Sie haben rechtliche Fragen oder brauchen einen Rat? Wir bieten Ihnen eine Beratung per Telefon und E-Mail an, eine persönliche Beratung vor Ort ist leider nicht möglich. Rufen Sie uns bei Bedarf daher an oder schreiben Sie uns jederzeit eine Nachricht.
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2017 ratifizierte Deutschland das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die aktuell 45 Unterzeichnerstaaten des – auch „Istanbul-Konvention“ genannten – völkerrechtlichen Vertrages verpflichten sich, Frauen und Mädchen effektiv vor Gewalt zu schützen. Außerdem ist Zweck des Übereinkommens, Opfer von Gewalt gegen Frauen umfassende staatliche Unterstützung zukommen zu lassen.
Soweit die Theorie. Dass es in der Praxis ganz anders aussieht, offenbart nun ein ausführlicher Bericht von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und dem Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen. Gerade geflüchtete Frauen und Mädchen erfahren ganz besonders oft Gewalt. Gleichzeitig erhalten geflüchtete Frauen und Mädchen, wenn sie von Gewalt betroffen sind, weit seltener die angemessene psychosoziale und medizinische Unterstützung, die sie dringend benötigen. Das liege auch daran, so PRO ASYL, dass besonders vulnerable Schutzsuchende häufig gar nicht als solche erkannt werden.
Der Bericht macht außerdem die Problematik der Sammelunterkünfte deutlich: Oft bestehe kaum die Möglichkeit für Privatsphäre, da Zimmer nicht abgeschlossen werden können. Zudem sind viele Unterkünfte sehr abgelegen und die Wege, um im Notfall Hilfe zu holen, weit. Angst vor Übergriffen durch Mitbewohner ist daher für viele Frauen ein alltäglicher Begleiter.
Den kompletten Bericht finden Sie hier als PDF zum Download.
Eine ausführliche Zusammenfassung des Berichts hat ProAsyl hier zur Verfügung gestellt.
Das Kulturzentrum franz.K, adis e.V., die Katholische Betriebsseelsorge, DGB BW, mira, vielfalt integration jetzt! und das FIZ Stuttgart laden am Montag den 19. Juli um 17 Uhr zu einem öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Arbeitsausbeutung ist keine Bagatelle!“ ein.
Die Veranstaltung wird Problemlagen aufzeigen, auf die Betroffene und Berater*innen in ihrer täglichen Praxis stoßen. Außerdem sollen Problemansätze betrachtet, und über Lösungen gesprochen werden.
Anwesend sein werden neben Betroffenen von Arbeitsausbeutung und Vertreter*innen der Beratungsstellen mira, FairCare, Faire Mobilität auch Abgeordnete der Parteien CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke.
Die Veranstaltung wird sowohl in Präsenz (Unter den Linden 23, Reutlingen) als auch als Online-Veranstaltung über einen YouTube Livestream stattfinden.
Angesichts der aktuellen, dramatischen Entwicklungen in Afghanistan fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Landesregierung zu einem Abschiebungsstopp auf. Der Deutschlandfunk meldet, die afghanische Regierung rufe europäische Staaten dazu auf, Abschiebungen in das Land auszusetzen. In einer Erklärung des zuständigen Ministeriums in Kabul heiße es, wegen der zunehmenden Gewalt der radikalislamischen Taliban und angesichts steigender Corona-Infektionszahlen sei die Rückführung abgelehnter Asylbewerber ein Grund zur Beunruhigung.
Seit dem vollzogenen Abzug von Nato-Truppen aus dem Land am Hindukusch eskaliert die Gewalt zwischen der afghanischen Armee auf der einen Seite und den Taliban und anderen islamistischen Aufständischen auf der anderen. Dass die sich schon als Brandbeschleuniger in Nordsyrien und in Libyen betätigende Türkei damit liebäugelt, in die von den US- und europäischen Truppen hinterlassene Lücke zu stoßen, lässt nichts Gutes ahnen. Alle ausländischen Soldaten würden wie Besatzungstruppen behandelt, verlauten die Taliban. Nach unterschiedlichen Meldungen sind schon 50 bis 85% des Landes nicht mehr unter Regierungskontrolle, sondern im Einfluss der Aufständischen.
„In dieser Situation bedeuten Abschiebungen von afghanischen Geflüchteten aus Deutschland, sie sehenden Auges in Gefahren für Leib, Leben und Freiheit auszuliefern“, mahnt Seán McGinley, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Mit Blick auf die in Afghanistan einmal mehr zunehmende Fluchtbewegung würden Abgeschobene allenfalls in die Drehtür erneuter Versuche, den im Lande herrschenden Todesgefahren und Überlebensnöten zu entkommen, geschickt.
Die in Afghanistan herrschenden Gefährdungen für Rückkehrende wurden erst kürzlich in einer Studie der Ethnologin Friederike Stahlmann sehr deutlich herausgestellt und sind Bund und Ländern längst bekannt. Am 21. Juni ist ein im Februar aus Hamburg abgeschobener Mann durch eine Granatenexplosion getötet worden. Dennoch soll weiterhin abgeschoben werden – auch aus Baden-Württemberg.
„Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, umgehend einen landeseigenen Abschiebungsstopp zugunsten afghanischer Ausreisepflichtiger zu erlassen“, erklärt Seán McGinley. Anstatt Abschiebungen zu planen, sollte, so der Flüchtlingsrat, ein Programm zur nachhaltigen Integration und dauerhaften Bleiberechtssicherung für afghanische Geflüchtete aufgelegt werden. Dass der Erlass eines solchen Abschiebungsstopps für ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Personengruppe in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer führt, hat die Bundesregierung erst vor wenigen Wochen bestätigt in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen, die bekanntlich in der baden-württembergischen Landesregierung die zahlenmäßig stärkste Kraft sind.
Mit dem Infoheft, welches im Rahmen des Forschungsprojektes „JuFlu: Übergänge im Leben junger Geflüchteter“ der HAWK Hildesheim entstand, können begleitete und unbegleitete geflüchtete Jugendliche anhand der Geschichten von Aleyna und Amir Antworten auf Fragen zu den Themen Ankommen in Deutschland, Asyl, Alltag, Bildung, Soziale Kontakte, Ich-Sein, Freiheit & Sicherheit, Emotionen sowie Ziele, aus der Perspektive anderer Jugendlicher finden. Für das Heft wurden persönlichen Erfahrungen von knapp 50 jungen Geflüchteten zusammengetragen und um das Wissen von Fachkräften aus der Praxis ergänzt.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen stand dem Projekt unterstützend beiseite.
Das Heft liegt in den Sprachen vor Deutsch, Englisch, Farsi und Arabisch vor.
Weitere Informationen, sowie das Heft in allen vier Sprachen finden Sie hier
Die gemeinsame Handreichung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen und dem Hessischen Flüchtlingsrat, informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Abschiebungen aus Gemeinschaftsunterkünften und bietet Haupt- und Ehrenamtlichen eine Orientierung über Handlungsoptionen.
Die Handreichung behandelt unter anderem folgende Themen: Abschiebung – Grundbegriffe und Verfahren, Durchsuchen oder Betreten von Flüchtlingsunterkünften – Was darf die Polizei?, Soziale Arbeit unter Kooperationsdruck, Schweigepflicht gegenüber Klient*innen, Kriminalisierung humanitären Handelns.
Im ersten Halbjahr von 2021 wurden insgesamt 518 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben, 244 davon im ersten Quartal. Das häufigste Zielland war dabei Georgien, wohin 43 Abschiebungen durchgeführt wurden. Nach Gambia wurden 18 Personen abgeschoben, nach Afghanistan 13. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020, wo es insgesamt 655 Abschiebungen gab, wurden 137 Personen weniger abgeschoben.
Der Flüchtlingsrat möchte das Engagement von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund unterstützen und sie im Rahmen eines Weiterbildungsprogrammes zu Multiplikator*innen fortbilden. Weil geflüchtete Menschen sich mit ihren Fragen und Problem häufig als erstes an Menschen aus ihren eigenen Communities wenden, und in den Communities ohnehin ein regelmäßiger Austausch und ein Informationsfluss stattfindet, setzt das Programm genau hier an. Es bestärkt die Teilnehmenden darin, andere geflüchtete Menschen zu unterstützen und weiterzuhelfen in Bezug auf die diversen Problemen und Fragen, mit denen sie konfrontiert werden. Das Angebot hat einen empowernden Charakter, da es sowohl die Fähigkeit zur Selbsthilfe und der gegenseitigen Hilfe unter Geflüchteten fördert, als auch fachliche Kompetenz stärkt.
Die Fortbildungen können auf Deutsch und Englisch durchgeführt werden.
Ablauf
Das Programm besteht aus sechs Veranstaltungen, die unter Beteiligung sowohl der Teilnehmenden als auch weiterer Personen mit Fluchterfahrung konzipiert und durchgeführt werden. Die Multiplikator*innen sollen dadurch im Sinne des Peer-to-Peer-Prinzips in der Lage sein, andere Geflüchtete beispielsweise über aufenthaltsrechtliche Aspekte und Fragen des Alltagslebens in Deutschland zu informieren und bei Bedarf an entsprechende fachliche Beratungsstellen weiter zu verweisen. Zudem soll der kritische Umgang mit Informationen und Informationsquellen geschult werden. Haben Sie Interesse an einer Teilnahme? Dann melden Sie sich einfach bei den zuständigen Mitarbeiter*innen des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.
Mit allen Interessierten wird in individuelles Vorgespräch geführt, um die Erwartungen und Interessen der Teilnehmenden zu erfahren. So wird sichergestellt, dass Inhalt und Format der Veranstaltungen den Wünschen der Teilnehmenden entsprechen.
Dieses Angebot findet im Rahmen des Projekts „Integration mit Perspektive – Individuell. Kultursensibel. Nachhaltig“ statt, das der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gemeinsam mit den Diakonischen Werken Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg und Lörrach mit Förderung des Asyl- Migrations- und Integrationsfonds der EU (AMIF) sowie der Heidehof Stiftung durchführt.
