Arbeit und Corona – Flyer IQ Netzwerk Thüringen

Das Corona-Virus wirkt sich auch auf den Arbeitsmarkt aus. Um Geflüchtete oder Menschen aus Drittstaaten für die arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die diese Situation aufwirft, zu sensibilisieren und vor Missbrauch zu schützen, hat das IQ Netzwerk Thüringen kompakte Flyer zu den Themen Kinderbetreuung und Aufhebungsvertrag erstellt.


Rechtsfreie Räume?

Die Nachrichten dieser Tage beschränken sich auf die Corona-Pandemie, während die miserable, erschreckende und rechtlose Situation von Flüchtenden an der griech.-türk. Grenze und auf den griechischen Inseln unverändert geblieben ist.

Auf der türkischen Seite nutzt Präsident Erdogan Flüchtenden für seine innen- und außenpolitischen Ziele und setzt die EU unter Druck, indem Flüchtende teilweise gewalttätig an die griechische Grenze geschafft werden. Flüchtende erfahren in der Türkei vielfache Ausgrenzungen, so auch vom Wohnungs- und Arbeitsmarkt, weiter haben sie einen ungewissen rechtlichen Aufentaltsstatus und werden teilweise nach Syrien und andere Länder abgeschoben. Somit ist bei vielen die Hoffnung nach Europa weiter zu fliehen groß – doch nun sind etliche an der türk.-griech. Grenze gefangen zwischen griechischen und türkischen Grenzpolizist*innen. Kommt das überraschend?

An der Grenze verweigern, zu Wasser und zu Land, griechische und andere europäische Grenzpolizist*innen, so auch deutsche, Flüchtenden den Zutritt. Damit ist gemeint, dass gegen Flüchtende anscheinend ohne ethische oder rechtliche Bedenken Gummigeschosse, Wasserwerfer und Tränengas eingesetzt werden. Schlauchboote mit Flüchtenden werden zurückgedrängt und teilweise zerstochen – mit Hilfe von rechtsradikalen Mobs – angereist aus ganz Europa. Diejenigen, die es geschafft haben einzureisen werden inhaftiert, völkerrechtswidrig und auf erniedrigende Weise zurückgeschoben oder gerichtlich zu hohen Strafen wegen unerlaubter Einreise verurteilt. Dabei ignorieren die Richter*innen, dass nach internationalem Recht, Flüchtlinge nicht wegen unerlaubtem Grenzübertritt belangt werden dürfen (Art. 31 GFK). Ist das Europa? Sascha Seidl stellt fest, „[d]as, was die AfD in Deutschland 2015 noch erträumt hat und wofür die Partei damals heftig kritisiert wurde, wird mit rasender Geschwindigkeit Realität an den europäischen Außengrenzen“. 

Auf griechischer Seite wurde das Grundrecht aus Asyl entgegengesetzt des Art. 18 der EU-Grundrechtecharta und der Genfer Flüchtlingskonvention ausgesetzt. Kann man ein Grundrecht “pausieren”? Nun, die griechischen Behörden nehmen in diesem Monat einfach keine Asylanträge mehr entgegen. Zudem werden 500 Geflüchtete in einem Kriegsschiff interniert, ein Lager brennt, Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen werden angegriffen und aufgrund des Corona Virus erhalten diejenigen, die noch da sind keinen Zugang zu den Lagern mehr. Dass die Lager teilweise um das heillos überbelegt sind, Menschen in Dreck, Fäkalien und Kälte hausen, medizinische Versorgung kaum existent ist und besonders Schutzbedürftige all dem ausgesetzt sind, ist seit Jahren Normalität. Warum sollte sich da noch was ändern?

Auf der Seite der EU und den anderen europäischen Staaten hört man lobende Worte an die griechische Regierung und man schickt finanzielle und personelle Unterstützung für die weitere Abschottung der Grenze. Spricht da jemand von Rechtsbruch? Nach Maximilian Pichl, trägt “[d]ie Auslagerung des Flüchtlingsschutzes (…) dazu bei, dass sich Gesellschaften daran gewöhnen, wenn grundlegende Rechte gebrochen werden. Dass die Zustände auf den Inseln nicht schon vor Jahren beendet und die Menschen in Europa verteilt wurden, beweist diese Annahme (…).“ Auch zeigen die schleppenden Bemühungen zur Aufnahme eines minimalen Kontingents und die haarspaltende Auswahl von 1500 Kindern von den Inseln, wie wenig Interesse an einer Beendigung des Ausnahmezustands besteht. Bezüglich Edogans Vorgehen hat Angela Merkel weitere EU-Mittel zugesichert. Mit finanziellen Spritzen soll also der Status Quo wiederhergestellt werden. Ist die EU von Erdogan also erpressbar? Valeria Hänsel bewertet den EU-Türkei Deal von 2016 als Kardinalsfehler und “[a]nstatt aus den fatalen Fehlern zu lernen, spricht der Architekt des Deals Gerald Knaus nun von einer „Übereinkunft 2.0 zwischen der EU und der Türkei“. Denn die europäische Grenzpolitik basiert in ihren Grundfesten auf Erpressbarkeit – Abhängigkeiten von autoritären Regimen, die die Drecksarbeit für sie erledigen.“ 

