Beiträge

Konstanz: Podiumsdiskussion zur Migrationspolitik im neuen Koalitionsvertrag

Im Bundestagswahlkampf waren Migration und Asyl bereits zentrale Themen. Die neue Koalition von CDU/CSU und SPD beabsichtigt nun mit ihrem Koalitionsvertrag einen „konsequenten Kurs“ in der Migrationspolitik – vorgesehen sind inhaltliche Neuregelungen der Themen „Legale Zugangswege und Programme“, „Grenzschutz und Rückführung“, Integration und Teilhabe“, „Bleiberecht“ sowie „Staatsangehörigkeit und Leistungen“. Der Sprecherrat* der Ehrenamtlichen Helferkreise im Landkreis Konstanz lädt unmittelbar nach der Kanzlerwahl herzlich ein zur öffentlichen Podiumsdiskussion „Der neue Koalitionsvertrag – eine Wende in der deutschen Migrations- und Flüchtlingspolitik?“ mit

  • Dr. Anja Bartel (Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg e.V.)
  • Dr. Ann-Veruschka Jurisch (FDP-Fachpolitikerin Migration, Mitglied des Kreistags Konstanz)
  • Prof. Dr. Daniel Thym (LL.M.(London), Universität Konstanz, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa-und Völkerrecht, Leiter des Forschungszentrums Ausländer-und Asylrecht)

Moderiert wird die Veranstaltung von Manfred Hensler (Mitglied des Beirats von inSi e.V. und des Kreistags, Mitglied des Internationalen Ausschusses Stadt Konstanz).

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 7. Mai 2025 um 19 Uhr im Saal von „Hedicke‘s Terracotta“, Luisenstrasse 9, Konstanz (zentrale Lage, nahe dem Konstanzer Krankenhaus) statt.

Um Anmeldung unter kontakt@insi.team wird gebeten. Der Eintritt ist frei.


SG Hamburg stoppt kompletten Leistungsausschluss für Geflüchtete im Dublin-Verfahren

Eine Gesetzesänderung aus dem Oktober 2024 im AsylbLG sieht vor, dass sogenannten „Dublin-Fällen“ nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist die Leistungen gänzlich gestrichen werden können. Dagegen hat sich das Sozialgericht (SG) Hamburg in seinem Beschluss vom 17.4. 2025 (S 7 AY 196/25 ER) positioniert. Die Begründung lautete: Solange die Überstellung in den zuständigen EU-Staat noch nicht erfolgt und eine Ausreise nicht tatsächlich möglich sei, bestehe weiterhin Anspruch auf Sozialleistungen. Die Behörde hätte demnach prüfen müssen, ob die Rückreise tatsächlich möglich sei. Hamburg reiht sich damit in eine bundesweite Entscheidungspraxis ein, welche eine menschenwürdige Grundversorgung für geflüchtete Menschen verteidigt (siehe beispielsweise SG Karlsruhe, Beschluss vom 19.02.2025).

Rücküberstellungen in Dublin-Fällen scheitern meistens, sodass weiterhin Deutschland für die Unterkunft und Sozialleistungen verantwortlich ist. Der Ausschluss von Leistungen verstößt gegen europäische und verfassungsrechtliche Vorgaben. Auf diese Tatsachen stützten sich die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und eine Rechtsanwältin im vorliegenden Fall. Die GFF bezeichnet die Entscheidung als wichtige rechtliche Klarstellung für die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses Menschenrecht gelte für alle Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität, die sich nicht ausreichend selbst versorgen könnten.



Überteuerte Gebühren in Unterkünften für Geflüchtete

Mehrere hundert Euro pro Person für mit Mitbewohner*innen geteilte Zimmer in einer heruntergekommenen Unterkunft, womöglich mit Schimmel und Insektenbefall? Das ist kein Einzelfall. Doch die meisten Geflüchteten haben keine Kraft, keine Unterstützung und kein Wissen, um sich gegen menschenunwürdige und überteuerte Unterkünfte zu wehren. In Müllheim haben sich Geflüchtete und Ehrenamtliche zusammengetan.

Die Stadt Müllheim hatte die Gebühren für die Anschlussunterbringungen 2023 verdoppelt. Dagegen haben sich Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen erfolgreich gewehrt. Der Rechtsstreit ist jedoch noch nicht beendet. Frontal 21 berichtet nun davon.

Wichtig zu wissen ist, dass dieser Kampf auf lokaler Ebene geführt werden muss. Denn die Höhe der jeweiligen Gebühren ist lokal äußerst unterschiedlich, weil alle Stadt- und Landkreise (vorläufige Unterbringung) und Kommunen (Anschlussunterbringung) in einer eigenen Gebührenverordnung oder Satzung die Höhe selbst festlegen müssen.

Möchten auch Sie gegen erhöhte Gebühren vorgehen, dann vernetzen Sie sich gerne mit dem Verein Zuflucht in Müllheim.



Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine bibbern Jahr für Jahr, ob ihre eine einjährige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) weiterhin verlängert wird. Aktuell hat die EU eine Verlängerung bis März 2026 beschlossen. Viele Geflüchtete wünschen sich eine sicherere langfristigere Aufenthaltsperspektive.

Die Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege informiert über Optionen der Aufenthaltsverfestigung für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Die Publikation richtet sich vor allem an Berater*innen in den Flüchtlings- und Migrationsdiensten. Es werden verschiedene Aufenthaltserlaubnisse und deren Erteilungsvoraussetzungen vorgestellt.



Stuttgart: Eröffnung der Laubhütte des Friedens

Die Laubhütte des Friedens steht symbolisch für Dialog, Begegnung und ein friedliches Miteinander – Werte, die in der heutigen Zeit wichtiger denn je sind. Anlässlich zur Eröffnung der Laubhütte lädt der Kubus e.V. ein, um diesen bedeutsamen Moment gemeinsam zu teilen und zu feiern.

An diesem besonderen Abend erwarten Sie auf dem Marienplatz verschiedene Redebeiträge sowie die feierliche Premiere der Sukka am Montag den 19.05.2025. Der Einlass ist um 17:30 Uhr und der Beginn um 18:00 Uhr. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kubus e.V. .

Ort: Marienplatz, Stuttgart


Herzlich Willkommen: Neuer Vorstand

Am Samstag, den 12. April 2025, wählte die Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates einen neuen Vorstand für die kommenden zwei Jahre.

Im Rahmen der Frühjahrstagung fand am vergangenen Samstag die jährliche Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates statt. Insgesamt stellten sich über 20 engagierte Personen als Vorstandskandidat*innen auf. Erneut wurde Lucia Braß (Biberach) als erste Vorsitzende des ehrenamtlichen Vorstands gewählt. Zum zweiten Vorsitzenden wurde Sadiq Zartila (Schwäbisch Hall) gewählt. In den erweiterten Vorstand wurden folgende Personen gewählt:

  • Alma Stankovic (Stuttgart)
  • Amer Alabdallah (Ulm)
  • Bärbel Mauch (Reutlingen)
  • Dilnaz Alhan (Stuttgart)
  • Julian Staiger (Freiburg)
  • Kalilu Banja (Herrenberg)
  • Monzer Haider (Tübingen)
  • Mustafa Arab (Stuttgart)
  • Ommolbanin Mirzaie (Karlsruhe)
  • Volker Schilling (Weinstadt)

Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit! Darüber hinaus ermutigen wir die ausgeschiedenen Kandidat*innen sowie alle interessierten Mitglieder, sich mit ihren Anliegen, Erfahrungswerten und Kenntnissen aktiv in die Arbeit des Flüchtlingsrates einzubringen.


Beratungsangebot für Menschen aus Muslimischen und Schwarzen Communities

Die Türkische Gemeinde Baden-Württemberg bietet ab sofort Antirassismusberatung im Großraum Stuttgart, Esslingen, Fellbach, Tübingen, Freiburg und Mannheim an. Die Beratung ist kostenlos und soll es Menschen aus Muslimischen (+muslimisch gelesenen) und Schwarzen Communities einfacher machen, direkt und niederschwellig Berater*innen aus der eigenen Community zu finden.

Die Berater*innen bieten unterschiedliche Herkünfte, Lebenserfahrungen, Alterserfahrung und Sprachen (arabisch, englisch, französisch, türkisch, mazedonisch). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des TGBW und im Flyer.


Unser Fortbildungsangebot

Sie haben Interesse an einer Fortbildung oder Schulung zu einem migrationsrechtlichen Thema? Dann fragen Sie uns gerne als Referent*innen an. Unser Schulungsangebot richter sich in erster Linie an Engagierte in der Geflüchtetenarbeit, kann aber auch zielgruppenspezifisch z.B. für Geflüchtete selbst aufgearbeitet werden. Aktuell können wir Ihnen u.a. zu folgenden Themen Fortbildungen anbieten:

  • Einführung ins Asyl-und Aufenthaltsrecht – Grundlagen für die praktische Arbeit
  • Bleiberechtsoptionen: Von der Duldung zum Bleiberecht
  • Aufenthaltsverfestigung:
    • Niederlassungserlaubnis
    • Einbürgerung
  • Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht
  • Vorträge und Workshops zu aktuellen politischen Entwicklungen im Bereich Flucht und Migration

Im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation“ gefördert durch die Aktion Menschen können wir außerdem unter anderem folgende Fortbildungen auf Anfrage anbieten:

  • Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts mit Fokus auf unbegleitete Minderjährige
  • Unterstützungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen mit Behinderung
  • Unterstützung bei der Anhörungsvorbereitung queerer Geflüchteter
  • Frauen auf der Flucht mit Fokus auf frauenspezifische Fluchtgründe

Ihr Thema ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne per Mail, vielleicht können wir Ihrer Anfrage trotzdem nachkommen: info@fluechtlingsrat-bw.de


Factsheets: Die Kosten und der Mehraufwand der Bezahlkarte

Die Bezahlkarte steht in vielerlei Hinsicht in der Kritik. Aber nicht nur für Geflüchtete hat die Einführung negative Auswirkungen – auch für die Behörden stellt sie eine nicht unbeträchtliche Mehrbelastung dar. Konkret wird für die Verwaltung bundesweit mit Kosten von 68 Millionen Euro und 150.000 zusätzlichen Arbeitsstunden im Monat gerechnet.

Über diesen Umstand klärt ein Factsheet von der GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.) auf und schafft einen faktenbasierten Überblick. In einem weiteren Factsheet wird die teure Einführung der Bezahlkarte am Beispiel NRWs beleuchtet.


GGUA, Claudius Vogt, April 2025 Viel Geld für nichts. Die Kosten der Bezahlkarte.


SG Karlsruhe: Verpflichtung zur Übernahme obligatorischer Anschlussversicherungbeiträge

Das Sozialgericht Karlsruhe (SG Karlsruhe) hat mit Beschluss vom 31.03.2025 – S 12 AY 706/25 ER das Landratsamt Rastatt vorläufig verpflichtet, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der obligatorischen Anschlussversicherung nach § 6 AsylbLG zu übernehmen.

Bei Bezieher*innen von Grundleistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG, die gesetzlich krankenversichert sind, weigern sich seit dem 01.01.2025 viele Sozialämter in Baden-Württemberg die Beiträge zu übernehmen. Grund hierfür ist eine Anordnung des Justizministeriums.