Handreichung: Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft

Die gemeinsame Handreichung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen und dem Hessischen Flüchtlingsrat, informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Abschiebungen aus Gemeinschaftsunterkünften und bietet Haupt- und Ehrenamtlichen eine Orientierung über Handlungsoptionen.

Die Handreichung behandelt unter anderem folgende Themen: Abschiebung – Grundbegriffe und Verfahren, Durchsuchen oder Betreten von Flüchtlingsunterkünften – Was darf die Polizei?, Soziale Arbeit unter Kooperationsdruck, Schweigepflicht gegenüber Klient*innen, Kriminalisierung humanitären Handelns.

Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. V., Hessischer Flüchtlingsrat, April 2021: Abschiebungen aus Flüchtlingsunterkünften


518 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2021

Im ersten Halbjahr von 2021 wurden insgesamt 518 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben, 244 davon im ersten Quartal. Das häufigste Zielland war dabei Georgien, wohin 43 Abschiebungen durchgeführt wurden. Nach Gambia wurden 18 Personen abgeschoben, nach Afghanistan 13. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020, wo es insgesamt 655 Abschiebungen gab, wurden 137 Personen weniger abgeschoben.

Abschiebungen nach Herkunftsland

Georgien 47
Kosovo 40
Albanien 37
Serbien 29
Gambia 28
Nordmazedonien 28
Rumänien 26
Nigeria 22
Bosnien-Herzegowina 21
Pakistan 20
Türkei 19
Afghanistan 18
Polen 18
SriLanka 18
Tunesien 17
Irak 13
Russische Föderation 12
Syrien 12
Algerien 8
Italien 8
Somalia 8
Frankreich 7
Litauen 7
Ghana 5
Iran 5
Bulgarien 4
Eritrea 4
Kroatien 4
Armenien 3
Montenegro 3
Niederlande 3
Ukraine 3
Guinea 2
Kirgisistan 2
Kolumbien 2
Ungarn 2
Ägypten 1
Aserbaidschan 1
Brasilien 1
Chile 1
China 1
Ecuador 1
Marokko 1
Moldawien 1
Portugal 1
Schweden 1
Senegal 1
Spanien 1
Togo 1

Gesamtergebnis 518

Abschiebungen nach Zielland

Georgien 43
Kosovo 39
Albanien 37
Serbien 29
Nordmazedonien 28
Italien 27
Rumänien 25
Bosnien-Herzegowina 21
Polen 22
Pakistan 20
Gambia 18
Türkei 17
Frankreich 16
Nigeria 16
Schweiz 15
Sri Lanka 15
Tunesien 15
Afghanistan 13
Österreich 13
Niederlande 10
Litauen 7
Russische Föderation 7
Schweden 7
Ghana 5
Bulgarien 5
Kroatien 5
Ungarn 4
Armenien 3
Montenegro 3
Spanien 3
Ukraine 3
Griechenland 2
Guinea 2
Iran 2
Kirgisistan 2
Kolumbien 2
Norwegen 2
Somalia 2
Ägypten 1
Aserbaidschan 1
Belgien 1
Brasilien 1
Chile 1
Dänemark 1
Ecuador 1
Lettland 1
Luxemburg 1
Moldawien 1
Portugal 1
Senegal 1
Slowenien 1

Gesamtergebnis 518


Geflüchtete werden zu Multiplikator*innen

English version below

Was wir tun

Der Flüchtlingsrat möchte das Engagement von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund unterstützen und sie im Rahmen eines Weiterbildungsprogrammes zu Multiplikator*innen fortbilden. Weil geflüchtete Menschen sich mit ihren Fragen und Problem häufig als erstes an Menschen aus ihren eigenen Communities wenden, und in den Communities ohnehin ein regelmäßiger Austausch und ein Informationsfluss stattfindet, setzt das Programm genau hier an. Es bestärkt die Teilnehmenden darin, andere geflüchtete Menschen zu unterstützen und weiterzuhelfen in Bezug auf die diversen Problemen und Fragen, mit denen sie konfrontiert werden. Das Angebot hat einen empowernden Charakter, da es sowohl die Fähigkeit zur Selbsthilfe und der gegenseitigen Hilfe unter Geflüchteten fördert, als auch fachliche Kompetenz stärkt.

Die Fortbildungen können auf Deutsch und Englisch durchgeführt werden.

