VG Karlsruhe: Kriterien Prüfung freiheitlich demokratische Grundordnung

Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) ist im Einbürgerungsverfahren und für viele Aufenthaltstitel Voraussetzung. Wie es geprüft wird, ist sehr unterschiedlich. Nun hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil vom 1.2.2023 (Az: 19 K 1832/21) entschieden:

„Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG ist ein materielles Tatbestandsmerkmal; die hierzu abgegebene Erklärung des Einbürgerungsbewerbers muss von einer inneren Hinwendung zur Verfassungsordnung getragen sein. Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung setzen allerdings voraus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für den Kontakt zu verfassungsfeindlichen Organisationen oder Aktivitäten bestehen…. Dies beugt einer freischwebenden „Gewissensprüfung“ und der damit verbundenen Gefahr einer diskriminierenden Behandlung vor und lässt sich mit einer Richtigkeitsvermutung zugunsten der formellen Abgabe des Bekenntnisses begründen (vgl. Berlit, a. a. O., Rn. 135).“

Aus dieser Entscheidung lässt sich ableiten, dass nur weil eine Person im Gespräch zur FDGO nicht alle Fragen der Behörde bezüglich Demokratie etc. einwandfrei beantworten kann, dies nicht den Rückschluss erlaubt, dass keine innere Hinwendung zur Verfassungsordnung besteht. Es müssen weitere Gründe vorliegen, welche Zweifel der Behörde an der inneren Hinwendung der Antragstellenden erlauben. Dies ist besonders im Hinblick auf das Chancen-Aufenthaltsrecht wichtig, da hier die Prüfung der FDGO äußerst heterogen vorgenommen wird.


Erlass: Passbeschaffung Eritrea

Endlich gibt es einen Erlass des Justizministeriums in BW zur Unzumutbarkeit der Passbeantragung und Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer von subsidiär schutzberechtigten Eritreer*innen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte bereits am 11.10.2022 (Az. 1 C 9.21) entschieden, dass ein eritreischer Staatsangehöriger mit subsidiärem Schutz Anspruch auf einen Reiseausweis für Ausländer hat, weil es ihm nicht zumutbar ist, eine „Reueerklärung“ zu unterzeichnen. Das BVerwG stellte klar, dass eine plausible Erklärung reicht, keine „Reuerklärung unterzeichnen zu wollen. Trotzdem haben Ausländerbehörden in Baden-Württemberg in der Vergangenheit Anträge auf Reiseausweise für Ausländer abgelehnt und Eritreer*innen auf die Passbeschaffung verwiesen.

Aus dem Erlass geht hervor:

1. Unzumutbarkeit einer „Reueerklärung“
Einer*einem subsidiär schutzberechtigten eritreischen Staatsangehörigen

  • im dienstfähigen Alter (18 bis 49 Jahre),
  • der*die illegal aus Eritrea ausgereist ist,
  • ohne den Nationaldienst vollständig erfüllt zu haben, 

ist die Abgabe einer Reueerklärung, in der man sich der nach eritreischem Recht strafbaren illegalen Ausreise selbst bezichtigen müsste, unzumutbar, wenn die Person nachvollziehbar erklärt, zu dieser Selbstbezichtigung nicht freiwillig bereit zu sein.

Dabei ist davon auszugehen, dass die eritreische Auslandsvertretung die Ausstellung eines Passes von der Abgabe einer Reueerklärung abhängig macht. Eritreer*innen müssen demnach keinen Nachweis von der eritreischen Auslandsvertretung über das Erfordernis der Unterzeichnung der Reueerklärung vorlegen.

2. Ermessensreduktion hinsichtlich Erteilung des Reiseausweises für Ausländer auf Null bei feststehender Unzumutbarkeit

Wird die Unzumutbarkeit der Unterzeichnung der Reuerklärung plausibel dargelegt, müssen Ausländerbehörden Eritreer*innen in der Regel einen Reiseausweis für Ausländer (§ 5 Abs. 1 AufenthaltsV) ausstellen. Dafür hat die Diakonie Schleswig-Holstein einen Musterantrag entworfen. Diesen bitte nur nach vorheriger Beratung und mithilfe der Hinweise ausfüllen!

Sollte es weiterhin Probleme bei der Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer geben, bittet der Flüchtlingsrat um Mitteilung.

