Beiträge

Mahnwache „Aufnahme statt Abschottung“ in Konstanz

Rund 80 Menschen folgten am 30.01.2021 dem Aufruf der „Konstanzer Seebrücke“ zu einer Mahnwache im Herosé-Park anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Aufnahme statt Abschottung. Kein Pushback ist legal“. Die Demonstrantinnen und Demonstranten wollten damit ein Zeichen setzen für einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten.

Dazu zählt für sie, dass die Lager an den Außengrenzen der Europäischen Union zügig aufgelöst werden und die dort untergebrachten Menschen auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden. Aufgerufen wurde auch dazu, eine Petition zu unterstützen, dass Baden-Württemberg sich zum sicheren Hafen erklärt, Geflüchtete bevorzugt aufnimmt und sich gegenüber der Bundesregierung für eine humanere Aufnahmepolitik einsetzt.

Bei einer Spendensammlung im Rahmen der Veranstaltung kamen knapp 200 Euro zusammen. Diese gehen an die Organisation „Search and Rescue for all human beeings“ (SARAH). Diese will die Mittel für den Bau eine neuen Schiffs einsetzen, das die zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer unterstützen soll.


Abschiebungen in den Westbalkan während der Pandemie

Eine neue Veröffentlichung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg beschäftigt sich mit Abschiebungen in die Westbalkan-Region (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien) vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie. Die Pandemie hat in all diesen Staaten bestehende Probleme im Gesundheitssystem und Probleme großer Teile der Bevölkerung beim Zugang zu Gesundheitsversorgung verschärft. Ungeachtet dieser Umstände und der weitreichenden Reisebeschränkungen und -Warnungen haben (abgesehen von einer Unterbrechung zwischen Anfang März und Ende Mai) regelmäßig Sammelabschiebungen von Deutschland aus in diese Länder stattgefunden. Die Durchführung dieser Abschiebungen in den aktuellen Umständen ist aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen werden alle beteiligten Personen – sowohl die Abgeschobenen als auch das Flugpersonal, die begleitenden Polizeibeamt*innen und alle, die mit ihnen in Kontakt kommen, einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Zum anderen stellt sich die Frage, inwiefern die abgeschobenen Personen im Falle einer Covid-19-Erkrankung Zugang zu gegebenenfalls erforderlichen medizinischen Behandlungen haben werden. Im Folgenden wird dargelegt, warum dieser Zugang höchst fraglich ist – einerseits aufgrund der Überlastung des Gesundheitswesens in allen fraglichen Ländern, und andererseits aufgrund von finanziellen Hürden, die sich unter anderem aus fehlender Krankenversicherung und hohen selbst zu tragenden Eigenanteilen (selbst für Personen mit Krankenversicherung) ergeben. Gepaart mit dem Wegfall zahlreicher Möglichkeiten der Erwerbsarbeit entsteht eine große Gefahr, im Bedarfsfall keinen Zugang zu medizinischer Versorgung zu haben.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg (Februar 2021): Abschiebungen in die Westbalkan-Region während der Covid-19-Pandemie (PDF)

Diese Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projekts „Balkan-Migrations-Trialog“, das im Rahmen des Programms „Erasmus+“ der Europäischen Union gefördert wird. Die Unterstützung der Europäischen Kommission für die Erstellung dieser Veröffentlichung stellt keine Billigung des Inhalts dar, welcher nur die Ansichten der Verfasser wiedergibt, und die Kommission kann nicht für eine etwaige Verwendung der darin enthaltenen Informationen haftbar gemacht werden.


Was ist eigentlich ein (ausländerrechtliches) Beschäftigungsverbot?

Mit dieser Frage beschäftigt sich der Beitrag aus dem Rundbrief 2/2020. Sie betrifft vor allem Menschen, die im Besitz einer Duldung sind, und denen vorgeworfen wird, nicht ausreichend an der Beseitigung eines bestehenden Abschiebungshindernisses mitzuwirken.


Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


Sammelunterbringung im Corona-Zeitalter

Die „Corona-Krise“ hat die Frage aufgeworfen, ob in einer Aufnahmeeinrichtung untergebrachte Personen die Verteilung in eine Unterkunft beanspruchen können, in der ausreichender Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus gewährleistet ist. Dieser Frage geht der Beitrag aus dem Rundbrief 2/2020 nach. Anlass dafür sind mehrere Gerichtsentscheidungen, in denen ein Anspruch auf Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung bejaht wurde.



Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


FRBW fordert Abschiebungsmoratorium und Einzelfall-Überprüfung

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu Abschiebungen nach Afghanistan fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Landesregierung auf, sich nicht mehr an Sammelabschiebungen in das Krisenland zu beteiligen und alle Fälle von Personen, die zur Abschiebung nach Afghanistan vorgesehen sind, im Lichte dieser Entscheidung neu zu prüfen, wie dies ein Sprecher des IM gegenüber Legal Tribune Online angekündigt hat. Diesen Worten sollten allerdings möglichst schnell auch Taten folgen: Nach Kenntnis des Flüchtlingsrats will Baden-Württemberg sich offenbar an der nächsten Sammelabschiebung nach Afghanistan beteiligen. Zumindest sind aktuell mehrere Afghanen in der Abschiebungshaft in Pforzheim inhaftiert und sollen demnächst nach Afghanistan abgeschoben werden.

In einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung hatte der VGH am 17. Dezember entschieden, dass angesichts der verheerenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Afghanistan selbst alleinstehende, gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter dort voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, auf legaler Weise ihre elementaren Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen. Abschiebungen sind nach Auffassung des VGH allenfalls bei Personen vertretbar, die entweder ein  „tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk“ haben, nachhaltige finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte“ erfahren, oder über ausreichendes Vermögen verfügen.  „Diese Voraussetzungen treffen auf die Allerwenigsten zu. Das heißt, die Anzahl der Personen, die in diese Kategorien fallen und abgeschoben werden dürfen, ist nach unserer Erfahrung sehr überschaubar“, sagt Sprecher*innenratsmitglied Manfred Weidmann, der als Rechtsanwalt viele afghanische Geflüchtete vertritt
Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass die Landesregierung einen Tag vor der VGH-Entscheidung vier Personen nach Afghanistan abgeschoben hat, und im Januar erneut fünf Personen. „Angesichts der strengen Maßstäbe, die der VGH vorgegeben hat, die nur wenige erfüllen dürften, ist davon auszugehen, dass hier auch Personen abgeschoben wurden, die nach Auffassung des VGH nicht hätten abgeschoben werden dürfen“, befürchtet Lucia Braß, Erste Vorsitzende des Flüchtlingsrats.
Nach Auffassung des Flüchtlingsrats wäre es angesichts der bevorstehenden Entscheidung angebracht gewesen, wenn Baden-Württemberg sich nicht an der Sammelabschiebung im Dezember beteiligt hätte, und auch nicht an der im Januar, als der Tenor der Entscheidung und das Gutachten, auf das es maßgeblich stützte, bereits bekannt waren.
„Es hat etwas von Torschlusspanik, wie die Baden-Württembergischen Behörden in den letzten Monaten schnell noch Abschiebungen durchgeführt haben, die nach Auffassung des höchsten Verwaltungsgerichts im Land nicht durchgeführt werden sollten“, findet Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats und ergänzt: „Diejenigen, die sonst so gerne für sich in Anspruch nehmen, rechtsstaatliche Prinzipien hochzuhalten, offenbaren hier ihr instrumentales Verhältnis zum Rechtsstaat. Der Rechtsstaat interessiert sie nur, wenn er ihnen Argumente liefert, um das, was sie aus politischen Gründen durchsetzen wollen, als alternativlos hinzustellen.
Aktuell sitzen in Pforzheim Personen in Abschiebungshaft, denen die baldige Abschiebung nach Afghanistan droht. Falls unter ihnen Personen sind, die nach Auffassung des VGH nicht abgeschoben werden dürfen, sind sie auf rechtliche Unterstützung angewiesen, um dies geltend zu machen. Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass es erfahrungsgemäß extrem schwer ist für Personen, die in Abschiebungshaft genommen werden, kurzfristig eine qualifizierte anwaltliche Vertretung zu organisieren – nicht zuletzt deshalb, weil vielen von ihnen das Geld hierzu fehlt. Eine Pflichtverteidigung gibt es für Personen in Abschiebungshaft nicht, und in Baden-Württemberg gibt es – anders als in fast allen anderen Bundesländern – nicht einmal eine offene und unabhängige Beratung in der Abschiebungshaft. „Es ist dem Zufall überlassen, ob jemand die Möglichkeit hat, sein Recht durchzusetzen. Hier wird ganz bewusst durch den Staat ein rechtsfreier Raum geschaffen, um Menschen von ihrem Recht fernzuhalten. Eine Regierung, die wirklich Wert auf rechtsstaatliche Korrektheit legt, müsste alle potenziellen Afghanistan-Abschiebungsfälle im Licht der VGH-Entscheidung nochmal überprüfen und zumindest bis dahin die Abschiebungen aussetzen“, so Seán McGinley abschließend.


