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Krankheit, Tod und Trauer: Netzwerk für Kinderpalliativangebote

Der Bundesverband Kinderhospiz e.V. hat ein Netzwerk der Kinderpalliativangebote für Geflüchtete errichtet und vermittelt Kinderhospizangebote. Diese Hilfen richten sich sowohl an Geflüchtete mit lebensbedrohlich erkrankten Kindern als auch an trauernde Kinder und Familienangehörige, die um ein Kind trauern.

Der Bundesverband hat hierfür eine Website mit ukrainischem, russischem, englischem und deutschem Text zu der Kinderhospizarbeit eingerichtet. Zudem gibt es eine telefonische, kostenlose Sprechstunde (deutsch, englisch, russisch und ukrainisch):

Telefon:           +49 800 8888 4713
Montags:         19:00 – 20:00 h
Freitags:          13:00 – 14:00 h

Auch per E-Mail erreichen Sie den Bundesverband Kinderhospiz e.V. in den angegebenen Sprachen unter: fluechtlingshilfe@bundesverband-kinderhospiz.de



Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern die Gleichbehandlung aller Geflüchteten aus der Ukraine

Anlässlich der Innenminister*innenkonferenz vom 1.-3. Juni 2022 in Würzburg fordern die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL sowie viele weitere Organisationen und Initiativen eine bundesweite Regelung, die den Schutz von allen aus der Ukraine geflüchteten Menschen garantiert und einen sofortigen Stopp der Diskriminierung von Drittstaater*innen und Staatenlosen aus der Ukraine.

Seit dem militärischen Angriff Russlands auf die gesamte Ukraine sind bereits über sechs Millionen Menschen von dort geflohen, größtenteils in die Anrainerstaaten, viele hunderttausend Menschen sind aber auch in die Bundesrepublik geflüchtet.

Ukrainer*innen erhalten in Deutschland gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG zur Gewährung vorübergehenden Schutzes und gemäß EU-Ratsbeschluss vom 4. März 2022 unbürokratischen Zugang zu Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis und Sozialleistungen. Sie bekommen so ein wichtiges Stück Sicherheit in der ihr Leben bestimmenden Katastrophe des Krieges.

Doch andere Kriegsflüchtlinge, die in der Ukraine gelebt, studiert oder gearbeitet haben und sogar Staatenlose, die ihr gesamtes Leben dort verbracht haben, werden größtenteils schlechter gestellt, obwohl sie vor dem gleichen Krieg, vor der gleichen Gewalt geflohen sind: Nicht-ukrainische Drittstaater*innen mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine sind einem Rundschreiben des BMI zufolge bisher von dem Recht auf temporären Schutz als Kriegsvertriebene nach § 24 AufenthG ausgenommen, wenn angenommen wird, dass eine „sichere und dauerhafte Rückkehrmöglichkeit“ ins Herkunftsland besteht.

Anstatt den Fokus auf den bisherigen Lebensmittelpunkt in der Ukraine zu legen, soll also die vermeintliche Rückkehrmöglichkeit ins ursprüngliche Herkunftsland ausschlaggebend sein – und das, obwohl nach den Leitlinien der EU-Kommission für alle EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, Menschen, die eine „sinnvollere Verbindung zur Ukraine haben als zu ihrem Herkunftsland“, ebenso den Schutz für Kriegsvertriebene zu gewähren.

Zwar ist allen Menschen aus der Ukraine laut der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung erst einmal der Aufenthalt bis zum 31. August im Bundesgebiet erlaubt. Das soll ihnen die Möglichkeit eröffnen, entweder den vorübergehenden Schutz zu beantragen oder die Voraussetzungen für andere aufenthaltsrechtliche Zwecke zu erfüllen. Letzteres ist jedoch in der Kürze der Zeit für viele Geflüchtete kaum möglich. Langfristig besteht die Gefahr, dass die Menschen dauerhaft in prekäre Lebenslagen geraten.

