VG KA: Abschiebungsverbot Nigeria wegen Krankheit

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG KA) hat entschieden, dass die – in Nigeria häufig vorkommende – Blutkrankheit Sichelzellenanämie in Nigeria nicht ausreichend behandelt werden kann. Jedes Jahr werden in Nigeria 150.000 Kinder mit einer Sichelzellenanämie geboren, von denen schätzungsweise 100.000 ihren fünften Geburtstag nicht erleben. Die Versorgung insbessondere mit Bluttransfusionen ist mangelhaft.


VG KA: Flüchtlingsanerkennung für Gambierin wegen Zwangsheirat

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, dass der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft aufgrund Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zuzuerkennen ist. Die Zwangsverheiratung ist eine Verfolgungshandlung, vor der der Staat Gambia keinen ausreichenden Schutz bietet, da er sich für innerfamiliäre Angelegenheiten nicht zuständig sieht. Die Zwangsverheiratung von Frauen mit dem Bruder des Ehemannes nach dessenTod, ist eine an das Geschlecht anknüpfende Verfolgung. Die Gruppe der Frauen stellt in Gambia eine soziale Gruppe dar, die eine deutlich abgegrenzte Identität hat, und von der Gesellschaft als andersartig betrachtet wird. Die Frage, ob dies bei geschlechtsspezifischer Verfolgung überhaupt erforderlich ist, kann daher offen bleiben.


Auswärtiges Amt: Verfolgungsgefahr von rückkehrenden Iraner*innen

Das Auswärtige Amt (AA) hat eine Stellungnahme zur Verfolgungsgefahr von Iraner*innen durch iranische Behörden im Falle einer Rückkehr in den Iran verfasst. Dies erfolgte im Rahmen eines Amtshilfeersuchens des Verwaltungsgerichts Oldenburg.

Laut dem Auswärtigen Amt ist es möglich, dass iranische Behörden über soziale Medien von sowohl Konversionen zum Christentum als auch von regimekritischen Äußerungen erfahren und somit zu einer Überwachung durch die Behörden führen kann. Das AA geht davon aus, dass exilpolitische Aktivitäten von Iraner*innen im Internet überwacht werden. Nach den Einschätzungen des AA sei es nicht möglich, pauschal zu erklären, welche Folgen dies für Personen bei einer Rückkehr in den Iran haben wird. Jedoch sind Iraner*innen, die sich im Ausland regimekritisch äußerten, bei einer Rückkehr in den Iran von Repressionen bedroht. Abhängig von der Bewertung durch die iranischen Behörden müssen Rückkehrende mit Befragungen, Vorladungen, Inhaftierungen und Verurteilungen rechnen. Insgesamt geht das AA von einer weiteren Verschlechterung der Lage in Form einer Zunahme von Repressionen gegen im Exil lebende Iraner*innen sowie vermehrter Festnahmen von Rückkehrer*innen aus.

Das Auswärtige Amt betont, dass es keine weiteren Erkenntnisse darüber hat, wie eine Konversion aus asyltaktischen Gründen und eine Distanzierung von den Äußerungen in den sozialen Medien bei einer Rückkehr von den iranischen Behörden bewertet werden. Somit kann es keine Aussage darüber treffen, ob der betroffenen Person bei einer Rückkehr Folter, Misshandlungen oder Bestrafungen drohen.


Flüchtlingsrat BW: Beratungsangebot

Sie brauchen Beratung rund um Fragen zu Flucht und Asyl? Wir beraten telefonisch und per E-Mail.

Telefonisch erreichen Sie uns mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr unter 0711 55 32 834. Die Telefonberatung richtet sich an Geflüchtete und Ehrenamtliche.

Per E-Mail gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Welche auch immer Sie wählen, schreiben Sie uns gerne auch Ihre Telefonnummer, sodass wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können.

  • Sind Sie selbst geflüchtet oder unterstützen Sie ehrenamtlich Geflüchtete, dann schicken Sie Ihre Fragen an info@fluechtlingsrat-bw.de.

    Die Beratung von Ehrenamtlichen und Geflüchteten wird über das vom Land Baden-Württemberg geförderte Projekt „Aktiv für Integration“ finanziert und ist kostenlos.

  • Unterstützen Sie besonders schutzbedürftige Geflüchtete ehrenamtlich, schreiben Sie uns an partizipation@fluechtlingsrat-bw.de.