In Zeiten der Corona Krisen gibt es weitaus schwerere humanitäre und menschenrechtliche Krisen an den geographischen Grenzen Europas. Hier grenzt sich momentan die öffentliche Berichterstattung ein, stößt unser Vorstellungsvermögen auf Grenzen, und wird die Einhaltung internationalen und europäischen Rechts begrenzt.


Aufnehmen statt Sterben lassen! Die Faschisierung Europas stoppen!

Gemeinsam mit einem breiten Bündnis veröffentlicht der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg den Appell „Aufnehmen statt Sterben lassen! Die Faschisierung Europas stoppen!“ anlässlich von vier Jahren EU-Türkei-Deal und den dramatischen Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen.

Anlässlich des vierjährigen Bestehens des EU-Türkei-Deals vom 18. März 2016 haben sich zahlreiche Vereine, Initiativen und NGOs in einem Appell an die europäische Öffentlichkeit gewandt. Sie kritisieren die derzeitige Eskalation auf den griechischen Inseln und an der griechisch-türkischen Grenze als das „absehbare Ergebnis einer jahrelangen desaströsen Politik“. Außerdem sei die drohende humanitäre Katastrophe durch einen möglichen Ausbruch des Covid-19-Virus in den Flüchtlingslagern eine „ultimative Aufforderung zu sofortigem Handeln“.

„Die EU hat mit ihrer Flüchtlingspolitik der letzten Jahre eine Situation geschaffen, in der jetzt zehntausende Menschen in den Flüchtlingslagern schutzlos der Pandemie ausgeliefert sind – unter katastrophalen hygienischen Bedingungen und ohne jede medizinische Infrastruktur. Die Verantwortlichen müssen jetzt sofort handeln und ihre katastrophalen Fehler korrigieren. Die Flüchtlingslager müssen sofort evakuiert werden und der Schutz und die medizinische Versorgung der Menschen sichergestellt werden“, so Ramona Lenz von der Frankfurter Hilfs- und Menschenrechtsorganisation medico international.

„Wir erleben eine Verletzung grundlegender Menschenrechte, dem Europarecht und der Genfer Flüchtlingskonvention. Menschen, die in Europa Schutz suchen, werden mit Tränengas und scharfer Munition beschossen, zusammengeschlagen, ausgezogen und illegal über die Grenze zurückgeschoben. Das Recht auf Asyl wurde in Griechenland einfach suspendiert und Menschenrechte ausgesetzt. Dieser Skandal verdient all unsere Aufmerksamkeit und die offensichtlichen Rechtsbrüche müssen verfolgt und aufgeklärt werden“, so der Rechtswissenschaftler Robert Nestler.

Während am Dienstag Bundeskanzlerin Merkel und Frankreichs Präsident Macron mit dem türkischen Staatsoberhaupt Erdogan über eine Aktualisierung des Deals verhandelten, fordern die Unterzeichner das „sofortige Ende der Vereinbarung und einen Stopp der Gewalt gegen Migranten an den Außengrenzen. „Der EU-Türkei Deal hat noch nie wirklich funktioniert. Allerdings hat er erneut einem autoritären Regime Macht über die europäische Politik gegeben. Und Erdogan hat diese Macht schon oft – nicht zuletzt beim Krieg gegen die Kurden – ausgenutzt. Jetzt hat er erneut seinen Drohungen Taten folgen lassen. Dabei ging es ihm immer nur um Bilder, es war eine schreckliche Inszenierung auf dem Rücken der Fliehenden. Doch es ist Europas Migrationspolitik selbst, die ihm die Macht dazu in die Hand gelegt hat“, sagt die Migrationsforscherin Prof. Sabine Hess.


Geflüchtete vor Corona schützen!

