Beiträge

Online Seminar Flucht und Menschenhandel

Der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. bietet am 2. Dezember von 14- 16 Uhr ein kostenfreies Web-Seminar mit dem Thema „Einführung in das Phänomen Menschenhandel in Deutschland im Kontext von Flucht“ an.

Das Web-Seminar bietet umfassende Information zum Thema Menschenhandel im Kontext von Flucht und ermöglicht den Austausch mit Expert*innen. Zudem werden konkrete Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte aufgezeigt.

Es richtet sich vor allem an Ehren- und Hauptamtliche die mit Geflüchteten arbeiten.

Zum Seminar können Sie sich hier anmelden.


Corona Hotline auf vier Fremdsprachen

Die Corona-Hotline des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist ab dem 5. November auch in vier Fremdsprachen erreichbar.

Unter der Nummer 0711 410 11160 können sich Ratsuchende in den Sprachen Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch an die Hotline wenden.

Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Die Corona-Hotline informiert bei Fragen rund um das Thema Coronavirus. Dies sind zum Beispiel Fragen bei Unklarheiten zu Tests und Testpflicht, Quarantäne, zum Impfen, zur Einreise nach Baden-Württemberg oder andere aktuelle Regelungen.

Die Hotline ist auf Deutsch erreichbar unter der Nummer 0711 904 39555.

Für gehörlose Menschen steht die Hotline ebenfalls von Montag bis
Freitag von 9 bis 17 Uhr als Video-Chat zur Verfügung.


EuGH: Keine 3-Monatsfrist bei Asylfolgeverfahren

In einem Asylfolgeverfahren dürfen die Behörden den Folgeantrag nicht ablehnen, weil er nicht innerhalb einer bestimmten Frist gestellt wurde. Das hat der Gerichtshof der EU (EuGH) am 9. September 2021 (Az: C-18/29) entschieden. In Deutschland beträgt die Frist für die Stellung eines Asylfolgeantrags ab Kenntnisnahme von neuen Gründen, die einen Asylfolgeantrag begründen, drei Monate (§ 71 Abs. 1 AsylG). Diese Frist ist mit dem EuGH Urteil nicht länger haltbar. Dem hat das BAMF bereits zugestimmt. Auch sprach sich das Verwaltungsgericht Freiburg dafür aus, dass die Frist „unionsrechtswidrig ist und daher unangewendet bleiben muss“ (Urteil vom 17.9.2021, A 4 K 3548/19).

In dem Verfahren vor dem EuGH ging es um einen Iraker, dessen Asylantrag in Österreich abgelehnt worden war und der sich erst in einem Asylfolgeverfahren in der Lage sah, zu seiner Homosexualität zu stehen und diese geltend zu machen. Der EuGH führt hierzu aus, dass wenn Gründe im Asylerstverfahren bereits vorlagen, aber nicht vorgetragen wurden, die Aufnahme eines Asylfolgeverfahrens davon abhängig gemacht werden kann, ob die antragstellende Person unverschuldet nicht in der Lage gewesen war, die Gründe früher vorzutragen und ob mit den neuen Gründen wahrscheinlich internationaler Schutz zu anerkennen ist. Unter internationalem Schutz versteht man die Flüchtlingseigenschaft und den subsidiären Schutz.

Ein aktueller Hinweis zu dieser Thematik: Derzeit fragen sich viele Afghan*innen, ob sie bis zum Ablauf von drei Monaten gerechnet ab der Machtübernahme der Taliban am 15.08.2021 – also bis zum 15.11.2021 – Folgeanträge stellen müssen. Dem widerspricht das EuGH-Urteil. Vor der Folgeantragstellung muss auf jeden Fall eine ausführliche Beratung erfolgen.


Online-Seminar „Der Weg zum deutschen Pass“

In dieser Veranstaltung geht es um die Möglichkeiten von Geflüchteten mit befristeter Aufenthaltserlaubnis bzw. unbefristeter Niederlassungserlaubnis, sich einbürgern zu lassen, also einen deutschen Pass zu erhalten. Es werden die verschiedenen Arten der Einbürgerung sowie ihre jeweiligen Voraussetzungen vorgestellt und erklärt.

