Beiträge

Interkulturelle Veranstaltungsreihe „Stuttgarter Diwan“ sucht noch Teilnehmer*innen

Ziel des Projektes „Stuttgarter Diwan“ des Theaters am Olgaeck ist es, Menschen unterschiedlicher Nationen, Geschlechter und verschiedenen Alters zusammenbringen. In Zusammenarbeit mit Referent*innen aus den Bereichen Text, Tanz, Kulinarik und Musik werden gemeinsam neue Rituale erschaffen, Unterschiede fruchtbar gemacht und Gemeinsamkeiten entdeckt – und so ein Raum für Begegnung geschaffen.

Derzeit ist das Projekt noch im Aufbau. Die Zeitpunkte und Häufigkeit der Treffen sind daher noch in Abstimmung. Die Teilnehmer*innen bestimmen die Eckdaten gemeinsam.

Bei Fragen oder Interesse: theater@theateramolgaeck.de


#unteilbar-Demo am 4. September in Berlin

Die gesellschaftliche Ungleichheit hat sich im vergangenen Jahr zugespitzt: Immer mehr Menschen sind von Armut betroffen oder fürchten um ihre Existenz. Gleichzeitig werden die Auswirkungen des Klimawandels bedrohlicher. Während Menschenfeindlichkeit und Rassismus vermehrt Zustimmung finden, sterben täglich Menschen an den EU-Außengrenzen.

Um diesen Entwicklungen etwas entgegenzusetzen, ruft das Bündnis #unteilbar am 4. September ab 13 Uhr zur Demo in Berlin auf. Neben dem Flüchtlingsrat BW sind beispielsweise auch Pro Asyl und die Seebrücke Teil des Bündnisses. Gefordert werden neben menschenwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen, eine soziale Verteilung von Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum. Zudem fordert das Bündnis aus 300 Organisationen ein konsequentes Handeln gegen die Klimakrise und weltweit gerechten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen.

Weitere Informationen sind auf unteilbar.org zu finden.


Tagung: Die Würde JEdes Menschen ist unantastbar

Wie sieht eine menschenwürdige Migrations- und Asylpolitik aus? Wie können Integration und Teilhabe in der Gesellschaft gelingen? Können Geflüchtete in Deutschland von Anfang an ein Leben in Würde führen? Diese und weitere Fragen werden am 24. und 25. September in der Evangelischen Akademie Bad Boll diskutiert.

Bei der Tagung sprechen Expert*innen u.A. zu den Themen Flüchtlingsschutz und Menschenrechte in der aktuellen Asyl- und Integrationspolitik sowie Rassismus in Coronazeiten. Den Eröffnungsvortrag hält Dr. Dana Schmalz zum Thema „Menschenrechte auf der Flucht – ein Blick auf de Außengrenzen der EU“.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.


Arbeitshilfe zu Kostenübernahme bei der Passbeschaffung

Drittstaatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten, sind – anders als EU-Bürger*innen – dazu verpflichtet, einen gültigen Pass zu besitzen. Die Kosten für eine Passbeschaffung, beispielweise für die Fahrten zum Konsulat und den Pass selbst, können dabei zu einer immensen finanziellen Belastung werden. Bei einer vierköpfigen Familie fallen, je nach Herkunftsstaat, bis zu vierstellige Beträge an.

Wer kommt für diese Kosten auf? Müssen die Sozialämter bzw. Jobcenter die Kosten übernehmen und wenn ja, nach welchem Gesetz? Erfolgt die Leistung als Beihilfe oder dürfen Darlehen gewährt werden?

In einer neuen Arbeitshilfe der GGUA werden die diesbezüglichen Ansprüche und Rechtsgrundlagen für die Leistungssysteme SGB II, SGB XII und AsylbLG (Grundleistungen, Analogleistungen, § 1a AsylbLG) übersichtlich dargestellt.

GGUA (Verena Wörmann), Juli 2021: Arbeitshilfe: Übernahme der Kosten bei Passbeschaffung


Infoblätter: Beschäftigungsduldung und Niederlassungserlaubnis

Der Verein Move on – Menschenrechte Tübingen e.V. hat im Rahmen seines Projektes „Plan B“ zwei Arbeitshilfen in einfacher Sprache erstellt. Sie richten sich in erster Linie an Geflüchtete, eignen sich aber genauso für Unterstützer*innen, Sozialarbeiter*innen und Arbeitgeber*innen. Sollten wichtige Details verändert werden, sind die geänderten Versionen auf der Plan-B-Homepage zu finden. Mehrsprachige Versionen sind in Planung.


Online-Seminar „Der Weg zum deutschen Pass“

In dieser Veranstaltung geht es um die Möglichkeiten von Geflüchteten mit befristeter Aufenthaltserlaubnis bzw. unbefristeter Niederlassungserlaubnis, sich einbürgern zu lassen, also einen deutschen Pass zu erhalten. Es werden die verschiedenen Arten der Einbürgerung sowie ihre jeweiligen Voraussetzungen vorgestellt und erklärt.

Das Seminar richtet sich an ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen. Grundkenntnisse zum Thema Niederlassungserlaubnis sind wünschenswert, da Informationen zur Niederlassungserlaubnis in der Veranstaltung nicht eingeschlossen sind. Personen ohne entsprechende Vorkenntnisse sind herzlich eingeladen, am Online-Seminar „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“ teilzunehmen oder eine Aufzeichnung zu dem Thema anzusehen.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Referentin: Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, den Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis die Person hat. In diesem Online-Seminar werden die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis, die je nach „Ausgangslage“ gelten, vorgestellt und erklärt.

Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Die Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat BW

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Seenotrettung ist unverhandelbar!

Am 7. August finden in zahlreichen deutschen Städten Demonstrationen und Protestaktionen statt, die eine solidarische und menschenrechtsbasierte Migrationspolitik fordern – kurz: Weg von der Abschottung und hin zu Bewegungsfreiheit für alle Menschen! In Baden-Württemberg sind bereits in Freiburg, Herrenberg und Karlsruhe Aktionen geplant. Weitere Aktionen können gerne organisiert und bei der Seebrücke eingestellt werden.


Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert: AnkER-Zentren abschaffen


Drei Jahre nach Öffnung der ersten AnkER-Zentren fällt die Bilanz düster aus. Das Konzept ist gescheitert, die Asylverfahren wurden nicht beschleunigt, die Menschen sind oft isoliert, entrechtet und ausgegrenzt. Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, darunter PRO ASYL, Diakonie Deutschland, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, AWO Bundesverband und Amnesty International, fordern die Schließung der Zentren und faire Asylverfahren.

PRO ASYL fordert zusammen mit rund 65 bundes- und landesweiten Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, die AnkER-Zentren und vergleichbare Einrichtungen in Deutschland abzuschaffen, die Verweildauer der Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich zu begrenzen und eine zukunftsweisende Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland zu organisieren. In einem am 29. Juli veröffentlichten Aufruf heißt es: „Wir fordern die Abschaffung von AnkER-Zentren und ähnlich konzipierten Einrichtungen sowie die gesetzliche Begrenzung der Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf wenige Wochen, maximal drei Monate.“

Menschen in den Mittelpunkt stellen

Nötig für ein faires Asylverfahren sind  „Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Ankommen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und sie bestmöglich auf das Asylverfahren und den Aufenthalt in Deutschland vorbereiten“, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf „Isolation beenden – das Ankommen fördern – faire Asylverfahren sicherstellen. Aufruf für eine zukunftsorientierte Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland“ weiter, der von Diakonie Deutschland, Deutschem Caritasverband, Paritätischem Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband und PRO ASYL initiiert wurde.
Die ersten AnkER-Zentren (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Zentren) sowie vergleichbare Einrichtungen sind vor drei Jahren, am 1. August 2018, eröffnet worden.

Konzept gescheitert: Verfahren sind nicht substantiell schneller

„Das Konzept der AnkER-Zentren ist gescheitert“, ziehen die unterzeichnenden Organisationen im Aufruf Bilanz. So ist es nicht gelungen, die Asylverfahren substantiell  zu beschleunigen – was für die Bundesregierung ein Ziel der Zentren war. Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, hatten das Konzept von Anfang an kritisiert – und fühlen sich darin bestätigt, auch von einer Untersuchung des BAMF selbst (Evaluationsbericht des BAMF vom 24. Februar 2021):  So dauert ein Asylverfahren in AnkER-Einrichtungen durchschnittlich 77 statt der sonst durchschnittlichen 82 Tagen, obwohl die Asylverfahren aus AnkER-Einrichtungen priorisiert werden.