Flüchtlingsrat fordert weitgehende Maßnahmen zum Schutz von Geflüchteten und Personal in Unterkünften und Behörden zur Eindämmung der Pandemie. Der Ausbruch des Corona-Virus betrifft die gesamte Gesellschaft, auch Geflüchtete. Diese sind aufgrund der sozial beengten Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besonders von einer Infektion mit dem Coronavirus bedroht. Aufgrund der schnellen Verbreitung wird sich der Virus in solchen Unterkünften einfach zwischen den Bewohner*innen übertragen. Dort kann weder ein Sicherheitsabstand eingehalten werden, noch können soziale Kontakte vermieden werden. Wer sich Gemeinschaftsküchen teilt, in Mehrbettzimmern wohnt, aus derselben Kantine versorgt wird und die Sanitäranlagen gemeinsam nutzt, ist immer mit anderen Menschen in Kontakt. Zudem müssen Geflüchtete regelmäßige Termine bei Behörden wahrnehmen.

Überall treffen Geflüchtete auf eine große Zahl weiterer Geflüchtete, sowie auf Mitarbeiterinnen aus Behörden, Unterkunftsverwaltung, Sicherheitsdiensten, Richterinnen, Dolmetscher*innen, und sonstigem Personal. Deshalb setzt sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für erhöhte Schutzmaßnahmen ein und fordert:

Gesundheitsversorgung

  • Illegalisierten (Menschen ohne Papiere) muss der Zugang zum regulären Gesundheitssystem und zu Corona-Tests ermöglicht werden. Dies erscheint auch epidemiologisch sinnvoll! Voraussetzung dafür ist eine Zusage, dass Gesundheitsämter keine Informationen an Ausländerbehörden und Polizei weitergeben werden. Eine temporäre Gesundheitskarte einzuführen, wäre eine Lösung.

Unterbringung

  • Das Land muss dringend in Kooperation mit den Kommunen die Anzahl der Personen in den Massenunterkünften deutlich reduzieren und möglichst viele Menschen dezentral unterbringen. Hierzu sind sämtliche freie Kapazitäten einzubeziehen, ggf. muss über die Anmietung von Hotels oder Pensionen nachgedacht werden, um die Belegungsdichte zu reduzieren.
  • Sofortige Verteilung aller besonders gefährdeten Personen (Personen über 60, Personen mit Vorerkrankungen) aus Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften auf dezentrale Unterkünfte, in denen der gebotene Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
  • Kostenfreie Tests für alle Bewohnerinnen von Massenunterkünften, in denen bereits Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, mit anschließender Verteilung derjenigen, die negativ getestet wurden, aus Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften auf dezentrale Unterkünfte, in denen der gebotene Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Nur so kann eine schnelle Ausbreitung verhindert werden.
  • In Unterkünften und Einrichtungen, in denen Bewohnerinnen positiv getestet wurden, muss für eine adäquate Betreuung gesorgt werden. Werden einfach nur Gebäudetrakte oder ganze Unterkünfte von Polizei und Sicherheitsdiensten abgeriegelt, wirkt das nicht wie eine Schutzmaßnahme, sondern wie Strafarrest. Die Verlegung der Gesunden erlaubt eine adäquate Betreuung der Erkrankten. Die Erkrankten sollten weiterhin für Freunde und Familie, Sozialarbeiterinnen, Ehrenamtliche und Behörden kontaktierbar sein, in dem ihnen Internetzugang gewährt wird und ggf. Telefone zur Verfügung gestellt werden.
  • Menschen, die unter häuslicher Quarantäne in Erstaufnahmeeinrichtungen stehen, müssen sich entsprechend ihren Ernährungsgewohnheiten versorgen können und die dazu nötigen Lebensmittel erhalten. Auch muss bei Quarantäne die Auszahlung von Bargeld zur Deckung des persönlichen Bedarfs sichergestellt sein. Weiterhin sollten diese Personen für Freundinnen und Familie, Sozialarbeiterinnen, Ehrenamtliche und Behörden kontaktierbar sein, indem ihnen Internetzugang gewährt wird und ggf. Telefone zur Verfügung gestellt werden.
  • In vielen Unterkünften stehen Betten leer, regelmäßig werden deshalb einzelne Zimmer und ganze Gebäudetrakte geschlossen. Die leerstehenden Zimmer müssen geöffnet werden, um die Belegung der Unterkünfte zu entzerren und die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zwischen den Bewohnerinnen zu ermöglichen.
  • Es muss sichergestellt werden, dass in allen Sanitärräumen und Küchen ausreichend Flüssigseife, Papierhandtücher, WC-Papier und ggf. Desinfektionsmittel zur Verfügung steht. Zusätzlich regen wir an, Mittel zur Desinfektion der Hände auf allen Etagen bereitzustellen.
  • Die Reinigungsfrequenz der Sanitärräume, Küchen und übrigen Gemeinschaftsflächen sollte erhöht werden (mind. 2x täglich). Das durch angemessene Ausstattung zu schützende Reinigungspersonal sollte Türgriffe, Türflächen und -rahmen im Griffbereich sowie die Sanitärobjekte mit Desinfektionsmittel reinigen, soweit noch nicht der Fall.
  • Um zum Infektionsschutz ein häufigeres Wäschewaschen zu ermöglichen, sollten die Unterkünfte mit mehr Waschmaschinen und Trocknern ausgestattet werden. Beschränkungen der Waschtemperatur auf 40 Grad sind ggf. aufzuheben.
  • Für die Unterkünfte von Geflüchteten sollte das Gleiche gelten wie für jedes private Wohnhaus. Dies beinhaltet auch das Recht, nach eigenem Ermessen Besuch zu empfangen, so lange es keine allgemeine Ausgangs- und Kontaktsperre gibt. Pauschale Besuchsverbote in Unterkünften lehnen wir deshalb ab.

