Online-Seminar: „Asylantrag abgelehnt – und jetzt?

In dieser Veranstaltung geht es um die rechtlichen Möglichkeiten von Geflüchteten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, von der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis zu wechseln. Fünf mögliche Formen der Bleiberechtssicherung schauen wir uns an: Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, den Härtefallantrag und die Bleiberechtsoptionen nach §§ 25a und 25b AufenthG. Dabei beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen: Was sind die Voraussetzungen? Welche Rolle spielen Identitätsklärung und Passbeschaffung? Welche Unterstützung brauchen die Geflüchteten?

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Dolmetsch- und Übersetzungsdienste zur Kommunikation mit Behörden

Leider ist der Kontakt mit Jobcentern und Arbeitsagenturen aufgrund von Corona immer noch kaum persönlich möglich. Die Behörden bestehen weiterhin in den meisten Fällen auf telefonische oder digitale Kommunikation. Das stellt insbesondere für Menschen, die nicht Deutsch sprechen, eine große Barriere dar. Deshalb sind Dolmetsch- und Übersetzungsdienste für die Verständigung mit Behörden meist unabdingbar.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat daher eine Handreichung erstellt, in der sie über bestehende Möglichkeiten der Inanspruchnahme solcher Dolmetsch- und Übersetzungsdienste informiert. Diese Handreichung finden Sie hier als PDF zum Download.


Finanzielle Entlastung für Familien mit Kindern

Um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Familien mit niedrigem Einkommen zu mildern, wird im August 2021 der sogenannte Kinderfreizeitbonus ausgezahlt. Der einmalige Bonus von 100 Euro pro Kind kann ganz individuell für die Freizeitgestaltung ausgegeben werden. 
Damit möchte der Staat Familien unterstützen, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Der Bonus wird im Normalfall automatisch und ohne Antrag ausgezahlt.
Aber Achtung: Familien, die keinen Kinderzuschlag, sondern nur Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, müssen einen formlosen Antrag stellen. Das geht ganz einfach mit diesem PDF.

Weitere Informationen zum Kinderfreizeitbonus finden Sie auch auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums. Außerdem gibt es auf der entsprechenden Seite der Arbeitsagentur einen Überblick über diese Leistungen.


LSG Niedersachsen: Grundleistungen AsylbLG womöglich verfassungswidrig

Bereits im Januar hat das Landessozialgericht Niedersachsen mit dem Beschluss vom 26.01.2021 (Az.: L 8 AY 21/19) die Frage aufgeworfen, ob Grundleistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Das Gericht ist überzeugt, dass eine an die Aufenthaltsdauer geknüpfte Leistungskürzung durch die Gewährung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG statt sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Gesetzgeberin habe nicht hinreichend belegt, dass sich die Aufenthaltsdauer konkret auf existenzsichernde Bedarfe auswirkt und inwiefern dies die gesetzlich festgestellte Höhe der Geldleistungen tragen könnte. Deshalb hat das LSG Niedersachsen dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt.

Von diesem Urteil sind alle Grundleistungsempfänger*innen betroffen. Obwohl das Urteil aus Niedersachsen stammt, können auch Betroffenen in Baden-Württemberg Widerspruch gegen laufende Leistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG einlegen und Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X für die Leistungen in der Vergangenheit stellen.


Justizministerium BW: Erlasse zum Asyl- und Aufenthaltsrecht

Das Justizministerium hat auf seiner Internetseite eine hilfreiche Zusammenstellung über alle relevanten Erlasse und Anwendungshinweise auf Landes- und Bundesebene veröffentlicht. Damit wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt, wonach ausländer- und asylrechtliche Erlasse, Anwendungshinweise etc., soweit dem keine Belange des Geheimschutzes entgegenstehen, transparent veröffentlicht werden.

Der Flüchtlingsrat begrüßt diese Entwicklung, da in der Vergangenheit wichtige Schreiben erst nach gezieltem Nachfragen weitergegeben worden sind.


Die Genfer Flüchtlingskonvention wird 70 Jahre alt

Seit nun mehr siebzig Jahren können sich Menschen auf der Flucht auf geltendes Völkerrecht berufen, wenn sie in einem anderen Staat Schutz vor Verfolgung suchen. Am 28. Juli 1951 unterzeichneten die Mitgliedsstaaten des Völkerbundes, der Vorgängerorganisation der UN, die sogenannte Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Damit legten sie zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Abkommen universell fest, dass Menschen, die vor Krieg, Gewalt oder politischer Verfolgung fliehen, besonderen Schutz genießen. Zuvor gab es, wenn überhaupt, nur bilaterale Abkommen.