„AnkER-Zentren führen vielfach zu Isolation, Entrechtung und Ausgrenzung“, kritisieren die Organisationen. Die Menschen verlieren dort wertvolle Zeit für die Integration, können kaum Kontakte nach außen haben, dürfen neun Monate lang nicht arbeiten, haben nur beschränkte Möglichkeiten, um sich zu bilden und werden durch die frühe Konfrontation mit der möglichen Rückkehr verunsichert. „Das Aufnahmeverfahren und die Bedingungen in den AnkER-Zentren verletzten damit die Würde und die Rechte der Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen und anderen besonders Schutzbedürftigen“, heißt es im Aufruf weiter.

Flüchtlinge können ihre Rechte nur eingeschränkt wahrnehmen

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt wird, können „ihre Rechte zum Teil nur eingeschränkt wahrnehmen“: Die Isolation erschwert den Kontakt zu Ehrenamtlichen, Beratungsstellen und Rechtsanwält*innen. Das zeigt auch die Auseinandersetzung zwischen dem Münchner Flüchtlingsrat und der Regierung von Oberbayern vor Gericht darüber, ob der Infobus des Flüchtlingsrats auf das Gelände der AnkER-Zentren fahren und dort Beratung anbieten darf. Die Frage, ob es ein Zugangsrecht zu AnkER-Zentren und anderen Erstaufnahmeeinrichtungen gibt, wurde am 28. Juli 2021 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt und hat bundesweite Bedeutung.

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern stattdessen Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Ankommen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und sie gut auf das Asylverfahren vorbereiten. Dazu gehört unter anderem eine systematische Erfassung von besonders verletzlichen Gruppen wie Traumatisierten, Kindern, alten Menschen und von Gewalt betroffenen Frauen (dazu auch  der von PRO ASYL mitherausgegebene Bericht „Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf geflüchtete Frauen und Mädchen in Deutschland“).

Für faire Asylverfahren und mehr Eigenständigkeit

Ebenso sind gefordert: ein faires Asylverfahren inklusive behördenunabhängiger Asylverfahrensberatung und Krankenbehandlung für die notwendigen medizinischen Leistungen. Nötig sind auch  kostenlose Dolmetscherleistungen und „möglichst wohnungsähnliche Unterbringung unter Wahrung der Privatsphäre; effektiver Schutz vor Gewalt; Möglichkeiten zur eigenständigen Organisation des Alltags und Abschaffung des Arbeitsverbotes“, heißt es in dem Aufruf weiter. Auch „Sozialleistungen, die das gesetzlich festgelegte Existenzminimum zur Führung eines menschenwürdigen Lebens nicht unterschreiten“ gehören dazu. Weitere Informationen zum Aufruf und zu AnkER-Zentren mit Zitaten von Bewohnern hier

Laut BAMF wurden die ersten sieben AnkER-Einrichtungen in Bayern (Augsburg/Donauwörth, Bamberg, Deggendorf, Manching, Regensburg, Schweinfurt und Zirndorf) am 1. August 2018 in Betrieb genommen, ebenso die sächsische AnkER-Einrichtung in Dresden. Am 1. Oktober 2018 öffnete die AnkER-Einrichtung in Lebach im Saarland.
Inzwischen gibt es AnkER-Zentren in Bayern, Sachsen und im Saarland. Funktionsgleiche Einrichtungen existieren in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein.


Stellungnahme der SFH: Covid-19-Zwangstests sind nicht grundrechtskonform

Ein neuer Gesetzesentwurf des Schweizer Bundesrates räumt die Möglichkeit ein, Covid-19-Tests bei abgewiesenen Asylsuchenden gegen deren Willen durchführen zu können. Durch die Zwangstests sollen Abschiebungen erleichtert werden, wenn beispielsweise Aufnahmeländer oder Fluggesellschaften ein negatives Testresultat verlangen.

In einer Stellungnahme lehnt die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) den Gesetzentwurf mit Verweis auf das Grundrecht auf körperliche Integrität ab. Dabei, so die SFH, ginge es nicht nur um etwaige Schmerzen bei der Durchführung der Tests. Vielmehr sei der Test selbst ein instrumenteller Eingriff in den menschlichen Körper und damit ein solcher Testzwang nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf physische Integrität. Die strengen Voraussetzungen, die für eine Einschränkung des Grundrechts erfüllt werden müssten, seien durch den vorgebrachten Gesetzentwurf nicht erfüllt.

Die Organisation verweist außerdem auf das Prinzip der Gleichbehandlung, welches durch die vorgesehenen Zwangstests verletzt würde.

Die Stellungnahme der SFH können Sie hier in Gänze nachlesen.