Wichtig: Für Einbürgerungsverfahren ist das Innenministerium in BW zuständig. Dieses fordert in Einbürgerungsverfahren von eritreischen Staatsangehörigen einen Nachweis, dass die eritreische Auslandsvertretung die Unterzeichnung einer Reueerklärung verlangt.



Ausstellungszeiträume von Duldungen

Oft werden Duldungen nur für einen kurzen Zeitraum ausgestellt. Verlängerungen sind für Betroffene und Mitarbeitende in den Ausländerbehörden/Landratsämter zeitraubend und aufwendig. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nun auf Anfrage mitgeteilt über welche Zeiträume Duldungen in der Regel erteilt werden sollen:

  • Duldungsersterteilungen: 3 Monate
  • Duldungsverlängerungen: 6 Monate
  • Duldungen nach § 60b AufenthG (sog. „Duldung Light“): 6 Monate
  • Duldungen in Dublin-Fällen: 3 Monate

In Einzelfällen können Ausnahmen von diesen Duldungszeiträumen vorgenommen werden. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht für Fälle des Sonderstabs Gefährliche Ausländer.


Mühsame Passbeschaffung Afghanistan

Bereits seit September 2022 ist klar, dass die afghanische Botschaft keine neuen Pässe ausstellen kann. Nur alte Pässe können verlängert werden. Immer wieder fordern Ausländerbehörden, Afghan*innen auf neue Pässe bei der Botschaft zu beantragen. Nun hat das Justizministerium gegenüber dem Flüchtlingsrat auf Nachfrage klargestellt:

Aufgrund von Informationen der afghanischen Botschaft ist die Beschaffung neuer Reisepässe derzeit auf absehbare Zeit nicht möglich und daher nicht zumutbar. Pässe können jedoch für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren verlängert werden. Dessen ungeachtet kann es in Einzelfällen Konstellationen geben, die eine Botschaftsvorsprache erfordern, beispielsweise zum Zwecke einer notwendigen Identitätsklärung.

Sollten Afghan*innen pauschal aufgefordert werden, bei der Botschaft vorzusprechen, so sollte von der Ausländerbehörde eine einzelfallbezogene Erklärung verlangt werden. Das ganze Hin und Her zwischen Ausländerbehörden, den Betroffenen und der afghanischen Auslandsvertretung zermürbt, frisst Ressourcen und läuft doch auf das gleiche Ergebnis heraus. Melden Sie sich gerne bei uns und dem Justizministerium sollten Betroffene pauschal zur Botschaftsvorsprache aufgefordert werden.


Gewalt an EU-Grenzen: Menschen auf der Flucht streamen brutale Pushbacks auf TikTok

Mehr als 25.000 Fälle von Gewalt an den Außengrenzen der EU, dokumentiert das Border Violence Monitoring Project. Flüchtende müssen sich nackt ausziehen, werden in Wälder zurückgelassen und in Gewässer gedrängt, sie werden beschossen und ihre Smartphones werden zerstört. Die Gewalt wird von staatlicher Seite ausgeübt, es sind Grenzbeamt*innen, die im Namen von nationalen Behörden oder Frontex agieren. Von den Menschenrechtsverletzungen berichtet Milena Zajović, sie leitet die Abteilung für politische Interessenvertretung des Border Violence Monitoring Network. Netzpolitik.org veröffentlicht und übersetzt das Interview mit ihr, das von Brot für die Welt geführt wurde.



Pro Asyl: Griechische Verhältnisse – bald überall in Europa?

Auf den Ägäis-Inseln ist seit Jahren real, was mit der EU-Asylrechtsverschärfung flächendeckend droht: Haftlager, Schnellverfahren ohne Prüfung der Fluchtgründe und gewaltvolle Zurückweisungen. Ein Bericht unserer Partnerorganisation Refugee Support Aegean (RSA) zur Situation auf den Ägäis-Inseln verrät, auf was wir uns gefasst machen müssen.

Die Bundesregierung stimmte in Brüssel einer Asylrechtsverschärfung zu, durch die das Asylrecht auf europäischer Ebene faktisch ausgehebelt wird. PRO ASYL hat ausführlich dargestellt, was die Vorhaben im Kern bedeuten werden: In Lagern an den EU-Grenzen sollen Schutzsuchende unter Haftbedingungen massenhaft abgefertigt werden. Dabei geht es nicht um die inhaltliche Prüfung der Fluchtgründe. In erster Linie beschränkt sich das Verfahren auf die Frage, ob ein Asylantrag als unzulässig abgewiesen werden kann oder nicht. Das ist immer dann der Fall, wenn die schutzsuchende Person über einen angeblich »sicheren« Drittstaat in die EU geflohen ist. Parallel sollen die Kriterien, wann ein Staat als sicher gilt, dafür weiter heruntergeschraubt werden.



