Übersicht zur Bezahlkarte in den Bundesländern

Wie wird die Bezahlkarte eigentlich in den Bundesländern umgesetzt? Die Bezahlkarte als „Bürokratiemonster“ ist Ländersache und so gibt es einen Flickenteppich bei der Handhabung. Viele Bundesländer haben inzwischen Erlasse herausgegeben, um die Umsetzung zu regeln.

Die Tabelle der GGUA soll die bislang zugänglichen Informationen übersichtlich darzustellen.



2873 Abschiebungen aus Baden-Württemberg 2024

2873 Menschen wurden 2024 aus Baden-Württemberg abgeschoben. Die Zahl stieg im Vergleich zu 2023 deutlich (um 774 Personen). Erstmals seit der Machtergreifung der Taliban wurden Menschen nach Afghanistan abgeschoben (5). Zudem wurden Abschiebungen in den Irak extrem vorangetrieben: 126 (2023: 29). In den Iran wurden keine Menschen abgeschoben (2023: 2).

Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist erneut Nordmazedonien mit jeweils 458 abgeschobenen Personen (2023: 311). Auf Platz zwei folgt Georgien (281) – das seit Ende 2023 als sog. sicheres Herkunftsland gilt (2023: 118). Das dritthäufigste Zielland ist Gambia mit 154 Personen (2023: 301).

Nicht alle Menschen wurden in ihr Herkunftsland abgeschoben. Einige wurden in Länder abgeschoben, die sich für ihre Aufnahme bereit erklärt haben (z.B. Überstellungen von Dublin-Fällen oder Personen mit Schutzstatus in anderen europäischen Ländern). Dies wird am Beispiel Syrien deutlich: 112 Syrer*innen wurden abgeschoben, aber keine einzige Abschiebung erfolgte nach Syrien.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan131
Ägypten1
Albanien65
Algerien150
Armenien2
Äthiopien2
Bosnien-Herzegowina43
Brasilien4
Bulgarien13
China29
Elfenbeinküste2
Eritrea7
Estland2
Frankreich4
Gambia163
Georgien283
Ghana8
Griechenland6
Großbritannien2
Guinea12
Indien51
Irak147
Iran5
Italien12
Jordanien3
Kamerun29
Kap Verde3
Kasachstan1
Kenia1
Kolumbien3
Kosovo141
Kroatien7
Kuba1
Kuwait1
Lettland1
Libanon5
Litauen7
Mali2
Marokko59
Moldawien8
Mongolei1
Montenegro16
Nigeria100
Nordmazedonien459
Österreich3
Pakistan36
Paraguay1
Polen25
Portugal2
Rumänien46
Russische Föderation37
Schweiz1
Senegal3
Serbien117
Sierra Leone1
Slowakische Republik5
Slowenien2
Somalia17
Spanien5
Sri Lanka29
Syrien112
Thailand1
Togo22
Tschechische Republik2
Tunesien50
Türkei323
Ukraine3
Unbekannt21
Ungarn6
USA4
Venezuela1
Vietnam5
Weißrussland1
Gesamtergebnis2873

ZiellandAbschiebungen
Afghanistan5
Albanien65
Algerien108
Armenien2
Äthiopien2
Belgien20
Bosnien-Herzegowina43
Brasilien4
Bulgarien82
China21
Dänemark2
Estland2
Finnland2
Frankreich114
Gambia154
Georgien281
Ghana8
Griechenland30
Großbritannien2
Guinea3
Indien32
Irak126
Italien44
Jordanien4
Kamerun22
Kasachstan1
Kenia1
Kolumbien1
Kosovo141
Kroatien113
Lettland3
Litauen8
Mali1
Malta2
Marokko31
Moldawien8
Mongolei1
Montenegro16
Niederlande35
Nigeria78
Nordmazedonien458
Österreich124
Pakistan27
Paraguay1
Polen43
Portugal11
Rumänien60
Schweden16
Schweiz83
Senegal1
Serbien117
Sierra Leone1
Slowakische Republik5
Slowenien6
Somalia4
Spanien88
Sri Lanka11
Thailand1
Togo16
Tschechische Republik10
Tunesien32
Türkei124
Ungarn6
USA4
Venezuela1
Vietnam4
Gesamtergebnis2873

Biberach: Wie bekomme ich einen deutschen Pass?

Seit Juni 2024 gibt es neue Regeln zur Einbürgerung. Man kann den deutschen Pass jetzt schon nach fünf Jahren bekommen. Außerdem kann man die bisherige Staatsangehörigkeit behalten, wenn man einen deutschen Pass bekommt.

