Beiträge

Online-Umfrage zu jungen Geflüchteten

Die Umfrage richtet sich an alle Fachkräfte, die mit begleiteten und/oder unbegleiteten, volljährigen und/oder minderjährigen jungen Geflüchteten arbeiten. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) möchte sich mithilfe der Umfrage einen Überblick über die Situation von jungen Geflüchteten in Deutschland verschaffen.

Die Teilnahme an der Umfrage ist noch bis zum 10.11.2021 möglich.

Zur Umfrage

„Die Umfrage hat auch das Ziel, über einen langfristigen Zeitraum Veränderungen in der Situation von jungen Geflüchteten und den Fachkräften, die mit ihnen zusammenarbeiten, abbilden zu können. In der diesjährigen Umfrage wird auch in den Blick genommen, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf die Situation junger Geflüchteter hatte bzw. hat.“

Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.


Politikpapier: Afghanistan-Analyse

Das ifo Institut hat eine detaillierte Analyse zu Fluchtbewegungen in und aus Afghanistan veröffentlicht. Der Bericht skizziert übersichtlich und leser*innenfreundlich politische, ökonomische, soziale und ökologische Faktoren, die zu Fluchtbewegungen innerhalb und aus Afghanistan heraus führen. Auch wird auf die verschärfte Lage vor Ort durch die Eroberung der Taliban nach Abzug der internationalen Truppen und den Rückgang der Entwicklungshilfe eingegangen. Das Politikpapier schließt mit wichtigen Forderungen an die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft ab.

 – Clara Albrecht, Britta Rude und Tanja Stitteneder, Oktober 2021: ifo Migrationsmonitor: Afghanistan im freien Fall – Rückkehr der Taliban und Flucht als letzter Ausweg


Online Karte: Solidarische Städte „Moving Cities“

Die Rosa Luxemburg Stiftung stellt eine Karte zur Verfügung auf der 28 solidarische Städte in zehn europäischen Ländern vorgestellt werden. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, wie kommunale solidarische Migrationspolitik, trotz einer stockenden EU-Migrationspolitik, funktionieren kann. Die Informationen aus der Karte sollen einerseits motivieren und anderseits über vorhandene Möglichkeiten aufklären.

„Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der einzelnen Kommunen auf lokaler Ebene zu verbessern und die Stimmen der Städte und Städtenetzwerke als politische Akteure in der europäischen Migrationsdebatte zu stärken.“

Moving Cities


Online-Seminar: Das AsylbLG: Wem steht wieviel zu?

Personen im Asylverfahren (mit einer Aufenthaltsgestattung) und nach abgelehntem Asylverfahren (mit einer Duldung) erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In diesem online-Seminar schauen wir uns die Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes an. Insbesondere geht es um die Leistungshöhe und die gängigsten Leistungskürzungen. Die Veranstaltung richtet sich an Personen ohne Vorkenntnisse im Asylbewerberleistungsgesetz, die sich immer wieder fragen bzw. gefragt werden, wieviel monatliche Leistungen einer gestatteten/geduldeten Person eigentlich zustehen.

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Die Veranstaltung wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Dieses Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Beratungstelefon der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Seit Ende September 2021 bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kostenlose Telefonberatung an. Unter 0800 – 546 546 5 wird von Montag bis Donnerstag jeweils von 9-15 Uhr beraten. Alle Personen, die in irgendeiner Form Diskriminierung erfahren, können sich an die Stelle wenden. Diskriminierung kann auf unterschiedlichen Merkmalen einer Person beruhen, z.B. ihrer Herkunft, Religion, Alters, Krankheit, Behinderung, Geschlechtsidentität oder/und sexueller Orientierung.

Zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes


Digitale Herbsttagung 2021

Wieder lädt der Flüchtlingsrat zu einer spannenden digitalen Veranstaltungsreihe ab Samstag, den 20.11.2021, ein. Die Reihe beginnt mit einem Vortrag zum politischen Handeln der EU zum Zwecke der Migrationsabwehr auf dem afrikanischen Kontinent. Hierzu wird Christian Jakob, Redakteur bei der TAZ und der Tageszeitung, zu den undurchsichtigen, wenig bekannten und durchaus skandalösen Mechanismen der europäischen Abschottungspolitik berichten. Anschließend finden ganz unterschiedliche und höchst interessante Arbeitsgruppen statt. Es wird um die ganzheitliche Begleitung von Geflüchteten in Ausbildung gehen, um den hürdenreichen Zugang zu Gesundheitsleistungen, die brisante Lage in Afghanistan und die vielfältigen Herausforderungen von Frauen im Asylverfahren.

Alle Veranstaltungen werden mit Zoom durchgeführt und sind kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor der jeweiligen Veranstaltung.

Die digitale Sommertagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

PROGRAMM

Samstag, den 20.11.2021

10:00 – 12:00 Uhr Hauptvortrag: EU-Abschottungspolitik auf dem afrikanischen Kontinent

Die Abschottungspolitik Europas wird in den Medien mit ganz unterschiedlichen Phänomenen in Verbindung gebracht: Das Leid der Flüchtenden in Lagern wie Moria, die unsägliche Verhinderung von Seenotrettungsaktionen auf dem Mittelmeer und die offensichtliche Beteiligung von Frontex an Push-Backs. Weniger im Fokus steht die Migrationspolitik der EU auf dem afrikanischen Kontinent. Über Entwicklungs-, Militär- und Wirtschaftshilfen werden Abkommen mit Diktaturen geschlossen. Aus denselben Regimen fliehen etliche Menschen aufgrund von allgegenwärtigen Menschenrechtsverletzungen. Doch die EU ist vor allem daran interessiert, Menschen daran zu hindern, sich in Richtung Europa zu bewegen. Über die verschiedenen Strategien der europäischen Politik, ihre Grenzen vorzuverlagern, und den Auswirkungen auf die Menschen vor Ort wird Christian Jakob berichten.

Referent: Christian Jakob (Redakteur bei der TAZ und Tageszeitung)

Anmeldung ist geschlossen.

14:00 – 16:00 Uhr Arbeitsgruppe: Ganzheitliche Unterstützung von geflüchteten Menschen in Ausbildung

Auch für Menschen mit Fluchthintergrund bietet eine Ausbildung in Deutschland gute Möglichkeiten zum Erwerb von Kompetenzen sowie einer formalen Qualifikation. Gerade für Menschen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus kann eine Ausbildung daneben eine Bleibeperspektive eröffnen, z.B. über die Ausbildungsduldung. Gleichzeitig gibt es für geflüchtete Menschen, die eine Ausbildung machen, viele Hürden und Herausforderungen – angefangen bei sprachlichen und fachlichen Schwierigkeiten in der Ausbildung über Unstimmigkeiten im Betrieb bis hin zu aufenthaltsrechtlichen Unsicherheiten. Häufig haben Azubis mit Fluchthintergrund besondere Unterstützungsbedarfe, die die Kapazitäten der hauptamtlichen Unterstützer*innen, Lehrer*innen und Arbeitgeber*innen überfordern. Hier spielen ehrenamtliche Ausbildungsbegleiter*innen eine ganz wichtige Rolle. Im Workshop werden ehrenamtlichen Ausbildungsunterstützer*innen und solchen, die es werden wollen, Tipps gegeben, wie sie erfolgreich im Spannungsfeld Azubi, Betrieb, HWK/IHK und Schule agieren können. Daneben wird auf die rechtlichen Herausforderungen im Kontext Ausbildungsduldung und Übergang zur Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG eingegangen.

Referenten: Ulrich Ziegler (AK Asyl Schwetzingen), Ulrich Schneider (Caritas Breisgau-Hochschwarzwald), Klaus Harder (Sprecher*innenrat Flüchtlingsrat BW und Senior Expert Service VerA)

Anmeldung ist geschlossen.

