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Neue Studie: „Der Moria-Komplex“

Die katastrophale Situation der Geflüchteten an den EU-Außengrenzen sei ein direktes Resultat der momentanen EU-Politik und keine von politischer Verantwortung unabhängige „humanitäre Katastrophe“. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Studie „Der Moria-Komplex“ von Maximilian Pichl, die er im Auftrag von medico international erstellt hat.

In der Studie macht Pichl auf den direkten Zusammenhang zwischen politischen, zivilgesellschaftlichen sowie rechtlichen Institutionen und der Situation von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen aufmerksam. Die einzelnen Akteure und deren Zusammenspiel fasst Pichl als „Moria-Komplex“ zusammen.

Neben den EU-Institutionen, habe nämlich auch die nationale Politik der Mitgliedstaaten konkrete Auswirkungen auf die Lebensrealität von Geflüchteten in den Camps. Außerdem seien internationale Hilfsorganisationen inzwischen Teil des Problems geworden, da sie die entstandenen Strukturen durch entsprechende Hilfsleistungen eher stützten statt an einer Lösung zu arbeiten. Durch die Auslagerung der Migrationspolitik in Lager auf den griechischen Inseln, werde so eine Struktur der Verantwortungslosigkeit bzw. „Unzuständigkeit“ gefördert, welche die menschenunwürdigen Zustände begünstigt oder sogar begründet.

Als Lösung schläft Maximilian Pichl eine Repolitisierung der Situation an den EU-Außengrenzen vor, welche zum Ziel haben muss, die Rechte von Geflüchteten zu stärken.

Weitere Information und die Studie „Der Moria-Komplex“ finden Sie hier.


Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan

Angesichts des Abzugs internationaler Streitkräfte in Afghanistan und der sich seither zuspitzenden Lage im Land werden voraussichtlich zunehmend afghanische Ortskräfte in Niedersachsen und anderen Bundesländern aufgenommen. Diese Information könnte Familienangehörige von bereits in Deutschland lebenden jungen Geflüchteten betreffen. Die Aufnahme läuft über ein Visumsverfahren, ein Asylantrag ist nicht notwendig und schadet sogar!

Zum Hintergrund
Nach dem Abzug der NATO-Truppen aus Afghanistan wird dort eine besonders angespannte Sicherheitslage erwartet. Afghanische Ortskräfte, die die Bundeswehr und deutsche Polizeimissionen vor Ort seit Jahren unterstützt haben, werden dabei besonders im Fadenkreuz der radikalislamischen Taliban stehen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hatte sich deshalb im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) im Juni 2021 in Rust (Baden-Württemberg) mit Nachdruck für eine deutlichere Unterstützung afghanischer Ortskräfte und ihrer Familien eingesetzt. Diesem Vorschlag ist die IMK gefolgt und hat beschlossen, die Aufnahme von Ortskräften und deren Familienangehörigen deutlich zu erleichtern. Dies ermöglicht – nun neben weiteren Erleichterungen – die Aufnahme von weiteren Ortskräften und deren Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland.

Ortskräfte, die eine Gefährdungsanzeige stellen und ein Visum beantragen wollen, können dies über folgende IOM – Kontakte tun:

iomkabulgeapmb(at)iom.int
iommazargeapmb(at)iom.int
Telefonnummer IOM +93 701 104 001

Die Gefährdungsanzeige beinhaltet idealerweise auch gleich im Anhang Arbeitsverträge, Personalpapiere sowie eine Übersicht der miteinreisenden Familienangehörigen. Die Gefährdungsanzeige wird an den zuständigen Ressortbeauftragen der Ministerien weitergeleitet. Eine inhaltliche Vor-Prüfung durch IOM erfolgt nicht.

