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Umfrage: Defizitäre Unterbringungs- und Versorgungssituation junger Geflüchteter

Laut einer Umfrage des Bundesfachverbands UMF e.V. weist die Unterbringungs-und Versorgungssituation junger Geflüchteter in Deutschland gravierende Mängel auf. Für die Studie wurden rund 700 Fachkräfte, die junge geflüchtete Menschen begleiten, zur Situation im Jahre 2023 befragt.

Die Befragten beobachteten u.a. zunehmenden Gewalt- und Rassismuserfahrungen der jungen Menschen sowie einen signifikant erschwerten Zugang zu Bildung und zur Gesundheitsversorgung.


BumF / Helen Sundermeyer & Johanna Karpenstein, Juni 2024: Die Situation junger geflüchteter Menschen in Deutschland


Seit 1. Juni 2024: Inkrafttreten der Chancenkarte und weiterer Neuregelungen

Zum 1. Juni 2024 ist die dritte und letzte Stufe des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Umgesetzt wurden nun insbesondere die Regelungen zur Chancenkarte und eine Erhöhung des Kontingents für die sogenannte Westbalkanregelung. Außerdem ist es künftig in vielen Fällen (vor allem bei Studienzwecken) nicht mehr notwendig, dass die Ausländerbehörde am Visumverfahren beteiligt werden muss.



Keine Abschiebungen von Überlebenden des Völkermordes in den Irak

Zwei Wochen vor der Konferenz der Innenminister*innen (IMK) fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen sofortigen Abschiebestopp für Jesid*innen in den Irak.

Ein kürzlich erschienenes Gutachten zeigt: Die Lage der Jesid*innen im Irak ist düster – und wird es absehbar bleiben. Ungeachtet dessen schiebt Deutschland aktuell Jesid*innen in eine prekäre Sicherheitslage ab und überlässt sie ihrem perspektivlosen Schicksal.

Die baden-württembergische Landesregierung kündigte 2021 im Koalitionsvertrag an ein weiteres Sonderkontingent für besonders schutzbedürftige Personen, die Opfer traumatisierender Gewalt durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) geworden sind, ins Leben zu rufen. Doch das versprochene Sonderkontingent lässt auf sich warten. Das baden-württembergische Staatsministerium versprach zu Beginn der Legislaturperiode „aufgrund von erlittenen Gewalterfahrungen durch den Genozid, zerrissenen Familienstrukturen, Selbstmorden in den Flüchtlingslagern und zerstörten Dörfern und Städten wird die Landesregierung die betroffenen Menschen nicht alleine lassen, sondern weiterhin unterstützen.“

„Nun ist es Zeit, dieses Versprechen einzulösen und sich im Rahmen der anstehenden IMK für einen bundesweiten Abschiebestopp für Jesid*innen einzusetzen. Es ist und bleibt unverantwortlich, jesidische Männer, Frauen und Kinder in ein Land abzuschieben, in dem sie keine Lebensgrundlage haben und ihre Sicherheit fundamental bedroht ist“, so Mariella Lampe vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Dennoch ist genau das derzeit traurige Realität: Seit Mitte 2023 finden aufgrund enger werdenden Kooperation mit dem Irak wieder Abschiebungen in das Land statt. Mehrere Bundesländer haben daher bereits Abschiebestopps in den Irak für jesidische Frauen und Minderjährige erlassen (so zum Beispiel Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen). Doch die baden-württembergische Landesregierung schiebt trotz eigener Schutzversprechen und Handlungsspielräume die Verantwortung auf den Bund. Dieser hatte zwar erst Anfang 2023 die Verbrechen des IS an den Jesid*innen im Jahr 2014 als Völkermord anerkannt und leistete in diesem Zuge der jesidischen Gemeinschaft ein besonderes Schutzversprechen. Widersprüchlicherweise hat das Bundesinnenministerium derzeit dennoch keine Bedenken, Jesid*innen in den Irak abzuschieben.

 „Den Überlebenden des Genozids sollte eine Bleibeperspektive geboten werden. Stattdessen werden sie zurück an den Ort des Völkermords geschickt, wo sie ehemaligen Tätern begegnen, sich ständig bedroht fühlen müssen und keine Zukunft haben. Das ist grausam und unmenschlich und widerspricht den Schutzversprechen von Land und Bund fundamental“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.