Umfassende Information

  • Die Bevölkerung ist höchst verunsichert ob der Gefahren einer Coronainfektion. Das gilt umso mehr für Geflüchtete, die aufgrund fehlender oder geringer Deutschkenntnisse vom öffentlichen Informationsfluss abgeschnitten sind und auf informelle Kanäle zurückgreifen. In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden müssen deshalb schnell offizielle Informationsmaterialen übersetzt und in den Unterkünften in den Sprachen der dort untergebrachten Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollten Telefon-Hotlines mit Dolmetscherinnen geschaltet werden für alle Geflüchteten und Migrantinnen, umdrängende Fragen direkt beantworten zu können.

Behördliche Verfahren

  • Termine bei Behörden bergen ein unabsehbares Infektionsrisiko, weil sich hier besonders viele Geflüchtete in engen Wartebereichen über längere Zeit aufhalten müssen. Deshalb müssen alle nicht unbedingt notwendigen Termine zur persönlichen Vorsprache abgesagt werden, um Infektionsgefahren zu minimieren. Auch Delegationsvorführungen müssen sofort abgesagt werden. Es ist unverantwortlich, dass diese Woche in Karlsruhe  gerade Vorführungen bei einer nigerianischen Delegation stattfinden.
  • Das BAMF sollte keine, insbesondere keine nachteiligen, Entscheidungen mehr erlassen! Beratungsstellen und Kanzleien schließen nach und nach. Der Zugang zu einer effektiven Rechtsberatung ist nicht mehr gewährleistet.
  • Es muss verhindert werden, dass Geflüchtete aus Angst vor ablaufenden Fristen trotz massiver Infektionsrisiken zu Rechtsanwältinnen, Behörden, Gerichten, Botschaften und Konsulaten fahren. Vorbildlich ist hierbei die Stadt Mannheim, die bekannt gegeben hat, dass niemandem ein rechtlicher Nachteil entstehen wird, wenn er oder sie aufgrund der Corona-Pandemie eine Behörde nicht aufsucht und deshalb eine Frist nicht einhalten kann. Wir fordern dieses Vorgehen von allen Behörden in Baden-Württemberg.
  • Auf persönliche Vorsprachen bei Ausländerbehörden sollte verzichtet werden. Aufenthaltsgestattungen, Aufenthaltserlaubnisse und Duldungen müssen vorübergehend unbürokratisch von Amts wegen verlängert und am besten mit der Post zugestellt werden. Sämtliche öffentliche Stellen wie Jobcenter, Sozialämter, Polizei, Zoll sowie Arbeitgeberverbände, Immobilieneigentümerinnen sollten darüber informiert werden, dass für in Baden-Württemberg wohnhafte ausländische Personen befristete Dokumente zum Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet als fortbestehend gelten, solange die Landes- und Bundesregierung die Corona-Maßnahmen aufrecht erhalten.
  • Es muss vermieden werden, dass Geflüchtete die ihnen zustehenden Sozialleistungen nicht erhalten, weil die Sozialämter nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet sind. Die Auszahlung des menschenwürdigen Existenzminimums muss gewährleistet werden, notfalls vor Ort in den Unterkünften oder per Überweisung.
  • Es muss ermöglicht werden, Arbeitserlaubnisverfahren für Asylsuchende und Geduldete online zu erledigen und alle Infos zum Verfahren auf der Website der jeweiligen Behörden zur Verfügung zu stellen.
  • Im Rahmen des Familiennachzugs gebuchte Flüge und Visa verfallen, da nicht-Europäer*innen nicht mehr einreisen dürfen. Die Botschaften müssen Visa unkompliziert und ohne erneute Überprüfung verlängern, gerade deshalb, weil viele Familien schon jahrelang getrennt sind und der Nachzug unverschuldet nicht stattfinden kann. Die Länder sollten finanzielle Unterstützungsleistungen bereitstellen, sodass die Familienangehörigen zeitnah nach einer Corona Entwarnung Tickets buchen und einreisen können.

