Beiträge

Infoabend „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“ in Tauberbischofsheim

Der Infoabend gibt einen Überblick zu den Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Thematisch geht es u.a. um Folgeanträge für Personen aus Afghanistan und Syrien, der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitsmarktzugang für sogenannte „Dublin Fälle“ und um aktuelle Fragestellungen rund um die Situation in Afghanistan.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit aus dem Main-Tauber-Kreis. Die 3G- und AHA-Regeln werden eingehalten.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Um vorherige Anmeldung unter Katrin.Beuschlein@diakonie.ekiba.de wird gebeten.

Der Infoabend wird in Kooperation mit Ökumenischen Fachstelle für Flüchtlingshilfe im Main-Tauber-Kreis durchgeführt. Er findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Netzwerk Pro Sinti und Roma sucht ehrenamtlich Engagierte

Das Netzwerk Pro Sinti und Roma ist ein Austausch- und Hilfsnetzwerk, in dem unter der Leitung und Koordination von Kemal Ahmed mittlerweile Haupt- und Ehrenamtliche von Lörrach über Waldkirch und Mannheim bis Nürtingen zusammenarbeiten.

Die Anlaufstellen des Netzwerks verstehen sich als Vermittlungs-, Kontakt- und Beratungsstellen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten für Sinti und Roma. Sie sind zunächst für deutsche Sinti und Roma wie auch für nichtdeutsche Sinti und Roma im Land Baden-Württemberg ein Ansprechpartner. Dies können geflohene Sinti und Roma aus Nicht-EU-Ländern sein wie auch Migrant:innen innerhalb der EU, dies können hier Geborene sein, ob mit oder ohne Migrationserbe. Eine weitere Zielgruppe sind aber auch ehrenamtliche Bürger, die sich für Sinti und Roma auf kommunaler Ebene einsetzen, wie auch Institutionen.

Für diese Tätigkeiten sucht das Netzwerk weitere ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum einen können die bestehenden Anlaufstellen vor Ort Mitarbeit und Zuarbeit brauchen, zum anderen können neue Kristallisationsstellen des Netzwerks an anderen Stellen entstehen.

Das Netzwerk bietet regelmäßigen Erfahrungsaustausch, sodass neue Mitarbeitende nicht auf sich allein gestellt sind. Umgekehrt ist das Netzwerk auch über weitere Erfahrene froh, die sich einbringen wollen. Einbringen können sich sowohl Angehörige der Minderheit, als auch Mitglieder der Mehrheitsgesellschaft.

Interessierte können sich sehr gerne bei Kemal Ahmed melden: k.ahmed@ksew.de


Offener Brief gegen neue Hinweise zur Niederlassungserlaubnis

Tübinger Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen fordern Bundestagsabgeordnete und -kandidat*innen zu einer parlamentarischen Intervention auf, um sich gegen die neuen Hinweise des BMI zur Niederlassungserlaubnis stark zu machen. Nach Überzeugung der Unterzeichnenden führen die – noch kurz vor der Bundestagswahl an den parlamentarischen Gremien vorbei – erlassenen neuen Kriterien und Anforderungen für die Erteilung von unbefristeten Aufenthaltstiteln („Niederlassungserlaubnis“) in diesem „Länderschreiben“ des BMI zu massiven Einschränkungen insbesondere bei der nachhaltigen Integration von anerkannten Flüchtlingen, von denen viele zwar absehbar dauerhaft in Deutschland leben werden, die aber nun Gefahr laufen, dauerhaft in immer wieder befristeten Aufenthaltsverhältnissen belassen zu werden.

Tübingen, 16.09.2021

Offener Brief an alle Bundestagsabgeordneten/-kandidat*innen des Wahlkreis Tübingen

Betr.: „Länderschreiben“ des Bundesministeriums des Inneren zu Niederlassungserlaubnissen vom 12.08.2021

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
sehr geehrte Frau Hänsel,
sehr geehrter Herr Kühn,
sehr geehrter Herr Rosemann,
sehr geehrter Herr Gohl,
sehr geehrter Herr Grünke,
sowie
sehr geehrter Herr Lede-Abal und
sehr geehrte Frau Kliche-Behnke zur Kenntnis,


als unterzeichnende Tübinger Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Asyl-, Aufenthalts- und Migrationsrecht wenden wir uns heute an Sie mit der Bitte um Unterstützung und parlamentarische Intervention.

Mit einem erst jetzt bekannt gewordenen „Länderschreiben“ vom 12.08.2021 an alle für das Aufenthaltsrecht zuständigen Landesbehörden hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) die Hürden für die Erteilung von dauerhaften Niederlassungserlaubnissen für in Deutschland ansässige Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel massiv verschärft.

Dies betrifft insbesondere die Erteilungsvoraussetzungen bezüglich der Identitätsklärung – so soll der von deutschen Behörden für anerkannte Flüchtlinge ausgestellte „blaue Reisepass“ künftig zwar weiterhin als offizielles Reisedokument gelten, nicht aber als Nachweis für die Erfüllung der Passpflicht und Identität bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis.

In dem Länderschreiben werden zudem die Zumutbarkeitskriterien und die Anforderungen an eine „Kooperation“ der Betroffenen mit den Behörden ihrer Herkunftsländer in einem bisher ungekannten Maß ausgeweitet, ebenso der Kreis der Betroffenen, die überhaupt einer „harten“ Verpflichtung unterliegen mit ihren heimatlichen Behörden in Kontakt treten zu müssen; dies betrifft insbesondere Geflüchtete mit einer Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Asylberechtigte nach Art. 16a GG, bei denen bisher aus guten Gründen von der Verpflichtung zu einer Vorsprache bei den Behörden des jeweiligen Verfolgerstaates abgesehen wurde.

In der Konsequenz werden durch dieses erlassähnliche Länderschreiben des BMI für potentiell viele Geflüchtete jegliche Chancen verunmöglicht, sich in Deutschland dauerhaft eine Lebensperspektive aufzubauen, und sie werden in der unbefriedigenden Situation belassen, dass trotz aller Integrationsanstrengungen ihr Aufenthalt in Deutschland immer nur befristet sein wird. Dies kann nicht im Sinne einer guten Integrationspolitik sein.

An der bürokratischen Realität vieler Herkunftsländer schlicht vorbei geht die Anforderung in dem Länderschreiben des BMI, dass von den Ausländerbehörden künftig nahezu ausschließlich maschinenlesbare Identitätsdokumente als Identitätsnachweise bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis akzeptiert werden sollen.

Bei allen in dem Schreiben aufgeführten Fallkonstellationen kann nunmehr die Beweislast, ob oder ob keine Identitätsdokumente auf zumutbarem Weg beschafft werden können, zu nahezu 100% auf die Schultern der Antragsteller abgewälzt werden. Es steht zu befürchten, dass die zuständigen Ausländerbehörden hier künftig bei Anträgen auf eine Niederlassungserlaubnis von vornherein noch restriktiver als bisher agieren werden, und keinerlei eigene Einschätzung (z.B. im Zuge des Amtsermittlungsgrundsatzes) bezüglich der Beschaffbarkeit von Dokumenten durch die Antragsteller mehr vornehmen werden.

Irreführend wird in dem BMI-Schreiben zudem der Eindruck erweckt, dass der Besitz einer Niederlassungserlaubnis zwingend Voraussetzung für eine spätere Einbürgerung sei. Faktisch kann die Einbürgerung bereits heute auch aus einer regulären Aufenthaltserlaubnis heraus beantragt werden – aus der Praxis wissen wir aber leider nur zu gut, zu welchem zusätzlichen Aufwand solche vermeintlich rechtsverbindlichen Aussagen wie in dem vorliegenden Länderschreiben nachher im Umgang von uns und unseren Klient*innen mit den Ausländerbehörden vor Ort führen, nur um die Rechtsgrundlagen (wieder) klar zu stellen.

Wir verkennen nicht, dass der Staat bei alldem auch ein berechtigtes Interesse an geklärten Identitäten von in Deutschland aufhältigen Ausländern geltend macht; dies wird jedoch bereits jetzt auch in sämtlichen einer Niederlassungserlaubnis vorgelagerten Verfahrensschritten, angefangen bei der Einreise und im Asylverfahren, mehrfach und intensiv geprüft, und Menschen, denen eine strafwürdige Täuschung über ihre Identität nachgewiesen wird verbauen sich damit bereits jetzt ihre Chancen auf eine nachhaltige und dauerhafte Bleibeperspektive.

Als Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Asyl-, Aufenthalts- und Migrationsrecht halten wir diese jetzt ergangenen neuen und noch limitierenderen Vorgaben des BMI (noch dazu kurz vor einer Bundestagswahl) daher für nicht zweckdienlich, sondern für fatal und langfristig strukturell integrationsverhindernd. Der ohnehin schon für viele hier lebende Menschen mit migrantischem und/oder Fluchthintergrund steinige Weg hin zu einer wirklich nachhaltigen und dauerhaften Verwurzelung und Integration in der Bundesrepublik Deutschland wird vom BMI hier mutwillig und dauerhaft zu einer Sackgasse umgestaltet.

Als Bundestagsabgeordnete und -kandidat*innen des Wahlkreises Tübingen möchten wir Sie und Ihre Fraktionen – trotz der laufenden Endphase des Bundestagswahlkampfes, in der flüchtlingspolitische Themen möglicherweise nicht so en vogue sind – hier äußerst dringend zu einer parlamentarischen Intervention auffordern, bevor das BMI unter seinem möglicherweise demnächst scheidenden Minister Seehofer hier unumkehrbar Nägel mit Köpfen macht und die nachhaltigen Integrationschancen einer Vielzahl von potentiell Betroffenen hier massiv geschädigt und zunichte gemacht werden.

Für einen Austausch zu diesem Thema stehen die Unterzeichnenden gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

  • move on – menschen.rechte tübingen e.V. / Beratungsstelle Plan.B
  • Asylzentrum Tübingen e.V.
  • Diakonisches Werk Tübingen / jmd – Jugendmigrationsdienst
  • RA Markus Niedworok, Tübingen (Anwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht)
  • RA Manfred Weidmann, Tübingen (Anwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht, Mitglied der deutschen Rechtsberaterkonferenz u. im Sprecherrat des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)
  • RAe Axel Oswald und Franz Spindler, Tübingen (Anwälte für Migrationsrecht)
  • AK Asyl Südstadt Tübingen
  • RAin Lena Pfaff, Tübingen (Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Anwältin für Asyl- und Aufenthaltsrecht)
  • Anlaufstelle K.I.O.S.K / KIT Jugendhilfe, Tübingen

SG Kassel: Keine Leistungskürzung bei fehlenden Mitwirkungspflichten bei Somalia

Das Sozialgericht Kassel hat am 27.08.2021 (Az: S 11 AY 17/21 ER) im Eilverfahren entschieden, dass dem somalischen Kläger die Sozialleistungen nicht gekürzt werden dürfen. Der Betroffene weigerte sich, die für die Ausstellung eines somalischen Passes erforderliche Freiwilligkeitserklärung zur Ausreise zu unterschreiben. Daraufhin wurden seine Leistungen nach §1a Abs. 3 AsylbLG mit der Begründung gekürzt, die Abschiebung sei aus selbst zu vertretenden Gründen nicht durchführbar. Das sieht das SG Kassel anders, denn „zum einen ist die fehlende Passbeschaffung subjektiv nicht vorwerfbar, weil die dem tatsächlichen Willen entgegenstehende Erklärung zur freiwilligen Ausreise aus Deutschland nicht abverlangt werden kann und zum anderen Absicht und gegenwärtige Möglichkeit einer Abschiebung nach Somalia überhaupt zweifelhaft sind.“

Zudem merkt das Gericht an, dass es grundsätzliche verfassungsrechtliche Schwierigkeiten bei Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG gebe. Entsprechende Vorlagen liegen bereits beim Bundesverfassungsgericht.

Das SG Kassel bestätigt damit die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (U.v. 30.10.2013 – B 7 AY 7/12 R) zur Unzumutbarkeit der Unterzeichnung einer Erklärung entgegen des eigenen Willens. Dies sieht das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 10.11.2009 – 1 C 19.08) anders, weswegen zwar keine Leistungseinschränkungen erfolgen dürfen, aber z.B. ein Arbeitsverbot oder eine sog. Duldung Light verhängt werden können.

Wichtig ist allerdings, dass dem SG Kassel keine Erkenntnisse vorliegen, dass derzeit Abschiebungen nach Somalia möglich seien. Dies stellt auch die Praxis der Verhängung von Arbeitsverboten und einer sog. Duldung Light in Frage.


Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg

Die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg wurde evaluiert. Die Evaluation wird allerdings (noch) nicht veröffentlicht, sondern in einer nicht-öffentlichen Sitzung diskutiert. Dies wirft Fragen auf. Die Initiative LEA Watch richtet sich mit einem Offenen Brief an die Stadt Freiburg. Kritisiert wird darüber hinaus, dass bei Begehungen der LEA nicht die Sichtweisen von Geflüchteten und anderer Initiativen erfragt wurden. Der Eindruck entsteht, dass die Evaluation sich nur aus den einseitigen Informationen des Regierungspräsidiums speist. Die Initiative fordert, dass die Stadt ihre kommunalpolitischen Handlungsspielräume nutzt und sich mit den Zuständen in der LEA auseinandersetzt sowie Verantwortung übernimmt.

Der Brief gibt außerdem einen Überblick über die Bedingungen der Unterbringung in der LEA Freiburg.


Asylfolgeanträge von Afghan*innen

Wer einen Asylfolgeantrag stellen möchte, sollte sich zuerst beraten lassen, denn das macht nicht in allen Fällen Sinn. Auch sollte man wissen, dass das BAMF nur bedingt über (Folge)Asylanträge entscheidet. D.h. die allermeisten Anträge werden erstmal liegen gelassen. Indizien, die für einen Asylfolgeantrag sprechen, finden sich in der Ablehnung des vorherigen Asylverfahrens. Wurde dieses aufgrund einer „inländischen Fluchtalternative“ trotz Verfolgung durch die Taliban abgelehnt, spricht das für einen Asylfolgeantrag. Auch in diesen Fällen sollte Beratung aufgesucht werden.

Weitere detaillierte Informationen über den Zeitpunkt der Folgeantragsstellung und Hinweise für verschiedene Personengruppen finden sich hier:



Keine Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsfirmen

Das kommerzielle Sicherheitsgewerbe bietet Dienstleistungen u.a. in Erstaufnahmeeinrichtungen an. Hier setzt deren Personal grundrechtsverletzende Hausordnungen um und Geflüchtete sind ihnen ausgeliefert. Auf Bundesebene gab es seitens der vorigen Regierung Bestrebungen zur Ausweitung der Befugnisse privater Sicherheitsdienstanbieter (vertagtes Sicherheitsdienstleistungsgesetz). Im Raum stehen unter anderem Vorschläge, wonach private Sicherheitsdienstleister hoheitliche Aufgaben übernehmen und unter anderem Personenkontrollen durchführen oder auch Platzverweise erteilen dürften. Ein bundesweites Bündnis, zu dem auch die Landesflüchtlingsräte gehören, kritisiert dieses Vorhaben.


Tag des Flüchtlings: Lesung „Schreiben ohne Grenzen“

Auf der Suche nach einer transnationalen Sprache, die uns befreit und uns zu uns selbst führt.“

Zum diesjährigen Tag des Flüchtlings lädt der Flüchtlingsrat gemeinsam mit DaMigra e.V. zu einer digitalen Lesung und Abschlussveranstaltung der Schreibwerkstatt des Mutmacher*innen Projektes ein.

Ziel der Schreibwerkstatt „Schreiben ohne Grenzen“ ist es Frauen mit Flucht und Migrationsgeschichte die Ressource des Schreibens näherzubringen und sie somit zu empowern ihre Themen und Erlebnisse mitzuteilen und an der Kulturschaffung im Exil teilzuhaben.

Am 1. Oktober ab 18:30 Uhr präsentieren Tara Bonyad, Dima Sehwail und Benafsha Behishty Rahmani Auszüge aus ihren Werken. In diesem Rahmen soll den Frauen aus Palästina, Afghanistan und dem Iran Gehör für ihre Stimme und Belange verschafft werden.

Wählen Sie sich gerne über folgende Zugangsdaten ein:

https://zoom.us/j/92449604418?pwd=Y1ZOb09ObWU2U1NYVFlrdTdPMng5dz09

Meeting-ID: 924 4960 4418
Kenncode: 803481


Die Lesung wird über Zoom stattfinden – die entsprechenden Datenschutzhinweise finden Sie hier.


Online-Veranstaltung für Afghan*innen in Deutschland

In der spannenden Informationsveranstaltung geht es um viele brennende Fragen von Afghan*innen rund um Folgeanträge, Familiennachzug und die Ausreise aus Afghanistan. Es wird eine Übersetzung auf dari geben und es bietet sich an, die Veranstaltung gemeinsam mit Betroffenen anzuschauen. Organisiert wird die Veranstaltung von dem Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., den niedersächsischen IvAF-Netzwerke AZF3, Netwin 3 und TAF und FairBleib Südniedersachsen-Harz.

Zugang: online unter https://t1p.de/z1al, Meeting-ID: 946 9539 6662, Kenncode: YE3Nz8

Referentinnen:

  • RA’in Claire Deery (Fachanewältin für Migrationsrecht)
  • Annika Hesselmann (Flüchtlingsrat Niedersachsen, Familienzusammenführung)
  • Maryam Mohammadi (Flüchtlingsrat Niedersachsen, Ausreisemöglichkeiten)

    Weitere Informationen:

Online-Seminar: Das AsylbLG: Wem steht wieviel zu?

Personen im Asylverfahren (mit einer Aufenthaltsgestattung) und nach abgelehntem Asylverfahren (mit einer Duldung) erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In diesem online-Seminar schauen wir uns die Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes an. Insbesondere geht es um die Leistungshöhe und die gängigsten Leistungskürzungen. Die Veranstaltung richtet sich an Personen ohne Vorkenntnisse im Asylbewerberleistungsgesetz, die sich immer wieder fragen bzw. gefragt werden, wieviel monatliche Leistungen einer gestatteten/geduldeten Person eigentlich zustehen.

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Die Veranstaltung wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Zur Anmeldung.

Dieses Online-Seminar wird in Kooperation mit Landratsamt Hohenlohekreis durchgeführt und findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.