Vom Schutz für Europäer*innen zum Schutz für alle

1951 war das Abkommen noch auf den Schutz der europäischen Vertriebenen des zweiten Weltkrieges ausgelegt und wurde über die Jahre zunehmend verallgemeinert: Zeitliche und geographische Begrenzungen der Konvention wurden durch das sogenannte „Protokoll von 1967“ aufgehoben. Inzwischen sind insgesamt 149 Staaten der Konvention oder dem Protokoll beigetreten und haben sich damit verpflichtet, flüchtenden Menschen besonderen Schutz zu gewähren und die Wahrung grundlegender Rechte sicherzustellen. Zu diesen Rechten gehört beispielsweise Religions- und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Arbeit und Bildung. Zentrale Bedeutung kommt außerdem dem Non-Refoulement-Prinzip zu: Dieses Rechtsprinzip legt fest, dass Geflüchtete nicht in Staaten ausgewiesen oder zurückgeschoben werden dürfen, in denen ihnen Folter oder Menschenrechtsverletzungen drohen.

Wer ist denn überhaupt ein „Flüchtling“?

Auch das wurde in der Genfer Flüchtlingskonvention erstmals genau definiert. Ein „Flüchtling“ ist demnach jede Person, die aufgrund persönlicher Verfolgung „wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ aus ihrem Heimatland flüchten musste. In diesem Fall kommt der Heimatstaat nicht mehr seiner grundlegenden Schutzverantwortung gegenüber seinen Staatsbürger*innen nach. Daher springt die internationale Staatengemeinschaft ein und garantiert so für die Rechte der verfolgten Person, wo es der Heimatstaat nicht leisten kann oder möchte.
Zwar bildet demnach die GFK die historische Grundlage für den internationalen Flüchtlingsschutz, inzwischen gibt es aber noch weitere europäische und nationale Schutzformen, die unter anderem über ein Asylverfahren zuerkannt werden können.             

70 Jahre alt – und noch immer aktuell?

Weltweit sind 82,4 Millionen Menschen (Stand Ende 2020) auf der Flucht. Allein 2020 flüchteten durchschnittlich 30.684 Menschen pro Tag – das sind mehr als jemals zuvor. Siebzig Jahre nach Unterzeichnung der Genfer Konvention ist wirksamer Flüchtlingsschutz also wichtiger denn je.

Weiterführende Informationen zur Genfer Flüchtlingskonvention:

  • Der Schweizer Flüchtlingsrat erklärt in diesem Video  weitere Details zur Genfer Flüchtlingskonvention.
  • Auf dieser Übersichtsseite beleuchtet der UNHCR die Geschichte der Konvention noch genauer.
  • Die Konvention finden Sie außerdem hier zum Nachlesen.

Neuer Bericht: Geflüchtete Frauen und Mädchen besonders von Gewalt bedroht

2017 ratifizierte Deutschland das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die aktuell 45 Unterzeichnerstaaten des – auch „Istanbul-Konvention“ genannten – völkerrechtlichen Vertrages verpflichten sich, Frauen und Mädchen effektiv vor Gewalt zu schützen. Außerdem ist Zweck des Übereinkommens, Opfer von Gewalt gegen Frauen umfassende staatliche Unterstützung zukommen zu lassen.

Soweit die Theorie. Dass es in der Praxis ganz anders aussieht, offenbart nun ein ausführlicher Bericht von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und dem Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen. Gerade geflüchtete Frauen und Mädchen erfahren ganz besonders oft Gewalt. Gleichzeitig erhalten geflüchtete Frauen und Mädchen, wenn sie von Gewalt betroffen sind, weit seltener die angemessene psychosoziale und medizinische Unterstützung, die sie dringend benötigen. Das liege auch daran, so PRO ASYL, dass besonders vulnerable Schutzsuchende häufig gar nicht als solche erkannt werden.

Der Bericht macht außerdem die Problematik der Sammelunterkünfte deutlich: Oft bestehe kaum die Möglichkeit für Privatsphäre, da Zimmer nicht abgeschlossen werden können. Zudem sind viele Unterkünfte sehr abgelegen und die Wege, um im Notfall Hilfe zu holen, weit. Angst vor Übergriffen durch Mitbewohner ist daher für viele Frauen ein alltäglicher Begleiter. 

  • Den kompletten Bericht finden Sie hier als PDF zum Download.
  • Eine ausführliche Zusammenfassung des Berichts hat ProAsyl hier zur Verfügung gestellt.


Fachgespräch: „Ausbeutung ist keine Bagatelle!“

Das Kulturzentrum franz.K, adis e.V., die Katholische Betriebsseelsorge, DGB BW, mira, vielfalt integration jetzt! und das FIZ Stuttgart laden am Montag den 19. Juli um 17 Uhr zu einem öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Arbeitsausbeutung ist keine Bagatelle!“ ein.