Abschiebungen und Abschiebungshaft aussetzen!

  • Abschiebungen innerhalb Europas finden nur noch eingeschränkt statt, da der Luftverkehr und grenzüberschreitender Verkehr deutlich reduziert sind. Soweit es immer noch zu Abschiebungen kommt, sind diese unverzüglich einzustellen, da sie sowohl für die abzuschiebenden Geflüchteten als auch die Landes- und Bundespolizeibeamt*innen und das Flugpersonal ein inakzeptables Infektionsrisiko bergen. Zudem besteht die Gefahr, dass der Coronavirus in andere Länder weitergetragen wird. Abschiebungen müssen deshalb generell ausgesetzt werden.
  • Immer noch befinden sich Menschen in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim, obwohl davon auszugehen ist, dass ihre Abschiebungen nicht in absehbarer Zeit durchgeführt werden können. Die inhaftierten Menschen müssen sofort entlassen werden!

Solidarität mit Wohnungslosen!

  • Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg schließt sich weiterhin den Initiativen an, die den Zugang für Wohnungslose zu geschützten Räumen, weg von Notunterkünften, fordern und zur Prävention von Wohnungslosigkeit einen Stopp von Zwangsräumungen und dergleichen fordern.

Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen

  • Es ist absehbar, dass sich aufgrund der Corona-Pandemie die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe verschlechtern wird. Infolge dessen werden wahrscheinlich auch Menschen ihre Arbeit verlieren. Hiervon sind erfahrungsgemäß überproportional prekäre Beschäftigungsverhältnisse betroffen, die häufig von Menschen mit Migrationshintergrund ausgeübt werden. Gerade bei Regelungen wie der Bleiberechtsregelung oder der neuen Beschäftigungsduldung hängt der Aufenthalt davon ab, dass man den Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichert. Hier sollte per Erlass klargestellt werden, dass Unterbrechungen der Lebensunterhaltssicherung infolge der Corona-Pandemie keine negativen aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen haben. Entsprechende Aufenthaltserlaubnisse und Ermessensduldungen zur Arbeitssuche sollten großzügig und über einen mindestens neunmonatigen Zeitraum ausgestellt werden.

#LeaveNoOneBehind

Kampagne zur Evakuierung von Geflüchteten von den griechischen Inseln
Die Situation von Geflüchteten auf den griechischen Inseln spitzt sich durch das Coronavirus weiter zu. Deshalb fordert die Kampagne #LeaveNoOneBehind die Evakuierung der überfüllten Flüchtlingslager, notwendige Schutzmaßnahmen in Aufnahmelagern gegen das Virus, medizinische Versorgung und Zugang zum Asylverfahren. Der Druck auf die europäischen Regierungen soll durch die Kampagne erhöht werden. Deshalb, unterschreiben und verbreiten Sie die Petition und starten Sie Aktionen in Ihrer Region. Mehr Informationen finden Sie hier:


Resettlement Programm und humanitäre Aufnahmeprogramme vorerst ausgesetzt

Laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) werden die Aufnahmen von besonders schutzbedürftigen Personen im Rahmen der Resettlement- und humanitären Aufnahmeprogramme (HAP) temporär ausgesetzt. Am 17. März beschloss die EU, aufgrund des Corona Virus, einen 30tägigen Einreisestopp für nicht-EU-Bürger*innen. Dies betrifft somit auch die besonders schutzbedürftigen Geflüchteten der Aufnahmeprogramme, deren einzig verfügbarer legaler humanitärer Einreiseweg damit versperrt ist. 