    Zur Gruppe besonders schutzbedürftiger Personen zählen beispielsweise Menschen mit Behinderung, (unbegleitete) Minderjährige, LSBTTIQ-Geflüchtete, Alleinerziehende, Folteropfer, kranke oder traumatisierte Menschen. Die Beratung erfolgt über das von der Aktion Mensch geförderte Projekt „Perspektive durch Partizipation“ und ist kostenlos. Inhaltlich liegt unsere größte Expertise auf Fragestellungen im Kontext des Asyl-, Asylbewerberleistungs- und Aufenthaltsgesetzes. In darüber hinaus gehenden Fragen kooperieren wir mit Fachberatungsstellen.
  • Sind Sie hauptamtlich tätig, dann schicken Sie uns Ihre Anfrage bitte an hauptamtlichenberatung@fluechtlingsrat-bw.de.

    Die Beratung von Hauptamtlichen wird vom Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der UNO-Flüchtlingshilfe gefördert.


Aufklärungsmaterialen zu Corona-Impfungen

Inzwischen gibt es zahlreiche differenzierte, gut erklärte und mehrsprachige Infomaterialien, die über Impfungen gegen Corona aufklären. Diese Zusammenstellung soll helfen, geeignete Materialien zu finden und sie an Geflüchtete weiterzugeben.

  • Aufklärungskampagne #weexplainforeveryone
    In 16 mehrsprachigen Videos geben Ärzt*innen in ihren Muttersprachen grundlegende Informationen zu Impfungen gegen Corona weiter. Sie thematisieren Impfreaktionen und Nebenwirkungen und widerlegen besonders verbreitete Mythen. Zusätzliche Informationen werden in einem übersichtlichen Fragenkatalog aufbereitet. Die Kampagne wurde vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. gemeinsam mit der niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe und der Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung umgesetzt.
  • Portal „Impfen gegen Corona
    Das Portal enthält ausführliche und doch einfach geschriebene Informationen in zahlreichen Sprachen. Kleinere Videos ergänzen die Fragen und Antworten. Speziell wird außerdem auf Mythen und Verschwörungstheorien rund um Corona und die Impfungen eingegangen. Die Seite wurde initiiert von STERN, RTL, ntv und den Neuen Deutschen Medienmacher*innen (von handbook germany).
  • Mehrsprachige Übersicht zum Coronavirus
    Die Übersicht des BAMF informiert über Hygienemaßnahmen, Impfungen und das richtige Verhalten nach einer mutmaßlichen Erkrankung. Zugleich gibt sie Auskunft zu den neuesten politischen Beschlüssen bezüglich der Gestaltung des öffentlichen und privaten Lebens, den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und den momentan geltenden Reisebeschränkungen.
  • Allgemeine Informationen zu Coronamaßnahmen und zur Impfung
    Die Bundesregierung informiert in mehrsprachigen Flyern, auf der Website Coronavirus – wir informieren in mehreren Sprachen, über zentrale Sachverhalte in der Corona-Pandemie. Auf der Website sind Verhaltenstipps, Fragen zu Arbeitsrecht und Reisebestimmungen, in 23 Sprachen, kompakt dargestellt. Die Informationen werden laufend aktualisiert und erweitert.


VGH BW: Keine Unzulässig-Ablehnung für in Griechenland Anerkannte

Asylanträge von Personen, denen bereits in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt wurde, dürfen derzeit nicht nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig abgelehnt werden. Vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls besteht nach aktuellen Erkenntnissen die ernsthafte Gefahr, dass solchen Personen wegen des „real risks“ von Obdachlosigkeit eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK droht (im Anschluss an OVG Bremen, Urteil vom 16.11.2021 – 1 LB 371/21 -, Juris). Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) am 27.01.2022 (Az: A 4 S 2443/21) entschieden.


Online-Infoveranstaltung: Impfen für Integrationsakteur*innen

Der Impfstab des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg lädt herzlich ein zu einer digitalen Informationsveranstaltung im Rahmen der Landesimpfkampagne ein. Denn „auch ehrenamtlich Engagierte haben oftmals ein Vertrauensverhältnis zu Geflüchteten und können mit Fragen rund um das Thema Impfen konfrontiert werden.“ Das Ministerium möchte gerne mit Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in der Geflüchtetenarbeit ins Gespräch kommen. Zudem wird es Informationen zu Argumenten für das Impfen sowie über die derzeitigen Abläufe und medizinischen Hintergründe der Impfkampagne geben.