In der Fortbildung gibt es Antworten auf diese Fragen: Welche Voraussetzungen gibt es für den deutschen Pass? Wie läuft das Verfahren zur Einbürgerung ab? Was muss man beachten?

Die Fortbildung richtet sich an Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte. Die Fortbildung findet auf Deutsch statt, die Referentin bemüht sich um einfache Sprache. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Ort: uBUNTu, Waldseer Str. 12/1, 88400 Biberach

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Caritas Biberach-Saulgau statt. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Netzwerk für Demokratie und Courage sucht Teamer*innen

Das Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) ist ein bundesweites Netzwerk, das junge Menschen ausbildet, um an Schulen und mit Jugendgruppen Projekttage zu den Themen Rassismus, Diskriminierung, Rechtsextremismus und Zivilcourage durchführen zu können. Die Teamer*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihr Engagement.

Beim NDC in Baden-Württemberg stehen am 3.-9. März sowie am 31. März bis 6. April und am 7.-13. April die nächsten Teamschulungen an. Die Teilnahme inklusive Unterkunft und Verpflegung ist kostenlos und Fahrtkosten werden erstattet.

Um an der Teamschulung teilnehmen zu können, müssen Interessierte zwischen 18 und circa 30 Jahren alt sein und möglichst fließend Deutsch sprechen können. Inhaltliches Vorwissen oder Erfahrungen mit Bildungsarbeit sind nicht nötig. Das NDC bemüht sich darum, insbesondere auch Menschen, die Diskriminierung bzw. gesellschaftliche Benachteiligung erfahren, einen sicheren Raum zu geben, und beantwortet gerne Fragen dazu.

Interessierte an der Teamschulung am 3.-9. März sollten sich bis Donnerstag, 30. Januar, auf der NDC-Homepage registrieren.



Arbeitshilfe: Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten

Immer wieder ist von geflüchteten Menschen mit besonderem Schutzbedarf/besonders schutzbedürftigen Geflüchteten die Rede. Doch welche Personen sind mit diesem Begriff eigentlich gemeint? Wie wird festgestellt, wer als besonders schutzbedürftig gilt? Welche Rechte ergeben sich daraus für die betroffenen Personen? Und wie können ehrenamtlich Engagierte unterstützen?

Um diese Fragen zu beantworten hat der Flüchtlingsrat eine Arbeitshilfe für ehrenamtlich Engagierte erstellet. Diese bezieht sich auf die Situation in Baden-Württemberg. Sie bietet einen ersten Überblick über die Situation von geflüchteten Menschen mit einem besonderen Schutzbedarf. Neben allgemeinen Informationen zu schutzbedürftigen Personen enthält die Arbeitshilfe Informationen zu Personengruppen, auf die sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg im Projekt „Perspektive durch Partizipation“ besonders fokussiert.

Dies sind die folgenden:

  • Geflüchtete Menschen mit Behinderungen
  • Betroffene von Folter, Vergewaltigung und Gewalt
  • Unbegleitete Minderjährige
  • LSBTI*-Geflüchtete

Die Arbeitshilfe wurde im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ erstellt, gefördert durch die Aktion Mensch.


Save the Date: Frühjahrstagung 2025

Eine herzliche Einladung zu unserer diesjährigen Frühjahrstagung am Samstag, den 12. April 2025! Wie jedes Jahr erwartet Sie ein spannendes Programm mit Vorträgen und Arbeitsgruppen. Außerdem findet unsere Mitgliederversammlung inklusive Wahlen zum Sprecher*innenrat statt. Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit im Sprecher*innenrat haben, melden Sie sich bitte unter info@fluechtlingsrat-bw.de

Näheres zum Ablauf und den einzelnen Programmpunkten erfahren Sie in den nächsten Monaten.

Die Tagung ist (wie immer) kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart


Drohende Abschiebung nach Afghanistan

Bundesregierung und Länder bereiten erneut eine Abschiebung nach Afghanistan vor – trotz eklatanter Menschenrechtsverletzungen im Taliban-Regime. In der Abschiebungshaft Pforzheim inhaftierte Männer, denen die Abschiebung droht, protestieren dagegen mit einem Hungerstreik. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg verurteilt die Abschiebungspläne aufs Schärfste und appelliert an die Politik, menschenrechtliche Grundsätze auch in Zeiten des Bundestagswahlkampfs zu beherzigen.