Ablauf

Das Programm besteht aus sechs Veranstaltungen, die unter Beteiligung sowohl der Teilnehmenden als auch weiterer Personen mit Fluchterfahrung konzipiert und durchgeführt werden. Die Multiplikator*innen sollen dadurch im Sinne des Peer-to-Peer-Prinzips in der Lage sein, andere Geflüchtete beispielsweise über aufenthaltsrechtliche Aspekte und Fragen des Alltagslebens in Deutschland zu informieren und bei Bedarf an entsprechende fachliche Beratungsstellen weiter zu verweisen. Zudem soll der kritische Umgang mit Informationen und Informationsquellen geschult werden. Haben Sie Interesse an einer Teilnahme? Dann melden Sie sich einfach bei den zuständigen Mitarbeiter*innen des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Mit allen Interessierten wird in individuelles Vorgespräch geführt, um die Erwartungen und Interessen der Teilnehmenden zu erfahren. So wird sichergestellt, dass Inhalt und Format der Veranstaltungen den Wünschen der Teilnehmenden entsprechen.

Kontaktpersonen beim Flüchtlingsrat

Iris Trauner: trauner@fluechtlingsrat-bw.de

Ebou Sarr: sarr@fluechtlingsrat-bw.de

Whatsapp: 01575 2898436

Zielgruppenflyer:https://fluechtlingsrat-bw.de/wp-content/uploads/2021/04/DE_Flyer.pdf

Dieses Angebot findet im Rahmen des Projekts „Integration mit Perspektive – Individuell. Kultursensibel. Nachhaltig“ statt, das der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gemeinsam mit den Diakonischen Werken Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg und Lörrach mit Förderung des Asyl- Migrations- und Integrationsfonds der EU (AMIF) sowie der Heidehof Stiftung durchführt.

English version

Training for Multipliers – Free places in the project „Integration with perspective“

What we do

The Refugee Council wants to support the commitment of people with a refugee and migration background and train them as multipliers within the framework of a further education programme. Because refugees often first turn to people from their own communities with their questions and problems, and because there is a regular exchange and flow of information in the communities anyway, this is precisely where the programme comes in. It encourages the participants to support and help other refugees with the various problems and questions they are confronted with. The programme has an empowering character, as it promotes self-help and mutual assistance among refugees, as well as strengthening professional competence.

The trainings can be held both in German and English.

How does it work?

The programme consists of six events that are designed and carried out with the participation of the participants as well as other people with refugee background. In the sense of the peer-to-peer principle, the multipliers should be able to inform other refugees, for example, about aspects of residence law and questions of everyday life in Germany and, if necessary, refer them to the appropriate professional counselling centres. In addition, the critical handling of information and information sources should be trained. Are you interested in participating? Then simply contact the responsible staff of the Baden-Württemberg Refugee Council.

Individual preliminary talks are held with all interested persons to find out about the expectations and interests of the participants. This ensures that the content and format of the events correspond to the wishes of the participants.

Target group flyer: https://fluechtlingsrat-bw.de/wp-content/uploads/2021/04/EN_Flyer.pdf

Contact persons at the Refugee Council

Iris Trauner: trauner@fluechtlingsrat-bw.de

Ebou Sarr: sarr@fluechtlingsrat-bw.de

Whatsapp: 01575 2898436

This offer takes place within the framework of the project „Integration with Perspective – Individual. Culturally Sensitive. Sustainable“ project, which the Baden-Württemberg Refugee Council is implementing together with the Diakonische Werke Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg and Lörrach with funding from the EU Asylum, Migration and Integration Fund (AMIF) and the Heidehof Foundation.


Kritik an geplanter Afghanistan-Abschiebung

PRO ASYL kritisiert in einer Pressemitteilung die für den 6.7. geplante Afghanistan-Abschiebung sowie das Verhalten der Bundesregierung. Im Zentrum der Kritik steht die Äußerung von Außenminister Heiko Maas, Abschiebungen nach Afghanistan seien weiterhin vertretbar. Auch müsse der Lagebericht des Auswärtigen Amtes dringend aktualisiert werden, die letzte Version sei von Juni 2020 und somit völlig veraltet, so Günter Burkhardt von PRO ASYL. Auch Amnesty International bezeichnet die beabsichtigte Abschiebung als unverantwortlich und fordert einen Abschiebungsstopp nach Afghanistan.


Diskussionsveranstaltung: „Asyl- und Migrationspolitik auf dem Prüfstand“

Medico international lädt zu einer Diskussionsveranstaltung am 06. Juli 2021 von 19 bis 21 Uhr im Haus am Dom, Frankfurt und online ein. Diskutiert werden soll, inwiefern die kommende Bundestagswahl im September die Chance bietet, die Migrations- und Asylpolitik auch im europäischen Kontext human zu gestalten.

