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Fortbildung: Anwaltliche Pflichtvertretung im Abschiebungshaftrecht

Eine der wenigen positiven Neuerungen des Rückführungsverbesserungsgesetzes ist, dass gemäß § 62d AufenthG jeder in Abschiebungshaft genommenen Person bei Haftanordnung während des Verfahrens eine anwaltliche Pflichtvertretung bestellt wird. Damit diese Regelung auch positive Wirkung für die Betroffenen entfalten kann, bedarf es fachkundiger Rechtsanwält*innen.

Aus diesem Grunde organisieren RA Fahlbusch und RA Stahmann deutschlandweit Fortbildungen mit dem Thema „Abschiebungshaft: Was tun?“. Konzipiert sind die Fortbildungen für fachkundige Rechtsanwält*innen aus dem Migrationsrecht, aber auch Einsteiger*innen, die Unterbringungs- und Strafrecht machen, können teilnehmen.

Zu den Terminen:

Im März: 20.03. Magdeburg; 21.03. Berlin; 25.03. Rostock; 26.03. Kiel; 27.03. Hamburg

Im April: 02.04. Bremen; 03.04. Osnabrück; 04.04. Paderborn; 05.04. Hannover; 08.04. Dortmund; 09.04. Köln; 10.04. Kassel; 11.04. Erfurt; 12.04. Dresden; 22.04. Würzburg; 23.04. Nürnberg; 24.04. München; 25.04. Regensburg; 26.04. Hof

Im Mai: 06.05. Frankfurt/Main; 07.05. Karlsruhe; 08.05. Koblenz; 10.05. Freiburg

Zur Anmeldung


Protestcamp und Vortrag Stop GEAS

Die geplanten Änderungen am „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“(GEAS) sollen die Rechte Geflüchteter stark einschränken. Bis zum Ende ihrer Asylverfahren sollen sie künftig unter haftähnlichen Bedingungen an den EU-Außengrenzen festgehalten werden. Mit einem finalen Beschluss dieser menschenverachtenden Reform wird am 11.04.2024 gerechnet.

Als Protestaktion im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus veranstaltet das Stop-GEAS-Bündnis von Freitag dem 22.03. bis Samstag dem 23.03. von 15-15 Uhr ein Protestcamp vor dem Tübinger Rathaus. Zum Programm des Protestcamps gehören unter anderem der gemeinsame Aufbau, eine Filmvorführung und Lesung, kreative Bastelaktionen und eine Abschlusskundgebung.
Mitzubringen sind: Zelte, Schlafsäcke, Isomatten und warme Sachen.

Außerdem findet am Abend zuvor, Donnerstag 21.03., um 18:30 Uhr im Schlatterhaus in der Österbergstraße 2 ein Vortrag zur GEAS-Reform statt.


Kampagne: Noch kannst Du

Noch kannst Du anders sein und trotzdem gleichberechtigt. Noch kannst Du in für deine Meinung auf die Straße gehen. Noch kannst Du für Flüchtlinge und ein offenes Europa eintreten.

Im Rahmen der Aktion „Noch kannst Du“, entwickelt von der Stiftung gegen Rassismus in Zusammenarbeit mit dem Initiativausschuss für Migrationspolitik Rheinland-Pfalz und der Diakonie Hessen, werden Materialien und Sharepics zum Download zur Verfügung gestellt, um Online und im öffentlichen Raum auf die Bedrohung durch Rechtsaußenparteien hinzuweisen.

Denn:

Noch kannst Du eine Regierung wählen oder auch abwählen. Noch kannst Du auf die Unabhängigkeit der Gerichte vertrauen. Noch kannst Du Menschenrechte einklagen.

