Beiträge

Pushbacks an Polens EU-Außengrenze

An der polnisch-belarussischen Grenze drängen polnische EU-Beamt*innen seit Wochen rechtswidrig Schutzsuchende zurück nach Belarus. Die belarussische Regierung wiederum schickt Flüchtende an die EU-Grenze, um den Konflikt mit der EU weiter eskalieren zu lassen. Sowohl die EU als auch Belarus tragen damit ihren Konflikt auf dem Rücken von schutzbedürftigen Menschen aus und begehen Menschenrechtsverletzungen.

Die Lage der Flüchtenden im Grenzgebiet Polen zu Belarus ist prekär. Sie werden weder vor- noch zurückgelassen und sitzen in der Kälte in Wäldern fest. Von vielen wird der gesundheitliche Zustand immer kritischer, mindestens sieben Personen sind bereits gestorben bzw. getötet worden. Zahlreiche illegale Pushbacks hat Amnesty International dokumentiert. Hinzu kommt, dass Polen in der Grenzregion den Ausnahmezustand weiter verlängert hat und so keine Menschenrechtler*innen und Journalist*innen Zugang zu dem Gebiet erhalten.  In Deutschland warnt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor einer angeblichen „Flüchtlingswelle wie 2015“. Neonazis rufen dazu auf selbstständig die „Grenze zu schützen“ und mobilisieren in das Grenzgebiet zu Polen. Die Abschottung der EU geht offenbar vor Menschlichkeit und Menschenrechte. Dementgegen müssen wir Solidarität und Aufklärung setzen.

PRO ASYL hat zu dieser Situation konkrete Forderungen aufgestellt:

  • Ein Ende der rechtswidrigen Push-backs – sei es in Griechenland, Kroatien oder Polen
  • Die unbedingte Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts
  • Eine internationale Untersuchung der Todesfälle an der polnisch-belarussischen Grenze
  • Die Entsendung unabhängiger Menschenrechtsbeobachter*innen an die EU-Grenzen Polen und den baltischen Staaten zu Belarus.
  • Die Gewährleistung des Zugangs zu einem fairen Asylverfahren
  • Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen wegen Missachtung der Menschenrechte


Online-Fachtag „Lokale Unterstützungsketten für junge Geflüchtete“

Die Hochschule München lädt zu einem Online-Fachtag unter dem Titel „Lokale Unterstützungsketten für junge Geflüchtete – Austausch von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Trägern“ ein.Neben Vorträgen, gibt es den Tag über verschiedene Workshops, Lesungen und weitere kulturelle Beiträge. Ziel ist ein lebendiger Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

Das vielfältige Programm können Sie hier aufrufen.

Eine Anmeldung ist bis zum 31.10.2021 möglich


Mitmachen: #KeinOrtFuerKinder

Die Kampagne #KeinOrtFuerKinder setzt sich dafür ein, dass der Aufenthalt von geflüchteten Menschen und insbesonderere von Kindern in Aufnahmeeinrichtungen auf max. einen Monat begrenzt wird, AnkER-Zentren abgeschafft und Geflüchtete in Wohnungen statt Sammelunterkünften untergebracht werden.

Machen Sie mit, sodass das Thema in den aktuell stattfindenden Ampel-Koalitionsverhandlungen Gehör findet. Schreiben Sie Ihren Abgeordneten Postkarten oder auch gerne ausführlichere Briefe. Die Postkarten können ganz einfach und kostenlos hier bestellt werden. Eine Briefvorlage gibt es ebenfalls zum download.


Online-Umfrage zu jungen Geflüchteten

Die Umfrage richtet sich an alle Fachkräfte, die mit begleiteten und/oder unbegleiteten, volljährigen und/oder minderjährigen jungen Geflüchteten arbeiten. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) möchte sich mithilfe der Umfrage einen Überblick über die Situation von jungen Geflüchteten in Deutschland verschaffen.

Die Teilnahme an der Umfrage ist noch bis zum 10.11.2021 möglich.