Die jeweiligen Ressorts haben für die Bearbeitung etwaiger Gefährdungsanzeigen ihrer Ortskräfte einen Kriterienkatalog entwickelt, anhand dessen die jeweiligen Ressortbeauftragten die vorgetragene individuelle Gefährdung beurteilten. Dabei erfolge eine Einstufung in eine von drei Gefährdungskategorien durch die Ressortbeauftragten in eigener Verantwortung. Eine Einstufung in die Kategorien 1 oder 2 ermögliche eine Aufnahme in Deutschland, wenn gegen die betreffende Person keine Sicherheitsbedenken existierten. Nach Rückmeldung des Ressortbeauftragen vermittelt IOM einen Video-Call zwischen Ressortbeauftragtem und Ortskraft. Dies soll in dem IOM-Büro in Kabul stattfinden.

Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Deutsch

Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Dari

Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Pashtu


Bundesregierung setzt Afghanistan offenbar unter Druck, Abgeschobene zurückzunehmen

Der deutsche Sonderbeauftragte für Afghanistan soll das afghanische Ministerium aufgefordert haben, Abgeschobene zurückzunehmen – entgegen dem Willen der afghanischen Seite. Das zeigt, ebenso wie der neue Lagebericht des Auswärtigen Amts, dass der Bundesregierung die Sicherheit der Afghanen egal ist.

Trotz der eskalierenden Lage am Hindukusch und dem Vorrücken der Taliban hat die Bundesregierung die afghanische Regierung offenbar erneut unter Druck gesetzt, abgeschobene Afghanen weiterhin aufzunehmen. Jasper Wieck, seit Juli 2021 Sonderbeauftragter für Afghanistan und Pakistan, ist am 27. Juli im afghanischen Ministerium für Flüchtlinge und Rückführung gewesen. PRO ASYL liegen Hinweise vor, dass er dort Druck auf die afghanische Seite ausgeübt hat, die für August terminierte Abschiebung nicht zu verhindern, sondern diejenigen Afghanen, die Deutschland abschieben will, aufzunehmen. 

„Eine solche Haltung zeugt entweder von einer völligen Fehleinschätzung der Lage vor Ort oder davon, dass Deutschland bewusst in Kauf nimmt, abgeschobene Menschen in Lebensgefahr zu bringen“, kritisiert Peter von Auer, Rechtsexperte und Afghanistan-Spezialist bei PRO ASYL. Denn die afghanische Regierung habe klar gemacht, dass sie abgeschobene Rückkehrer derzeit nicht schützen könne. Welchen Gefahren diese ausgesetzt sind, zeigt auch eine Studie der Sozialwissenschaftlerin Friederike Stahlmann.

Deutsche Sorgen mit Blick auf die Bundestagswahl

Laut Quellen vor Ort geht Österreich noch weiter und droht sogar mit der Schließung der Botschaft, sollten die geplanten Abschiebungen von Afghanistan nicht akzeptiert werden. Dem Europäischen Flüchtlingsrat ECRE zufolge hat Schweden die Aufforderung Afghanistans, derzeit keine Menschen mehr dorthin abzuschieben, akzeptiert. Auch Finnland und Norwegen haben verkündet, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen.

Der deutsche Vertreter hingegen habe auf den öffentlichen Druck und die in Deutschland anstehenden Wahlen verwiesen, erfuhr PRO ASYL dank Kontakten vor Ort. „Es ist absurd zu sehen, wie Deutschland mit dem Leben von Afghanen spielt, um bei den Wahlen im eigenen Land zu punkten“, sagt eine Kontaktperson von PRO ASYL in Kabul, die aus Sicherheitsgründen anonym bleiben möchte. 