UNHCR, 17.03.2020: IOM, UNHCR announce temporary suspension of resettlement travel for refugees


LG Mosbach: Ausreisegewahrsam in Pforzheim rechtswidrig

Das Landgericht Mosbach hat am 5. März (Az: 3 T 43/19 ) entschieden, dass Ausreisegewahrsam nicht in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim vollzogen werden kann. Ausreisegewahrsam unterscheidet sich von Abschiebungshaft, weil er für maximal zehn Tage angeordnet werden darf und laut Gesetz „im Transitbereich eines Flughafens oder in einer Unterkunft, von der aus die Ausreise des Ausländers ohne Zurücklegen einer größeren Entfernung zu einer Grenzübergangsstelle möglich ist, vollzogen [wird]“. Diese Voraussetzung erfüllt die Einrichtung in Pforzheim laut Feststellung des Gerichts nicht.


Aufruf: „Bleiberecht statt Abschiebung“

Auf Initiative von Engagierten aus Tübingen ist ein landesweiter Aufruf gestartet worden mit dem Ziel, Nachbesserungen bei den Bleiberechtsregelungen für berufstätige Geduldete zu erreichen. Die Unterzeichnenden wollen, dass die Landesregierung die Forderungen bei der angekündigten Budnesratsinitiative berücksichtigt. 29 Einrichtungen und Gruppen haben den Aufruf als Erstunterzeichnende unterstützt. Sie hoffen auf zahlreiche weitere Unterstützende aus ganz Baden-Württemberg.

Hier der Text des Aufrufs (Ein Link zum Unterzeichnen finden sich am Ende)

Seit der Verabschiedung des „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ im Sommer 2019 setzt die Bundesregierung noch mehr auf Abschiebung als bisher. Von Abschiebung bedroht oder betroffen sind auch viele Geflüchtete, die gut in Deutschland integriert sind und sich in Ausbildung oder Arbeit befinden. Wir fordern einen anderen Umgang mit Menschen, die zur Flucht vor Kriegen, Menschenrechtsverletzungen, Elendsverhältnissen oder Umweltzerstörung gezwungen waren. Statt einer Politik und Verwaltungspraxis, die möglichst hohe Abschiebungszahlen erzeugt, wollen wir, dass jeder Einzelfall wohlwollend auf eine Bleibeperspektive geprüft wird.

Dafür braucht es auch bessere Gesetze! Die mit dem Migrationspaket eingeführte und seit Januar 2020 geltende Beschäftigungsduldung (§ 60d Aufenthaltsgesetz) ist viel zu restriktiv. Das Gesetz führt dazu, dass nur sehr wenige Personen mit Duldung, die gut integriert sind und ihren Lebensunterhalt selbst sichern können, tatsächlich bleiben dürfen. Vor allem fehlt dieser Regelung die Rechtssicherheit, die die Arbeitgeber*innen brauchen und gefordert haben. Die großzügigere Erlaubnis für Arbeit und Ausbildung mit Bleiberecht führt auch dazu, dass diese Menschen ihren Lebensunterhalt selbst sichern können und dass Desintegrationsprozesse vermieden werden.

Deswegen fordern wir von der grün-schwarzen Landesregierung von Baden-Württemberg,

1. dass niemand aus Baden-Württemberg abgeschoben wird, der/die eine Ausbildung absolviert oder eine feste Arbeitsstelle hat, schon gar nicht in Kriegs- und Krisenländer.

2. dass sie sich ernsthaft dafür einsetzt, dass das Gesetz zur Beschäftigungsduldung (§ 60d Aufenthaltsgesetz), das zum 1.1.2020 eingeführt wurde, umgehend verbessert wird.
Konkret bedeutet dies vor allem,
– dass es reicht, wenn die Identität bis zum Antrag für die Beschäftigungsduldung geklärt ist und von daher die im Gesetz aufgeführten unterschiedlichen Fristen, bis zu denen die Identität geklärt sein muss, verzichtbar sind (Abs. 1 Nr. 1)
– dass die Regelung, dass ein Antrag auf eine Beschäftigungsduldung erst 12 Monate nach Erhalt einer Duldung gestellt werden darf, ersatzlos gestrichen werden muss (Abs. 1 Nr. 2)
– dass statt der im Gesetz vorgeschriebenen 18 Monate vorheriger Beschäftigungsdauer eine vorherige Beschäftigungszeit von 6 Monaten ausreichend ist, wenn die Probezeit zu Ende ist und der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis fortsetzt (Abs. 1 Nr. 3).
– Lebensfremd und zynisch ist, die vollständige Lebensunterhaltssicherung als k.o.-Kriterium zu verlangen. Dies dürfte vor allem bei Familien und teuren Nutzungsgebühren in Anschlussunterkünften unmöglich sein. Es sollte auch nicht erforderlich sein, dass die wöchentliche Beschäftigungszeit mindestens 35 Stunden dauert. Es sollte reichen, wenn durch die Arbeit der Lebensunterhalt überwiegend gesichert werden kann (siehe Abs. 1 Nr. 5).
– dass nicht bereits dann die Beschäftigungsduldung entzogen und in Folge die Aufenthaltsbeendigung betrieben wird, wenn auch nur eine der elf Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt werden (Abs.3), sondern dass den Betroffenen mit großzügigen Fristen die Chance gegeben wird, die fehlende Voraussetzung (wieder) zu erfüllen und so lange eine sog. Ermessensduldung erteilt wird.