Montag, den 22.11.2021

18:00 – 20:00 Uhr Arbeitsgruppe: Zugang zu Gesundheitsleistungen für Personen im AsylbLG-Leistungsbezug: Rechtsdurchsetzung und Praxis der Sozialämter

Geflüchtete, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen, erhalten Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Insbesondere der Zugang zu Gesundheitsleistungen stellt sie dabei vor große Herausforderungen. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung nach dem AsylbLG. Neben den einschlägigen Rechtsvorschriften sollen auch die behördlichen Praxis sowie die tatsächlichen Schwierigkeiten beleuchtet werden, vor denen Geflüchtete beim Zugang zum Gesundheitssystem stehen. Ferner wird ein Blick auf die Möglichkeiten geworfen, den Anspruch auf Gesundheitsversorgung im Einzelfall (gerichtlich) durchzusetzen.

Referentin: Prof. Dr. Constanze Janda (Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft, Universität Speyer)

Anmeldung ist geschlossen.

Dienstag, den 23.11.2021

18:00 – 20:00 Uhr Arbeitsgruppe: Afghanistan – quo vadis?

Nach 20 Jahren haben die Taliban das Zepter der Macht in Afghanistan wieder übernommen. Was bedeutet dies in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht für die Menschen in Afghanistan, was für die Afghan*innen, die in Deutschland leben? Diesen und anderen Fragen soll in der Arbeitsgruppe auf den Grund gegangen werden.

Referent*innen: Friederike Stahlmann (Institut für Sozialanthropologie / Universität Bern), Dr. Stephan Beichel-Benedetti (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe)

Anmeldung ist geschlossen.

Donnerstag, den 25.11.2021

18:00 – 20:00 Uhr Arbeitsgruppe: Frauen im Asylverfahren

Geflüchtete Frauen sind in ihren Herkunftsländern häufig von unterschiedlichen asylrelvanten Formen von Gewalt betroffen oder bedroht, wie beispielsweise häusliche Gewalt, Zwangsverheiratung, sexualisierte Gewalt, Menschenhandel oder FGM/C (weibliche Genitalverstümmelung/ -beschneidung). Auch die Bedingungen, auf die geflüchtete Frauen während des Asylverfahrens treffen, bringen spezifische Herausforderungen mit sich, die die Teilhabe und das Ankommen von geflüchteten Frauen erschweren. In dieser Arbeitsgruppe wird es Einblicke in frauenspezifische Flucht- und Verfolgungsgründe sowie in rechtliche Hintergründe und die Möglichkeiten der Unterstützung und Begleitung von geflüchteten Frauen mit besonderem Schutzbedarf im Asylverfahren geben.

Referentinnen: Lena Ronte (Rechtsanwältin für Asylrecht) und Lena Schmid (Sozialarbeiterin im Fraueninformationszentrum, Stuttgart)

Anmeldung ist geschlossen.


VG Aachen: Ärztliche Bescheinigung durch Psychotherapeut*innen möglich

Das VG Aachen hat in einem Urteil vom 09.07.2021 – 7 K 1577/18.A festgestellt, dass eine psychologische Psychotherapeutin fachlich hinreichend qualifiziert ist, psychische Erkrankungen zu diagnostizieren. Nach § 60a Abs. 2c AufenthG muss ein*e Ausländer*in Erkrankungen, welche die Abschiebung beeinträchtigen können, durch qualifizierte ärztliche Bescheinigungen glaubhaft machen. Seit der Gesetzesänderung von 2016 sollen laut § 60a Abs. 2c AufenthG nur noch Fachärzte und Fachärztinnen entsprechende „qualifizierte ärztliche Bescheinigungen“ ausstellen können. Das VG Aachen erklärt jedoch, dass neben Fachärzten und Fachärztinnen auch Psychologische Psychotherapeut*innen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation befähigt sind, psychische Erkrankungen, mithin auch posttraumatische Belastungsstörungen, zu diagnostizieren. Das in diesem Fall vorliegende Attest entspricht den Vorgaben des § 60a Abs. 2c AufenthG, indem es den Zusammenhang zwischen den traumatischen Ereignissen und dem Trauma darlegt, sich kritisch mit den Erklärungen der erkrankten Person auseinandersetzt und diese erst nach weiterer Überprüfung zur Grundlage der Stellungnahme macht. Auch der Therapieverlauf und der weitere Behandlungsbedarf wurden nachvollziehbar dargestellt.