Pforzheim: Landesweite Demonstration „Social Rights for ALL“

Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits – und Wohnungslosen.

Ein landesweites Bündnis fordert am Samstag, den 22.6.24 um 14 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in Pforzheim:

Kein Ausspielen gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander.

Sozialleistungen sind keine Almosen, sondern überlebensnotwendig, sie müssen bedingungslos gewährt werden.

Keine Einführung einer ausgrenzenden Bezahlkarte, für niemanden. Rassismus raus aus den Gesetzen!

Keine Kürzungen beim Bürgergeld. Für ein ausreichendes Existenzminimum. Der Mensch darf nicht auf seine Leistungsfähigkeit, sprich Verwertbarkeit auf den (Arbeits-)Markt reduziert werden.

Keine Arbeitspflicht für 80 Cent/h oder 1€/h. Wir stellen uns gegen alle politischen Bestrebungen, ein national-autoritäres Sozialsystem aufzubauen. Dazu muss das Asylbewerberleistungsgesetz ersatzlos gestrichen werden.

Schluss mit den Abschiebungen und der Zivilhaft in Abschiebegefängnissen gegen Geflüchtete.

Gehen wir gemeinsam in Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits- und Wohnungslosen auf die Straße. Erkämpfen wir das gute Leben für alle!

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Arbeitshilfe: Das Dublin-Verfahren

Bei jeder Person, die in Deutschland einen Asylantrag stellt, wird zunächst geprüft, ob Deutschland überhaupt für die inhaltliche Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Hintergrund dafür ist, dass es eine europäische Verordnung gibt, die regelt, welcher Mitgliedstaat des sog. Dublin-Raums für einen Antrag auf internationalen Schutz zuständig ist: die sog. Dublin III-Verordnung (VO).

Die vorliegende Arbeitshilfe erklärt den Ablauf des Dublin-Verfahrens und zeigt auf, wie ehrenamtlich Engagierte hier unterstützen können.



Befragung Unterbringung: Lage der Kommunen hat sich verbessert

Laut einer Befragung der Universität Hildesheim und des Mediendienst Integrations hat sich die Situation der Kommunen bzgl. der Aufnahme von Geflüchteten verbessert. Die Forscher*innen hatten sowohl im Herbst 2023 als auch im April 2024 deutschlandweit Kommunen zur Situation der Aufnahme von Geflüchteten befragt.

Dabei ergab sich u.a. das folgende Bild:

  • 71,2 Prozent der Kommunen sehen die Situation als herausfordernd, aber machbar an. 22,9 Prozent der Kommunen geben an, im Notfallmodus zu arbeiten – im Herbst 2023 waren es noch 40 Prozent.
  • Ostdeutsche Kommunen kommen tendenziell besser zurecht – hier sind nur rund 7,7 Prozent der Kommunen im Notfallmodus. Sie müssen etwa deutlich seltener auf Notunterkünfte zurückgreifen.  
  • Viele Kommunen haben zusätzliche Kapazitäten für Geflüchtete aufgebaut und bereiten sich auf weitere Aufnahmen vor.  
  • Andere Bereiche der Aufnahme und Integration scheinen stärker belastet zu sein als die Unterbringung. Dazu gehören besonders die Ausländerbehörden und Kitas. 

Eine ausführlichere Zusammenfassung des Mediendienstes Integration finden Sie hier.


Universität Hildesheim & Mediendienst Integration / Boris Kühn, Franziska Ziegler, Mai 2024: Expertise – Weiter am Limit? Zur Lage der Kommunen bei der Aufnahme Geflüchteter



Europawahl: Das sagen die Parteien zum Flüchtlingsschutz

Am 9. Juni wird ein neues Europaparlament gewählt. Die Wahl wird auch dafür wegweisend sein, ob fliehende Menschen künftig Schutz in der EU finden oder nicht. PRO ASYL zeigt deswegen die Positionen zum Flüchtlingsschutz aus den Wahlprogrammen von sechs deutschen Parteien. Mit der Darstellung der Parteiprogramme zu acht ausgewählten Themenfeldern möchte PRO ASYL Menschen, die sich für den Flüchtlingsschutz engagieren, einen Eindruck zu der Positionierung relevanter Parteien ermöglichen:


Einreise aus der Ukraine

Die visumsfreie Einreise und Aufenthalt für 90 Tage für Geflüchtete aus der Ukraine war seit dem 04.03.2024 unterbrochen. Nur bestimmte Personengruppen konnten dann noch visumsfrei einreisen. Seit dem 28.5.2024 gilt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 05.03.2024.

