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Pro Asyl: Externalisierung von Asylverfahren weder umsetzbar noch menschenrechtskonform

Sowohl auf europäischer Ebene als auch in Deutschland werden wieder verstärkt Forderungen laut, Asylverfahren in Staaten außerhalb Europas auszulagern. Pro Asyl argumentiert in einem ausführlichen Bericht, dass das nicht realistisch umsetzbar ist und lediglich die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen erhöht. Das zeigen vergangene Versuche wie etwa der EU-Türkei-Deal.


Stuttgarter Vernetzungstreffen

Die EU verhandelt ein neues Asylsystem mit haftähnlichen Lagern an den Außengrenzen. Deutschlandweit diskutieren Politiker*innen aller Parteien darüber, wie man Abschiebungen erleichtern kann. Einige fordern sogar eine Obergrenze für die Aufnahme geflüchteter Menschen in Deutschland. Doch handelt es sich bei den aktuell diskutieren Vorschlägen tatsächlich um effiziente Lösungsansätze? Und für welches Problem überhaupt? Wie stellen wir uns eine humanitäre Asylpolitik vor, die Kommunen entlastet, aber Menschlichkeit wahrt?

Im Rahmen eines Stuttgarter Vernetzungstreffens wollen wir darüber mit Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von Pro Asyl, diskutieren. Die Diskussion soll Raum für Fragen und einen gemeinsamen Austausch zur europäischen und deutschen Asylpolitik sowie zur aktuellen gesamtgesellschaftlichen Stimmung rund um das Thema Flucht und Migration bieten.

Zu dem Vernetzungstreffen laden wir gemeinsam mit dem Legal Café Stuttgart alle Menschen aus dem Raum Stuttgart ein, die sich für die Rechte von Geflüchteten einsetzen!

Wann: Am 16.12.2023

Wo: In den Räumlichkeiten vom Legal Café Stuttgart, Bahnhofstr. 14/18, 70372 Stuttgart

Mit dem Treffen möchten wir allen Interessierten die Möglichkeit bieten, andere Angebote aus dem Raum Stuttgart kennenzulernen, sich zu unterschiedlichen Themen auszutauschen und ggf. gemeinsame Aktionen zu planen.

Wenn ihr eure Initiative oder ein aktuelles Angebot vorstellen wollt, könnt ihr das im untenstehenden Anmeldeformular an der entsprechenden Stelle vermerken.


Das Programm für den Tag sieht wie folgt aus:

11:00 – 11:30                   Begrüßung & Kennenlernen

11:30 – 12:00                   Überblick über Angebote im Raum Stuttgart

12:00 – 13:30                   Diskussionsrunde mit Tareq Alaows

13:30 – 14:30                   Mittagspause

14:30 – 16:00                   Austausch in Form von Arbeitsgruppen

Am Nachmittag wollen wir nach Bedarf zu unterschiedlichen Themen in Arbeitsgruppen mit euch diskutieren. Folgende Inhalte könnten dabei im Fokus stehen:

  • Planung einer gemeinsamen Aktion in Stuttgart
  • Umgang mit Rechtsruck/ rechter Gewalt in Stuttgart
  • Gewalt an geflüchteten Frauen
  • Aufenthaltsrechtliche Themen, wie bspw. Erfahrungen zum Chancenaufenthaltsrecht

Nutzt gerne das Anmeldeformular, um uns weitere Themenwünsche mitzuteilen, die dann bei der Planung der finalen Arbeitsgruppen berücksichtigt werden. 

16:00 – 16:30                   Gemeinsamer Abschluss


Das Vernetzungstreffen findet im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation“ gefördert durch Aktion Mensch e.V. statt.

Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte eine E-Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de


OVG Schleswig-Holstein: Krankheit als Abschiebungsverbot

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 26.07.2023 – 2 LA 31/20 entschieden, dass sich ein Abschiebungsverbot ergeben kann, wenn eine medizinische Behandlung im Zielstaat zwar verfügbar ist aber aus finanziellen Gründen nicht erlangt werden kann. Es verweist auf die bereits bestehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts:

„Insofern ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich die Gefahr einer drohenden wesentlichen Verschlimmerung einer Erkrankung aufgrund zielstaatsbezogener Umstände alsbald nach der Rückkehr des Ausländers im Einzelfall auch daraus ergeben kann, dass der erkrankte Ausländer eine an sich im Zielstaat verfügbare medizinische Behandlung tatsächlich beispielsweise aus finanziellen Gründen nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2019 – 1 B 85.18, 1 PKH 67.18 -, juris Rn. 5).“


Untersuchung: Gesetzesverschärfungen erwirken nicht mehr Abschiebungen

Seit 2015 gab es vier Gesetzesverschärfungen, deren Ziel es war, Abschiebungen zu erleichtern und somit höhere Abschiebezahlen zu ermöglichen. Nun plant die Bundesregierung eine weitere Verschärfung bei Abschiebungen und hat den Gesetzesentwurf „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ auf den Weg gebracht. Doch die Untersuchung des Mediendienstes Integration zeigen, dass die Gesetzesverschärfungen in der Vergangenheit nicht zu höheren Abschiebezahlen führten.