Das Urteil reiht sich in eine geteilte Rechtsprechung zu dem Themenkomplex „fachärztliche Stellungnahmen“ ein (mehr dazu siehe Oda Jentsch, Oktober 2020: Krankheit als Abschiebehindernis, S. 29 ff.). Sollte es in der Praxis Probleme mit dem Zugang zu Fachärzten und Fachärztinnen geben und sollte sich die betroffene Person in psychotherapeutischer Behandlung befinden, so kann ggf. auch durch die*den Therapeut*in eine Stellungnahme verfasst werden. Diese muss unbedingt diesen Kriterien entsprechen. Vermutlich wird es in solchen Fällen auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen.


VG Sigmaringen: Rückkehrprognose von Familien mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen beschäftigte sich mit der Frage, ob eine Familie mit Eltern, die verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, gemeinsam in ein Herkunftsland rückkehren könnten. Dies sei bei divergierenden Staatsangehörigkeiten der Eltern nicht der Fall. Hier müssten die Elternteile für das jeweilige andere Land erst ein Aufenthaltsrecht erstreiten.

Im konkreten Fall geht es um Eltern, bei denen ein Teil die nigerianische und die andere die kamerunische Staatsangehörigkeiten hat. Sie lernten sich in Deutschland kennen, haben gemeinsame Kinder und sind unverheiratet. Die obige Frage ist im Kontext der Entscheidung über den Asylantrag der in Deutschland geborenen Kindern relevant. Das Gericht musste hier die Zuerkennung eines Abschiebungsverbots für eine Tochter prüfen. Es prüfte unter der Premisse, dass die Eltern nicht gemeinsam zurückkehren können und als alleinerziehendes Elternteil dann für die Kinder im jeweiligen Herkunftsland sorgen müssten. Eine angemessene Versorgung wurde im konkreten Einzelfall verneint. Selbst bei einer gemeinsamen Rückkehr zweifelte das Gericht an, dass eine Versorgung gewährleistet werden könne. Denn der ausländische Elternteil verfüge über keinerlei Verbindungen im Herkunftsland des anderen. So sei es unwahrscheinlich, dass sich die Lage der gesamten Familie durch eine gemeinsame Rückkehr überhaupt verbessern könne im Vergleich zur Rückkehr eines alleinerziehenden Elternteils.

  • VG Sigmaringen (8. Kammer), Urteil vom 20.09.2021 – A 8 K 2172/20

Gültikeit des Schwerbehindertenausweises nicht mehr an Laufzeit von Duldung geknüpft

Das BMAS hat in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass ab sofort bei Geduldeten die Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweises nicht mehr an die Laufzeit des Duldungspapiers geknüpft werden muss. Bislang musste mit Ablauf einer Duldung, welche in der Regel nur einen sehr kurzen Gültigkeitszeitraum hat, auch der Schwerbehindertenausweis verlängert werden. Dies führte in der Praxis dazu, dass während der Verlängerung Nachteilsausgleiche nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Menschen mit Aufenthaltsgestattung sind von dieser Änderung nicht betroffen. Hier muss mit Ablaufen der Aufenthaltsgestattung auch der Schwerbehindertenausweis verlängert werden.


Herbsttagung des BumF

Vom 08.11 bis 09.11.2021 findet die Herbsttagung des BumF (Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) unter dem Titel „Gut vernetzt – wo steht die Arbeit mit jungen Geflüchteten?“ statt. Neben aktuellen Themen aus der Praxis der Arbeit mit (unbegleiteten) minderjährigen Geflüchteten steht vor allem die Vernetzung im Vordergrund. Die Veranstaltung wird hybrid durchgeführt – Interessierte, die digital über Zoom teilnehmen möchten, können sich noch bis zum 20.10.2021 anmelden.
Weitere Informationen zum Programm sowie zu den Anmeldemodalitäten finden Sie auf der Website des BumF.