Die Veranstaltung wird Problemlagen aufzeigen, auf die Betroffene und Berater*innen in ihrer täglichen Praxis stoßen. Außerdem sollen Problemansätze betrachtet, und über Lösungen gesprochen werden.

Anwesend sein werden neben Betroffenen von Arbeitsausbeutung und Vertreter*innen der Beratungsstellen mira, FairCare, Faire Mobilität auch Abgeordnete der Parteien CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke.

Die Veranstaltung wird sowohl in Präsenz (Unter den Linden 23, Reutlingen) als auch als Online-Veranstaltung über einen YouTube Livestream stattfinden.


Flüchtlingsrat fordert landeseigenen Afghanistan-Abschiebungsstopp

Angesichts der aktuellen, dramatischen Entwicklungen in Afghanistan fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Landesregierung zu einem Abschiebungsstopp auf. Der Deutschlandfunk meldet, die afghanische Regierung rufe europäische Staaten dazu auf, Abschiebungen in das Land auszusetzen. In einer Erklärung des zuständigen Ministeriums in Kabul heiße es, wegen der zunehmenden Gewalt der radikalislamischen Taliban und angesichts steigender Corona-Infektionszahlen sei die Rückführung abgelehnter Asylbewerber ein Grund zur Beunruhigung.

Seit dem vollzogenen Abzug von Nato-Truppen aus dem Land am Hindukusch eskaliert die Gewalt zwischen der afghanischen Armee auf der einen Seite und den Taliban und anderen islamistischen Aufständischen auf der anderen. Dass die sich schon als Brandbeschleuniger in Nordsyrien und in Libyen betätigende Türkei damit liebäugelt, in die von den US- und europäischen Truppen hinterlassene Lücke zu stoßen, lässt nichts Gutes ahnen. Alle ausländischen Soldaten würden wie Besatzungstruppen behandelt, verlauten die Taliban. Nach unterschiedlichen Meldungen sind schon 50 bis 85% des Landes nicht mehr unter Regierungskontrolle, sondern im Einfluss der Aufständischen.

„In dieser Situation bedeuten Abschiebungen von afghanischen Geflüchteten aus Deutschland, sie sehenden Auges in Gefahren für Leib, Leben und Freiheit auszuliefern“, mahnt Seán McGinley, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Mit Blick auf die in Afghanistan einmal mehr zunehmende Fluchtbewegung würden Abgeschobene allenfalls in die Drehtür erneuter Versuche, den im Lande herrschenden Todesgefahren und Überlebensnöten zu entkommen, geschickt.

Die in Afghanistan herrschenden Gefährdungen für Rückkehrende wurden erst kürzlich in einer Studie der Ethnologin Friederike Stahlmann sehr deutlich herausgestellt und sind Bund und Ländern längst bekannt. Am 21. Juni ist ein im Februar aus Hamburg abgeschobener Mann durch eine Granatenexplosion getötet worden. Dennoch soll weiterhin abgeschoben werden – auch aus Baden-Württemberg.

„Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, umgehend einen landeseigenen Abschiebungsstopp zugunsten afghanischer Ausreisepflichtiger zu erlassen“, erklärt Seán McGinley. Anstatt Abschiebungen zu planen, sollte, so der Flüchtlingsrat, ein Programm zur nachhaltigen Integration und dauerhaften Bleiberechtssicherung für afghanische Geflüchtete aufgelegt werden. Dass der Erlass eines solchen Abschiebungsstopps für ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Personengruppe in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer führt, hat die Bundesregierung erst vor wenigen Wochen bestätigt in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen, die bekanntlich in der baden-württembergischen Landesregierung die zahlenmäßig stärkste Kraft sind.


Infoheft für Jugendliche: Übergänge gestalten! Antworten für begleitete und unbegleitete Geflüchtete

Mit dem Infoheft, welches im Rahmen des Forschungsprojektes „JuFlu: Übergänge im Leben junger Geflüchteter“ der HAWK Hildesheim entstand, können begleitete und unbegleitete geflüchtete Jugendliche anhand der Geschichten von Aleyna und Amir Antworten auf Fragen zu den Themen Ankommen in Deutschland, Asyl, Alltag, Bildung, Soziale Kontakte, Ich-Sein, Freiheit & Sicherheit, Emotionen sowie Ziele, aus der Perspektive anderer Jugendlicher finden. Für das Heft wurden persönlichen Erfahrungen von knapp 50 jungen Geflüchteten zusammengetragen und um das Wissen von Fachkräften aus der Praxis ergänzt.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen stand dem Projekt unterstützend beiseite.

Das Heft liegt in den Sprachen vor Deutsch, Englisch, Farsi und Arabisch vor.

Weitere Informationen, sowie das Heft in allen vier Sprachen finden Sie hier