Aufklärungsmaterialen zu Corona-Impfungen

Inzwischen gibt es zahlreiche differenzierte, gut erklärte und mehrsprachige Infomaterialien, die über Impfungen gegen Corona aufklären. Diese Zusammenstellung soll helfen, geeignete Materialien zu finden und sie an Geflüchtete weiterzugeben.

  • Aufklärungskampagne #weexplainforeveryone
    In 16 mehrsprachigen Videos geben Ärzt*innen in ihren Muttersprachen grundlegende Informationen zu Impfungen gegen Corona weiter. Sie thematisieren Impfreaktionen und Nebenwirkungen und widerlegen besonders verbreitete Mythen. Zusätzliche Informationen werden in einem übersichtlichen Fragenkatalog aufbereitet. Die Kampagne wurde vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. gemeinsam mit der niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe und der Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung umgesetzt.
  • Portal „Impfen gegen Corona
    Das Portal enthält ausführliche und doch einfach geschriebene Informationen in zahlreichen Sprachen. Kleinere Videos ergänzen die Fragen und Antworten. Speziell wird außerdem auf Mythen und Verschwörungstheorien rund um Corona und die Impfungen eingegangen. Die Seite wurde initiiert von STERN, RTL, ntv und den Neuen Deutschen Medienmacher*innen (von handbook germany).
  • Mehrsprachige Übersicht zum Coronavirus
    Die Übersicht des BAMF informiert über Hygienemaßnahmen, Impfungen und das richtige Verhalten nach einer mutmaßlichen Erkrankung. Zugleich gibt sie Auskunft zu den neuesten politischen Beschlüssen bezüglich der Gestaltung des öffentlichen und privaten Lebens, den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und den momentan geltenden Reisebeschränkungen.
  • Allgemeine Informationen zu Coronamaßnahmen und zur Impfung
    Die Bundesregierung informiert in mehrsprachigen Flyern, auf der Website Coronavirus – wir informieren in mehreren Sprachen, über zentrale Sachverhalte in der Corona-Pandemie. Auf der Website sind Verhaltenstipps, Fragen zu Arbeitsrecht und Reisebestimmungen, in 23 Sprachen, kompakt dargestellt. Die Informationen werden laufend aktualisiert und erweitert.


VGH BW: Keine Unzulässig-Ablehnung für in Griechenland Anerkannte

Asylanträge von Personen, denen bereits in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt wurde, dürfen derzeit nicht nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig abgelehnt werden. Vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls besteht nach aktuellen Erkenntnissen die ernsthafte Gefahr, dass solchen Personen wegen des „real risks“ von Obdachlosigkeit eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK droht (im Anschluss an OVG Bremen, Urteil vom 16.11.2021 – 1 LB 371/21 -, Juris). Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) am 27.01.2022 (Az: A 4 S 2443/21) entschieden.


Online-Infoveranstaltung: Impfen für Integrationsakteur*innen

Der Impfstab des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg lädt herzlich ein zu einer digitalen Informationsveranstaltung im Rahmen der Landesimpfkampagne ein. Denn „auch ehrenamtlich Engagierte haben oftmals ein Vertrauensverhältnis zu Geflüchteten und können mit Fragen rund um das Thema Impfen konfrontiert werden.“ Das Ministerium möchte gerne mit Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in der Geflüchtetenarbeit ins Gespräch kommen. Zudem wird es Informationen zu Argumenten für das Impfen sowie über die derzeitigen Abläufe und medizinischen Hintergründe der Impfkampagne geben.

Interessierte melden sich bitte unter Angabe ihres Namens, ihrer Funktion und ihrer E-Mail-Adresse bis zum 7. Februar 2022 unter diesem Anmeldelink an, der Einwahllink wird dann rechtzeitig vor der Veranstaltung versendet.

Das Programm finden Sie hier.