Zur Umfrage

„Die Umfrage hat auch das Ziel, über einen langfristigen Zeitraum Veränderungen in der Situation von jungen Geflüchteten und den Fachkräften, die mit ihnen zusammenarbeiten, abbilden zu können. In der diesjährigen Umfrage wird auch in den Blick genommen, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf die Situation junger Geflüchteter hatte bzw. hat.“

Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.


Politikpapier: Afghanistan-Analyse

Das ifo Institut hat eine detaillierte Analyse zu Fluchtbewegungen in und aus Afghanistan veröffentlicht. Der Bericht skizziert übersichtlich und leser*innenfreundlich politische, ökonomische, soziale und ökologische Faktoren, die zu Fluchtbewegungen innerhalb und aus Afghanistan heraus führen. Auch wird auf die verschärfte Lage vor Ort durch die Eroberung der Taliban nach Abzug der internationalen Truppen und den Rückgang der Entwicklungshilfe eingegangen. Das Politikpapier schließt mit wichtigen Forderungen an die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft ab.

 – Clara Albrecht, Britta Rude und Tanja Stitteneder, Oktober 2021: ifo Migrationsmonitor: Afghanistan im freien Fall – Rückkehr der Taliban und Flucht als letzter Ausweg


Online Karte: Solidarische Städte „Moving Cities“

Die Rosa Luxemburg Stiftung stellt eine Karte zur Verfügung auf der 28 solidarische Städte in zehn europäischen Ländern vorgestellt werden. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, wie kommunale solidarische Migrationspolitik, trotz einer stockenden EU-Migrationspolitik, funktionieren kann. Die Informationen aus der Karte sollen einerseits motivieren und anderseits über vorhandene Möglichkeiten aufklären.

„Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der einzelnen Kommunen auf lokaler Ebene zu verbessern und die Stimmen der Städte und Städtenetzwerke als politische Akteure in der europäischen Migrationsdebatte zu stärken.“

Moving Cities


Online-Seminar: Das AsylbLG: Wem steht wieviel zu?

Personen im Asylverfahren (mit einer Aufenthaltsgestattung) und nach abgelehntem Asylverfahren (mit einer Duldung) erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In diesem online-Seminar schauen wir uns die Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes an. Insbesondere geht es um die Leistungshöhe und die gängigsten Leistungskürzungen. Die Veranstaltung richtet sich an Personen ohne Vorkenntnisse im Asylbewerberleistungsgesetz, die sich immer wieder fragen bzw. gefragt werden, wieviel monatliche Leistungen einer gestatteten/geduldeten Person eigentlich zustehen.

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Die Veranstaltung wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Dieses Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Beratungstelefon der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Seit Ende September 2021 bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kostenlose Telefonberatung an. Unter 0800 – 546 546 5 wird von Montag bis Donnerstag jeweils von 9-15 Uhr beraten. Alle Personen, die in irgendeiner Form Diskriminierung erfahren, können sich an die Stelle wenden. Diskriminierung kann auf unterschiedlichen Merkmalen einer Person beruhen, z.B. ihrer Herkunft, Religion, Alters, Krankheit, Behinderung, Geschlechtsidentität oder/und sexueller Orientierung.

Zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes


Digitale Herbsttagung 2021

Wieder lädt der Flüchtlingsrat zu einer spannenden digitalen Veranstaltungsreihe ab Samstag, den 20.11.2021, ein. Die Reihe beginnt mit einem Vortrag zum politischen Handeln der EU zum Zwecke der Migrationsabwehr auf dem afrikanischen Kontinent. Hierzu wird Christian Jakob, Redakteur bei der TAZ und der Tageszeitung, zu den undurchsichtigen, wenig bekannten und durchaus skandalösen Mechanismen der europäischen Abschottungspolitik berichten. Anschließend finden ganz unterschiedliche und höchst interessante Arbeitsgruppen statt. Es wird um die ganzheitliche Begleitung von Geflüchteten in Ausbildung gehen, um den hürdenreichen Zugang zu Gesundheitsleistungen, die brisante Lage in Afghanistan und die vielfältigen Herausforderungen von Frauen im Asylverfahren.

Alle Veranstaltungen werden mit Zoom durchgeführt und sind kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor der jeweiligen Veranstaltung.

