Antiziganismus und institutionelle Diskriminierung im Bildungsbereich

Die Benachteiligung der Sinti und Roma unter anderem in Bildung, ist immer noch deutlich zu spüren. Ein zentraler Aspekt, der (Aus)Bildungswege von Sinti und Roma beeinflusst, sind antiziganistische Diskriminierungsformen – in der Geschichte und Gegenwart.

Über dieses Thema sprechen Sabina Salimovska (Roma-Schulmediatorin & Kinderrechtlerin) und Natscha Hoffmann (im Bereich der antiziganismuskritische Bildungsarbeit tätige Sozialwissenschaftlerin) bei einer Veranstaltung des Netzwerks Pro Sinti und Roma am 15. Dezember von 17 bis 19 Uhr.

Bitte melden Sie sich spätestens bis zum 14.12.2021 per Email an. Schicken Sie dazu bitte eine kurze Email mit dem Betreff „Anmeldung Veranstaltung Institutionelle Diskriminierung. Antiziganismus und institutionelle Diskriminierung im Bildungsbereich” an die folgende Email-Adresse: unter k.ahmed@ksew.de.

Der Zoom-Link wird Ihnen nach der Anmeldung per E-Mail zugeschickt.


Aktualisierte Arbeitshilfe: Grundlagen Asylverfahren

Das Asylverfahren ist sowohl von seinen Rechtsgrundlagen als auch in seiner Umsetzung äußerst komplex. Besonders herausfordernd ist das Zusammenspiel von deutschem und europäischem Asylrecht. Die aktualisierte Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands greift Fragen rund um die Rechtsgrundlagen und die Praxis des Asylverfahrens auf. Sie richtet sich an neue Asylverfahrensberater*innen und sonstige Personen, die Asylsuchende begleiten.


EuGH-Generalanwalt: Zusammenlegung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen europarechtswidrig

Pressmitteilung Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Nach Auffassung von Jean Richard de la Tour, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ist das deutsche Gesetz zur Abschiebungshaft teilweise rechtswidrig. Das niedersächsische Abschiebungshaftgefängnis genüge ebenfalls nicht den europarechtlichen Anforderungen. Dies stellte der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am vergangenen Donnerstag fest. Das Urteil steht noch aus, häufig folgen die Richter*innen am EuGH der Linie des Generalanwalts. Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen erwarten deswegen von der Ampel-Koalition, dass sie die Inhaftierung von Abschiebungs-haftgefangenen in Strafanstalten unverzüglich beendet. Von der Niedersächsischen Landesregierung fordern sie, das Abschiebungshaftgefängnis des Landes umgehend zu schließen.

Bundesregierung ignorierte Trennungsgebot
Bereits im Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik, dass Abschiebungshaftgefangene nicht in Strafanstalten und nicht zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen, sondern grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden müssen. Dennoch setzte die schwarz-rote Bundesregierung dieses europarechtliche Trennungsgebot im August 2019 mit dem sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ bis zum 30. Juni 2022 aus und erlaubte die Inhaftierung von Abschiebungshaftgefangenen in Strafanstalten. Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministerium begründete diesen Schritt mit einem unvorhersehbaren Defizit an circa 600 Abschiebungshaftplätzen aufgrund der „Migrationskrise“ im Jahr 2015. Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben bereits Abschiebungshaftgefangene in Strafanstalten inhaftiert. Die niedersächsische Landesregierung belegt ein Gebäude auf dem Gelände des zentralen Abschiebungshaftgefängnisses in Langenhagen mit Strafgefangenen.

Wie Jean Richard de la Tour nun in seinen Schlussanträgen feststellt, dürfen nach europäischem Recht Abschiebungshaftgefangene nur dann in Strafanstalten inhaftiert werden, wenn „eine außergewöhnlich Zahl von Drittstaatangehörigen, deren Rückkehr sicherzustellen ist, zu einer unvorhersehbaren Überlastung der Kapazitäten der Hafteinrichtungen führen“ (Art. 18 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG). Eine derartige „Notlage“ sei in Deutschland jedoch nicht gegeben, so der EuGH-Generalanwalt.