BW: Mittelstandspreis für soziale Verantwortung

Viele Unternehmen in Baden-Württemberg leben eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung. Sie vereinbaren gesellschaftliches Engagement mit wirtschaftlichem Erfolg und sichern so ihre Zukunftsfähigkeit in dynamischen Zeiten. Mit innovativen „Corporate Social Responsibility“ (CSR)-Aktivitäten und Kooperationspartnern aus dem Dritten Sektor gehen sie gesellschaftliche Herausforderungen aktiv an. Deshalb sind sie von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft.

Der Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg zeigt, welche Stärke verantwortungsvolles Unternehmertum auch in Krisenzeiten hat und zeichnet am 5. Juli 2022 vorbildliche CSR-Aktivitäten aus. Die Lea-Trophäe für herausragendes gesellschaftliches Engagement wird damit bereits zum 16. Mal verliehen.

Der Preis steht unter der Schirmherrschaft von Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart), Erzbischof Stephan Burger (Erzdiözese Freiburg) sowie den Landesbischöfen Dr. h. c. Frank Otfried July (Evangelische Landeskirche Württemberg) und Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Evangelische Landeskirche Baden).

Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unternehmen mit maximal 500 Vollbeschäftigten bewerben, die in Kooperation mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor, z. B. einem Wohlfahrtsverband, einem Verein oder einer Umweltinitiative gemeinsam ein Projekt zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen realisiert haben. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2022.

Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Mittelstandspreises für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg, c/o DiCV Rottenburg-Stuttgart e.V., Brigitte Volz, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, Tel: 0711/ 2633-1147, E-Mail: info@mittelstandspreis-bw.de.

Weitere Angaben rund um die Auszeichnung finden Sie hier. Unter www.lea-bw.de haben Sie direkten Zugriff auf das Online-Bewerbungsportal.


Stuttgart: Info-Café geflüchtete Frauen

Das Fraueninformationszentrum (FIZ) Stuttgart bietet seit Januar 2022 ein INFO-CAFÉ für geflüchtete Frauen an. Es wird kostenlose und anonyme Beratung zum Asylverfahren auf Englisch, Deutsch und teilweise Französisch angeboten. Zusätzliche Sprachen sind bei Bedarf möglich. Fragen zum Asylverfahren, zur Duldung oder bei einer Ablehnung des Asylantrags können beantwortet und nach Problemlösungen gesucht werden. Zudem soll das Café ein sicheren Ort für geflüchtete Frauen bieten, um sich auszutauschen und Erfahrungen zu teilen.

Es braucht keine Registrierung und geflüchtete Frauen sind herzlich eingeladen teilzunehmen.
Die Terminen finden Sie hier.

  • Flyer (english): Info-Café for refugee women at FIZ in Stuttgart

Das Ausländerzentralregister: Unkontrollierte Datensammlung

Das Ausländerzentralregister ist ein Register der öffentlichen Verwaltung. Hier werden personenbezogene Daten zu jeder Person gespeichert, die ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland lebt. Das sind 26 Millionen Datensätze, auf die mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen Zugriff haben. Beispielsweise Ausländerbehörden, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendienste, Jobcenter, Jugendämter und Gerichte. Die Menge und die Art der gespeicherten Daten, sowie die Zugriffsrechte darauf sind höchst bedenklich.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat zwei Dokumente zur Datensammlung im Ausländerzentralregister herausgebracht. Eine Studie zeigt, dass kaum Mechanismen zum Schutz besonders sensibler Daten existieren und das Missbrauchspotenzial enorm ist. Gerade von Geflüchteten finden sich viele sensible Daten, wie beispielsweise Asylbescheide und Gerichtsentscheidungen. Ein Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass weite Teile des Ausländerzentralregistergesetzes gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Diskriminierungsverbot und europarechtliche Vorgaben zum Datenschutz verstoßen. Die Datensammlung ist nämlich nicht auf ein erforderliches und verhältnismäßiges Maß beschränkt. Besonders die Speicherung von Asylbescheiden verletzt das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da sie Angaben zu Krankheiten, sexueller Orientierung und politischen Überzeugungen enthalten können.