Pro Asyl: Infos zur geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Am 8./9. Juni 2023 soll beim EU-Rat für Inneres eine Vorentscheidung über die Zukunft des Flüchtlingsschutzes in Europa fallen. Mit dem Gesetzespaket drohen Schutzsuchenden Grenzverfahren unter Haftbedingungen, eine Verschärfung des Dublin-Systems. Letztlich die Aushebelung des Flüchtlingsschutzes. Pro Asyl beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.

Gegen die Pläne formiert sich in der deutschen Zivilgesellschaft ein starker Protest: Mehr als 60 Organisationen fordern, dass die Bundesregierung keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes eingeht, über 40 Organisationen mahnen, den Schutz von Kindern nicht zu vergessen, über 700 Anwält*innen und Jurist*innen appellieren in einem offenen Brief an die Bundesregierung, gegen die Reform zu stimmen.


Online-Seminar: Passbeschaffung Eritrea

Viele Geflüchtete aus Eritrea werden aufgefordert, einen Pass zu beschaffen. Dafür müssen die allermeisten zur eritreischen Botschaft gehen und eine Reueerklärung unterschreiben. Für Menschen mit einem subsidärem Schutz hat das Bundesverwaltungsgericht am 11.10.2022 (Az. 1 C 9.21) entschieden, dass die Abgabe einer Reueerklärung und die damit verbundene Selbstbezichtigung einer Straftat nicht zumutbar ist. Die Personen sollen einen Reiseausweis für Ausländer nach § 5, 6 AufenthV bekommen. Was bedeutet das für die Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und Familiennachzug?

Referent: Samuel Kupffer (Rechtsanwalt Heidelberg)

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und ist kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Übersicht: Gerichtsentscheidungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht und den Bleiberechtsregelungen

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht und dem Übergang in eine der beiden Bleiberechtsregelungen nach § 25a/ § 25b AufenthG haben sich neue Rechtsfragen ergeben. Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. hat eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung zu diesen Bereichen veröffentlicht. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.



Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes bei der europäischen Asylrechtsreform!

Als Teil eines Bündnisses von mehr als 50 Organisationen fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf. Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es darf keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.

Am 8. und 9. Juni 2023 treffen sich die EU-Innenminister*innen im Rat der Europäischen Union (EU), um sich politisch auf Regelungen zu einigen, die schwerwiegende Folgen haben würden: Unter anderem wird diskutiert, verpflichtende Grenzverfahren einzuführen, das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ auszuweiten und am Dublin-System festzuhalten. Die unterzeichnenden Organisationen sind enttäuscht von der kürzlich bekannt gewordenen Position der Bundesregierung zu diesen Vorhaben und halten in einem gemeinsamen Statement fest: „Anstatt sich dem Trend der Entwertung europäischer Grund- und Menschenrechte und der Erosion rechtsstaatlicher Grundsätze entschieden entgegenzustellen, signalisiert die Regierung mit ihrer Position die Bereitschaft, diesen Weg, um jeden Preis mitzugehen. Damit gerät sie in eklatanten Widerspruch zu zentralen Versprechen des Koalitionsvertrags.“

„Unter Druck von rechtspopulistischen Regierungen von Rom bis Budapest wird in Europa gerade an einer weitgehenden Abschaffung des Flüchtlingsschutzes gearbeitet. Daran darf sich die Bundesregierung nicht beteiligen! Es geht um mehr als das Asylrecht, es geht um die  Grundlagen der Europäischen Union. Der Zugang zum Recht auf Asyl, das Recht auf ein faires, rechtstaatliches Verfahren, die Überprüfung behördlichen Handelns durch Gerichte und vor allem der Schutz der Würde der Schutzsuchenden ist keine politische Verhandlungsmasse, um faule Kompromisse zu erzielen “, so Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Aushebelung des Flüchtlingsschutzes durch Prüfung von „sicheren Drittstaaten“ in Grenzverfahren