Jasper Wieck und das Auswärtige Amt haben am Dienstag nicht auf die Anfrage von PRO ASYL reagiert. Steve Alter, Sprecher des Bundesinnenministeriums, hatte allerdings auf der Regierungspressekonferenz am 26. Juli die Position deutlich gemacht, „dass uns daran gelegen ist, bestimmte Personen, also etwa Straftäter, weiterhin nach Afghanistan abzuschieben. Die Lage, wie sie sich uns darstellt, erlaubt das auch. Man muss Abschiebungen aus unserer Sicht nicht gänzlich, und in jedem Fall pauschal einstellen. Die afghanische Regierung hat nun genau das von uns verlangt, darüber finden Gespräche statt, und die dauern an.“

Die nächste Abschiebung nach Kabul ist für den 10. August geplant. PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium sowie die Bundesländer auf, die Abschiebungen aufgrund der volatilen Sicherheitslage unverzüglich auszusetzen.

Veralteter Lagebericht des Auswärtigen Amts


„Mit Blick auf Afghanistan unterläuft der Bundesregierung eine Peinlichkeit nach der anderen: Zuerst werden die Ortskräfte schamlos im Stich gelassen, dann veröffentlicht das Auswärtige Amt einen neuen Lagebericht, der aber auf alten Zahlen, Daten und Fakten beruht und die aktuelle Situation überhaupt nicht berücksichtigt, und nun wird die afghanische Regierung von der Bundesregierung anscheinend unter Druck gesetzt. Eine wertegeleitete Außenpolitik und Partnerschaft auf Augenhöhe sehen anders aus“, kommentiert Peter von Auer. Seine Einschätzung des aktuellen Lageberichts des Auswärtigen Amtes, der schon bei Erscheinen veraltet war, findet sich hier


Webtalk des LSVD: „Junge queere Geflüchtete begleiten, unterstützen und schützen“

Geflüchtete LSBTIQ* brauchen besonderen Schutz: Psychische Belastungen durch den Zwang sich und die eigene sexuelle Orientierung zu verleugnen sowie Einschüchterung und Gewalt gegen geoutete queere Geflüchtete sind leider noch immer Realität.

Im online-Webtalk, veranstaltet vom Schwulen- und Lesbenverband (LSVD), soll es neben möglichen Schutzkonzepten für junge LSBTIQ*-Geflüchtete, auch um die Frage der Begleitung von Coming-Out-Prozessen gehen. Außerdem werden mögliche Zugänge für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und queere Beratungsstrukturen diskutiert. Denn diese sind notwendig, um junge LSBTIQ* vor Gewalt und Anfeindungen schützen und in ihrem Aufwachsen begleiten zu können. Moderieren wird Ina Wold von Queer Refugees Deutschland.

 Referent*innen:

  • Alva Träbert (Referentin BeSAFE – Besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten erkennen / Leitung Schulungsprojekt LSBT*I* und Flucht, Rosa Strippe e.V.)
  • Lisa vom Felde (Referentin BeSAFE / Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.)
  • Orion (Jugendgruppe Spektrum / In-Haus)

Veranstaltet wird der Talk vom LSVD im Rahmen der Regenbogenparlamente. Ziel dieses Projektes ist der diskriminierungsfreie und professionelle Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in wichtigen gesellschaftspolitischen Bereichen, wie beispielsweise der Arbeit mit Geflüchteten.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Zur Anmeldung


Übernahme von Kosten für Dolmetscher*innen

Wie in so vielen Lebensbereichen ist gerade im Kontext der Gesundheitsversorgung Sprachmittlung unabdingbar für geflüchtete Menschen, die die deutsche Sprache noch nicht beherrschen. Selbst wenn man eine*n qualifizierte Dolmetscher*in findet, kann es Probleme geben, wenn die Frage der Kostenübernahme nicht geklärt werden kann. Je nachdem, welchen aufenthaltsrechtlichen Status die geflüchteten Menschen haben, und je nachdem, ob sie Sozialleistungen beziehen (und ggf. welche Leistungen), gibt es unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, wie in den folgenden beiden Texten erklärt wird.


