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OVG Berl-Bbg: Wiedereinreise subsidiär Schutzberechtigten trotz abgelaufenem Aufenthaltstitel

Können subsidiär Schutzberechtigte ein Visum zur Wiedereinreise bekommen, obwohl ihre Aufenthaltserlaubnis erloschen ist? Dies betrifft Personen, die ausreisten und sich eine längere Zeit im Ausland aufhielten, sodass ihre Aufenthaltserlaubnis gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 AufenthG erlosch. Diese Frage hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Beschluss vom 09.07.2021 (Az: 3 S 24/21) positiv im Sinne der klagenden Person beantwortet.

Es besteht ein Anspruch auf ein Visum nach § 6 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. AufenthG. Denn das BAMF hatte dem Betroffenen subsidiären Schutz zuerkannt und solange das BAMF diesen Schutzstatus nicht widerruft oder zurücknimmt, dürfen andere Behörden den Schutzstatus nicht in Zweifel ziehen. Auch muss nach Europarecht die Wiedereinreise ermöglicht werden. Denn der Mitgliedstaat, der einer Person internationalen Schutz (dies umfasst subsidiären Schutz und die Flüchtlingseigenschaft) gewährte, muss seiner Verantwortung weiter nachkommen, sonst befände sich die Person in einem“ nicht zu vereinbarenden Schwebezustand“.

Alle Entscheidungen über Visaangelegenheiten werden deutschlandweit von dem Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die nächste Instanz ist dann das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Somit sind die Entscheidungen dieser Gerichte deutschlandweit von unmittelbarer Bedeutung.


Analyse: Wo stehen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) 2021?

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete befinden sich in dem rechtlichen Spannungsfeld zwischen Migrationsrecht und dem Recht der Kinder- und Jugendhilfe. Die Analyse des Bundesfachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge analysiert wie sich diese beiden Rechtsgebiete in den letzten Jahren entwickelt haben und bietet einen Ausblick zum Ende der Legislaturperiode.


Online-Workshop: Receiving a Duldung and being asked to obtain a passport

„Help, the authorities have asked me to get a passport. What do I have to do now?“ Many refugees are faced with this question. The extent to which you are obliged to cooperate in obtaining a passport, however, depends on your residence status. The workshop focuses on people with a Duldung.

We will take a closer look at the legal obligation to cooperate with the authorities: What are the implications of cooperation and non-cooperation? We will also discuss what kind of acts of cooperation might be unreasonable or simply impossible. In addition there will be room to speak about individual dilemmas that come with the obligation to obtain a passport for a person with a Duldung.

The workshop is primarily aimed at refugees and will be held in English. It will be held with Zoom and participants will receive the link one day before the seminar.

Please make sure your internet connection is stable and check whether you can follow the workshop including a presentation on a suitable screen.

Speaker: Maren Schulz (Refugee Council Baden-Württemberg)

Questions can be asked in advance during registration.

Please register until 04.10.2021 to: bastian.raedle@lrasig.de

The workshop is organised by Caritas Biberach-Saulgau and Landkreis Sigmaringen as part of the intercultural weeks 2021. It takes place within the framework of the project „Active for Refugees“ from the Refugee Council Baden-Württemberg. This project is funded by the State of Baden-Württemberg, Ministry of the Interior, for Digitalisation and Communities, as well as UN Refugee Aid and the German Postcode Lottery.


Online-Diskussion und Lesung: „Die Würde des Menschen ist Abschiebbar“

Das Buch „Die Würde des Menschen ist Abschiebbar“ vereint Texte zu Haftbedingungen, Gerichtsakten, Isolationshaft sowie Erfahrungsberichte, Portraits und Gespräche mit Inhaftierten über ihre Erfahrungen in Deutschland und ihren Herkunftsländern. Eingeleitet wird das Buch mit einer historischen Einordnung der Institution Abschiebehaft und dem aktuellen rechtlichen Rahmen. Somit dient es auch als eine Einführung in die Thematik Abschiebehaft. Es gibt Antworten auf die Fragen: Was ist und war Abschiebehaft? Wer ist davon betroffen? Wie verläuft der institutionelle Prozess der Abschiebehaft? Die Herausgeber*innen lesen am 9. August zusammen mit Frank Gockel vom Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. kurze Passagen aus dem Buch und diskutieren diese im Anschluss mit dem Publikum. Die Veranstaltung findet auf Zoom statt. Um eine Anmeldung unter anmelden@gegenabschiebehaft.de wird gebeten.

 
 
 

OVG NRW: Keine Abschiebung nach Italien bei fehlender Aussicht auf Unterbringung und Arbeit

Das OVG NRW hat am 29. Juli im Falle eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia sowie eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, entschieden, dass das BAMF die Asylanträge der Männer nicht als unzulässig hätte ablehnen dürfen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass den Klägern für den Fall ihrer Rücküberstellung nach Italien die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe, da sie in Italien ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen könnten. Beide Kläger hätten nämlich für den Fall ihrer Rückkehr nach Italien keinen Zugang zu einer Aufnahmeeinrichtung und einer damit verbundenen Versorgung.


Interkulturelle Veranstaltungsreihe „Stuttgarter Diwan“ sucht noch Teilnehmer*innen

Ziel des Projektes „Stuttgarter Diwan“ des Theaters am Olgaeck ist es, Menschen unterschiedlicher Nationen, Geschlechter und verschiedenen Alters zusammenbringen. In Zusammenarbeit mit Referent*innen aus den Bereichen Text, Tanz, Kulinarik und Musik werden gemeinsam neue Rituale erschaffen, Unterschiede fruchtbar gemacht und Gemeinsamkeiten entdeckt – und so ein Raum für Begegnung geschaffen.

Derzeit ist das Projekt noch im Aufbau. Die Zeitpunkte und Häufigkeit der Treffen sind daher noch in Abstimmung. Die Teilnehmer*innen bestimmen die Eckdaten gemeinsam.

Bei Fragen oder Interesse: theater@theateramolgaeck.de


#unteilbar-Demo am 4. September in Berlin

Die gesellschaftliche Ungleichheit hat sich im vergangenen Jahr zugespitzt: Immer mehr Menschen sind von Armut betroffen oder fürchten um ihre Existenz. Gleichzeitig werden die Auswirkungen des Klimawandels bedrohlicher. Während Menschenfeindlichkeit und Rassismus vermehrt Zustimmung finden, sterben täglich Menschen an den EU-Außengrenzen.

Um diesen Entwicklungen etwas entgegenzusetzen, ruft das Bündnis #unteilbar am 4. September ab 13 Uhr zur Demo in Berlin auf. Neben dem Flüchtlingsrat BW sind beispielsweise auch Pro Asyl und die Seebrücke Teil des Bündnisses. Gefordert werden neben menschenwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen, eine soziale Verteilung von Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum. Zudem fordert das Bündnis aus 300 Organisationen ein konsequentes Handeln gegen die Klimakrise und weltweit gerechten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen.

Weitere Informationen sind auf unteilbar.org zu finden.


Tagung: Die Würde JEdes Menschen ist unantastbar

Wie sieht eine menschenwürdige Migrations- und Asylpolitik aus? Wie können Integration und Teilhabe in der Gesellschaft gelingen? Können Geflüchtete in Deutschland von Anfang an ein Leben in Würde führen? Diese und weitere Fragen werden am 24. und 25. September in der Evangelischen Akademie Bad Boll diskutiert.

Bei der Tagung sprechen Expert*innen u.A. zu den Themen Flüchtlingsschutz und Menschenrechte in der aktuellen Asyl- und Integrationspolitik sowie Rassismus in Coronazeiten. Den Eröffnungsvortrag hält Dr. Dana Schmalz zum Thema „Menschenrechte auf der Flucht – ein Blick auf de Außengrenzen der EU“.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.


Arbeitshilfe zu Kostenübernahme bei der Passbeschaffung

Drittstaatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten, sind – anders als EU-Bürger*innen – dazu verpflichtet, einen gültigen Pass zu besitzen. Die Kosten für eine Passbeschaffung, beispielweise für die Fahrten zum Konsulat und den Pass selbst, können dabei zu einer immensen finanziellen Belastung werden. Bei einer vierköpfigen Familie fallen, je nach Herkunftsstaat, bis zu vierstellige Beträge an.

Wer kommt für diese Kosten auf? Müssen die Sozialämter bzw. Jobcenter die Kosten übernehmen und wenn ja, nach welchem Gesetz? Erfolgt die Leistung als Beihilfe oder dürfen Darlehen gewährt werden?

In einer neuen Arbeitshilfe der GGUA werden die diesbezüglichen Ansprüche und Rechtsgrundlagen für die Leistungssysteme SGB II, SGB XII und AsylbLG (Grundleistungen, Analogleistungen, § 1a AsylbLG) übersichtlich dargestellt.

GGUA (Verena Wörmann), Juli 2021: Arbeitshilfe: Übernahme der Kosten bei Passbeschaffung


Infoblätter: Beschäftigungsduldung und Niederlassungserlaubnis

Der Verein Move on – Menschenrechte Tübingen e.V. hat im Rahmen seines Projektes „Plan B“ zwei Arbeitshilfen in einfacher Sprache erstellt. Sie richten sich in erster Linie an Geflüchtete, eignen sich aber genauso für Unterstützer*innen, Sozialarbeiter*innen und Arbeitgeber*innen. Sollten wichtige Details verändert werden, sind die geänderten Versionen auf der Plan-B-Homepage zu finden. Mehrsprachige Versionen sind in Planung.