Aber was, wenn Rechtsaußen das Sagen hat? Wenn Antidemokrat*innen im Parlament die Mehrheit bilden, die Justiz unterwandern und so den Rechtsstaat schwächen? Wenn rechtsextreme Kandidat*innen als Verfassungsrichter*innen eingesetzt werden? Wenn die Religionsfreiheit in Art. 4 GG nur noch für ausgewählte Religionen gilt und eine rassistische national-völkische Politik den innersten Kern der Garantie der Menschenwürde aushebelt?

Was, wenn das Recht auf Versammlung nur noch für Deutsche gelten soll? Wenn die Ehe für alle und der CSD abgeschafft werden? Wenn die Geschlechtsidentität von Menschen seitens des Staates nunmehr als gefährliche Ideologie und Bedrohung für Kinder und Jugendliche gesehen wird?

Noch kannst Du in einer offenen Gesellschaft leben.

Aber was, wenn Rechtsaußen das Sagen hat – eine Dystopie oder doch bald Realität, wenn wir nicht aktiv werden? Wir müssen aktiv sein, bleiben und werden für Menschenrechte und alles andere, was unsere Demokratie ausmacht und wogegen sich Rechtsaußen positioniert.



UNICEF Studie: Geflüchtete Kinder in Unterkünften

Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften für Geflüchtete ist nicht kindgerecht und raubt ihnen wertvolle Zeit ihrer Kindheit und Entwicklungsmöglichkeiten. Ihre Kinderrechte werden gravierend eingeschränkt, so leben sie meist ohne hinreichende Privatsphäre und kindgerechte Räume. Zudem sind sie häufig Gewalt ausgesetzt, es herrschen teils schlechte hygienische Bedingungen und der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialen Kontakten außerhalb ist erschwert. Ein richtiges „Ankommen“ in Deutschland ist so nicht denkbar. Vielmehr empfinden die befragten Kinder und Jugendlichen ihre Situation als ein Leben, bei dem die Stopptaste gedrückt wurde.

Zu diesem Ergebnis kommt eine partizipative Studie des UNICEF Deutschland e.V. und des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Von einem Expert*innenbeirat begleitet wurde den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, ihre Perspektiven zu schildern und aufzuzeigen, wie sich die Bedingungen in den Unterkünften auf ihr Leben auswirken. Kinder und Jugendliche sind aufgrund struktureller Defizite immer noch nicht umfänglich geschützt. Gleichzeitig hat jedes Kind ein Recht darauf, dass „nach den Erfahrungen der Flucht endlich eine Kindheit beginnt, die diesen Namen verdient.“



Passbeschaffung im Aufenthaltsrecht – Pflichten und Zumutbarkeit

Die Frage der Passbeschaffung ist für das Leben Geflüchteter von zentraler Bedeutung – dennoch ist rechtlich nicht klar festgelegt, wo die Zumutbarkeitsgrenzen bei der Passbeschaffung liegen. Ohne Pass keine Aufenthaltsverfestigung, keine Reisen außerhalb Deutschlands und im Falle der Duldung potenziell umfassende Sanktionen und Nachteile.

Die Passbeschaffung stellt sich jedoch oft als schwieriges Unterfangen dar. Mitunter hohe finanzielle Hürden müssen überwunden werden, bis der Pass bei der Botschaft des Herkunftslandes ausgestellt wird. Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert hat im Auftrag von PRO ASYL ein Gutachten verfasst, das der Frage nachgeht, welche rechtlichen Pflichten sich für Geflüchtete aber auch Behörden in Bezug auf die Passbeschaffung und Identitätsklärung ergeben und wo die Grenzen der Zumutbarkeit für Geflüchtete liegen.



Bruchsal: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Mit diesem Seminar bieten wir Ihnen in dieser schnelllebigen Welt des Asyl- und Aufenthaltsrechts die Möglichkeit zu einem „Up-date“. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Gesetzentwürfe und -änderungen wie z.B. Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz, Verschärfung im Bereich Abschiebungen und sich daraus ergebende Neuerungen z.B. im Bereich Arbeit und Ausbildung.