Interessierte melden sich bitte unter Angabe ihres Namens, ihrer Funktion und ihrer E-Mail-Adresse bis zum 7. Februar 2022 unter diesem Anmeldelink an, der Einwahllink wird dann rechtzeitig vor der Veranstaltung versendet.

Das Programm finden Sie hier.


BW: Mittelstandspreis für soziale Verantwortung

Viele Unternehmen in Baden-Württemberg leben eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung. Sie vereinbaren gesellschaftliches Engagement mit wirtschaftlichem Erfolg und sichern so ihre Zukunftsfähigkeit in dynamischen Zeiten. Mit innovativen „Corporate Social Responsibility“ (CSR)-Aktivitäten und Kooperationspartnern aus dem Dritten Sektor gehen sie gesellschaftliche Herausforderungen aktiv an. Deshalb sind sie von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft.

Der Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg zeigt, welche Stärke verantwortungsvolles Unternehmertum auch in Krisenzeiten hat und zeichnet am 5. Juli 2022 vorbildliche CSR-Aktivitäten aus. Die Lea-Trophäe für herausragendes gesellschaftliches Engagement wird damit bereits zum 16. Mal verliehen.

Der Preis steht unter der Schirmherrschaft von Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart), Erzbischof Stephan Burger (Erzdiözese Freiburg) sowie den Landesbischöfen Dr. h. c. Frank Otfried July (Evangelische Landeskirche Württemberg) und Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Evangelische Landeskirche Baden).

Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unternehmen mit maximal 500 Vollbeschäftigten bewerben, die in Kooperation mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor, z. B. einem Wohlfahrtsverband, einem Verein oder einer Umweltinitiative gemeinsam ein Projekt zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen realisiert haben. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2022.

Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Mittelstandspreises für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg, c/o DiCV Rottenburg-Stuttgart e.V., Brigitte Volz, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, Tel: 0711/ 2633-1147, E-Mail: info@mittelstandspreis-bw.de.

Weitere Angaben rund um die Auszeichnung finden Sie hier. Unter www.lea-bw.de haben Sie direkten Zugriff auf das Online-Bewerbungsportal.


Stuttgart: Info-Café geflüchtete Frauen

Das Fraueninformationszentrum (FIZ) Stuttgart bietet seit Januar 2022 ein INFO-CAFÉ für geflüchtete Frauen an. Es wird kostenlose und anonyme Beratung zum Asylverfahren auf Englisch, Deutsch und teilweise Französisch angeboten. Zusätzliche Sprachen sind bei Bedarf möglich. Fragen zum Asylverfahren, zur Duldung oder bei einer Ablehnung des Asylantrags können beantwortet und nach Problemlösungen gesucht werden. Zudem soll das Café ein sicheren Ort für geflüchtete Frauen bieten, um sich auszutauschen und Erfahrungen zu teilen.

Es braucht keine Registrierung und geflüchtete Frauen sind herzlich eingeladen teilzunehmen.
Die Terminen finden Sie hier.

  • Flyer (english): Info-Café for refugee women at FIZ in Stuttgart

Das Ausländerzentralregister: Unkontrollierte Datensammlung

Das Ausländerzentralregister ist ein Register der öffentlichen Verwaltung. Hier werden personenbezogene Daten zu jeder Person gespeichert, die ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland lebt. Das sind 26 Millionen Datensätze, auf die mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen Zugriff haben. Beispielsweise Ausländerbehörden, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendienste, Jobcenter, Jugendämter und Gerichte. Die Menge und die Art der gespeicherten Daten, sowie die Zugriffsrechte darauf sind höchst bedenklich.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat zwei Dokumente zur Datensammlung im Ausländerzentralregister herausgebracht. Eine Studie zeigt, dass kaum Mechanismen zum Schutz besonders sensibler Daten existieren und das Missbrauchspotenzial enorm ist. Gerade von Geflüchteten finden sich viele sensible Daten, wie beispielsweise Asylbescheide und Gerichtsentscheidungen. Ein Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass weite Teile des Ausländerzentralregistergesetzes gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Diskriminierungsverbot und europarechtliche Vorgaben zum Datenschutz verstoßen. Die Datensammlung ist nämlich nicht auf ein erforderliches und verhältnismäßiges Maß beschränkt. Besonders die Speicherung von Asylbescheiden verletzt das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da sie Angaben zu Krankheiten, sexueller Orientierung und politischen Überzeugungen enthalten können.