Drittstaatsangehörige und Staatenlose können aufgrund der unklaren Rechtslage und des damit einhergehenden restriktiven Verwaltungshandelns in Deutschland kaum Perspektiven im Hinblick auf Arbeit, Wohnung, Erwerb von Deutschkenntnissen, Ausbildung und Studium entwickeln. Sie haben kaum Möglichkeiten, hier anzukommen, sich zu orientieren, die Erlebnisse des Krieges und der Flucht zu überwinden und sich gesellschaftlich zu beteiligen – und dies, obwohl sie genauso von Krieg und Flucht betroffen und womöglich sogar traumatisiert sind, wie ukrainische Staatsangehörige“, so Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Wiebke Judith, Leiterin des Teams Recht & Advocacy bei PRO ASYL, kritisiert: „Alle Menschen, die aus der Ukraine vor Krieg und Gewalt fliehen mussten, haben ihren Lebensmittelpunkt verloren, aber nicht alle werden in Deutschland gleich behandelt. Drittstaatsangehörige und Staatenlose werden trotz vorläufig legalem Aufenthalt von Ausländerbehörden zum Teil unter Druck gesetzt auszureisen. Anträge auf den vorübergehenden Schutz werden oft nicht einmal angenommen. Das zeigt: für alle aus der Ukraine geflüchtete Menschen braucht es richtige Sicherheit und Perspektive durch einen Aufenthaltstitel.“

Wir fordern von Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine bundesweite Regelung für ein zweijähriges Aufenthaltsrecht für alle aus der Ukraine Geflüchteten, um für alle Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands fliehen mussten, tatsächlichen Schutz und Perspektiven zu schaffen.

Außerdem fordern wir die Länder auf, schon jetzt alle rechtlichen Spielräume zu nutzen und auch den aus der Ukraine Geflüchteten ohne ukrainische Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.


PRO ASYL und Connection e.V.: Russische Deserteure und Militärdienstflüchtige

Das Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerk Connection e.V. und PRO ASYL begrüßen die Erklärung des Innenministeriums, dass russischen Deserteuren Schutz zugesichert wird. Zugleich weisen die Organisationen auf immer noch fehlende Schutzzusagen hin: Für Militärdienstflüchtige aus Russland, für Kriegsdienstverweigerer und Militärdienstentzieher aus Belarus und der Ukraine.

In einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Bundestags hat das Innenministerium am 17. Mai 2022 erklärt, dass „bei glaubhaft gemachter Desertion eines russischen Asylantragstellenden derzeit in der Regel von drohender Verfolgungshandlung für den Fall der Rückkehr in die Russische Föderation ausgegangen“ werde. Ergänzend schreibt das Innenministerium: „Da bereits die Bezeichnung ‚Krieg‘, bezogen auf den Angriff auf die Ukraine, in der Russischen Föderation als oppositionelle politische Darstellung geahndet werden kann, kann eine Desertion – als aktives Bekunden gegen die Kriegsführung – als Ausdruck einer oppositionellen Überzeugung gewertet werden.“

„Dass russischen Deserteuren Schutz im Asylverfahren angeboten wird, ist ein erster wichtiger Schritt“, sagt heute Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. „Bislang gab es für Deserteure trotz ihrer Entscheidung gegen eine Kriegsteilnahme im deutschen Asylverfahren viele Hürden. Die aktuelle Stellungnahme des BMI führt hoffentlich zu einer schneller Zuerkennung eines Schutzstatus für russische Deserteure.“

Connection e.V. und PRO ASYL weisen zugleich daraufhin, dass in der Mitteilung des Innenministeriums ausdrücklich „Wehrdienstflüchtlinge von den Ausführungen nicht umfasst“ sind. „Es ist ein untragbarer Zustand, dass Menschen, die sich rechtzeitig den Rekrutierungen zu Militär und Krieg entziehen, von der Regelung ausgeschlossen werden“, erklärt Rudi Friedrich von Connection e.V.. „Wir brauchen eine klare Zusage der deutschen Bundesregierung, dass auch die Militärdienstentziehung in Russland in Zeiten des Krieges in der Ukraine als oppositionelle politische Haltung gewertet wird und diese Menschen damit auch den notwendigen Schutz erhalten.“