Zusammen mit Ihrer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit ihre aktuellen thematischen Fragestellungen (bitte keine Einzelfälle) anzugeben. So weit möglich, werden Ihre Themen einbezogen.

Das Seminar richtet sich an ehrenamtlich Engagierte mit asylrechtlichem Grundlagenwissen.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Ort: Diakonisches Werk in Bruchsal, Wörthstr. 7, 76646 Bruchsal

Die Teilnahme ist kostenfrei. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Anmeldung und Ansprechpartnerin: andrea.baisch-herrmann@diakonie-laka.de (Andrea Baisch-Herrmann, Diakonisches Werk Landkreis Karlsruhe)

Eine Veranstaltung des Diakonisches Werks Landkreis Karlsruhe in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Möglichkeiten der Krankenversicherung trotz AsylbLG

Mit der Verlängerung der Bezugsdauer von Grundleistungen nach § 3/3a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf 36 Monate, verlängert sich auch die Verwehrung adäquater medizinischer Grundversorgung. Die Betroffenen sind in der Regel nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Stattdessen entscheidet das Sozialamt in jedem Einzelfall über die Kostenübernahme für medizinische Leistungen. Im Ergebnis müsste der Umfang der Grund- und Zusatzleistungen zwar weitgehend demjenigen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen, doch in der Praxis ist dies schwerlich durchsetzbar.

Tatsächlich gibt es mehrere Möglichkeiten für eine Mitgliedschaft leistungsbeziehender Personen im AsylbLG in der gesetzlichen Krankenkasse:

  • Pflichtversicherung für Beschäftigte oder betrieblich Auszubildende (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)
  • Familienversicherung (§ 10 SGB V)
  • Pflichtversicherung für Studierende (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V)
  • Pflichtversicherung für Praktikant*innen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V)

Nach Ende der Pflicht- oder Familienversicherung besteht bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung.


  • Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V., Hinweisschreiben

Petition für einen respektvollen Umgang mit Geflüchteten

Im offenen Brief gerichtet an die Stadt Stuttgart wird die gezielte Stimmungsmache gegen Geflüchtete insb. seitens des Stuttgarter OB und der CDU-Ratsfraktion kritisiert. So werden geflüchtete Menschen zu Sündenböcken für die Resultate verfehlter Stadtpolitik gemacht. Durch das Schüren ablehnender Stimmung gegen nur vermeintlich Verantwortliche werden Probleme wie der Mangel an bezahlbarem Wohnraum auch nicht gelöst. Stattdessen wird ein weiterer Keil zwischen Menschen getrieben und die ausländerfeindlichen Tendenzen in unserer Gesellschaft befeuert.

Die Initiative von Engagierten aus Stuttgarter Freundeskreisen zur Unterstützung Geflüchteter stellt sich dem entgegen. In ihrer Petition setzen sie sich für Empathie, Respekt und Menschlichkeit im Umgang mit den Menschen ein, die in Stuttgart Zuflucht gefunden haben. Diesen Forderungen haben sich mittlerweile bereits 16 Freundeskreise und andere Organisationen aus Stuttgart angeschlossen.


Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-einen-respektvollen-umgang-mit-menschen-die-bei-uns-zuflucht-gesucht-haben
Link zum Artikel in der Stuttgarter Zeitung: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.offener-brief-von-stuttgarter-ehrenamtlichen-freundeskreise-ob-und-cdu-machen-gefluechtete-zum-suendenbock.2b549e08-c193-4098-8d39-a1ad098f56bf.html


EuGH: subjektive Nachfluchtgründe bei Religionswechsel

Ein Asylantrag aufgrund eines Religionswechsels nach dem Verlassen des Herkunftslandes kann nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden. Das hat der EuGH in seinem Urteil vom 29.02.2024 – C-222/22 entschieden.

