Immer mehr Gerichte gegen die konstruierte „Schicksalsgemeinschaft“

Immer mehr Gerichte stoppen die im Rahmen des „Migrationspakets“ beschlossenen Leistungskürzungen für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften. Die unterstellte „Schicksalsgemeinschaft“, die genauso gemeinsam wirtschaftet wie eine Familie und deshalb weniger Geld braucht, ist nach Ansicht der Gerichte verfassungswidrig. Nach den ersten Urteilen und Landshut und Freiburg gibt es nun inhaltlich gleiche Entscheidungen der Sozialgerichte FrankfurtHannoverDresden und Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hebt hervor, wie bereits im Gesetzgebungsprozess zahlreiche Organisationen und Verbände gewarnt haben, dass diese Kürzungen verfassungswidrig seien.

Geflüchtete, denen mit Verweis auf die vermeintliche „Schicksalsgemeinschaft“ die Leistungen gekürzt werden, wird auf jeden Fall empfohlen, fristgerecht Widerspruch, Eilantrag und gegebenfalls Klage einzureichen. Hierfür gibt es Schriftsätze für Musterargumentationen, die von den Rechtsanwälten Volker Gerloff und Klaus Schank zusammengestellt wurden und verwendet werden können.


Merkblatt zu den Anforderungen an ärztliche Atteste zur Vorlage bei Asyl- und Ausländerbehörden

Die Beratungsstelle Fluchtpunkt Hamburg hat ein sehr kompaktes Merkblatt für Behandler*innen entworfen, um die verschärften gesetzlichen Anforderungen an ärztliche Stellungnahmen im Asylverfahren und zum Schutz vor Abschiebungen zu erläutern. 


Streit innerhalb der Landesregierung um Abschiebungen von Geflüchteten in Arbeit

Die SPD hatte Ende Januar im Landtag gefordert, Abschiebungen von Geflüchteten in Arbeit auszusetzen, indem vorhandene Ermessensspielräume genutzt werden. Insbesondere bezog sich dieser Vorschlag auf Geflüchtete, die die Kriterien der Beschäftigungsduldung (vor allem die lange Vorduldungszeit) noch nicht erfüllen. Ein entsprechender Antrag scheiterte am 29. Januar jedoch an den Gegenstimmen von Grünen, CDU und AfD. Anfang Februar wurde bekannt, dass Grüne und CDU beabsichtigen, die Härtefallkommission zur Anlaufstelle für Unternehmen zu erklären, deren Mitarbeiter*innen von Abschiebung bedroht sind, damit diese ggf. die zwölf Monate Vorduldungszeit für die Beschäftigungsduldung überbrücken können. Der Flüchtlingsrat BW merkt hierzu an, dass es bereits jetzt möglich ist, für Mitarbeiter*innen in Unternehmen Härtefallanträge zu stellen, es handelt sich hierbei also um keine echte Neuerung.


IAB-Studie: Wohnsitzauflagen wirken sich negativ auf die Integration aus

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Wirkungen der Wohnsitzauflage für Geflüchtete untersucht. Unter anderem hat das IAB herausgefunden, dass Geflüchtete mit regionaler Wohnsitzauflage eine geringere Wahrscheinlichkeit haben, erwerbstätig zu sein. Außerdem wird aus der Studie ersichtlich, dass die Arbeitsmarktwirkungen stark von der räumlichen Verteilung der Geflüchteten abhängig sind. So weist z.B. der strukturstarke Süden Deutschlands eher unterdurchschnittliche Bevölkerungsanteile von Geflüchteten auf.


Gemeinsame Presseinformation der Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL

Erfurt. Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL rufen dazu auf, am morgigen bundesweiten Aktionstag der Seebrücken „#WirHabenPlatz“ teilzunehmen und fordern, unbegleitete Minderjährige und Familien mit Kindern aus den Lagern der griechischen Inseln in Deutschland aufzunehmen. Mit Aktionen in über 20 Städten gehen Seebrücke, Flüchtlingsräte, PRO ASYL und viele Unterstützende gemeinsam auf die Straße und fordern, für eine offene Gesellschaft und eine humane Flüchtlingspolitik einzutreten. Acht Bundesländer und über 100 deutsche Städte und Gemeinden haben ihre Aufnahmebereitschaft erklärt. Machen wir gemeinsam lautstark deutlich: Der Druck von unten auf die Bundesregierung und die Landesregierungen wächst!