3. dass großzügig eine sog. Ermessensduldung erteilt wird, wenn jemand nicht sämtliche Anforderungen der Beschäftigungsduldung erfüllen kann.

4. dass allgemein bei der Erfüllung der Mitwirkungspflichten bei Identitätsklärung und Passpflicht im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Beschäftigungserlaubnis viel maßvoller vorgegangen wird. Wer als Geduldete/r seine / ihre Identität durch Vorlage von gültigen Identitätsdokumenten geklärt hat, sollte nicht mit einem Beschäftigungsverbot sanktioniert werden, weil die Passpflicht (noch) nicht erfüllt ist. Wir wollen, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe und die lokalen Ausländerbehörden mit jedem Antrag auf Beschäftigungserlaubnis und den diesbezüglichen Anliegen von Betroffenen und deren Anwält*innen und Unterstützer*innen wohlwollend und unterstützend umgehen.

Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, unseren Forderungen entsprechende Regelungen bei der geplanten Bundesratsinitiative vorzubringen und soweit möglich bereits im Vorgriff auf Landesebene per Ministerialerlass einzuführen.

Von unseren lokalen Behörden und Ämtern fordern wir, dass sie sich aktiv für Bleibemöglichkeiten statt Abschiebung einsetzen!


Erst-Unterzeichner*innen:
Bündnis Bleiberecht Tübingen
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der AntifaschistInnen Tübingen-Mössingen
Jugendmigrationsdienst Tübingen
Arbeitskreis ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Weststadt Tübingen
Offene Kirche Tübingen
DIE LINKE Kreisverband Tübingen
attac Tübingen
DGB Kreisverband Tübingen
Freundeskreis Asyl Schellingstraße (FAS) Tübingen
adis e.V.
Fluchtpunkte e.V.
Bruderhausdiakonie – Projekt NIFA
Wählervereinigung Tübinger Linke – TüL
Ract!festival
move on – menschen.rechte Tübingen e.V.
Flüchtlinge am Werk e.V.
Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.
Kritische Uni Tübingen
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
Katholische Gesamtkirchengemeinde Tübingen – Stadtdiakonat
AK Asyl Südstadt Tübingen
Epplehaus Jugendkulturzentrum Tübingen
Asylzentrum Tübingen e.V.
Unterstützerkreis Asyl Dußlingen
AK Europastraße Tübingen
Wegrand-Stiftung Tübingen
Fachschaften-Vollversammlung
Gesellschaft Kultur des Friedens
Offenes Treffen gegen Faschismus und Rassismus Tübingen/Reutlingen (OTFR)
Stand: 6.3.2020

Hintergründe

03.03.2020 menschen.rechte Tübingen e.V.: Erst integrieren, dann abschieben? Streit im Ländle um das Bleiberecht

04.03.2020 Gemeinsame PM der Landtagsfraktionen von CDU und Grüne: Einigung zu Polizeigesetz und Bleiberecht steht

06.03.2020 Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Weiterhin keine Sicherheit für Betroffene und Arbeitgeber*innen. Flüchtlingsrat enttäuscht von „Einigung“ der Landesregierung zum Thema „Bleiberecht“

Link zur Homepage der Unternehmerinitiative Bleiberecht durch Arbeit


Weiterhin keine Sicherheit für Betroffene und Arbeitgeber*innen

Die aktuelle Einigung der Grün-Schwarzen Koalition in Baden-Württemberg beinhaltet nach Auffassung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg kaum greifbare Neuerungen und wird den Betroffenen – gut integrierten Geduldeten, die die hohen Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung noch nicht erfüllen – und ihren Arbeitgeber*innen nicht die Sicherheit geben, die sie sich erhofft haben.