Es fehlt ein klares Bekenntnis zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung – auch für Ukrainer und Belarussen

Die Organisationen bedauern zudem, dass auch die drohende Rekrutierung und die mittelbare Kriegsbeteiligung von Belarus nicht in die Aussage des Innenministeriums einfließt. PRO ASYL und Connection e.V. fordern gemeinsam mit 40 weiteren Organisationen in einem im März 2022 veröffentlichten Appell an den Bundestag, auch belarussischen Soldaten und Soldatinnen, die sich dem Einsatz im Militär und somit dem möglichen Kriegseinsatz in der Ukraine entzogen haben oder desertiert sind, Asyl zu gewähren.

Darüber hinaus fehlt ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung, gerade bezüglich der Ukraine. „Es hat sich gezeigt“, so Rudi Friedrich, dass sowohl in Russland als auch in Belarus und insbesondere in der Ukraine die Regelungen zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung völlig unzureichend sind. Es ist kein Wunder, dass auch Tausende Militärdienstpflichtige aus der Ukraine ins Ausland geflohen sind. Ihnen wird im Herkunftsland das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verwehrt. Auch sie brauchen nach dem Auslaufen der momentanen Aufenthaltsregelung für Geflüchtete aus der Ukraine Schutz.“


Podiumsdiskussion zur Bilanz der Landesregierung

Das Asylzentrum e.V., der AK Asyl Südstadt und die Katholischen Gesamtkirchengemeinde Tübingen veranstalten am 20.06.2022 um 19.30 Uhr in Tübingen eine Poduiumsdiskussion zur Bilanz der Landesregierung im Rahmen der Menschenrechtswoche 2022: „Ressourcen fallen nicht vom Himmel. Wovon hängen Menschenrechte ab?“

Menschenrechte werden beklagenswerterweise sehr oft auf der Welt verletzt – auch in Europa, das sich gerne selbst als „Wertegemeinschaft“ bezeichnet. Menschen ertrinken im Mittelmeer, weil wir in Europa sie nicht retten. Menschen werden an den EU-Außengrenzen zurückgeprügelt, weil unsere Gesellschaften sie nicht passieren lassen.

Dabei wird auf Tübingen, auf Baden-Württemberg geschaut: Welche Ressourcen müssen bereitgestellt werden, damit die verbürgten Menschenrechte und Grundfreiheiten für Geflüchtete gewährleistet sind?

Dazu wird das Kapitel „Migration und Integration“ des Koalitionsvertrags der grün-schwarzen Landesregierung ein Jahr nach Unterzeichnung unter die Lupe genommen. Was wurde umgesetzt? Was nicht und warum? Und was fehlt grundsätzlich?

Referent*innen:

  1. Badiah Jazzaa, Jesidin, Buchautorin, 2014 vor dem IS aus dem Nordirak geflohen
  2. Dorothea Kliche-Behnke, Sprecherin für Integration der SPD-Landtagsfaktion
  3. Daniel Lede Abal, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Grünen im Landtag und Sprecher für Migration und Integration
  4. Séan McGinley, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Leiter der Geschäftsstelle

Postkartenaktion zum Weltflüchtlingstag

Gemeinsam mit dem Paritätischen BW, dem LAKA BW und der Seebrücke BW erinnern wir die Landesregierung an ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Vor über einem Jahr hat die Landesregierung ihre Vorhaben im Koalitionsvertrag vorgestellt, die wir sehr begrüßt haben. Ein Jahr später hat sich jedoch kaum etwas geändert. Es ist Zeit, dass auf Worte Taten folgen!

Deshalb fordern wir weiterhin und anlässlich des Weltflüchtlingstag am 20. Juni

  • ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus den Lagern an den EU-Außengrenzen,
  • Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle,
  • die wirksame Anwendung von Bleiberechtsregelungen,
  • muttersprachlichen Unterricht in staatlicher Verantwortung,
  • die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes!