Anwesend sein werden unter anderem Grigorius Aggelidis, MdB FDP, Mitglied im Unterausschuss »Bürgerschaftliches Engagement«, Gökay Akbulut, MdB, integrations- und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion »Die Linke«, Lars Castellucci, MdB, Sprecher für Migration und Integration der SPD-Fraktion, Deborah Düring, Bundestagskandidatin für Frankfurt, Bündnis 90/Die Grünen, sowie Bettina Margarethe Wiesmann, MdB CDU, Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Veranstaltung ist Teil der dreiteiligen Reihe zur Bundestagswahl 2021 „Wahlprüfsteine Friedens- und Migrationspolitik“.
Die jeweiligen Zugangslinks finden Sie hier. Wenn Sie vor Ort teilnehmen möchten, schreiben Sie bitte eine Nachricht an friedensarbeiter@pax-christi.de


VG Berlin: BAMF-Handydatenauswertungen ist rechtswidrig

Die Klage einer afghanischen Asylsuchenden gegen die Auswertung ihrer Handydaten durch das BAMF war erfolgreich (VG Berlin, Urteil v. 1.6.21, Az: VG 9 K 135/20 A). Mithilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hatte die Afghanin vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Üblicherweise liest das BAMF Handys von Asylsuchenden zu Beginn des Asylverfahrens und auf Vorrat aus, ohne mildere Mittel zu prüfen. Doch das VG Berlin hat nun als erstes Gericht festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Auslesung rechtswidrig ist, weil es zur Feststellung der Identität und Herkunft nicht erforderlich ist. Zwei weitere Verfahren sind noch bei den Verwaltungsgerichten Hannover und Stuttgart anhängig.

Zum Hintergrund: Das BAMF darf seit 2017 Handys auswerten (§ 15a AsylG, § 48 AufenthG), wenn Asylsuchende keine Pässe/Passersatzpapiere besitzen. Ziel ist es, über die ausgewerteten Handydaten Identität und Staatsangehörigkeit zu klären. Analysiert werden Kontakte, ein- und ausgehende Anrufe sowie Nachrichten, Browserverläufe, Geodaten aus Fotos, verwendete Emailadressen und Benutzernamen auf Plattformen wie Facebook, booking.com oder Tinder.

Die Entscheidung des VG Berlin ist wichtig, denn sie stellt die gesamte Praxis der Handydatenauswertung des BAMF in Frage. Außerdem stärkt sie die Privatsphäre geflüchteter Menschen, die sowohl in der Unterbringung als auch in behördlichen Verfahren wenig Beachtung findet.


Bericht: 30 Jahre antiziganistisch geprägte Asylpolitik

Sinti*ze und Rom*nja, die nach Deutschland flüchten/geflüchtet sind, erleben antiziganistische Diskriminierung auf vielen Ebenen. Der Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus beschäftigt sich nicht nur mit der Situation von nach Deutschland geflohener Sinti*ze und Rom*nja, sondern untersucht allgemein die Ausmaße gegenwärtiger und historischer Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppe. Diskriminierung ist nach wie vor weit verbreitet und zahlreiche Anstrengungen von Seiten der Politik sind nötig, um Antiziganismus zu bekämpfen.

Auch im Bereich Asyl und Bleiberecht stellt die Kommission erhebliche antiziganistische Diskriminierungen fest. So zeigt sich Antiziganismus als Konstante in Debatten zum Asylrecht. Dort werden Roma und Sinti mit „Asylmissbrauch“ gleichgesetzt und somit erhebliche Vorurteile in der Bevölkerung und Verwaltung verstärkt. Außerdem werden im Asylverfahren und in der deutschen Rechtspraxis antiziganistische Diskriminierung und Verfolgung als asylrechtlicher Verfolgungsgrund oftmals nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei sind Sinti*ze und Rom*nja in all ihren Herkunftsländern massiven rassistischen Diskriminierungen und damit einhergehenden sozialen wie ökonomischen Ausgrenzungen ausgesetzt.

Die Autor*innen ziehen als Fazit, dass es „nach 30 Jahren antiziganistisch geprägter Asylpolitik und damit einhergehenden Restriktionen auch im Aufenthaltsrecht an der Zeit [ist], ein klares Bekenntnis für eine Verantwortung gegenüber den in der Bundesrepublik lebenden Rom_nja abzugeben. Die Perspektivlosigkeit der Betroffenen, die aktuell in Deutschland besteht und die sich durch die Abschiebungen nochmals steigert, ist zu beenden. Dies bedeutet, dass bestehende rechtliche und tatsächliche Barrieren beim Zugang zum Recht abgebaut werden müssen und eine Kehrtwende in der Anwendung des Asyl- und Aufenthaltsrechts erfolgen muss, die der besonderen Schutzbedürftigkeit von Rom_nja gerecht wird.“