In den geplanten verpflichtenden Grenzverfahren werden absehbar keine Fluchtgründe der Schutzsuchenden geprüft, sondern nur, in welchen außereuropäischen Drittstaat die fliehenden Menschen geschickt werden können. Schutzsuchende könnten dann in ein außereuropäisches Land abgeschoben werden, in dem sie möglicherweise nicht in allen Landesteilen sicher sind oder in dem sie noch nie waren. Flüchtlingsschutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention müsste dort ebenfalls nicht gewährt werden – nach der deutschen Position soll der Schutz zwar im Wesentlichen der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechen und eine Verbindung zu dem Land soll bestehen, gemäß anderer im Rat diskutierter Vorschläge liegen die Anforderungen an den Schutz jedoch weit unter diesem Niveau. Setzt sich ein solcher Vorschlag durch, wird dies voraussichtlich massiv die Gefahr völkerrechtswidriger Kettenabschiebungen in Herkunftsländer wie Syrien oder Afghanistan erhöhen. Dies wird von den Organisationen im gemeinsamen Statement wie folgt kommentiert: „Das bedeutet einen Rückzug aus dem Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union, vergleichbar mit dem deutschen Asylkompromiss vor dreißig Jahren.“

In Kombination mit der Anwendung des Konzepts der “Fiktion der Nicht-Einreise“ können die Grenzverfahren auch nur durch Inhaftierung der Schutzsuchenden umgesetzt werden.

Zugang zu Asyl darf nicht zur Verhandlungsmasse werden

Zudem soll am eigentlich gescheiterten Dublin-System – das zur Überlastung von Außengrenzstaaten führt – festgehalten und dieses sogar noch verschärft werden. Ein wirksamer Solidaritätsmechanismus bei dem Asylsuchenden auch von anderen Mitgliedstaaten als den Außengrenzstaaten aufgenommen werden, wird dagegen nicht ernsthaft verhandelt. Denn aktuell soll die „Solidarität“ auch durch Geldzahlungen oder materiellen Leistungen erbracht werden können – sogar in außereuropäischen Drittstaaten. Anstatt Flüchtlingsaufnahme, würde so also die Externalisierung des europäischen Grenzschutzes als Solidarität verbucht werden.

„Die Bundesregierung darf nicht den Fehler machen, den Zugang zum Recht auf Asyl gegen einen angeblichen Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten zu verhandeln. Dass es soweit in Europa gekommen ist, zeigt, dass eine Reform mit den aktuellen politischen Mehrheitsverhältnissen absehbar nur zu einer massiven Verschlechterung für nach Europa fliehende Menschen führt. Stattdessen sollten Bundesregierung und die Europäische Kommission sich für eine Einhaltung der bestehenden Standards für Asylverfahren und Aufnahme von Asylsuchenden sowie für ein Ende der illegalen Pushbacks einsetzen“, fordert Wiebke Judith abschließend.

Hintergrund zu den Reformvorhaben

Bezüglich der Reformvorschläge der Europäischen Kommission aus dem Herbst 2020 war sich die Bundesregierung zu entscheidenden Punkten wie den Grenzverfahren, der Anwendung von „sicheren Drittstaaten“ und den künftigen Zuständigkeitsregeln lange uneins. Seit dem 26. April 2023 gibt es ein Prioritätenpapier der Bundesregierung, laut dem auch verpflichtende Grenzverfahren in Kauf genommen werden sollen.
Bis zum nächsten Ratstreffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 müssen sich die Mitgliedstaaten auf Verhandlungspositionen einigen, um den Reformprozess bis zur Europawahl im Frühjahr 2024 abschließen zu können.

Infomaterial

Link zum gemeinsamen Statement: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Gemeinsames-Statement_GEAS_16.05.2023_final.pdf

PRO ASYL hat in einem Kurzpositionspapier die wichtigsten menschenrechtlichen roten Linien für die Verhandlung benannt: https://www.proasyl.de/material/notwendige-rote-linien-der-bundesregierung-fuer-die-verhandlungen-zum-new-pact-on-migration-and-asylum/

In der Sachverständigenanhörung im Bundestag zur europäischen Flüchtlingspolitik hat Wiebke Judith als rechtspolitische Sprecherin für PRO ASYL auf die Gefahren der Reform hingewiesen: https://www.proasyl.de/material/stellungnahme-zur-oeffentlichen-anhoerung-des-innenausschusses-zur-reform-des-gemeinsamen-europaeischen-asylsystems-geas/