Beiträge

Online-Veranstaltung: „Menschen-Rechte sind Frauen-Rechte“

Die Gruppe „Women Without Borders Tübingen“ lädt am 18.06.21 von 18.00 bis 19.00 Uhr zu einem Gespräch mit geflüchteten Frauen ein.

Bei dem Online-Vortrag werden von Menschenrechtswoche Tübingen e.V. durchgeführte Interviews von geflüchteten Frauen vorgetragen, in denen sie über ihre Diskriminierungserfahrungen sprechen und was sich aufgrund dessen ihrer Meinung nach in Deutschland ändern sollte. Das Ziel der Veranstaltung ist es, die Stimmen von geflüchteten Frauen hörbar zu machen. Die Interviews werden eingebettet in den Rahmen einer moderierten Veranstaltung.

Das Programm ist in leichter Sprache gemacht.
Um an der Veranstaltung teilzunehmen, können Sie hier dem Zoom-Meeting beitreten.


EuGH-Urteil: Voraussetzungen subsidiärer Schutz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10.6.21 in einem wegweisenden Urteil über die Voraussetzungen zur Gewährung des subsidiären Schutzes entschieden (Az: C‑901/19). Konkret geht es um das Verhältnis von zivilen Opfern zur Gesamtbevölkerung. Dieses quantitative Verhältnis ist nach der Rechtspraxis des Bundesverwaltungsgerichts entscheidender Ausgangspunkt, wenn es um die Zuerkennung des subsidiären Schutzes im Rahmen eines bewaffneten Konflikts geht. Der EuGH hat nun entschieden, dass ein hohes Verhältnis an Opfern zur Gesamtbevölkerung zwar geeignet sei, eine ernsthafte Bedrohung nachzuweisen, es könne aber nicht das einzige ausschlaggebende Kriterium für die Feststellung einer ernsthaften individuellen Bedrohung sein.

In der Entscheidung ging es um zwei Kläger mit afghanischer Staatsbürgerschaft. In deren Verfahren hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg den EuGH im November 2019 im Wege eines sogenannten Vorabentscheidungsersuchens um Klärung gebeten. Bisher war zynischerweise die Anzahl der zivilen Opfer in Afghanistan nicht hoch genug, um afghanischen Geflüchteten subsidiären Schutz gewähren zu können. Der EuGH räumt damit auf, denn es muss eine Gesamtschau der zu beachtenden Umständen des Einzelfalls vorgenommen werden.

Nach dem Urteil muss sich die bisherige Rechtsprechung in Deutschland ändern – erst recht vor dem Hintergrund der sich weiter zuspitzenden Sicherheitslage in Afghanistan.


Digitale Sommertagung 2021

Herzliche Einladung zur diesjährigen digitalen Sommertagung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg! Von Samstag, den 24. Juli, bis Donnerstag, den 29. Juli, erwartet Sie ein spannendes Programm. Wir freuen uns auf den Hauptvortrag von Frau Prof. Dr. Annette Treibel, in dem sie mit uns einen kritischen und konstruktiven Blick auf das politisch und sozial aufgeladene Thema Integration herangeht. Im Anschluss daran finden verschiedene Arbeitsgruppen statt. Mit einem ganz aktuellen Thema beschäftigt sich die Arbeitsgruppe zur politischen Situation in und Abschiebungen nach Sri Lanka. Ständige Dauerbrenner werden in den Arbeitgsgruppen zu Abschiebungshaft und Kosten in Gerichtverfahren behandelt. Die Arbeitsgruppe zum Thema geflüchtete Männer greift ein sozio-pädagogisches Thema auf. Eine detaillierte Beschreibung entnehmen Sie gerne dem Programm (siehe unten).

Alle Veranstaltungen werden mit Zoom durchgeführt und sind kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor der jeweiligen Veranstaltung.

Die digitale Sommertagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

PROGRAMM

Samstag, 24.7.2021

10:00 – 12:00 Uhr Hauptvortrag: Integration als Projekt für alle
Der Begriff Integration ist in aller Munde. Im Kontext der Geflüchtetenarbeit ist vor allem von Integrationsbedarf, Integrationsverweigerung einerseits oder gelungener Integration andererseits die Rede. Meist geht es dabei um eine ‚Bringschuld‘ der Neuankömmlinge. Warum Integration jedoch nur gelingen kann, wenn auch die Aufnahmegesellschaft selbst aktiv ist, wird Frau Prof. Dr. Treibel in ihrem Vortrag aufzeigen. Sie wird die unterschiedlichen Bedeutungen des Integrationsbegriffs erörtern und darstellen, welch‘ große Bedeutung Kooperationen, aber auch und gerade Konflikte im Projekt Integration haben. Der Vortrag mit anschließender Diskussion soll dazu anregen, unsere eigenen Handlungs- und Sprachmuster machtkritisch hinterfragen zu können.
Referentin: Prof. Dr. Annette Treibel (Professorin für Soziologie und Leiterin des Masterstudiengangs Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit an der PH Karlsruhe) 

Die Anmeldung ist geschlossen.

14:00 – 16:00 Uhr Arbeitsgruppe: Schon wieder eine Rechnung aus dem Gerichtsverfahren – kann das sein?
In der Begleitung von Geflüchteten, die sich in Klageverfahren vor Verwaltungs- und (Sozial)Gerichten befinden, stellen sich immer wieder Fragen rund um entstehende Kosten: Wie berechnen eigentlich Anwält*innen ihre Kosten? Was für Kosten entstehen bei Gericht? Welche Finanzierungshilfen gibt es (z.B. Prozesskostenhilfe, Beratungsscheine oder Rechtshilfefonds)? Was passiert bei gewonnen bzw. verlorenen Verfahren mit den bereits entstandenen Kosten? Welche Handlungsmöglichkeiten hat man, wenn der*die Anwält*in bezahlt wurde, aber nicht das getan hat, wofür er*sie beauftragt wurde?
In der Arbeitsgruppe klären die beiden Referenten zu diesen Fragen auf und geben hilfreiche Tipps, damit sich Geflüchtete im juristischen Dschungel von rechtlichen Verfahren besser zurechtfinden können – zumindest was Kostenfragen angeht. 
Referenten: Manfred Weidmann (Rechtsanwalt in Tübingen) und Dominik Keicher (Rechtsreferendar in Tübingen)

Die Anmeldung ist geschlossen.

Montag, den 26.7.2021

18:00 – 20:00 Uhr Arbeitsgruppe: Begleitung von inhaftierten Geflüchteten in der Abschiebehaft Pforzheim
Werden Personen in Abschiebehaft genommen, dann ist die Not der Betroffenen und Unterstützer*innen meist groß. Das fängt bei ganz praktischen Dingen an. Oft ist beispielsweise der Kontakt seit der Inhaftierung abgerissen und es ist unklar wie man miteinander kommunizieren kann, ob Besuche möglich sind usw. Außerdem werden Fragen aufgeworfen, insbesondere nach rechtlichen Möglichkeiten, aus der Haft entlassen zu werden. In dieser Arbeitsgruppe geht es deshalb zum einen um die rechtliche Unterstützung von Inhaftierten und zum anderen um die Gegebenheiten in der Abschiebehafteinrichtung Pforzheim und den dort vorhandenen Hilfesystemen.
Referent*in: Frank Gockel (Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.) und Nancy Gelb (Verfahrensberatung Diakonie Abschiebehaft Pforzheim)

Die Anmeldung ist geschlossen.

Dienstag, den 27.7.2021

18:00 – 20:00 Uhr Arbeitsgruppe: Lebenslagen von geflüchteten Männern
In der Arbeitsgruppe berichtet in einem ersten Teil Sadiq Zartila aus der Perspektive von geflüchteten Männern und wie sich ihre Rolle(n) und Aufgaben sowie Selbst- und Fremdwahrnehmung durch die Flucht nach Deutschland verändern. In einem zweiten Teil geht Prof. Dr. Zülfukar Çetin auf die besonderen Lebenslagen der geflüchteten Männer in Deutschland ein:  
1. Mit welchen diskriminierenden Strukturen haben die geflüchteten Männer zu kämpfen? 
2. Wie gehen sie mit diesen um, und welche Bewältigungsmöglichkeiten haben sie? 
3. Welche Auswirkungen hat die Fluchtmigration auf die Persönlichkeit und auf ihr „neues“ Leben als Geflüchtete und Männer? 
Ziel ist es, einerseits für die besonderen und komplexen Lebenssituationen der geflüchteten Männer zu sensibilisieren, andererseits darüber zu diskutieren, wie ressourcenorientierte, geschlechtersensible, stigmatisierungsfreie und reflektierte Begleitung von geflüchteten Männern möglich ist.
Referenten: Sadiq Zartila (Sprecher*innenrat Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) und Prof. Dr. Zülfukar Çetin (Professur für Migration und Diversity an der Evangelischen Hochschule Berlin)

Die Anmeldung ist geschlossen.

Donnerstag, den 29.7.2021

18:00 – 20:00 Uhr Arbeitsgruppe: Sri Lanka: Kein sicheres Land für Tamil*innen
Die Situation von Tamil*innen aus Sri Lanka ist seit einigen Jahren aus dem Blickfeld vieler in der Flüchtlingsarbeit engagierten geraten. Doch das Ende des Bürgerkrieges hat keineswegs Frieden und Sicherheit gebracht: Im Gegenteil. Wie die UN-Menschenrechtsbeauftragte jüngst feststellte, hat eine massive Militarisierung des Landes stattgefunden, es hat Todesfälle in Polizeihaft gegeben und es gibt glaubwürdige Berichte über erneute Entführungen, Folter und sexualisierte Gewalt durch Sicherheitskräfte. Trotzdem werden in letzter Zeit verstärkt Tamil*innen nach Sri Lanka abgeschoben – auch aus Baden-Württemberg. In dieser Veranstaltung werden Hintergründe zur Situation der Tamil*innen und zur aktuellen Menschenrechtslage sowie ein Überblick über die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF und der Verwaltungsgerichte gegeben.
Referentinnen: Luxcy Alex Lambert (Juristin und tamilische Aktivistin) und Anne Feßenbecker (Rechtsanwältin)

Die Anmeldung ist geschlossen.


Online-Filmvorführung „Wir sind jetzt hier!“ – Geschichten über das Ankommen in Deutschland

Nach einer Online-Filmvorführung des Films „Wir sind jetzt hier! Geschichten über das Ankommen in Deutschland“ haben Zuschauer*Innen die Möglichkeit, sich in einem Filmgespräch mit dem Filmemacher Niklas Schenck, dem Protagonisten Ahmed Abdikarim, der Pfarrerin für Flucht und Migration Sigrid Zweygart-Pérez und Khaled Mohammadbek aus Heidelberg auszutauschen und zu diskutieren.

Der Film handelt von sieben jungen Männern, die in die Kamera vom Ankommen in Deutschland – von lustigen und beglückenden Momenten, von Momenten tiefster Verzweiflung, von Ängsten, Rassismus und Liebe erzählen.

Kontakt und Anmeldung unter begegnung@weststadtsagtja.de


Forderungen an die Innenminister*innen-Konferenz in Rust

Anlässlich der Konferenz der Innenminister*innen von Bund und Ländern von 16. bis 18. Juni in Rust richtet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg flüchtlingspolitische Forderungen an die Konferenz. „Wir erleben aktuell, wie geflüchtete Menschen in verschiedener Hinsicht besonders unter den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie leiden, und wie trotz Pandemie und trotz Verschlechterung der Situation in vielen Herkunfts- und Transitstaaten Abschiebungen und Abschottung weiter forciert werden“, so Lucia Braß, Erste Vorsitzendes des Flüchtlingsrats.

Forderungen

Corona: Gleicher Schutz für alle, keine Benachteiligung für Geflüchtete!

  • Dezentrales und selbstbestimmtes Wohnen anstatt der Massen- und Sammelunterkünfte
  • Ungehinderter Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle geflüchteten und illegalisierten Menschen
  • Aufsuchende und niedrigschwellige Impfangebote und vorherige muttersprachliche Aufklärung durch Vertrauenspersonen
  • Personen, deren Aufenthaltsrecht an ihre Erwerbstätigkeit geknüpft ist, dürfen keinen aufenthaltsrechtlichen Nachteil haben, wenn sie wegen der Pandemie ihre Arbeits- oder Ausbildungsstelle verlieren
  • Allgemeiner Abschiebungsstopp während der Pandemie, da die Gesundheitssysteme in vielen Ländern überfordert sind und die Pandemie bestehende wirtschaftliche und politische Krisen verschärft

Afghanistan: Pandemie-Auswirkungen und drohende Gewalteskalation machen Abschiebungsstopp erforderlich

  • Abschiebungsstopp für Afghanistan und sicheres Bleiberecht für Afghan*innen in Deutschland
  • Ein Aufnahmeprogramm für die nach dem Abzug westlicher Truppen besonders gefährdeten Ortskräfte
  • Schnelle und unbürokratische Ermöglichung des Familiennachzugs für afghanische Geflüchtete in Deutschland

Sri Lanka: Tamil*innen sind nach wie vor gefährdet

  • Neubewertung der Sicherheits- und Menschenrechtslage entsprechend der Empfehlung der UN-Menschenrechtsbeauftragten Michelle Bachelet
  • Abschiebungsstopp für Tamil*innen und sicheres Bleiberecht für sri-lankische Tamil*innen in Deutschland

Syrien: Gefährliche Vorstöße zur Ermöglichung von Abschiebungen

  • Wiedereinführung des Abschiebungsstopps für Syrien, da niemandem eine sichere Rückkehr garantiert werden kann, die humanitäre Lage katastrophal ist und es weiterhin zu willkürlichen Inhaftierungen und Folter kommt
  • Schluss mit der gefährlichen Rhetorik zu Abschiebungen von „Straftätern“ und „Gefährdern“, die lediglich als Einfallstor für einen Start der Abschiebungen nach Syrien dienen. Wem eine Straftat vorgeworfen wird, soll sich in einem rechtsstaatlichen Verfahren verantworten müssen und im Schuldfall nach dem Strafrecht verurteilt werden. Eine solche Verurteilung führt nicht dazu, dass die Person ihre Menschenrechte verwirkt.