Online-Seminar: Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia

Diese Veranstaltung führt in die Themenkomplexe Passpflicht, Passbeschaffungspflicht und Identitätsklärung ein. Diese sind besonders relevant für Geduldete im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten und in Bezug auf rechtliche Möglichkeiten der Aufenthaltsicherung (z.B. Ausbildungsduldung). Am Beispiel Gambia schauen wir uns anschließend die Erfüllung der Passpflicht, der Passbeschaffungspflicht und der Identitätsklärung anhand von gambischen Dokumenten an. Auch wird es um die Beschaffung des Passes und der Geburtsurkunde aus Gambia gehen.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

4.3.2021: Keine Anmeldung mehr möglich, die maximale Teilnehmenden Anzahl wurde erreicht.


Online-Seminar: „Asylantrag abgelehnt – und jetzt?“

In dieser Veranstaltung geht es um die rechtlichen Möglichkeiten von Geflüchteten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, von der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis zu wechseln. Fünf mögliche Formen der Bleiberechtssicherung schauen wir uns an: Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, den Härtefallantrag und die Bleiberechtsoptionen nach §§ 25a und 25b AufenthG. Dabei beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen: Was sind die Voraussetzungen? Welche Rolle spielen Identitätsklärung und Passbeschaffung? Welche Unterstützung brauchen die Geflüchteten?

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung (siehe unten) einen Tag vor dem Seminar.

Eine Anmeldung ist am Tag der Veranstaltung nicht mehr möglich.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Die Änderungen beim Sprachkurszugang durch das Migrationspaket

Am 1. August 2019 trat das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes in Kraft, durch welches sich unter anderem Änderungen bezüglich des Zugangs zur Sprachförderung für Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung ergaben. Außerdem werden Iran, Irak und Somalia seit dem 1. August 2019 nicht mehr als Länder mit sogenannter „guter Bleibeperspektive“ eingestuft. Mehr zu den Auswirkungen dieser Änderungen können Sie im Artikel „Verbesserungen ohne Blick nach vorne“ lesen, welcher in unserem Rundbrief 01/2020 erschien.



VGH BW: Abschiebungsverbot für Afghanen ohne Netzwerk

Derzeit darf auch ein alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger, erwachsener Mann regelmäßig nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, weil es ihm dort angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der COVID-19-Pandemie voraussichtlich nicht gelingen wird, auf legalem Wege seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen. Anderes gilt dann, wenn in seiner Person besondere begünstigende Umstände vorliegen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Rückkehrer in Afghanistan ein hinreichend tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk hat, er nachhaltige finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte erfährt oder über ausreichendes Vermögen verfügt. Das hat der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit einem jetzt zugestellten Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden.

Pressemitteilung des VGH mit Details zur Entscheidung


Interviews zum Thema Passbeschaffung

Viele geflüchtete Menschen haben große Befürchtungen und Vorbehalte, was die Passbeschaffung und insbesondere das Aufsuchen ihrer Auslandsvertretung anbelangt. Gleichzeitig ist die Passbeschaffung häufig Voraussetzung für soziale Teilhabe (z.B. Arbeitsmarktzugang, ungekürzte Sozialleistungen). Wir haben uns daher gefragt: Was geht in Geflüchteten vor, die mit der Aufforderung zur Passbeschaffung konfrontiert werden? Aus welchen Gründen entscheiden sich manche dafür und andere dagegen, dieser Aufforderung nachzukommen? Und was erleben betroffene Personen bei einem Besuch in ihrer Auslandsvertretung? Diese und weitere Fragen haben wir drei Personen mit Fluchthintergrund aus verschiedenen Ländern und in unterschiedlichen Lebenssituationen gestellt. Die Interviews wurden in unserem Rundbrief 01/2020 veröffentlicht.


Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 1/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.