„Defizit an Rechtsstaatlichkeit“
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch von der Kanzlei LSFW in Hannover, der das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führt, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen sehen sich in ihrer jahrelangen Kritik bestätigt.

Peter Fahlbusch, Kanzlei LSFW (Hannover):

„Der Bundesregierung ist es zu keinem Zeitpunkt auch nur im Ansatz gelungen, das behauptete Defizit an Abschiebungshaftplätzen zu belegen. Dies war von Anfang an absehbar. Die EU-Kommission hat bei der Besichtigung deutscher Abschiebungshaftanstalten festgestellt, dass die Kapazitäten nicht überlastet sind. In Niedersachsen wurden sogar Strafgefangene in der Abschiebungshaftanstalt untergebracht, weil dort ganze Gebäude leer stehen. Selbst als die EU-Kommission der Bundesregierung empfohlen hat, die Lage erneut zu bewerten und das Gesetz gegebenenfalls abzuschaffen, ist die große Koalition untätig geblieben. Es gibt kein Defizit an Haftplätzen, aber dafür ein großes an Rechtsstaatlichkeit.“

Peter von Auer, rechtspolitischer Referent bei PRO ASYL:

„Die Argumente des Generalanwalts müssen ernst genommen werden. Die Ampel-Koalition muss auch im Bereich der Abschiebungshaft aktiv werden. Sie darf nicht wegsehen und muss verhindern, dass Geflüchtete auf der Suche nach einem Leben in Sicherheit und Würde in deutschen Gefängnissen verschwinden und um ihre Rechte gebracht werden. Wir erwarten von der zukünftigen Bundesregierung, der Inhaftierung von Abschiebungshäftlingen in Strafanstalten unverzüglich ein Ende zu setzen. Flucht ist kein Verbrechen.“

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent der Geschäftsführung beim Flüchtlingsrat Niedersachsen:

„Seit Jahren kritisieren wir, dass die Bedingungen im niedersächsischen Abschiebungshaftgefängnis gegen die Vorgaben des EU-Rechts verstoßen. Seit Jahren weisen wir auf die rechtswidrige Haftpraxis hin und fordern ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz für Niedersachsen. Der EuGH-Generalanwalt Jean Richard de la Tour gibt uns nun Recht. Die Landesregierung muss Konsequenzen aus dem Gutachten des Generalanwalts ziehen und das Abschiebungshaftgefängnis in Langenhagen umgehend schließen.“

PRO ASYL unterstützt das Verfahren über seinen Rechtshilfefonds.


Flüchtlingsrat wirft Strobl billigen Populismus vor

Nach Medienberichten geißelt Thomas Strobl (CDU), Vorsitzender der diese Woche in Stuttgarter tagenden Innenminister*innenkonferenz und baden-württembergischer Innenminister, die Migrationspolitik der Ampel-Koalition. „Ihr Kinderlein kommet“ sei das Motto der Koalitionsvereinbarungen. Während die Union die Migration steuern wolle, locke die Ampel noch mehr Geflüchtete ins Land.

Tatsächlich kommen die „Kinderlein“ nur an einer Stelle im Koalitionsvertrag vor, als es um den Familiennachzug geht: „Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen.“ Dieser Passus würde tatsächlich dazu führen, dass Eltern weitere minderjährige Kinder mitnehmen können, wenn sie zu ihren minderjährigen Kindern nach Deutschland nachreisen. Diese menschenrechtliche Selbstverständlichkeit hat die Union bisher sabotiert und dafür gesorgt, dass Eltern überhaupt vor diese menschenunwürdige Entscheidung gestellt werden.