Griechenland: Situation von Asylsuchenden und Anerkannten erfordert dringendes Handeln

  • Keine Abschiebungen von Personen mit Schutzstatus in Griechenland – dort droht ihnen Obdachlosigkeit und Verelendung!
  • Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen für Anerkannte aus Griechenland beenden, denn derzeit liegen die Asylverfahren von in Griechenland Anerkannten auf Eis, sodass Betroffene ohne Perspektive in Erstaufnahmeeinrichtungen festsitzen
  • Ermöglichung von Landesaufnahmeprogrammen für Menschen an den Außengrenzen der EU, wie im Koalitionsvertrag von Baden-Württemberg vereinbart. Die Blockade seitens des Bundesinnenministeriums darf von den Ländern nicht widerstandslos hingenommen werden

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Protestaktion des zivilgesellschaftlichen Bündnisses unter dem Motto „Menschenrechte sind unverhandelbar“ und ruft zur Teilnahme an der Kundgebung auf, die am Freitag, 18. Juni um 11.30 Uhr am Bahnhof Ringsheim stattfinden wird.


Aktionstage: Menschenrechte sind #unverhandelbar

An den europäischen Außengrenzen werden alltäglich Menschenrechte missachtet. Zehntausende Menschen leben unter unwürdigen und lebens-bedrohlichen Bedingungen in Lagern. Seenotrettung wird regelmäßig verweigert, immer wieder ertrinken geflüchtete Menschen im Mittelmeer oder werden an den Grenzen illegal zurückgewiesen – der Zugang zur EU und zum Recht auf Asyl wird systematisch blockiert.

Das möchten zivilgesellschaftliche Akteure nicht länger hinnehmen: „Wir klagen diese Menschenrechtsverletzungen an! Wir dulden die Untätigkeit der Politik nicht länger, denn: Menschenrechte sind #Unverhandelbar!“. Daher organisiert die bundesweite Seebrücke in Kooperation mit anderen flüchtlingspolitischen Initiativen zwei Aktionstage am 19. und 20 Juni. Lokale Organisationen sind dazu aufgerufen, sich mit verschiedenen Protestaktionen an den Aktionstagen zu beteiligen. Der Flüchtlingsrat unterstützt in diesem Rahmen einige Aktionen in Baden-Württemberg:

  • Gemeinsam mit der Freiburger Seebrücke und weiteren lokalen Intiativen ruft der Flüchtlingsrat bereits am 18. Juni zu einem Demozug zum Tagungsort der Innenminister:innenkonferenz im Europapark Rust auf: Dieser startet um 11.30 Uhr am Bahnhof Ringsheim. Weitere Infos finden Sie hier.
  • Vom 19. auf den 20. Juni veranstaltet der Flüchtlingsrat gemeinsam mit der Stuttgarter Seebrücke und weiteren lokalen Organisationen ein Protestcamp (mit Kundgebungen, Simulation einer Fluchterfahrung mit VR-Brille, Fotoausstellungen und Workshops) auf dem Stuttgarter Kronprinzenplatz. Weitere Infos finden Sie hier.
  • Weitere Protestaktionen, die im Rahmen der bundesweiten Aktionstage stattfinden finden Sie hier.


Online-Seminar „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“

Dieses Online-Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Dazu gehören die neue Beschäftigungsduldung und Änderungen bei der Ausbildungsduldung, außerdem Neuerungen aus den Themenbereichen Abschiebung und Erstaufnahme, im Asylbewerberleistungsgesetz und beim Arbeitsmarktzugang.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat BW

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Definition: Ausreichender Wohnraum

Das Justizministerium BW hat endlich klargestellt, ab wann Personen in Anschlussunterbringung über ausreichenden Wohnraum „verfügen“. Für die Erteilung einiger Aufenthaltserlaubnisse schreibt das Gesetz vor, dass über ausreichenden Wohnraum „verfügt“ werden muss. Das betrifft insbesondere Geflüchtete in einer Duldung, die nach abgeschlossener Ausbildung, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG erhalten können und einige Geflüchtete mit einer Anerkennung, die ihre Familien nachholen möchten.

Wie groß „ausreichender Wohnraum“ sein muss, ist in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz
geregelt und steht außer Frage: „Ausreichender Wohnraum ist … stets vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche
zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa zehn Prozent ist unschädlich.“

Allerdings war bislang ungeklärt, inwieweit Geflüchteten im Rahmen der Anschlussunterbringung über ausreichenden Wohnraum „verfügen“. Diesen haben sie nämlich zugewiesen bekommen haben und eben nicht selbstständig angemietet. Laut Ziff. 2.4.0 der Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums zum Ausländerrecht (VwV-AuslR-IM) Vom 2. November 2010 – Az.: 4-1310/131 – (Stand: 28. April 2015) genügt die Unterbringung in Anschlussunterbringungen „sofern die Kosten aus eigenen Mitteln bestritten werden (Mietzahlungen)“. Da Mietverträge in Anschlussunterbringungen eher unüblich sind, hat das Justizministerium in einem entsprechenden Schreiben an die Regierungspräsidien klargestellt, dass auch das Bestreiten der kompletten Nutzungsgebühren genügt. Damit „verfügen“ Geflüchtete in Anschlussunterbringung also über ausreichenden Wohnraum, den sie für bestimmte Aufenthaltserlaubnisse benötigen. Nicht ausreichend sei es, wenn die Person nur reduzierte Gebühren bestreiten könne. Das Justizministerium verweist hier auf eine entsprechende Regelung in der Satzung der Stadt Tübingen (§ 15 https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/satzung_unterkuenfte_wohnungslose_gefluechtete.pdf).

Einige Kommunen weisen Geflüchtete Anschlussunterbringungen zu, die eigentlich Obdachlosenunterkünfte sind. Personen in Obdachlosenunterkünften erfüllen die Wohnraumerfordernis nicht, da die Unterkunftsart vorübergehender Natur ist. Wenn die Zuweisung allerdings in eine Obdachlosenunterkunft, die als Anschlussunterbringung dient, erfolgt, dann gilt dieser Ausschluss nicht. Denn sonst wären Geflüchtete in Kommunen besser gestellt, die keine Obdachlosenunterkünfte als Anschlussunterbringen nutzen.

Geht es allerdings um die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist die Wohnraumerfordernis, nach Meinung des Justizminsteriums, nie mit Wohnraum in einer Anschlussunterbringung erfüllt. Eine Niederlassungserlaubnis belohne besondere Integrationsleistungen und dazu gehöre eigenständig angemieteter Wohnraum. Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass das Justizministerium damit die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt außer Acht lässt und sehr wohl gut integrierte Geflüchtete, die Wohnraum suchen und weiterhin notgedrungen in Anschlussunterbringen leben müssen, von der Niederlassungserlaubnis ausgeschlossen sind.


Aktualisierte Arbeitshilfe „Aufenthaltsverfestigung“

Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben stellt sich oft irgendwann die Frage, wie sie ihren Aufenthalt verfestigen können. Diese Arbeitshilfe erklärt, unter welchen Umständen welche Personengruppen einen unbefristeten Aufenthaltstitel – zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, und unter welchen Umständen ein unbefristeter Aufenthaltstitel erlöschen oder widerrufen werden kann. Die Ende 2019 erstmals erschienene Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats ist nun in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht worden.


Keine Sicherheit für Abgeschobene in Afghanistan

Eine aktuelle Studie der Ethnologin Friederike Stahlmann zeigt, dass so gut wie alle nach Afghanistan abgeschobene Personen das Land wieder verlassen oder zumindest konkrete Pläne dazu haben. Für die Studie hat die Forscherin mit rund zehn Prozent der aus Deutschland abgeschobenen Person Interviews geführt. Die Abgeschobenen berichten auch, dass sie zur Zielscheibe von Gewalt werden, und dass selbst die, die Angehörige im Land haben, den Kontakt zu diesen meiden, um sie nicht zu gefährden. Das Vorliegen familiärer Netzwerke, denen eine Fähigkeit zur Unterstützung unterstellt wird, ist nach der aktuellen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg ein Grund, um die Rückkehr nach Afghanistan für alleinstehende, gesunde junge Männer als zumutbar zu erachten.

Studie „Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen“

Pressemitteilung von Pro Asyl: Eskalierende Lage in Afghanistan – neue Studie bestätigt: Rückkehrer gefährdet

Bericht der Tagesschau: Die meisten Abgeschobenen flüchten wieder