Beiträge

Argument Bezahlkarte entkräftigt: Geflüchtete senden seltener Geld als andere Migrant*innen

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin e.V. veröffentlichte eine Studie, nach der bezogen auf das Jahr 2021 nur sieben Prozent der Geflüchteten und zwölf Prozent der Migrant*innen ohne Fluchthintergrund Geld ins Ausland gesendet haben. Damit entkräftigt das Institut das häufig vorgetragene Argument, die Bezahlkarte sei erforderlich, da viele geflüchtete Menschen Geld ins Ausland senden.



EGMR zu Griechenland: Pushback unzulässig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Griechenland am 7. Januar wegen der illegalen Zurückweisung einer Migrantin an der Grenze zur Türkei verurteilt. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass der sogenannte Pushback einer türkischen Staatsangehörigen ohne Prüfung der Gefahren, die ihr in der Türkei drohten, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß.



UNHCR-Position zu möglicher Rückkehr nach Syrien

UNHCR hat Mitte Dezember vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Syrien ein Positionspapier zur Frage der Rückkehr von Geflüchteten nach Syrien veröffentlicht. Darin wird gefordert, zum aktuellen Zeitpunkt von Abschiebungen nach Syrien abzusehen. Ferner seien die Voraussetzungen, um den Schutzstatus syrischer Flüchtlinge zu beenden, derzeit nicht gegeben. Der Informationsverbund Asyl & Migration fasst auf seiner Homepage die Forderungen übersichtlich zusammen.



Checklisten zum Familiennachzug zu schutzberechtigten Personen

Als Handreichung für die Beratungspraxis hat der Informationsverbund Asyl & Migration Checklisten veröffentlicht, die die Voraussetzungen des Familiennachzugs zu verschiedenen Gruppen von schutzberechtigten Personen übersichtlich präsentieren. Die Checklisten sind abrufbar bei familie.asyl.net und bei asyl.net.



Infoblatt: Ablehnungsformen

Ein negativer Bescheid vom BAMF kann ganz schön verwirrend sein. Was bedeuten die verschiedenen Ablehnungsformen? Macht die Ablehnungsform einen Unterschied für die Klage? Kann ich während der Klage abgeschoben werden oder hat sie aufschiebende Wirkung?

Antworten auf diese Fragen haben wir in unserem Schema zu Ablehnungsformen (im Asylverfahren) vereinfacht dargestellt.



Infoblätter: Einbürgerung

Mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 steigt auch die Anzahl der Fragen zum Thema Einbürgerung. Deswegen haben wir zwei Infoblätter zusammengestellt, die anschaulich die Voraussetzungen darlegen bzw. zeigen, aus welcher humanitären Aufenthaltserlaubnis man sich einbürgern lassen kann.



Arbeitshilfe: Chancen-Aufenthaltsrecht

Seit fast zwei Jahren ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Viele haben das Chancen-Aufenthaltsrecht schon beantragt, viele haben es schon erhalten. Andere stehen schon vor einem Übergang in die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a und § 25b AufenthG, die im Anschluss an das Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt werden soll. An all diese Menschen richtet sich die Arbeitshilfe. Sie stellt die Voraussetzungen und Funktionsweise des Chancen-Aufenthaltsrechts dar, erklärt was man für den Übergang in einen sicheren Aufenthalt tun muss und gibt praktische Tipps.



Internetseite: Recht auf Geburtsurkunde

Viele Kinder von Geflüchteten haben erhebliche Probleme, eine Geburtsurkunde zu bekommen. Stattdessen erhalten sie einen Auszug aus dem Geburtenregister. Doch Geburtsurkunden sind zentrale Dokumente, die für verschiedenste Lebensbereiche benötigt werden.

Die Internetseite www.recht-auf-geburtsurkunde.de des Deutschen Instituts für Menschenrechte gibt viele hilfreiche Informationen rund um die Ausstellungen von Geburtsurkunden. So wird für Eltern unter „Wegweiser für Eltern“ auf Arabisch, Deutsch und Englisch erklärt, wie sie das Recht auf eine Geburtsurkunde für ihr Kind in Anspruch nehmen können.


Handreichung: Flüchtlingseigenschaft für alle afghanischen Frauen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 4. Oktober 2024 (C‑608/22 und C‑609/22) entschieden, dass alle Frauen in Afghanistan aufgrund ihres Geschlechts verfolgt sind. Deshalb müssen Afghaninnen nun die Flüchtlingseigenschaft bekommen. Was bedeutet das Urteil für bereits in Deutschland lebende Afghaninnen?

Diese Frage wird in der Handreichung der Landeszuwanderungsbeauftragen Schleswig-Holstein (Oktober 2024) erläutert. Es geht vor allen Dingen um die Frage wann und ob ein Asylfolgeantrag für Afghaninnen Sinn macht. Alle Afghaninnen, die in Deutschland keine Flüchtlingseigenschaft oder Asylberechtigung bekommen haben, können sich diesebezüglich bei Beratungsstellen, z.B. dem Flüchtlingsrat BW, beraten lassen.


  • Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen SH (Hg.), November 2024: GFK Schutz für alle afghanischen Frauen, urteilt der EuGH. Handreichung für die Beratungspraxis (deutsch und dari)