Eine visumsfreie Ersteinreise bis zum 31.12.2024 ist nach wie vor möglich für:

  • Ukrainer*innen, die sicham 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben
  • Ukrainer*innen, die am 24.02.2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben
  • Drittstaatsangehörige, die am 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
  • Drittstaatsabgehörige, die am 24.02.2022 in der Ukraine einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten

Für Staatenlose und Drittstaatsangehörige gibt es nun weniger legale Einreisemöglichkeiten. Bis zum 04.03.2024 konnten auch Drittstaatsangehörige visumsfrei erstmalig einreisen, wenn sie in der Ukraine einen befristeten Aufenthaltstitel haben. Dies gilt nun nicht mehr – diese Personengruppe reist seit dem 05.03.2024 illegal ein.



Spendenaufruf: Ausreisen aus Afghanistan

Viele Afghan*innen verstecken sich verzweifelt vor den Taliban und sehnen sich nach einer Möglichkeit, aus Afghanistan zu fliehen. Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan soll besonders gefährdeten Menschen eine Ausreise nach Deutschland ermöglichen. Doch das Programm läuft nur schleppend. Zudem: Selbst nach einer Zusage stehen die Betroffenen vor riesigen Herausforderungen: u.a. müssen sie selbst die sehr teuren Visa von Afghanistan nach Pakistan zahlen.

Deshalb ruft move on – menschen.rechte Tübingen e.V. als eine Meldestelle im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auf, für Menschen mit Aufnahmezusagen zu spenden oder ein Darlehen zu gewähren. Diese werden benötigt damit:

  • Afghan*innen vorübergehend bis zur Ausreise an einem möglichst sicheren Ort untergebracht werden können
  • Reisepässe (Kosten pro Person ca. 200 Euro) und Visa für Pakistan (pro Person Kosten von ca. 1.000 Euro) beantragt werden können
  • Reisekosten und sonstige Kosten, die zum Gelingen der Ausreise beitragen, beglichen werden können

Folgende Möglichkeiten gibt es:

Private Darlehen von 1.000 Euro oder mehr (mehr Infos bei Andreas Linder info@menschen-rechte-tue.org.
Spende: Andreas Linder, GLS Bank, IBAN DE55 4306 0967 7007 8401 00, BIC GENODES1GLS. (Spendenbescheinigung nicht möglich).

Spenden für sonstige Afghanistan-Hilfe im Rahmen von save our families nimmt menschen.rechte Tübingen e.V. auf dem Vereinskonto an: menschen.rechte Tübingen e.V. ,Volksbank in der Region,
IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02, BIC: GENODES1VBH, 
ggf. Verwendungszweck: Afghanistan-Hilfe


Gemeinsam für eine offene und solidarische Gesellschaft

Die Seebrücke ist eine internationale zivilgesellschaftliche Initiative, die sich für sichere Fluchtwege, ungehinderte Seenotrettung und ein Ende des Sterbens an den Grenzen Europas einsetzt. Mit einem offenen Brief im Kontext der baden-württembergischen Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni zeigt sie sich solidarisch mit allen Menschen auf der Flucht. Die Seebrücke erinnert: „Niemand flieht freiwillig: Kriege, Verfolgung, Gewalt, Armut und die Klimakrise führen dazu, dass Menschen ihr Zuhause verlassen müssen“ . In ihrem Brief greift die Seebrücke einige Beispiele auf, um zu zeigen, wie komplex das Thema Migration ist. Sie ruft dazu auf, sich bei den anstehenden Wahlen zu informieren und für Menschlichkeit und Miteinander zu stimmen.