„Während in dieser Adventszeit Kinder aufgrund der europäischen Abschottungspolitik in osteuropäischen Wäldern erfrieren, fällt Strobl nichts Besseres ein, als billige Sprüche zu klopfen und Polemik auf AFD-Niveau zu betreiben. Die Unterstellung, die politischen Vorhaben der Ampel würden massenhafte Migration auslösen, ist unsachliche, verantwortungslose Panikmache!“, so Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Vorstandsmitglied Julian Staiger ergänzt: „In Strobls Aussage zeigt sich auch die die völlige Ignoranz über Fluchtgründe und eine Entmenschlichung von geflüchteten Menschen. Es gibt eine Vielzahl individueller Gründe warum Menschen fliehen müssen. Die Vorstellung, dass ein neuer Koalitionsvertrag da eine allzu große Rolle spielen würde ist schlichtweg naiv und realitätsfern. Auch wenn der Koalitionsvertrag endlich einige pragmatische Verbesserungen vorsieht, setzt er an anderen Stellen die Abschottungspolitik der bisherigen Bundesregierung fort. So spricht auch die kommende Bundesregierung vom Plan, noch mehr Menschen abzuschieben und knüpft insofern nahtlos an die Linie von Horst Seehofer an. Auch werden an zweifelhaften Instrumenten wie den sogenannten „Migrationsabkommen“ festgehalten und Deutschland bleibt auch weiterhin ein Lagerland.“


VG Magdeburg: Flüchtlingsanerkennung für Kurden, dessen BAMF-Akte türkischen Behörden in die Hände fiel

Mit Urteil vom 13.09.2021 (Az.: 7 A 482/17 MD), hat das Verwaltungsgericht Magdeburg das BAMF verpflichtet, dem kurdischen Flüchtling T. die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Dessen Asylakte fiel den türkischen Verfolgungsbehörden in die Hände, als ein türkischer Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft in der Türkei mit dem Vorwurf, für Deutschland und andere europäische Staaten Spionage zu betreiben, verhaftet wurde. Das BAMF hatte den Asylantrag des Mannes zuvor abgelehnt und sich auch nach Vorlage eines vom Gericht eingeholten ausführlichen Gutachtens der Schweizerische Flüchtlingshilfe vom 27.04.2021 geweigert, dem Kurden die Flüchtlingsanerkennung zuzusprechen.


VG Freiburg: keine Dublin-Überstellung vulnerabler Personen nach Italien

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einem Eilantrag einer vulnerablen Person im Rahmen eines Dublin-Verfahrens mit Italien stattgegeben (B.v.10.11.2021, A 9 K 2793/21). In dem Fall bestanden Zweifel an der psychischen Gesundheit des Asylsuchenden, die mit Attesten im Hauptsacheverfahren noch zu prüfen ist. Doch diese Zweifel genügten dem VG, um den Aslysuchenden als möglicherweise vulnerabel einzustufen. Die Versorgung, Behandlung und Betreuung von vulnerablen und insbesonderen traumatisierten, psychisch erkrankten Asylsuchenden sei in Italien nach wie vor ungenügend. Auch lag keine ausdrückliche individuell konkrete Zusicherung der italienischen Behörden gegenüber dem BAMF über eine angemessene Versorgung im Falle einer Überstellung vor.


OVG Bremen: Keine Unzulässig-Ablehnung für in Griechenland Anerkannte

„Asylanträge von Personen, denen bereits in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt wurde, dürfen derzeit – vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls – nicht nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig abgelehnt werden.“ So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Freien Hansestadt Bremen mit dem Urteil vom 16.11.2021, Az.: 1 LB 371/21.