Wir müssen aktuell damit rechnen, dass eine weitere Gesetzesverschärfung durchgesetzt wird, die bereits jetzt schon Panik unter Geflüchteten schürt und vor allem rechte Wähler*innenstimmen bedienen möchte. Allerdings gibt es innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Ansichten, so verlautet das Bundesjustizministerium verfassungsrechtliche Bedenken.



Aufruf „Stop GEAS“: Gegen die Abschaffung des Asylrechts in Europa

Der Flüchtlingsrat BW zeichnet mit!

Anfang Dezember soll im EU-Parlament über eine Verschärfung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert werden. Das Parlament wird dabei über ein ganzes Bündel an Verordnungen abstimmen, welche das europäische Asylsystem grundlegend verschärfen sollen. In der Folge wird es zu systematischen Menschenrechtsverletzungen kommen. Die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl droht.

► Wir fordern das EU-Parlament dazu auf, diesen historischen Einschnitten nicht zuzustimmen, sondern sich für die Einhaltung der Menschenrechte aller einzusetzen. Das individuelle Asylrecht muss das Fundament unseres Schutzsystems bleiben!

► Wir fordern die deutsche Bundesregierung dazu auf, ihren Wahlversprechen nachzukommen und sich für eine menschenrechtsbasierte Migrationspolitik einzusetzen.

► Wir laden die Zivilgesellschaft ein, mit uns auf die Straße zu gehen, gemeinsam gegen diese historischen Asylrechtsverschärfungen zu protestieren und ein Zeichen für ein offenes und solidarisches Europa zu setzen!

Was droht durch die Asylrechtsverschärfungen?

Die von der EU-Kommission und dem Rat der EU ausgearbeiteten Vorschläge zur „Reform“ des GEAS sehen verschiedene Verordnungen vor, welche menschenrechtswidrige Praktiken, wie willkürliche Inhaftierungen und Abschiebungen, legalisieren würden. Sollten diese geplanten Verordnungen durch das EU-Parlament bestätigt werden, wäre dies eine Zäsur für die europäische Migrationspolitik und das faktische Ende des Grundrechts auf Asyl.

Systematische Inhaftierungen nach der Ankunft

Durch sogenannte „Grenzverfahren“ soll die Identifikation von Menschen auf der Flucht zukünftig schon an der EU-Außengrenze stattfinden. Menschen sollen dafür in Lagern in Grenznähe untergebracht werden. Die Lager sollen sich zwar auf dem Boden der EU befinden, die Geflüchteten jedoch offiziell als „nicht eingereist“ gelten. Und das bis zu dem Zeitpunkt, bis über ihre jeweilige Aussicht auf Asyl entschieden wurde. Einreisen darf nur, wem eine Aussicht auf Asyl attestiert wird. Bis zum Abschluss dieser Prüfung werden die Menschen kaserniert – und das für bis zu 12 Wochen. Auch Kinder werden – entgegen der Versprechungen der Grünen von dieser Regelung nicht ausgenommen. Menschenrechtsorganisationen weisen immer wieder darauf hin, dass eine individuelle und rechtsstaatlich fundierte Prüfung der Asylgründe unter solchen Bedingungen nicht möglich ist. Darüber hinaus sollen alle Menschen, welche über einen sogenannten „sicheren Drittstaat“ eingereist sind, ohne jegliche Prüfung unmittelbar nach ihrer Ankunft wieder abgeschoben werden.

Auslagerung von Verantwortung an Drittstaaten

Zeitgleich sollen die Kriterien für sogenannte sichere Drittstaaten stark aufgeweicht werden. Bisher mussten als „sicher“ klassifizierte Drittstaaten die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert, also unterschrieben und anerkannt haben. Dies ist nun nicht mehr der Fall – ein historischer Rückschritt! Und mehr noch: auch einzelne Regionen eines Landes können als „sicher“ gelten, auch wenn der Rest des Landes dies nicht tut. (Länder wie Tunesien sollen beispielsweise zukünftig als „sicher“ gelten.) Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen auf ihrer Flucht Richtung Europa über eines dieser Länder kamen und damit ihren Asylanspruch in Europa verwirkt haben, ist groß.