Die Bundesregierung lässt bei Tausenden den Rechtsanspruch auf Einreise zu hier lebenden Angehörigen ins Leere laufen. Diese Aufnahme ist gerade kein Gnadenakt, sondern rechtliche Verpflichtung auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung.
Die zusätzliche Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen ohne familiären Bezug nach Deutschland ist ein Gebot der Menschlichkeit.
Dies sind nur erste Schritte:
Das deutliche Eintreten für die Aufnahme darf auch nicht den Blick darauf verstellen, dass die bewusst herbeigeführte dramatische Lage an den EU-Außengrenzen ein Versuchslabor für eine immer rigidere Abschottungspolitik darstellt. Das Bundesinnenministerium (BMI) ist es, das durch seine Agenda einer Reform des Europäischen Asylsystems in Vorbereitung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 die Politik in Außenstaaten wie Griechenland mitbestimmt: Inhaftierungslager, Grenzverfahren, geschlossene Zentren an den Grenzen, Zwangsverteilung ohne Rechtsschutz. Das ist die Weltsicht des BMI. Gleichzeitig wird um jeden Preis am menschenrechtswidrigen EU-Türkei-Deal festgehalten und massenhafte Abschiebungen aus Griechenland in die Türkei werden vorbereitet.

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte machen daher klar: Es darf keinen Tauschhandel nach dem Motto „Sonderkontingente für Schutzbedürftige im Gegenzug für einen weiteren massiven Ausbau von Abschottung, Externalisierung und Entrechtung an den EU-Außengrenzen“ geben!

In Baden-Württemberg finden im Rahmen des Aktionstages am Samstag Aktionen in Mannheim (10 Uhr, Paradeplatz), Freiburg (10 Uhr, Eisenbahnstraße 64) und Tübingen (12 Uhr, Holzmarkt) statt. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ruft zur Teilnahme auf.

Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL beraten gegenwärtig in Erfurt und solidarisieren sich mit den Forderungen des Flüchtlingsrates Thüringen: Geflüchtete müssen dezentral untergebracht werden, es darf keine Isolierung in Ankerzentren geben; an menschenrechtswidrigen Abschiebeflügen nach Afghanistan darf sich Thüringen nicht beteiligen. Wir appellieren an die künftige Landesregierung, egal welche demokratischen Parteien sie stellen: Thüringen darf nicht das Versuchslabor werden für eine Menschenrechtsstandards absenkende rechtspopulistische Politik.


Formulare in einfacher Sprache

Die Anträge bei Behörden sind oft kompliziert formuliert, sodass es mit einfachen Deutschsprachkenntnissen nicht leicht ist, ein Formular (z.B. Antrag auf Kindergeld) richtig auszufüllen. Das Projekt „Formulare verstehbar machen“ unterstützt Geflüchtete und Migrant*innen. Wichtige Formulare sind in verschiedene Sprachen übersetzt und seit kurzem auch auf einfachem Deutsch erhältlich. 


Arbeitshilfe: Soziale Rechte für Flüchtlinge

Die Gesetzesänderungen durch das „Migrationspaket“ aus dem Jahr 2019 betreffen auch soziale Rechte von Geflüchteten. Dementsprechend wurde die Arbeitshilfe aktualisiert und enthält zahlreiche praktische Beratungstips. Sie klärt über die komplexen Zugänge auf den Arbeitsmarkt, Wohnsitzregelungen, Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Verschärfungen im Asylbewerberleistungsgesetz, Verbesserungen bei der Arbeitsmarktförderung u.s.w. auf.


Konfrontiert mit dem Ablehnungsbescheid. Was nun?

In dieser kürzlich aktualisierten Broschüre erhalten Betroffene und Unterstützerinnen wichtige Informationen bezüglich rechtlicher Möglichkeiten, sich gegen einen ablehnenden Bescheid zur Wehr zu setzen sowie hilfreiche Tipps, wie man sich anderweitig gegen eine drohende Abschiebung einsetzen kann. Bitte beachten Sie, dass die Informationen zu einigen Bleiberechtsmöglichkeiten am Ende der Broschüre (z.B. Härtefallantrag) nicht unbedingt auf die Situation in Baden-Württemberg übertragbar sind. 


Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus Griechenland jetzt umsetzen!

Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) kritisieren Blockade der Bundesregierung
Im fünften Jahr des EU-Türkei-Deals harren zehntausende Menschen unter katastrophalen menschenunwürdigen Bedingungen auf den griechischen Inseln aus. Unter ihnen sind tausende Kinder und Jugendliche, sie machen mehr als ein Drittel der derzeit rund 41.000 Geflüchteten aus. Mehr als 60 Prozent der Kinder sind unter 12 Jahre alt.