Afghanische Asylsuchende: Zugang zu Integrationskursen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mitgeteilt, dass Afghan*innen während des laufenden Asylverfahrens zu Integrationskursen zugelassen sind.

Der Zugang zu Integrationskursen für Personen im Asylverfahren ist stark eingeschränkt. So dürfen nur Asylsuchende aus bestimmten Ländern mit einer sogenannten „guten Bleibeperspektive“ Integrationskurse besuchen. Das waren bisher nur Personen aus Syrien, Eritrea und Somalia. Ausgenommen sind Asylsuchende aus diesen Ländern in einem sogenannten Dublin-Verfahren. Hier wird abgewartet, ob die Zuständigkeit für das Asylverfahren an Deutschland übergeht oder die Person in einem anderen europäischen Land ihr Asylverfahren durchlaufen muss. Geflüchtete aus anderen Herkunftsstaaten erhalten einen Zugang in der Regel erst nach einer Anerkennung im Asylverfahren. Das Bundesinnenministerium geht jetzt davon aus, dass Afghan*innen absehbar nicht mehr nach Afghanistan zurückkehren können und deshalb sollen sie die Möglichkeit erhalten, so früh wie möglich einen Integrationskurs zu besuchen.

Bereits im November 2021 haben afghanische Asylsuchende zu berufsbezogenen Sprachkurse, die über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden, Zugang erhalten.


Übersichtstabelle Niederlassungserlaubnis

Ausländer*innen haben unterschiedliche Möglichkeiten, einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erlangen. Darunter fallen 18 verschiedene Arten der Niederlassungserlaubnis und zudem gibt es die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Die übersichtliche Tabelle des IQ Netzwerks Niedersachsen stellt die Voraussetzungen und Ausnahmemöglichkeiten zu den Möglichkeiten eines unbefristeten Aufenthalts dar. Zudem informiert sie über die grundsätzlichen Regelungen. Sie gibt also einen hilfreichen ersten – naturgemäß verkürzten – Überblick über die Optionen eines unbefristeten Aufenthalts.


Forderung: Kindergrundsicherung für alle

Die neue Bundesregierung plant eine Kindergrundsicherung. Diese soll Leistungen wie Kindergeld, Sozialhilfeleistungen für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag beinhalten und unbürokratisch den Kindern zu Gute kommen.

Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) Münster ordnet im Blog des Paritätitischen Gesamtverbands das Vorhaben ein. Er fordert, dass die Kindergrundsicherung für alle Kinder in Deutschland gelten muss und zwar unabhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Staatsangehörigkeit. Bislang werden etliche Kinder von Leistungen ausgeschlossen, zum Beispiel aufgrund des Aufenthaltsstatus der Eltern. „Diese Ausschlüsse sind nicht nur verfassungsrechtlich und europarechtlich hoch umstritten, sondern auch sozial- und integrationspolitisch kontraproduktiv. Und: Sie verletzen den Schutz des Kindeswohls, der bei allen staatlichen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden muss.“

Die neugeplante Kindergrundsicherung darf nicht länger Kinder ausschließen, sondern muss allein zum Wohle eines jeden Kindes allen Kindern in Deutschland gewährt werden.


Fortbildung für arabischsprachige Jurist*innen

Die deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) sucht neue Teilnehmer*innen für eine Fortbildungsreihe zu juristischen Fachthemen im Jahr 2022. Ziel des Fortbildungsprogramms ist die Förderung der sozialen und beruflichen Integration der arabischsprachigen Jurist*innen sowie des Verständnisses für rechtliche Zusammenhänge in Deutschland. Zudem sollen den Teilnehmenden Einblicke in die praktische Arbeit juristischer Institutionen gewährt und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, ein Netzwerk aufzubauen um dadurch den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.