Erinnert die Landesregierung zusammen mit uns an ihre Versprechen und beteiligt euch an unserer Postkartenaktion zum Weltflüchtlingstag! Schickt eine Postkarte an die Landesregierung! Bestellen könnt ihr diese kostenfrei über unsere Materialbestellung.


Neues Projekt „Frauen im Austausch“

Seit dem 1. April läuft beim Flüchtlingsrat BW ein Projekt, über das ein Austauschangebot für Frauen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte durchgeführt wird.

Für zugewanderte Frauen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt und generell zur gesellschaftlichen Teilhabe oft besonders schwierig. Auch aufgrund der Pandemie fehlen vielen Frauen Kontakte zu anderen Frauen in einer vergleichbaren Lebenssituation und somit häufig auch Vorbilder, die ihnen vermitteln, dass auch sie in Deutschland Fuß fassen und eine Arbeit finden können.

Im Rahmen des Projekts wird ein niederschwelliges und regelmäßiges Austauschangebot für zugewanderte Frauen entwickelt.  Der Austausch startet ab Juni/Juli und wird über einen Zeitraum von fünf Monaten digital über die Plattform Zoom stattfinden. Die Gruppen treffen sich circa alle zwei Wochen. Der Austausch wird durch regelmäßige Input-Vorträge zu verschiedenen bedarfsspezifischen Themen im Bereich Arbeit und Bildung ergänzt.

Der Peer-to-Peer-Austausch soll die Teilnehmerinnen ermutigen und empowern, mit Herausforderungen umzugehen und gemeinsam Lösungen zu finden. Ziel ist es unter anderem, die Frauen dem Arbeitsmarkt näher zu bringen.

Das Projekt richtet sich an Frauen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, die derzeit nicht voll erwerbstätig sind und eine der folgenden Sprachen sprechen: Deutsch, Englisch, Türkisch oder Dari. Auch FLINTA* (Frauen, Lesben, Inter*Personen, Non-Binary*Personen, trans*Personen und Agender*Personen) sind herzlich eingeladen, am Projekt teilzunehmen.

Das Projekt wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln der Europäischen Union gefördert.

Die mehrsprachigen Flyer können gerne an interessierte Frauen weitergeleitet werden. Interessierte Frauen können sich gerne an Eylem Ög wenden (E-Mail: oeg@fluechtlingsrat-bw.de, Whatsapp: 0157/52898436).


Austauschtreffen für politisch aktive Geflüchtete

english version below

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt alle politisch interessierten und aktiven Flüchtlinge zu einem Online-Netzwerktreffen ein. Das Treffen findet am Mittwoch, 1. Juni um 18 Uhr statt.

Warum machen wir dieses Treffen? Es gibt viele Flüchtlinge, die alleine oder mit anderen aktiv sind für ihre Rechte. Wir wollen diese Menschen und Gruppen zusammenbringen, damit sie ihre Erfahrungen austauschen und über Wege zur Zusammenarbeit sprechen können. Deswegen haben wir auch einige Aktivisten eingeladen, die über ihre Erfahrungen und Erfolge berichten können.
Außerdem wollen wir über ein aktuelles und wichtiges Problem sprechen, dass Menschen aus verschiedenen Ländern betrifft, nämlich die Situation der nicht-ukrainischen Flüchtlinge die aus der Ukraine geflüchtet sind. Zum Beispiel Leute die als Ausländer in der Ukraine studiert oder gearbeitet haben. Wir wollen darüber sprechen, welche Erfahrungen und Probleme diese Menschen gerade in Deutschland haben und was wir gemeinsam zu diesem Thema machen können.
Leitet diese Einladung gerne an andere Interessierte weiter!
Wir freuen uns über eure Teilnahme!
Das Treffen ist für Menschen mit Fluchthintergrund gedacht. Für Unterstützer*innen ohne eigene Fluchtbiografie ist eine Teilnahme möglich, wir werden allerdings darauf achten dass vor allem geflüchtete Menschen zu Wort kommen. Vor allem bitten wir Unterstützer*innen, diese Einladung an interessierte Geflüchtete weiterzuleiten. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Veranstaltung keine Fortbildung oder Beratungsveranstaltung ist, sondern dazu dient, dass Geflüchtete sind untereinander austauschen und vernetzen und überlegen, was sie selbst gemeinsam machen können um sich für ihre Interessen und Rechte einzusetzen.