Diese Politik reiht sich in eine Tendenz in der europäischen Migrationspolitik der letzten Jahre ein: die Externalisierung von Migrationskontrolle. Die EU schließt sogenannte „Migrations-Abkommen“ mit Anrainer-, also Nachbarstaaten, wie etwa der Türkei oder Libyen, aber auch mit Staaten ohne gemeinsame Grenze, wie etwa in der Sahel-Zone. Darin garantieren diese Staaten gegen Fluchtbewegungen vorzugehen oder der Abschiebung von Menschen aus Europa zuzustimmen, und erhalten im Gegenzug finanzielle Unterstützung durch die EU. So kauft sich die EU von ihrer menschenrechtlichen Verpflichtung des Asylrechts frei. Sie unterstützt so nicht nur autoritäre Regime unmittelbar beim systematischen Bruch von Menschenrechten. Sie stiftet sie regelrecht dazu an. Schon jetzt ist die Situation für Geflüchtete in Libyen und Tunesien katastrophal.

Weitere Entsolidarisierung innerhalb der EU

Auch innerhalb der EU soll zu einer weiteren Entsolidarisierung kommen. Das seit vielen Jahren in der Kritik stehende Dublin-System soll verschärft werden. Durch die geplante Ausweitung der Überstellungsfristen, sind letzte Zufluchtsmöglichkeiten, wie Kirchenasyl als Schutz vor Abschiebungen, künftig kaum noch möglich. Auch die solidarische Verteilung von schutzsuchenden Menschen innerhalb der EU wird durch die geplanten Verordnungen nicht gewährleistet. Stattdessen können sich Mitgliedsstaaten durch Zahlung von geringen finanziellen Beträgen oder der Entsendung von Personal von der Verpflichtung zur Aufnahme freikaufen.

Und das ist noch nicht alles …

Als ob diese geplanten Verschärfungen des Asylrechts nicht schon schlimm genug wären, plant die EU aktuell einen Mechanismus, welcher die noch geltenden Schutzstandards für fliehende Menschen noch weiter absenken kann: die sogenannte „Krisenverordnung“. Diese würde greifen, wenn besonders viele Menschen an den Grenzen ankommen und muss im Europäischen Rat beschlossen werden. Wird der „Krisenfall“ ausgerufen, kann die Zeit in Haft zur Identitätsprüfung auf bis zu 20 Wochen verlängert werden. Auch der Kreis von Menschen, die inhaftiert werden können, kann im Zuge der Krisenverordnung erweitert werden.

MACHT MIT!

Markiert euch den 26.11. schon mal dick im Kalender, um gemeinsam mit uns auf die Straße zu gehen! Wenn ihr als Teil des Bündnisses mitarbeiten wollt, schreibt uns gern bei Twitter, Insta oder per Mail an stopgeas@posteo.de.
Ihr wollt unseren Aufruf mit unterzeichnen? Dann schreibt uns eine Mail an stopgeas@posteo.de. Wir freuen uns, wenn ihr den Aufruf verbreitet und so weitere Menschen darauf aufmerksam macht, welche Entrechtung von Menschen auf der Flucht in Gang ist!


Sozialportal.net: Suchmaschine für Beratung und Hilfe

Sozialportal.net ist eine neue Internetseite, auf der sich Rechtsanwält*innen, Beratungsstellen und Selbsthilfeinitiativen deutschlandweit finden lassen, die zu Sozialrecht, Mietrecht, Migration, Schulden, Gesundheit, Rente, Gewalt, Wohnungsnotfälle und so weiter beraten/helfen. So sollen Betroffene schneller Angebote in ihrer Umgebung finden.

Gegründet wurde Sozialportal.net von hat Tacheles e.V., da bisher Beratungsstellen und Hilfsangebote entweder nur über einzelne Träger oder auf bestimmte Themenfelder begrenzt findbar waren. Das Sozialportal bietet nun eine Übersicht über alle Hilfsstrukturen.

Wichtig: Beratungsstrukturen, Rechtsanwält*innen, Selbsthilfeinitiativen und andere Institutionen, die sich für die Rechtsmobilisierung ratsuchender Menschen einsetzen, sollen sich selbstständig in das Sozialportal eintragen.