English version
Training for Multipliers – Free places in the project „Integration with perspective“
What we do
The Refugee Council wants to support the commitment of people with a refugee and migration background and train them as multipliers within the framework of a further education programme. Because refugees often first turn to people from their own communities with their questions and problems, and because there is a regular exchange and flow of information in the communities anyway, this is precisely where the programme comes in. It encourages the participants to support and help other refugees with the various problems and questions they are confronted with. The programme has an empowering character, as it promotes self-help and mutual assistance among refugees, as well as strengthening professional competence.
The trainings can be held both in German and English.
How does it work?
The programme consists of six events that are designed and carried out with the participation of the participants as well as other people with refugee background. In the sense of the peer-to-peer principle, the multipliers should be able to inform other refugees, for example, about aspects of residence law and questions of everyday life in Germany and, if necessary, refer them to the appropriate professional counselling centres. In addition, the critical handling of information and information sources should be trained. Are you interested in participating? Then simply contact the responsible staff of the Baden-Württemberg Refugee Council.
Individual preliminary talks are held with all interested persons to find out about the expectations and interests of the participants. This ensures that the content and format of the events correspond to the wishes of the participants.
This offer takes place within the framework of the project „Integration with Perspective – Individual. Culturally Sensitive. Sustainable“ project, which the Baden-Württemberg Refugee Council is implementing together with the Diakonische Werke Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg and Lörrach with funding from the EU Asylum, Migration and Integration Fund (AMIF) and the Heidehof Foundation.
PRO ASYL kritisiert in einer Pressemitteilung die für den 6.7. geplante Afghanistan-Abschiebung sowie das Verhalten der Bundesregierung. Im Zentrum der Kritik steht die Äußerung von Außenminister Heiko Maas, Abschiebungen nach Afghanistan seien weiterhin vertretbar. Auch müsse der Lagebericht des Auswärtigen Amtes dringend aktualisiert werden, die letzte Version sei von Juni 2020 und somit völlig veraltet, so Günter Burkhardt von PRO ASYL. Auch Amnesty International bezeichnet die beabsichtigte Abschiebung als unverantwortlich und fordert einen Abschiebungsstopp nach Afghanistan.
Medico international lädt zu einer Diskussionsveranstaltung am 06. Juli 2021 von 19 bis 21 Uhr im Haus am Dom, Frankfurt und online ein. Diskutiert werden soll, inwiefern die kommende Bundestagswahl im September die Chance bietet, die Migrations- und Asylpolitik auch im europäischen Kontext human zu gestalten.
Anwesend sein werden unter anderem Grigorius Aggelidis, MdB FDP, Mitglied im Unterausschuss »Bürgerschaftliches Engagement«, Gökay Akbulut, MdB, integrations- und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion »Die Linke«, Lars Castellucci, MdB, Sprecher für Migration und Integration der SPD-Fraktion, Deborah Düring, Bundestagskandidatin für Frankfurt, Bündnis 90/Die Grünen, sowie Bettina Margarethe Wiesmann, MdB CDU, Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Veranstaltung ist Teil der dreiteiligen Reihe zur Bundestagswahl 2021 „Wahlprüfsteine Friedens- und Migrationspolitik“. Die jeweiligen Zugangslinks finden Sie hier. Wenn Sie vor Ort teilnehmen möchten, schreiben Sie bitte eine Nachricht an friedensarbeiter@pax-christi.de
Die Klage einer afghanischen Asylsuchenden gegen die Auswertung ihrer Handydaten durch das BAMF war erfolgreich (VG Berlin, Urteil v. 1.6.21, Az: VG 9 K 135/20 A). Mithilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hatte die Afghanin vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Üblicherweise liest das BAMF Handys von Asylsuchenden zu Beginn des Asylverfahrens und auf Vorrat aus, ohne mildere Mittel zu prüfen. Doch das VG Berlin hat nun als erstes Gericht festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Auslesung rechtswidrig ist, weil es zur Feststellung der Identität und Herkunft nicht erforderlich ist. Zwei weitere Verfahren sind noch bei den Verwaltungsgerichten Hannover und Stuttgart anhängig.
Zum Hintergrund: Das BAMF darf seit 2017 Handys auswerten (§ 15a AsylG, § 48 AufenthG), wenn Asylsuchende keine Pässe/Passersatzpapiere besitzen. Ziel ist es, über die ausgewerteten Handydaten Identität und Staatsangehörigkeit zu klären. Analysiert werden Kontakte, ein- und ausgehende Anrufe sowie Nachrichten, Browserverläufe, Geodaten aus Fotos, verwendete Emailadressen und Benutzernamen auf Plattformen wie Facebook, booking.com oder Tinder.
Die Entscheidung des VG Berlin ist wichtig, denn sie stellt die gesamte Praxis der Handydatenauswertung des BAMF in Frage. Außerdem stärkt sie die Privatsphäre geflüchteter Menschen, die sowohl in der Unterbringung als auch in behördlichen Verfahren wenig Beachtung findet.