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Definition: Ausreichender Wohnraum

Das Justizministerium BW hat endlich klargestellt, ab wann Personen in Anschlussunterbringung über ausreichenden Wohnraum „verfügen“. Für die Erteilung einiger Aufenthaltserlaubnisse schreibt das Gesetz vor, dass über ausreichenden Wohnraum „verfügt“ werden muss. Das betrifft insbesondere Geflüchtete in einer Duldung, die nach abgeschlossener Ausbildung, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG erhalten können und einige Geflüchtete mit einer Anerkennung, die ihre Familien nachholen möchten.

Wie groß „ausreichender Wohnraum“ sein muss, ist in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz
geregelt und steht außer Frage: „Ausreichender Wohnraum ist … stets vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche
zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa zehn Prozent ist unschädlich.“

Allerdings war bislang ungeklärt, inwieweit Geflüchteten im Rahmen der Anschlussunterbringung über ausreichenden Wohnraum „verfügen“. Diesen haben sie nämlich zugewiesen bekommen haben und eben nicht selbstständig angemietet. Laut Ziff. 2.4.0 der Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums zum Ausländerrecht (VwV-AuslR-IM) Vom 2. November 2010 – Az.: 4-1310/131 – (Stand: 28. April 2015) genügt die Unterbringung in Anschlussunterbringungen „sofern die Kosten aus eigenen Mitteln bestritten werden (Mietzahlungen)“. Da Mietverträge in Anschlussunterbringungen eher unüblich sind, hat das Justizministerium in einem entsprechenden Schreiben an die Regierungspräsidien klargestellt, dass auch das Bestreiten der kompletten Nutzungsgebühren genügt. Damit „verfügen“ Geflüchtete in Anschlussunterbringung also über ausreichenden Wohnraum, den sie für bestimmte Aufenthaltserlaubnisse benötigen. Nicht ausreichend sei es, wenn die Person nur reduzierte Gebühren bestreiten könne. Das Justizministerium verweist hier auf eine entsprechende Regelung in der Satzung der Stadt Tübingen (§ 15 https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/satzung_unterkuenfte_wohnungslose_gefluechtete.pdf).

Einige Kommunen weisen Geflüchtete Anschlussunterbringungen zu, die eigentlich Obdachlosenunterkünfte sind. Personen in Obdachlosenunterkünften erfüllen die Wohnraumerfordernis nicht, da die Unterkunftsart vorübergehender Natur ist. Wenn die Zuweisung allerdings in eine Obdachlosenunterkunft, die als Anschlussunterbringung dient, erfolgt, dann gilt dieser Ausschluss nicht. Denn sonst wären Geflüchtete in Kommunen besser gestellt, die keine Obdachlosenunterkünfte als Anschlussunterbringen nutzen.

Geht es allerdings um die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist die Wohnraumerfordernis, nach Meinung des Justizminsteriums, nie mit Wohnraum in einer Anschlussunterbringung erfüllt. Eine Niederlassungserlaubnis belohne besondere Integrationsleistungen und dazu gehöre eigenständig angemieteter Wohnraum. Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass das Justizministerium damit die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt außer Acht lässt und sehr wohl gut integrierte Geflüchtete, die Wohnraum suchen und weiterhin notgedrungen in Anschlussunterbringen leben müssen, von der Niederlassungserlaubnis ausgeschlossen sind.


Aktualisierte Arbeitshilfe „Aufenthaltsverfestigung“

Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben stellt sich oft irgendwann die Frage, wie sie ihren Aufenthalt verfestigen können. Diese Arbeitshilfe erklärt, unter welchen Umständen welche Personengruppen einen unbefristeten Aufenthaltstitel – zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, und unter welchen Umständen ein unbefristeter Aufenthaltstitel erlöschen oder widerrufen werden kann. Die Ende 2019 erstmals erschienene Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats ist nun in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht worden.


Keine Sicherheit für Abgeschobene in Afghanistan

Eine aktuelle Studie der Ethnologin Friederike Stahlmann zeigt, dass so gut wie alle nach Afghanistan abgeschobene Personen das Land wieder verlassen oder zumindest konkrete Pläne dazu haben. Für die Studie hat die Forscherin mit rund zehn Prozent der aus Deutschland abgeschobenen Person Interviews geführt. Die Abgeschobenen berichten auch, dass sie zur Zielscheibe von Gewalt werden, und dass selbst die, die Angehörige im Land haben, den Kontakt zu diesen meiden, um sie nicht zu gefährden. Das Vorliegen familiärer Netzwerke, denen eine Fähigkeit zur Unterstützung unterstellt wird, ist nach der aktuellen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg ein Grund, um die Rückkehr nach Afghanistan für alleinstehende, gesunde junge Männer als zumutbar zu erachten.

Studie „Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen“

Pressemitteilung von Pro Asyl: Eskalierende Lage in Afghanistan – neue Studie bestätigt: Rückkehrer gefährdet

Bericht der Tagesschau: Die meisten Abgeschobenen flüchten wieder


Online-Seminar:„Neue Asylgründe nach beendetem Asylverfahren? Der Asylfolgeantrag“

In dieser Veranstaltung geht es um den Asylfolgeantrag, als Möglichkeit für Geflüchtete neue Asylgründe geltend zu machen, wenn das vorangegangene Asylverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist. Dabei wird nicht nur der Asylfolgeantrag, sondern auch der isolierte Wiederaufgreifensantrag vorgestellt. Es wird eine Einführung zu den Verfahren und ihren Voraussetzungen geben und überblicksartig auf verschiedene Konstellationen eingegangen.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar. Datenschutzhinweise für das online-Seminar via „Zoom“ finden Sie hier.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.


Online-Seminar: Passbeschaffung

„Hilfe, die Behörde hat mich aufgefordert einen Pass zu beschaffen. Was muss ich jetzt machen?“ Vor dieser Fragen stehen etliche Geflüchtete. Inwieweit sie verpflichtet sind, bei der Beschaffung eines Passes mitzuwirken, hängt allerdings von ihrem Aufenthaltsstatus ab. In dieser Veranstaltung geht es sowohl um Personen mit Aufenthaltsgestattung als auch mit Duldung und Aufenthaltserlaubnis. Welche Rolle die Passpflicht, Passbeschaffungspflicht und Identitätsklärung in diesen drei Aufenthaltskategorien spielt, werden wir uns genauer anschauen. Dabei werden wir uns auch damit beschäftigen, ab wann eigentlich eine Mitwirkung bei der Passbeschaffung unzumutbar ist.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Fragen können gerne vorab bei der Anmeldung gestellt werden.

Anmeldung bitte bis zum 05.07.2021 an: Integrationsbegleiter@dwhd.de

Das Online-Seminar ist Teil der Veranstaltungsreihe „Informiert. Engagiert. Qualifizierung für ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe“ des Asylarbeitskreises Heidelberg e.V. und des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Heidelberg. Es findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Online-Seminar: Umgang mit Verschwörungsmythen – Praktisches für die Geflüchtetenarbeit

Die Corona-Pandemie war und ist ein fruchtbarer Nährboden für Verschwörungsmythen. Besonders mit Beginn der Impfaktionen treffen Haupt- und Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit oftmals auf erstaunliche Verschwörungsmythen.

Wie funktionieren Verschwörungsmythen? Wieso ist es so schwierig, dagegen zu argumentieren? Und vor allem: wie kann man darauf reagieren, wenn das Gegenüber bereits an solche glaubt? Um diese Fragen wird es unter anderem in dem Online-Seminar gehen. Insbesondere wird der Referent Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, die in der Arbeit mit Geflüchteten hilfreich sind.

Die kostenlose Veranstaltung richtet sich vor allem an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

In dieser Veranstaltung wird nicht explizit auf einzelne Verschwörungsmythen rund um die Corona-Pandemie eingegangen. Fokus sind allgemeine Wirkmechanismen und Handlungsmöglichkeiten.