Das Seminar richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen. Grundkenntnisse zum Thema Niederlassungserlaubnis sind wünschenswert, da Informationen zur Niederlassungserlaubnis in der Veranstaltung nicht eingeschlossen sind. Personen ohne entsprechende Vorkenntnisse sind herzlich eingeladen, am Online-Seminar „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“ teilzunehmen oder eine Aufzeichnung zu dem Thema anzusehen.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar. Um Anmeldung bei Lucia Braß (brass@caritas-biberach-saulgau.de) wird gebeten.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, den Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis die Person hat. In diesem Online-Seminar werden die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis, die je nach „Ausgangslage“ gelten, vorgestellt und erklärt.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar. Um Anmeldung bei Lucia Braß (brass@caritas-biberach-saulgau.de) wird gebeten.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat BW

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Positionspapier: Uneingeschränkte Leistungen für Geflüchtete mit Behinderungen

Das Asylbewerberleistungsgesetz schließt geflüchtete Menschen mit Behinderung von vielen Leistungen aus. Dabei zählen Personen mit einer Behinderung zur Gruppe von besonders schutzbedürftigen Menschen.

In dem Positionspapier des bundesweiten Netzwerkes Flucht, Migration und Behinderung wird auf die medizinische Rehabilitation, Pflege, soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung, Teilhabe an Arbeitsleben sowie auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises eingegangen.

Folgende Forderungen werden in dem Papier aufgestellt:

  • Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Asylantragssteller*innen und muss
    daher abgeschafft werden.
  • Allen Asylsuchenden muss der Zugang zu Leistungen der gesetzlichen
    Krankenversicherung offenstehen.

§ 100 Abs. 2 SGB IX muss ersatzlos gestrichen werden. Der Anspruch auf
Leistungen der Eingliederungshilfe ist unabhängig vom Aufenthaltstitel und von der
voraussichtlichen Dauer des Aufenthalts einzuräumen.

Netzwerk Flucht, Migration und Behinderung, 14.10.2021: Geflüchteten Menschen mit Behinderung muss das Recht auf Leistungen ohne Einschränkungen gewährt werden


EU-Pläne zur Abschottungspolitik

Bisher unveröffentlichte Dokumente zeigen weiter auf, wie die EU mit Hilfe von Frontex bereits auf dem afrikanischen Kontinent Geflüchtete an der Weiterreise aufhalten möchte. Dabei arbeitet die EU mit Regimen zusammen, denen unter anderem Folter und die Hinrichtung Geflüchteter vorgeworfen wird. Die Pläne sind Teil des so genannten »New Pact on Migration and Asylum« der Europäischen Union. Pro Asyl und viele andere Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Pakt als eine Aushebelung des faktischen Zugangs zu Asyl.

Das transnationale Netzwerk migration control klärt kontinuierlich über die Vorverlegung der europäischen Grenzen zur Abwehr Geflüchteter auf. Aktuell stellen sie Informationen aus bisher unveröffentlichten Dokumenten der EU-Kommission mit Libyen, Marokko, Niger und Tunesien zur Verfügung.

Direkt zu den Dokumenten:
Libyen // Marokko // Niger // Tunesien


Passbeschaffung Afghanistan

Seit der Machtübernahme der Taliban stehen afghanische Auslandsvertretungen in Deutschland vor Schwierigkeiten, neue Pässe oder Personaldokumente auszustellen. Verlängerungen von Pässen und Personaldokumenten scheinen möglich zu sein. Für viele Afghan*innen ist es somit momentan nicht möglich, ihre aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten, insbesondere die Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung, zu erfüllen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Situation der Betroffenen haben. Beispielsweise wenn es um die Identitätsklärung von Geduldeten oder von Anwärter*innen auf Niederlassungserlaubnisse geht.