Art. 5 Abs. 3 der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU (RL) erlaubt Mitgliedsstaaten bei Vorhandensein einer entsprechenden nationalen Regelung, einen Folgeantrag „unbeschadet der Genfer Flüchtlingskonvention“ „in der Regel“ abzulehnen, wenn die geltend gemachte Verfolgungsgefahr auf vom Antragsteller nach Verlassen des Herkunftslandes „selbst geschaffenen Umständen“ beruht. Der EuGH stellt nun klar, dass dieser Artikel Ausnahmecharakter habe. Daraus folgt das Erfordernis einer engen Auslegung unter Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention.

Zweck des Wortlauts „selbst geschaffene Umstände“ sei es, eine Missbrauchsabsicht der antragstellenden Person zu ahnden. Dabei erlaube Art. 5 Abs. 3 RL keine Aufstellung einer (von der antragstellenden Person zu widerlegenden) Vermutung des Missbrauchs. Vielmehr sei eine individuelle Prüfung unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen erforderlich. Eine Ablehnung als rechtsmissbräuchlich bedürfe der positiven Feststellung der Missbrauchsabsicht und der Absicht, das Verfahren für die Zuerkennung internationalen Schutzes zu „instrumentalisieren“.

Im Übrigen folge aus dem Ausdruck „unbeschadet der Genfer Flüchtlingskonvention“, dass im Falle der Ablehnung als rechtsmissbräuchlich und der daraus folgenden Verweigerung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) dennoch bestehen bleibt. Die damit verbundenen Rechte, wie etwa der Schutz vor einer Ausweisung oder Zurückweisung bei Verfolgungsgefahr im Herkunftsland (Refoulement-Verbot Art. 33 Abs. 1 GFK) seien daher weiter zu gewährleisten.



Frühjahrstagung 2024

Information in English

Herzliche Einladung zur diesjährigen Frühjahrstagung am Samstag, den 13. April 2024, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Im Hauptvortrag wird der Kampf um Frauen- und Geflüchtetenrechte aus der Perspektive von geflüchteten Aktivistinnen beleuchtet. Danach gibt es eine Blitzlicht-Runde, in der die Themen Einbürgerungsrecht, Rechtspopulismus, Antisemitismus & antimuslimischer Rassimismus sowie das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) vorgestellt werden. In der anschließenden Vertiefungsphase können Sie sich für eines der Themen entscheiden und sich in kleinerem Rahmen intensiver damit auseinander setzen.

Am späten Nachmittag schließt sich die Mitgliederversammlung, einschließlich der Nachwahl eines Sitzes im erweiterten Vorstands an.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart (barrierefrei)

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Beteiligten, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

09:30 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung

10:15 Uhr: Hauptvortrag: Geflüchtete Aktivistinnen kämpfen um ihre Rechte

Geflüchtete Frauen erleben doppelte Diskriminierung im Hinblick auf ihr Geschlecht und auf Rassismus. Um so wichtiger und schwieriger ist ihr Kampf um ihre Rechte. Vor 22 Jahren hat sich die Initiative „Women in Exile“ gegründet, in der sich geflüchtete Frauen zusammengeschlossen haben. Doris Dede berichtet von der Bewegung der Refugee-Frauen, ihren Erfahrungen, ihrem Selbstverständnis, Netzwerken sowie Strategien und Aktionen.

Referentin: Doris Dede (Women in Exile e.V.)

11:00 Uhr: Blitzlicht-Runde

In 15 Minuten pro Thema geben die Referierenden einen kurzen Überblick über die wichtigsten Inhalte ihrer Themenschwerpunkte, denen am Nachmittag in der Vertiefungsphase nachgegangen wird:

  • Neues im Einbürgerungsrecht stellt Dominik Keicher vor (Landratsamt Sigmaringen)
  • Die Entwicklung von Rechtspopulismus zeigt Sandy Schüler auf (Aufstehen gegen Rassismus)
  • Zu Antisemitismus und antimuslimischem Rassismus sprechen Furkan Yüksel und Kiril Denisov (Kubus e.V.)
  • Der Stand des GEAS erklärt Seren Haliloğlu (Universität Freiburg)

12.15 – 13.15 Uhr: Mittagessen

13:15 14:45 Uhr: Vertiefungsphase

Wählen Sie ein Thema aus den vier Themenbereichen, die in der Blitzlicht-Runde vorgestellt wurden.