Online-Fortbildung: Familienzusammenführung – rechtliche Grundlagen und Praxisinformationen

Familienzusammenführung ist ein komplexes und oft schmerzliches Thema, das Geflüchtete, Ehrenamtliche und Hauptamtliche vor langwierige und belastende Geduldsproben stellt. Julia Fopp zeigt die rechtlichen Grundlagen für den Familiennachzug sowie aktuelle Entwicklungen in diesem Themenbereich auf und gibt Tipps zum praktischen Vorgehen. Auch das Thema Familienasyl wird in Grundzügen behandelt werden.

Referentin: Julia Fopp (Migrationsberatung Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz)

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Aktueller Hinweis: Die maximale Teilnehmendenzahl ist erreicht, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. Wenn Sie sich auf die Warteliste setzen lassen möchten, schreiben Sie uns bitte eine Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de.

Das Online-Seminar ist Teil des Schulungsangebots für ehrenamtliche Engagierte im Rahmen des Hohenloher Integrationsbündnis 2025 des Landratsamts Hohenlohekreis. Es findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie. Die Veranstaltung ist offen für Engagierte aus ganz Baden-Württemberg.


Fachtag: Endstation Erstaufnahme?!

Herzliche Einladung zur ersten Tagung in Präsenz im Jahr 2021! Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt alle Interessierten ganz herzlich zum Fachtag „Endstation Erstaufnahme?!“ am Samstag, den 11. September in Karlsruhe ein. Sie erwartet ein vielseitiges Programm zu Problemfelder im Bereich Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylverfahren. Mit dabei sind spannende Referent*innen aus der Praxis und Theorie.

Das Programm finden Sie anbei und ebenso das Anmeldeformular.

Bitte beachten Sie: Der Anmeldeschluss ist der 6. September. Aufgrund der Corona-Krise können leider nur angemeldete Teilnehmende zugelassen werden. Des Weiteren ist aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die Teilnahme nur für vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Personen erlaubt. Die entsprechenden Nachweise werden am Eingang kontrolliert. Wichtige Hinweise zu den aktuellen Hygienevorschriften schicken wir Ihnen zeitnah zur Veranstaltung per E-Mail zu. Teilnehmende, die eine Übersetzung benötigen, müssen dies im Anmeldeformular angeben.

Der Fachtag richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche. Er findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Flyer zur Veranstaltung (PDF)

FACHTAG „Endstation Erstaufnahme?!“

Samstag, den 11.09.2021, 10:00-17:00 Uhr
Evangelische Kirchengemeinde Neureut-Nord, Neureuter Hauptstraße 260, 76149 Karlsruhe

10:00 Uhr Begrüßung

10:15 Uhr Kurzvortrag: Historie der Erstaufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs

Das Aufnahmesystem für Geflüchtete in Baden-Württemberg war nicht immer so, wie es heute ist. Das System der zentralen Unterbringung in großen Einrichtungen entstand in den 1980er Jahren und wurde seitdem stetig fortentwickelt. Diese Entwicklung wird im Kurzvortrag skizziert.

Referent: Walter Schlecht (Antirassistisches Netzwerk Baden-Württemberg)

10:45 Uhr Kurzinputs und Gesprächsrunden zur Situation von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen

In Erstaufnahmeeinrichtungen arbeiten verschiedenste Personengruppen mit Geflüchteten und es entstehen wichtige Schnittstellen zwischen diesen sehr unterschiedlichen Akteur*innen. Der Programmpunkt bietet die Möglichkeit miteinander ins Gespräch zu kommen und lädt Akteur*innen ein, sich vorzustellen und zu ihrer Rolle im Rahmen des Systems der Erstaufnahme Stellung zu beziehen. Nach einer Vorstellungsrunde sind Sie eingeladen, in unterschiedlichen Räumen mit den Akteur*innen in einen offenen Austausch zu treten.