Wer teilnehmen möchte, kann eine Email an eine der folgenden Adressen schicken:
osa@fluechtlingsrat-bw.de
mcginley@fluechtlingerat-bw.de

wir schicken Ihnen dann die Zugangsdaten zu.

English version

The Refugee Council of Baden-Württemberg invites all politically interested and active refugees to an online networking meeting. The meeting will take place on Wednesday, 1 June at 6 pm.

Why are we holding this meeting? There are many refugees who are active on their own or with others for their rights. We want to bring these people and groups together so they can share their experiences and talk about ways to work together. That is why we have also invited some activists who can report on their experiences and successes.
We also want to talk about a current and important problem that affects people from different countries, namely the situation of non-Ukrainian refugees who have fled Ukraine. For example, people who studied or worked in Ukraine as foreigners. We want to talk about what experiences and problems these people have in Germany and what we can do together on this topic.
Please forward this invitation to others who may be interested!
We are looking forward to your participation!
The meeting is intended for people with a refugee background. It is possible for supporters without their own refugee biography to participate, but we will make sure that mainly refugees have their say. Above all, we ask supporters to forward this invitation to interested refugees. It is important to emphasize that this event is not a training or counseling event, but serves to enable refugees to exchange and network with each other and to consider what they can do together to advocate for their interests and rights.

If you are interested in taking part, please write an email to one of the following addresses:

mcginley@fluechtlingsrat-bw.de

osa@fluechtlingsrat-bw.de

and we will send you to link.


Online-Seminar „Überblick über die rechtliche Situation von Geflüchteten aus der Ukraine“

Nachdem das erste Online-Seminar zum Thema „Überblick über die rechtliche Situation von Geflüchteten aus der Ukraine“ auf sehr großes Interesse gestoßen ist, und zahlreiche Wünsche nach einer Wiederholung an uns herangetragen wurden, freuen wir uns, dass unsere beiden Referenten die Zeit gefunden haben, die Veranstaltung ein zweites Mal anzubieten.

Die Referenten, Manfred Weidmann (Rechtsanwalt in der Tübinger „Kanzlei in der Südstadt“ und Mitglied des Sprecher*innenrats des Flüchtlingsrats BW) und Prof. Wolfgang Armbruster (Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Sigmaringen a.D.) werden einen allgemeinen Überblick über die rechtlichen Fragen geben, die aktuell in der Beratung von geflüchteten Personen aus der Ukraine relevant sind. Im Anschluss besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmenden ist allerdings aus technischen Gründen auf 100 Personen beschränkt. Bitte melden Sie sich mit dem untenstehenden Formular an. Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Dieses Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Justiz und Migration.


PRO ASYL: Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört abgeschafft!

PRO ASYL begrüßt, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 anstelle von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reguläre Sozialleistungen sowie einen Anspruch auf Kindergeld und BAföG erhalten sollen. Das ist gut – andere Geflüchtete aber profitieren weiterhin nicht davon.

Am 12. Mai 2022 wird im Bundestag über den Gesetzesentwurf für das „Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz“ der Bundesregierung abgestimmt. Tritt dieses Gesetz in Kraft, sollen ukrainische Flüchtlinge ab dem 1. Juni 2022 in das normale Sozialhilfesystem (SGB II und SGB XII) eingegliedert werden anstatt wie bisher die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten. Eine sinnvolle und notwendige Gleichstellung, die aber für alle Geflüchteten gelten sollte.