1. Vortrag: Neues im Einbürgerungsrecht

Viel gerungen hat die Bundesregierung mit den Gesetzesänderungen im Bereich Einbürgerung. Während einige große Fortschritte erzielt worden sind – wie beispielsweise in den Bereichen mehrfache Staatsangehörigkeit und Aufenthaltszeiten – gibt es aber Verschärfungen bei der Lebensunterhaltsicherung, die besonders Menschen in prekären Lebenslagen treffen werden. In dem Vortrag zum neuen Einbürgerungsrecht wird es sowohl im die gesetzlichen Änderungen gehen, als auch um die behördliche Praxis bei der Umsetzung und Anwendung von Bundesrecht. 

Referent: Dominik Keicher (Sachgebietsleiter der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde, LRA Sigmaringen)

2. Arbeitsgruppe: Werde Stammtischkämpfer*in: Rechten und diskriminierenden Parolen im Alltag begegnen

Wir alle kennen das: Auf der Arbeit, im Sportverein, in der Familie oder auf der Straße fallen Sprüche, die uns die Sprache verschlagen. Später ärgern wir uns, hätten gerne den Mund aufgemacht.

Hier setzt der Stammtischkämpfer*innen-Workshop an. Er soll Menschen in die Lage versetzen, die Schrecksekunde zu überwinden, Position zu beziehen und deutlich zu machen: Das nehmen wir nicht länger hin! In Theorie und Praxis werden gängige rechte Positionen untersucht und geübt, das Wort zu ergreifen und für solidarische Alternativen zu streiten.

Referentin: Sandy Schüler (Aufstehen gegen Rassismus)

3. Arbeitsgruppe: Antisemitismus und antimuslimischer Rassismus: Wurzeln, Facetten und Sensibilisierung

Debatten rund um Antisemitismus sind derzeit breit in den Medien vertreten. Antimuslimischer Rasissmus wird dagegen weniger thematisiert, obwohl beide Diskriminierungsformen miteinader verbunden sind. Die Arbeitsgruppe bietet einen umfassenden Einblick in die Geschichte des Antisemitismus und (antimuslimischen) Rassismus sowie in aktuelle Diskurse rund um diese Themen. Teilnehmende lernen, diese Phänomene im Kontext der Geflüchtetenhilfe und im Alltag zu erkennen und zu verstehen, um ihr Wissen effektiv zu erweitern.“

Referenten: Furkan Yüksel und Kiril Denisov (bildungspolitische Referenten sowie Botschafter von „Schalom und Salam“, Kubus e.V.)

4. Vortrag: Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS): Regelungen, Verfahren und fatale Folgen

Jahrelang wurde um die Reform des GEAS in der Europäischen Union gestritten. Unter dem Rechtsruck der vergangenen Jahre haben sich die Mitgliedstaaten der EU und das europäische Parlament auf fatale Änderungen im Dezember 2023 geeinigt. In diesem Vortrag wird es einen Überblick geben über die Bestandteile des GEAS, die institutionelle Umsetzung und die zu erwartenden Änderungen und deren immense Folgen für Flüchtende an den Außengrenzen und innerhalb der EU. Klar ist, die EU schottet sich weiter ab und dafür sind entsprechende Instrumente im GEAS vorgesehen. Wie also sieht die Zukunft von ankommenden Schutzsuchenden in der EU aus?

Referentin: Seren Haliloğlu, LL.M. (Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Freiburg)

14:45 – 15:00: Pause

15:00 17:00 Uhr: Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg e.V.

Herzliche Einladung an alle Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Die Anmeldung ist geschlossen. Kommen Sie gerne spontan vorbei.