Das BAMF lehnt bisher Geflüchtete, die in anderen europäischen Ländern internationalen Schutz (Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärem Schutz) bekommen haben, als unzulässig gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ab. Bereits 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (C-540/17 und C-541/17) aber entschieden, dass Asylanträge von Anerkannten in einigen Fällen nicht als unzulässig abgelehnt werden dürfen. Und zwar dann, wenn ihnen in dem Mitgliedstaat die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Artikels 4 der Grundrechtecharta der Europäischen Union bzw. des Artikels 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention drohe. Da in Griechenland Anerkannten eine solche Gefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, hat das OVG Bremen das BAMF nun verpflichtet, das Asylverfahren fortzuführen.

Etliche Obergerichte haben inzwischen festgestellt, dass Anerkannten in Griechenland eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Das BAMF entscheidet zudem seit ca. zwei Jahren nicht mehr über Asylanträgen von Anerkannten in Griechenland.


Mehrsprachige Infoblätter: Medizinische Versorgung nach dem AsylbLG

Das Infoblatt soll Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, helfen, medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Selbst der Zugang zu medizinisch erforderlichen Behandlungen ist leider oftmals mit einigen Hürden versehen.

Die übersichtlichen Informationsblätter wurden vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. erstellt, richten sich an Geflüchtete und liegen auf Arabisch, Französisch, Deutsch, Englisch, Hindi, Persisch, Serbisch und Türkisch vor. Sie können kostenlos heruntergeladen werden.


Dokumentarfilm ROUTE 4 von Sea-Eye

Am 7. Dezember 2021 um 18.30 Uhr zeigt das Zebra-Kino in Kooperation mit der Seebrücke Konstanz, den Vereinen Save Me und Café Mondial und der Stabsstelle Konstanz International den Dokumentarfilm „ROUTE 4. A dreadful journey“. Der Film ist ein gemeinsames Projekt der Seenotrettungsorganisation Sea-Eye e. V. und der Produktionsfirma Boxfish über Menschen auf der Flucht und Seenotrettung. Vor Filmbeginn gibt Jürgen Weber von der Seebrücke Konstanz einen kurzen Einblick in die Arbeit von Sea-Eye und Seebrücke. Im Anschluss an den Film bietet eine Gesprächsrunde mit Dr. David Tchakoura, Leiter der Stabsstelle Konstanz International, sowie Vertreter*innen von Café Mondial, Save Me und Seebrücke die Möglichkeit über den Film, Fluchtursachen, Seenotrettung und Hilfe vor Ort zu diskutieren.

Der Eintritt ist frei. Kostenlose Tickets können über den Online-Vorverkauf des Zebra-Kino erworben werden. Es gilt 2G+.


Stellenausschreibung Netzwerk Pro Sinti & Roma

Die Anlaufstelle Pro Sinti & Roma sucht ab sofort Unterstützer*innen, die sich für 1 Jahr auf Honorarbasis für 10 Stunden/ Monat mit Interesse und Engagement in folgenden Tätigkeitsbereichen einbringen:

– Unterstützung der Leitung der Anlaufstelle Pro Sinti & Roma, sich politisch zu engagieren und unter anderem die Tätigkeitsfelder der Anlaufstelle bei Institutionen und Organisationen bekannt zu machen
– Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen verschiedener Formate und Zielgruppen (Vorträge, Kulturveranstaltungen, antiziganismuskritische Bildungsarbeit)
– regelmäßige und aktive Teilnahme in Teambesprechungen / Netzwerktreffen (digital oder analog)

Wir erwarten:
– Engagement und Interesse für die Tätigkeitsfelder
– ausgeprägte Kommunikationskompetenz sowie Dialog- und Teamfähigkeit
– Wünschenswert wären Erfahrungen in der Durchführung und Moderation von Veranstaltungen

Wir bieten:
– abwechslungsreiche Tätigkeitsbereiche in positiver Arbeitsatmosphäre
– die Chance, Teil eines bestehenden vielfältigen Teams aus ehrenamtlich Engagierten zu werden

Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns über eine Bewerbung (inklusive Motivationsschreiben). Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Kemal Ahmed (k.ahmed@ksew.de oder Telefonnummer 015163385224)