Referent*innen: Fabien Dushimirimana (BAMF), Sebastian Lemke (Sozial- und Verfahrensberatung für Flüchtlinge Caritas Karlsruhe), Carolin Wälz-Fabregon (Geschäftsführerin ORS Deutschland GmbH), Jochen Winter (Kath. Flüchtlingsseelsorge Heidelberg), Klaus Danner (Ombudsstelle Erstaufnahme), Eva Kampmann (ehrenamtlich Aktive bei den Stadtpiraten Karlsruhe) und ein*e Bewohner*in einer LEA

12:45 Uhr Mittagessen

13:30 Uhr Arbeitsgruppen-Phase

Hier können Sie sich für eine der folgenden Arbeitsgruppen anmelden.

  1. Standards in der Erstaufnahme: Rechte, Rechtsstaat, Rechtlosigkeit ?
    Wie steht es um die Achtung der Grundrechte in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg? Diese Frage ist seit geraumer Zeit Gegenstand verschiedener Rechtsgutachten und Gerichtsverfahren. In diesem Workshop wird eine Person, die in einer LEA untergebracht ist, erklären, was die geltenden Grundrechtseinschränkungen für den Alltag der Betroffenen bedeuten. Die Initiative LEA-Watch aus Freiburg, die sich seit längerer Zeit mit diesem Thema auseinandersetzt, wird ihre Kritik an den Verhältnissen in der LEA und ihre Aktivitäten zum Thema vorstellen.
    Referent*innen: Vertreter*in von LEA-Watch und ein*e Bewohner*in der Erstaufnahme Freiburg

  2. Schnelle und effektive Asylverfahren? Ein Abgleich zwischen Wunsch und Realität
    In den Jahren nach 2015 wurde das Asylverfahren politisch und gesellschaftlich heiß diskutiert und kritisiert. Als Folge davon kam zu etlichen Gesetzesänderungen, die das Verfahren schneller, effektiver, kostengünstiger und irgendwie auch humaner gestalten sollten. Die beiden Referent*innen gleichen in dieser Arbeitsgruppe die gesetzlichen Vorgaben und politischen Wunschvorstellungen mit der Realität von Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen ab. Wie fair und human sind die reformierten Asylverfahren für neu ankommende Asylsuchende? Welche Vorgaben wurden umgesetzt und was hat sich verbessert bzw. verschlechtert? Gerade angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie drängen sich diese Fragen sowie die Frage, inwiefern das Recht auf Asyl gewährleistet werden kann, besonders auf.
    Referent*innen: Wiebke Judith (Pro Asyl) und Sebastian Lemke (Sozial- und Verfahrensberatung für Flüchtlinge Caritas Karlsruhe)

  3. Integration unerwünscht? Kinder in der Erstaufnahmeeinrichtung
    Das Leben in Erstaufnahmeeinrichtungen geht mit vielen Einschränkungen für neu ankommende Geflüchtete einher. Dies betrifft Kinder ganz besonders, die nach einer oft traumatisierenden Flucht und ohne ein Sicherheit spendendes Zuhause, in Massenunterkünften leben müssen. Die Rechte dieser Kinder sind beschnitten und eingeschränkt. In der Arbeitsgruppe geht es zum einen um das Recht auf Schule, Kindertagespflege und Kinder- und Jugendhilfe und wie der Zugang zu diesen Bereichen in der Praxis durchgesetzt werden kann. Zum anderen wird das Konzept der Felsschule in Karlsruhe vorgestellt, eine Schule für Kinder und Jugendliche in den Karlsruher Erstaufnahmeeinrichtungen. Eine Lehrerin wird berichten, und wie sich dort Schulalltag und Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen gestalten (lassen).
    Referentinnen: Susanne Achterfeld (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.) und Catarina Kögele (Felsschule Karlsruhe)

