Die Broschüre des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) informiert über den Kontext Arbeitnehmer*innenrechte und Flucht. Es geht um die wichtigsten Regelungen und Zugangsmöglichkeiten zu Beschäftigung und Ausbildung und natürlich um unterschiedliche Formen der Beschäftigung (Leiharbeit, Selbstständigkeit usw.). Die umfassende Broschüre beschäftigt sich zudem mit sozialrechtlichen Aspekten (Familien- und Sozialleistungen), Diskriminierung im Arbeitskontext und der Rolle von Gewerkschaften. Sie liegt in Englisch und Deutsch vor und gibt erste Antworten auf all die rechtlich komplexen Fragen, denen Geflüchtete in der Arbeitswelt begegnen.
Beiträge
Gutachten: Entlassung aus Erstaufnahmeeinrichtungen für Minderjährige und Familien
Kinder und Jugendliche können ihre Rechte in Erstaufnahmeeinrichtungen oft nicht wahrnehmen. Beispielsweise das Recht auf Schule und Kita. Die Verweigerung/Nicht-Gewährung ihrer Rechte könnte eine Möglichkeit sein, dass ihr Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen beendet werden muss. Das Gutachten von JUMEN e.V. wurde von terre des hommes in Auftrag gegeben und beleuchtet, inwieweit juristisch gegen die Unterbringung vorgegangen werden kann. Es richtet sich an Rechtsanwält*innen und Beratungsstellen, die Betroffenen unterstützen, rechtliche Wege einzuschlagen.
„Die Ausgangslage, die geprüften Fallkonstellationen und die Ergebnisse des Gutachtens weisen auf einen akuten politischen Handlungsbedarf hin: die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Aufnahmeeinrichtungen werden regelmäßig missachtet, es braucht neue, umfassende juristische Argumentationen und eine gerichtliche Praxis, um die Rechte zu sichern. Denn Aufnahmeeinrichtungen sind kein Ort für Kinder.“
- JUMEN e.V. & terre des hommes e.V. (Hg.), November 2021: Gutachten »Der Anspruch auf Entlassung aus einer Aufnahmeeinrichtung für minderjährige Geflüchtete und ihre Familien unter besonderer Berücksichtigung der Kinderrechte«
Offener Brief an die innen- und integrationspolitischen Sprecher*innen des Landtags von Baden-Württemberg
Eine menschenrechtlich orientierte Flüchtlingspolitik und Konsequenzen beim asyl- und aufenthaltsrechtlichen Umgang mit afghanischen Geflüchteten fordern neun Organisationen, darunter der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
In dem ausführlichen offenen Brief wird gefordert, dass abgelehnte Asyl(folge)anträge von Afghan*innen revidiert werden müssen. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflichten, wie die Erfüllung einer Passpflicht, seien aktuell nicht möglich und daran anknüpfende Sanktionen daher direkt einzustellen. Die Organisationen fordern außerdem, dass Abschiebungen nach Afghanistan dauerhaft ausgesetzt werden und auf Bundesebene ein Abschiebungsstopp nach nach § 60 a Abs. 1 AufenthG beschlossen wird.
Generell gelte es die Aufnahme von gefährdeten Menschen zu ermöglichen statt Europa weiter abzuschotten!
Der gesamte offene Brief ist hier zu finden.
Wochenendseminar: Die kurdische Perspektive aus Europa
Kurdische Akteur*innen berichten über die Vielfalt ihrer Kultur, die Verfolgung in Kurdistan und die Stigmatisierung in Deutschland. An drei Tagen finden viele verschiedene Vorträge und Workshops statt. Am Samstagabend wird die Veranstaltung mit einem Konzert kulturell abgerundet.
Die Veranstaltung findet in der Evangelischen Akademie Bad Boll statt.
Das komplette Programm, sowie Hinweise zur Anmeldung sind hier zu finden.
Pressemitteilung Pro Asyl: Flüchtlingen Einreise in die EU gestatten, humanitäre Soforthilfe in der EU leisten
„Wir fordern, dass Deutschland all denjenigen die Einreise nach Deutschland gestattet, die familiäre Bezüge zu Deutschland haben.“
In einer Pressemitteilung fordert das bundesweite Netzwerk PRO ASYL einen humanitären Umgang mit Geflüchteten an der polnisch- belarussischen Grenze. Illegale Pushbacks durch so genannte EU-Grenzschützer müssen beenden werden.
Die gesamte Pressemittelung ist hier nachzulesen.
