Beiträge

Online-Seminar: Aufenthaltsverfestigung durch Ausbildung und Arbeit

In Kooperation mit der Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit! bietet NIFA plus am 26. Februar 2026 von 9.00 bis 12.00 Uhr das Online-Grundlagenseminar Aufenthaltsverfestigung durch Ausbildung und Arbeit an. Dieses richtet sich an alle Personen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich geflüchtete Menschen in ihrem Alltag unterstützen und begleiten. Eingeladen sind insbesondere diejenigen, die aktuell Geduldete oder vor Abschiebung bedrohte Menschen beraten, die auf der Suche nach Arbeit oder Ausbildung sind und sich hierfür sowohl zu aufenthaltsrechtlichen als auch zu arbeitsrechtlichen Grundlagen informieren möchten. Ziel ist es, Helfer*innen zu befähigen, fundierte und verlässliche Informationen an geflüchtete Menschen weiterzugeben. Das Online-Seminar ist kostenfrei und findet über die Plattform Zoom statt. Eine Anmeldung ist über das Formular unten auf der Webseite erforderlich

Im ersten Seminarteil erhalten die Teilnehmenden einen strukturierten Überblick über verschiedene Möglichkeiten, von einer Duldung in einen sicheren Aufenthaltstitel zu wechseln. Gemeinsam werden folgende zentrale Optionen zur Aufenthaltsverfestigung erarbeitet:

  • Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG)
  • Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)
  • Aufenthaltsgewährung für gut Integrierte (§§ 25a und 25b AufenthG)
  • Härtefallregelung (§ 23a AufenthG)

Im zweiten Teil haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, mit Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle mira – mit Recht bei der Arbeit! ins Gespräch zu kommen. Unsere Kooperationspartner*innen beantworten Fragen rund um Arbeits- oder Ausbildungsverträge, Kündigung, Probezeit sowie weitere arbeitsrechtliche relevante Themen. 

Fragen an mira können im Vorfeld über dieses Formular eingereicht werden: NIFA plus-Grundlagenseminar – Formular ausfüllen

Das Projekt NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten wird im Rahmen des Programms WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Die Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit/Faire Integration Baden-Württemberg wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.


Broschüre: Rechtswissen für eherenamtliche Vormund*innen

Ehrenamtliche Vormund*innen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Kinder und Jugendliche, insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Sie übernehmen rechtliche Verantwortung, treffen wegweisende Entscheidungen und begleiten junge Menschen auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben.

Um Ehrenamtliche, Fachkräfte und Interessierte dabei zu unterstützen, haben die Autorinnen Susanne Achterfeld und Katharina Lohse des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) im Auftrag der Servicestelle junge Geflüchtete des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism) eine Broschüre mit grundlegenden Informationen zur ehrenamtlichen Vormundschaft entwickelt.

Ergänzend dazu stehen nun neue Erklärvideos zur Verfügung. In kurzen, anschaulichen Sequenzen fassen sie die zentralen Inhalte verständlich zusammen und bieten eine niedrigschwellige Einführung in Aufgaben, Verantwortung und Rahmenbedingungen der Vormundschaft. Nutzen Sie die Videos zur eigenen Information, in der Beratung oder zur Weitergabe an Ehrenamtliche und Interessierte und tragen Sie dazu bei, Orientierung und Sicherheit in einem anspruchsvollen Tätigkeitsfeld zu stärken.


Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH / Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, im Zeitraum von Juni 2023 bis Dezember 2025: Rechtswissen für ehrenamtliche Vormund:innen unter besonderer Berücksichtigung von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen


Online-Veranstaltung: Traumasensibel Arbeiten mit (ehemaligen) unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten

Die Servicestelle junge Geflüchtete des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ism) veranstaltet am 10. März 2026 von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr den Online-Austausch Traumasensibel Arbeiten mit (ehemaligen) unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten mit Referentin Ulrike Kreis. Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Fachkräfte begegnen (ehemals) unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten mit sehr unterschiedlichen Lebensgeschichten und Fluchthintergründen. Viele haben belastende Erfahrungen gemacht, die ihr Verhalten und ihre Beziehungsfähigkeit prägen. Eine traumapädagogische Haltung in der alltäglichen Arbeit hilft, diese Dynamiken zu verstehen und Sicherheit, Orientierung sowie Vertrauen zu vermitteln.

Der digitale Austausch mit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Ulrike Kreis bietet Grundlagen und praxisnahes Wissen für einen stabilisierenden, ressourcenorientierten Umgang. Neben kompaktem Input stehen alltagsnahe Strategien und Fallbeispiele im Mittelpunkt – mit dem Ziel, Fachkräfte zu entlasten und ihre Handlungssicherheit zu stärken.


Stuttgart: Ausstellung „10 Jahre Seenotrettung“

Vom 2. März bis zum 24. April 2026 kann man im Willi-Bleicher-Haus in Stuttgart (Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart) die Fotoausstellung 10 Jahre zivile Flotte – Eine Fotoausstellung zur Seenotrettung im Mittelmeer besuchen. Sie ist tagsäber von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Die Ausstellung wird Stuttgart gezeigt in Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung, ver.di Bezirk Stuttgart, der IG Metall Stuttgart, der Rosa-Luxemburg Stiftung sowie der Seebrücke Stuttgart.

Der Fotograf und Journalist Chris Grodotzki hat die zivile Seenotrettung seit 2015 begleitet. Nachdem er jahrelang für namhafte Medien über Umweltkonflikte und das europäische Grenzregime berichtet hatte, schloss er sich Sea-Watch an. Er wurde Medienkoordinator, Organisationssprecher, Seefahrer und zuletzt Einsatzleiter an Bord der Sea-Watch 5. Nach seinem Abschied aus dem aktiven Dienst 2022 bleibt das Elend und die Not im Mittelmeer bestehen, auch wenn die Öffentlichkeit für Europas nasses Grab an der Grenze abgenommen hat. Deswegen feiert die Ausstellung Justice Fleet 2026 in Stuttgart ihre Premiere, die ebenfalls aus einer teilnehmenden Perspektive zurück auf 10 Jahre zivile Seenotrettung im zentralen Mittelmeer blickt.

Vernissage 12. März 2026 | 18 Uhr : Lesung von Chris Grodotzki: Kein Land in Sicht (2025 Mandelbaum) und Luna Ali: Da waren Tage (2024 S. Fischer)
Begleitprogramm 25. März 2026  | 19:00 bis 21:30 Uhr : Graphic-Novel-Lesung mit Adrian Pourviseh, Das Schimmern der See – Als Seenotretter auf dem Mittelmeer


Stuttgart: Film „Kein Land für Niemand“ mit Filmgespräch

Die Seebrücke Stuttgart veranstaltet am 26. Februar 2026 ab 19.30 Uhr in der Raupe Immersatt (Johannesstraße 97, 70176 Stuttgart) eine Vorführung des Dokumentarfilms Kein Land ohne Niemand mit anschließendem Filmgespräch mit Sea-Eye Stuttgart.

Europa zieht die Mauern hoch – mitten in einer humanitären Katastrophe. Die Dokumentation Kein Land für Niemand – Abschottung eines Einwanderungslandes beleuchtet die drastischen Folgen der europäischen Abschottungspolitik und die Rolle Deutschlands in diesem Paradigmenwechsel. Der Film begleitet eine Rettungsmission im Mittelmeer, zeigt die katastrophalen Zustände in Lagern für Geflüchtete und gibt Menschen eine Stimme, die den lebensgefährlichen Weg nach Europa überlebt haben. Gleichzeitig blickt er auf die politische und gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland: Ein erstarkender Rechtspopulismus prägt den Diskurs. Flucht und Migration werden zunehmend kriminalisiert, und humanitäre Hilfe gerät unter Druck. Deutschland gibt hier immer wieder den Takt vor und Europa zieht nach. Durch exklusive Interviews mit Wissenschaftler*innen, politischen Entscheidungsträger*innen und Aktivist*innen hinterfragt Kein Land für Niemand die aktuellen Narrative über Flucht und Migration und beleuchtet die Mechanismen, mit denen Angst und Populismus die politische Agenda bestimmen. Wie konnte es so weit kommen? Und welche Alternativen gibt es zu einem Europa, das sich immer weiter abschottet?


Freiburg: Film „Kein Land für Niemand“ mit Podiumsdiskussion

Die Refugee Law Clinic Freiburg e.V . lädt am 30. Januar 2026 ab 17.30 Uhr zu einer Vorführung des Dokumentarfilms Kein Land für Niemand mit anschließender Podiumsdiskussion ein.

Im vergangenen Jahr wurde ein migrationspolitischer Entschließungsantrag mit Unterstützung der AfD im Deutschen Bundestag angenommen. Dieser Antrag markiert einen politischen Kurswechsel: weg vom Schutz von Geflüchteten und hin zu einer Politik der Abschottung und Abschreckung. Er reiht sich ein in eine europäische Entwicklung, die auf Grenzschließungen, Auslagerung von Verantwortung und die Einschränkung von Asyl- und Menschenrechten setzt – mit weitreichenden Folgen für Schutzsuchende.

Der Dokumentarfilm Kein Land für Niemand setzt sich eindrücklich mit dieser Migrations- und Abschottungspolitik auseinander. Er beleuchtet die konkreten Lebensrealitäten von Menschen auf der Flucht, die direkt von diesen politischen Entscheidungen betroffen sind, und wirft zugleich grundlegende Fragen nach Verantwortung, Solidarität und der Bedeutung von Menschenrechten in Europa auf.

Um den Film einzuordnen und Raum für Gedanken, Fragen und Sorgen zu schaffen, laden wir im Anschluss zu einer Podiumsdiskussion ein. Gemeinsam mit Akteur*innen aus der Geflüchtetenhilfe und zivilgesellschaftlichen Organisationen möchten wir die aktuellen Entwicklungen diskutieren und miteinander ins Gespräch kommen. Moderiert wird das Podium von Johanna Bücker vom Max-Planck-Institut. Auf dem Podium ist unter anderen der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg vertreten.

Einlass: 17.30 Uhr

Podiumsdiskussion: 19.45-21.00 Uhr

Ort: Hebelschule Freiburg, Mensa


Praktikant*innen gesucht: Du möchtest dich aktiv für die Rechte von Geflüchteten einsetzen?

Dann bist Du bei uns genau richtig. Ab September 2026 suchen wir noch engagierte Praktikant*innen, die unsere Arbeit unterstützen, und in Baden-Württemberg auf eine menschlichere Flüchtlingspolitik hinwirken wollen.

Während Deines Praktikums bei uns erhältst Du nicht nur spannende Einblicke in die Arbeit einer NGO, die sich leidenschaftlich für die Rechte von Geflüchteten einsetzt, sondern kannst auch aktiv in verschiedenen Bereichen mitwirken. Ob eine Hospitation in der Beratung und die Teilnahme an Fortbildungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht oder die kreative Gestaltung von Social-Media-Posts und dem Verfassen von Artikeln für unser Magazin „Perspektive“ – bei uns kannst Du wertvolle Erfahrungen sammeln. Dich erwarten zudem flache Hierarchien, ein junges, engagiertes Team und die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte je nach Interessen und Fähigkeiten zu setzen.

Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt für ein mindestens 6-wöchiges Praktikum.

Aufgabenprofil

  • Arbeit im Bereich Migrationsrecht: Hospitation in der Beratung, Rechercheaufgaben, Unterstützung bei und Teilnahme an Fortbildungen und Tagungen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Teilnahme an Lobbyterminen, Mitarbeit bei Pressemitteilungen und Social Media-Veröffentlichungen sowie Verfassen von Artikeln auf der Homepage und im Magazin „Perspektive“
  • Büroorganisation & administrative Aufgaben
  • Flexible Schwerpunktsetzung nach Deinen Interessen und Fähigkeiten

Anforderungen

  • Interesse an Migrationsrecht, Asylpolitik und sozialen Themen
  • Bereitschaft zur Unterstützung im Büromanagement und -verwaltung
  • Gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Erfahrung im Verfassen von Texten
  • Eigeninitiative, Teamgeist und Engagement
  • Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
  • Rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse (v.a. Asyl- und Aufenthaltsrecht) von Vorteil, aber nicht notwendig

Rahmenbedingungen

  • Aufwandsentschädigung von 600€ pro Monat für Vollzeitpraktika
  • Teilzeitpraktika nach Absprache möglich
  • Mindestdauer von 6 Wochen (bis maximal 3 Monate bei freiwilligen Praktika, bei Pflichtpraktika gerne auch länger) 
  • Präsenzpraktikum im Herzen des schönen Stuttgarter Westens
  • Weiterbildungsmöglichkeiten, inklusive monatlichem rassismuskritischen Austausch
  • Einblicke in die Arbeitsweise und Abläufe einer NGO

Bewerbung

Interesse geweckt? Bewirb Dich jetzt mit Anschreiben, Lebenslauf und relevanten Zeugnissen unter info@fluechtlingsrat-bw.de mit dem Betreff ‚Praktikum (gewünschter Zeitraum)‘. Der Flüchtlingsrat behandelt alle Bewerbungen vertraulich und freut sich besonders über Bewerbungen von migrantisierten Menschen, People of Colour und Menschen mit Fluchtgeschichte.

Lass uns gemeinsam für eine menschlichere Flüchtlingspolitik aktiv werden – werde Teil unseres Teams!


Gesetzentwurf: Keine obligatorische Anschlussversicherung mehr für Menschen im AsylbLG-Grundleistungsbezug

Menschen in Aufenthaltsgestattung und Duldung, die während der ersten 36 Monate ihres Aufenthalts einen sozialversicherungspflichtigen Job finden und wieder verlieren, stecken momentan in einem Dilemma namens obligatorischer Anschlussversicherung. Für dieses Problem wird es demnächst eine Lösung geben.

Der oben genannte Personenkreis ist kraft Gesetzes (§ 188 Abs. 4 SGB V) Mitglied der obligatorischen Anschlussversicherung, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung endet. Die dafür anfallenden Beiträge werden aufgrund eines Rundschreibens des federführenden Ministeriums von den Asylbewerberleistungsbehörden aber nach wie vor nicht übernommen, obwohl sämtliche in Baden-Württemberg ergangenen Sozialgerichtsentscheidungen eine entsprechende Verpflichtung annehmen. Perspektivisch wird sich dieses vornehmlich in Baden-Württemberg auftretende Problem voraussichtlich erledigen.

Grund dafür ist eine bislang weitgehend unbemerkt gebliebene Regelung im sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetz. Namensgebendes Hauptziel des Gesetzes ist es, neu einreisende vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine leistungsrechtlich dem AsylbLG statt wie bisher dem SGB II bzw. SGB XII zuzuweisen. In dem Gesetzesentwurf ist aber eben auch eine Regelung ‚versteckt‘, die das oben beschriebene Problem löst und einen Austritt aus der obligatorischen Anschlussversicherung ermöglicht. Durch eine Ergänzung von § 5 Abs. 8a Satz 2 SGB V soll erreicht werden, dass die während der ersten 36 Monate reduzierte Absicherung im Krankheitsfall nach § 4 AsylbLG ausreicht, um nicht in die obligatorische Anschlussversicherung zu fallen. Allerdings befreit die Regelung nicht von bis dahin aufgelaufenen Beitragsschulden. Insoweit enthält der Gesetzesentwurf aber eine deutliche Empfehlung an die Krankenkassen, von der Möglichkeit des Erlasses der Beitragsschulden Gebrauch zu machen. Wörtlich heißt es in der Entwurfsbegründung auf Seite 27:

„Für die aufgelaufenen Beitragsschulden in Folge der durch das Urteil begründeten freiwilligen Mitgliedschaften steht den Krankenkassen im Rahmen ihres Ermessens das Instrument des Erlasses von Beiträgen zur Verfügung. Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber mittels der Klarstellung in § 5 Absatz 8a Satz 2 eine missverständliche Formulierung ausräumt und zwischenzeitlich begründete Mitgliedschaften mit hiesiger Regelung kraft Gesetzes beendet werden, um den Rechtszustand vor dem Urteil wiederherzustellen, dürften regelhaft Billigkeitsgründe für einen Erlass der Beitragsschulden gegeben […] sein.“

Eine ausführliche Darstellung der Problematik und weitere Handlungsmöglichkeiten sind in dem Beitrag Mangel an Gerechtigkeit bei obligatorischer Anschlussversicherung für Menschen im AsylbLG zu finden.


Dringende Erklärung zur Situation in Aleppo (Syrien), Rojava sowie in Iran 

von Dilnaz Alhan und Julian Staiger (Mitglieder im Vorstand des Flüchtlingsrates)

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg zeigt sich zutiefst alarmiert über die eskalierende menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage in Nord- und Ost­syrien (Rojava), in Aleppo sowie im Iran, insbesondere in den kurdischen Gebieten des Iran (Rojhilat). Vor allem ethnische und religiöse Minderheiten in Syrien sind erneut gezielten Angriffen durch dschihadistische Gruppen ausgesetzt.

Syrien: Gezielte Gewalt gegen Minderheiten

In mehreren Regionen Syriens nehmen Übergriffe durch dschihadistische Milizen weiter zu. Diese richten sich gezielt gegen Minderheiten wie Kurd*innen, Jesid*innen, Christ*innen, Alevit*innen und andere religiöse und ethnische Gemeinschaften. Berichtet wird von Entführungen, gezielten Tötungen, Zwangsvertreibungen sowie der Zerstörung religiöser und ziviler Infrastruktur.

In Rojava sind Zivilist*innen trotz bestehender Selbstverwaltungsstrukturen nicht ausreichend geschützt. Die letzten Tage gab es massive Angriffe auf eben diese Selbstverwaltungsstrukturen und Menschen, die in Royavaleben. Wiederholte Angriffe destabilisieren die Region und verschärfen die humanitäre Lage. Frauen, Kinder sowie politisch engagierte Personen und Angehörige von Minderheiten sind besonders gefährdet.

Auch in Aleppo bleibt die Situation für Minderheiten prekär. Viele Menschen leben in ständiger Angst vor Repression, Gewalt und erneuter Vertreibung. Eine sichere und freiwillige Rückkehr ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.

Iran: Repression 

Im Iran – insbesondere in den kurdischen Gebieten – setzt sich die systematische Verfolgung fort. Angehörige ethnischer Minderheiten, politische Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen sind willkürlichen Festnahmen, Folter und unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt. Die Anwendung der Todesstrafe, auch nach politischen Protesten, verstößt eklatant gegen internationale Menschenrechtsstandards.

Forderungen des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg

  1. Einen sofortigen und uneingeschränkten Abschiebestopp nach Syrien. Abschiebungen in ein Land, in dem weiterhin Massaker unter Beteiligung von Regierungstruppen stattfinden und die humanitäre Lage katastrophal ist, sind mit dem internationalen und europäischen Menschenrechtsverpflichtungen unvereinbar.
  2. Einen sofortigen Abschiebestopp in den Iran (vgl. Pressemitteilung „Schutz statt Abschiebung“ vom 16.1.26)
  3. Das Bundesamt muss bei den Asylanträgen, bei denen Bedrohung oder Verfolgung klar erkennbar sind, zeitnah entscheiden und Schutz zuerkennen. Das gilt für Menschenrechtsverteidiger*innen, queere Personen und Angehörige ethnischer und religiöser Gruppen. Bei Asylanträgen anderer Personengruppen sollte das Bundesamt abwarten und keine Asylanträge ablehnen, solange die Situation in Syrien so unsicher ist.
  4. Keine Widerrufsverfahren, solange Unterdrückung, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen anhalten.
  5. Keine politische Normalisierung oder diplomatische Aufwertung von Akteur*innen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.
  6. Druck auf die aktuellen Machthaber Syriens, die Verbrechen unter der Assad-Diktatur und der Al Sharaa-Regierung unabhängig aufzuklären. Mindestanforderungen sind die Einrichtung unabhängiger Mechanismen zur Transitional Justice, Kooperation mit internationalen Untersuchungsstellen und der klare Ausschluss pauschaler Amnestien für schwere Völkerrechtsverbrechen.
  7. Eine Syrien-Politik, die sich nicht an kurzfristiger asylpolitischer Abschreckung, sondern an Menschenrechten, Schutz und langfristiger Stabilität orientiert.

Abschiebungen in diese Regionen sind unter den aktuellen Umständen nicht verantwortbar und stellen eine ernsthafte Gefährdung der Betroffenen dar. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg warnt eindringlich davor, die reale Bedrohungslage – insbesondere für Minderheiten – zu verharmlosen oder politisch zu relativieren.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg steht solidarisch an der Seite der Betroffenen und fordert wirksamen Schutz statt Abschiebungen.


Enttäuschender Start in den Landtagswahlkampf

Weder die baden-württembergische CDU noch die Grünen haben das Fairness-Abkommen unterzeichnet, welches der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für den anstehenden Landtagswahlkampf vorgeschlagen hat. Der gemeinnützige Verein zeigt sich enttäuscht angesichts der mangelnden Haltung der beiden aktuellen Regierungsparteien. Mit der Unterzeichnung des Abkommens hätten diese ein klares Zeichen gegen Hass und Hetze setzen können.  

Anfang Dezember hatte der Flüchtlingsrat die baden-württembergischen Parteispitzen von CDU, Grünen, SPD, FDP, der Linken und BSW dazu eingeladen, bis Ende des Jahres 2025 ein Fairness-Abkommen zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Abkommens sollte die Selbstverpflichtung einhergehen, in Zeiten des Wahlkampfes hinsichtlich der Themen Flucht und Migration inhaltlich fair zu bleiben und keinen Wahlkampf auf Kosten von Menschen mit Migrationsgeschichte zu betreiben.

Die Parteispitzen von SPD und der Linken haben das Abkommen noch Ende 2025 unterzeichnet und haben somit einen aktiven Beitrag geleistet, um ein Instrument für einen fairen Wahlkampf zu etablieren. Das ist aus der Perspektive des Flüchtlingsrats ein ermutigendes Zeichen.

FDP, BSW, CDU und Bündnis 90/die Grünen allerdings tragen die Initiative des Flüchtlingsrats für einen fairen Wahlkampf nicht mit. Dass sich ausgerechnet die beiden Noch-Regierungsparteien gegen eine Unterzeichnung des Fairness-Abkommens entschieden haben, ist aus der Perspektive des gemeinnützigen Vereins besonders enttäuschend. „Wir bedauern sehr, dass weder die CDU noch die Grünen diese Gelegenheit genutzt haben, um ein deutliches Zeichen für einen fairen Wahlkampf bei den Themen Flucht und Migration zu setzen“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich nach wie vor um eine sachliche migrationspolitische Debatte bemühen, in der Hass und Hetze keinen Platz finden.“

Die Nicht-Unterzeichnung des Abkommens durch eine Mehrheit der angefragten Parteien stimmt den Flüchtlingsrat generell besorgt mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Lage: „Inzwischen scheint es als politisches Risiko zu gelten, sich für eine faktenbasierte migrationspolitische Debatte einzusetzen. Das zeigt: Rechte Kräfte haben ganze Arbeit geleistet“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.