  4. Ehrenamt im Spiegel der (Corona-)Zeit
    Ehrenamtliche spielen eine wichtige Rolle, in der Begleitung von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen. Der Zugang zur Erstaufnahme ist für Ehrenamtliche steinig und wurde insbesondere während der Corona-Pandemie vielerorts auf Eis gelegt. Zwei Ehrenamtliche berichten wie sie ihr Ehrenamt vor/während Corona und aktuell ausgestalten (konnten), welche Wege sich hier als hilfreich erwiesen haben und wo Veränderungen notwendig sind. Im Austausch mit den Teilnehmenden gibt es die Möglichkeit, über Veränderungen durch Corona, Zugänge zur Erstaufnahme, Wahrnehmung der Angebote, (ungenutzte) Spielräume usw. zu diskutieren.
    Referent*innen: Sigrid Zweygart-Pérez (Café Talk Heidelberg) und Eva Kampmann (Stadtpiraten Karlsruhe)

16:00 Uhr Podiumsdiskussion

Nach einem Tag rund um die Probleme und Herausforderungen im System Erstaufnahme kommen vier Diskutant*innen zusammen und diskutieren die Gestaltung von Erstaufnahmeeinrichtungen in der Zukunft. Dass das System so wie es momentan besteht, nicht so bleiben muss, zeigt der Blick in die Vergangenheit und auch in die Gegenwart woanders in Europa (In Irland beispielsweise). Somit stehen im Fokus der Podiumsdiskussion die folgenden Fragen: Welche Entwicklungen waren positiv/negativ in der Vergangenheit und was können wir daraus lernen? Welche Verbesserungen oder Veränderungen sind notwendig, um das System der Erstaufnahme zukünftig positiv(er) zu gestalten?

Diskussionsteilnehmer*innen: Bewohner*in der Erstaufnahme Freiburg, Sebastian Lemke (Sozial- und Verfahrensberatung für Flüchtlinge Caritas Karlsruhe), Klaus Danner (Ombudsstelle Erstaufnahme) und Carolin Wälz-Fabregon (Geschäftsführerin ORS Deutschland GmbH).


Online-Seminar: Widerruf und Rücknahme des Schutzstatus

In dieser Veranstaltung wird erklärt, unter welchen Umständen ein humanitärer Schutzstatus, der im Asylverfahren zuerkannt wurde, widerrufen oder zurückgenommen werden kann und wie das entsprechende Verfahren abläuft. Dabei wird auch auf die gesetzliche Mitwirkungspflicht der Schutzberechtigten im Widerrufsverfahren sowie auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzes im Rahmen des Widerrufs- und Rücknahmeverfahrens eingegangen.

Referent: Seán McGinley (Flüchtlingsrat BW)

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen


Online-Seminar: „Asylantrag abgelehnt – und jetzt?

In dieser Veranstaltung geht es um die rechtlichen Möglichkeiten von Geflüchteten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, von der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis zu wechseln. Fünf mögliche Formen der Bleiberechtssicherung schauen wir uns an: Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, den Härtefallantrag und die Bleiberechtsoptionen nach §§ 25a und 25b AufenthG. Dabei beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen: Was sind die Voraussetzungen? Welche Rolle spielen Identitätsklärung und Passbeschaffung? Welche Unterstützung brauchen die Geflüchteten?

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Dolmetsch- und Übersetzungsdienste zur Kommunikation mit Behörden

Leider ist der Kontakt mit Jobcentern und Arbeitsagenturen aufgrund von Corona immer noch kaum persönlich möglich. Die Behörden bestehen weiterhin in den meisten Fällen auf telefonische oder digitale Kommunikation. Das stellt insbesondere für Menschen, die nicht Deutsch sprechen, eine große Barriere dar. Deshalb sind Dolmetsch- und Übersetzungsdienste für die Verständigung mit Behörden meist unabdingbar.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat daher eine Handreichung erstellt, in der sie über bestehende Möglichkeiten der Inanspruchnahme solcher Dolmetsch- und Übersetzungsdienste informiert. Diese Handreichung finden Sie hier als PDF zum Download.