Knapp 15% aller Kinder und Jugendlichen (etwa 2.000) auf den griechischen Inseln flohen allein oder sind von ihren Familien getrennt und komplett auf sich allein gestellt. Viele von ihnen leben schutzlos in Zelten, auf der Straße oder sind unter dem Vorwand, es sei zu ihrem eigenen  »Schutz«, sogar inhaftiert. Der Zugang zu Betreuung, Bildung und notwendiger (medizinischer) Versorgung bleibt vielfach verwehrt. Diese Situation verletzt in einem massiven, teils lebensbedrohlichen Ausmaß die Rechte der Kinder und Jugendlichen. Ein Großteil von ihnen hat Angehörige in Deutschland.

PRO ASYL, die Landesflüchtlingsräte und BumF sind empört über die Blockade des Bundesinnenministeriums und fordern, die Aufnahme der Schutzsuchenden von den griechischen Inseln in Deutschland ohne weitere Verzögerung umsetzen.

PRO ASYL, Flüchtlingsräte und BumF stellen fest: Sieben Bundesländer und mindestens 15 Kommunen haben öffentlich Plätze für die Aufnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen von den griechischen Inseln angeboten. Die Aufnahmebereitschaft ist in Deutschland also weiterhin hoch. Wer jetzt die Aufnahme verweigert, trägt dazu bei, dass die Kinder- und Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen immer weiter andauern. Kindeswohl und Kindesschutz enden aber nicht an der Landesgrenze. Es ist unsere humanitäre Pflicht, jetzt zu handeln.

In Deutschland haben bundesweit zahlreiche Jugendhilfeeinrichtungen freie Plätze und können die schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen sofort betreuen. Eine Vielzahl der festsitzenden Flüchtlingskinder hat auch Angehörige, die bereits in Deutschland leben und hier im Asylverfahren sind. Ihre Aufnahme ist kein Gnadenakt sondern beruht auf einem Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung über die Dublin-Verordnung. Die Verfristung der Antragstellungen in Griechenland liegt auch an den katastrophalen Zuständen, die Europa mit dem EU-Türkei-Deal bewusst herbeigeführt hat.

Die Aufnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen kann nur ein Anfang sein. Die sogenannten Hotspots müssen umgehend geschlossen werden. Wenn die Menschenrechte auch an den europäischen Außengrenzen gelten sollen, braucht es den Zugang zu einem Asylverfahren innerhalb der EU, und dieser ist im Schlamm und Morast der sogenannten »Hotspots« nicht möglich.

Hintergrund:

Anfang November 2019 erklärte der Sprecher der A-Länder der Innenministerkonferenz, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, nach einer Griechenland-Reise, er wolle unter seinen Amtskolleg_innen in den Bundesländern und bei Bundesinnenminister Horst Seehofer dafür werben, etwa über mögliche Sonderkontingente, unbegleitete Kinder und Jugendlichen von den griechischen Inseln in Deutschland aufzunehmen. Konkret will Pistorius bis zu 200 Kinder und Jugendliche nach Niedersachsen holen. Frankreich hat die Aufnahme von 400 Personen zugesagt. Dies ist eine unangemessen geringe Zahl, aber mehr als nichts. Nach Medienberichten hat Bundesinnenminister Seehofer eine Aufnahme komplett abgelehnt.

Anfang Dezember 2019 erklärten die Bundesländer Berlin, Niedersachsen und Thüringen in einem Schreiben ihre Aufnahmebereitschaft für unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Griechenland gegenüber Bundesinnenminister Seehofer. Seither haben außerdem die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz politisch erklärt, ebenfalls für Aufnahmen bereit zu stehen.

Ausgehend von einer Initiative des Potsdamer Oberbürgermeisters Mike Schubert haben in den letzten Wochen neben Potsdam mindestens 15 Kommunen konkrete Aufnahmeplätze öffentlich benannt bzw. in Aussicht gestellt, darunter die Städte Frankfurt (Oder), Düsseldorf, München, Kiel, Teltow und Freiburg.


PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gern zur Verfügung:
069 / 24 23 14 30 I presse@proasyl.de I www.proasyl.de


Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus

Eine neue Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Flüchtlingsstatus oder ein anderer Schutzstatus widerrufen werden können. Erläutert werden die rechtlichen Bedingungen und die Verfahren, die in unterschiedlichen Konstellationen (Widerruf, Rücknahme oder Erlöschen des Schutzstatus) gelten.