Gemeinsamer Appell: Menschen schützen, Kommunen unterstützen, Chancen nutzen

Aktuelle Herausforderungen bei der Aufnahme geflüchteter Menschen machen mehr denn je deutlich: Es braucht eine gut funktionierende Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik. Statt Geflüchtete gesellschaftlich und rechtlich auszugrenzen, ist ein Umdenken nötig, um ihre Aufnahme zu meistern und sich unserer Gesellschaft bietenden Chancen zu nutzen. Die derzeitigen Abschottungs- und Abwehrdiskussionen helfen dabei nicht. Sie halten Menschen auf der Flucht auch nicht davon ab, ein Leben in Sicherheit zu suchen.

Was es braucht, sind lösungsorientierte und pragmatische Ideen für eine gute Aufnahme und schnelle Integration. Eine vorausschauende Politik muss für die nächsten Jahre mitplanen.

Im öffentlichen politischen Diskurs vermissen wir faktenbasierte und menschenrechtsgeleitete Vorschläge. Vergessen werden oft die Erfolge der Flüchtlingsaufnahme der letzten Jahre sowie die der Aufnahme von einer Million geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Dabei zeigen die Beispiele: Die Gesellschaft kann viel, wenn die Politik die richtigen Rahmenbedingungen schafft.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“: Dieses Grundrecht sowie das Bekenntnis des Grundgesetzes zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten – wie dem Menschenrecht, Asyl zu suchen – müssen stets Maßstab der deutschen Politik sein. Dies muss auch konsequent für nach Deutschland geflüchtete Menschen gelten und darf nicht in Frage gestellt werden.

In einem gemeinsamen Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und Wohlfahrtsverbände fordern die Landesflüchtlingsräte von der Bundesregierung und den Landesregierungen folgende Maßnahmen für eine funktionierende Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik:

  1. Eine zukunftsorientierte Aufnahme für Asylsuchende
  2. Fokus auf Integration und Partizipation
  3. Sozialrechtliche Eingliederung statt Ausgrenzung
  4. Unterstützungsstrukturen erhalten und dem Bedarf anpassen
  5. Eine Sozialpolitik, die alle mitdenkt


Studie: Überlastung der Ausländerbehörden

Überall ist es das Gleiche: Die Ausländerbehörden sind stark überlastet und darunter leiden alle Beteiligten insbesondere Geflüchtete mit prekärem Aufenthalt. Es gibt zahlreiche Gründe für die Überlastungen: ständige und komplexe Gesetzesänderungen, ungenügende Qualifizierung des Personals, gestiegene Zuwanderung und überfrachtete bürokratische Abläufe. Dabei gibt es Lösungsansätze: Reduktion von Prüfverfahren, Leitplanken für Ermessensspielräume, Digitalisierung von Antragsverfahren und Anstellung von mehr Personal und deren Qualifizierung. Dies sind nur einige pragmatische Möglichkeiten zur Entlastung, welche die Autor*innen der Studie „An den Grenzen. Ausländerbehörden zwischen Anspruch und Alltag“ ausgearbeitet haben.

Die von der Bertelsmann-Stiftung in Auftrag gegebene Studie ging den Fragen nach, welche aktuellen und strukturellen Ursachen die Belastung der Ausländerbehörden hat und wie die Mitarbeitenden ihren Arbeitsplatz und ihre Aufgaben wahrnehmen.



Pro Sinti & Roma e.V. sucht Projektleitung und Berater*innen

Die Beratungsstelle Pro Sinti & Roma e.V. schreibt im Rahmen des Projektes Community plus -Beratungsstellen gegen Rassismus eine Projektleitungsstelle (80%) aus und sucht Berater*innen auf Minijobbasis.

Zu den Stellenausschreibungen (Stand: 02.11.2023):


Arbeitshilfe: Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a, 25b AufenthG und Chancenaufenthaltsrecht

Das Diakonisches Werk Baden und Württemberg und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben ihre Arbeitshilfe zu Bleiberechtsregelungen aktualisiert und eine Übersicht zu Möglichkeiten einer Aufenthaltssicherung für abgelehnte Asylsuchende beigefügt. Die Broschüre gibt hilfreiche Tipps für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis wegen „nachhaltiger Integration“ nach §§ 25a und 25b AufenthG. Zudem geht die Arbeitshilfe auf das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG sein.

Die Bleiberechtsregelungen können für abgelehnte Asylsuchende in Duldung in Frage kommen, die sich schon lange in Deutschland aufhalten.