Wie aus der gemeinsamen Presseerklärung der beiden Regierungsfraktionen hervorgeht, gibt es unterschiedliche Meinungen dazu, ob es rechtlich möglich wäre, über Ermessensduldungen nach § 60a Abs. 2 S. 3 Aufenthaltsgesetz Abhilfe zu schaffen. Allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die Erteilung von Ermessensduldungen in der fraglichen Konstellation eben nicht gesperrt ist. Aus Sicht des Flüchtlingsrats ist dies einzig und alleine eine Frage des politischen Willens. So hat beispielsweise in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung genau diesen Weg gewählt, und bei der Ausbildungsduldung hat die Landesregierung von Baden-Württemberg 2018 Ermessensduldungen für Personen in Helfer*innenausbildungen eingeführt, die nicht vom damaligen Gesetzeswortlaut zur Ausbildungsduldung erfasst waren.

Die als Errungenschaft präsentierte Möglichkeit, in solchen Fällen einen Härtefallantrag zu stellen, ist keine Neuerung. „Bereits vorher war es möglich und auch keinesfalls unüblich, dass Arbeitergeber*innen für ihre Mitarbeiter*innen Härtefallanträge stellten. Bei der Einführung der Beschäftigungsduldung und der Neufassung der Ausbildungsduldung mit den jeweils geforderten Vorduldungszeiten war absehbar, dass in vielen Fällen Härtefallanträge gestellt werden würden, um die Zeit zu überbrücken. Hierfür braucht es keinen Beschluss der Landesregierung“, betont Klaus Harder von Sprecher*innerat des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Des Weiteren sei es auffällig, dass das Innenministerium seit langem bemüht ist, die Anzahl der Eingaben an die Härtefallkommission mit Zugangsbeschränkungen zu reduzieren, und nun ein ganzer zusätzlicher Personenkreis an die Härtefallkommission verwiesen wird, für die es eine andere Lösung geben könnte, wenn dies nur gewollt wäre. „Die Landesregierung wäre gut beraten, die Härtefallkommission in ihrer eigentlichen Funktion ernst zu nehmen – dazu würde gehören, ihre Empfehlungen nicht regelmäßig zu missachten und die mit fraglichen und unehrlichen Ausreden zu begründen. Auch sollte die Härtefallkommission nicht Abstellgleis sein für Fälle, in denen der politische Wille zu einer pragmatischen Lösung zu fehlen scheint.“, ergänzt Lucia Braß, 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrats.

Die Absicht, „prioritär“ Personen abzuschieben, die nicht arbeiten und / oder straffällig geworden sind, wird nach Einschätzung des Flüchtlingsrats keine Sicherheit geben. „Die Betroffenen und ihre Arbeitgeber*innen wollen wissen: Bin ich vor Abschiebung geschützt? Und da lautet die Antwort nach wie vor: Nein. Auch wenn beispielsweise nach Gambia aktuell vergleichsweise wenig abgeschoben wird, kann sich dies jederzeit ändern. In einige andere Länder wird so viel abgeschoben, dass sich die Frage nach begrenzten Kapazitäten gar nicht stellt. Eine solch unkonkrete Regelung ist eine Steilvorlage für diejenigen im Innenministerium und in den Behörden, die diese vermeintliche Einigung ignorieren wollen, um weiterhin möglichst viele Personen abzuschieben. Jede Abschiebung einer berufstätigen, nicht-straffällig gewordenen Person kann damit begründet werden, dass „prioritär Nicht-Berufstätige und Straftäter“ eben nicht heißt, dass nur diese Personen abgeschoben werden – genau wie die Landesregierung einerseits sagt, dass „grundsätzlich nicht aus Schulen abgeschoben wird“, und wenn dann doch Fälle von Abschiebungen aus Schulen bekannt werden, dann verweist sie darauf, dass ‚grundsätzlich‘ bedeutet, dass es im Einzelfall doch gemacht wird“, so Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats.


Die Maske der Zivilisation

Seán McGinley vom Flüchtlingsrat BW schreibt in der Wochenzeitung „Kontext:“ über die Aussetzung von internationalem Recht an der türkisch-griechischen Grenze. Hintergrund ist, dass der türkische Präsident Recep Erdoğan Geflüchtete nicht mehr davon abhält in die EU weiterzuwandern, wie es in dem strittigen Deal der europäischen Regierungschefs*innen mit der Türkei 2016 verhandelt worden war. McGinley kommentiert treffend: „Wenn Griechenland – stellvertretend für die ganze EU – jetzt sagt, dass die Flüchtenden mit Waffengewalt aufgehalten werden, dass sie selbst im Falle eines Grenzübertritts keine Asylanträge werden stellen dürfen und in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden, dann ist das ein eklatanter Rechtsbruch, der unter dem Beifall der EU mit brachialer, menschenverachtender Gewalt durchgesetzt wird.“