„Die Eingliederung der ukrainischen Geflüchteten in die normale Sozialhilfe ist richtig – denn nur so wird ein möglichst selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilnahme an der Gesellschaft ermöglicht. Doch vielen anderen Geflüchteten wird dies weiterhin verweigert – sie unterliegen verschiedensten Einschränkungen während des Asylverfahrens, darunter den reduzierten Leistungen  des Asylbewerberleistungsgesetzes“, kommentiert Wiebke Judith, Leiterin des Teams Recht & Advocacy bei PRO ASYL. „Das Asylbewerberleistungsgesetz ist gekennzeichnet durch reduzierte Geldbeträge, diskriminierende Sachleistungen und unzureichende Minimalmedizin – es gehört endlich für alle abgeschafft“, fordert Judith.

Mit den geplanten Änderungen sollen ukrainische Geflüchtete ab Juni in die reguläre Krankenversicherung aufgenommen werden. Zudem sollen sie Anspruch auf Kindergeld haben und mit BAföG finanzielle Unterstützung für Studium oder Ausbildung bekommen können.

Verzögerungen sind zu erwarten

PRO ASYL kritisiert bei der Umsetzung jedoch administrative Hürden. Die Bundesregierung setzt nämlich für den Erhalt der Sozialleistungen voraus, dass die Betroffenen über einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (der sogenannte vorübergehende Schutz) oder bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels über eine Bescheinigung über ihren rechtmäßigen Aufenthalt verfügen (eine sogenannte Fiktionsbescheinigung) und dass ihre Fotos und Fingerabdrücke aufgenommen wurden.

Bislang stellen die Ausländerbehörden aber häufig gar keine formgerechte Fiktionsbescheinigung aus. Wiebke Judith gibt zu bedenken: „Viele Behörden schaffen es aktuell nicht, die ukrainischen Geflüchteten zeitnah zu registrieren oder nehmen die Anträge von nicht-ukrainischen Menschen, die vorher in der Ukraine gelebt haben und vor dem Krieg geflohen sind, gar nicht erst zur Prüfung an. Dadurch sind Verzögerungen bei der Auszahlung der Sozialleistungen zu befürchten.“

Hintergrund

Flüchtlinge aus der Ukraine können seit dem 4. März 2022 auf Grundlage der EU-Massenzustromsrichtlinie den „vorübergehenden Schutz“ in Deutschland bekommen. Sie erhalten dadurch vergleichsweise unkompliziert ein Aufenthaltsrecht und nun auch Zugang zum normalen Sozialleistungssystem, ohne vorher ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Bisher hatten sie lediglich Anspruch auf die reduzierten Sonderleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – so wie viele andere Geflüchtete, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, Geduldete und einige andere Gruppen, die weiterhin den diskriminierenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes unterworfen bleiben.

Weitere Informationen und Einschätzungen zu dem Gesetzentwurf finden Sie auf der News-Seite von PRO ASYL.


Grenzen überwunden – auf Barrieren gestoßen: Geflüchtete Menschen mit einer Behinderung

** Die Veranstaltung fällt leider aus***

Geflüchtete Menschen mit einer Behinderung haben das Recht auf besonderen Schutz. Was heißt das genau und wie wird der Anspruch auf Schutz umgesetzt? Wer ist genau gemeint, wenn man von Geflüchteten mit einer Behinderung spricht? Und vor allem: Wie könnte eine gute Unterstützung dieser Zielgruppe aussehen? Diese und weitere Fragen werden in der Fortbildung thematisiert. Neben rechtlichen Fragestellungen spielt auch die Einstellung zum Thema Flucht und Behinderung in der Fortbildung eine wichtige Rolle. Auch Fallbeispiele und ein Film, in dem Betroffene sich zu Wort melden, sind Teil der Fortbildung.

Referentinnen: Kawther Ali (Leiterin des mehrsprachigem Treffpunkts für Frauen zum Thema Behinderung) und Maria Stehle (Arbeitskreis Behinderte an der Christuskirche)

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit.

Die kostenlose Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, statt.