Die Veranstaltung wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

Referent: Dr. Jochen Kramer (Psychologe und Mitarbeiter der Türkischen Gemeinde Baden-Württemberg e.V.)

Die Anmeldung zu diesem Online-Seminar wurde geschlossen.


Baden-Württemberg muss bevorstehende Abschiebung nach Sri Lanka stoppen!

In Baden-Württemberg sind in den vergangenen Tagen (seit dem 31. Mai) mehrere tamilische Menschen in Abschiebungshaft genommen worden. Auch aus Nordrhein-Westfalen wurden Inhaftierungen gemeldet. Alles deutet darauf hin, dass eine erneute Sammelabschiebung vorbereitet wird.

Ende März wurden 24 Tamil*innen abgeschoben, darunter einer aus Baden-Württemberg. Vier weitere Tamilen aus Baden-Württemberg waren in Abschiebungshaft, ihre Abschiebungen konnten allerdings nach Protesten aus der tamilischen Community, der Politik und der Zivilgesellschaft kurzfristig gestoppt werden.

Nach Informationen, die dem Flüchtlingsrat vorliegen, hat sich ein Tamile bei seiner Verhaftung selbst Verletzungen zugefügt und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg erklärt dazu: „Wir hatten gehofft, dass die neue Landesregierung nach den Protesten und den abgesagten Abschiebungen im März eine Neubewertung der Menschenrechtslage der Tamil*innen in Sri Lanka vornimmt. Eine solche hat die UN-Menschenrechtsbeauftragte Michelle Bachelet empfohlen, nachdem ihr Bericht im Januar dieses Jahres festgestellt hatte, dass eine massive Militarisierung des Landes stattgefunden hat, dass es zu Todesfällen in Polizeihaft gekommen ist, und dass es glaubwürdige Berichte über erneute Entführungen, Folter und sexualisierte Gewalt durch  Sicherheitskräfte gibt. Doch eine solche Neubewertung hat offensichtlich nicht stattgefunden. Unter diesen Umständen sind Verunsicherung und die Angst in der tamilischen Community verständlicherweise sehr groß. Wir fordern deshalb die Landesregierung von Baden-Württemberg und die Innenminister*innen, die sich in zwei Wochen im baden-württembergischen Rust treffen, dazu auf, einen Abschiebestopp für Tamil*innen aus Sri Lanka zu erlassen.“

Von Montag, 7. Juni bis Mittwoch, 9. Juni findet im Oststadtpark in Pforzheim ein Protestcamp statt. In diesem Rahmen wird am Montag. 7. Juni um 19 Uhr vor dem Abschiebungsgefängnis Pforzheim, Rohrstraße 17, eine Kundgebung statt, die sich auch gegen die drohende Sammelabschiebung nach Afghanistan richtet. Darüber hinaus rufen tamilischen Organisationen zu Kundgebungen am Montag, 7. Juni um 10 Uhr in Karlsruhe (Marktplatz) und Dienstag, 8. Juni um 11 Uhr in Bruchsal (Marktplatz vor dem Rathaus) auf.

Ein Kurzfilm des Internationalen Menschenrechtsvereins Bremen gibt Hintergründe über die Kritik an den Abschiebungen nach Sri Lanka.


Berufsbezogener EDV-Kurs für Geflüchtete in Freiburg

Der Projektverbund Baden bietet ein Training an, bei dem geflüchtete Menschen wichtige EDV-Grundkenntnisse erlernen können.

Folgende Themen werden unter anderem bearbeitet:

  • Wie finde ich online passende Stellenangebote?
  • Wie melde ich mich auf eine Stellenanzeige im Internet?
  • Wie versende ich E-Mails mit und ohne Anhang?
  • Wie formatiere ich Word-Dateien?
  • Wie wird ein Lebenslauf strukturiert?

Kurstage:

  • 16.06.2021 (Mittwoch) von 14:00 bis 16:15 Uhr
  • 17.06.2021 (Donnerstag) von 14:00 bis 16:15 Uhr
  • 18.06.2021 (Freitag) von 14:00 bis 17:00 Uhr
  • 23.06.2021 (Mittwoch) von 14:00 bis 16:15 Uhr
  • 24.06.2021 (Donnerstag) von 14:00 bis 16:15 Uhr
  • 25.06.2021 (Freitag) von 14:00 bis 17:00 Uhr

Die Kurse finden an der VHS Freiburg statt.

Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung.

Weitere Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Inhalten und Anmeldung finden Sie hier.


Online-Fachtagung „Arbeitsmarktliche Teilhabe von Geflüchteten in Baden-Württemberg? Herausforderungen – Good-Practice – Perspektiven“


Das IvAF-Landesnetzwerk Baden-Württemberg und die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit veranstaltet eine Fachtagung zum Thema Arbeitsmarktliche Teilhabe von Geflüchteten in Baden-Württemberg. Gemeinsam mit Expert*innen aus Praxis, Wissenschaft und Forschung sollen u.a. folgende Fragestellungen diskutiert werden: Vor welchen Hürden stand die arbeitsmarktliche Beratung und Begleitung von Geflüchteten in den letzten Jahren? Welche Lösungsansätze konnten für eine bedarfsorientierte und nachhaltige Unterstützung sowie ein zielgerichtetes Empowerment von geflüchteten Menschen auf dem Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt entwickelt und als Qualitätsstandards etabliert werden? Welche neuen Herausforderungen sind durch die Corona-Pandemie entstanden? Wo konnten bereits kreative Lösungen entwickelt, neue Ansätze erprobt werden? Welche Herausforderungen werden sich aber auch erst auf längere Sicht in vollem Ausmaß zeigen und wie können wir damit schon jetzt proaktiv umgehen? Und vor allem: kann heute tatsächlich von einer arbeitsmarktlichen Teilhabe von geflüchteten Menschen in Baden-Württemberg gesprochen werden? Der Fachtag richtet sich an Akteurinnen im Themenfeld der arbeitsmarktlichen Integration von Geflüchteten: Beratende in der Flüchtlings- und Bildungsarbeit, Mitarbeitende von öffentlicher Verwaltung und Arbeitsverwaltung, soziale Organisationen, Migrantinnenselbstorganisationen, Kammern, Arbeitgeber*innen, Ministerien, Lehre und Wissenschaft.


Aktualisierte Arbeitshilfe “Wie können Sie eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente erhalten?” für afghanische Gefüchtete

Move on – menschen.rechte Tübingen e.V. hat eine aktualisierte zweisprachige Arbeitshilfe mit Informationen für afghanische Geflüchtete und ihre Unterstüzer*innen veröffentlicht. Die Arbeitshilfe beschäftigt sich vor allem damit, wie afghanische Geflüchtete eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente erhalten können.

Seit Anfang des Jahres 2021 stellt das Afghanische Konsulat in München nämlich selbst afghanische Tazkiras aus. Bisher wurden diese afghanischen Identitätsdokumente nur in Kabul ausgestellt und mussten in einem komplizierten Verfahren beantragt und beschafft werden. Teil der Neuregelung ist auch, dass Anträge auf Ausstellung einer Tazkira ab sofort per Online-Formular gestellt werden müssen. 

In dieser Arbeitshilfe sind vor allem die Änderungen beschrieben, die sich durch die Einführung der Möglichkeit ergeben haben, eine Tazkira online zu beantragen. 

Die Arbeitshilfe richtet sich an afghanische Geflüchtete aus Baden-Württemberg (und Bayern), für die das Generalkonsulat der Islamischen Republik Afghanistan in München zuständig ist. 

move on – menschen.rechte Tübingen e.V., Mai 2021: Informationen für afghanische Flüchtlinge und Ihre Unterstützer*innen “Wie können Sie eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente erhalten?”