Pressemitteilung Seebrücken und Flüchtlingsrat: Menschenrechte wahren-Koalitionsvertrag umsetzen
Die Seebrücken Baden-Württemberg rufen gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat am 20. November zu einem landesweiten Aktionstag unter dem Motto „Menschenrechte wahren – Koalitionsvertrag umsetzen“ auf. Nach den Landtagswahlen wurde ein Landesaufnahmeprogramm für geflüchtete Menschen an den Außengrenzen im Koalitionsvertrag zwischen Grünen und CDU festgeschrieben. Umgesetzt wurde bisher nichts.
„Immer mehr Menschen stecken an den Außengrenzen Europas fest. Menschen in Not werden zunehmend als politisches Druckmittel eingesetzt, während ihre individuellen Fluchtgründe und -erfahrungen keine Rolle mehr spielen und vor allem auch nicht gehört werden sollen“, so Ulrich Bamann von den Seebrücken Baden-Württemberg. An der Grenze zwischen Belarus und Polen finden massive Menschenrechtsverletzungen statt, die Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention werden vor den Augen Europas in den Schmutz getreten. In Griechenland werden Lager von der Europäischen Union gebaut, die mit europäischen Standards nicht vereinbar sind. In Libyen tobt ein Krieg gegen geflüchtete Menschen, die dort unter unwürdigsten Bedingungen gefängnisartig einkaserniert sind. „Die Europäische Union schottet sich immer weiter ab, es entstehen Ghettos an den Toren Europas, die mit europäischen Mitteln finanziert werden. Menschen, die die bosnisch-kroatische Grenze überqueren wollen, werden illegal zurückgeprügelt. Das können und wollen wir nicht hinnehmen“, so Ines Fischer von der Seebrücke Baden-Württemberg.
Der baden-württembergische Koalitionsvertrag enthält explizit die Aussage, dass ein Landesaufnahmeprogramm für geflüchtete Menschen an den Außengrenzen umgesetzt werden soll. Bisher wurden jedoch keine Bemühungen aufgenommen, um dieses Versprechen in die Tat umzusetzen. „Wir fordern ein schnelles und konsequentes Handeln der Landesregierung. An jedem Tag, der vergeht, sterben Menschen oder werden gezwungen unter menschenfeindlichen Bedingungen in Lagern zu leben. Vor diesem Hintergrund darf gerade dieser Punkt im Koalitionsvertrag nicht nur ein leeres Versprechen bleiben oder unendlich lange hinausgezögert werden“ so Anna Maier von den Seebrücken Baden-Württemberg: „Wir fordern die Landesregierung eindringlich dazu auf, endlich aktiv zu werden!“:
Die Seebrücke Baden-Württemberg veranstaltet ihren Aktionstag im Rahmen der Kampagne „Sicherer Hafen Baden-Württemberg“, die im Jahr 2020 ins Leben gerufen wurde. Die Kampagne, deren wesentliches Ziel unter anderem die Umsetzung eines Landesaufnahmeprogrammes ist, wird von 180 Organisationen in Baden-Württemberg unterstützt. Im Januar 2021 überreichten Vertreter*innen einen offenen Brief im Staatsministerium, der außerdem die Forderung enthielt, langjährig geduldete Menschen aus Baden-Württemberg nicht mehr abzuschieben, sondern ihnen endlich ein Bleiberecht zu verschaffen. Alle Aktionen sind zu finden unter www.sichererhafen-baden-wuerttemberg.com
Zugang zu Berufssprachkursen für asylsuchende Afghan*innen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in einem Rundschreiben vom 15. November mitgeteilt, dass für asylsuchende Menschen aus Afghanistan mit einer Aufenthaltsgestattung nun für Maßnahmen „im Zuständigkeitsbereich des BMAS“ eine „gute Bleibeperspektive“ angenommen wird. Daher haben sie (ebenso wie Asylsuchende aus Syrien, Eritrea und Somalia) ab jetzt einen Zugang zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFöV) und wohl auch zu frühzeitigen Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration gem. § 39a SGB III (z.B. Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Aktivierung und berufliche Eingliederung durch die Arbeitsagentur) ab dem 1. Tag der Einreise.
Die Annahme der „guten Bleibeperspektive“ beschränkt sich demnach jedoch auf den „Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“. Das Bundesministerium des Inneren nimmt demgegenüber für seinen Zuständigkeitsbereich offenbar weiterhin keine „gute Bleibeperspektive“ an, sodass die Zulassung zu den Integrationskursen für afghanische Asylsuchende bis auf weiteres nur möglich bleibt, wenn sie vor dem 1. August 2019 eingereist und mindestens arbeitsuchend gemeldet sind.
Kinderhandel und Ausbeutung im Migrations- und Asylkontext
Menschenhandel, auch mit Kindern, spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle im Migrations- und Asylkontext. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen. Sie lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie Sie Betroffene erkennen können. Außerden werden spezielle Phänomene des Menschenhandels und besondere Vulnerabilitäten im Migrations- und Asylkontext sowie die aufenthalts- un asylrechtliche Relevanz von Menschenhandel beleuchtet.
ECPAT Deutschland e.V. bietet das Online-Seminar an zwei Terminen an.
Vortragsabend: „Afghanistan – unser Nachbar“
Marienkirche Reutlingen
Wolfgang Bauer berichtet als Reporter seit 20 Jahren aus Afghanistan. In der aktuellen Situation hat er das Land bereits, mit Menschen gesprochen und die Kabul Luftbrücke mit ins Leben gerufen. An dem Abend in der Marienkirche berichtet er von seinen Erfahrungen, gibt Einschätzungen zur aktuellen Lage in Afghanistan und zu Entwicklungen der politischen Situation am Hindukusch. Die Veranstalter*innen wollen mit dem Vortragsabend ein Forum für die Situation der Menschen in Afghanistan bieten und mit dazu beitragen, dass die Lage dort nicht in Vergessenheit gerät.
Reutlinger Veranstalter*innen: Neue Marienkirchengemeinde, Asylpfarramt, Seebrücke, AK Flüchtlinge, Solidarity for Afghanistan e.V.
Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Es gelten die aktuellen Corona-Bestimmungen.
Pressemitteilung PRO ASYL: Eskalation stoppen und Menschenleben schützen an der belar.-poln. Grenze
Die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze spitzt sich immer mehr zu. Videoaufnahmen zeigen, dass sich eine große Gruppe von Menschen, geleitet von belarussischem Militär, der Grenze zu Polen nähert. PRO ASYL erinnert in diesem Zusammenhang an internationale Verträge und fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass Polen die Schutzsuchenden aufnimmt und versorgt.
„Den Zugang zu Asyl zu wahren, Flüchtlinge aufzunehmen und ihre Versorgung sicherzustellen, darauf haben wir uns in internationalen Verträgen geeinigt, das ist unsere Antwort auf Diktatoren. Und daran müssen sich die EU und Polen jetzt halten,“ sagt Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. „Nur wenn internationales Recht und EU-Recht eingehalten werden, können die Spirale der Eskalation gestoppt und Menschenleben geschützt werden,“ so Kopp weiter.
„Zynisches Kräftemessen“
Seit Monaten harren Menschen in der Kälte und ohne Versorgung im Grenzgebiet zwischen Polen und Belarus bereits aus in der Hoffnung, einen Asylantrag in der EU stellen zu können. Mindestens zehn Menschen sind bereits gestorben – und es wird immer kälter.
Der polnische Verteidigungsminister, Mariusz Błaszczak hat auf Twitter angekündigt, dass 12.000 Einsatzkräfte an der Grenze bereit sind, diese zu verteidigen. „Mit dem Militäreinsatz an der Grenze und der menschenverachtenden Rhetorik des ‚hybriden Kriegs‘ lässt Polen die Strategie Lukaschenkos aufgehen. Den Preis dieses zynischen Kräftemessens bezahlen schutzbedürftige Menschen auf der Flucht. Wir erleben eine Wiederholung der Szenen vom März 2020 an der griechisch-türkischen Grenze, die fatale Folgen hatte. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen dafür sorgen, dass Polen EU-Recht einhält. Das heißt für den Moment: Polen muss jetzt erst einmal die Menschen aufnehmen und versorgen,“ fordert Kopp.
Beobachter*innen ins Grenzgebiet schicken
In einem Appell hatte sich die Grupa Granica, ein Zusammenschluss von polnischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, am Sonntag an nationale und internationale Institutionen, darunter der UNHCR, die EU-Kommission und den Europarat gewandt und vor einer Eskalation gewarnt. PRO ASYL unterstützt die Forderung, den Druck auf Polen zu erhöhen, um sofort die humanitäre und medizinische Versorgung sicher zu stellen und zudem unabhängige Beobachter*innen in das Grenzgebiet zu senden.