Aktuell befinden sich sechs afghanische Männer in der Abschiebungshaft* Pforzheim. Sie sollen nach Afghanistan abgeschoben werden. Dagegen protestieren sie zusammen mit weiteren solidarischen Insassen mit einem Hungerstreik, der seit Montag, dem 13. Januar andauert. „Die meisten von uns standen entweder unter Verfolgung oder haben richtig Probleme mit der Terrororganisation Taliban gehabt und werden diese weiterhin haben und bei unserer Ankunft in Afghanistan werden wir sofort in Lebensgefahr kommen. Das können wir bestimmt nachweisen und von daher haben wir einen Hungerstreik angetreten, um nicht in Lebensgefahr, Folter oder weitere Gefangenschaft durch die Taliban zu kommen“, so die Hungerstreikenden.

„Angesichts der dramatischen Situation vor Ort sind Abschiebungen nach Afghanistan unverantwortlich“, so Sadiq Zartila, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. „Menschen, die nach Afghanistan abgeschoben werden, sind dort einer akuten Bedrohung von Leib und Leben ausgesetzt.“ So kam der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages erst im März 2024 zu dem Ergebnis, dass Abschiebungen nach Afghanistan aufgrund fehlender Sicherheit und einer prekären humanitären Lage vor Ort regelmäßig gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Laut der EMRK darf niemand abgeschoben werden, wenn dadurch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung drohen.

Für den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist klar: Selbst, wenn Menschen Straftaten begangen haben, dürfen sie nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. „Straftaten, die in Deutschland begangen worden sind, müssen auch im Rahmen des Rechtssystems hier bestraft werden“, so Zartila weiter. „Menschenrechte gelten für alle Menschen.“

Bereits Ende August 2024 hatte die Bundesregierung sämtliche dieser rechtlichen Grundsätze ignoriert. In Kooperation mit einigen Bundesländern sowie mit Unterstützung des für seine Menschenrechtsverletzungen berüchtigten katarischen Regimes wurde eine Abschiebung per Sammelcharter nach Afghanistan organisiert. Nachdem Abschiebungen nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban eigentlich ausgesetzt worden waren, hatte die Bundesregierung es in Kauf genommen, durch die Aufnahme zumindest indirekter Beziehungen einen wesentlichen Beitrag zur Normalisierung des Taliban-Regimes auf internationaler Bühne zu leisten. „Die terroristische Herrschaft der Taliban darf nicht mit weiteren Abschiebungen nach Afghanistan unterstützt werden“, so Zartila vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg befürchtet, dass die Bundesregierung mit der Organisation einer erneuten Abschiebung nach Afghanistan im Kontext des Bundestagswahlkampfs migrationspolitische Härte demonstrieren will. Der Verein appelliert an alle Entscheidungsträger*innen, menschenrechtliche Grundsätze auch in Wahlkampfzeiten uneingeschränkt zu beherzigen und daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen: Weitere Abschiebungen nach Afghanistan darf es nicht geben.

*Abschiebungshaft ist nicht gleichbedeutend mit Strafhaft. Durch Abschiebungshaft soll die Abschiebung der inhaftierten Person gesichert werden. Eine allgemeine Positionierung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg zu Abschiebungen finden Sie in unserem entsprechenden Positionspapier.


Pro Asyl: Syrien zwischen Unsicherheit und Hoffnung

Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL, ist Ende Dezember 2024 nach Syrien gereist, um sich vor Ort einen Überblick der Lage zu verschaffen. Er berichtet von seinen Erfahrungen und stellt Forderungen auf, was die Bundesregierung nun tun sollte.



Arbeitshilfe: Mögliche Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Geflüchtete aus der Ukraine

Für viele Geflüchtete aus der Ukraine, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben, endet die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum 5. März 2025. Dies hatte die Bundesregierung Mitte 2024 entschieden. Es betrifft nicht Geflüchtete, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine besessen hatten bevor sie nach Deutschland geflüchtet sind.

Alle Geflüchtete, deren Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert werden, müssen andere aufenthaltsrechtliche Optionen suchen. Ein Asylantrag sollte als letzte Option in Betracht gezogen werden. Mögliche Optionen zeigt die Arbeitshilfe der GGUA auf.



WeCare: Digitale psychosoziale Beratung für Geflüchtete

Viele Geflüchtete leiden unter starkem Stress und psychischen Problemen und finden nur schwer professionelle Hilfe und Unterstützung in ihrer Sprache. WeCare ist ein kostenloses, mehrsprachiges, psychosoziales Angebot für Menschen mit Fluchtgeschichte in Deutschland.

Kontakt per WhatsApp: +49 178 87 96 870

Nach einem Vorgespräch werden weitere Termine vereinbart und unterstützende Angebote vor Ort gesucht. Die Beratung findet auf Arabisch, Farsi/Dari, Deutsch, Englisch, Französisch, Kurmanji, Ukrainisch und Russisch statt.

Mehrsprachiger Flyer zum Ausdrucken und Verbreiten.