Die Diakonie Württemberg veröffentlicht hierzu Hinweise und die Diakonie Deutschland hat verschiedene Musterschreiben herausgegeben, die in der Beratungsarbeit verwendet werden können:

  1. Afghanische Staatsangehörige mit einer Duldung „für Personen mit ungeklärter Identität“ (§ 60b AufenthG) (Musterschreiben 1: Streichung des Zusatzes „für Personen mit ungeklärter Identität“ bei Duldung)
  2. afghanische Staatsangehörige, die die Ausstellung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen (Musterschreiben 2: Absehen/Ausnahme von der Passpflicht bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis),
  3. afghanische Staatsangehörige, die einen „Reiseausweis für Ausländer“ beantragen (Musterschreiben 3: Erteilung „Reiseausweis für Ausländer“),
  4. afghanische Staatsangehörige, die von Leistungskürzungen nach § 1a Abs. 3 AsylbLG betroffen sind (weil aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden konnten) (Musterschreiben 4: Aufhebung von Leistungskürzungen)

Die Musterschreiben wurden von Rechtsanwältin Oda Jentsch (Berlin) verfasst. Sie sollten erst nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls durch erfahrene Berater*innen verwendet werden.


Pushbacks an Polens EU-Außengrenze

An der polnisch-belarussischen Grenze drängen polnische EU-Beamt*innen seit Wochen rechtswidrig Schutzsuchende zurück nach Belarus. Die belarussische Regierung wiederum schickt Flüchtende an die EU-Grenze, um den Konflikt mit der EU weiter eskalieren zu lassen. Sowohl die EU als auch Belarus tragen damit ihren Konflikt auf dem Rücken von schutzbedürftigen Menschen aus und begehen Menschenrechtsverletzungen.

Die Lage der Flüchtenden im Grenzgebiet Polen zu Belarus ist prekär. Sie werden weder vor- noch zurückgelassen und sitzen in der Kälte in Wäldern fest. Von vielen wird der gesundheitliche Zustand immer kritischer, mindestens sieben Personen sind bereits gestorben bzw. getötet worden. Zahlreiche illegale Pushbacks hat Amnesty International dokumentiert. Hinzu kommt, dass Polen in der Grenzregion den Ausnahmezustand weiter verlängert hat und so keine Menschenrechtler*innen und Journalist*innen Zugang zu dem Gebiet erhalten.  In Deutschland warnt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor einer angeblichen „Flüchtlingswelle wie 2015“. Neonazis rufen dazu auf selbstständig die „Grenze zu schützen“ und mobilisieren in das Grenzgebiet zu Polen. Die Abschottung der EU geht offenbar vor Menschlichkeit und Menschenrechte. Dementgegen müssen wir Solidarität und Aufklärung setzen.

PRO ASYL hat zu dieser Situation konkrete Forderungen aufgestellt:

  • Ein Ende der rechtswidrigen Push-backs – sei es in Griechenland, Kroatien oder Polen
  • Die unbedingte Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts
  • Eine internationale Untersuchung der Todesfälle an der polnisch-belarussischen Grenze
  • Die Entsendung unabhängiger Menschenrechtsbeobachter*innen an die EU-Grenzen Polen und den baltischen Staaten zu Belarus.
  • Die Gewährleistung des Zugangs zu einem fairen Asylverfahren
  • Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen wegen Missachtung der Menschenrechte


Online-Fachtag „Lokale Unterstützungsketten für junge Geflüchtete“

Die Hochschule München lädt zu einem Online-Fachtag unter dem Titel „Lokale Unterstützungsketten für junge Geflüchtete – Austausch von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Trägern“ ein.Neben Vorträgen, gibt es den Tag über verschiedene Workshops, Lesungen und weitere kulturelle Beiträge. Ziel ist ein lebendiger Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

Das vielfältige Programm können Sie hier aufrufen.

Eine Anmeldung ist bis zum 31.10.2021 möglich