Die digitale Sommertagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

PROGRAMM

Samstag, den 20.11.2021

10:00 – 12:00 Uhr Hauptvortrag: EU-Abschottungspolitik auf dem afrikanischen Kontinent

Die Abschottungspolitik Europas wird in den Medien mit ganz unterschiedlichen Phänomenen in Verbindung gebracht: Das Leid der Flüchtenden in Lagern wie Moria, die unsägliche Verhinderung von Seenotrettungsaktionen auf dem Mittelmeer und die offensichtliche Beteiligung von Frontex an Push-Backs. Weniger im Fokus steht die Migrationspolitik der EU auf dem afrikanischen Kontinent. Über Entwicklungs-, Militär- und Wirtschaftshilfen werden Abkommen mit Diktaturen geschlossen. Aus denselben Regimen fliehen etliche Menschen aufgrund von allgegenwärtigen Menschenrechtsverletzungen. Doch die EU ist vor allem daran interessiert, Menschen daran zu hindern, sich in Richtung Europa zu bewegen. Über die verschiedenen Strategien der europäischen Politik, ihre Grenzen vorzuverlagern, und den Auswirkungen auf die Menschen vor Ort wird Christian Jakob berichten.

Referent: Christian Jakob (Redakteur bei der TAZ und Tageszeitung)

Anmeldung ist geschlossen.

14:00 – 16:00 Uhr Arbeitsgruppe: Ganzheitliche Unterstützung von geflüchteten Menschen in Ausbildung

Auch für Menschen mit Fluchthintergrund bietet eine Ausbildung in Deutschland gute Möglichkeiten zum Erwerb von Kompetenzen sowie einer formalen Qualifikation. Gerade für Menschen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus kann eine Ausbildung daneben eine Bleibeperspektive eröffnen, z.B. über die Ausbildungsduldung. Gleichzeitig gibt es für geflüchtete Menschen, die eine Ausbildung machen, viele Hürden und Herausforderungen – angefangen bei sprachlichen und fachlichen Schwierigkeiten in der Ausbildung über Unstimmigkeiten im Betrieb bis hin zu aufenthaltsrechtlichen Unsicherheiten. Häufig haben Azubis mit Fluchthintergrund besondere Unterstützungsbedarfe, die die Kapazitäten der hauptamtlichen Unterstützer*innen, Lehrer*innen und Arbeitgeber*innen überfordern. Hier spielen ehrenamtliche Ausbildungsbegleiter*innen eine ganz wichtige Rolle. Im Workshop werden ehrenamtlichen Ausbildungsunterstützer*innen und solchen, die es werden wollen, Tipps gegeben, wie sie erfolgreich im Spannungsfeld Azubi, Betrieb, HWK/IHK und Schule agieren können. Daneben wird auf die rechtlichen Herausforderungen im Kontext Ausbildungsduldung und Übergang zur Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG eingegangen.

Referenten: Ulrich Ziegler (AK Asyl Schwetzingen), Ulrich Schneider (Caritas Breisgau-Hochschwarzwald), Klaus Harder (Sprecher*innenrat Flüchtlingsrat BW und Senior Expert Service VerA)

Anmeldung ist geschlossen.

Montag, den 22.11.2021

18:00 – 20:00 Uhr Arbeitsgruppe: Zugang zu Gesundheitsleistungen für Personen im AsylbLG-Leistungsbezug: Rechtsdurchsetzung und Praxis der Sozialämter

Geflüchtete, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen, erhalten Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Insbesondere der Zugang zu Gesundheitsleistungen stellt sie dabei vor große Herausforderungen. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung nach dem AsylbLG. Neben den einschlägigen Rechtsvorschriften sollen auch die behördlichen Praxis sowie die tatsächlichen Schwierigkeiten beleuchtet werden, vor denen Geflüchtete beim Zugang zum Gesundheitssystem stehen. Ferner wird ein Blick auf die Möglichkeiten geworfen, den Anspruch auf Gesundheitsversorgung im Einzelfall (gerichtlich) durchzusetzen.

Referentin: Prof. Dr. Constanze Janda (Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft, Universität Speyer)

Anmeldung ist geschlossen.

