in einer Arztpraxis ausmachen. Dies ist jedoch mit erheblichen Hürden verbunden und setzt entsprechende Informationen und sprachliche wie technische Fähigkeiten voraus. Dies zeigt, wie wichtig niedrigschwellige, aufsuchende und diversitätsorientierte Impfangebote sowie eine transparente und umfängliche Aufklärung sind.

Unzureichende Aufklärung & geringe Impfbereitschaft

Nach Aussage der Landkreise erfolgt eine Aufklärung über die Impfung durch Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen. Eine lediglich auf Aushängen und Flyern basierende Aufklärung ist jedoch besonders für Analphabet*innen problematisch. Teilweise finden auch persönliche Gespräche zum Beispiel mit Dolmetscher*innen oder anderen Vertrauenspersonen statt. Eine solche Aufklärung ist allerdings lückenhaft geblieben. Viele kleinere und entferntere Unterkünfte bekamen bis heute keine koordinierte Aufklärung. Dort bleibt es den zuständigen Sozialarbeiter*innen überlassen, die Aufgaben der Gesundheitsämter zu übernehmen.

Eine unzureichende muttersprachliche Aufklärung kann mitunter Einfluss auf die Impfbereitschaft der Betroffenen nehmen. Sowohl aus den Landeserstaufnahmeeinrichtungen als auch aus vielen Gemeinschaftsunterkünften wird von einer geringen Impfbereitschaft der Betroffenen berichtet. Auch Falschinformationen, fehlendes Vertrauen, schlechte Erfahrungen mit dem Gesundheitssystem, sowie indifferentes und vorschnelles Verhalten der Behörden im Krisenmanagement der Pandemie haben zu einem Misstrauen gegenüber der Impfung beigetragen.

Kontakt zu bereits geimpften Bewohner*innen sowie Impfungen durch Hausärzte, zu denen Geflüchtete bereits Vertrauen gefasst haben, wären aus Sicht des Flüchtlingsrates ein sinnvoller Weg, das Vertrauen in die Impfung zu stärken und die Impfbereitschaft zu erhöhen. 

Forderungen des Flüchtlingsrates

In dieser Pandemie zeigt sich deutlich was schon länger bekannt ist: Die beengten Lebensbedingungen, welche Geflüchtete in BW jahrelang ertragen müssen, machen krank. Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, haben laut einer Studie des Kompetenznetzwerk Public Health COVID-19 ein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Klar ist: Verzögerte Impfungen bedeuten eine direkte Gefährdung der Gesundheit Betroffener. Symptomatische Maßnahmen wie kostenlose Verteilung von FFP2-Masken, Screenings durch PCR-Testungen oder Antigen-Schnelltest, zeitnahe, niedrigschwellige und aufsuchende Impfangebote sowie Entzerrung der Unterkünfte und zügige Isolierung von infizierten Personen sind in der derzeitigen Situation unerlässlich und müssen sichergestellt werden, reichen aber nicht aus. Es braucht eine Abkehr vom derzeitigen Unterbringungssystem hin zu einer dezentralen Unterbringung von Geflüchteten. Entsprechende Forderungen hat der Flüchtlingsrat noch vor dem Corona-Ausbruch mit über 400 infizierten Geflüchteten in Ellwangen gestellt.


Fachtagung – Inklusion: eine Frage des Aufenthaltstitels?

Im Rahmen des Projektes Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung lädt Handicap International am 9. Juni zur fachpolitischen Online-Tagung zum Thema „Inklusion: eine Frage des Aufenthaltstitels? – Geflüchtete Menschen mit Behinderung zwischen Asyl- und Teilhaberecht“ ein. Expert*innen, Selbstvertreter*innen und Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden über die Lebenssituation geflüchteter Menschen mit Behinderung in Deutschland sprechen. Gemeinsam sollen Möglichkeiten für Veränderungen diskutiert werden.

Weitere Informationen sowie das Programm finden Sie hier. Anmelden können Sie sich hier.


Bündnis Sicherer Hafen Baden-Württemberg drängt Landesregierung zur zügigen Aufnahme geflüchteter Menschen!

  • Landesweiter Aktionstag “Aufnehmen statt Reden” am 15.05.
  • Aktionsbündnis sieht positive Ansätze im Koalitionsvertrag und fordert zügige Umsetzung.

Die baden-württembergischen Seebrücken und der Flüchtlingsrat rufen als Erstunterzeichner*innen der Kampagne „Sicherer Hafen Baden-Württemberg“ am Samstag, 15.5. zum Aktionstag unter der Überschrift „Aufnehmen statt Reden“ auf. Nach der Verabschiedung des Koalitionsvertrages sieht das Bündnis zahlreiche seiner Forderungen aus dem Landtagswahlkampf verschriftlicht. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung Landesaufnahmeprogramme für geflüchtete Menschen an den Außengrenzen und in Fluchtländern verabschieden und durchführen will. Wir gehen aber auch davon aus, dass alle diese Programme nun so schnell wie möglich in Angriff genommen und hier nicht verschiedene Menschengruppen gegeneinander ausgespielt werden“, so Ines Fischer von der Seebrücke BW.

Die im Koalitionsvertrag deklarierte Unterstützung von Kommunen, die bereit sind zur Aufnahme, wird bei dem Aktionstag ebenfalls im Mittelpunkt in verschiedenen baden-württembergischen Städten stehen. „34 Städte und Kreise in Baden-Württemberg haben sich dazu bereit erklärt, geflüchtete Menschen aufzunehmen. Sie repräsentieren über ein Drittel der Menschen im Land. Es gibt eine sehr große Bereitschaft solidarisch zu handeln. Diesen Menschen wollen wir mit unserer Kampagne eine politische Stimme geben und den Protest gegen die unwürdigen Zustände in den Lagern an den Außengrenzen auch weiterhin in die Politik einbringen“, so Henri Dubois von der Seebrücke Baden-Württemberg.

Das Bündnis hat sich im Vorfeld der Landtagswahlen zusammengeschlossen und wird von 181 Organisationen unterstützt, die für eine solidarische Politik im Umgang mit geflüchteten Menschen in Baden-Württemberg stehen. „Wir erwarten, dass die Maßgaben des Koalitionsvertrages hinsichtlich der Unterbringung von Schutzsuchenden und den Bleiberechtsmöglichkeiten für langjährig Geduldete jetzt auch umgesetzt werden und es nachhaltig Verbesserungen für die Betroffenen gibt“ so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Weiter Infos zur Kampagne sind abrufbar auf der Homepage: www.sichererhafen-baden-wuerttemberg.com

Auflistung aller Aktionen:
Bad Waldsee, Sa 11-13 Uhr und So 12-13.30 Uhr, Kirchplatz, Ausstellung.
Freiburg, Sa 18.30 Uhr, Augustinerplatz, Kundgebung und Protestcamp.
Heidelberg, Beteiligung an Aktion in Mannheim, Treffpunkt am Bahnhof, 13 Uhr Abfahrt.
Mannheim, Sa 13.30 Uhr, Schlossvorplatz, Kundgebung und Fahrraddemo.
Ravensburg, Sa 10-13 Uhr, Marienplatz, Mahnwache.
Reutlingen, Sa 16 Uhr, Stadthalle, Kundgebung.
Stuttgart, So 13 Uhr, Karlsplatz, Kundgebung und Fahrraddemo.


Familien gehören zusammen!

Am 15. Mai ist Internationaler Tag der Familie, ein offizieller Gedenktag der Vereinten Nationen. Doch hunderttausende Geflüchtete leben nicht mit ihren Liebsten zusammen. Krieg und Verfolgung haben Familien getrennt. Ein Weg zurück in die Herkunftsländer wie z.B. in Syrien, Afghanistan oder Eritrea ist den Geflüchteten aufgrund der dortigen politischen Verhältnisse versperrt. Um wieder gemeinsam als Familie in Sicherheit zusammen zu leben, bleibt nur der Familiennachzug nach Deutschland.

In Deutschland erschweren oder verhindern das Auswärtige Amt und die gesetzlichen Bestimmungen massiv die Familienzusammenführung. PRO ASYL startet deshalb die Aktion #FamilienGehörenZusammen mit der heutigen Veröffentlichung des Aufrufs #FamilienGehörenZusammen. Sieben (Ober-) Bürgermeister aus unterschiedlichen Parteien gehören zu den Erstunterzeichnern, darunter: Mike Schubert – Oberbürgermeister von Potsdam (SPD), Belit Onay – Oberbürgermeister Hannovers (Grüne), Stephan Neher – Oberbürgermeister von Rottenburg (CDU), sowie Burkhard Jung – Oberbürgermeister von Leipzig und Präsident des Deutschen Städtetags (SPD). Der Aufruf wird getragen von rund 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen – von der Caritas und der Diakonie über verschiedene evangelische Landeskirchen, den Kinderschutzbund bis hin zu Flüchtlingsräten und Verbänden wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der AWO. Ziel ist es, dass getrennte Familien schnell zusammenkommen.

Die Unterzeichnenden des Aufrufes fordern den Bundestag und die Bundesregierung auf: 

Stellen Sie sicher, dass Geflüchtete als Familie zusammenleben können! Setzen Sie sich ein:

  • Für eine rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützten und Flüchtlingen 
  • Für eine digitale Beantragung von Visaanträgen und die Bearbeitung innerhalb von wenigen Wochen
  • Auch minderjährige Geschwisterkinder dürfen nicht vom Familiennachzug ausgeschlossen werden“

Zur Begründung unserer Forderungen:
Für subsidiär Geschützte, vor allem aus Syrien, Afghanistan und Eritrea nach Deutschland gekommen, ist am 1. August 2018 das Familiennachzugsneuregelungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass pro Monat maximal 1000 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrer Kernfamilie mit subsidiärem Schutz nach Deutschland kommen dürfen. Diese Kontingentregelung hat aus dem Rechtsanspruch auf Familiennachzug einen Gnadenakt des Staates gemacht. Und noch nicht einmal dieses Kontingent wird ausgeschöpft. In 2020 wurden nur 5300 Visa erteilt – statt der 12 000 möglichen. Die Unterzeichnenden des Aufrufes fordern daher die rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützten mit Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Das Auswärtige Amt erschwert den Familiennachzug durch bürokratische Hürden zusätzlich massiv: Tausende Geflüchtete warten jahrelang auf ihre engsten Angehörigen, weil keine Termine zur Visabeantragung bei den Botschaften zeitnah vergeben werden und eine digitale Antragstellung nicht möglich ist. Ist der Antrag irgendwann endlich gestellt, zieht sich das Visumsverfahren selbst in den meisten Fällen noch einmal unzumutbar lange hin. Das führt dazu, dass selbst nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Schutzberechtigte mit Rechtsanspruch auf sofortigen Familiennachzug über Jahre getrennt sind. Die langen Wartezeiten allein auf einen Termin zur Antragstellung eines Visums könnten vermieden werden. Die Tatsache, dass es bei Familiennachzug im Rahmen von Fachkräften um ein Vielfaches schneller geht, zeigt, dass dies prinzipiell möglich ist.

PRO ASYL und alle Unterzeichner*innen fordern weiterhin, dass minderjährige Geschwisterkinder nicht weiter vom Familiennachzug ausgeschlossen werden dürfen. Eltern haben rechtlich einen Anspruch darauf, zu ihrem als Flüchtling in Deutschland anerkannten Kind zu ziehen; Geschwisterkindern wird dieses Recht jedoch verweigert. Konkret bedeutet dies, dass sich Eltern zwischen ihren Kindern entscheiden müssen: Entweder sie lassen ihre weiteren minderjährigen Kinder allein im Ausland zurück, oder die Eltern verzichten auf den Familiennachzug und damit auf die familiäre Gemeinschaft mit ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Kind.

PRO ASYL ruft dazu auf, die Trennung von Familien zu einem Schwerpunkt der Interkulturellen Wochen zu machen und alle Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag zu befragen, wie sie diese Ungerechtigkeit lösen wollen. Die Interkulturelle Woche findet bundesweit in 500 Kommunen auf Initiative der Kirchen und in zeitlicher Nähe zur Wahl des Deutschen Bundestages statt.

Zum Aufruf mit der Liste der Erstunterzeichnenden geht es hier.


Bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan

In Afghanistan herrscht seit über 40 Jahren Krieg – Bombenanschläge, Mordanschläge, bewaffnete Konflikte und Selbstmordattentate prägen den Alltag. Mit der Corona-Pandemie hat sich die Situation in Afghanistan nochmals massiv verschlechtert. Der Großteil der Bevölkerung lebt in Armut und hat keinerlei Zugang zur Gesundheitsversorgung. Trotzdem finden weiterhin regelmäßig Abschiebungen nach Afghanistan statt.

Daher ruft der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gemeinsam mit einer Vielzahl anderer flüchtlingspolitischer Organisationen am Samstag, den 5. Juni 2021, zum bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan auf.

Den Aufruf, sowie Ideen und Bastelanleitungen für Aktionen zu diesem Anlass finden Sie hier.
Beteiligen Sie sich auch in Ihrer Stadt und schicken Sie Informationen zu geplanten Aktionen zum Veröffentlichen an kontakt@karawane-muenchen.org.


OVG Berlin-Brandenburg: Botschaftsvorsprache bei unbeschiedenem Asylfolgeantrag im Einzelfall zumutbar

Für Personen mit einer Flüchtlingsanerkennung gilt die Vorsprache bei der Botschaft des Herkunftsstaates in vielen Fällen als unzumutbar. Nun hat das OVG Berlin-Brandenburg festgestellt, dass sich aus dem Stellen eines Asylfolgeantrages nicht zwingend ergibt, dass bis zur Entscheidung über diesen Antrag eine Kontaktaufnahme mit dem Herkunftsstaat unzumutbar ist.

Es sei vielmehr im Einzelfall zu prüfen, ob durch eine solche Kontaktaufnahme die Grundrechte der betroffenen Person unzulässig beschränkt werden oder das Asylbegehren gefährdet ist. In die Abwägung sei unter anderem das öffentliche Interesse an der Vorbereitung der Abschiebung miteinzubeziehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2021 – 3 S 19/21

Fachforum: Jugendhilfe für geflüchtete Minderjährige und Familien in Aufnahmeeinrichtungen

Am 19. Mai 2021 (17:30 bis 19:00 Uhr) veranstaltet der Bundesfachverband unbegleitete minderjähre Flüchtlinge (BumF) in Kooperation mit der Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und terre des hommes Deutschland e.V. ein Fachforum zum Deutschen Jugendhilfetag.

In diesem Rahmen soll unter anderem diskutiert werden, wie die Jugendhilfe ihrem Auftrag in Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete nachkommen kann, welche gute Praxis sich etabliert hat und wo strukturelle Grenzen bestehen und der Gesetzgeber tätig werden sollte.

Weitere Infos sowie den Link zur Anmeldung finden Sie hier.


Erklärvideos für Geflüchtete – Unterstützung gesucht!

Der AGDW e.V. und die Supportnetworkgroup Stuttgart suchen Unterstützung und Input für ein neues Projekt. Die Idee ist, kurze, mehrsprachige Videos zu drehen, die ein komplexes Thema möglichst einfach darlegen. Hast du Ideen für Themen, die hierbei aufgegriffen werden sollten? Möchtest du gerne aktiv mitwirken? Bist du kreativ oder sogar erfahren im Bereich Medien/ Film? Dann wirf gerne einen genaueren Blick auf diesen Aufruf!


Klarstellungen zum Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende

Seit dem 1. Juli 2011 existiert ein Bleiberecht für gut integrierte, geduldete Jugendliche und Heranwachsende sowie für die Eltern und minderjährigen Geschwister der begünstigten Jugendlichen. Der entsprechende § 25a AufenthG wirft immer wieder Fragen auf. In einem Beschluss vom 3. Juni 2020 hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH 11 S 427/20) zwei Unklarheiten im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 25a AufenthG beseitigt.

Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 3/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.

Meike Olszak, in Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Rundbrief „perspektive“ 3/2020: Klarstellungen zum Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende