Checkliste: Übergang Ausbildung in Aufenthaltserlaubnis

Der Handlungsleitfaden richtet sich an Hauptamtliche und Unternehmen, um Geflüchtete im Übergang zwischen Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis zu unterstützen. Dieser Übergang ist in der Praxis oftmals mit etlichen Herausforderungen verbunden. Damit eine ungeplante Arbeitslosigkeit verhindert werden kann, zeigt diese sehr übersichtliche Checkliste konkrete Handlungsschritte für relevante Probleme auf. Sie wurde mit dem Fokus auf die Region Freiburg erstellt, daher sind einige Adressen freiburgspezifisch. Sie ist jedoch überregional hilfreich in der Begleitung von Geflüchteten in Ausbildung.


PROGRAMM Digitale Frühjahrstagung und Mitgliederversammlung April 2021

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt alle Interessierten herzlich zu seiner Frühjahrstagung ein, welche dieses Jahr vom 10. April 2021 bis zum 14. April 2021 als digitale Veranstaltungsreihe angeboten wird. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe findet auch die diesjährige Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats-Baden-Württemberg statt.

Samstag, 10.04.2021

10:15 10:30 Uhr Begrüßung

10:30 12:00 Uhr Perspektivwechsel: Anti-Rassismus als alltäglicher Gedanke und Grundlagen fürs Ehrenamt in der Arbeit mit geflüchteten Menschen
Die Anschläge in Hanau, der Tod von George Floyd und die Black Lives Matter-Bewegung haben das Thema Rassismus und den Umgang damit im letzten Jahr stärker in den globalen Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Schwarze und POC Menschen, darunter auch eine sichtbare Mehrzahl der Menschen mit Fluchtbiografie, werden häufig mit rassistisch geprägten Verhaltensweisen konfrontiert; sei es in Form von Polizeigewalt, Racial Profiling, Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, bei Behördengängen, beim Arzt, in der Schule, oder auch auf der Straße. Rassismus wird dabei transportiert durch unterbewusste, aber auch bewusste Verhaltensweisen der Mitmenschen im Alltag. Ursächlich hierfür sind meist unsichtbare Machtstrukturen, die tief im Verständnis der Gesellschaft verwurzelt sind. Welche Konsequenzen hat der öffentliche Diskurs auf unser eigenes Handeln im Umgang mit geflüchteten Menschen? Wie können wir über Rassismus ins Gespräch kommen? Und wie können wir mit unserem Verhalten ein Zeichen setzen und für eine offene Gesellschaft aktiv sein?

Referentin: T. Vicky Germain (Empowerment- und Anti-Kolonialismus-Trainerin)

12:00 13:00 Uhr  Mittagspause

13:00 15:30 Uhr Mitgliederversammlung
Einmal pro Jahr hält der Flüchtlingsrat BW eine Mitgliederversammlung ab. Neben der Vorstellung des Haushaltsplans und der Entlastung des Vorstands stehen dieses Jahr unter anderem die Wahlen eines neues Sprecher*innenrates an.

Für eine Teilnahme am Hauptvortrag und an der Mitgliederversammlung melden Sie sich bitte hier an.

Sie erhalten nach einer Registrierung den Link zu dem entsprechneden Zoom-Meeting für den Hauptvortrag und die Mitgliederversammlung. Nicht-Mitglieder sind herzlich eingeladen, nach dem Hauptvortrag online zu bleiben und an der sich anschließenden Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Montag, 12.04.2021 18:00 – 20:00 Uhr

Aktuelle Lage in Afghanistan und rechtliche Konsequenzen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg fällte im Dezember 2020 ein Urteil, das die bisherige baden-württembergische Rechtsprechung zu Afghanistan verändert. Darin entschied der VGH, dass angesichts der gravierenden Verschlechterung der Wirtschaft in Afghanistan infolge der Covid-19-Pandemie auch gesunde erwachsene Männer ohne soziales Netzwerk regelmäßig die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG erfüllen. In der Arbeitsgruppe werden die aktuelle Lage in Afghanistan sowie die Chancen, die sich daraus für afghanische Geflüchtete ergeben können, aufgezeigt.

Referent/in: Thomas Oberhäuser (Rechtsanwalt), Eva-Catharina Schwörer (HAVAH Consulting)

Zur Anmeldung registrieren Sie sich bitte hier.

Dienstag, 13.04.2021 18:00 – 20:00 Uhr

Rechtliche Rahmenbedingungen von Abschiebungen

In dieser Veranstaltung wird dargestellt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beim Vollzug von Abschiebungen gelten und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, Rechtsschutz gegen eine möglicherweise rechtswidrige Abschiebung in Anspruch zu nehmen. Darf die Polizei Geld und Mobiltelefone beschlagnahmen? Ist das Personal einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, der Polizei mitzuteilen, in welchem Zimmer jemand wohnt? Was passiert mit dem Eigentum der Abgeschobenen, das bei der Abschiebung nicht mitgenommen werden kann? Und unter welchen Umständen kann eine rechtswidrige Abschiebung zu einem Anspruch auf Rückholung führen? Darüber informieren Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, und Ruben Hoffmann, Rechtsanwalt aus Freiburg, der unter anderem die im Dezember 2020 rechtswidrig aus einer Jugendhilfeeinrichtung abgeschobenen Kinder Dani und Edi vertritt.

Referenten: Ruben Hoffmann (Rechtsanwalt aus Freiburg) und Seán McGinley (Geschäftsführer Flüchtlingsrat BW)

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Mittwoch, 14.04.2021 18:00 – 20:00 Uhr

Familiennachzug in Zeiten von Covid-19

Wegen der Corona-Pandemie wurde es im vergangen Jahr vielen Geflüchteten nicht gewährt, ihre Familienangehörigen nachzuziehen. In dem Kontext beschäftigen uns Fragen wie die Rechtmäßigkeit von Einreisebeschränkungen und die Folgen eines pandemiebedingten Verlusts des Nachzugsrechts. Heute sind viele Botschaften noch oder wieder geschlossen. In diesem Workshop erklärt Rebekka Eßlinger, wie mit aktuellen Fragen des Familiennachzugs umzugehen ist und geht dabei unter anderem auf problematische Fallkonstellationen ein. Grundkenntnisse zum Thema Familiennachzug werden vorausgesetzt.

Referentinnen: Rebekka Eßlinger (DRK Landesverband BW), Meriem Benyebka (DRK-Kreisverband Stuttgart)

Zur Anmeldung registrieren Sie sich bitte hier.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.


Netzwerk Pro Sinti & Roma gegründet

Die Anlaufstelle Pro Sinti & Roma der katholischen Seelsorgeeinheit Waldkirch besteht seit 2017 und wird von Kemal Ahmed geleitet. Über die Jahre haben sich die Arbeit und der Betreuungsradius der Anlaufstelle auf ganz Baden-Württemberg ausgeweitet, sodass nun ein Netzwerk mit lokalen Ansprechpartnern gegründet wurde.
Das Netzwerk Pro Sinti & Roma hat seinen offiziellen Start im März. Es ist ein Austausch- und Hilfsnetzwerk, in dem unter der Leitung und Koordination von Kemal Ahmed mittlerweile Haupt- und Ehrenamtliche von Lörrach über Mannheim bis Nürtingen zusammenarbeiten. Die Anlaufstellen bieten Beratung an. Neben Kemal Ahmed ist Adem Ademi für Lörrach/Rheinfelden tätig, Slavica Husseini im Raum Mannheim/Karlsruhe sowie Michaela Saliari und Manuel Werner für Nürtingen und Umgebung. Die genannten Ansprechpartner sind potentiellen Zielgruppenangehörigen vor Ort zum Teil bereits persönlich bekannt, weil sie schon bislang lokal
tätig sind. Einige davon gehören selber zur Sinti- beziehungsweise Roma-Community.
Tätigkeitsbereiche vor Ort bestehen zum Beispiel in der Verbesserung des Zugangs für Beschäftigung, der Vermittlung von Angeboten, der Verweisberatung, der Zusammenarbeit mit Bildungs- und weiteren Institutionen vor Ort, der Koordination von gemeinnütziger Arbeit in den Kommunen und des Empowerments von Sinti- und Romafrauen.
Die Anlaufstelle versteht sich als eine Vermittlungs-, Kontakt- und Beratungsstelle zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten für Sinti und Roma. Sie ist zunächst für deutsche Sinti und Roma wie auch für nichtdeutsche Sinti und Roma im Land Baden-Württemberg ein Ansprechpartner. Dies können geflohene Sinti und Roma aus Nicht-EU-Ländern sein wie auch MigrantInnen innerhalb der EU sowie in Deutschland geborene, ob mit oder ohne Migrationserbe.
Eine weitere Zielgruppe sind aber auch ehrenamtliche Bürger, die sich für Sinti und Roma auf kommunaler Ebene einsetzen wie auch Institutionen.

Kontakt kann über die E-Mail-Adresse k.ahmed@ksew.de erfolgen.

Fotohinweis: Treffen von Netzwerkinteressierten bei Pro Sinti & Roma 2019 in Waldkirch


Arbeitshilfen zu Kürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Kürzungsmöglichkeiten von Sozialleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz wurden im Jahr 2019 ausgeweitet. Viele dieser Kürzungstatbestände halten der Überprüfung durch Sozialgerichte nicht stand.  Deshalb soll die nachfolgende Übersicht der bis dato erschienenen Arbeitshilfen das Überprüfen von Leistungsbescheiden ermöglichen, damit gegen Leistungskürzungen durch die Sozialämter vorgegangen werden kann.

  • Simone Emmert und Oliver Wolf, Dezember 2020: Gutachten: Lebensmittelgutscheine als Sanktionsinstrument im AsylbLG
    Das ausführliche Gutachten untersucht die Vergabe von Wertgutscheinen, die für Betroffene eine einschneidende Sanktionierung darstellt. Die Autor*innen schlussfolgern, dass es für Wertgutscheine keine gesetzliche Grundlage gibt und die Praxis demnach nicht verfassungsgemäß ist.
  • Goethe-Uni Law Clinic, November 2019:  Diskussion zu Sanktionen im SGB II und AsylbLG
    Die Aufzeichnung gibt eine Diskussion wieder zu Sanktionen im SGB II und AsylbLG im Lichte des bahnbrechenden Urteils des BVerfG vom 05. November 2019 (1 BvL 7/16).  
  • Lea Hupke, März 2020: Aktuelle Rechtsprechung zu den Änderungen im AsylbLG
    Die Autorin hat eine hilfreiche Übersicht über die bis im März 2020 ergangene Rechtsprechung zu Kürzungen im AsylbLG zusammengestellt. Insbesondere geht es um gerichtliche Entscheidungen zu allgemeinen Leistungskürzungen, Leistungskürzungen bei Dublin‑Bescheid und bei Anerkannten sowie der Herabstufung von von Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften.
  • Paritätischer Gesamtverband, Dezember 2019: Soziale Rechte für Flüchtlinge
    Die Gesetzesänderungen durch das „Migrationspaket“ aus dem Jahr 2019 betreffen auch soziale Rechte von Geflüchteten. Dementsprechend wurde die Arbeitshilfe aktualisiert und enthält zahlreiche praktische Beratungstipps. Sie klärt über die komplexen Zugänge auf den Arbeitsmarkt, Wohnsitzregelungen, Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Verschärfungen im Asylbewerberleistungsgesetz, Verbesserungen bei der Arbeitsmarktförderung u.s.w. auf.

Klage gegen Hausordnung der LEA Freiburg eingereicht

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die Aktion Bleiberecht Freiburg, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg haben gemeinsam mit vier Geflüchteten einen Eilantrag gegen die Hausordnung der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. „Es gibt wenige Orte in Deutschland, wo Grundrechte so wenig gelten wie in Geflüchteten-Unterkünften“, sagt Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. „Die Landesregierung schränkt zentrale Rechte in den Einrichtungen unverhältnismäßig ein – und das ohne jede gesetzliche Grundlage.“

Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen, müssen viele Monate, teilweise sogar jahrelang in Erstaufnahmeeinrichtungen leben. In Baden-Württemberg hat die Landesregierung für alle Einrichtungen eine einheitliche Hausordnung verabschiedet. Die Bewohner*innen dürfen keinen Besuch empfangen. Sie müssen es akzeptieren, dass der Sicherheitsdienst täglich Zimmer- und Taschenkontrollen durchführt. Selbst einfache Haushaltsgegenstände wie einen Gebetsteppich oder eine Packung Reis dürfen sie nicht mit auf ihr Zimmer nehmen. Auf dem gesamten Gelände ist es ihnen verboten, sich politisch zu betätigen oder gemeinsam zu beten. „Manche von uns leben hier seit Jahren und wir dürfen nicht mal unsere Zimmertüren abschließen. Stattdessen macht das Personal täglich Zimmerkontrollen – als wären wir Kleinkinder oder Verbrecher, die man ständig überwachen muss“, sagt Ba*, einer der vier Kläger. „Wir klagen gegen die Hausordnung, weil wir wie normale Menschen behandelt werden wollen.“

Zahlreiche Grundrechte verletzt

Die Hausordnung greift in zahlreiche Grundrechte der Bewohner*innen ein, insbesondere in die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Meinungs- und Religionsfreiheit, in den Schutz der Familie und in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Diese Grundrechtseingriffe sind weder zum Schutz anderer Bewohner*innen noch aus Sicherheitsgründen erforderlich.
Darüber hinaus fehlt die erforderliche Gesetzesgrundlage: Weitreichende Grundrechtseingriffe dürfen keinesfalls auf eine einfache Hausordnung gestützt werden. Mit Blick auf Schulen und Gefängnisse hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass alle Regelungen, die wesentlich in die Grundrechte von Schüler*innen und Gefangenen eingreifen, in Gesetzen getroffen werden müssen – und nicht in Schul- oder Gefängnisordnungen. Dies gilt auch für Geflüchteten-Unterkünfte.

Baden-Württemberg ist nur eines von vielen Bundesländern, die die Grundrechte von geflüchteten Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen unverhältnismäßig stark einschränken. „Unsere Klage bezieht sich auf die Hausordnung der Einrichtung in Freiburg, die wortgleich in ganz Baden-Württemberg Anwendung findet. Aber sie betrifft mittelbar alle Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland“, sagt Lincoln. „Es darf in diesem Land keine Räume geben, in denen die Grundrechte nicht gelten.“

Bereits am 16. Dezember 2020 reichte das Bündnis aus GFF, Aktion Bleiberecht Freiburg, PRO ASYL und Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein, mit dem es erreichen will, dass das Gericht Teile der Hausordnung für ungültig erklärt. Heute ist dieser um einen Eilantrag ergänzt worden, um für die Kläger eine rasche Entscheidung zu erwirken. Die vier Kläger sind aus Ghana und Senegal geflohen und beantragen Asyl in Deutschland.

* Auf Wunsch des Klägers veröffentlichen wir nur seinen Vornamen.


Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/hausordnung

Weitere O-Töne der Kläger finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/iv-hausordnung


Öffentliches Gedenken an Sali Krasniqi

Sali Krasniqi ist am 12. März, fünf Monate nach seiner Abschiebung, im Kosovo gestorben. Freund*innen und Unterstützer*innen wollen nun in Biberach öffentlich seiner Gedenken, gemeinsam trauern und Solidarität mit seinen Hinterbliebenen ausdrücken. Sie wollen auch die dringende Rückholung seiner Witwe Mire fordern, die – ihrerseits ebenfalls mit schweren gesundheitlichen Problemen – nun alleine in einer ihr fremden Umgebung ist.

Die Unterstützer*innen schreiben in Ihrem Aufruf:

Vor 28 Jahren dem Krieg in Jugoslawien entflohen, in Oberschwaben mit seiner Frau für seine 6 Kinder, 17 Enkelkinder ein Zuhause aufgebaut. Ende letzten Jahres – inzwischen schwer krank – mit seiner Frau in den Kosovo (einem Corona-Hochrisikogebiet) abgeschoben, von seinen Kindern und Enkelkindern getrennt, nach 5 Monaten dort gestorben. Wir trauern um ihn und sind empört, denn Sali hätte mit einer ausreichenden Gesundheitsversorgung überleben können. Sali ist das Opfer einer unmenschlichen Abschiebungspolitik. Und wir müssen uns jetzt sorgen, dass Mire, seine Frau, das nächste Opfer wird: sie ist schwer depressiv in dieser Situation – sie trauert um ihren Mann, ist getrennt von der Familie, hat kaum Hilfe, denn sie hat nicht einmal die kosovarische Staatsbürgerschaft.

Wir fordern:

Die unmenschliche Abschiebepolitik muss aufhören – Humanität muss endlich Vorrang haben!

Mire muss sofort wieder nach Hause gebracht werden – denn das ist in Oberschwaben im Kreis ihrer Familie! Vielleicht kann sie dann ihre furchtbare Erfahrung verarbeiten.

Bitte bringt zum Zeichen Eurer Anteilnahme viele Blumen mit!


Film und Diskussion: „Wir sind jetzt hier. Geschichten über das Ankommen in Deutschland“

Die Friedrich-Ebert-Stiftung lädt am 23.03.21 von 19.00 bis 21.00 Uhr zu einer kostenlosen Online-Veranstaltung ein. Gemeinsam schauen sich die Teilnehmenden den Dokumentarilm „Wir sind jetzt hier. Geschichten über das Ankommen“ an und können sich danach in einer Diskussionsrunde mit den Filmemacher*innen, einem Protagonist, sowie dem Sprecher der SPD Bundestagsfraktion für Migration und Integration, Ausschuss für Inneres und Heimat, Lars Castellucci, austauschen.

Weitere Informationen, sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier


Vom Willkommen zur Abschottung in Deutschland und Europa

Vor 10 Jahren, im März 2011, begannen erste Proteste im Zuge des »Arabischen Frühlings« in verschiedenen Städten Syriens. Was mit der Hoffnung auf mehr Freiheit, Würde und Demokratie begann, wurde durch die Reaktion des Regimes zu einem blutigen Bürgerkrieg und schließlich einem komplexen internationalen Stellvertreterkrieg. Die Bilanz nach 10 Jahren ist desaströs: Laut dem UNHCR sind 5,6 Millionen Menschen aus Syrien geflohen – primär in die Nachbarländer Libanon, Türkei und Jordanien -, weitere 6,6 Millionen Menschen sind innerhalb Syriens vertrieben. Nachdem syrische Flüchtlinge jahrelang in den Erstaufnahmeländern im Stich gelassen wurden, kam es 2015 zu einer großen Fluchtbewegung nach Europa. Auf die Willkommenskultur folgten viele Restriktionen. Mit dem Auslaufen des Abschiebungsstopps wird jetzt die Annäherung an Assad geprobt.

Vollständige Pressemitteilung auf der Website von Pro Asyl


Datenreport 2021: Aus arm wird ärmer

Der Datenreport 2021 zeigt, dass besonders Menschen mit Migrationshintergrund die negativen Folgen der Corona Pandemie zu spüren bekommen.  Die Pandemie verschärft schon bestehende prekäre Lebensumstände verschiedener marginalisierter Gruppen. Vor allem Alleinerziehende (25%), und Menschen mit Migrationshintergrund (15%) sind in Geldnot geraten. Diese Umstände erschweren gleichzeitig auch den Zugang zum Bildungssystem. Denn ohne finanzielle Grundlagen ist beispielsweise die Finanzierung von Laptops für Homeschooling von Kindern fast unmöglich. Wieder einmal wird klar, dass die Inanspruchnahme von Bildung einkommensabhängig ist.

Einkommensabhängig ist tatsächlich auch das Risiko sich mit dem Virus anzustecken.  Denn im Schutz des Homeoffice sitzen vermehrt Menschen, die zur Sparte der Gutverdiener*innen gehören. Aber gerade für die Menschen, die man „Corona Helden“ getauft hatte, gab und gibt es nicht die Möglichkeit das Infektionsrisiko durch das Arbeiten im Home-Office zu minimieren.

Letzten Endes macht der Report deutlich, dass der Trend, der vergangenen Jahre in Armut zu rutschen und zu bleiben besonders Personen in prekären Lebenslagen trifft. 2018 lebte 15,8% der Bevölkerung unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Davon wiederum befanden sich 44% bereits seit vier Jahren in Armut.  Das Risiko langfristig in Armut zu rutschen besteht besonders für Alleinerziehende (41%), Geringqualifizierte (35%) und Menschen mit Migrationshintergrund (29%).

Sei es die Armutsrisikoschwelle, das Infektionsrisiko oder die fehlende Möglichkeit am Unterricht teilzunehmen, am härtesten trifft es immer die gleichen Gruppen von Menschen.



Online-Gespräch: Was können wir gegen unmenschliche Abschiebungen von Schüler*innen tun?

Die Aktion STAY veranstaltet am 25. März 2021 um 18.30 Uhr ein Online-Gespräch zu Abschiebungen von Schüler*innen.

Theo Haas (Schülersprecher Stubenbastei Wien), Seán McGinley (Geschäftsführer Flüchtlingsrat BW) und Daniel Wunsch (GEW BW) sprechen darüber, was drohende Abschiebungen mit Schüler*innen machen, wie Solidarisierung und Protest organisiert werden können und was die Zivilgesellschaft tun muss um die Situation zu verbessern.

Anmeldungen bis zum 22.03 unter ja-schule@bdkj-bja.drs.de