Dienstag, den 23.11.2021

18:00 – 20:00 Uhr Arbeitsgruppe: Afghanistan – quo vadis?

Nach 20 Jahren haben die Taliban das Zepter der Macht in Afghanistan wieder übernommen. Was bedeutet dies in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht für die Menschen in Afghanistan, was für die Afghan*innen, die in Deutschland leben? Diesen und anderen Fragen soll in der Arbeitsgruppe auf den Grund gegangen werden.

Referent*innen: Friederike Stahlmann (Institut für Sozialanthropologie / Universität Bern), Dr. Stephan Beichel-Benedetti (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe)

Anmeldung ist geschlossen.

Donnerstag, den 25.11.2021

18:00 – 20:00 Uhr Arbeitsgruppe: Frauen im Asylverfahren

Geflüchtete Frauen sind in ihren Herkunftsländern häufig von unterschiedlichen asylrelvanten Formen von Gewalt betroffen oder bedroht, wie beispielsweise häusliche Gewalt, Zwangsverheiratung, sexualisierte Gewalt, Menschenhandel oder FGM/C (weibliche Genitalverstümmelung/ -beschneidung). Auch die Bedingungen, auf die geflüchtete Frauen während des Asylverfahrens treffen, bringen spezifische Herausforderungen mit sich, die die Teilhabe und das Ankommen von geflüchteten Frauen erschweren. In dieser Arbeitsgruppe wird es Einblicke in frauenspezifische Flucht- und Verfolgungsgründe sowie in rechtliche Hintergründe und die Möglichkeiten der Unterstützung und Begleitung von geflüchteten Frauen mit besonderem Schutzbedarf im Asylverfahren geben.

Referentinnen: Lena Ronte (Rechtsanwältin für Asylrecht) und Lena Schmid (Sozialarbeiterin im Fraueninformationszentrum, Stuttgart)

Anmeldung ist geschlossen.


VG Aachen: Ärztliche Bescheinigung durch Psychotherapeut*innen möglich

Das VG Aachen hat in einem Urteil vom 09.07.2021 – 7 K 1577/18.A festgestellt, dass eine psychologische Psychotherapeutin fachlich hinreichend qualifiziert ist, psychische Erkrankungen zu diagnostizieren. Nach § 60a Abs. 2c AufenthG muss ein*e Ausländer*in Erkrankungen, welche die Abschiebung beeinträchtigen können, durch qualifizierte ärztliche Bescheinigungen glaubhaft machen. Seit der Gesetzesänderung von 2016 sollen laut § 60a Abs. 2c AufenthG nur noch Fachärzte und Fachärztinnen entsprechende „qualifizierte ärztliche Bescheinigungen“ ausstellen können. Das VG Aachen erklärt jedoch, dass neben Fachärzten und Fachärztinnen auch Psychologische Psychotherapeut*innen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation befähigt sind, psychische Erkrankungen, mithin auch posttraumatische Belastungsstörungen, zu diagnostizieren. Das in diesem Fall vorliegende Attest entspricht den Vorgaben des § 60a Abs. 2c AufenthG, indem es den Zusammenhang zwischen den traumatischen Ereignissen und dem Trauma darlegt, sich kritisch mit den Erklärungen der erkrankten Person auseinandersetzt und diese erst nach weiterer Überprüfung zur Grundlage der Stellungnahme macht. Auch der Therapieverlauf und der weitere Behandlungsbedarf wurden nachvollziehbar dargestellt.

Das Urteil reiht sich in eine geteilte Rechtsprechung zu dem Themenkomplex „fachärztliche Stellungnahmen“ ein (mehr dazu siehe Oda Jentsch, Oktober 2020: Krankheit als Abschiebehindernis, S. 29 ff.). Sollte es in der Praxis Probleme mit dem Zugang zu Fachärzten und Fachärztinnen geben und sollte sich die betroffene Person in psychotherapeutischer Behandlung befinden, so kann ggf. auch durch die*den Therapeut*in eine Stellungnahme verfasst werden. Diese muss unbedingt diesen Kriterien entsprechen. Vermutlich wird es in solchen Fällen auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen.